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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Berichte aus dem und Einblicke in den Hartz 4-Alltag

02. Januar 2024
 
Sozialgericht, Rechtsstaat
 
Auch diese Klage werde ich, da ohne anwaltliche Vertretung, wieder verlieren.
Jobcenter, "Bürgergeld", Sanktion, Meldepflichtverletzung, Kürzung, d.h. Unterschreitung des Existenzminimums. Strafe.
Staat. Macht. Gewalt. Armut.
Grundsätzlich keine Chance auf "Erfolgsaussicht" vor Gericht ohne anwaltliche Vertretung. Gilt auch fürs Sozialgericht.
 
Was ist eigentlich davon zu halten, wenn man Klage (ohne Begründung) erhebt, zeitgleich PKH-Antrag stellt, um Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch für Klagebegründung, bittet, da man selbst keinen finden konnte, das Gericht über den PKH-Antrag aber innerhalb der Klagebegründungsfrist nicht entscheidet - keine Bewilligung, keine Ablehnung - man das SG dann fragt, ob die Klagebegründungsfrist deshalb verlängert werden kann, man hierauf keine Antwort vom Gericht erhält, man dann die Klagebegründung noch fristwahrend selbst verfasst und mit Versandnachweis versendet, das Gericht, Sozialgericht, inzwischen nur mitgeteilt hat - also noch v o r Erhalt der Klagebegründung! - es bestehe in der Sache keine Erfolgsaussicht, daher käme die Beiordnung eines Anwalts nicht in Frage?
 
Das Sozialgericht hat also bisher weder in der üblichen Form über den zeitgleich mit erhobener, zu diesem Zeitpunkt aber noch unbegründeter Klage gestellten, vollständigen PKH-Antrag entschieden, noch auf die Bitte um Begründungsfristverlängerung geantwortet, aber noch v o r Erhalt der dann fristwahrend ohne Rechtsanwalt eingesandten Klagebegründung bereits festgestellt und der Klägerin (mir) mitgeteilt, es bestehe in der Sache keine Erfolgsaussicht.
Wie kann das Gericht das ohne Klagebegründung feststellen? Auf welcher Grundlage?
 
Schließlich wurde ich vom zuständigen SG aufgefordert, mitzuteilen, ob ich die Klage zurücknehme oder nicht und im Falle des Fortsetzens um erneute, zusätzliche Begründung meines Fortsetzungswunsches gebeten. Alles ohne jegliche anwaltliche Beratung und Vertretung.
 
In Hamburg gibt es keinen Beratungshilfeschein, nur die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft), die keine Vertretung vor Gericht leistet - keine Rechtsvertretung leisten kann, darf. Nur Rechtsberatung außerhalb eines Gerichtsverfahrens.
Ich kann jedoch immer wieder selbständig keinen Anwalt für Sozialrecht in Hamburg finden, der bereit ist, mich pro bono (kostenfrei) vor Gericht zu vertreten, also: rechtlich zu unterstützen. Nur dann jedoch besteht Erfolgsaussicht vor Gericht. Meine vielfache Erfahrung.
Nein, ich bin nicht Mitglied beim VdK oder SoVD, denn die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig und bei in Anspruch genommener Rechtsberatung und -vertretung fallen nochmal zusätzliche Kosten für Schriftsätze etc. an. Das kann ich mir nicht leisten.
 
Worum es in dieser aktuellen Sache - Klage - geht:
Eine vom Jobcenter bereits vollzogene Sanktion, Sanktionierung - also Kürzung des Existenzminimums - wegen einer sogen. Meldepflichtverletzung.
Dem voraus gingen insgesamt vier aufeinanderfolgende "Einladungen" zum Meldetermin, mit immer gleichem Wortlaut.
Die AU wurde vom Jobcenter nicht als "wichtiger Grund" anerkannt, stattdessen eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" gefordert, dann erfolgte die Sanktion.
Mein eingelegter Widerspruch wurde abgewiesen, habe keine Rechtsvertretung (Anwalt) gefunden, musste alleine klagen.
 
Diese vom zuständigen Sozialgericht kürzlich geforderte Stellungnahme/Begründung meines Klagefortsetzungsbegehrens habe ich dann an Weihnachten, Heiligabend geschrieben. Wiederum gezwungenermaßen ohne jegliche anwaltliche Beratung und Vertretung.
 
Zur Sache, der sogenannten Meldepflicht mit gefordertem persönlichen Erscheinen im Jobcenter (-gebäude), Grundlage hierfür ist das SGB II, sogen. "Sozialgesetzbuch", die entsprechenden Gesetze:
Es ist ein "wichtiger Grund" für das nicht persönlich Erscheinenmüssen im Jobcenter erforderlich, siehe Meldepflicht im "Bürgergeld"; dafür genügt eigentlich, im Krankheitsfalle, wie beim Arbeitgeber, eine dem Jobcenter gesandte AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Es wird aber vom Jobcenter nicht selten zusätzlich eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" oder "Bettlägerigkeitsbescheinigung" gefordert, wenn man krankheitsbedingt wiederholt nicht persönlich zum Meldetermin im Jobcenter erscheint.
 
Diese Regelung muss dringend abgeschafft werden, denn viele Ärzte kennen keine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung", stellen eine solche nicht aus, sondern nur eine AU.
Wenn ich nicht wegefähig bin, kann ich dann, eben deshalb auch nicht zum Arzt gehen - auch nicht für den Erhalt einer AU.
 
Zu Corona-Zeiten reichten telefonische "Meldetermine" aus, es war kein persönliches Erscheinen im Jobcenter (-Gebäude) erforderlich.
Persönlich präferiere ich allerdings den schriftlichen Kontakt, da bei persönlichem Termin und am Telefon für mich keine Zeugen und/oder Nachweise vorhanden sind - Nachweise über das beim Termin mit dem jeweiligen, zuständigen Jobcentermitarbeiter Besprochene.
 
Ich habe auf jedes Jobcenterschreiben jeweils umgehend geantwortet, meine Umstände und gesundheitliche Situation dem Jobcenter wiederholt ausführlich transparent, detailliert offengelegt, intime, personenbezogene Daten, Gesundheitsdaten: schriftlich.
 
Ich möchte an dieser Stelle nochmals festhalten: Ich hätte bei keinem persönlichen Termin, Erscheinen im Jobcenter und/oder Telefontermin, Telefongespräch, je etwas anderes geäußert, mitteilen können als ich es regelmäßig und umgehend jedes Mal schriftlich tat.
 
Die Meldepflicht im "Bürgergeld", wie auch in Hartz IV, gemäß §59 SGB II i.V.m. §309 SGB III, ist straf-, sanktionsbewehrt, d.h. die "Einladung" zum Termin, inkl. gefordertem persönlichen Erscheinen im Jobcenter, ist keine "Einladung", sondern faktisch eine Vorladung.
Mit jeder Sanktion wird das zugebilligte Existenzminimum gekürzt, unterschritten.
 
Es ist dies nicht die erste Klage, die ich verlieren werde: w e i l ich keinerlei anwaltliche Beratung und Vertretung hatte. Ich habe bisher j e d e Klage, die ich ohne Anwalt erhoben habe, verloren.
Sozialgericht, Rechtsstaat, Klassenjustiz.
 
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24. Dezember 2023
 
Das Sozialgericht hat mir (vorgestern, 22.12.2023) was Schönes, Wohltuendes, pünktlich "zu Weihnachten" geschenkt: Das Schreiben mit der Frage/Aufforderung, meine Klage zurückzunehmen. Bürgergeld, Sanktion.
Staat. Macht. Gewalt.
 
Habe heute deshalb acht Stunden lang, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, eine (vom Gericht im Rahmen meiner Klage angeforderte) Stellungnahme ans Sozialgericht geschrieben.
Was man halt so macht an Weihnachten, "Heiligabend" im Bürgergeld-Vollzug.
Und wenn/weil man keine anwaltliche Vertretung hat.
 
Es geht um eine bereits vollzogene Sanktion des Jobcenters, also Kürzung des Existenzminimums, wegen einer sogenannten "Meldepflichtverletzung".
 
Strafe, Dressur, Gehorsamerzwingen, absichtsvoll getätigtes Beschädigen mittelloser Menschen, Schwarze Pädagogik, staatliche Gewalt - SGB II, sogen. "Sozialgesetzbuch". Jobcenter, "Bürgergeld", Rechtsstaat, Sozialstaat.
Menschenwürde? Ethik?
 
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02. Januar 2024
 
Das Geld wird im Rahmen des sogen. Bürgergelds also intensiv für Verwaltung ausgegeben - d.h. für die Menschen, die in Jobcentern arbeiten, für also bullshitjobs: DAMIT Leute irgendeinen Job machen, "Arbeit" haben:
 
"Zudem drohen auch im nächsten Jahr Teile der Mittel für steigende Verwaltungskosten benötigt zu werden. (...)
 
Wenn es angeblich nicht mehr für alle reicht, soll immer zuerst bei den Ärmsten gespart werden. Das ist und bleibt ein Skandal. Es fügt sich aber in das Bild einer Gesellschaft, die seit Jahren von Armut und Ungleichheit auf Rekordniveau gespalten wird, ohne dass die Bundesregierung daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen hätte. Die kann nur lauten: Umverteilen, und das von oben nach unten! (...)
 
Rückwärtsgewandt, weil mit seiner Einführung das befristete Sanktionsmoratorium vorzeitig beendet und die schwarze Pädagogik des Sanktionsregimes wieder eingeführt wurde. Dies geschah, obwohl gezeigt wurde, dass Sanktionen nichts nutzen. Im Gegenteil:
Menschen konnten langfristig weniger nachhaltig in Arbeit und dabei in schlechtere Jobs vermittelt werden. Rückwärtsgewandt, weil die schweren methodischen Mängel der Regelsatzbemessung nicht überwunden, sondern fortgeschrieben wurden. (...)
 
Arme Kinder leben immer in armen Familien. Die Debatte um das Bürgergeld ist deshalb nicht von der um die Kindergrundsicherung zu trennen."
 
Meine Rede so lange schon: Kinderarmut ist immer Elternarmut, vor allem weltweit Mütterarmut, Frauenarmut. Siehe Alleinerziehende.
 
"Das Gebot darf nicht lauten, bei den Leistungsbeziehenden zu kürzen, sondern den viel zu niedrigen Lohn derjenigen zu erhöhen, die arbeiten. Ein Bürgergeld, das seinen Namen verdienen will, muss sanktionsfrei sein und Armut überwinden."
 
Quelle des zitierten Textes:
https://www.wir-sind-paritaet.de/wir-berichten/blog/ein-jahr-buergergeld-ein-schritt-vor-und-zwei-zurueck
 
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30. Dezember 2023
 
Nachfolgend ist nochmals dargelegt, dass und warum psychische Pathologisierung seit geraumer Zeit so häufig getätigt wird und warum Betroffene, Versehrte, Belastete sie häufig mitvollziehen (müssen).
"Bürgergeld", Sanktionen, Jobcenter, SGB II, Gesetze, Regierung/en, Ärzte, Justiz.
 
Ich halte nichts von psychischer Pathologisierung. Diese ist seit geraumer Zeit allerdings weit verbreitet, wird intensiv praktiziert, leider auch mitvollzogen - aus Gründen:
Du m u s s t dich - längst schon in diesem Staat - psychisch pathologisieren lassen, wenn du nicht unaufhörlich, unablässig von Behörden, staatlichen Institutionen, Jobcentern drangsaliert, schikaniert, zermürbt, auf Raten vernichtet werden willst: in, wegen Armut.
 
Wann gehen "wir" das Problem grundsätzlicher an, siehe zunehmende psychische Pathologisierung insbesondere im Zusammenhang mit Berentung, Erwerbsminderungsrente, siehe "psychische Behinderung", Betreuung, PsychKG und Hintergründe ... .
 
Erwerbsminderungsrente muss häufig erst mühsam eingeklagt werden. Schon das ist eine Zumutung für sämtliche Betroffene, für also bereits Belastete, Erkrankte. Selbst wenn sie gewährt wird, gilt dies zumeist nur für zwei oder drei Jahre, dann geht der Kampf wieder von vorne los.
 
"Etwa jeder zweite Antrag zur Erwerbsminderungsrente wird in Deutschland abgelehnt. (...)
Insbesondere bei den Befundberichten läuft in der Realität leider viel verkehrt."
Quelle: SoVD.
 
Bekanntes Problem: Gutachter - bei Gerichten, Versicherungen, auch dem Ärztlichen Dienst der Agentur(en) für Arbeit, sind zumeist nicht unabhängig, sondern unterliegen einem Interessenkonflikt, da zumeist vom Auftraggeber bezahlt, beeinflusst, nicht unparteiisch, nicht neutral.
 
Gutachter, Gutachterproblematik - bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, MDK, ÄD (Ärztlicher Dienst) der Agentur/en für Arbeit, wohin "Kunden" von Mitarbeitern des Jobcenters geschickt werden, zur "Leistungsprüfung".
 
Worum es offensichtlich, nachweislich n i c h t geht - Regierungen, Gesellschaft, Mehrheit - ist, Menschen wohltuend zu "behandeln", ihre Lebensqualität zu verbessern, ihnen Lebensqualität zu ermöglichen, geschweigedenn um Heilung und Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstwirksamkeit, Selbstbestimmung.
 
26. Juli und 26. August 2023
 
Keine Heilung, keine Genesung - auch Patienten, Kranke, Alte, Sterbende, Kinder werden nur kapitalistisch ausgeschlachtet. Schulmedizin, Ärzte, Kliniken, Symptombehandlung, Apparatemedizin Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Regierungen Kapitalismus.
 
Gerade bei Erwerbslosen, die nicht zwangsläufig Arbeitslose sind, bei Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen ist das gut beobachtbar: Es geht nur um "Arbeitsfähigkeit", Erwerbstätigkeit, nicht um Gesundheit, Genesung, Heilung, Wohlergehen.
 
Auch in Medizin, Schulmedizin, auch Psychotherapie geht es zumeist nicht um tatsächliche Heilung von Menschen, sondern um bloße Symptombehandlung, Reparieren: um das (wieder) Funktionalisierbarmachen von Menschen als funktionale, verfügbare, instrumentalisierbare Objekte für Arbeit, Wirtschaft.
Es geht einzig darum, das Menschenmaterial mit allen Mitteln wieder funktionalisierbar, verheizbar zu machen - für "Arbeit", Erwerbstätigkeit, sei sie auch noch so sinnlos, schädigend, überflüssig. Kapitalismus.
 
Jobcenter: Schikane, Gängelei, Druck, Kontrolle, Strafe und Zwang (Sanktionen: Kürzen sogar des Existenzminimums!), Herabsetzung, Bürokratie, SGB II, Armut - KEINE Hilfe, Entlastung, Unterstützung, Förderung. Schon gar nicht durch sogenannte Arbeitsvermittler, Fallmanager, "Integrationsfachkräfte", Maßnahmen bei einem Träger. Das sind bullshitjobs. Menschenverwaltung.
 
Jobcenter, das "Bürgergeld", die entsprechende Gesetzesgrundlage, also Regierungen: machen und halten mittellose, nicht-vermögende, benachteiligte, belastete, versehrte Menschen arm und krank.
 
Wer aus gesundheitlichen und/oder finanziellen Gründen, armutsbedingt nicht mobil ist - kein Führerschein, kein Auto, ÖPNV zu teuer oder zu anstrengend, nicht zu bewältigen - hat keinen Zugang zu erforderlicher ambulanter, medizinischer, fachärztlicher Untersuchung und Behandlung.
 
Klartext:
Du wirst chronisch physisch krank, WEIL du arm bist, im Hartz-Vollzug, Hartz IV, jetzt "Bürgergeld", w e i l du nicht mobil bist, dressiert, zermürbt, bestraft (Sanktionen) wirst, weil du also keine "Hilfe zur Selbsthilfe" erlangst und dann geben sie dir sogar dafür noch die Schuld.
 
Du wirst dann von Jobcentermitarbeitern, aber auch Ärzten, Politikern, Regierenden, Gesellschaft als "sozial schwach", willensschwach, undiszipliniert, unfähig, faul, als Versager, Betrüger, "Schmarotzer" (!) und/oder Idiot betrachtet und so auch behandelt.
 
Da Menschen für ihre chronischen physischen, körperlichen Erkrankungen keine Untersuchungen, Diagnosen und wohltuende, heilsame Behandlung(en) erhalten, sich aber "begutachten" lassen müssen wie Gegenstände, Objekte, lassen sie sich aus Verzweiflung schließlich psychisch pathologisieren.
 
30. Dezember 2023
 
Leider vollziehen viele Menschen diese psychische Pathologisierung, das psychisch Pathologisiertwerden aus Hilflosigkeit, in ihrer Not mit - weil sie bereits intensiv belastet, versehrt sind und anderenfalls weiterhin massiv drangsaliert und beschädigt werden. Das ist unzumutbar!
 
Zweifelsohne ist es eine immense Belastung, Dauerdruck, Dauerstress, ständige Existenzangst: die endlose Schikane, Gängelei, Herabsetzung, der Druck durch Jobcenter, die permanente Angst vor deren Schreiben, Maßnahmen, Sanktionen.
Ja, das kann psychisch und physisch krankmachen, aber leider wird die Ursache bei erfolgender psychischer Pathologisierung nie genannt, es wird nie "diagnostiziert", festgestellt, öffentlich geäußert, dass die Misshandlung durch das Jobcenter und die langjährige Armut mit allen bekannten einhergehenden Belgeiterscheinungen und Folgen Menschen krank macht, zermürbt, sukzessive vernichtet.
Und ihre physischen (körperlichen) Erkrankungen werden übergangen.
 
Auch ich kenne das aus eigener Erfahrung, dieses permanente, vorsätzlich getätigte Zermürbtwerden - anderenfalls gingen Jobcenter völlig anders vor bzw. sähe die gesetzliche Grundlage (SGB II) ganz anders aus. Eben deshalb kritisiere ich dieses Menschen systematisch, sukzessive vernichtende Vorgehen.
 
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update 09. Juni 2022
 
Und jeden Tag geht an deinem Körper an mehreren Stellen innen und außen ein bisschen mehr kaputt, wird hässlich, dysfunktional, schränkt dich ein: im "Leben"salltag - irreversibel.
Altern, Krankheit in Armut, Kranksein, Krankwerden d u r c h Armut.
Verfall.
update 04. März 2022
 
Und nochmal in eigener Sache - Grundsätzliches zu Armut und auch meiner persönlichen Situation: Da mir vor wenigen Tagen auf twitter unterstellt wurde, ich könne nicht arm sein, würde darüber, Zitat "lügen", da ich mir sonst keine Bio-Lebensmittel und "nicht solche Klamotten" leisten könne.
 
Hierauf folgende Replik:
Lastet mir nicht eure je persönliche Unkenntnis, Vorurteile, Horizontenge an, da für euch offenbar nur dann Menschen als materiell arm gelten dürfen, wenn sie zerlumpt, kurz vorm Hungertod auf der Straße zusammenbrechen.
 
JA: Es gibt genau solche Armut: weltweit - in unerträglichem Ausmaß: bitterste, existenzielle, tödliche Armut.
Aber Armut ist es eben nicht nur dann, wenn man kurz vorm Verhungern ist. Weitere Informationen finden sich im Internet und im blog.
 
Und ja: Die Bio-Lebensmittel sind unser einziger Luxus.
 
Dafür entbehren wir etliches andere: gezwungenermaßen.
So bspw. Mobilität und i n f o l g e d e s s e n soziokulturelle, gesellschaftliche Teilhabe, Sozialkontakte (pflegen und/oder neue knüpfen können), Ausflüge, Friseurbesuche, Urlaube, Abwechslung.
Seit Jahren kann ich deshalb auch keine Facharztpraxen aufsuchen, die sich sämtlich in anderen Stadtteilen befinden, nicht im von uns bewohnten, weit außerhalb gelegenen.
 
Wir vegetieren stattdessen seit nonstop 17 JAHREN im Dauerlockdown.
 
Das umfasst die gesamte Kindheit meiner 16-jährigen Tochter und die vorausgegangene Schwangerschaft mit ihr.
Ich habe auch noch einen in Kürze 29-jährigen Sohn, der in eigenem Haushalt lebt. Alleinerziehend seit also knapp 30 Jahren. Ohne Familie. Sorge-Arbeit: gratis geleistet.
 
Und ja: Wir rauchen, kiffen, saufen nicht. Niemals je. Ich selbst trinke seit Jahren nicht mal mehr Kaffee. Und ich bin infolge der langjährigen Armut im Hartz-Vollzug mangelernährt und untergewichtig. Außerdem chronisch krank.
 
Und ja: All unsere Klamotten (mit Ausnahme von Unterwäsche) ist, wie auch unsere Möbel und Hausrat, Gebrauchtware. Ja, mit Glück und viel investierter Zeit kann man auch gelegentlich hübsche Secondhand-Stücke für vergleichsweise wenig Geld finden.
 
Und was meine Fotos anbetrifft:
Ich tue euch (noch) nicht den Gefallen - zwecks Dokumentation, Authentizität, Wahrhaftigkeit - Bilder von mir irreversibel ins Internet zu stellen, auf denen man mein Elend deutlich sehen kann. Ganz so weit unten bin ich dann doch noch nicht.
 
Ich würde mir übrigens wünschen - tue es schon lange - dass doch weit mehr Menschen i h r e Not, i h r e Probleme, Belastungen, die durch Armut (mit-) verursacht sind, auch offenlegen: damit andere es erfahren und nicht von "wenigen Ausnahmen" sprechen.
 
Und sollte nun ein shitstorm folgen - mit Tenor "Geh´ arbeiten" oder ich wie kürzlich als, Zitat "Drecksmensch" bezeichnet werden etc.: Es fällt dies nur selbstbeschämend auf euch zurück. Es ist euer Selbsthass, der nicht mir anlastbar ist.
 
Und nur weil einige bessergestellte, kleingeistige, kenntnislose, vorurteilsbehaftete Personen sich nicht vorstellen können, wieviel Scheisse andere in ihrem Leben fressen müssen, heißt das nicht, das Letzteres keine nachweislich wahre Tatsache sei.
 
Warum soll die von mehrheitlich Frauen, Müttern geleistete Sorge-Arbeit oder die Pflege von Angehörigen weniger wert sein als die bullshitjobs von Investment-Bankern, Beamten in Bürokratie, Verwaltung oder Versicherungsmaklern ... ?
 
Erstere sind für das Gemeinwohl, für weltweit jede Gesellschaft und Gemeinschaft absolut unentbehrlich, unersetzlich, aber nicht - wie Letztere - kapitalistisch ausbeutbar. Und n u r darum geht es bei unserem gängigen Arbeits- und Leistungsbegriff und bei Einkommen.
 
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update August 2022
 
Du wirst dafür, dass, w e i l du unbemittelt bist vom Staat, von Regierungen noch zusätzlich vorsätzlich b e s t r a f t.
Gilt u.a. auch für Frauen, insbesondere, wenn sie Mütter sind: ledig, allein alleinerziehend, nicht-vermögend, gratis Sorge-Arbeit-Leistende.
 
"Beruflicher Werdegang" - auch nochmal.
Denn ich kenne die ewig gleichen Vorurteile, Unterstellungen, Projektionen, Herabsetzungsversuche, Pöbeleien, Beschimpfungen bis zum Abbrechen.
 
Wer meint, ich hätte keine Ahnung von, Erfahrung mit Arbeit - ich habe gearbeitet:
 
- in Jugend in Cafés, Bistros, Kneipen, Kindergarten und Altenpflegeheim (im Sozialen Jahr): mit Füttern, Waschen im Intimbereich (ich ungelernt, im Alter von 18 Jahren), Exkremente entsorgen
- ebenfalls im Sozialen Jahr (vor dem Wechsel ins Altenpflegeheim/in die Heimat): im Kindergarten
- im Krankenhaus (als Schülerin)
- Softeisverkauf an Straßenstand vor Kaufhaus
- im Blumenladen, Bioladen, Bäckerei, Konditorei, Sonnenstudio
- privat geputzt
 
Desweiteren:
- im Rahmen von Ausbildung(en) in Rechtsanwaltskanzlei,
- Fremdsprachensekretärin (schulische, kostenpflichtige Ausbildung),
- Schule für Theatertanz/Tanzpädagogik (kostenpflichtige Ausbildung)
- halbes Philosophiestudium an Uni 
- seit 29 JAHREN unbezahlt Sorge-Arbeit-Leistende.
 
Und ganz ehrlich: Für die sämtlichen, zahlreichen Kämpfe an, mit Gerichten - Familiengericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Amts- und Landgericht, zuletzt Verwaltungsgericht - ohne anwaltliche Vertretung, ohne PKH-Gewährung: hätte ich auch bezahlt werden müssen. Arbeit
 
Kapitalistisch ausbeutbare Arbeit: Erwerbsätigkeit u n d Sorge-Arbeit, die für etliche Menschen rings um den Globus nicht einmal existenzsichernd ist, schon gar nicht zu Wohlstand oder aus Armut heraus führt - im Gegenteil.
 
Und nur nochmal randläufig: Dieser g e s a m t e Jobcenterschwachsinn hilft jedenfalls mir kein Stück. Null.
"Gesundheitsberatung, Weiterbildungsberatung" etc.: Hier erhalten Menschen Geld, ein Einkommen für bullshitjobs. Damit sie irgendeinen Kackjob machen, haben.
 
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update 08. Januar 2022
 
Aktuelle Situation hier:
 
Augenblicklich habe ich noch €270,- auf dem Konto, zur Monatsmitte kommen noch €219,- Kindergeld ´rein, davon müssen meine Tochter und ich bis Monatsende zurechtkommen.
 
Vor zwei Tagen erhielt ich die Quartalsabrechnung des Kieferorthopäden zum von mir zu leistenden Eigenanteil (über den Zeitraum der gesamten kieferorthopädischen Behandlungsdauer meiner Tochter, also für die nächsten vier Jahre): für das zurückliegende Quartal sind €155,- von mir an den KFO zu zahlen. Ratenzahlung ist nicht vorgesehen. Gerade erst im Dezember jedoch hatte ich ebenfalls eine solche Quartalsrechnung zu begleichen. Weihnachten? Vergiss es.
 
Und im Januar hat meine Tochter Geburtstag. Es ist kein Geld vorhanden für Geschenke, unabhängig von Corona auch nicht für Geburtstagsfeste, Parties, dafür fehlt mir seit Jahren die physische Kraft, Gesundheit, die organisatorischen Möglichkeiten (habe weder Führerschein noch Auto, wir haben nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung), das Geld und die hilfreiche, soziale Unterstützung wenigstens einer zweiten erwachsenen Person.
 
Mit meinem Sohn haben wir (er, ich, seine Freunde) damals jedes Jahr Kindergeburtstag gefeiert, zwar auch vergleichsweise bescheiden, im Rahmen unserer auch damals bereits armutsbedingt begrenzten Möglichkeiten - mit meiner Tochter bisher nur ein einziges Mal.
 
Bei Sohn war ich noch jünger, vitaler, noch nicht im Hartz-Vollzug und wir wohnten damals mitten in der Stadt, nicht wie jetzt mit Tochter weit außerhalb, ohne die Möglichkeit, den ÖPNV nutzen zu können, da dieser, auch mit der sogenannten "Sozialkarte" (hier in Hamburg), viel zu teuer ist.
 
Jetzt geht alles Geld für vor allem Nahrung, Lebensmittel und ihre Zahnspange drauf.
 
Außerdem habe ich nach wie vor die monatlichen Kontoführungsgebühren in Höhe von €20,- bis €30,- je Monat zu bewältigen, schon das stellt eine kontinuierliche Unterschreitung des sogen. Existenzminimums dar.
Wie und warum es dazu kam, habe ich an anderer Stelle (im blog und bei twitter) bereits ausführlich dargelegt. Auch hier trifft mich kein Verschulden oder Versäumnis - die Bank, Haspa, hat im Zuge einer Zwangsvollstreckung - eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der Justizkasse Hamburg - mein Kontomodell rechtswidrig: gemäß mehrerer BGH-Beschlüsse, ohne meine Zustimmung in ein teureres "umgestellt" - nur wegen, infolge des PfÜB.
 
Der PfÜB ist auf dem Konto, nicht etwa deshalb, weil ich so viel gesoffen, gekifft oder teure Unterhaltungselektronik, Schminke, Klamotten, Schuhe, Taschen ... auf Pump gekauft hätte, sondern resultiert aus einem von meinem Ex-Partner (der nicht Vater meiner beiden Kinder ist, mit dem ich auch nie verheiratet war) initiierten Zivilrechtsstreit in den Jahren 2017 bis 2020, bei dem er durchgehend anwaltlich vertreten war, ich jedoch armutsbedingt nicht, da mir vom zuständigen Amtsgericht, nach PKH-Beschwerde auch vom Landgericht Hamburg Prozesskostenhilfe (PKH) wegen vorgeblich "mangelnder Erfolgsaussicht" verwehrt wurde.
 
Es handelte sich um ein Eilverfahren, danach ein Hauptsacheverfahren, da mein Ex gegen mich Klage erhoben hatte.
Die einstweilige Verfügung war jedoch rechtswidrig erlassen worden, wurde vom Gericht daher mit zwei Jahren Verspätung endlich aufgehoben - per Beschluss. Es hätte demzufolge durchaus "Erfolgsaussicht" bestanden und es hätte mir schon für das Eilverfahren PKH vom Amtsgericht bewilligt werden müssen.
 
Leider ändert dies nichts daran, dass ich nun u.a. die Gerichtskosten, mir vom Gericht auferlegt und von der Justizkasse Hamburg eingetrieben,  nach wie vor zu tragen habe und die Justizkasse mir den o.gen. PfÜB ´reinwürgte. Mit der Folge der rechtswidrigen "Kontoumstellung", Änderungskündigung meiner Bank, aus der diese  seit 2020 allmonatlich immens hohen Kontoführungsgebühren resultieren.
Mit der weiteren Folge, dass ich einen Eintrag ins Zentrale Vollstreckungsregister und einen Schufa-Eintrag habe.
 
So viel auch nochmal zur Klassenjustiz:
Wer vor Gericht wegen Unbemitteltseins, materieller Armut nicht anwaltlich vertreten sein kann (und selbst nicht über juristische Kenntnisse, Ausbildung, Erfahrungen verfügt), während die Gegenseite ihrerseits anwaltlich vertreten ist, wird vor Gericht immer unterliegen.
Keine Chance ohne (versierten) Anwalt.
 
So viel auch nochmal zu "Recht", durchbürokratisierter Justiz und Gerechtigkeit.
Denn ich bin kein Einzelfall - zahlreichen Menschen wird von Gerichten längst systematisch PKH wegen vorgeblich "mangelnder Erfolgsaussicht" verwehrt.
Wer also vor Gericht mehrheitlich rechtlich unterliegt, weil ohne anwaltliche Vertretung, sind unbemittelte Menschen. Und das soll offenbar so, anderenfalls wäre es längst - politisch, gesetzlich - geändert, dieser Missstand behoben worden.
 
Auch hier könnte ich nur mit der Unterstützung anwaltlicher Vertretung Klage gegen die Bank erheben. Ein von mir bereits vollzogenes Eil- und vorgelagertes Schlichtungsverfahren brachte jeweils keinen Erfolg, da ich wiederum nicht anwaltlich beraten und vertreten war, mir hierfür das erforderliche Geld fehlt.
Das wissen die Banken selbstredend, deshalb können sie sich erlauben, mit unbemittelten Menschen in dieser - rechtswidrigen - Weise um- und vorzugehen. Sie wissen ja, dass und warum wir uns nicht erfolgreich, via Rechtsweg, zur Wehr setzen können.
 
Nein, ein Bankwechsel ist unter laufender Pfändung leider nicht so einfach, d.h. faktisch gar nicht möglich - bisher fand ich keine Bank, die hierzu bereit ist: ein Basiskonto mit P-Kontoschutz einzurichten, denn man darf nur ein einziges solches Pfändungsschutzkonto führen, das bisherige muss also zunächst gekündigt werden, bis man ein neues bei einer anderen Bank eröffnen, beantragen kann, in dieser mehrwöchigen Übergangszeit bleibt der Pfändungsschutz infolgedessen n i c h t durchgängig erhalten - das Konto kann vom Gläubiger also abgeräumt werden, er hat dann vollen Zugriff auf die Geldeingänge, auch: auf Sozialleistungen. Rechtlich kann hiergegen nicht vorgegangen werden - es heißt dann eben, zum Schutz gäbe es ja das P-Konto, die P-Konto-Vereinbarung. Die aber bei Bankwechsel nicht durchgehend besteht, erhalten bleibt.
 
Man ist für Banken kein attraktiver Kunde, wenn man unbemittelt, arm ist und überdies eine Pfändung laufen hat, die Banken versuchen, solche Kunden abzuwimmeln. Ich bin auf durchgängigen Pfändungsschutz jedoch dringend angewiessen, da ich anderenfalls über keinen Cent mehr verfügen kann, d.h. auch die Sozialleistungen ohne P-Kontoschutz vollständig abgeräumt werden können und dürfen. Um das zu verhindern, gibt es eben dieses P-Konto. Aber mit einem, wegen eines solchen jedoch will keine Bank dich als Kunde "aufnehmen".
 
Die Justizkasse Hamburg hatte gleich im PfÜB damals eine Ratenzahlung ausgeschlossen, diese verwehrt.
 
Infolge der Pfändung hatte ich auch eine Vermögensauskunft vor dem Obergerichtsvollzieher abzugeben und habe infolgedessen einen Eintrag ins Zentrale Vollstreckungsverzeichnis sowie einen Schufa-Eintrag. Unter diesen Voraussetzungen und der Unmöglichkeit, selbst den Betrag an die Justizkasse je zahlen, die Pfändung damit beheben zu können, werde ich bspw. nie je wieder eine andere Wohnung anmieten, einen Mietvertrag unterzeichnen können und habe ich diese hohen Kontoführungsgebühren - im Hartz-Vollzug - zu tragen. Das ist Geld, das meiner Tochter und mir allmonatlich, bereits seit 2020 erheblich, spürbar fehlt.
 
Deshalb muss das Kind sich "zu Weihnachten" oder "zum Geburtstag" dann eben auch mit erforderlicher, deshalb neu gekaufter Unterwäsche, Socken oder auch Schuhen oder Secondhandkleidung "als Geschenk" zufriedengeben, da all solches hier nicht "außer der Reihe" finanziert werden kann.
 
Kürzlich hatte ich überdies einen Reisetrolley zu kaufen, da meine in Kürze sechzehnjährige Tochter - bisher das erste und einzige Mal in ihrem Leben - mit der Schule "verreist" war: eine Woche im tristen November in Travemünde.
Das Jobcenter zahlt hierfür nur das Geld für Verpflegung (Essen) und die Fahrtkosten, alles andere, das ggf. benötigt wird, wie bspw. eben ein Koffer, eine Reisetasche, ein Rucksack (je nach Fahrt, Gegend ...) ist aus dem Hartz4-Regelsatz zu zahlen, der ohnehin schon für das Nötigste erheblich zu gering ist.
 
Außerdem musste ich, ebenfalls im November, €60,- Strafgebühr an den HVV abdrücken. Weshalb ich ein Mal mit meiner Tochter e i n e Bahnstation in den benachbarten Stadtteil zum Termin bei einem dortigen Kinderarzt "schwarzgefahren" bin, hatte ich ebenfalls bereits ausführlich im blog und bei twitter erläutert.
 
Das alles ist Geld, das uns hier dann jeden Monat am Essen fehlt - von allem weiteren, bspw. sowas wie "soziokulturelle Teilhabe", gar nicht erst angefangen.
 
Nein, auch dies ist, wie immer, kein Spendenaufruf. Nein, ich ziele nicht auf Mitleid ab, sondern wünsche mir Anerkennung, Wertschätzung, Verständnis und: SOLIDARITÄT.
 
Aber wer von all den Mittelschichtszugehörigen, Bessergestellten, Wohlhabenden, Vermögenden will sich schon mit "Asozialen, Ballastexistenzen" aktiv s o l i d a r i s i e r e n und Hartz IV abschaffen, es durch ein menschenwürdiges, existenzsicherndes, emanzipatorisches BGE und ein ebensolches Sorge-Gehalt für alle häusliche Sorge-ARBEIT-Leistenden ersetzen? Eben.
Drum bleibt alles, wie es ist: aussichtslos, zermürbend, beschädigend, systematisch sukzessive existenzvernichtend: psychisch, sozial und physisch.
 
W a s hat all das, ein solches jahre- jahrzehnte-, oft lebenslang währendes nacktes Existieren, bloßes Vegetieren in, w e g e n Armut mit Menschenwürde zu tun?
 
Diese, d.h. ein "Mindestmaß an soziokultureller und gesellschaftlicher Teilhabe" ist jedoch, laut mehrerer Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, siehe unten verlinkt, integraler Bestandteil dieser viel beschworenen Menschenwürde.
 
Hartz IV ermöglicht solche "soziokulturelle und gesellschaftliche Teilhabe" nicht - auch nicht ein "Mindestmaß" daran. Schon allein aufgrund nicht zugänglicher Mobilität, da auch diese: zu teuer. - Menschenwürde?
 
Warum geben Regierungen nicht allen in Armut vegetierenden Menschen kostenfrei ein Mittel zum Suizidvollzug aus oder töten sie durch Erschießen? Es wäre ehrlicher, denn man ermordet sie ohnehin, nur leidvoller, auf Raten, indem man sie in Armut krepieren lässt. Absichtsvoll.
 
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25. Oktober 2021
 
Nur, um es euch ggf. doch nochmal ein wenig anschaulicher, nachvollziehbarer zu machen:
2G kennen Menschen in Hartz IV, im Hartz-Vollzug, in Armut schon sehr lange.
 
So erinnere ich mich bspw. nicht mehr, wann ich das letzte Mal in einem Café, Restaurant oder Kino war.
Das muss vor der Schwangerschaft und Geburt meines Sohnes gewesen sein, also vor 28/29 Jahren.
 
In einem Flugzeug habe ich in meinem ganzen Leben noch nie gesessen.
Ausflüge, Urlaub kenne ich nur aus meiner Kindheit: Österreich, als ich 12 Jahre alt war.
 
Meine beiden Kinder sind mit mir noch nie je verreist.
 
Besuche von Theatern, Konzerten, Kabarett, Festivals oder anderen kulturellen Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen haben meine Kinder (mit mir) nie je erlebt, ich selbst dies zuletzt auch vor mehr als 30 Jahren. Ich bin 48 Jahre alt.
 
Es gab in meinem Leben keine Auslandsaufenthalte, keine Parties (erstmals wurde ich im Alter von 19 Jahren ungeplant alleinerziehende Mutter, ohne jeglichen familiären Rückhalt, Beistand, Unterstützung, ohne finanzielle Sicherheit ...), keine Kurz-, Wochenend-, Städtetrips.
 
Viele Jahre reichte das Geld nicht einmal für einen Friseurbesuch, allenfalls für meine Tochter. Ich selbst war in diesem Jahr (ausgerechnet, ja) das erste Mal seit 2017 wieder bei einem Friseur. Davor schnitt ich mir die Haare (mehr schlecht als recht) selbst.
 
Für Führerschein, gar Auto und/oder den ÖPNV reicht das Geld nicht - seit 28 Jahren allein alleinerziehend mit 2 Kindern. Also sind wir nicht "mobil". Mit allen sich daraus ergebenden bekannten Folgen: keine Möglichkeit, Facharztpraxen in anderen Stadtteilen, für die erforderliche medizinische Behandlung, aufsuchen zu können, keine Besuche bei Freunden möglich, keine Ausflüge, keine Kulturstätten, Freizeitveranstaltungen.
Der Bewegungsradius beschränkt sich auf den eigenen Stadtteil, die Lebensmittelläden, die man fußläufig erreichen kann. Einzige "Freizeitgestaltung" sind Spaziergänge  - über Jahre auf den immer gleichen, bekannten Wegen - nur im eigenen Stadtteil.
 
Ja: Es ist wie offener Strafvollzug. Bestrafung für Armut mit Armut und Entzug der soziokulturellen Teilhabe, der Menschenwürde, letztlich und sukzessive: der gesamten Existenz. Vegetieren und Sterben auf Raten, in Einsamkeit, sozialer Isolation - ausgegrenzt, vor der Öffentlichkeit verborgen, bürokratisch, durch Jobcenter, verwaltet. Eine Nummer - "Kundennummer".  Kunden der Armuts- und Vernichtungsmaschinerie: des menschenverachtenden HartzIV-Systems.
 
Kleidung, Möbel, Hausrat sind hier für alle von jeher Secondhandware.
 
Für Sportverein, Fitness im Verein fehlte mir immer schon das Geld - ich habe seit meiner Kindheit "Sport" mehrmals wöchentlich zu Hause gemacht - mit Kassetten, CDs, DVDs.
 
Jetzt bin ich in Folge der langjährigen materiellen Armut dauerhaft mangelernährt und untergewichtig. Mein BMI liegt zwischen 17,6 und 17,9. Körpergewicht schwankt zwischen 48kg und 50kg.
 
Nein, Fotos zeigen nicht, wie es mir "alltäglich" physisch und psychisch seit Jahren geht und auch meine Aktivität auf twitter lässt hierzu kaum Rückschlüsse zu - wie das sicher auf uns alle zutrifft. Jeder trägt seine "Maske", wenn, weil, so lange sie/er muss ... .
Aber Dokumentation mittels auch Fotos findet sich ebenfalls im blog.
 
Nein, ich bin kein "bedauernswerter Einzelfall" - etlichen Menschen geht es, auch gerade in Deutschland, ähnlich wie mir oder auch noch schlechter ... . Zumeist: ohne eigenes Verschulden.
 
Viele andere schämen und verstecken sich, können sich aus verschiedenen Gründen nicht so offen "outen", angreifbar ... machen oder wollen es auch schlicht nicht.
 
Ich habe viele Jahre gekämpft, Opfer gebracht, etliches entbehrt, Verzichte geleistet - mit und für zwei Kinder, alleinerziehend, als gratis Sorge-Arbeit-Leistende.
Neben Jobs, Ausbildungen, halbem Studium, zahlreichen Umzügen und chronischer physischer Krankheit.
 
Ja, ich bin genau das: lebensmüde. Längst.
 
Zu lange zu viel Scheisse fressen müssen. Wenn andere "mehr" aushalten ..., bitte. Mir reicht es schon lange. Ich bin weder Masochistin noch Märtyrerin.
 
Und NEIN: Ich will nicht "Mitleid" - ich will Wertschätzung für all das Ertragende, Durchlittene, Bewältigte, für all das Kämpfen, Aushalten, Entbehrenmüssen, ich will Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Zugehörigkeit, Sozialkontakte oder einfach endlich SCHICHT.
update 14. Februar 2022
 
Da mir meine "Arbeitsvermittler" und "Fallmanager" beim Jobcenter seit Jahren sagen, sie wollten mir, Zitat "helfen", Frage dazu: Werden die darauf trainiert, gecoached sowie auch zu anderen Manipulationstaktiken, "Gesprächsstrategien"? Hat da jemand Infos, Quellen?
 
Was jedenfalls mir sofort und effektiv helfen würde: mehr Geld, für:

- gesunde Nahrung für Kind und mich über den gesamten Monat

- Mobilität: ÖPNV, Fahrrad, ggf. Führerschein, Auto: würde hier sehr vieles erleichtern bzw. erst ermöglichen

- defekten, alten Hausrat ersetzen
 
- endlich die Möglichkeit, den Zugang zu soziokultureller Teilhabe für Kind und mich

- gelegentliche Ausflüge an Wochenenden, vielleicht sogar mal

- Urlaub, verreisen: ins europäische Ausland

- Schulden bezahlen, insbes. den PfÜB der Justizkasse Hamburg
 
- infolgedessen könnte ich meinen Schufa-Eintrag und Eintrag aus dem zentralen Vollstreckungsregister entfernen lassen und erst/nur dann

- wieder eine Chance auf Unterzeichnung eines Mietvertrages haben sowie
 
- die Bank endlich wechseln, um ohne erhöhte Kontoführungsgebühren - die meine Bank, die HASPA mir rechtswidrig infolge des PfÜB der Justizkasse seit 2020 auferlegt: mtl. €20,- bis €30,- - wieder leben zu können
 
- ich könnte außerdem endlich meine chronische Erkrankung, wenigstens schulmedizinisch symptomatisch - endlich, nach 13 Jahren, behandeln lassen, weil ich mit mehr Geld erst zu den Facharztpraxen gelangte: Mobilität, siehe oben
 
- ich hätte Geld für Reparatur oder Ersatz von Brillen für Tochter und mich und

- für die kieferorthopädische Privatzahlung, die jeder KFO inzwischen verlangt: neben der Kassenleistung und dem ebenfalls zu zahlenden 20%-igen Eigenanteil!
(Wir haben eine Odyssee hinter uns.)
 
Das wären erst mal so die Sachen, die für die meisten wohlhabenden, vermögenden Leute normal, Standard sind, die unbemittelten Menschen, in, wegen Armut, lebenslang verwehrt bleiben, auch wenn/trotz dass sie arbeiten.

Hartz IV ist Dauerlockdown.
 
Und wollen wir also über "Chancengleichheit", Benachteiligung und Kinderarmut sprechen?
Meine 16-jährige Tochter kennt nicht einmal die Stadt, in der sie seit 13 Jahren wohnt - nicht: lebt. Keine Chance: ohne Mobilität, ohne: Geld.
 
Wir Ballastexistenzen, als die wir Menschen im Hartz-Vollzug nach wie vor gesehen werden, sind arm, d e s h a l b schwach, krank, beschädigt, nicht vernetzt, nicht wehrhaft, aber:
Wir sind nicht blöd.
 
Mein "Arbeitsvermittler" im Jobcenter meinte übrigens gerade vor ein paar Tagen (obligatorisches Gespräch per Telefon) zu mir, er habe diese Ausdrücke, Bezeichnungen - Asoziale, Ballastexistenzen - noch nie gehört, er kenne den Schwarzen Winkel nicht.
Noch Fragen?
 
-
update 07. Oktober 2021
 
Meine e-mail vom 06.10.2021 an den HVV - Reaktion auf die Fahrkartenkontrolle am 04.10.2021 durch deren Prüfdienst.
 
"FP-Nr. ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer Fahrkartenkontrolle durch Ihren Prüfdienst wurde ich am 04.10.2021 ohne Fahrkarte angetroffen, ich war in Begleitung meiner Tochter, die eine Fahrkarte (Schülerfahrkarte) hat, diese auch dabei hatte.

Im Folgenden lege ich dar, dass und aus welchen Gründen es sich in meinem Falle nicht um einen "Vertragsbruch" und/oder eine "Erschleichung von Leistungen" oder ein sonstiges Verhalten, das auf niederen Beweggründen basiert, handelt. Alles von mir nachfolgend Ausgesagte kann ich, bei Erforderlichkeit und entsprechender Mitteilung Ihrerseits, mittels Nachweisen als wahr, tatsächlich so zutreffend belegen.

Der Grund dafür, dass ich ohne Fahrkarte angetroffen wurde, liegt in meinem Unbemitteltsein begründet, das Folge meines langjährigen Hartz IV-Bezuges als ebenfalls langjährig chronisch kranke, seit 28 Jahren allein alleinerziehende Mutter (zweier Kinder: 28 und 15 Jahre alt, wovon das jüngere noch in meinem Haushalt lebt) ist.

Die Hartz4-Regelbedarfe erlauben weder Mobilität (mittels ÖPNV, schon gar nicht mittels Auto, da die Kosten zu hoch sind) noch soziokulturelle Teilhabe. Der Posten "Verkehr" sieht aktuell einen monatlichen Bedarf i.H.v. €40,- vor.

"Verkehr: 40,00 EUR sind im Hartz 4-Satz für Bus- und Bahntickets enthalten."
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/regelsatz/#hartz_4-satz_die_zusammensetzung

Selbst mit der "Sozialkarten"-Vergünstigung ist es nicht möglich, im Hartz4-Bezug eine Monatskarte davon zu finanzieren, insbesondere nicht für den für mich erforderlichen Bereich: "Hamburg AB" (jedenfalls: A) und die für mich erforderliche Nutzung ohne Einschränkung der Uhr-, Tageszeit. Die normale Monatskarte für diesen Bereich kostet derzeit 112,80 €, mit Sozialrabatt i.H.v. derzeit €22,60 sind es immer noch mtl. €90,20.
Die Abo-Karte ist für mich völlig unbezahlbar, da ich nicht einen so hohen Betrag auf einmal aufbringen/zahlen kann, selbst die Abo-Monatskarte kostet aktuell noch €92,40, mit Sozialrabatt €69,80.

In beiden Fällen läge ich demzufolge ohnehin mit, trotz des Sozialrabattes w e i t über den im Hartz4-Regelsatz für "Verkehr" vorgesehenen €40,-.

Hinzu kommt, dass diese €40,- gar nicht für "Verkehr, Mobilität", auch nicht bspw. für Anschaffung und Instandhaltung/Reparatur eines Gebrauchtfahrrades verfügbar sind, da es eine dauerhafte Bedarfsunterdeckung gibt, seit Hartz4, das Alg2 eingeführt wurde, siehe hierzu bspw. die Ausführungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und anderer.

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/armut-abschaffen-paritaetischer-berechnet-armutsfesten-hartz-iv-regelsatz/

http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/7559ba4c583bbb99c125859e0024dfb6/$FILE/200707_PK-HartzFacts_Pressemappe.pdf

Es ist Menschen im Hartz4-Bezug, die wie ich über keine familiäre Unterstützung, keinerlei finanzielle Rücklagen, Ersparnisse, Vermögen verfügen, nicht möglich, mit dem wenigen monatlich zur Verfügung stehenden Geld in irgendeinerweise disponieren zu können - es reicht zumeist für das Notwendigste (Lebensmittel, Hygienebedarf, Kleidung, Schuhe, laufende Kosten: Strom, Telefon) nicht einmal über den gesamten Monat, dies insbesondere dann nicht, wenn Kinder und/oder Jugendliche im Haushalt sind (zur Bedarfsgemeinschaft gehören); ich bin diesbzgl. kein Ausnahme-, Einzelfall, deshalb sind bekanntlich gerade Alleinerziehende von materieller Armut betroffen, belastet, siehe auch Kinderarmut.

Folge all dessen ist, dass ich seit acht Jahren, seit ich mit meiner Tochter (wieder) in Hamburg, in einem weit außerhalb gelegenen Stadtteil wohne (da ich hier zufällig, mit Glück eine den Jobcenterauflagen genügende Wohnung erhalten habe, was schon eine eigene Herausforderung darstellt: Wohnungsfindung im Hartz4-Bezug), nur noch fußläufig im von mir bewohnten Stadtteil unterwegs bin und auch das nur für das Basalste: den Lebensmitteleinkauf.

Eben weil ich aufgrund der Armut, der zu niedrigen Hartz4-Regelbedarfe sowie meiner chronischen physischen Erkrankungen nicht mobil sein kann, den ÖPNV nicht nutzen kann, weder Führerschein noch Auto habe, verzichte ich seit acht Jahren auf Sozialkontakte (da ich Freunde, die in anderen Stadtteilen wohnen, nicht besuchen kann, schon gar nicht häufiger oder regelmäßig, so auch nicht meinen erwachsenen Sohn), auf soziokulturelle Teilhabe (da ich die Eintrittsgelder für Veranstaltungen, Kultureinrichtungen etc. nicht zahlen und die Veranstaltungsorte schon gar nicht aufsuchen kann, da ich hierfür wiederum den ÖPNV nutzen können müsste) und habe ich seit acht Jahren (!) keinen Zugang zur für mich längst dringend erforderlichen medizinischen Behandlung, da ich dafür Facharztpraxen aufsuchen müsste, die es nur in anderen Stadtteilen gibt, nicht im von mir bewohnten, die für mich jedoch nicht zu Fuß erreichbar sind, die ich wiederum nur mit ÖPNV-Nutzung aufsuchen könnte, insbesondere regelmäßig (ein- bis mehrmals wöchentlich), wie es für die medizinische Therapie erforderlich wäre.

Ich vegetiere infolgedessen nur noch in meiner Wohnung, kann nicht gesund werden, somit auch nicht mehr leistungs-, erwerbsfähig. Meine Tochter hat ihre gesamte Kindheit in dieser Armut verbracht, ist damit aufgewachsen, ich kann nie je mit ihr Ausflüge in umliegende Natur unternehmen oder Freizeitgestaltung vornehmen - Boot fahren, Kletterhalle, Museen, Theater, sonstige kulturelle Veranstaltungen oder Zoo, Wildpark besuchen, ich kann ihr nicht einmal wenigstens die Stadt, in der sie seit acht Jahren lebt, zeigen. Weil ich mir den ÖPNV nicht leisten kann, nicht mobil bin, da der ÖPNV, HVV v i e l zu teuer, für Menschen wie mich absolut unbezahlbar ist.

Uns ist deshalb auch nicht im Mindesten mit einer sogen. Teilzeitkarte geholfen, die für den Bereich "AB" auch noch €66,- kostet, mit Sozialrabatt €43,40, denn ich muss, gerade mit Kind, dann fahren können, wenn/wann es uns möglich ist, wann ich auch Termine bei Ärzten erhalte und wann jeweils welche Einrichtungen etc. geöffnet sind. Die massive zeitliche Einschränkung, durch die gerade, ausschließlich und gezielt Menschen wie ich, Unbemittelte, die - nur diese - sich allenfalls solche "Teilzeitkarten" leisten können (wenn überhaupt), aus dem ÖPNV bewusst zu den Hauptverkehrs-, Stoßzeiten herausgefiltert und somit augenfällig zusätzlich als Menschen zweiter Klasse gebrandmarkt, stigmatisiert, diskriminiert werden, ist für uns in unserer Situation in keiner Weise hilfreich - diese €43,40 je Monat wären sinnlos vergeudetes Geld, das uns an anderen Stellen erheblich, deutlich negativ spürbar allmonatlich fehlte und ich könnte den ÖPNV dann nicht einmal wie für meine Bedürfnisse und Lebenssituation erforderlich nutzen.

Ähnlich verhält es sich mit Tageskarten: auf den Monat um-/hochgerechnet wären diese noch wesentlich teurer, es wäre wiederum Geld, das uns dafür (ÖPNV) faktisch gar nicht zur Verfügung steht, siehe oben: weil auch ohne diese Ausgabe (für Verkehr, ÖPNV, Fahrkarten) das Geld allmonatlich nicht reicht, da es die permanente Bedarfsunterdeckung gibt, siehe wie oben erläutert.

Es geht hierbei nicht um "Geiz" oder um vorsätzliches "Leistungen erschleichen, betrügen" etc. - es ist schlicht materielle Armut und infolgedessen Ausgrenzung, soziale Isolation, physische Krankheit, Einsamkeit.

Am 04.10.2021 habe ich mir e i n Mal erlaubt, mit meiner Tochter e i n e U-Bahnstation in den benachbarten Stadtteil zu fahren, da wir dort den Kinderarzt aufsuchen mussten, da unsere bisherige, in unserem Stadtteil ansässige Kinderärztin seit mehreren Wochen (schon seit dem Sommer) keine Sprechstunde mehr anbietet und weder per Telefon noch e-mail in den vergangenen Wochen/Monaten zu erreichen war und ist. Ich musste daher in einer speziellen Angelegenheit, die den Kinderarzt erfroderlich machte, ausnahmsweise mit meiner Tochter in den nächstgelegenen (!) Stadtteil eine Station mit der Bahn fahren, um den dortigen Kinderarzt mit meiner Tochter aufsuchen zu können. Meine Tochter hatte ihre Fahrkarte dabei - für eine Fahrkarte für auch mich: reicht unser Geld nicht.

Dass und zu welcher Uhrzeit wir in der Kinderarztpraxis anwesend waren, kann ich, falls erforderlich, durch den Kinderarzt bestätigen lassen (auch das wird mich allerdings zusätzlich Geld kosten - eine Art ärztliches Attest).

Ich verzichte also seit etlichen Jahren auf den ÖPNV, da ich ihn mir nicht leisten kann, bewege mich nur noch im hiesigen Stadtteil zu Fuß, in einem winzigen Radius um meine Wohnung herum, entbehre alles, das das Leben lebenswert macht, das mir jedoch, auch vor Corona, infolge materieller Armut nicht zugänglich war und ist, fahre dann ein Mal mit meiner Tochter eine Station zum Kinderarzt, weil es nötig ist, unumgänglich war, es keine Alternative hierzu gab und soll dafür nun noch zusätzlich b e s t r a f t, belastet werden, indem ich dafür €60,- (!) - für unsere Verhältnisse ein Vermögen - zahlen soll.

Teilen Sie mir bitte mit, wie ich mich stattdessen hätte verhalten sollen, welche Alternative ich in dieser Situation gehabt hätte, wie ich hätte vorgehen sollen? Es war erforderlich, dass wir diesen Besuch bei einem Kinderarzt machten und es war ebenso erforderlich, dass ich meine Tochter dabei begleitete, insbesondere deshalb, da wir bei diesem Kinderarzt zuvor noch nie je gewesen waren, es das erste Mal war (weil unsere hiesige Kinderärztin nicht mehr erreichbar ist).

Teilen Sie mir gerne auch mit, worauf ich n o c h verzichten soll, da ich schon nicht einmal Zugang zur für mich dringend erforderlichen medizinischen Behandlung habe - nein, weder die Krankenkasse noch das Jobcenter übernehmen die Fahrtkosten zu den Facharztpraxen, selbstverständlich habe ich dies bereits erfragt/erbeten - erfolglos.

Sollen Menschen wie ich also einfach "verschwinden"? Sollen wir uns selbst vernichten? Denn am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen L e b e n dürfen wir - lange vor Corona - ja nicht teilhaben - es wird a l l e s dafür getan, dass das so ist und bleibt. Und wenn wir uns dann doch einmal "erlauben", m a l den ÖPNV zu nutzen, weil es keine andere Möglichkeit für uns gibt, werden wir dafür dann noch zusätzlich b e s t r a f t, durch hohe Zusatzkosten belastet, mit der Folge, dass uns dieses Geld wiederum gravierend für Notwendiges, den basalen Bedarf, fehlt.

Ja, ich kann Einzelfahrscheine oder Tageskarte kaufen: das kann ich aber auch nur m a l, ausnahmsweise tun, aber nicht regelmäßig - wie es erforderlich wäre, um teilhaben zu können, um ärztliche Behandlung erhalten zu können. Und ab Monatsmitte bis Monatsende kann ich auch das Geld für eine Tageskarte nicht aufbringen!
Darüberhinaus gibt es auch noch andere Zahlungsverpflichtungen oder immer wieder auch zu wenig gezahlte Hartz4-Leistungen oder sonstige außergewöhnliche finanzielle Belastungen, die dazu führen, dass dann auch keine Einzelfahrscheine oder gar Tageskarten finanziert werden können - und auch diesbezüglich bin ich, im Hartz4-Bezug, keine "Ausnahme".
Und nein, ich habe keine Schulden, weil ich substanzabhängig, alkoholkrank oder Raucherin bin und auch nicht deshalb, weil ich teure Unterhaltungselektronik angeschafft hätte.

Und es sind immer materiell arme Menschen, die es trifft, denn wohlhabende Menschen werden sich immer Fahrkarten, Abokarten leisten können oder den ÖPNV erst gar nicht nutzen, stattdessen Auto und/oder Taxi. Und andere Menschen haben gelegentlich das Glück, Partner, Familie, Freunde zu haben, die sie mit dem Auto gelegentlich mitnehmen, fahren können. Über all diese Möglichkeiten verfüge ich jedoch nicht.

Ich kann nicht Geld für etwas ausgeben, das ich nicht habe, deshalb nutze ich den ÖPNV nicht, verzichte darauf - auf jegliche Mobilität. Seit Jahren.
Aber manchmal gibt es Situationen, gerade auch mit Kind, in denen es unvermeidlich ist. - Was sollen Menschen wie ich dann tun? Sollen wir uns einfach kollektiv aufhängen? Da wir ja offensichtlich nach wie vor als "Asoziale, Ballastexistenzen" gelten, so zumindest unmissverständlich behandelt werden. Hartz IV, Niedriglohn, Armut, Agenda 2010, Menschenbild - ÖPNV: Preise, Kosten.

Freundliche Grüße
...
"
-
 
Hinzu kommt, dass ich an jenem Tag, was mir zuvor tatsächlich noch nie je passiert ist, mein Portemonnaie zu Hause vergessen, in anderer Tasche als der mitgenommenen liegen hatte, somit auch keinen Einzelfahrschein am Fahrkartenautomaten kaufen konnte, wir aber den Arzttermin nicht verpassen durften.
 
Überdies muss ich aktuell bereits die erste Zahlung des zwanzigprozentigen Eigenanteils für die kieferorthopädische Behandlung meiner Tochter an den KFO leisten/überweisen.
 
Und hier die empathische, menschlich-zugewandte Antwort des HVV bzw. der HHW (Hamburger Hochbahn Wache), datiert vom 07.10.2021 (hier am 12.10.2021 eingegangen), auf meine e-mail vom 06.10.2021.
Und hier die empathische, menschlich-zugewandte Antwort des HVV bzw. der HHW (Hamburger Hochbahn Wache), datiert vom 07.10.2021 (hier am 12.10.2021 eingegangen), auf meine e-mail vom 06.10.2021.

Und hier die empathische, menschlich-zugewandte Antwort des HVV bzw. der HHW (Hamburger Hochbahn Wache), datiert vom 07.10.2021 (hier am 12.10.2021 eingegangen), auf meine e-mail vom 06.10.2021.

update 08.10.2021
 
"Es muss zudem berücksichtigt werden, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Personen im
Leistungsbezug über lange Zeiträume unterhalb des Existenzminimums lebt. Personen, die
erhöhte Wohnkosten aus dem Regelbedarf bestreiten müssen, und Bedarfsgemeinschaften, die
über viele Monate aus dem Regelbedarf ein Darlehen zurückzahlen müssen, haben keine Mittel
für den internen Ausgleich. Bei ihnen läuft auch die Ansparkonzeption des § 20 Abs. 1 SGB II/§
27a Abs. 3 SGB XII vollkommen ins Leere."
 
 
Es gibt btw keine "Ansparoption" in HartzIV. Da das Geld schon nicht für gesunde Nahrung über den gesamten Monat reicht (auch ohne Alkohol-, Nikotin-, Cannabiskonsum), immer wieder Kosten außer der Reihe anfallen, da bspw. Wasser- und/oder Stromkosten nicht in voller Höhe vom Jobcenter übernommen werden, so bspw. auch Anschaffung oder Reparatur von Brillen, 20%-Eigenanteil für Zahnspange (Kind), medizinische Ausgaben (bspw. Vitamin B12-Präparate bei schulmedizinisch diagnostiziertem, schweren B12-Mangel), da überdies immer wieder (!) Leistungsbescheide fehlerhaft sind, infolgedessen oft erheblich, langfristig, wiederholt zu geringe Leistungen gezahlt werden, da die Kosten für Papier, Druckertinte, Porto bei erforderlichen Widersprüchen, Klagen, Korrespondenz mit JC und Sozialgericht weder übernommen, noch erstattet werden (wenn man ohne Rechtsanwalt Widerspruch einlegt, Klage erhebt), da sämtliche Anträge auf "Sonderleistungen", einmalige Bedarfe grundsätzlich strikt abgewiesen werden, da Darlehen aus dem Regelsatz zu bestreiten sind, wodurch, wie auch durch jede Sanktion, das Existenzminimum gravierend unterschritten wird, dies auch bspw. durch Strafzahlungen bei "Schwarzfahren", da das Hartzgeld für Mobilität, ÖPNV nicht reicht, da auch bspw. nicht selbstverschuldete erhöhte Bank-, Kontoführungsgebühren (bei mir seit 2020 allmonatlich in Höhe von €30,-: im Hartz4-Bezug!) bestritten werden müssen sowie aus je individueller Lebenssituation etlichen weiteren Gründen: k a n n nichts "angespart" werden.
 
Und wenn alte Secondhandmöbel, -hausrat nach mehreren Umzügen und vielen Jahren kaputtgehen (Tisch, Stühle, Kleiderschrank, Bett/Lattenrost, Matratze, Kommode, Lampen, Drucker, Telefon ...), ohnehin auch die Gebrauchtkleidung - alles sowohl für die Kinder als auch die Eltern, ist auch kein Geld für Reparatur oder Ersatz vorhanden, eben w e i l man nichts ansparen kann, insbesondere nicht alleinerziehend mit Kind/ern und ohne familiäre Unterstützung. Man vegetiert in der Isolierkammer - dem Tod entgegen.
Von Ausflügen, Urlauben, Freizeitgestaltung, Kultur, Teilhabe, Friseur-, Restaurantbesuchen oder what so ever, ganz zu schweigen.
 
Aber JA: man versucht, sich das so gut es irgend geht nicht anmerken zu lassen. Und man entbehrt, bringt Opfer, damit vor allem die Kinder nicht stigmatisiert, diskriminiert, gemobbt, ausgegrenzt, noch mehr belastet, beschädigt werden. Kinderarmut ist immer Elternarmut.
 
-
update 25. Juni 2021
 
Die HartzIV-Sanktionen müssen unter völlig anderen, nämlich u.a. philosophischen und psychoanalytischen Aspekten diskutiert, kritisiert werden:
 
Erfahrungsgemäß bewirkt Schwarze Pädagogik - Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe, Härte, Strenge, emotionale Kälte, also Dressur, Gehorsam erzwingen, unterwerfen, ausbeuten, beschädigen - kein konstruktives und/oder prosoziales Verhalten, weder bei Kindern, Jugendlichen noch Erwachsenen - das Gegenteil ist der Fall, siehe r e aktive Aggression. Joachim Bauer lesen: "Schmerzgrenze - Vom Urpsrung alltäglicher und globaler Gewalt".
 
Strafe hat weder eine präventive noch "resozialisierende" Wirkung - es geht einzig um das Gefügigmachen, Gehorsamerzwingen, um Angst erzeugen, Schmerz, Leid zufügen, eben Dressur.
Siehe auch "Edukation", "workfare", "Fördern und Fordern" - Agenda 2010. Ausbeutung.
 
Dahinter steht ein maximal rechtskonservativ-autoritär-patriarchales Menschenbild und eben solche Charaktere, Persönlichkeiten - das pathologisch narzisstische, stets kompensatorische Streben nach Macht, Kontrolle, Unterwerfung und das Ausagieren von Rache, Vergeltung - Gewalt.
 
Zu Strafe, Mitgefühl, Fairness u.a.m. sei nach wie vor auch Erich Fromm, Wilhelm Reich, Arno Gruen, Gabor Maté, Frans de Waal und Thomas Galli zur Lektüre empfohlen.
 
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update im Juni 2021 - ursprünglich auf social media am 10.06.2021 verfasst/gepostet
 
"„Menschen mit Armutserfahrung erleben, dass sie aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden.“ Man müsse den Betroffenen endlich zuhören, um zu verstehen, mit welchen Belastungen sie kämpfen."
Armut unten HartzIV
 
Man verschwindet nicht nur - längst, seit 16 JAHREN - aus der öffentlichen Wahrnehmung, man nimmt am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gar nicht teil, denn man hat keinen Zugang dazu, schon zu Mobilität, ÖPNV nicht. Unbezahlbar in Hartz 4.
Teilhabe, Kultur, Ausflüge ...
 
Um es mal ein wenig konkret zu machen, ein Beispiel:
 
Kinder aus wohlhabenden Familien kennen es aus der Vor-Corona-Zeit, an Wochenenden, in Ferien Ausflüge in umliegende Natur, andere Städte ... machen und alle paar Jahre oder auch ein- oder mehrmals jährlich verreisen zu können - meine mittlerweile 15-jährige Tochter hat das noch nie je erlebt. Wir kommen nicht mal über den eigenen, weit außerhalb gelegenen Stadtteil hinaus. Kein Auto, kein Führerschein, ÖPNV viel zu teuer. Gebrauchtrad gab es viele Jahre auch nur je eines für die beiden Kinder.
 
Mein Sohn ist 28, lebt seit vielen Jahren im eigenen Haushalt. Meine Tochter ist 15. Mit beiden Kindern bin ich noch nie je verreist, auch nicht in ein europäisches Nachbarland. Meine Tochter kennt nicht einmal die Stadt, in der sie seit 8 Jahren "lebt".
-> Hartz IV, ledig, seit frühester Jugend allein alleinerziehend - ohne familiären Hintergrund, Beistand, Rückhalt, Unterstützung
 
Was meint ihr, wie sich das auf sie, ihr Selbst-, Weltbild, Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl auswirkt - und darauf, wie Gleichaltrige sie sehen, mit ihr umgehen - wenn sie sich nicht mal in der eigenen Stadt zurechtfindet, weil sie sie nicht kennt. - Das: ist nur e i n Beispiel.
 
Wer in materieller Armut "lebt", vegetiert, dessen "Welt" ist winzig klein, reicht oft über die eigene Wohnung, so man (noch) eine hat, und den bewohnten Stadtteil lebenslang (!) nicht hinaus. Kinder, die so aufwachsen, erfahren, erleben so vieles Wichtige nicht.
Kinderarmut
 
Und selbstverständlich wirkt sich das massiv negativ, belastend, beschädigend auf diese Kinder aus: physisch, psychisch-emotional, sozial. Insbesondere auf ihr Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen. Mit entsprechenden, bekannten Folgen auf ihren Lebenslauf ... .
Armut Klassismus
 
Als materiell arme, allein alleinerziehende Mutter (ohne familiären Rückhalt, Beistand, Unterstützung) tust du jahre-, jahrzehntelang, was du persönlich leisten, geben, opfern, entbehren kannst. Aber: DAS REICHT NICHT! Kinder brauchen mehrere Bezugspersonen: unterschiedlichen Alters und Geschlechts. Erwachsene auch. Nicht: Betreuungspersonal, Fremdbetreuung.
 
Und wenn/weil du arm, krank und alleinerziehend über Jahre, Jahrzehnte bist, stets mit Existenzsicherung und Kinderbelangen befasst, nicht mobil, ohne soziokulturelle Teilhabe, hat das zwangsläufig soziale Isolation, Einsamkeit zur Folge. Auch für die Kinder.
 
Hinzu kommen noch die endlosen Kämpfe gegen Jobcenter, rechtswidrige Bescheide, zu gering gezahlte Leistungen, gegen Sozialgericht, InkassoService der BA, den ÄD der Agentur für Arbeit, Kämpfe gegen Bank, AG u. LG, PKH-Verwehrung, keine anwaltliche Vertretung, Klassenjustiz
 
Und da du nicht mobil bist, hast du auch keinen Zugang zu Facharztpraxen, zu medizinisch notwendiger Behandlung chronischer Erkrankung. Da hilft auch keine Krankenkasse und keine Ärztekammer (Patientenberatung, Beschwerdestelle), schon gar kein Jobcenter.
 
Und dann sagt dir jeder Zahnarzt seit Jahren, dass dein Kind eine Zahnspange braucht, aber du findest keinen KFO, der nur im Rahmen der Kassenleistung behandelt, ohne private Zuzahlungen. Aber du kannst in Hartz 4 schon "kaum" den Eigenanteil (20%) über vier Jahre (!) bewältigen.
 
Und das sowieso nicht, wenn du je Monat €20,- bis €30,- Kontoführungsgebühren zahlen musst, weil deine Bank infolge eines PfÜB - der Justizkasse Hamburg - dein (P- und Giro-) Konto rechtswidrig "umgestellt" hat (per rechtswidriger "Änderungskündigung").
Aber du findest keinen Anwalt, der dich vor Gericht, bei einer Klage, vertritt: weil du arm, unbemittelt bist.
 
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update 25. Juni 2021
 
Negative Schufa - Und man kann keinen Mietvertrag mehr unterschreiben.
 
Und hier ist aktuell die längst überfällige Behandlung meiner Tochter (15 Jahre) beim KFO nicht möglich: weil sich keiner ohne Privatzuzahlungsleistung findet (seit einem Jahr), aber mit negativer Schufa keine Ratenzahlung.
 
Hier ist Ursache übrigens Zwangsvollstreckung(en) und PfÜB wegen Gerichtskosten, den PfÜB hat mir die Justizkasse Hamburg aufgehalst. Voraus ging ein zivilrechtlicher Rechtsstreit, bei dem ich im Gegensatz zum Gegner nicht anwaltlich vertreten war, da mir PKH verwehrt wurde.
 
Mein Schufa-Eintrag und Eintrag im zentralen Vollstreckungsregister geht also nicht auf auf Pump gekaufte Unterhaltungselektronik oder Ähnliches zurück, sondern auf eine Klassenjustiz, da PKH von Fachgerichten systematisch wegen "mangelnder Erfolgsaussicht" verwehrt wird.
 
Somit besteht nicht die verfassungsrechtlich erforderliche Rechtsschutzgleichheit. Wer nicht PKH gewährt bekommt, deshalb nicht anwaltlich vertreten ist, während es die Gegenseite ist, wird stets rechtlich unterliegen. Klassenjustiz: Wer das Geld für Anwalt hat, obsiegt.
 
Und weitere Folge all dessen ist hier, dass ich infolge des PfÜB der Justizkasse von meiner Bank, der Haspa, eine rechtswidrige "Änderungskündigung" erhalten habe und für mein Giro- und P-Konto nun immens hohe Kontoführungsgebühren zahlen muss: mtl. um die €30,- - im Hartz4-Bezug.
 
Das Schlichtungsverfahren ist bereits durchlaufen und gescheitert.
 
Mein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde von AG und LG Hamburg zurückgewiesen, PKH erneut verwehrt. Finde nun wiederum keinen Rechtsanwalt für Bankrecht, der mit mir Klage gegen die Bank erhebt.
 
Übrigens: Man erhält auch nicht einmal ein Darlehen vom Jobcenter für die Zuzahlungen beim KFO für Zahnspange fürs Kind - auch nicht für den Eigenanteil, den man in Höhe von 20% über die Dauer von vier Jahren an die GKV zu zahlen hat.
 
Dann hat das Kind halt Pech gehabt - weil: es materiell arm ist, weil seine Eltern arm sind.
Da helfen auch permanente Hinweise von mehreren Zahnärzten nicht, dass das Kind längst eine Zahnspange benötigt: wenn sie nicht bezahlt werden k a n n. HartzIV.
 
Nochmal: Ich habe ca. 40 Fachanwälte für Bankrecht angeschrieben - die Adressen erhielt ich über die Rechtsanwaltskammer. Ich erhielt entweder nur Ablehnungen ("keine Kapazitäten frei") oder gar keine Antwort. Wer arm ist, hat keinen Zugang zu Rechtsvertretung, zu den Gerichten.
 
ICH BRAUCHE JETZT EINEN ANWALT FÜR BANKRECHT, der mit mir Klage erhebt und PKH dafür erfolgreich bei Gericht beantragt.
 
Und ich brauche einen KFO für meine Tochter, der sie ohne private Zuzahlung behandelt.
 
Und nur nochmal randläufig: Ich kämpfe jetzt seit kontinuierlich 16 JAHREN gegen diesen verfickten Drecksverein: Jobcenter, Hartz IV.
Das sind 16 verlorene, entzogene Jahre LEBEN und die gesamte Kindheit meiner Tochter: irreversible Beschädigung.
 
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update 24. Mai 2021 - ursprünglich auf social media gepostet
 
Ich suche übrigens immer noch einen Fachanwalt für Bankrecht. Da mir PKH für das Verfügungsverfahren von AG und LG Hamburg verwehrt und ich auf das Hauptsacheverfahren verwiesen wurde, muss ich nun gegen meine Bank Klage erheben, geht nur mit Anwalt und PKH.
 
Nochmal grob zum Hintergrund:
 
Meine Bank hat mein bisheriges (einziges) Girokonto fristlos mittels sogen. Änderungskündigung gekündigt und es zugleich, ohne meine Einwillligung, ohne Vertragsgrundlage, in ein erheblich teureres Kontomodell "umgestellt". Der Auslöser dafür ist ein PfÜB im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (durch die Justizkasse Hamburg vollzogen).
 
Ich habe ein PKonto, das aber bereits seit 2018.
Die Kontokündigung kam jedoch erst exakt in dem Moment, da der PfÜB wirksam wurde. Laut BGH und weiteren Gerichtsbeschlüssen ist das rechtswidrig.
 
Ich habe bei mehreren anderen Banken angefragt, um dort ein neues Konto zu eröffnen, im Rahmen des Wechsels bliebe, nach Aussage aller angefragten Banken, der für mich existenziell wichtige P-Kontoschutz nicht lückenlos erhalten. Deshalb: Klage erforderlich.
 
Nachdem ich mittlerweile ca. 40 Fachanwälte für Bankrecht (Hamburg) angefragt hatte, aber nur Absagen oder keine Anwort erhielt, bitte ich um Unterstützung. Verbraucherzentrale hilft leider auch nicht. Brauche dringend einen Anwalt, um Klage erheben zu können.
 
Zahle seit mittlerweile fast zwei Jahren nun Kontoführungsgebühren i.H.v. €25,- bis €30,- je Monat. Im HartzIV-Bezug. Das kommt Sanktion gleich, ist ein dauerhaftes Unterschreiten des Existenzminimums.
 
Das Schlichtungsverfahren habe ich übrigens bereits - erfolglos - durchlaufen.
 
Übrigens: Für die abgewiesene PKH-Beschwerde soll ich nun auch noch €60,- Gerichtsgebühren zahlen. Ich ging davon aus, die PKH-Beschwerde sei kostenfrei (gemäß §127 i.V.m. §567 ZPO).
Ich hatte keine anwaltliche Vertretung - woher hätte ich wissen sollen/können, dass ich nun doch Gerichtsgebühren zahlen muss? Diese dürften mir eigentlich, gemäß §21 Abs.1 Satz 3 GKG, nicht auferlegt werden.
 
Zahlen kann ich sie sowieso nicht - wovon: in Hartz4 und mit außerdem allmonatlichen Kontoführungsgebühren von um die €30,-? Also wird es eine weitere Zwangsvollstreckung und wieder einen PfÜB der Justizkasse Hamburg geben.
 
Rechtsstaat Sozialstaat Klassenjustiz
 
Und nochmal: Gegen meine Bank muss ich nur deshalb gerichtlich vorgehen, aufgrund deren rechtswidriger Kontokündigung wegen des ersten PfÜB der Justizkasse Hamburg (Zwangsvollstreckung wegen Gerichtsgebühren). Ich bin nicht etwaig deshalb verschuldet, weil ich so viel Unterhaltungselektronik auf Pump gekauft habe/hätte.
 
Ich habe alles im Rahmen meiner Möglichkeiten Stehende getan, seit zwei Jahren ohne anwaltliche Beratung und Vertretung, inkl. des durchlaufenen Schlichtungsverfahrens und Eilverfahrens.
Ich brauche jetzt einen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bankrecht in Hamburg.
 
Übrigens: Parallel hatte ich, ebenfalls von Anfang an ohne anwaltliche Beratung und Vertretung, während die Gegenseite wiederum anwaltlich vertreten war, einen Zivilrechtsstreit zu bewältigen, auch da war mir PKH wegen vorgeblich "mangelnder Erfolgsaussicht" verwehrt worden - für das Eil- und Hauptsacheverfahren.
 
Und der aktuell bestehende PfÜB auf meinem Konto ist FOLGE dieses durch den Gegner initiierten Zivilrechtsstreits, der durch die Justizkasse Hamburg vollzogenen Zwangsvollstreckung und des PfÜB der Justizkasse gegen mich.
 
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update 19. Februar 2021
 
Wisst ihr, #unten, noch, was Flirten ist? Wie sich Verliebtsein anfühlt? Wie gute, wohltuende Beziehung? Wie erfüllter Sex?
Und Selbstwirksamkeit? Sowas wie Perspektive, Zuversicht? Würde?
Gibt es für euch noch Freude? Regeneration? Beistand, Rückhalt?
Lebenslust?
 
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Aktualisierung am 31. März 2019
 
14 Jahre Hartz 4.
 
Und nicht ein einziges Mal irgendeine Art "Förderung" durch das Jobcenter.
Inzwischen bin ich - zweifache allein alleinerziehende Mutter - 45 Jahre a l t und physisch krank.

Mein in Bälde 26-jähriger Sohn lebt seit Jahren in eigenem Haushalt, wir haben keinen Kontakt mehr (Grund siehe im blog unter "Über meinen verlorenen Sohn").
Meine 13-jährige Tochter lebt noch bei und mit mir, wir bewohnen eine Zwei-Zimmerwohnung in einem elitären, weit außerhalb des Stadtzentrums gelegenen Stadtteil von Hamburg - d.h., seit sechs Jahren wieder in Hamburg, der mir so verhassten Stadt.

Zu meiner Biographie finden sich detailliertere Informationen für Interessierte im blog unter Biographisches sowie im Eintrag Warum bin ich materiell arm, chronisch krank und sozial isoliert.
 
Es gibt für mich, wie wohl viele andere Menschen im Hartz-Vollzug, keinerlei Perspektive mehr. Wir werden nicht im Geringsten "gefördert", denn wir haben "multiple Vermittlungshemmnisse", wir asozialen Ballastexistenzen - wie bspw. Alter, chronische Krankheit, Alleinerziehendsein und fehlende oder schlechte berufliche Qualifikation. In meinem Fall trifft alles Genannte zu. Und inzwischen möchte ich auch nicht mehr in die "bürgerliche Mitte" der Erwerbstätigen, der Lohnarbeitssklaven, "integriert" werden, insbesondere nicht in Niedriglohntätigkeiten, mittels derer ich unsere Existenz nicht einmal sichern kann, nicht in diverse "Maßnahmen bei einem Träger" (MAT), die mich nur belasten, statt mich tatsächlich, angemessen, bedarfsgerecht und bedürfnisorientiert, also sinnvoll zu fördern, zu unterstützen und die überdies eine Umschulung bzw. berufliche Erstqualifizierung via Bildungsgutschein nicht ansatzweise ersetzen oder kompensieren können. Nein, ich möchte keinen #bullshitjob machen, der mich physisch nur noch zusätzlich (zu bestehenden Erkrankungen, Belastungen) schwächt, zermürbt und/oder mich auch psychisch belastet. - Ich arbeite: seit 26 Jahren nonstop als alleinerziehende Mutter, als Sorge-Arbeit-Leistende - ohne existenzsicherndes Gehalt, ohne Urlaub, ohne geregelte Freizeit, ohne Nachtschichtzulagen, ohne jegliche gesellschaftliche Anerkennung oder gar Wertschätzung, ohne jegliche Unterstützung (im Alltag z.B.). - Wie unzählige andere Frauen, Mütter, insbesondere alleinerziehende Mütter auch. Weltweit, auch in Deutschland.
 
Davor und daneben habe ich von frühester Jugend an gejobbt, war in (drei) Ausbildungen befindlich und studierte (Philosophie an der Uni) - jedoch ohne Abschluss - und bewältigte zahlreiche Umzüge (quer durch die Republik) seit meiner frühesten Jugend mehr oder weniger alleine. Verheiratet war ich aus Prinzip nie.

Für dieses Verbrechen - ledig, unverheiratet alleinerziehend, überdies in jungen Jahren, erstmals im Alter von 19 Jahren bereits Mutter (geworden) zu sein, dabei keiner vermögenden Familie zu entstammen, keinerlei familiären Rückhalt zu haben, mich außerdem und insbesondere keinem Mann als Ehemagd unterworfen zu haben - werde unter anderen, vor allem Frauen, auch ich vom patriarchalen Staat, von neoliberal-kapitalistischer Regierung (-spolitik und Ideologie) mit materieller Armut, mit Ausgrenzung, sozialer Isolation, etlichen Entbehrungen und Belastungen sowie Schikanen b e s t r a f t.
Denn anderenfalls müsste nicht u.a. auch ich mit meiner Tochter in Hartz 4 vegetieren - sukzessive krepieren.

Am Schlimmsten sind die Jahresfeste (Geburtstage meiner Tochter, Weihnachten, Ostern), die Wochenenden und Schulferien, denn wir können nie etwas unternehmen - keine Ausflüge ins Umland oder auch nur in die Stadt, keine Urlaube, keinerlei Freizeitaktivitäten, denn a l l e s kostet mehr oder weniger viel Eintrittsgeld und immer ist wenigstens Mobilität erforderlich, doch habe ich weder Führerschein noch Auto, nicht einmal Gebrauchtfahrräder können wir uns finanziell leisten, ebensowenig den ÖPNV.
 
Kinderarmut ist immer auch Mütterarmut.

Meine Tochter hat immerhin eine Schülerfahrkarte, ich selbst bewege mich seit etlichen Jahren nur noch fußläufig im von mir bewohnten Stadtteil, d.h. ich gehe Lebensmittel einkaufen und, wenn ich es körperlich schaffe, mit meiner Tochter die immer gleichen Wege im Stadtteil spazieren. Jedes Jahr. - Nun ist meine Tochter 13 Jahre alt und längst würde sie gerne auch etwas unternehmen, wie andere Kinder, die sie kennt, wie ihre Mitschüler, Kinder aus der Nachbarschaft - Boot fahren, Rad fahren, klettern, skaten, einmal die Berge und das Meer sehen/erleben ..., Ausflüge in die nähere Umgebung machen, ins Kino, Theater oder zu anderen kulturellen Veranstaltungen gehen ... . - Nichts davon ist seit Jahren möglich, denn dazu bedarf es mindestens der bereits erwähnten Mobilität mittels ÖPNVs, außerdem meiner körperlichen Fähigkeit, Möglichkeit, Vitalität, die jedoch kontinuierlich und unausweichlich/zwangsläufig von Jahr zu Jahr abnimmt. Ähnlich mein Körpergewicht.

"Nebenbei" sind permanent Kämpfe mit dem Jobcenter auszufechten (gegen Ein-Euro-Jobs, gegen Sanktionierung, gegen immer wieder fehlerhafte Bescheide und zu gering bewilligte "Leistungen" ...), es sind daher etliche Widersprüche zu verfassen sowie bereits mehrere Klagen beim Sozialgericht anhängig, außerdem mit dem Jugendamt - bestehende Beistandschaft und wiederholt nicht bzw. erheblich verspätet weitergeleiteter Unterhalt - Geld, das uns jedes einzelne Mal existenziell fehlt, obgleich ich es nicht verschuldet habe, es lag bisher jedes Mal, somit wiederholt, an technischen oder Softwarefehlern des Jugendamtes. Es gibt in diesen Fällen jedoch keinen (zeitnahen, unbürokratischen) Vorschuss vom Jobcenter, keinen überbrückenden Notfalltopf/Zahlungen des Jugendamtes und auch niemand zahlt dir die Bankgebühren für Rücklastschriften von laufenden Zahlungsverpflichtungen (Strom, Wasser, Telefon ...) - es heißt nur jedes Mal lapidar "Tut uns leid." Bis zum nächsten Mal. Inzwischen war dies schon fünf- oder sechsmal der Fall. Was soll´s, ist ja nur eine asoziale Ballastexistenz mit ihrem Balg. Denen darf man nicht nur, denen muss man offensichtlich wehtun. Immer wieder. Legal.

Und zu all dem überdies seit nun fast neun Monaten auch Kampf im zivilrechtlichen Rechtsstreit mit meinem Ex-"Partner", den er initiiert hat; auch hierzu findet sich Genaueres im blog, siehe unten verlinkt - "Zur Vergewaltigung in meiner Beziehung" ... .
Von Anfang an und bis heute habe ich auch in dieser Sache keine Rechtsvertretung, keinen Anwalt, da mir PKH nicht bewilligt wurde (wegen vorgeblich mangelnder Erfolgsaussichten), ich mir somit einen Anwalt finanziell nicht leisten kann - im Gegensatz zu meinem Ex, der den Rechtsstreit schon allein deshalb gewinnen wird, der einen Anwalt hat und rechtsschutzversichert ist und eben: der weiße, biodeutsche, vermögende, außerdem rechtsextremistische Mann. Täterschutz. Wie üblich. Nach wie vor. Im Rechtsstaat Deutschland.
 
Anmerkung: Mein (letzter) Ex ist weder biologischer noch sozialer Vater meiner beiden Kinder.
Die biologischen Väter meiner Kinder haben mich immerhin weder vergewaltigt noch vor Gericht gezerrt.
 
Es gibt hier im Stadtteil nicht einmal die für mich dringend notwendige fachärztliche medizinische Behandlung, auch dazu habe ich an anderer Stelle im blog nähere Angaben gemacht - alles zu Dokumentationszwecken.

Und so vergeht Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat - Lebensjahr um Lebensjahr. Arm, krank, isoliert. Ohne jegliche Aussicht auf je nochmal eine Verbesserung und ohne die Möglichkeit, die eigenen Kinder auch nur ansatzweise "fördern" zu können.

Wir spielen zu Hause Brettspiele und führen Gespräche - denn selbst für Basteln und/oder Kochen, Backen etc. bedarf es diverser Grundmaterialien, Werkzeugs, diverser Hilfsmittel, eines Grundstockes an Basisdingen - die sämtlich Geld kosten. Handarbeitlich und handwerklich bin ich leider ohnehin nicht begabt, auch nicht interessiert. Ich arbeite mit Worten. Und mit Mitgefühl. Und bedürfnisorientierter Fürsorglichkeit, Nähe - Liebe. Mehr, anderes kann ich nicht, habe ich nicht (mehr) anzubieten. Ich h a b e bereits jahrzehntelang g e g e b e n: meinen Kindern - und diversen Männern. Wie es so viele Frauen tun. Ich habe jedoch nicht die finanziellen und/oder sozialen Privilegien, Erleichterungen, Entlastungen in Anspruch genommen (wie es in und durch Ehe noch immer Usus ist). Ich wollte mich nie je von einem Mann, einem Beziehungspartner, wirtschaftlich, finanziell abhängig machen (lassen) ... .

Sport: habe ich viele Jahre lang - in jungen, vitalen Jahren, bis zur Schwangerschaft mit meiner Tochter, mehrmals wöchentlich - zu Hause gemacht, denn das Geld für Verein, Kurse, Workshops etc. fehlte von jeher für meine eigenen Interessen, für meine "Freizeitgestaltung" - ich verzichte(te): für die Kinder, damit es wenigstens ihnen nicht sogar am Nötigsten fehlt, bspw. an gesunder Nahrung und secondhand-Kleidung, Kinderspielzeug, Möbeln, Hausrat. Beinahe alles in unerem Haushalt war und ist secondhand-Ware, seit Jahrzehnten - seit ich mit 17 meinen ersten eigenen Haushalt hatte. Anders ging und geht es nach wie vor nicht: jobbend, in Ausbildungen oder Studium befindlich, ohne (Herkunfts-) Familie, ohne Partner, ohne Kindesväter - weder mit meinem Sohn damals noch heute mit meiner Tochter, schon gar nicht: mit/in Hartz 4. Seit 14 Jahren - 14 vergangene, unwiederbringlich, unersetzlich verlorene Jahre Leben ... .

Urlaub: hatten meine Kinder und ich nie je. Kein einziges Mal Verreisen, keine Abwechslung, keine Vorfreude, keine neuen Eindrücke, Erlebnisse, Erfahrungen, keine unbeschwerten, erholsamen Tage in der Natur ... .
Meinen eigenen letzten Urlaub erlebte ich im Alter von 12 Jahren, in Österreich.

Es gibt weder Unterstützung (schon gar keine "Förderung", nicht einmal wenigstens die erforderliche medizinische Behandlung) noch Perspektive. Und dies bis zum Ende nicht. - Kein: Leben, keine Selbstbestimmung, keine Grundrechte, keine Anerkennung, Wertschätzung, keine Würde.
Nicht einmal wenigstens beenden darf man es selbst - man wird dann pathologisiert, diskreditiert ... . Und man muss einen qualvollen Tod sterben.

Es gibt seit jedenfalls 26 Jahren nonstop nur Pflichten, Alltag, Verantwortung, Verzichte, Entbehrungen und  Strafe: strukturelle, politische sowie psychisch-emotionale Gewalt, systematische, gezielte Existenzvernichtung auf Raten - durch die Armut und all ihre typischen Begleiterscheinungen und Folgen. Aufgrund entsprechender politischer Entscheidungen - wie bspw. der neoliberalen Agenda 2010.

Frau, ledig, alleinerziehend, arm - im reichen, "freiheitlich-demokratischen, rechts- und sozialsstaatlichen" Deutschland. Ein Verbrechen. Offenbar. Und dafür gibt es l e b e n s l ä n g l i c h. Für jedenfalls die asozialen Ballastexistenzen, die es damals wie heute augenfällig zu vernichten gilt - die vernichtet w e r d e n: systematisch, sukzessive, im Verborgenen, bürokratisch, sauber, legal(isiert). Damals wie heute.

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update 08. Februar 2021
 
Suche Rechtsanwalt für Sozialrecht, der mich in dieser Sache unterstützt, bisher konnte ich selbsttätig keinen solchen finden.

Problem: nach fünf Jahren habe ich nun den Gerichtsbescheid zu vorgeblich rechtmäßiger Sanktion (durch Jobcenter) vom SG Hamburg erhalten, es kann hiergegen kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Ist Sanktion wegen Termin-, Meldeversäumnis rechtmäßig, wenn zuvor um Terminsverschiebung gebeten wurde?

Hierauf hatte das Jobcenter damals nicht reagiert, Wochen später dann Anhörung, dann Sanktionierung. Ich hatte ohne anwaltliche Vertretung geklagt, da ich keinen RA hatte, fand.
 
Das SG hebt hier auf den "wichtigen Grund" ab, lässt im Gerichtsbescheid jedoch völlig außen vor, dass ich schriftlich, somit nachweislich um Terminsverschiebung v o r dem Termin gebeten und dies auch begründet hatte. Ärtzliche Befunde liegen dem ÄD der Agentur für Arbeit seit Jahren vor.

Unten verlinkt der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg. Kein Rechtsmittel gegeben.
Soweit ich es verstanden habe, gäbe es nur noch die Möglichkeit, mündliche Verhandlung innerhalb der Frist, läuft am 14.02.2021 (Zustellung) ab, zu beantragen. Ohne Rechtsanwalt habe ich hierbei jedoch nicht die geringste Chance vor Gericht. 
 
Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.
Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.
Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.
Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.
Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.
Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.
Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.

Gerichtsbescheid des SG Hamburg aus Januar 2021 zu meiner Klage aus 2016 gegen damalige Sanktionierung. Die Klage wurde abgewiesen. Ich hatte alleine geklagt, ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung.

update 28. Mai 2020
 
Gestern habe ich den Beschluss (vom 25.05.2020) des Sozialgerichts Hamburg zu meinem Eilantrag (auf Zuschuss für voll funktions- und internetfähiges Notebook für meine vierzehnjährige Tochter für schulische Zwecke, homeschooling, Bildungsgerechtigkeit, Teilhabe) förmlich zugestellt erhalten.

Ein Mal mehr zeigt sich darin, dass Richter_innen entweder von Hartz 4 und einhergehender Armut und Ausgrenzung keinerlei Kenntnis, vor allem keine persönliche Erfahrung damit haben, dass sie nicht ansatzweise nachvollziehen können, w i e mit so wenig Geld "gelebt" wird und das über Jahre und Jahrzehnte ... oder dass sie es für richtig und gut halten, Menschen im Hartz-Vollzug noch zusätzlich zu belasten, zu benachteiligen, dass sie ihnen durch ihre richterlichen Entscheidungen das Leben noch zusätzlich erschweren, weil mit diesen Entscheidungen Erforderliches wissentlich, absichtsvoll versagt, verwehrt wird.

Ein Mal mehr frage ich mich, welches Menschenbild diese Richter_innen haben und welchen Charakter, welche Persönlichkeit, welche politische Einstellung ... .

In Kurzfassung ist die Auffassung und Aussage der hier zuständigen Richterin, dass ich das Geld für ein Notebook für meine Tochter monatlich mit je ca. €2,- hätte seit Geburt meiner Tochter ansparen sollen - Ansparprinzip. Kein Witz. Leider.

Außerdem sei es zumutbar, dass ich für die Anschaffung eines Notebooks beim Jobcenter ein Darlehen aufnehme, das umgehend in monatlichen Raten von je €38,- zurückzuzahlen ist.

Noch ein Mal: Die Richterin weiß entweder nicht, dass die Regelsätze ohnehin erheblich zu niedrig sind, deshalb ohnehin bereits eine permanente Bedarfsunterdeckung besteht oder sie findet das so gut und richtig und hält eine faktische Kürzung des Existenzminimums durch Rückzahlung des Darlehens für angemessen und, Zitat "zumutbar".

Ich wünsche, dass unter anderen auch diese Richterin unverschuldet - wie wir alle - mindestens fünf Jahre von Hartz 4 "lebt", ohne jegliche weitere familiäre Unterstützung und ohne bisheriges Vermögen sowie ohne Aussicht darauf, dass sie je wieder ihre finanzielle und somit gesamte Lebenssituation verbessern können wird. Im Anschluss würde ich mich gerne nochmal mit ihr unterhalten.

Man muss nämlich wissen, dass sie durchaus anders, sogar entgegengesetzt hätte beschließen können - wie dies so andere Sozialgerichte in ähnlichen bzw. gleich gelagerten Fällen bereits taten. Diese Urteile anderer SG führte sie selbst in ihrem Beschluss nochmals auf (wie ich zuvor in meinem Eilantrag). Dennoch weicht sie persönlich (und/oder "die Kammer") davon ab und entscheidet zum Nachteil meiner Tochter. Wissentlich. Absichtsvoll. Denn wir sind, gelten als Ballastexistenzen.
Keine weiteren Fragen.

Das LSG Essen hat gerade aktuell ein Tablet für eine Schülerin als pandemiebedingten Mehrbedarf als Zuschuss bewilligt, bestätigt:
Az.: L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B
 
Und es gibt weitere ähnliche Entscheidungen anderer Sozialgerichte. Nur halt nicht des SG Hamburg.
 
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SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.
SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.

SG-Beschluss - Abweisung - aus Mai 2020 zu meinem Eilantrag für einen Schüler-Laptop für meine Tochter.

Schreiben der Schulbehörde Hamburg vom 30. April 2020,  Anweisung an Schulleitungen: ausdrücklich k e i n e Kostenübernahme für Laptops/Notebooks für Schüler_innen im Hartz4-Bezug.
Schreiben der Schulbehörde Hamburg vom 30. April 2020,  Anweisung an Schulleitungen: ausdrücklich k e i n e Kostenübernahme für Laptops/Notebooks für Schüler_innen im Hartz4-Bezug.

Schreiben der Schulbehörde Hamburg vom 30. April 2020, Anweisung an Schulleitungen: ausdrücklich k e i n e Kostenübernahme für Laptops/Notebooks für Schüler_innen im Hartz4-Bezug.

07.03.2018
 
Drucker kaputt. Endgültig. Wahrscheinlich wegen der Billigtinte. (Ok, er war auch nicht mehr der Jüngste - dieses Jahr genau 10 Jahre alt. Immerhin.)
 
Was macht man, wenn man sich keine qualitativ gute Tinte leisten kann?
Was macht man, wenn man sich keinen ordentlichen Drucker leisten kann, ein solcher mit dem vorhandenen uralt Laptop (mit nur 2GB RAM) nicht kompatibel ist und man sich kein neues Laptop oder gar einen PC leisten kann (nicht mal gebraucht btw) und keine Checke vom und/oder Kohle fürs Aufrüsten hat?
Genau. - As always.
 
Keine Ahnung, wie ich jetzt meine Schreiben an Jobcenter, Inkasso-Service und Sozialgericht ausdrucken soll. ?
 
08.03.2018
 
Und da man seine Armut ja immer artig dokumentieren muss (jedenfalls sollte - eben als Beweismittel der seit mindestens 13 Jahren (Agenda 2010) vonstattengehenden systematischen, staatlich legitimierten, legalisierten Vernichtung der "Asozialen/Ballastexistenzen" (siehe NS-Ideologie, Schwarzer Winkel im Dritten Reich), von also Erwerbslosen, Obdachlosen, Alten, chronisch Kranken/Pflegebedürftigen, Alleinerziehenden, Niedriglohnsklaven (zumeist also Geringqualifizierten oder anderweitig Benachteiligten, Beschädigten) und sowieso Migranten (insbesondere Geflüchteten) - ergo von all jenen, die wirtschaftlich nicht (mehr) ausreichend oder auch gar nicht funktionalisierbar, verwertbar, verheizbar sind (oder sich nicht verheizen lassen w o l l e n), vollziehe auch ich nun diese Dokumentation nicht mehr nur in Wort/Schrift, sondern auch in Bildern.
Denn: Es gibt ja so verdammt viele Sozialschmarotzer, die "arbeitsscheu" sind und "Deutschland abschaffen" und die den Staat finanziell so immens belasten, wie es kein einziger vermögender Steuerhinterzieher je könnte, je täte ... .
 
Also: Auf geht´s, macht alle mit! Falls ihr überhaupt (noch oder je) über einen PC, Internetzugang und eine Digitalkamera (sei sie auch alt und "kompakt") verfügt, um eure "missliche, prekäre" Lebenssituation überhaupt dokumentieren zu können.
 
Scham? - Keinesfalls. Ihr seid es n i c h t, die sich zu schämen haben, denn ihr habt euer Elend gerade nicht "selbst verschuldet" und nicht minimalst selbst zu verantworten. Ihr s o l l t beschämt werden und euch schämend s c h w e i g e n, euch verstecken und am besten selbst/aktiv aus eurer Existenz verabschieden - spart Geld, Ressourcen, Wohnraum ein, kostete allerdings auch eine Menge "Arbeits"plätze (wenn die Mehrheit der materiell Armen sich suizidierte).
 
Ich schäme mich längst nicht mehr.
Nicht dafür, alleinerziehend zu sein, nicht dafür, eine Frau, eine Mutter zu sein, nicht dafür, materiell arm und langzeiterwerbslos zu sein, nicht dafür, chronisch physisch krank zu sein.

Ich habe bisher getan, was ich konnte, was in meinen geistigen, physischen, sozialen und emotionalen Möglichkeiten stand - mit den "vorhandenen" Fähigkeiten, Kapazitäten, psychischen und physischen "Reserven" - mehr: kann ich einfach nicht l e i s t e n. Und mit den Jahren/dem Altern immer weniger.

Für all das bisher Bewältigte (unter all den erschwerten Bedingungen ...) erhält man keine Anerkennung, keine Wertschätzung, von Teilhabe, existenzsicherndem Einkommen, Regenerationsmöglichkeiten oder auch nur Mobilität (um soziale Isolation zu vermeiden) gar nicht erst zu reden.
 
Selbstmitleid? Aber sicher. - Soll ich mich über all die Repressalien, all die Beschädigungen etwa auch noch freuen, sie "demütig ertragen"? - Pardonnez moi, aber: ich bin jedenfalls k e i n e "Sünderin" vor dem "Herrn". Und ich lasse mich auch nicht im letzten Lebensdrittel zu einer solchen - von wem auch immer - erniedrigen.
 
Ja, für religiösen (Aber-) Glauben (wie auch jegliche Form der Esoterik) konnte ich von jeher nur Verachtung empfinden, das mag mir als Arroganz, als Ignoranz auslegen, wer will. Es ist solcher "Glaube" nichts weiter als Ausdruck intensivster Schwäche und selbstschonenden Selbstbetrugs (und dieser geht fast immer zu Lasten anderer, weshalb er moralisch zu verurteilen nur sein kann). Genaueres hierzu findet sich im blog.
 
"Das Beste draus machen"? - Hierzu hatte ich an anderer Stelle (im blog, genau) bereits ausführlich Stellung genommen, in Kurzfassung:
Nein, ich werde mich nicht auch noch selbstbeschädigend selbst verknechten; Gehorsam, Untertanen- und Duckmäusertum war irgendwie noch nie so meins (wohl noch in der Kindheit: brav, folgsam, seit den "Flegeljahren" nicht mehr; angepasst habe auch ich mich, wie ich gestehen muss - aus Not, aus Zwang, denn da gab es immer mindestens ein Kind, für das ich - alleine - verantwortlich war, da kann man nicht immer so, wie man eigentlich gerne möchte ... und schließlich war man auch noch jünger, naiver, idealistischer ...).

Und wer im Übrigen was aus welchen Gründen als "das Beste" für wen erachtet oder es zumindest proklamiert, propagiert, sollte auch nicht zur Gänze aus den Augen verloren werden.
 
Alles Weitere, inklusive angekündigtes Bild-, Dokumentationsmaterial, findet sich im blog.
 
Ein Wort noch zu den "Tafeln" und den unten verlinkten Kühlschrankbildern:
 
Die nächste Tafelausgabestelle ist mehrere Stadteile (und U-Bahnstationen) entfernt, für mich also nicht fußläufig erreichbar. Fahrkarte für den ÖPNV kann ich mir seit Jahren nicht mehr leisten, bin daher nicht mobil - selbst wenn ich also wollte, könnte ich die "Tafeln" gar nicht nutzen.
Ich habe seit über 20 Jahren kein Fahrrad mehr; das secondhand-Rad meiner Tochter ist ihr längst schon wieder zu klein und leider seit einem Jahr ebenfalls defekt (die Reparatur ist für mich nicht bezahlbar, so wenig wie ein "neues", verkehrstaugliches Gebrauchtrad für sie).
Führerschein und Auto hatte ich noch nie.
 
Wir wohnen hier in einem sehr elitären, weit außerhalb des Stadtzentrums gelegenen Stadtteil - hier haben wir damals eine Wohnung gefunden (Genossenschaftswohnung) die den vorgegebenen Jobcenteranforderungen entsprach. Es gibt hier im Stadtteil keine günstigen Geschäfte/Produkte und eben auch keine Tafelausgabestelle, auch kein "Sozialkaufhaus" oder Ähnliches.
 
Ich wohne übrigens mit meinem Kind in einer Zwei-Zimmer-Wohnung, sowohl heute mit meiner Tochter, als auch damals mit meinem Sohn (ich wurde im Alter von 19 Jahren das erste Mal Mutter, allein alleinerziehend). Nur in den knapp drei Jahren, die ich mit beiden Kindern zusammenlebte, bewohnten wir drei Zimmer, d.h. jeder hat ein Zimmer (ich hatte nie ein extra Wohn- oder Schlafzimmer). Mein Sohn hat uns im Alter von 16 Jahren gewaltvoll verlassen, seither lebe ich mit meiner Tochter zusammen, ebenfalls allein alleinerziehend seit ihrer Geburt; zwischen den Kindern besteht ein Altersunterschied von 13 Jahren, es sind daher im Grunde zwei Einzelkinder, insbesondere, da mein Sohn keinerlei Kontakt zu seiner (Halb-) Schwester wünscht (er selbst bezeichnet sie ausdrücklich als seine "Halbschwester", die Kinder haben verschiedene biologische Väter).
 
Nein, am Essen spare ich insofern nicht, als ich nicht beim Discounter einkaufe - das ist der einzige "Luxus", den ich uns leiste.
 
Ich rauche seit weit mehr als zehn Jahren nicht mehr, Alkohol trinke und trank ich seit frühester Jugend nicht, auch nicht zu "besonderen Anlässen" - nie. Ich kiffe nicht und konsumiere auch keinerlei andere Drogen, Tabletten, Substanzen (außer Nahrungsmittel). - All das wäre im Übrigen im Hartz-Vollzug und mit Kind im Haushalt auch gar nicht möglich.
 
Zum Friseur gehe ich ein Mal im Jahr, auch diesen "Luxus" leiste ich mir - um nicht völlig "asozial" auszusehen.
 
Unsere Kleidung und Möbel sind seit jeher Gebrauchtgegenstände.
 
Urlaub, Ausflüge: gibt es hier nicht, ist finanziell nicht möglich, schon eben die dafür erforderliche Mobilität (ÖPNV) nicht. Mit meinen Kindern bin ich noch nie je verreist, mein eigener letzter Urlaub (in Österreich) liegt mittlerweile 33 Jahre zurück.
 
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Mein Arbeitsplatz. - Der Laptop ist ein secondhand-Gerät (Baujahr 2007), ursprünglich aus einem bekannten Discounter (Aldi). Die Lautsrpecher hat man mir geschenkt. Der Tisch ist mittlerweile 22 Jahre alt und war auch ein secondhand-Geschenk, ähnlich verhält es sich mit dem gebrauchten Ikea-Küchenstuhl, auf dem ich an diesem Tisch sitze.
Mein Arbeitsplatz. - Der Laptop ist ein secondhand-Gerät (Baujahr 2007), ursprünglich aus einem bekannten Discounter (Aldi). Die Lautsrpecher hat man mir geschenkt. Der Tisch ist mittlerweile 22 Jahre alt und war auch ein secondhand-Geschenk, ähnlich verhält es sich mit dem gebrauchten Ikea-Küchenstuhl, auf dem ich an diesem Tisch sitze.
Mein Arbeitsplatz. - Der Laptop ist ein secondhand-Gerät (Baujahr 2007), ursprünglich aus einem bekannten Discounter (Aldi). Die Lautsrpecher hat man mir geschenkt. Der Tisch ist mittlerweile 22 Jahre alt und war auch ein secondhand-Geschenk, ähnlich verhält es sich mit dem gebrauchten Ikea-Küchenstuhl, auf dem ich an diesem Tisch sitze.
Mein Arbeitsplatz. - Der Laptop ist ein secondhand-Gerät (Baujahr 2007), ursprünglich aus einem bekannten Discounter (Aldi). Die Lautsrpecher hat man mir geschenkt. Der Tisch ist mittlerweile 22 Jahre alt und war auch ein secondhand-Geschenk, ähnlich verhält es sich mit dem gebrauchten Ikea-Küchenstuhl, auf dem ich an diesem Tisch sitze.

Mein Arbeitsplatz. - Der Laptop ist ein secondhand-Gerät (Baujahr 2007), ursprünglich aus einem bekannten Discounter (Aldi). Die Lautsrpecher hat man mir geschenkt. Der Tisch ist mittlerweile 22 Jahre alt und war auch ein secondhand-Geschenk, ähnlich verhält es sich mit dem gebrauchten Ikea-Küchenstuhl, auf dem ich an diesem Tisch sitze.

Der defekte Drucker, Modell aus dem Jahr 2008, reine Druckfunktion (ohne Scan- und/oder Kopierfunktion). Lässt sich nicht mehr anschalten.

Der defekte Drucker, Modell aus dem Jahr 2008, reine Druckfunktion (ohne Scan- und/oder Kopierfunktion). Lässt sich nicht mehr anschalten.

Das smartphone hatte mein 24-jähriger Sohn meiner Tochter vor drei Jahren geschenkt (weil alle in ihrer Schule/Klasse schon eines hatten), sie hat letztes Jahr von mir ein "neues" gebrauchtes (besseres) erhalten. Ich habe nun ihr altes (siehe Foto), leicht defektes. Mein Sohn hatte es vor Jahren von einem Freund bekommen.

Das smartphone hatte mein 24-jähriger Sohn meiner Tochter vor drei Jahren geschenkt (weil alle in ihrer Schule/Klasse schon eines hatten), sie hat letztes Jahr von mir ein "neues" gebrauchtes (besseres) erhalten. Ich habe nun ihr altes (siehe Foto), leicht defektes. Mein Sohn hatte es vor Jahren von einem Freund bekommen.

Kühlschrankinnenansicht. - Aktuell sind wir beide krank, außerdem kann meine Tochter noch nicht alleine die insgesamt 4 Kilometer zu den Lebensmittelläden laufen und alle Einkäufe alleine nach Hause schleppen. Ihr Fahrrad (ein längst schon wieder zu kleines secondhand-Rad) ist kaputt, ich habe selbst seit über 20 Jahren kein Fahrrad mehr, Führerschein und Auto hatte ich noch nie. Es gibt niemanden, der für uns Lebensmittel einkaufen kann.

Kühlschrankinnenansicht. - Aktuell sind wir beide krank, außerdem kann meine Tochter noch nicht alleine die insgesamt 4 Kilometer zu den Lebensmittelläden laufen und alle Einkäufe alleine nach Hause schleppen. Ihr Fahrrad (ein längst schon wieder zu kleines secondhand-Rad) ist kaputt, ich habe selbst seit über 20 Jahren kein Fahrrad mehr, Führerschein und Auto hatte ich noch nie. Es gibt niemanden, der für uns Lebensmittel einkaufen kann.

Meist sieht es vor allem am Monatsende so aus. - Ich muss euch enttäuschen: Die Flaschen enthalten keinen Alkohol, sondern Essig. Und ja: Es sind alles Bio-Produkte - unser "Luxus".

Meist sieht es vor allem am Monatsende so aus. - Ich muss euch enttäuschen: Die Flaschen enthalten keinen Alkohol, sondern Essig. Und ja: Es sind alles Bio-Produkte - unser "Luxus".

09. März 2018
 
Tochter trägt aktuell meine Winterschuhe, da ihre alten zu klein und kaputt waren (ich habe somit keine, auch nicht, als Schnee lag, wir müssen grundsätzlich alles zu jeder Jahreszeit zu Fuß erledigen, Führerschein und Auto sind nicht vorhanden, Fahrkarte/ÖPNV kann ich mir nicht leisten; Lebensmittelläden sind 2km entfernt, einfache Strecke).
 
Sie braucht nun in Bälde aufgrund der wärmeren Temperaturen neue Halbschuhe, ihr altes Paar ist ebenfalls längst zu klein und kaputt - wir können uns jeweils nur ein Paar Schuhe leisten (je Jahreszeit), meine trage ich natürlich länger, aber sie ist noch im Wachstum. Wir können uns leider keine qualitativ guten, langlebigen Schuhe kaufen; da es kein Paar zum Wechseln gibt, sind die Schuhe hohem Verschleiß ausgesetzt.
 
Drucker finde ich auch keinen - habe mich gerade telefonisch bei Media Markt beraten lassen, der IT-Berater schrieb mir im chat, das werde Komplikationen geben, da mein Laptop nur 2GB RAM Arbeitsspeicher hat, das sei, Zitat "sehr, sehr wenig", sein smartphone habe bereits 4GB RAM.
 
Tja, ich kann´s nicht ändern. Kann mir jetzt kein "neues" gebrauchtes Laptop oder einen PC kaufen, brauche aber dringend einen funktionierenden Drucker für all meine zahlreichen Behördenschreiben.
Wenn ich die Schreiben handschriftlich verfasse, muss ich sie kopieren - als Nachweis (ist immer wieder mal erforderlich, insbesondere bei Klagen vorm Sozialgericht oder auch "nur" bei Widersprüchen), das kostet mich eine Menge Geld, da wir im Stadtteil keinen Copyshop haben, kopieren hier nur teuer möglich ist. Außerdem muss ich auch fürs Kopieren die 2km hin und dieselbe Strecke zurück laufen, was ich aus gesundheitlichen Gründen häufig nicht kann.
 
Das Geld reicht außerdem nicht für beides: die erforderlichen Schuhe für meine Tochter u n d den Drucker - in beiden Fällen rechne ich mit maximal ca. €40,- bis €50,- und das ist schon teuer für unsere Verhältnisse, mehr kann ich jeweils keinesfalls ausgeben.
 
Aktuell muss ich schon wieder ein Jobcenterschreiben (Fristsetzung zum 22.03.2018) und ein Inkasso-Service-Schreiben beantworten.
 
Wo finde ich nun zeitnah einen funktionierenden Drucker, der auch noch ein paar Jahre (!) druchhält (durchhalten m u s s) und für den ich die Patronen auch zahlen kann?
 
Und soll ich dann die Schuhe für meine Tochter oder den Drucker kaufen?
?
 
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28. April 2018
 
Ja und weil das alles ja immer noch nicht reicht, is´ jetzt das Festnetztelefon kaputt - im Display erscheint seit Tagen überhaupt keine Anzeige mehr, ausgestöpselt hab ich´s schon, Akku ist voll, reset kann ich nicht machen, am Router liegt´s nicht.
 
Und jetzt ist auch die Digitalkompaktkamera hinüber: auch hier ist das Display (?) defekt - es zeigt beim Einschalten nur noch weißes Strahlen an, auch hier ist der Akku voll und kein reset möglich (wie, ohne jegliche Anzeige?).
 
Mit dieser Kamera habe ich bisher übrigens immer die Hartz 4-Bescheide abfotographiert und dann als Anhang an die online-Anwälte geschickt, mit der Bitte und jedes Mal in der Hoffnung, diese könnten mich bei Widersprüchen (gegen Jobcenter-Bescheide) ggf. unterstützen, da man ohne anwaltlichen Beistand keine Chance hat (Widersprüche werden dann grundsätzlich von der "Rechtsstelle" des Jobcenters abgewiesen, dann bleibt nur noch die Klage vor dem Sozialgericht, bei der du ohne Anwalt ebenfalls kaum Erfolgsaussichten hast - meine beiden im Alleingang eingereichten Klagen sind seit zwei Jahren beim hiesigen SG anhängig).

Mein Handy ist so uralt, dass es ein extra Daten(übertragungs)kabel braucht, um Fotos von diesem auf meinen uralten secondhand-Aldi-Laptop (mit 2GB RAM Arbeitsspeicher) zu übertragen, natürlich habe ich dieses Kabel nicht, da das Handy ja auch secondhand ist (zuvor hatte es meine Tochter, davor mein Sohn und davor ein Freund von diesem, der es wohl von seinen Eltern hatte - vor Jahren). Ich kann nun also von den Bescheiden keine Fotos mehr machen, somit von den online-Anwälten keine Unterstützung mehr erhalten.
 
... Nachdem grade vor wenigen Wochen ja erst der Drucker seinen Geist aufgegeben hatte.

Die Ikea-Kommode im Flur ist btw schon seit Jahren und nach etlichen Umzügen auch kaputt, inzwischen mehrfach von mir geleimt worden seiend - jetzt lassen sich die Schubladen gar nicht mehr öffnen/schließen (die Holzleisten an den Seiten sind gebrochen, die Böden herausgebrochen).
Und alt und kaputt sind auch mein Esstisch und zwei Stühle, da ebenfalls alles secondhand vor vielen Jahren bereits erworben und mehrere Umzüge gelitten habend. Sowie auch meine Matratze.

Ich kann all das selbstverständlich nicht ersetzen - von welchem Geld?
 
Wir haben übrigens auch keinen "ordentlichen" Fußboden - es ist hier ein uralter Linoleum(?)boden verlegt, der ist knapp 40 Jahre alt (so alt wie das Mietshaus eben) und war schon bei unserem Einzug über und über mit größeren und kleineren, alten Farbflecken (in Weiß und Rosa) übersät, die sich trotz meiner vielfachen Putzanwendungen nicht entfernen ließen.
Nein, ich kann mir keinen Laminat, PVC oder Tebbichboden leisten und auch keine Fußleisten und/oder Vorhänge. - Wovon?

Unsere Handtücher sind übrigens mittlerweile 20 Jahre alt (folglich dünn und hart), so auch die Bettwäsche, die ich ebenfalls secondhand gekauft hatte.
Und ähnlich verhält es sich mit Geschirr, Töpfen, Pfannen, Kleidung und den Spielsachen meiner Tochter. Alles alt, secondhand erworben, nicht ersetzbar, erneuerbar.
 
Dass man unter solchen Umständen keine Besuche empfangen möchte (da man Besucher ohnehin nicht verköstigen, ihnen nichts zu Trinken und Essen anbieten kann) und sich vor allem vor den Freundinnen des Kindes (den Freundinnen meiner Tochter) schämt, die das hier auch "nicht gemütlich" finden, muss ich eigentlich nicht erst noch erwähnen.
 
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03. Januar 2018
 
Das Perfide, Menschenverachtende ist auch hier der Umstand, dass die "Arbeitsvermittler" und Fallmanager der Jobcenter den "Kunden" sogar sagen, sie, die JC-Mitarbeiter, wollten ihnen (den "Kunden") "helfen" - das wurde auch mir gegenüber exakt so geäußert - man dann aber über Jahre aktiv, vorsätzlich im Hartz 4-Bezug, also in materieller Armut ohne jegliche Perspektive auf Verbesserung der Lebenssituation, gehalten wird, da die Maßnahmen, siehe MAT (Maßnahme bei einem Träger), einem nicht nutzen (eher schaden), die tatsächlich erforderliche berufliche Qualifizierung (bspw. gerade für langzeiterwerbslose Menschen ohne jegliche bisherige berufliche Qualifikation, überdies alleinerziehend) hingegen kontinuierlich, ebenfalls über etliche Jahre, abgelehnt, verweigert wird - mit dem Satz: "Ich brauche zuvor einen Einstellungsnachweis von Ihnen."
 
Man soll sich also irgendeinen Job suchen, von dessen Bezahlung, d.h. Niedriglohn, man seine Existenz gerade nicht alleine sichern kann, auf aufstockende Leistungen angewiesen bleibt, überdies in einer oft sinnlosen, zermürbenden Tätigkeit malocht, die einen zusätzlich physisch und psychisch schwächt oder auch krank macht (akut oder auch chronisch) und wodurch sich die Lebenssituation und der Allgemeinzustand nicht im Mindesten verbessern, sondern noch zusätzlich durch diese Belastungen verschlechtern. Und dann wird einem im Anschluss gesagt: "Jetzt haben Sie ja einen Job, brauchen also keine Qualifizierung mehr."
 
In der Zwischenzeit wird man überdies um zustehende Leistungen ebenfalls vorsätzlich betrogen, wogegen man dann klagen muss - wenn man es kann, wenn man noch die Kraft, Energie, Nerven dafür hat und sich ohne Rechtsbeistand alleine vor dem Sozialgericht vertritt, alle Schreiben also selbst formulieren muss, alle erforderlichen Nachweise (Bescheide und andere Dokumente) sowie auch das Geld für Kopien und Porto, für Papier, Druckertinte, überhaupt einen PC und einen Drucker verfügbar haben muss usw..
Und man wird überdies - rechtswidrig - mehrfach sanktioniert, wogegen man wiederum klagen muss, da die Widersprüche üblicherweise abgewiesen werden; die Rechtsabteilung ist ja intern in die Jobcenter integriert, es ist also keine unabhängige Stelle - warum ist das eigentlich rechtlich überhaupt so möglich?
 
Und nicht zuletzt wird man mittels ärztlicher Gutachten (der für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit tätigen Gutachter) psychisch (!) pathologisiert oder aber trotz nachweislich und dokumentiert bestehender, chronischer physischer (!) Erkrankungen für kerngesund und voll einsatzfähig befunden - dass es sich hierbei ebenfalls um Interessenkonflikte, um Gefälligkeits-, Tendenzgutachten handelt, nur handeln kann, liegt auf der Hand, da die Bundesärztekammer mit der Bundesagentur für Arbeit vertraglich die Bezahlung der Gutachter festgelegt hat - die Gutachter werden also von den Agenturen für Arbeit für ihre Tätigkeit bezahlt, können somit gar nicht unabhängig sein.
 
Das alles bedeutet in der Zusammenschau, dass Menschen über Jahre in materieller Armut vegetieren, jegliche Selbstwirksamkeit und insbesondere das Selbstwertgefühl ihnen genommen, zerstört wird, sie auf Raten existenziell vernichtet werden: sauber bürokratisch, blutfrei, hinter verschlossenen Türen (von Behörden bzw. Privatwohnungen, so sie noch nicht in die Obdachlosigkeit sanktioniert wurden) und ihnen überdies von der Gesellschaft noch Verachtung oder herablassendes, selbstgefälliges Mitleid entgegenschlägt, sie als Asoziale diffamiert und massiv ausgegrenzt werden, sie keinerlei sozio-kulturelle Teilhabe mehr haben k ö n n e n (weil schon Mobilität nicht möglich ist, weil schon der ÖPNV nicht bezahlbar ist ...) und sich zwangsläufig immer mehr zurückziehen, sozial isoliert sind - mit entsprechenden, bekannten Folgen all dieser Repressalien, der materiellen Armut, der Entbehrungen, der Ausgrenzungserfahrung, der sozialen Isolation.
 
Und infamerweise wird ihnen dann von Arbeitsvermittlern und Fallmanagern in Jobcentern gesagt: "Ich will Ihnen doch helfen."
 
Wie soll man vor diesem Hintergrund gelassen bleiben, wie soll man all das auf welche Weise ertragen können, insbesondere, wenn dabei nicht nur das eigene Leben vorbeigeht, sondern auch das der etwaig vorhandenen Kinder, die durch solche Verhältnisse lebenslang geprägt und beschädigt werden: ?
 
Ich habe den genauen Hergang, die Abläufe meinen "Fall"/mich betreffend hier im blog dokumentiert. Und selbstverständlich sind sämtliche der Schreiben zu Dokumentationszwecken/als Beweismittel noch vorhanden.
 
Folge all dessen (Hartz 4-Willkürherrschaft und systematische Vernichtung der Armen, der Unterschicht, nicht: der Armut, Exekutivgewalt, aktiver Täterschutz durch die deutsche Exekutive, die weisungsgebundene deutsche Justiz, die Polizeigewalt ...) ist, dass man das Vertrauen in den "funktionerenden" Rechtsstaat vollständig "verliert" - es wird einem geradezu ausgetrieben.
 
Was macht man dann, wie soll, wie k a n n man damit leben?
 
-
 
13. November 2017
 
Mal kurz zu nachfolgend (unten) Zitiertem:

Als die Unterhaltszahlung für meine Tochter durch das Jugendamt (Beistandschaft) im April dieses Jahres (und damit bereits zum zweiten Mal) aufgrund eines Fehlers des Jugendamtes (!) - den dasselbe erst nach einer Beschwerde meinerseits bei der Sozialsenatorin einräumte - erheblich verspätet auf mein Konto einging (mit entsprechenden Problemen, dir mir das verursachte ...), hieß es damals, das Jobcenter würde mir einen Vorschuss bar auszahlen. Ich hatte mich an das für mich zuständige Jobcenter gewandt, dort hielt man auch Rücksprache mit dem Jugendamt. Ergebnis: Nein, man könne mir das Geld nicht zeitnah bar auszahlen, aber ich könne vorbeikommen und mir Lebensmittelgutscheine abholen.

Wenn ich nun lese, was Harald Thomé (Tacheles e.V.) im Newsletter ausführte und wovon ich zuvor keine Kenntnis hatte (gesetzliche Grundlage), kann ich nur schlussfolgern, dass meine Jobcentersachbearbeiterin mich ein weiteres Mal vorsätzlich belogen hat.
Es kam übrigens im selben Monat noch hinzu, dass mir von dieser Sachbearbeiterin auch die laufende Hartz 4-"Leistung", -Zahlung verspätet überwiesen wurde.

Bereits zwei Jahre zuvor war mir im Dezember erheblich weniger Geld überwiesen worden, wofür sie sich einen Monat später entschuldigte - das Geld hatte mir zu dieser Zeit - kurz vor Weihnachten (mit Kind ...) - trotzdem natürlich gefehlt und natürlich wusste sie das.

Dass ich bereits zweimal rechtswidrig sanktioniert wurde, kommt hinzu - eine der beiden Sanktionen ließ sich mit anwaltlicher Hilfe im Vorfeld abwenden, die andere nicht (Klage hiergegen ist noch immer anhängig).

Und dass ich um Leistungen für die Kosten für Unterkunft und Heizung drei Jahre lang vom Jobcenter ebenfalls wissentlich, also vorsätzlich betrogen worden war (es waren d r e i Sachbearbeiterinnen involviert, von "Zufall" oder "Versehen" kann daher die Rede nicht sein), kommt hinzu - auch hier ist die Klage noch anhängig.

Ich wollt´s nur nochmal kurz erwähnt haben. Und ich bin bekanntermaßen kein "seltener Einzelfall" ... .
 
Wenn ich die Ausführungen von Harald Thomé (siehe nachfolgend zitiert) richtig verstehe, so hätte die Sachbearbeiterin damals (als mir der Unterhalt vom Jugendamt zu spät überwiesen wurde) definitiv eine Barauszahlung vornehmen müssen - statt mir Lebensmittelgutscheine "anzubieten".
 
Anmerkung: Selbstverständlich kann ich alle Vorgänge jederzeit lückenlos mittels Schriftdokumenten belegen.
 
"[...] Grundsätzlich ist der Gedanke der da hinter steht nicht falsch, denn Sozialleistungsträger sind nach § 42 Abs. 1 SGB I verpflichtet Vorschüsse zu zahlen, bei einem gesonderten Antrag spätestens nach einem Monat, was bei pflichtgemäßer Ermessensausübung nach S. 2 dieser Norm auch eine sofortige Auszahlung bedeutet. Im SGB II und im SGB III gibt es zunächst einen Geldleistungsanspruch, also die Pflicht die Leistungen in Geld auszahlen zu müssen. Die Pflicht kann nur in bestimmten Fällen im SGB II eingeschränkt werden, so behördlicher Erfahrung mit nicht geeigneten Umgang mit Geld (§ 24 Abs. 1 SGB II), bei nicht Ansparen aus „üppiger“ Regelleistung und einem unabweisbarem Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB II) und Sachleistungen bei Sanktionen (§ 31b Abs. 3 SGB II) zur (derzeit) verfassungskonformen Abfederung der Sanktionen. Nur in diesen drei SGB II-Fällen darf die BA/JC’s vom Barleistungsprinzip abweichen.
Akutfälle, die einen sozialrechtlichen Vorschussanspruch auslösen, sind im Regelfall nicht von diesen drei Punkten gedeckt. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: tacheles-sozialhilfe.de - "Thomé Newsletter 39/2017 vom 12.11.2017"
 
10. Oktober 2016
 
Ich habe ein paar harmlose, gleichwohl drängende Fragen:
 
Was nützt das "Bildungs- und Teilhabepaket", das monatlich für ein Kind €10,- für Freizeit, für "soziokulturelle Teilhabe" vorsieht, wenn:
davon Folgendes bezahlt werden soll:
 
- Kino- und/oder Theater- oder Konzertbesuch (des Kindes, wenn es noch kleiner ist, kann es dort nicht alleine hingelangen und teilnehmen, wer bezahlt den Eintritt des begleitenden Elternteils sowie die Fahrt zum Veranstaltungsort?)
 
- Vereinsmitgliedschaft: Die monatliche Gebühr mag möglicherweise durch die €10,- gerade gedeckt sein (je nach Verein und Sportart ist sie es aber auch nicht!), aber was ist mit den erforderlichen Geräten, der erforderlichen Bekleidung (bspw. bestimmten Schuhen bei verschiedenen Tanzsportarten oder bestimmter erforderlicher Bekleidung beim Fechten, Reiten oder Kampfsportarten etc.)?
 
- Instrumentalunterricht: Auch hier mag die Gebühr je nach Stadt und Jugendmusikschule vollständig übernommen werden, jedoch nicht übernommen wird die Gebühr für das erforderliche - zu erwerbende oder auszuleihende - Instrument. Die Neuanschaffung ist nicht zu bewältigen und auch "Gebraucht-Instrumente" sind mehrheitlich noch immer zu teuer. Je nach Instrument muss es außerdem "mitwachsen", ist also nach ca. einem Jahr ein neues, größeres erforderlich (siehe bspw. bei der Geige so).
Also läuft es auf die Ausleihe hinaus, diese aber kostet monatlich bereits um die €15,- (manchmal auch mehr) und hinzu kommt die - verpflichtende! - Instrumentenversicherung, die im Jahr ca. €50,- kostet.
Was soll ich mit kostenfreiem Unterricht, wenn ich das Instrument nicht finanzieren kann?
 
Und wenn ich also bereits die BuT-Leistung für den Sportverein in Anspruch nehme - für mein Kind, nicht für mich, klar - dann ist Musikunterricht nicht mehr möglich und umgekehrt.
 
Und überdies ist dann auch keine weitere Freizeitgestaltung mehr finanzierbar, denn ich darf ja monatlich maximal €10,- dafür ausgeben - Zoobesuche, Bootfahren, Kindertheater-/konzertbesuch, Kino oder andere Veranstaltungen sind dann: nicht mehr drin. Ganz einfach.
 
Aber klar, das nennt sich "soziokulturelle Teilhabe". Fürs Kind. Von den Eltern erst gar nicht anzufangen - für die gibt es das schlicht nicht, ist nicht vorgesehen. (Die im Regelsatz veranschlagten €44,60 brauche ich fürs Essen, sorry. - Und nein, weder ich bin übergewichtig noch mein Kind ist es. Das Gegenteil ist eher der Fall. - Ich wiege 50kg bei einer Körpergröße von 1,67m. Ich denke nicht, dass man hier von Übergewicht sprechen kann.)
 
Es geht doch also gar nicht um die "in Armut befindlichen" Kinder, um deren viel zitierte "Förderung".
Man will sie gar nicht wirklich fördern - anderenfalls baute man nicht wissentlich, absichtsvoll all solche "Hürden", Unwegbarkeiten ein!.
Man will eben gerade n i c h t, dass sie gleiche oder auch nur annähernd ähnliche Chancen haben, erhalten wie Kinder privilegierter Eltern.
 
Und dann zum ÖPNV:
 
Ich darf für den Posten "Verkehr" (siehe aktuellen Regelsatz) €25,45,- mtl. ausgeben.
Fein. Nenn´ mir eine Stadt in Deutschland, in der man für dieses Geld eine Monatsfahrkarte käuflich erwerben kann: ?
 
In Hamburg kostet die günstigste Monatskarte für den Bereich (Tarifzonen), der erforderlich ist, um sich in der Stadt einigermaßen bewegen zu können bzw. wenn/weil man weit außerhalb des Zentrums wohnt (da es nur dort, wenn, "bezahlbaren Wohnraum" gibt ...) monatlich €60,20. (Im Abo noch etwas günstiger, aber eben bindender, was wiederum "schwierig" ist ... .)
Mit dieser Fahrkarte darf ich zwar auch mit 1 bis 3 Kindern unterwegs sein (bis 14 Jahre), aber nicht in der Zeit vor 9 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr (Hauptverkehrszeit also). Wenn man jedoch nachmittags mit Kindern unterwegs ist, fällt die Fahrtzeit meist gerade irgendwie in diese Zeit. Man muss dann jedoch extra Fahrkarten kaufen - für sich und das Kind.
 
Äußerst lukrativ für die Verkehrsdienstleister; für all jene, die sich den ÖPNV finanziell "schlicht" nicht leisten können, bedeutet das Exklusion, soziale Isolation - man bewegt sich nur noch im je eigenen Stadtteil, da man nur Strecken zurücklegen kann, die sich zu Fuß (mit Kind/ern) im Rahmen des Alltags - zu übrigens und überdies jeder Jahreszeit - bewältigen lassen.
 
Mit allen Folgen, die das hat:
 
Arztbesuche außerhalb des Stadtteils sind nicht möglich, Geschäfte aufzusuchen, die sich außerhalb des "eigenen" Stadtteils befinden (und ggf. günstigere Produkte anbieten!), sind nicht erreichbar, Menschen und/oder gar Veranstaltungen zu besuchen, die sich außerhalb des eigenen Stadtteils befinden, sind nicht "kontaktierbar" ... . Und je weiter außerhalb des Stadtkerns man wohnt/wohnen muss (weil nur dort, wenn überhaupt, "bezahlbarer Wohnraum" vorfindbar ist), umso abgeschnittener ... ist man folglich: zwangsläufig.
 
Ich kann mir nicht einmal ein gebrauchtes Fahrrad leisten, habe deshalb seit mehr als zehn Jahren keines mehr. Ich kann von Glück! sagen, wenn ich wenigstens für meine Tochter - immer wieder - ein secondhand-Rad finde: ihrer jeweiligen Körpergröße, ihrem Alter entsprechend.
Dass ich weder Führerschein noch Auto habe, hatte ich an anderer Stelle bereits erwähnt. Auch das war - beides - finanziell nie möglich (alleinerziehend mit zwei Kindern, mit 19 zum ersten Mal Mutter geworden, ohne Herkunftsfamilie, d.h. ohne familiären, sozialen und/oder finanziellen Rückhalt, stets in eigenem Haushalt lebend, Miete ... zahlen müssend, in Ausbildungen befindlich und jobbend).

Es gibt ein sogenanntes "Sozialticket" (seit einiger Zeit) in Hamburg, damit erhält man eine Vergünstigung auf die Karte in Höhe von €20,40.
Dann müsste ich jeden Monat immer noch €39,80 für also die günstigste Monatskarte zahlen - wo aber der Regelsatz hierfür nur €25,45 monatlich vorsieht. Und im Posten "Verkehr" ist btw auch so etwas wie Anschaffung eines Fahrrades (secondhand, klar) vorgesehen oder auch Reparaturen an selbigem.

Und wenn mein Kind alleine mit der Bahn oder dem Bus fahren würde, müsste es nochmals extra bezahlen, da die Monatskarte ja nur auf mich (mit Lichtbild) ausgestellt ist.
 
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Aktualisierung 25. November 2017
 
Ich weiß nicht, wie es anderen Menschen im Hartz 4-Bezug geht, aber mir hilft nicht einmal das sogenannte "Sozialticket".
Denn ganz einfach: die Hartz 4-Regelbedarfe sind erheblich zu niedrig, insbesondere mit Kind im Haushalt - das Bedürfnisse, Wünsche hat, die nicht erfüllt werden können.
 
Ich rechne es an meinem Beispiel einfach mal vor, da ich nicht weiß, wie die Preise in anderen Städten sind, hier also für Hamburg:
 
Aktuell kostet eine Monatsfahrkarte für den für mich erforderlichen Tarifbereich €50,50.
Da ich in einem außerhalb gelegenen Stadtteil wohne, brauche ich den Tarifbereich, der das Bewegen innerhalb des "Kernstadtbereichs" ermöglicht - um bspw. dort befindliche Ärzte, Behörden, Veranstaltungen, dort wohnende Freunde erreichen zu können.
 
Wenn ich statt der Monatskarte Einzel- oder Tageskarten je Monat nach Bedarf kaufe, komme ich damit schnell über den Betrag der Monatskarte, spare also kein Geld, sondern zahle dann mehr als die Monatskarte kosten würde.
 
Im Abo kostet die hiesige Monatskarte immer noch aktuell €41,40.
Mit einem Abo lege ich mich allerdings längerfristig fest, was im Hartz 4-Bezug kaum möglich ist - immer wieder fehlt es an Geld durch bspw. fehlerhafte Bescheide, infolgedessen zu geringe Auszahlungs-/Überweisungsbeträge, durch außerdem nicht vorhersehbare, rechtswidrige Sanktionen ... . Abo kommt für mich daher nicht in Frage.
 
Nun werden diese Beträge durch das Sozialticket (hier "Sozialkarte") um €20,80 ermäßigt.
Ich muss mit Sozialticket für eine Monatskarte hier also noch immer €29,70 selbst aufbringen - aus dem Regelbedarf.

Der Regelbedarf sieht aktuell für den Posten "Verkehr" einen monatlich auszugebenden Betrag in Höhe von €32,90 vor.

Was hierzu zu wissen ist: Dieser Betrag schließt alles ein, das mit "Verkehr" zu tun hat - also auch bspw. das Anschaffen von (bspw. fürs Kind zu klein gewordenen oder auch von gestohlenen) Gebrauchtfahrrädern (neu unmöglich zu erwerben und ja, Fahrraddiebstahl kommt in größeren Städten recht häufig vor), auch Reparaturen an Fahrrädern sind aus diesem Betrag zu bestreiten (nein, ich kann diverse Reparaturen leider nicht selbst vornehmen - mir fehlt das Werkzeug, das Knowhow, das erforderliche Ersatzmaterial und ich habe auch keine Selbsthilfewerkstatt in fußläufiger, also erreichbarer Nähe).
 
Fazit: Ich kann mir seit Jahren (!) keine Fahrkarte für den ÖPNV leisten - denn ich habe diese €29,70 im Monat nicht "übrig" - im Gegenteil. Ich komme so schon kaum über die Runden.
 
Mein Kind braucht immer wieder Kleidung, Schuhe - alles secondhand, auch für mich seit Jahrzehnten, es hat Wünsche (Geburtstag, Weihnachten, Geburtstagsgeschenke für andere Kinder, bei denen es eingeladen ist), es sind außerdem diverse Haushaltsdinge auch immer wieder - über die Jahre - zu ersetzen, da sie bereits alt, secondhand angeschafft wurden, es gehen diese secondhand-Möbel nach Jahren und Jahrzehnten und zahlreichen erforderlichen Umzügen kaputt, eine Reparatur diverser Gegenstände ist häufig teurer als eine Neuanschaffung (siehe bspw. bei Elektrogeräten).
 
Der Regelbedarf enthält außerdem zahlreiche Dinge nicht - so sind bspw. Zimmerpflanzen, Haustiere (auch Kleintiere wie bspw. Meerschweinchen), ein Weihnachtsbaum nicht vorgesehen - und Etliches andere auch nicht - bitte einfach mal den Regelbedarf besehen (wieviel Geld wofür - Ernährung, Bildung etc. - monatlich ausgegeben werden darf und dass davon auch noch für Reparaturen oder erforderliche Neuanschaffungen und Geschenke etc. Geld zurückgelegt/gespart werden soll).
 
Im Klartext heißt das:
Ohne Mobilität keine sozio-kulturelle Teilhabe.
 
Ich kann also seit Jahren Freunde (auch bspw. meinen Sohn, der in anderem Stadtteil wohnt und natürlich selbst nicht "vermögend" ist ...) nicht besuchen.
Ich kann nicht wichtige Arzttermine wahrnehmen (für meine Tochter und mich), in Facharztpraxen, die nicht im hiesigen Stadtteil liegen, die für die entsprechende Behandlung jedoch regelmäßig (in meinem Fall ein- bis zweimal wöchentlich, im Falle meiner Tochter ca. alle 10 Wochen) aufgesucht werden müssten.
Ich kann keine kulturellen Veranstaltungen besuchen (auch, weil es kaum mehr ermäßigten Eintritt für Erwerbslose gibt).
Ich kann meiner Tochter somit keine "Kultur vermitteln" - durch bspw. Besuche von Konzerten, Theaterveranstaltungen, Museen oder auch Zoobesuch, Planetarium, Bootfahren im Sommer und andere Freizeitaktivitäten, die letztlich ausnahmslos alle mit Geldausgeben zu tun haben.
Ich kann nicht mal eine Fahrradtour im Sommer mit ihr machen, da sie längst selbst wieder ein größeres, verkehrssicheres Fahrrad braucht und ich seit mehr als zehn Jahren keines mehr habe - auch secondhand noch zu teuer.
Wir können auch nicht Ausflüge in die umliegende Natur unternehmen - hierfür erforderlich ist ein Auto und ein Führerschein (beides habe ich nicht) oder eben das Nutzenkönnen des ÖPNV - ohne Fahrkarte nicht möglich (ja, ich wurde bereits beim Schwarzfahren "erwischt").
Das bedeutet, dass wir uns seit Jahren nur noch fußläufig im eigenen (außerhalb gelegenen, dörflichen) Stadtteil bewegen können, d.h. d ü r f e n.
 
Und das wiederum bedeutet: soziale Isolation.
 
Und: keine medizinische Therapie bei bestehenden, schulmedizinisch diagnostizierten (chronischen, physischen) Erkrankungen. - Staatlich verordnete, vollzogene.
 
Übrigens: Ich rauche seit mehr als zehn Jahren nicht mehr und ich trinke nie - tatsächlich nie - Alkohol, auch nicht an Silvester.
Ich mag keinen Alkohol und ich ertrage die versoffene Gesellschaft längst schon nicht mehr. Und all ihre Folgen ... .
Und nein, ich kiffe auch nicht - ebenfalls: nie.
Ich bin auch nicht anderweitig substanzabhängig. Ja, sowas gibt´s. Tatsächlich. 
 
-
 
09. März 2018
 
Zum oben verlinkten spon-Artikel ("Warum Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist"):
 
Darum ging es doch bei der Agenda2010: Ausbeutung, Niedriglöhne.

Wer das sogen. Existenzminimum heruntersetzt und zusätzlich mit Sanktionen belegt, kann auf dieser Basis (!) Löhne drücken. - Es braucht monatlich mindestens €100,- pro Person (der Bedarfsgemeinschaft/im Hartz-Vollzug) mehr. Folglich entsprechend höhere, angemessene Mindestlöhne.
 
-
 
 
Zustimmung zum statement (siehe oben verlinkt) von Dennis Ulas (Bezirksbeirat Neckarstadt Ost).
Die Formulierung "Damit müsste niemand mehr zu Hause bleiben, weil sie/er sich keine Fahrkarte leisten kann." ist allerdings sehr untertrieben - wir sprechen hier von sozialer Isolation aufgrund "fehlender", verweigerter Mobilität - damit geht einher, dass man bspw. keine Facharztpraxen in anderen Stadtteilen aufsuchen, dass man in anderen Stadtteilen wohnende Freunde nicht besuchen kann, dass man keine kulturellen, politischen ... Veranstaltungen besuchen, nicht daran teilnehmen, keine Ausflüge machen kann - man bleibt auf den Radius beschränkt, innerhalb dessen man sich fußläufig bewegen kann (insbesondere dann, wenn man sich bspw. auch ein secondhand-Rad nicht leisten oder aus gesundheitlichen Gründen nicht Rad fahren kann).

Und selbst wenn man zu einer "Tafel"-Ausgabestelle gelangen wollte oder müsste: man könnte sie nicht erreichen, wenn/weil auch diese in entfernteren Stadtteilen nur vorhanden sind genau wie andere Geschäfte, in denen man günstiger einkaufen könnte (Kleidung, Möbel - siehe bspw. secondhand-Kaufhäuser, so vorhanden).
 
Hartz 4 isoliert Menschen absichtsvoll - auf vielfache Weise.

Ohne Mobilität (mittels ÖPNV, denn Auto und Führerschein kann man sich im Hartz-Vollzug üblicherweise selbstredend nicht leisten) ist man sozial isoliert - das ist eine Schmerzerfahrung und macht Menschen, wie wir wissen, k r a n k.
 
-
 
Kostenloser Nahverkehr bzw. fahrscheinloser ÖPNV? - Unbedingt, ...
 
... nur nicht mit (jeglicher) Zeitbeschränkung - sorry: Wir sind keine Untermenschen, die den ÖPNV nur dann benutzen dürfen sollen, wenn die "Übermenschen" sie möglichst nicht sehen, ihren Anblick nicht ertragen müssen.
 
Und nein, da interessiert mich auch keine "Hauptverkehrszeit" von Erwerbstätigen - Mensch ist Mensch und muss jederzeit (wenn/wann erforderlich oder gewünscht) mobil sein können/dürfen, um soziale Teilhabe ansatzweise erfahren zu können, um bspw. auch Arztbesuche in anderen Stadtteilen (man denke an Facharztpraxen ...) wahrnehmen zu können, Kinder müssten aufgrund der Schulpflicht kostenfrei den ÖPNV nutzen dürfen - sie müssen ja mobil sein (zur Schule gelangen) können.
 
Und Fahrtkostenübernahme für Bewerbungs-, Vorstellungstermine sowie Termine beim Jobcenter müsste viel niedrigschwelliger, unbürokratischer gewährt werden - nicht erst nach diversen Anträgen, dann auch erst rückwirkend und als nur Kann-, Ermessensleistung.
 
Ich verstehe auch nicht, warum das Sozialticket in Hamburg z.B. eine "Antragsleistung" ist - warum wird es nicht einfach jedem Bewilligungsbescheid einfach beigefügt - ähnlich wie die GEZ-Befreiung? Warum wird in den Jobcentern nicht einmal über das Vorhandensein des Sozialtickets aufgeklärt (bspw. gegenüber Neuzugezogenen)?
Weil man es gar nicht w i l l.
 
-
 
Oktober 2016
 
Ich lege es nun einfach alles offen - wiederum keinesfalls, um bemitleidet werden zu wollen (bitte also auch nicht zu werden, Danke), sondern um Einblick zu gewähren - ganz basal, ganz anschaulich, ganz lebensnah.
 
Was wir (meine Tochter und ich) an Strom- und Wasserkosten zusätzlich zahlen müssen - das an anderer Stelle fehlt:
 
Nach oben verlinkten Texten fallen in einem Single-Haushalt durchschnittlich monatlich ca. €40,-bis €50,- Stromkosten an.
 
Wir sind zu zweit und haben eine monatliche Strompauschale in Höhe von €50,-. Das dürfte somit im angemessenen Rahmen liegen und wir erhalten Öko-Strom. Ja, auf diesen bestehe ich - "dekadenterweise".
 
Das Jobcenter zahlt monatlich jedoch nur €33,- für Strom, was bedeutet, dass ich jeden Monat €17,- zusätzlich aufbringen muss, um die monatliche Strompauschale an unseren Stromanbieter zahlen zu können. Auf das Jahr gerechnet sind das €204,-.
 
Ähnlich verhält es sich mit dem Wasser. Wir haben eine zentrale Wasserversorgung, leider jedoch einen überdurchschnittlich hohen Wasserverbrauch, obwohl wir bemüht sind, Wasser sparsam zu verwenden, was jedoch aus verschiedenen, u.a. gesundheitlichen Gründen nicht ohne Weiteres möglich ist.
 
Hier gewährt das Jobcenter einen monatlichen Pauschalbetrag (in den Nebenkosten enthalten) in Höhe von €39,- für meine Tochter und mich für Wasserkosten.
Tatsächlich zu zahlen habe ich jedoch je Monat €51,- an die hiesigen Wasserwerke. Es besteht somit eine Differenz von €12,- monatlich, die ich wiederum selbst aufbringen muss, die an anderer Stelle fehlen.
 
Aktuell (Oktober 2016) soll der monatliche Abschlag nun auf €55,- erhöht werden und es ist überdies eine Nachzahlung an die hiesigen Wasserwerke von mir zu leisten - die das Jobcenter ebenfalls nicht übernimmt, da unser Wasserverbrauch "unangemessen hoch" ist.
 
In den Jahren zuvor hatte ich bereits eine monatliche Wasserkostenpauschale von €57,- zu entrichten.
Wenn wir jedoch mit zunächst nur den €12,- Differenz  je Monat (siehe oben) rechnen, sind auch dies im Jahr €144,- die meiner Tochter und mir fehlen.
 
Zusammen mit den zusätzlich zu zahlenden Stromkosten (in Höhe von €204,- jährlich, siehe, wie oben erläutert), sind das jedes Jahr €348,- die uns zum "Leben" fehlen. Und sie fehlen erheblich!
 
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01. Februar 2018
 
Und weil ja immer irgendwas Negatives passieren "muss":
Tochter hat gestern auf dem Nachhauseweg leider ihre Abo-Schülerfahrkarte verloren, braucht jetzt folglich umgehend eine Ersatzkarte, die natürlich Geld kostet: €20,- - für "Normalverdiener" sicher keine größere Sache/kein ins Gewicht fallender Betrag, für uns: Geld, das uns spätestens am Monatsende erheblich fehlt, das wir einfach nicht haben - Hartz 4 sieht diverse Extras, Widerfahrnisse, Umstände und Bedürfnisse schlicht nicht vor, auch bspw. nicht sowas wie wenigstens alle halbe Jahr mal einen Friseurbesuch oder einen Weihnachtsbaum oder Zimmerpflanzen oder kleine Haustiere fürs Kind oder Sommer- und Winterbekleidung, insbesondere leider sehr teure Schuhe fürs Kind, das noch im Wachstum befindlich ist; ja, wir kaufen alles - Kleidung, Möbel, Spielzeug, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke - seit etlichen Jahren gebraucht, da die Dinge für uns neu unbezahlbar sind, aber auch selbst dafür reicht es einfach nicht: in Hartz 4).
 
Sie besucht eine Schule, die drei Stadtteile entfernt gelegen ist - zu Fuß also nicht erreichbar, für sie auch (noch?) nicht mit dem Fahrrad; ihr Rad ist überdies seit ca. einem Jahr schon wieder zu klein und seit einiger Zeit außerdem kaputt (nicht mehr verkehrstauglich - Bremse und Gangschaltung funktionieren nicht mehr, Reparatur: kann ich nicht bezahlen) und nein, ich habe kein Geld "über", um ihr endlich ein "neues" secondhand-Rad zu kaufen (aus demselben Grund habe ich selbst seit ca. 20 Jahren kein Fahrrad mehr - kein Scherz, leider).

Es sind auch seit geraumer Zeit alte, bereits gebraucht angeschaffte und viele Umzüge mitvollzogen habende Möbel im hiesigen Haushalt kaputt und können leider aus finanziellen Gründen nicht ersetzt werden - man muss mit und in dem Schrott einfach "leben".
 
Da ich weder Führerschein noch Auto und selbst auch seit Jahren keine Fahrkarte mehr habe, somit den ÖPNV nicht nutzen, somit seit Jahren nicht mehr mobil sein kann (oder schwarzfahren muss, wobei ich bereits zweimal "erwischt" wurde, mit bekannten Folgen/Folgekosten), kann ich sie nicht zur Schule bringen. Ich bewege mich daher seit Jahren nur noch fußläufig in unserem Stadtteil - in dem es Etliches nicht gibt, der überdies weit außerhalb des Zentrums gelegen ist.
 
Die Ersatzkarte wiederum muss in ebenfalls einem entfernt gelegenen Stadtteil in einer entsprechenden Servicestelle des HVV besorgt werden - wohin man wiederum erst einmal gelangen muss: mittels ÖPNV - ohne Fahrkarten.
 
Dies nur nochmal kurz zur Veranschaulichung der "banalen" Erschwernisse im Hartz-Vollzug. Die selbstredend nicht nur uns treffen ... .
Nein, ich erwähne nun nicht randläufig, w i e mürbe und müde all das seit so vielen Jahren macht ... .
 
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02. Februar 2018
 
Wäre schön, wenn es so etwas wie das Bündnis Sozialticket NRW bundesweit gäbe.
 
Was man nicht außer Acht lassen darf: der Posten "Verkehr" des Hartz-Regelbedarfs sieht in selbigem nicht nur die Kosten für den ÖPNV vor, sondern es müssen daraus auch Kosten für Anschaffung und Reparatur eines Fahrrades (so vorhanden) - insbesondere auch Räder für Kinder (die immer wieder, im Verlauf ihres Wachstums, ein größeres Rad brauchen und es werden Fahrräder auch immer wieder gestohlen) - bestritten werden.
 
Ebensowenig sollte man vergessen, dass die Regelbedarfe ohnehin erheblich zu niedrig sind, so dass man das Geld, das eigentlich für bspw. "Verkehr, Mobilität" vorgesehen wäre, für Nahrungsmittel ausgibt oder für secondhand-Kleidung (für sich selbst und im Haushalt befindliche Kinder), Schuhe und auch secondhand-Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke - denn all das (sowie auch bspw. ein Tannenbaum, Zimmerpflanzen, Geschenke, angemessene Ausgaben für Bildung und Kultur) ist in den Regelbedarfen nicht vorgesehen oder die Beträge massiv zu niedrig - in eigentlich jedem Bereich (Nahrung, Kleidung, Mobilität, Bildung, Kultur, Freizeitgestaltung).
 
Die Folge dessen ist bekanntlich, dass Menschen im Hartz-Vollzug häufig schlecht(er) ernährt sind (auch dann, wenn sie um gesunde Ernährung wissen und sie gerne praktizieren möchten - es fehlt das Geld hierfür, nein, "Tafeln" sind da aus diversen Gründen gerade k e i n e Lösung), dass sie außerdem de facto keinerlei sozio-kulturelle Teilhabe haben, sondern außerhalb der Gesellschaft stehen, nichts unternehmen können, denn man muss hierfür mindestens mobil sein können (von Eintrittsgeldern ganz zu schweigen), auch keine Gäste/Freunde bewirten/verköstigen können, da die Nahrungsmittel meist für sie selbst schon nicht über den Monat reichen, sich somit immer mehr zurückziehen - in die soziale Isolation, in Resignation und Depression sowie auch Aggression - denn diese Menschen, insbesondere Langzeiterwerbslose, haben keinerlei Perspektive, somit keine minimale Zuversicht auf je nochmal eine Verbesserung ihrer Situation, besonders dann nicht, wenn sie zusätzlich fortgeschrittenen Alters (ab ca. Ende Dreißig aufwärts) und/oder chronisch krank sind - und wer dann auch noch alleinerziehend ist und keinen familiären/sozialen Rückhalt hat (weil keine Familie vorhanden ist), kann sich eigentlich nur noch aufhängen.

Denn es gibt bekanntlich auch kein Recht auf Weiterbildung, d.h. nicht auf sinnlose Maßnahmen, an welchen nur die Weiterbildungsträger lukrativ verdienen, sondern ein Recht auf Umschulung, berufliche Qualifizierung - und diese je individuell angemessen, bedürfnisorientiert (an den Stärken, Fähigkeiten, Interessen, aber eben auch Einschränkungen, Belastungen des jeweiligen Individuums ausgerichtet).
 
Stattdessen werden diese ohnehin schon physisch und psychisch über viele Jahre stark belasteten Menschen noch zusätzlich mit gesellschaftlicher Ächtung, Verachtung, "bestenfalls" herabwürdigendem Mitleid bedacht, ausgegrenzt und von Jobcentern mit rechtswidrigen Sanktionen und zahlreichen anderen Repressalien, Drangsal, Schikanen überzogen. - Hiergegen sollen die so Geschwächten dann noch zusätzlich - alleine - vor Sozialgerichten klagen, zuvor etliche Widersprüche gegen fehlerhafte Bescheide verfassen - und ihren Lebensmut nicht verlieren.

Wie gesagt: all das überdies ohne jegliche realistische Aussicht auf auch nur ansatzweise Verbesserung ihrer Situation, d.h. der politischen (!) Verhältnisse und was es noch unerträglicher macht: auch ohne jede Aussicht auf Verbesserung der Lebensverhältnisse ihrer Kinder. Armut vererbt sich gleichermaßen wie Reichtum, wie wir wissen.
 
Was diesen Menschen außerdem fehlt, ist Anerkennung, Wertschätzung (für all das, das sie bisher erlitten, durchgehalten und auch bewältigt haben, für ihre Stärken und Fähigkeiten, die sie nicht in die Gesellschaft einbringen d ü r f e n), Zugehörigkeit, Zuversicht, Perspektive und: die Solidarität der Mittelschicht.
 
In Kurzfassung:
Es ist solches Engagement selbstverständlich unverzichtbar, letztlich ist all das jedoch nicht ausreichend, kann es aus genannten Gründen nicht sein - erforderlich sind politische Veränderungen, Entscheidungen, jene, zu einem Abschaffen von Hartz 4, einem Ersetzen von Hartz 4 durch eine tatsächlich menschenwürdige (!) Existenzsicherung, somit zwangsläufig zu angemesssener Entlohnung von Erwerbstätigen, insbesondere all jenen, die unentbehrliche Arbeit leisten, hierzu gehört auch unabdingbar die häusliche Sorge-Arbeit, die weltweit nach wie vor von mehrheitlich Frauen - unentgeltlich - geleistet wird und ohne die keine Gesellschaft Bestand haben könnte, bekannterweise sind auch gerade deshalb weltweit mehr Frauen (und deren Kinder) als Männer von materieller Armut betroffen, beschädigt.
 
Der Arbeitsbegriff müsste längst überdacht, neu gefasst werden - Arbeit ist mehr und noch ganz anderes als (oft sinnlose, schädigende) Erwerbstätigkeit.
 
Grundsätzlich muss man (Politik, Gesellschaft) sich abwenden von dem Irrglauben, mittels Schwarzer Pädagogik (Druck, Zwang, Kontrolle, Dressur, Strafe, Härte, Strenge, emotionaler Kälte - absichtsvollem Schmerzzufügen, Sadismus, Gewalt) irgendeinen Menschen auf dieser Welt zu prosozialem Verhalten bewegen zu können - das Gegenteil ist der Fall und zeigt sich seit Jahrtausenden rings um den Globus. Schmerz, das Überschreiten der Schmerzgrenze eines (jeden) Menschen evoziert nur Aggression, letztlich Gewalt, jedenfalls Trotz, Verweigerung, Rachegefühle. Siehe hierzu bspw. Joachim Bauer, Neurobiologe und Arzt: "Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt".
 
Menschen sind nur dann mit Verantwortung, Engagement, Überzeugung leistungsbereit und leistungsfähig, wenn sie etwas mit Freude tun können, das ihnen, ihrer Persönlichkeit, entspricht, wohinter sie überzeugt stehen, worin sie Sinn sehen, das sie außerdem herausfordert, erfüllt, womit sie sich identifizieren können, wofür sie Anerkennung, Wertschätzung erhalten.
 
Und darüberhinaus braucht in dieser heutigen Welt jeder Mensch ein Einkommen, das seine Existenz sichert - und das auf Basis der universellen Menschenrechte, der Menschenwürde.
 
Und ja, all das setzt ein verändertes Arbeiten, Wirtschaften, Handel Treiben, Wohnen voraus - weg von Neoliberalismus, hin zu Gemeinwohl (-ökonomie).
 
Und die absolute Urvoraussetzung dessen ist ganz basal: Mitgefühl.
 
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Wieder in eigener Sache, aus dem Hartz 4-Alltag. - Hatte dann einfach mal die entsprechende Behörde auf das BuT angeschrieben, deren Antwort ich heute erhielt (siehe unten ebenfalls einkopiert) - und mittels des angehängten Links (des von der Behörde verlinkten "Faltblattes") kann man sich gerne mal einen winzigen Einblick in den SGB II - und Fachanweisungs-Bürokratiewust verschaffen:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
folgende Frage: Wenn ein Kind den Beitrag für Instrumentalunterricht an der Jugendmusikschule Hamburg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert bekommt, wie verhält es sich hierbei mit der Finanzierung des erforderlichen Musikinstrumentes? Diese ist zusätzlich erforderlich, denn ohne Instrument kann die Förderung - der Instrumentalunterricht - nicht in Anspruch genommen werden.
 
Ein Instrument auszuleihen ist je nach Instrument möglich, kostet aber eine monatliche Gebühr (je nach Instrument unterschiedlich, ab ca. €15,- mtl.), hinzu kommt (auch bei der Jugendmusikschule Hamburg selbst) verpflichtend (!) die Versicherungsgebühr für das Instrument (je nach Instrument im Jahr ca. um die €50,-). Das ist ein Betrag, den man insgesamt im Hartz 4-Bezug nicht aufbringen kann. (Wenn man nicht privat ggf. in irgendeiner Form doch unterstützt wird - bei uns ist dies leider nicht der Fall.)
 
Ein gebrauchtes Instrument ist immer noch ebenfalls zu teuer, da hierfür ein größerer Geldbetrag auf einmal erforderlich ist/verfügbar sein muss. Was ebenfalls mit Alg 2 kaum - bei uns: nicht - möglich ist.
 
Wie kann also die Förderung im Bereich Kultur/Musik/Instrumentalunterricht dann überhaupt in Anspruch genommen werden, wenn kein - erforderliches - Instrument finanziert werden kann? Denn diese Anschaffungs- oder Leihgebühr (siehe oben) ist im BuT nicht enthalten.
Was aber hilft es dann?

Oder gibt es eine gesonderte finanzielle Unterstützungsmöglichkeit für diese Situation? An wen könnte man sich ggf. wenden?
 
Freundliche Grüße
 
Deren Antwort:
 
"Sehr geehrte Frau ...,
 
die Leistungen im Rahmen des Bildungspaketes für die soziokulturelle Teilnahme sind im Gesetz leider ausdrücklich auf 10 € pro Monat begrenzt. Darunter fallen auch Kosten für Instrumente. Falls die monatlichen Kosten des Unterrichtes geringer sind (z.B. 6 €), könnte der Rest (4 €) pro Monat für die Instrumente verwendet werden bzw. dafür angespart werden, aber das ist eher eine theoretische Möglichkeit, da in der Praxis die Teilnahmegebühr immer über 10 € liegt.
 
Allenfalls könnte noch eine Hilfe durch eine Stiftung o.ä. in Frage kommen, z.B. bei besonders begabten Kindern. Entsprechende Stiftungen sind mir aber nicht bekannt.
 
Beigefügt ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier http://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbxii-kap03-34/ bzw. hier http://www.hamburg.de/…/fa-sgbi…/5567034/fa-sgbii-28-30-but/ und hier http://www.hamburg.de/bildungspaket
 
Mit freundlichen Grüßen
..."
 
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Vor allem: wie verlogen und kriminell das ganze System ist - eben weil man an so vielen Stellen damit überhaupt nicht "hinkommt":
 
Du zahlst an mehreren Stellen "drauf": beim Strom (in meinem Fall auch beim Wasser), beim ÖPNV (in meinem/unserem Fall heißt das: nur im Stadtteil unterwegs sein zu können - mit allen negativen Folgen, die das hat ...), auch beim sogen. "Bildungs- und Teilhabepaket" - Freizeit, Kultur, Sport: für die Kinder - was soll da von monatlich €10,- möglich sein, wenn ein Besuch des Kindertheaters schon fast doppelt so viel kostet, auch der Zoobesuch in Hamburg und dann eben schon für den jeweiligen Monat Sportverein oder Musikunterricht gar nicht mehr finanzierbar ist - oder du finanzierst damit den Sportvereinsbeitrag, kannst aber dann nichts anderes mehr machen: nie! Also: die Kinder, von den Erwachsenen gar nicht erst anzufangen. 
 
Und grundsätzlich musst du ja aus dem Regelsatz alles bezahlen - auch Reparaturen oder Neuanschaffungen (hoffentlich gehen Kühlschrank, Waschmaschine, Herd ... nie kaputt!, aber auch sowas wie Geschirr, Töpfe, Pfannen, Bettwäsche, Möbel ... : ist nach Jahrzehnten zu ersetzen: nicht drin), auch eben alle Geschenke (W-Nachten, Geburtstag, Kindergeburtstage ...), alle Brillen, Zahnersatz, alle Schuhe, Kleidung, Fahrrad (alles secondhand und so noch: zu teuer!).
Von Urlaub, Freizeit, "Kulturteilhabe": nicht zu reden - keine Chance!
 
Und es gibt halt kein "Fördern" - du wirst in Ein-Euro-Jobs gedrückt - oder: sanktioniert, also: vom sogen. Existenzminimum (!) wird noch etwas abgezogen: erst 10%, dann 30, dann 60 bis hin zu 100%-Sanktionen! (Siehe Ralph Boes´ "Geschichte" ... und er ist ja keineswegs alleine betroffen.). Und das: auch mit Kindern im Haushalt!
 
Es ist Wahnsinn, dass das alles möglich und legal ist - seit über zehn Jahren. Und dann sage noch einer, die Kinder müssten "gefördert" werden - die Kinder, die so aufwachsen, mit so vielen Entbehrungen, mit dem Gefühl, nichts wert zu sein (!), sind die "psychisch Kranken", die Armen und Depressiven oder Aggressiven von morgen. Denn eben: ihre Schmerzgrenze wird von Anfang an und permanent überschritten. Das: bleibt nicht folgenlos ... . Da soll sich dann bitte niemand mehr über "Radikalisierung" und/oder Depression und Suizide wundern.
 
Ich habe btw vor Monaten unsere Haftpflichtversicherung gekündigt. - Weil ich die knapp €90,- pro Jahr nicht mehr aufbringen konnte. Angefangen hatte ich mal mit €70,- - vor Jahren, dann stieg der Beitrag Jahr für Jahr an. - Bei den online-Vergleichen günstigerer Anbieter fand ich bisher immer irgendeinen Haken oder stieg erst gar nicht richtig durch - letztlich muss man immer deren "Hefte" anfordern und dann alles minutiös vergleichen - und am Ende komme ich doch unter mindestens €50 bis €60,- nicht weg.
Wenn ich aber bereits für Strom und Wasser je Jahr schon €348,- selbst aufbringen muss (!) - zusätzlich, da das Jobcenter diese Kosten eben nicht trägt - und dann auch noch in monatlichen Raten inzwischen eben doch Schulden abstottern muss und überdies dann auch noch sanktioniert werde - wie aktuell der Fall - dann ist das einfach nicht zu machen, zu "leisten", zu: finanzieren!

Nochmal: Meine Tochter und ich haben für alles (siehe oben unvollständig aufgezählt) €500,- zur "Verfügung": zusammen.
 
Und dann musst du auch noch Medizinisches selbst bezahlen, weil ich z.B. nie je Jahr den Betrag erreicht habe (an Ausgaben), der mich dann für den Rest des Jahres befreien würde (Zuzahlungsbefreiung). - Früher war es mal so, dass man generell einfach befreit war, wenn man erwerbslos war bzw. geringes Einkommen hatte.
 
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Gestern erhielt ich die nächste Sanktionsandrohung - diesmal geht es um 30%, das sind monatlich €121,20 für die Dauer von drei Monaten. Und das bei bereits nur monatlich verfügbaren €500,-: zu zweit (Kind und ich).
Nein, ich kann mir von niemandem etwas leihen. - Keine Ahnung, wie wir das überstehen sollen. ???

Ja, Widerspruch habe ich eingelegt. Der Widerspruch der letzten Sanktion(sanhörung) wurde gerade ebenfalls vor wenigen Tagen (mit entsprechendem Schreiben) abgewiesen. Ich müsste nun den Klageweg beschreiten.
Wir waren gerade erst drei Monate (seit August) um 10% sanktioniert. Nun schließt sich nahtlos die nächste Sanktion an, denn:
Der Widerspruch (wie auch die Klage) bzw. die "Sanktionsanhörung" hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Sanktion wird in jedem Falle durchgezogen.

Wenn sich irgendwann nach Monaten oder Jahren (siehe Klageweg, Überlastung der Gerichte) herausstellen sollte, dass zu Unrecht sanktioniert wurde, ändert das nichts für Betroffene: das Geld wird in diesen Monaten und Jahren abgezogen, fehlt also jeden Monat zum "Leben".

Und das auch bei Haushalten, in denen Kinder leben. - Ich bin gespannt, wann das Jugendamt nun wieder bei mir anfragt, ob ich mein Kind verhungern lasse ... .

Wieviele Sanktionen dürfen eigentlich nahtlos nacheinander verhängt werden? (Ja, ich hab schon einiges recherchiert, danach bisher noch nicht gesucht.)
 
Hintergrund:
Im August sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die mich in eine Ein-Euro-Job-Maßnahme zwingen wollte. Nachdem ich dies im persönlichen Gespräch (mit auch dem "Teamleiter") abwenden konnte, sollte ich dann unterzeichnen, dass ich einen weiteren Termin beim ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur wahrnehme.

Das vorausgegangene ärztliche Gutachten (dessen ausführlicher Teil A mir erst kürzlich - nach extra erfolgen müssender, schriftlicher Anforderung, man bekommt diese Informationen, die eigene Person betreffend, nicht automatisch - übersandt wurde) war massiv fehlerhaft. Zunächst muss ich dieses folglich richtigstellen lassen, bevor ein erneuter Termin beim Ärztlichen Dienst der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgt, in welchem man sich auf das bisherige Gutachten stützt.
 
Mir war jedoch bisher nicht möglich, diese Richtigstellung schriftlich zu verfassen und zu versenden, da ich - aufgrund unseres ohnehin viel zu geringen Hartz 4-Geldes (siehe meine monatlichen Zusatzausgaben für Strom, Wasser und Schuldentilgung ...) sowie aufgrund der gerade erst erfolgten SANKTION - das Geld für die erforderlichen Schreibutensilien (Papier, Druckertinte, Umschläge, Porto) nicht verfügbar hatte.

Außerdem habe ich gesundheitliche Einschränkungen, die mich häufig ans Haus binden sowie ein Kind, das ich alleine zu versorgen habe. - Um behördliche Schreiben verfassen zu können, brauche ich jedoch mehrere Stunden absolute Ruhe, Konzentration - ohne Unterbrechungen, denn es geht dabei letztlich jedes Mal um unser Existenzminimum.
 
Nun erhielt ich am 15.10.2016 ein weiteres Schreiben (datiert vom 11.10.) - den "Verwaltungsakt", weil ich die EGV nicht unterschrieben zurückgesandt und den Gesundheitsfragebogen nicht (zum siebten Mal) ausgefüllt hatte.
In diesem Schreiben wurde ich (von meiner "Arbeitsvermittlerin") aufgefordert, den Gesundheitsfragebogen vollständig ausgefüllt bis zum 20.10.2016 zurückzusenden. - Wieviel Zeit hat man eigentlich, um solchen Aufforderungen nachzukommen? Gilt hier keine Mindestfrist von 10 bis 14 Tagen (für Bedenkzeit, für außerdem den Postweg, der zu berücksichtigen ist)? Ich konnte bisher im Internet hierzu keine Informationen finden.
 
Nachdem ich den Fragebogen nun also nicht bis 20.10. zurückgesandt hatte (weil ich auch die Richtigstellung des ärztlichen Gutachtens noch nicht anfertigen und versenden konnte, siehe aus oben genannten Gründen), erhielt ich gestern die Sanktionsandrohung - auf die zu antworten ich nun 14 Tage Zeit habe.
 
Ja, ich saß daher gestern den gesamten Nachmittag bis nachts um 2.20Uhr an dem "Anhörungsschreiben" - meiner Antwort.
Mein Kind hatte gerade Herbstferien - und war gestern vollständig sich selbst überlassen.
Nein, unternehmen konnten wir - wie immer - nichts. Außer - wie immer - hier im Stadtteil spazierenzugehen.
 
Nun folgt also ab November nahtlos die zweite Sanktion - in Höhe von €121,- weniger: jeden Monat - und das vor/bis Weihnachten.
 
Nein: Das hat nichts mit Schikane zu tun. Nicht im Geringsten.
Nein, das Ziel ist nicht, einen fertigzumachen. Keinesfalls.
Nein, das ist nicht von Regierungsseite genau so gewollt.
Ich muss mir das einbilden - das muss an meiner "geistigen Umnachtung" liegen.

Und ganz nebenbei bemerkt: Selbst wenn ich die "Hamburger Tafel" nutzen wollen würde, ich könnte es gar nicht. Denn die nächste Ausgabestelle ist zu weit entfernt, ist nicht fußläufig erreichbar; ich müsste hierfür mit der U-Bahn fahren - wofür ich keine Fahrkarte habe, mir seit Jahren nicht leisten kann.

 
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Was ich versuche - 29.10.2016, siehe oben - aktuell bevorstehende zweite Sanktion, nun in Höhe von 30%, d.h. €121,20 für drei Monate - für genau die Zeit also, in die sowohl Weihnachten fällt als auch der Geburtstag meiner Tochter - was dem Jobcenter selbstverständlich bekannt ist):
 
1. Anhörungsschreiben gegen die zweite Sanktionsandrohung und Widerspruch gegen den Verwaltungsakt - die per Verwaltungsakt verfügte Eingliederungsvereinbarung ist angefertigt, muss nun dringend, zeitnah an das Jobcenter versandt bzw. persönlich überbracht werden. (Ich hoffe, mein Körper lässt das zu!)
 
2. Frage an die Experten: Sollte ich bei Gericht (Sozialgericht) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §86b Abs. 1 Ziffer 2 SGG sowie §86b Abs. 2 Satz 1 oder 2 SGG stellen? -> Um damit "Aufschub" zu erhalten bzw. (hoffentlich) bewirken zu können, dass die Leistung trotz (bevorstehender) Sanktion nicht gekürzt wird, bis über meinen Widerspruch entschieden ist/wird?
Wie stehen die Chancen hierfür? Insbesondere, wenn man das ohne Anwalt macht?
 
3. Klageschrift gegen den Widerspruchsbescheid des Jobcenters bezüglich der ersten Sanktion ist angefertigt. Nun muss ich noch die erforderlichen (sehr zahlreichen) Kopien der Anlagen machen (und bezahlen) sowie die Klageschrift im Anschluss so schnell als möglich an das zuständige Sozialgericht übersenden (oder idealerweise persönlich hinbringen - so mein Körper es zulässt).
 
Wie stehen die Chancen für mich in diesem Fall: Klage vor Sozialgericht ohne anwaltlichen Beistand? - Ich habe so gut als mir eben möglich versucht, auf die Punkte des Widerspruchsbescheides (des Jobcenters - womit mein Widerspruch zurückgewiesen wurde) einzugehen und meine Begründung auszuführen sowie meine beantragten Punkte/Ziele vorzubringen.
... Aber: Ich bin eben keine Juristin.
Versuche also, mir mittels dessen, das ich via Internet finden kann, zu behelfen.
 
4. Umgehend muss ich nun auch die Richtigstellung des Ärztlichen Gutachtens der Agentur für Arbeit (Gutachten Teil A) anfertigen und versenden. Da diese gewissermaßen die Grundlage für alles Weitere ist.
Das alles: kostet Kraft, Zeit (die ich für meine Tochter trotz ihrer Ferien nun nicht habe, ich brauche in den Stunden, da ich die Schreiben anfertigen muss, Ruhe, Konzentration - es ist so schon schwierig genug, ehrlich gesagt, da ich eben nicht juristisch versiert bin), Nerven und auch Geld (alles in doppelter Ausführung ans Gericht senden, also: ausdrucken und kopieren) ... das ich nicht habe bzw. das uns dann nun wieder "anderswo" fehlt. ... Richtig.

Wie gesagt: Ich warte außerdem aktuell auf die Reaktion des Jugendamtes auf meine ausführliche e-mail an selbiges. Ich sollte mein Schreiben wohl nochmals per Post ans JA schicken. ?
 
Zusätzlich habe ich privat noch einige Probleme zu "bewältigen". Mehrere.
Und das schlechte Gewissen meiner Tochter gegenüber, weil wir in ihren Ferien wie immer NICHTS unternehmen konnten.
Und die Verzweiflung darüber, wie wir die nächsten drei - sanktionierten - Monate überstehen sollen und darüber, wie ich unter diesen Umständen Weihnachten mit ihr, für sie "gestalten" ... soll und: ihren Geburtstag. =´(
 
Aber bitte: ich versuche, mich zu "wehren" und weiterhin zu "kämpfen"; den Behördendruck und die Auseinandersetzungen kenne ich ja bereits "längerfristig" ... wie auch den "Umstand", alles kontinuierlich entbehren zu müssen, aber: gesünder, vitaler, zuversichtlicher werde ich infolge all dessen gewiss nicht.
 
Und ich "vermute" jetzt bereits, dass ich kaum bis keinen "Erfolg" haben werde (mit der Klage ...).
 
Es ist einfach zu viel. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahrzehnten für alles (nicht "nur" die Kinder) alleine sorgen, alles permanent, ununterbrochen alleine bewältigen zu müssen (Umzüge, Behördenstress, Krankheiten, Existenzsorgen, Entbehrungen, Jobs ...). - Ich bin auch einfach keine 20 mehr.
 
Ich hätte einfach wenigstens phasenweise gerne wenigstens ein bisschen sozialen und/oder finanziellen Rückhalt, Beistand, Unterstützung gehabt.
Aber Beschuss von allen Fronten - permanent. Wie gesagt: auch privat nun (wieder).
Und vor allem: Absolut keine Aussicht auf Verbesserung der Situation - nicht ansatzweise, nicht im Mindesten irgendeine Entlastung, Erleichterung, Regenerationsmöglichkeit, "Erheiterung" - gerade auch für meine Tochter: WAS SOLL ICH IHR DENN SAGEN ? ! ?
 
Ich k a n n ihr nicht mehr vormachen, dass "alles gut" ist oder wird und dass ich "topfit" bin ... . - Ich kann ihr keine Zuversicht, Sicherheit "bieten" - ich schwimme selbst: massiv und so lange einfach schon.
Bei meinem Sohn war ich noch jünger, hatte noch "Zeit", noch Möglichkeiten und nutzte sie auch (Jobs, Ausbildungen, Umzüge).
Jetzt: sieht das ganz anders aus.
 
Ich habe tatsächlich das Gefühl, dass es überhaupt keine Gerechtigkeit für Menschen wie mich gibt, dass Ziel von Hartz 4-Vorgängen ist, die Menschen systematisch zu vernichten. Dass es keine wirkliche "Handhabe", kein Mittel gibt, sich wirklich zur Wehr setzen zu können - rechtsstaatlich, juristisch, legal - gegen diesen Vernichtungsfeldzug, dass man dieser Willkürherrschaft vollständig hilf- und schutzlos ausgeliefert ist. Eben weil es die Sanktionen gibt und weil Widersprüche und Klagen nicht mal aufschiebende Wirkung haben (in Hartz 4) und weil das bedeutet, dass Menschen leiden, hungern, krank werden - nicht "nur" psychisch (Ängste, Depressionen ...), sondern auch physisch.
 
Sie hätte die Sanktion jetzt nicht verhängen müssen: vor Weihnachten und dem Geburtstag meiner Tochter.
Sie weiß genau, was das für uns bedeutet ... .
Sie tat es trotzdem.
 
Und schon letztes Jahr hatte ich kurz vor Weihnachten weniger Geld überwiesen bekommen, da war es ein Fehler des Jobcenters (Leistungsabteilung), aber der wurde eben erst nach Weihnachten "korrigiert" - es kann mir keiner mehr erzählen, dass all das nicht Absicht, Taktik ist.
 
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06. November 2016
 
Ein weiterer, sehr trauriger Tag.
Meine Tochter muss heute ihre Meerschweinchen abgeben. - Wir können sie finanziell nicht mehr "tragen". Insbesondere jetzt nicht mehr, da wir bereits sanktioniert sind und es die nächsten drei Monate nahtlos - um dann je Monat zu €121,20 - sein werden.
 
Das ist für meine Tochter unsagbar traurig ... . Sie musste sich bereits mehrmals von Meerschweinchen trennen (gestorben, Umzug und auch bereits, weil ich mich aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht (mehr) kümmern konnte, als sie noch jünger war). Eigentlich war ich daher fest entschlossen, definitiv kein Haustier mehr anzuschaffen.
Doch sie war sehr traurig darüber und hatte (und hat nach wie vor) verschiedene, schwere Belastungen in den vergangenen Jahren zu "bewältigen".

Sie hat keine Großeltern, ihr Vater, an dem sie sehr hängt, kann sich aus Gründen eigenen Beschädigtseins ... absolut nicht um sie kümmern. Ihr großer Bruder (23 Jahre alt) verweigert ihr jeglichen Kontakt/Umgang - ohne, dass sie ihm irgendetwas "getan" hätte - er hat schlicht "keinen Bock".
 
Es gibt also keine anderen Bezugspersonen für meine Tochter (seit sie auf der Welt ist) als mich. Und ich bin physisch wie psychisch inzwischen erheblich "angeschlagen" - vor allem aufgrund unserer "ökonomischen" Situation - mit all den Repressalien, all den Entbehrungen seit so langer Zeit (da ich auch mit Sohn bereits alleinerziehend war, ohne Familie, ohne Kindesvater und immer in Ausbildungen und jobbend - also damals bereits ökonomisch arm).
 
Haustiere sind in/mit Hartz 4 übrigens (im Regelbedarf) nicht vorgesehen - auch nicht für einsame, sozial (aufgrund u.a. ihrer finanziellen Situation!) isolierte Menschen. Auch nicht für KINDER - die angeblich in ihrer Entwicklung gefördert werden "müssen" - gerade die "armen" Kinder Alleinerziehender ... wie es sich immer wieder so heuchlerisch vernehmen lässt.
Nein, Haustiere gelten in Hartz 4 sogar als Vermögen, das man "einsetzen" muss - die Tiere also zu verkaufen versuchen.

Niemanden interessiert es, was das mit Menschen, insbesondere mit Kindern macht ... - all diese Entbehrungen (kein Urlaub, keine Ausflüge, keine Unternehmungen, überhaupt nichts, das das Leben erfreulich macht - nur Tag ein, Tag aus, Monat für Monat, Jahr für Jahr vor sich hin vegetieren und Pflichten erfüllen), all diese psychischen und - spätestens durch Sanktionen - auch physischen Beschädigungen - absichtsvoll, gewollt. Systematisch. Agenda 2010. Niedriglöhne. Hartz 4.
 
Nun hatte ich mich dann doch nochmal von ihr überreden lassen, zwei Meerschweinchen anzuschaffen (man darf sie ja nicht einzeln halten).
Es war das alleine schon ein erheblicher Kraftakt (wie bezahlen? Auch den Käfig? Woher bekommen? Wie transportieren, da weiter weg und kein Auto? ...)
Es klappte dann schließlich doch - mit Glück - und sie freute sich sehr und hängt eben sehr an den Tieren, da sie überhaupt sehr empfindsam ist und einfach "sonst nichts hat", wie sie so wörtlich selbst sagt und außerdem ihr ihre Meerschweinchen "immer weggenommen werden".

Wir haben nun Tage darüber nachgedacht, wie es sich vielleicht doch machen lässt, sie zu behalten - es geht nicht.
Die Tiere kosten (Futter, Einstreu, Heu) je Monat um die €40,-. Das mag für andere ein Klacks sein - für uns ist es Geld, das uns fehlt - in den kommenden, sanktionierten Monaten: auch und gerade für Lebensmittel.
Es geht einfach nicht. Es geht nicht.
Sie weint nun seit Tagen. Am Donnerstag sollten die Tiere bereits abgeholt werden - es ging nicht, sie war so verzweifelt, hatte schon Bauchschmerzen ... .

Nun haben wir die Abholung auf heute verschoben.
Es wird heute nicht "besser", leichter gehen.
Ich sitze hier selbst heulend, während ich das schreibe.
Ich habe nichts, das ich meiner Tochter geben kann. Nicht die geringste Freude, nicht den geringsten Halt.
Nichts.

Es sind keine Menschen da, es ist kein Geld da, es gibt immer nur Verzicht - auf alles.
Und keine Perspektive darauf, dass es sich je nochmal bessern könnte. Weder finanziell, noch gesundheitlich.
 
Es ist Vernichtung. "Auf Raten".

Und sie vergisst es nicht ... ihre Tiere ... Sie wird mir (wie früher so bereits) noch Wochen und Monate und noch nach Jahren sagen, dass sie sie so vermisst und sie wird, wie damals, bitterlich weinen ... und ich ertrage es nicht mehr mein Kind immer nur leiden zu sehen.

Ja, das klingt nach Übertreibung - aber es geht dabei eben nicht "nur" um zwei Meerschweinchen. Es geht darum, dass dieses Kind keinerlei Halt hat, keinerlei Sicherheit, keine Leichtigkeit in ihrem Leben, keine Aussicht auf i r g e n d e t w a s Schönes, Erfreuliches ... . Sie ist überall und von allem ausgegrenzt. Auch in der Schule (die Einzige, deren Mutter alleinerziehend ist, die Einzige, die kein Auto zu Hause hat, die Einzige, die noch nie verreist ist usw.).
 
Was ist das für eine Kindheit? Wo es häufig dann noch nicht mal für das Nötigste reicht? Wo es Glück ist, ob ich secondhand eine warme Jacke in ihrer Größe für sie finde, die ich auch bezahlen kann - und so: mit allem, mit allem, das ein Kind braucht (Möbel, Kleidung, Spielsachen, Fahrrad) - immer ist es Glück, wenn ich etwas finde, das ich dann auch bezahlen kann. Vieles "findet sich" immer wieder nicht. Und alles andere "Normale" findet ohnehin nie statt (Freizeit - Kultur): nicht einmal für das Kind.
 
Und was wird ihre Zukunft sein? Ich habe wie gesagt kürzlich unsere Haftpflichtversicherung gekündigt, weil ich sie nicht mehr zahlen kann.
 
Dieses Kind darf einfach nichts haben und behalten, an dem ihr Herz hängt. (Vor zwei Jahren wäre ihr Vater fast gestorben - Intensivstation ... .)
 
Womit soll ich sie aufheitern? Vorlesen, Brettspiele spielen, spazierengehen. Mehr: geht nicht. Selbst basteln kostet das Material, wofür wir das Geld schon nicht haben. Ich komme - ohne Fahrkarte - ja nicht einmal aus unserem kleinen, außerhalb gelegenen Stadtteil heraus.
 
Und nach dieser Sanktion wird meine "Fallmanagerin" (?) den nächsten Grund suchen und finden, uns dann um 60% zu sanktionieren. Sie wird es tun. Das ist mir jetzt klar.
Und dann: kommt die 100% Sanktion - mit Kind.

Und ja: Von Lebensmittelgutscheinen kann ich nicht das kaufen, das mein Kind nur isst und auch keine Strom- und Wassergebühren mehr zahlen (die jeden Monat natürlich vom Konto abgebucht werden - auf welches dann aber vom Jobcenter nichts mehr überwiesen wird). Und ja: Von Lebensmittelgutscheinen kann man kein Toilettenpapier, kein Duschgel, keine Zahnpasta, kein Putzmittel und keine "Damenhygieneartikel" kaufen. - Soll ich dann, wenn ich blute (und ich habe btw eine Gerinnungsstörung ... sorry, für Direktheit), Handtücher in den Slip legen? ?
 
Und niemand will etwas davon wissen - alle sehen weg, alle, die in der Position wären, etwas daran ändern zu können - und sei es durch die nächsten Bundestagswahlen.

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14. November 2016
 
1. Widerspruch gegen die erste Sanktion (in Höhe von 10%, also jeweils €40,40 für drei Monate) wurde zurückgewiesen (von der Widerspruchsstelle des Jobcenters). Klage habe ich erhoben, liegt dem Sozialgericht Hamburg vor (Mitteilung vom Gericht über den dortigen Eingang/Erhalt der Klage habe ich auch bereits erhalten).
Die Klage habe ich ohne anwaltliche Hilfe verfasst, mache mir daher keine großen Illusionen hinsichtlich ihres Erfolgs vor Gericht, wollte es aber wenigstens versuchen.
 
2. Verwaltungsakt als Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung kam neulich. Die "Anhörung über den möglichen Eintritt einer Sanktion" (weil ich die ursprüngliche EGV - aus Gründen - nicht unterschrieben habe - wer es genauer wissen möchte, darf mich gerne fragen ...) habe ich (längst) geschrieben (macht man immer schriftlich) und persönlich bei dem für mich zuständigen Jobcenter abgegeben (wegen Eingangsstempel, genau).
 
3. Widerspruch gegen oben genannten Verwaltungsakt habe ich erhoben, per Einwurfeinschreiben versandt. Alles fristwahrend, klar.
Hierfür hatte ich die Hilfe von "rightmart" Rechtsanwalts-GmbH erbeten - auf rightmart wurde ich via facebook (Danke für den Hinweis, Ralph Boes) aufmerksam.
rightmart hatte zunächst mitgeteilt, mir nicht helfen zu können bzw. dass es nicht empfehlenswert sei, gegen den Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen.

Ich hatte dann im net abermals recherchiert und fand mehrere Beschlüsse verschiedener Sozialgerichte, die verlautbaren, dass es rechtswidrig ist, die Prüfung der Erwerbsfähigkeit zum Gegenstand einer EGV oder eines die EGV ersetzenden Verwaltungsaktes zu machen.
Mit dieser und noch weiterer ausführlicher ;) Begründung versah ich meinen Widerspruch. Sandte einen Link mit den Gerichtsentscheidungen auch an rightmart.
 
Daraufhin erhielt ich eine Rückmeldung von rightmart, dass man sich entschlossen habe, mich in meinem Widerspruch nun doch zu unterstützen - man hatte ein entsprechendes Fax an das Jobcenter gesandt.
Für diese Unterstützung bin ich tatsächlich sehr dankbar, da sie gänzlich kostenfrei (!) erfolgt und für mich immens wichtig ist - mit Anwalt "im Hintergrund" hat man nachweislich ganz andere/bessere bzw. überhaupt "Chancen", zu seinem Recht zu kommen. Außerdem ist es sehr erleichternd, e n d l i c h nicht mehr alleine gegen das Jobcenter ankämpfen zu müssen, sondern das Gefühl von (kleinem) Rückhalt zu haben - wenngleich ich die "Vorarbeit" ja bereits selbst geleistet hatte (die Gerichtsbeschlüsse gesucht und in den Widerspruch eingebracht - nur kann ich das natürlich alles nicht so rechtlich wasserdicht formulieren wie es ein Rechtsanwalt für Sozialrecht kann).
 
Ich warte nun auf den Sanktionsbescheid des Jobcenters. Denn:

Jeder Widerspruch wie auch die Klage(n) vor Gericht haben in Hartz 4 (SGB II) keine aufschiebende Wirkung. - Die Sanktionen werden also trotzdem in jedem Falle vollzogen. Das Geld fehlt somit für Monate (die Klagen bei Gericht liegen auch zwei bis drei Jahre, weil die Gerichte so überlastet sind).
 
Die zweite Sanktion beläuft sich auf nun 30%, wie kürzlich bereits mitgeteilt - also €121,20 für abermals drei weitere Monate - über Weihnachten und Geburtstag meiner Tochter und jetzt, in der Winterzeit, da ich für meine Tochter warme Kleidung (secondhand, wie stets - in ihrer Größe nur noch schwer zu finden!) und Schuhe kaufen musste - was bedeutet, dass ich selbst nach wie vor mit Halbschuhen herumlaufe - und ich erledige ja alles zu Fuß, bei jeder Jahreszeit (weil kein Auto und kein Geld für den ÖPNV).
Nur so zur Info.
 
Das Geld f e h l t uns also nun auch für Weihnachten und Geburtstag und sicher auch noch für so manch anderes, Lebensnotwendiges ... .
Aber man wird für die Vergehen der Jobcenter (Sanktionen, daraus folgende Not) selbst verantwortlich gemacht. So perfide läuft das in Deutschland. Tatsächlich.
 
4. Gegen den Sanktionsbescheid muss ich dann wiederum Widerspruch einlegen (alle anderen Hartz-Geschädigten kennen das Procedere aus eigener Erfahrung, ihnen muss ich es nicht erklären).
Hierfür sagte rightmart mir weitere Unterstützung zu - vielen Dank dafür!
 
5. Gegen die Kürzung des Geldes (der laufenden Hartz 4-"Leistung") kann ich versuchen, eine einstweilige Anordnung bei Gericht zu erwirken, zu beantragen (nach §86b SGG).
Hierbei kann/wird rightmart mir jedoch nach eigener Aussage nicht helfen - es sei sehr schwer, mit einem solchen Antrag Erfolg zu haben (dann ohne Anwalt: umso mehr, schätze ich).

Ich muss es dennoch versuchen, denn es sind insgesamt €363,60 die uns in den kommenden drei Monaten fehlen werden - und das ist in Hartz 4 ein Vermögen!
Ich kann mir jedoch nirgendwoher Geld leihen, daher kann ich es nur über den Antrag versuchen.
 
6. Die Druckertintenpatrone (Schwarz) ist schon wieder fast leer.
 
7. Meine Tochter ist immer wieder sehr traurig, weint dann auch - weil wir "nie etwas Schönes zusammen machen können" ... ... ... .
 
8. Ich bin gespannt, was noch passiert. - Werden wir die Wohnung verlieren? Wird mir meine Tochter vom Jugendamt genommen?
 
ALLES ist möglich, all das ist legal: in Deutschland 2016.
 
Ja, man verliert die Zuversicht und das Selbstwertgefühl. Vollständig. - Nach so vielen Jahren.
 
Vor allem, wenn/weil man mit all dem so lange schon absolut alleine dasteht, es bewältigen muss. Und niemand anderer - Bezugspersonen - wenigstens meine Tochter ein bisschen auffangen, aufheitern kann.
 
Noch mal: Hier geht es nicht um Mitleiderheischenwollen. - Danke, nein.
Hier geht es um Information und Dokumentation.
 
Niemand soll sagen können, er habe davon nichts gewusst.
Und ich: will und werde das nie vergessen.
 
-
 
19.12.2016
 
Heute erhielt ich ein Schreiben des Sozialgerichts Hamburg zu meiner Klage (erhoben im Oktober 2016) - Folgendes wird darin mitgeteilt:
 
"Mangels Nachweises eines wichtigen Grundes vermag das Gericht nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Erfolgsaussicht für Ihre Klage erkennen."
(Das Wörtchen "zu" haben sie vergessen, ja.)
 
"Bitte teilen Sie dem Gericht binnen eines Monats mit, ob Sie die Klage zurücknehmen. Hierfür können Sie den beigefügten Vordruck verwenden."
 
Jo, deutlicher geht´s auch kaum mehr. Fehlt eigentlich nur noch, dass sie einem Geld dafür zahlen, dass man die Klage(n) zurücknimmt oder erst gar keine erhebt. Im Anhang befindet sich noch die Kopie der Beklagten (des Jobcenters Hamburg), die natürlich beantragt hat, die Klage abzuweisen.
 
Begründung:
"Neue rechtserhebliche Gesichtspunkte wurden nicht vorgetragen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf den Inhalt des beigefügten Vorgangs sowie die Ausführungen im angefochtenen Widerspruchsbescheid verwiesen."
 
Antwortschreiben ans Gericht habe ich bereits verfasst. Natürlich nehme ich meine Klage n i c h t zurück. Aber: machen wir uns nichts vor - das Ding ist gegessen. Ich habe zwar also nochmal einen Versuch gestartet (indem ich begründete, warum ich die Klage nicht zurücknehme und warum meines Erachtens durchaus ein "wichtiger Grund" für die Klage vorliegt ...), aber:
 
OHNE ANWALT KEINE CHANCE.
 
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Berichte aus dem und Einblicke in den Hartz 4-Alltag
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