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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Über die Perfidie der Hartz IV-Ideologie/-Indoktrination und deren schwerwiegende Folgen für Betroffene und Gesellschaft

So wichtige Aussagen. Danke. - Stefan Sell über mangelnde bzw. fehlende Qualifikation von Jobcentermitarbeitern, über eingestampfte Qualifizierungsmaßnahmen (!!!), über unsinnige Kurzmaßnahmen (um die Leute aus der Statiktik zu kriegen), über das "Vermitteln" in "Erwerbstätigkeit", in welcher die Leute auf aufstockende Leistungen angewiesen sind, über außerdem die Unterstützung der Jobcenter von genau den Arbeitgebern, die Lohndumping betreiben - und darin noch (finanziell) unterstützt/belohnt werden. Außerdem auch über Sanktionen ... .

"[...] So (überlebens-)notwendig es zuerst natürlich ist, dass der Mensch seine Grundbedürfnisse decken kann, so ist der Mensch aber vor allem auch ein soziales Wesen. Er lebt nicht autark, sondern in seinem sozialen Umfeld, ist von diesem abhängig. Er ist auf Interaktionen mit diesem Umfeld angewiesen, um sich überhaupt als vollwertiger Mensch fühlen zu können. Hat er diese Möglichkeit nicht, vegetiert er ausschließlich vor sich hin. Er überlebt zwar, lebt aber nicht.
 
Jedes Land, jede Region, jede Kultur hat bestimmte, eigene Traditionen und Riten, die sich in häufig praktizierten Verhaltensweisen eines breiten Bevölkerungsteils widerspiegeln. Das sind eine Vielzahl kleinerer Selbstverständlichkeiten des täglichen Lebens und Miteinanders. Gelegentliche Ausflüge am Wochenende, das allmonatliche Freitags-Kegeln, der Besuch von Karnevalsveranstaltungen, die aktive Mitgliedschaft im Sportverein, der spontane Eiscafé-Besuch, die regelmäßigen Treffen im Biergarten oder einfach nur die Einladung an Freunde zu einem Besuch zuhause samt dazugehöriger Bewirtung. Das alles ist weit entfernt von Luxus.
 
Es sind die kleinen täglichen Dinge, Begegnungen und Erlebnisse, die unser aller Leben erst so bereichern und lebenswert machen. Dennoch können sich relativ Arme diese – mit sehr überschaubarem Mitteleinsatz verbundene – Vergnügen nicht leisten. Sie verlieren so den Kontakt zu ihren Freunden und Bekannten, können auf keine gemeinsamen Erlebnisse mehr zurückgreifen und vereinsamen auf diese Weise zunehmend. Sie erleiden damit zwar keine absolute Armut, sie verhungern nicht, ihre Entkopplung vom Großteil der Gesellschaft schreitet aber unter diesen Umständen schnell voran.
 
Der erzwungene Ausschluss aus der gesellschaftlichen Normalität ist für die Betroffenen ebenso schlimm wie die schweren Entbehrungen absoluter Armut, nur auf eine andere Art. Sie lernen, dass sie der Gesellschaft nichts wert sind, dass sie nicht dazu gehören. Denn das, was ein Großteil der Gesellschaft völlig selbstverständlich regelmäßig tut, bleibt ihnen verwehrt. Es ist also nicht mangelnder Luxus, sondern die fehlende Teilhabe an gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, die relativ Armen ihre Lebensrealität so bedrückend macht. [...]"
 
Aus oben stehendem Link der NachDenkSeiten "Armut und ihre verschiedenen Gesichter" zitiert. Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 

Man könnte, man möchte es für Satire halten: Die Ein-Euro-Jobs haben nicht den "erhofften" (propagierten) "Erfolg" gebracht, also gibt es jetzt stattdessen NULL-EURO-J O B S. - K e i n Scherz. Ich meine: für W I E blöde wird man eigentlich (n o c h) gehalten? Punkt. Ja. Der Sklavenscheiss wird allen Ernstes als "Bildungsmaßnahme" verkauft - also: TOTALE Ausbeutung: ARBEITEN: für lau, für umme - und das auch noch zwangsangeordnet. HABT IHR EIGENTLICH DEN ARSCH VOLLENDS OFFEN! Es ist alles nicht mehr zu fassen.

"[...] Eine der Ursprungsbedeutungen für „lösen“, das dieser Hauptwortendung „losigkeit“ zugrundeliegt, lautet: „für nichtig erklären“.
Ja, ich denke, so ist es: Mit Suizid erklärt der Betreffende seine eigene Existenz für „nichtig“. Er macht sich, in der Selbsttötung, das Nichtigkeitsurteil zu eigen, das die Gesellschaft vorher über ihn ausgesprochen hat. Und nichts anderes als die Anmaßung eines Nichtigkeitsurteils über Menschen ist Hartz-IV – sei es als düstere Drohung für die noch arbeitenden Menschen oder sei es als verdunkelte Realität für jene Menschen, die bereits arbeitslos geworden sind.
 
Können wir anderen dagegen gar nichts tun? – Doch, wir können! Nicht nur dadurch, dass wir diese menschenfeindliche Politik bekämpfen – das tun wir ja eh schon! Sondern vor allem auch dadurch, dass wir den gefährdeten Menschen Hilfe geben und Stütze. Übereinstimmend teilen uns Präventionsforscher mit, dass oft schon dieses ganz entscheidend zu helfen vermag: bereit und fähig zu sein, diesen Menschen mit Einfühlung und Offenheit zuzuhören.
 
Genau!  Zuzuhören! Nicht sie vollzuquatschen (mit unseren guten Ideen, guten Plänen, Strategien, politischen Anschauungen undundund), nicht ihnen „gut zuzureden“ (und damit sie wirklich zuzureden!), sondern uns einzulassen auf das, was sie uns zu sagen haben, für wichtig und für wertvoll zu halten, was sie uns mitteilen. Zum erstenmal womöglich, nach langer Zeit, kehrt in die Betroffenen damit vielleicht das Empfinden zurück, selber noch wichtig und etwas wert zu sein! [...]"
 
Quelle: Politik im Spiegel - "Der Fluchtweg `Freitod´ aus Hartz IV"
 
"[...] Nur besonders spektakuläre Fälle, wie der Hungertod eines Erwerbslosen in Speyer wecken noch Medieninteresse. Dabei werden allerdings die Ursachen nicht in den gesellschaftlichen Bedingungen, sondern in den persönlichen Lebensumständen des Opfers gesucht. Die Strafanzeige gegen Unbekannt, die in dieser Angelegenheit gestellt wurde, fand keine öffentliche Resonanz. Auch darüber, dass die Sanktionen gegen den jungen Mann, die zur Streichung des Arbeitslosengeldes führten, teilweise rechtswidrig waren, wurde nicht mehr berichtet.
 
Mittlerweile ist der Zusammenhang von Selbstmord und sozialer Lage auch in die Statistiken der Behörden eingegangen. So veröffentlicht die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen ihrer Gesundheitsberichterstattung auch statistische Informationen über die Selbstmordhäufigkeit in Berlin. Dort wird ganz eindeutig ein Zusammenhang zwischen der Suizidrate und der sozialen Lage hergestellt:
 
"Während in Berlin das Suizidrisiko in den höheren Altersgruppen [...] keinen besonderen Zusammenhang zur sozialen Lage innerhalb der Berliner Bezirke zu haben scheint, trifft das auf die unter 20 bis 40jährigen nicht zu. In dieser Altersgruppe ist sowohl bei Frauen als auch Männern ein Zusammenhang von Suizidrate und den jeweiligen sozialen Bedingungen erkennbar. Im Beobachtungszeitraum von 1996 bis 2005 hatten 20 bis unter 40jährige Frauen und Männer aus den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte die mit Abstand höchste Sterberate. Die genannten Bezirke sind zudem diejenigen mit den berlinweit ungünstigsten Sozialindizes. Demgegenüber verzeichnen die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick das niedrigste Suizidrisiko. Gleichzeitig haben diese Bezirke von allen Berliner Bezirken die günstigsten sozialen Bedingungen".
 
In einer Statistik, in der die Suizidhäufigkeit nach Berliner Bezirken aufgeschlüsselt ist, wird deutlich, dass neben Friedrichshain-Kreuzberg auch die Stadteile Mitte auch Neukölln im Beobachtungszeitraum 1996 – 2005 zu den Stadtteilen mit Suizidraten über dem Durchschnitt gehörten. Eine Auswertung von neueren Zahlen, die den Zeitraum nach der Einführung von Hartz IV berücksichtigen, gibt es bisher jedoch nicht.
 
Professor Armin Schmidtke von der Initiativgruppe Nationales Suizidpräventionsprogramm spricht davon, dass von den Millionen Hartz IV-Empfängern nur ein sehr kleiner Teil den Ausweg im Suizid sehe. Zudem kämen in solchen Fällen neben der Armut in der Regel auch andere Faktoren wie Vereinsamung, Krankheiten etc. hinzu. Selbstmord, so Schmidtke, stehe am Ende eines langen Prozesses, das Abrutschen in die Armut könne ein Auslöser sein, selten aber die Ursache.
 
Für Erwerbslosengruppen, die tagtäglich mit den Betroffenen zu tun haben, ist eine solche Aussage kein Grund zur Entwarnung. Sie führen an, dass gerade Armut zur gesellschaftlichen Ausgrenzung führt und so die Suizid-Faktoren verstärkt, von denen Schmidtke spricht. [...]"
 
Quelle: heise - Telepolis, "Aus der Armut in den Tod?"

"(...) dass die Sanktionen die Wehrhaftigkeit der Betroffenen untergraben. (...)" ! ! ! Natürlich ist es das: eine "Disziplinierungs-", eine UNTERDRÜCKUNGSMASSNAHME: zum Schweigen bringen.

"[...] Für die Anwälte hat das Verhalten der Jobcenter sehr negative Folgen. Wer als Anwalt einen Empfänger von Hartz IV vor Gericht vertritt, muss teilweise davon ausgehen, dass er kein Honorar erhält. Das wirkt sich langfristig auch für Hartz-IV-Empfänger negativ aus. Wer gegen das Jobcenter vor Gericht ziehen und dafür PKH beantragen will, wird es immer schwerer haben, einen Anwalt zu finden, der ihn vertritt. Es sinkt also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Jobcenter zum Beispiel für unrechtmäßige Kürzungen von Leistungen zur Rechenschaft gezogen wird. [...]"
 
Quelle: gegen-hartz.de, siehe oben stehenden Link
 
"[...] Hauptsache der Bürger vollrichtet untertänig seine Pflicht, die Herrschaften werden es schon richten.
 
Daher nicht weiter verwunderlich, daß der stillhaltende, mündige Bürger seelenruhig die jüngste Hartz-IV-Reform geschehen ließ, mittels dieser Großen Koalition, gar mit der Zustimmung der Grünen sie durchgewunken wurde, obwohl im Vorfeld bestimmte Stimmen eindringlich warnten, was da Betroffene erwarten würde. Die Aushebelung des Sozialdatenschutzes nimmt ihren Lauf sowie die prophylaktische Bespitzelung angeblich krimineller Hartz-IV-Bezieher, dies alles unter dem Vorwand der Kosteneinsparung, obwohl dadurch Grundrechtsverletzungen stattfinden.

Vier Paragraphen haben es besonders in sich
Der im Sozialgesetzbuch verankerte Paragraph 60, der die „Angaben von Tatsachen“ regeln soll, wurde mit der Reform durch den § 63 erweitert, der die „Ausweitung der Bußgeldvorschriften“ beinhaltet. Demnach meint das neue Gesetz diejenigen erheblich höher zur Kasse per Bußgeld bis zu 5.000 Euro belangen zu können, die sich weigern, ihrer Mitteilungspflicht zu Auskünften über leistungserhebliche Tatsachen der Hartz-IV-Bezieher nachzukommen oder sie schlicht falsche Angaben machen. Darunter fallen ebenso Vermieter oder Nachbarn, von Freunden, Bekannten und Familienangehörigen ganz zu schweigen.
 
Hartz-IV-Bezieher somit einer noch höheren Bespitzelung ausgesetzt, womöglich mit der Aussicht, sie mal soeben zu denunzieren, wenn es einigen in den Kram paßt? [...]"
 
Quelle: querdenkende.com - "Hartz IV-Reform: Aushebelung des Sozialdatenschutzes"
 
Und nichts wird dagegen unternommen, mobilisiert ... . Nichts.
Dem Denunziantentum ist damit Tür und Tor geöffnet. - Niemand stört sich daran. - Es betrifft ja nur die Untermenschen, Ballastexistenzen.
 
(Quelle hin oder her - es stimmt leider, diese Meldung. Lässt sich auch mittels anderer Quellen verifizieren.)

Zur Folge hat das: nicht mehr, sondern noch weniger SOLIDARITÄT. - Die im Hartz 4-Bezug befindlichen Menschen werden damit noch weiter, noch intensiver zu Aussätzigen, mit denen man bitte bloß nichts zu tun haben möchte, die man sich unbedingt vom Leibe halten muss. 
 
Und so werden selbst Familienstrukturen zerstört. - Ja: Das ist so gewollt und kein "unbeabsichtigter Nebeneffekt".
 

NDR - Die schmutzigen Tricks der Jobcenter - über unsinnige Maßnahmen zur Bereinigung/Schönung der Arbeitslosenstatistik, statt: angemessener Qualifizierung, Weiterbildung, Förderung.

mdr - exakt - Die Weiterbildungsindustrie

"[...] Denn unserer Meinung nach muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich über dem gegenwärtigen Hartz-IV-Niveau liegen. Mit zu versteuernden 8,50 Euro tut er das aber nicht – bereits ab einer Warmmiete von 358 Euro entsteht ein zusätzlicher Hartz-IV-Anspruch.
 
Und da berühren wir dann auch gleich das nächste Problem… Auch der Hartz-IV-Regelsatz eines Alleinstehenden von 391 Euro im Monat reicht nämlich hinten und vorne nicht aus: 4,66 Euro täglich für Essen und Trinken bedeutet Mangelernährung und 66 Cent täglich für öffentliche Verkehrsmittel sowie 23 Cent täglich für Essen und Trinken außer Haus bedeuten gesellschaftliche Isolation. Mit mindestens 500 Euro würde dieser Mangel deutlich gelindert und würde man auch als Erwerbsloser einigermaßen über die Runden kommen.
 
Und von diesem existenzsichernden Eckregelsatz von 500 Euro leitet sich auch unsere Mindestlohnforderung an ein Existenzminimum für einen Erwerbstätigen ab, der ja weiterreichende Bedürfnisse als der Erwerbslose zu befriedigen hat: Mit 10 Euro steuerfreiem gesetzlichem Mindestlohn läge ein in Vollzeit erwerbstätiger Alleinstehender bei bundesdurchschnittlicher Warmmiete deutlich über Hartz IV und erhielte einen monatlichen Nettolohn von 1.329 Euro. Das wäre nach unseren Berechnungen das, was wirklich als Existenzminimum eines Erwerbstätigen angesehen werden muss. [...]"
 
Quelle: NDS - "Ohne Existenzminimum geht nichts- für niemanden!"
 
"[...] Für ihren Anwalt Sebastian E. Obermaier ist die Leipziger Entscheidung (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15) wegweisend. „Damit wird der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit, dass gegen Zuweisungen in Maßnahmen kein Rechtsschutz gegeben ist, eine klare Absage erteilt“, meinte er. Das Leipziger Sozialgericht habe erstmals in Deutschland entschieden, dass Betroffene nicht erst gegen Leistungssperren, sondern primär auch gegen Sinnlos-Maßnahmen Rechtsschutz erhalten können. Vielmehr müssten die Kurse zum Profil des Betroffenen passen. Die Richter bezeichneten die Zuweisung im Fall von Monika K., die noch bis März 2017 Arbeitslosengeld I beziehen wird, als „rechtswidrig“. [...]
 
„Wir können bestätigen, dass die Zumutbarkeitsregeln oft sehr restriktiv gehandhabt werden – vor allem vom Leipziger Jobcenter“, sagte die Leiterin Dorothea Klein. „Gerade ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, empfinden es als entwürdigend, wenn sie im Aktivierungskurs lernen sollen, dass man pünktlich zum Dienst erscheint, wie man seine Körperpflege betreibt oder richtig kocht.“ Probleme gebe es vor allem im Hartz-IV-Bereich, meinte auch Frank Schaefer vom Erwerbslosenzentrum Leipzig."
 
Quelle: Leipziger Volkszeitung - "Leipziger Gericht: Arbeitslose müssen unpassende Kurse nicht akzeptieren"
 
Das Problem ist dabei das Folgende - veranschaulicht an zwei Beispielen.

Erstes Beispiel:
Es leben in einer Bedarfsgemeinschaft Eltern mit ihren jungendlichen oder auch bereits volljährigen Kindern zusammen (in einer Wohnung). Die Kinder jobben - neben der Schule oder nach erlangtem Schulabschluss vorübergehend (bevor sie eine Ausbildung/ein Studium beginnen). Das Geld, das diese Kinder - eigentlich für s i c h - erarbeiten (um sich eben etwas mehr leisten zu können), wird vollständig auf die Hartz 4-Leistung der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet - soweit ich informiert bin. Falls es inzwischen Änderungen gegeben hat: Ich bin interessiert. ;) - Was diese Kinder daraus schlussfolgern, ist, dass es sich überhaupt nicht lohnt, erwerbstätig zu sein, weil ihnen ihr Einkommen auf das Hartz 4-Geld der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, d.h. abgezogen wird (sie allenfalls nur einen kleinen Teil davon behalten dürfen). - Wozu also sich anstrengen, wozu erwerbstätig sein/"arbeiten gehen"?
 
Gleiches gilt übrigens für Mini-Jobs ("geringfügige Beschäftigungsverhältnisse") - von €450,- bspw. sind nur €170,- anrechnungsfrei. Man darf sich fragen: Welcher Anreiz wird hier gesetzt? Mit welcher Begründung wird von der gesamten, erbrachten Arbeitsleistung (in Erwerbstätigkeit) - die man de facto ja also erbracht hat - ein Teil vom Staat einkassiert? Entweder es werden "Sozialleistungen" gewährt, eben weil Menschen die Voraussetzungen dafür erfüllen (!) - was zuvor ja stets eingehend geprüft wird ... . Dann muss auch alles, das hinzuverdient wird, vollständig anrechnungsfrei bleiben. Wenn so viel verdient wird, dass der "Bedürftige" nicht mehr "bedürftig" ist, sondern seine Existenz mittels Erwerbstätigkeit bzw. angemessener Entlohnung derselben (!!) alleine bestreiten kann, dann müssen auch keine Sozialleistungen mehr gezahlt werden. - Entweder man ist "bedürftig" und darf das, das man dennoch in bestimmtem Rahmen erarbeiten kann, vollständig behalten/hinzu v e r d i e n e n (also: e r a r b e i t e n !) oder man ist nicht bedürftig, dann verdient man so viel (mittels Erwerbstätigkeit), dass man die Existenz vollständig alleine sichern kann.
 
Zweites Beispiel:
Eine alleinerziehende Person lebt mit einem Säugling oder Kleinkind zusammen, dessen Erziehung bzw. Betreuung ihr noch bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Hause zugestanden wird, weshalb sie nicht außerhäusig erwerbstätig sein kann (da das Kind nicht in Fremdbetreuung gegeben wird - aber das wird sicherlich in Kürze erzwungen: für Kinder ab 1 Jahr).
Wenn diese Person nun mit Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält sie die Hartz 4-"Leistungen", die ihr und dem Kind zustehen.

Wenn die Person mit dem anderen Elternteil oder einer anderen Person in eine Wohnung zusammenziehen würde, ginge das Jobcenter automatisch davon aus, dass eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft besteht. Das heißt: Alles Einkommen, das die dann zusammenlebenden Personen erzielen, wird auf die Hartz 4-"Leistungen" angerechnet, also von diesen abgezogen.
Je nachdem, welchen Job man hat, wie viel oder wenig man also verdient (wie gut oder schlecht bezahlt der Job ist) und wie teuer die Miete ist ..., bleibt da am Ende kaum noch etwas übrig. Die Miete muss außerdem nach Jobcenter-Kriterien "angemessen" sein (dafür gibt es strikte Richtlinien, was als "angemessen" gilt - Größe der Wohnung abhängig von der Anzahl der sie bewohnenden Personen sowie Obergrenzen für Kaltmiete, aber auch für Nebenkosten, außerdem abhängig von Baujahr und Stadtteil ...). - Wenn man eine "nicht angemessene" Wohnung bewohnt, muss man aus dieser innerhalb von 6 Monaten ausziehen und in eine "angemessene" einziehen. - Wir alle kennen die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in größeren und Uni-Städten. Wir alle wissen, dass "Sozialwohnungen" massiv abgebaut/umgewandelt wurden und keine neuen "entstanden" ... . Das nur randläufig.
 
Diese Leute werden also wahrscheinlich Umständen nicht zusammenziehen. Aus finanziellen Gründen. - Man darf sich fragen, welche Wirkung das auf die Menschen hat: auf ihre Beziehung(en) zueinander und auch und gerade: auf die Beziehung zu den Kindern!
Überdies werden auf diese Weise auch zahlreiche Single-Haushalte erhalten (siehe wiederum das Wohnungsproblem), die ggf. vermeidbar wären, wenn die Leute zusammenziehen könnten, ohne dadurch massive finanzielle Einbußen/Benachteiligungen zu haben.

Es wird also nicht das Miteinander gefördert, sondern es wird erzwungen, oktroyiert, dass Menschen sich (mehr oder weniger) "gegenseitig" finanziell zu "unterstützen" haben (zumindest finanziell) - es ist dies unter Hartz 4-Bedingungen nicht (mehr) ihre selbst getroffene Entscheidung - und das wirkt sich auf die Beziehungen aus: negativ.
 
Es werden so außerdem alte, überholte Familienstrukturen zementiert - meist ist es die Frau, die alleinerziehend ist, meist verdienen Männer nach wie vor mehr/"besser" als Frauen (auch bei gleicher Arbeitsleistung und Qualifikation, wie wir wissen). Das hat zur Folge, dass die Frau in eine finanzielle Abhängigkeit vom Mann (vom Lebenspartner bzw. Kindesvater) gerät, gedrängt wird - durch den Staat. Und wir kennen dieses Fördern der traditionellen Rollen-/Geschlechterverteilung auch durch das Ehegattensplitting.
 
Das kann es doch alles nicht sein! - Wo bleibt da die je persönliche Selbstbestimmung? Wo werden hier Grundrechte gewahrt?? - Auf diese Weise werden Beziehungen zerstört, statt gefördert.
 
-
 
Ja, SO läuft das - tatsächlich! - WAS hat das noch mit dem Grundgesetz zu tun ? ? ? Wie kann es sein, dass man sich gegen solche Praktiken/Schikanen mittels Anwälten, Sozialgerichten, ggf. bzw. unbedingt auch Presse/Medien erst zur Wehr setzen muss: um seine Grundrechte zugestanden zu bekommen und das: sogar für KINDER!
 
Das Hartz-System ist kriminell. Dass sie solche Dinge immer wieder (!) durchzukriegen versuchen - weil es auch einfach nicht wenige Menschen im Hartz 4-Bezug gibt, die eben NICHT wissen, an wen sie sich wenden können, die eben auch nicht das Geld für anwaltliche ERSTberatung aufbringen können usw.. Und das wissen die Sachbearbeiter, die Arbeitsvermittler und auch die Teamleitungen. - Eben, deshalb ja ... .
 
"[...] Im Klartext heißt das: Bezahlte Tätigkeiten von Mitarbeitern der Gemeinde müssen Hartz-IV-Abhängige übernehmen, ohne dass die Gemeinde selbst die Ein-Euro-Jobs bezahlt.
Wer sich mit Freunden im Park trifft oder ein romantisches Plätzchen mit seiner Liebsten sucht, möchte ganz bestimmt nicht, dass „Hilfssheriffs“ dabei über die Schulter gucken, ob er vielleicht ein Bier zu viel trinkt, oder sie ein unerlaubtes Flugblatt verteilt.
 
Die Verwaltung missbraucht Hartz-IV-Opfer für eine reaktionäre Vorstellung vom Nachtwächterstaat. Das erinnert an Staatsdienste in Diktaturen, die gezielt Menschen in finanzieller Not als Spitzel einspannten.
Statt sich für den Arbeitsmarkt fit machen, ziehen die so missbrauchten Hartz-IV-Abhängigen den Zorn all der Bürger Bönens auf sich, die keine faschistoiden Vorstellungen von Ordnung haben.Zu dem finanziellen Elend der Betroffenen kommt so noch die soziale Ächtung. Sie werden zu Prügelknaben, auf deren Rücken die Gemeinde Geld spart. (UA)"
 
Quelle: gegen-hartz.de, siehe Link oben
 
Und dazu meine Frage:
 
Wenn ich aus Krankheitsgründen das Haus, die Wohnung nicht verlassen kann - jedenfalls den Weg zum Arzt nicht bewältigen:  w i e soll ich dann, wenn der Arzt keine Hausbesuche macht (was in der Stadt nur noch die wenigsten Ärzte machen und diese sind zumeist Kinderärzte, aber auch diese machen immer weniger Hausbesuche), eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "besorgen", wenn ich das Haus doch krankheitsbedingt nicht verlassen kann, also auch eine AU nicht via Briefpost versenden kann (denn dafür muss ich auch noch zum "Postamt" gehen - obwohl ich ja das Haus nicht verlassen kann): ?
 

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