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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Exekutivgewalt: Wer kontrolliert, überprüft die Polizei, die Staatsanwaltschaften und Richter? Und warum nicht?

update 11. Februar 2021
 
Mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz hatte ich in meinem bisherigen Leben relativ wenig Kontakt (naja: Sozialgericht, Amts- und Landgericht, Finanzgericht, Familiengericht, BVerfG, davor auch Polizei und StA), aber w a s ich damit erfahren habe, ist in diesem (oben verlinkten) Vortrag von Strafverteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer präzise beschrieben und analysiert.
 
Im Folgenden zitiere ich einige seiner für mich besonders relevanten Äußerungen, die - auch meinen persönlichen Erfahrungen entsprechend - nicht nur auf Strafsachen, Strafverfahren zutreffen, sondern gleichermaßen auf zivilrechtliche.
 
"Die Vorstellungswelt der Polizei beherrscht nicht nur das Aktenmaterial."
(ab ca. Minute 13:05)
 
"Die Polizei weiß darum und nutzt ihren vertieft weiteren Einfluss."
 
"Die Rolle der Staatsanwaltschaft ist schon hinreichend damit beschrieben, dass sie sich meist damit begnügt, die polizeiliche Sichtweise in juristische Keilschrift der Anklageschrift zu transkribieren."
(ab ca. Min. 16:27)
 
"Die Rechtsprechung des BGH zur Vorbefassung von Richtern und das dort skizzierte richterliche Menschenbild ist angesichts fixierter wissenschaftlicher Erkenntnisse (...) an Parteilichkeit kaum noch zu überbieten."
(ab ca. Min. 30:47)
 
"Ziel des Verfahrens ist die richterliche Überzeugungsbildung und nicht die objektive Wahrheit."
 
Siehe auch seine Äußerungen zur Beweiswürdigung.
Exekutivgewalt:
 
Wer kontrolliert, überprüft die Polizei - als bspw. Ermittlungsbehörde (denn die Staatsanwaltschaften ermitteln selbst nicht, sie delegieren diese Tätigkeit grundsätzlich an die Polizei und zeichnen deren Ermittlungsergebnisse zumeist nur noch ab)? - In Deutschland: niemand.
 
Siehe in nachfolgendem Link auf Seite 363 (Punkte III. bis V. in "Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspolitik 18, Polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit - Machtzuwachs und Kontrollverlust", von Silke Hüls) ganz hervorragend dargelegt - eben dies bestätigt vollumfänglich auch meine persönlichen Erfahrungen mit Polizei und Staatsanwaltschaft (im Rahmen meiner Anzeige/n gegen sexuelle Gewalt, Nötigung und Körperverletzung) und ich stehe mit diesen Erfahrungen keineswegs alleine da - u.a. das ist ein bedeutsamer Grund, warum so viele Frauen, Opfer, Geschädigte "ihre" Täter (die mehrheitlich bis ausnahmslos männlich und ihnen bekannt sind, also gerade keine Fremden, siehe dazu die nach wie vor verbreiteten Vergewaltigungsmythen) n i c h t anzeigen.
 
Und das ist aktiver, staatlicher, durch Exekutivorgane (Polizei, Staatsanwaltschaften) ausgeführter Täterschutz sowie zusätzliche Opferbeschädigung: sekundäre Viktimisierung.
 
Denn Ermittlungen werden von der Polizei erst gar nicht oder nur schlampig vorgenommen - wer überprüft, ob und w i e die Polizei in welchen Fällen, bei welchen Straftaten, bei welchen von wem erstatteten Anzeigen ermittelt - mit wiederum welchem (entsprechenden) Ergebnis - das die Staatsanwaltschaft dann nur noch abnickt, abzeichnet?
 
Es werden infolgedessen Ermittlungsverfahren sehr häufig eingestellt - es gelangt die Sache erst gar nicht vor Gericht.
 
Und bei Widerspruch (gegen bspw. den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft) geschieht das Gleiche durch die Oberstaats- bzw. Generalstaatsanwaltschaft - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, im Übrigen ist die deutsche Justiz, wie wir wissen, weisungsgebunden (ich verweise an dieser Stelle nochmals auf Richter Udo Hochschild, siehe seine Seite "gewaltenteilung.de").
 
Und wenn man gegen den Bescheid der Oberstaatsanwaltschaft vorgehen möchte, kann man dies nur mit einem Rechtsbeistand/einer Rechtsvertretung, einem Rechtsanwalt also - es besteht hier nämlich Anwaltspflicht.
Wer sich einen Anwalt finanziell nicht leisten kann oder keinen findet, der ihn bzw. sie in dieser Sache vertritt (weil man sich mit den Staatsanwälten und Richtern möglicherweise auch nicht anlegen und sich nicht seine Karriere beschädigen (lassen) will), hat "das Nachsehen".

Folge: Opfer werden noch ein weiteres Mal beschädigt, Opfer wurden zuvor über Monate und Jahre durch die bürokratische/polizeiliche Mühle gedreht, während Täter unbehelligt bleiben, aktiv geschont, geschützt werden - insbesondere dann, wenn es sich bei den Tätern um biodeutsche Männer handelt (die "idealerweise" auch noch "rechtskonservativ" sind, also selbst AfD-Anhänger, -Wähler).
 
Und in Statistiken sind dann folglich - aufgrund der nicht erfolgten Verurteilungen solcher Straftäter - genau diese Straftäter nicht erfasst, tauchen darin nicht auf, stattdessen kommt es jedoch zur Verurteilung, wenn: der Täter kein Biodeutscher ist und er dem Opfer fremd war.
 
Wie gesagt: Es gibt auch in der deutschen Exekutive ein braunes Problem - noch immer. Siehe auch den institutionellen Rassismus.
 
Man kann wohl auch von institutioneller Misogynie bzw. einfach von Patriarchat sprechen.
 
Und siehe, warum wer (Polizei) was (Straftat, Strafanzeige) als "Bagatelle", als unwichtig/zu vernachlässigen einstuft - mit welchen Folgen wiederum für Geschädigte.
 
Nein, keineswegs geht es hierbei ausschließlich darum, die Behörden zu entlasten, sondern erzielt wird damit, dass bestimmte Straftaten und Straftäter als solche gar nicht erfasst und folglich auch nicht von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden - das ist unzweifelhaft Manipulation, siehe unter Punkt IV. im unten verlinkten Buchauszug: "Entkriminalisierung" - wer wird also aus welchen Gründen durch welche - nicht erfolgenden/unterlassenen - Ermittlungstätigkeiten und welche Urteile bzw. nicht erfolgte Verurteilungen entkriminalisiert und wer w i r d kriminalisiert ... ?
 
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch nochmal auf den bekannten institutionellen Rassismus hinweisen sowie auf die Tatsache, dass es nicht nur in der Bundeswehr, sondern auch in der Polizei ein Rechtsextremismusproblem gibt - und es gibt auch nicht nur rechtspopulistische, sondern rechtsextreme Staatsanwälte und Richter (manche kandidier(t)en bekannterweise bspw. für die AfD). Nach wie vor. In Deutschland.
 
Und nun erkläre man mir bitte, warum man über all das in staatlichen Schulen so gar nichts erfährt. Kein Fragezeichen.
 
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Worüber man sich grundsätzlich im Klaren sein muss:

1. Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht selbst, sie delegieren die Ermittlungstätigkeit üblicherweise vollumfänglich an die Polizei.


"[...] Da die Staatsanwaltschaft so gut wie keine eigenen Organe zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen hat, wird von ihr bisweilen als „Kopf ohne Hände“ gesprochen. Die erforderliche „Handarbeit“ wird von Beamten anderer Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, geleistet (§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz). In der Praxis ist es so, dass die Polizei in den Fällen der Klein- und mittleren Kriminalität innerhalb einer Frist von etwa zehn Wochen Ermittlungen durchführt und die Akten dann der Staatsanwaltschaft mehr oder weniger fertig ermittelt vorlegt. Diese entscheidet dann, ob weitere Ermittlungen notwendig sind oder ob sie abgeschlossen sind und die Sache eingestellt oder Anklage erhoben wird. In einem Ermittlungsverfahren, das von Ermittlungspersonen betrieben wird, obliegt ihr die Sachleitungsbefugnis („Herrin des Verfahrens“). [...]"

Quelle: Wikipedia - Staatsanwaltschaft (Deutschland)

Das bedeutet in der Praxis, dass die Staatsanwaltschaften auf die Polizei als ermittelnde Akteurin, auf die "Ermittlungspersonen" angewiesen sind, man sich infolgedessen nicht gegenseitig "stört" (einander nicht lästige, arbeitsaufwendige Knüppel zwischen die Beine wirft, einander nicht ans Bein pinkelt), sondern schützt, d.h., wenn erforderlich, deckt.
 
2. Bewusst machen muss man sich überdies, dass die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind - mit entsprechenden Folgen:

"[...] Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.[5] Dabei ist der Weisungsgebende nicht an die Schriftform gebunden. [...]
 
Das Weisungsrecht besteht nur jeweils auf Bundes- oder Landesebene, so dass die Landesebene nicht von der Bundesebene weisungsabhängig ist. [...]
 
Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behörden- und Ministerialhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. Deren Befugnis umfasst sowohl Weisungen im Einzelfall (etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen eine bestimmte Person) als auch generelle Anweisungen, wie etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen bei sog. Kleinstmengen im Betäubungsmittelrecht.
 
Der Staatsanwaltschaft wird zu recht Objektivität und Fairness unterstellt, da sie bei einer Anklage immer das Be- wie auch das Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Die Weisungsgebundenheit konterkariert jedoch diese hehre Theorie: Staatsanwälte können vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren. Die Anklageschrift zu einer Hauptverhandlung müssen nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft selbst verfasst haben. Was vorgetragen wird entscheiden daher ggf. ihre Vorgesetzten. [...]
 
Das eröffnet Möglichkeiten zum Missbrauch, indem der Justizminister als politischer Beamter und Mitglied der Exekutive Einfluss auf Vorbereitung der Entscheidungen der Judikative nimmt.[28] Deshalb hat die für die Angelegenheiten der Staatsanwälte zuständige Kommission des Deutschen Richterbundes (DRB) verlangt, dieses Weisungsrecht abzuschaffen, um die Gewaltenteilung gemäß dem Grundgesetz wiederherzustellen. Ohne diese vom DRB geforderte Reform könnten Politiker kriminellen Aktivitäten nachgehen und einer Strafverfolgung immer wieder entgehen. [...]
 
Kritiker bemängeln zudem eine Abschaffung des Legalitätsprinzips, da einige Staatsanwaltschaften heutzutage derart überlastet und unterfinanziert sind, dass zumindest bei vermeintlich kleineren Straftaten häufig überhaupt keine Ermittlungen mehr stattfinden oder aber sich der Aufwand nur darauf beschränkt, Gründe für eine Einstellung des Verfahrens zu finden. Dadurch werde das Opportunitätsprinzip von der Ausnahme zur Regel, das Legalitätsprinzip hingegen zur bloßen Farce und fast vollständig dem Opportunitätsprinzip geopfert – mit fatalen Folgen für den Rechtsfrieden und die Justiz im Allgemeinen.[32] Durch die einigen Staatsanwaltschaften vorgeworfene Praxis, Verfahren wegen vermeintlicher Kleindelikte ggf. standardmäßig einzustellen, entstehen langfristige Probleme. Dagegen folgte aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass bei hinreichendem Tatverdacht Straftaten grundsätzlich verfolgt werden. Durch die aktive Einstellung von Verfahren, um Arbeit durch Unterbesetzung zu sparen, würden rechtsstaatliche Grundsätze entwertet (in dubio pro duriore). [...]"
 
Quelle: Wikipedia - "Staatsanwaltschaft (Deutschland)", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
 
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Man möge doch b i t t e verstehen, was all das in der Praxis bedeutet - siehe im Folgenden insbesondere unter Punkt 5. die Bezugnahme auf polizeiliche Zwangsmaßnahmen, die der staatsanwaltschaftlichen Kontrolle faktisch entzogen sind:
 
"[...] 2. Polizeistaatsanwaltschaft
Laut Gesetz hat die StA und nicht die Polizei die strafprozessualen Ermittlungen zu lenken und zu leiten, die Weichen für eine Anklageerhebung zu stellen und darauf zu achten, dass „überall dem Gesetz ein Genüge geschehe“ (Wächteramt). Aber die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Faktisch liegt die Herrschaft über den Verlauf der Ermittlungen zumindestens bei einem Großteil der Alltagskriminalität bis zum Abschluss der Ermittlungen zunächst bei der Polizei.
 
Die Polizei hat mehr Personal, ist technisch besser ausgerüstet und verfügt über ein umfangreiches Datennetzwerk und hat hierdurch einen riesigen Informationsvorsprung gegenüber der StA, wodurch die StA nur schwer in der Lage ist, ihrer Sachleitungsbefugnis nachzukommen (Meyer/Goßner StPO, § 161 Rd.nr.11 m.w.N.). Das Gefüge des Strafverfahrens, wie der Gesetzgeber es sich vorgestellt hat, ist durch die Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Polizei und StA „erheblich gestört“. Soll der Aufgabenbereich der StA nicht bloß auf den der reinen Anklagebehörde verkürzt werden, muss mit der Einräumung von Befugnissen an die Polizei eine ganz erhebliche Verstärkung der staatsanwaltschaftlichen Kontrollmöglichkeiten einhergehen, wobei eine personelle Aufstockung der StA erforderlich ist.
 
Der Frankfurter Arbeitskreis Strafrecht (vgl. StV 2000, 460 ff. „Müssen Rolle und Aufgabe der StA neu definiert werden?“), - dem Arbeitskreis gehörten namhafte hessische Juristen an, u.a. der frühere stellvertretende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hassemer und der frühere hessische Generalstaatsanwalt – weist auf die Machtverschiebung bei den Ermittlungen zugunsten der Polizei hin, die dem Verfahrensrecht widerspreche (vgl. auch FAZ v. 26.04.2000 „Die StA hinkt hinterher“). Danach könne die StA aufgrund mangelnder personeller und sachlicher Ausstattung ihr Wächteramt im Ermittlungsverfahren nicht mehr ausüben.
 
Die personell stärkere und sachlich modernere Ausstattung der Polizei habe – insbesondere durch ihren Informationsvorsprung infolge EDV gestützte Ermittlungsmethoden sowie aufgrund ihrer umfassenden Datenherrschaft – zu einem steigenden Anteil an der Ermittlungstätigkeit der Polizei im Ermittlungsverfahren geführt und die StA in weiten Bereichen in die Rolle einer Randfigur gedrängt. Die Justiz, die nicht zu Unrecht auch als „Armenhaus der öffentlichen Hand“ bezeichnet wird ( Uhlig in StV 1986, 117 ), habe dies gebilligt, weil die faktische Führung der Ermittlungen durch die Polizei eine Entlastung für den Haushalts der Justizministerien mit sich bringt. Nach Hegmann ( GA 2003, 434 ) erweist sich die StA hierdurch nicht als Herrin des Ermittlungsverfahren, sondern als zahnloser Tiger. Sie kann zwar knurren, hat aber faktisch keine Mittel, die Ausführung ihrer Ermittlungsaufträge „durchzubeißen,“ wenn die Polizei dies aus tatsächlichem oder vorgeschobenem personellem Unvermögen verzögert oder unzureichend erledigt.  [...]
 
Etwa auf dem Gebiet der Kriminaltechnik und der Kriminaltaktik darf die StA der Polizei keine Weisung erteilen; ebenso nicht bei einer Gemengelage von präventiven und repressiven Maßnahmen, etwa bei einem Raubüberfall mit Geiselnahme, in dem die präventive Maßnahme wie Schutz der Geisel Vorrang vor der Strafverfolgung haben muss ( vgl. RiStBV Anlage B. ).
 
Im Bemühen um mehr Selbständigkeit gegenüber der StA sind die Bestrebungen der Polizei erkennbar, ihre Beamten aus dem Kreis der Ermittlungspersonen herauszulösen, sie also dem unmittelbaren Weisungsrecht der StA zu entziehen. Statt dessen sollen sie kraft besonderer gesetzlicher Regelung mit strafprozessualen Befugnissen ausgestattet werden, die ihnen gegenwärtig nur als Ermittlungspersonen der StA zustehen. Dagegen wird vor allem - und zu Recht - eingewandt, die Ermächtigung von Beamten der Verwaltung zur Ausübung der weitreichenden strafprozessualen Zwangsrechte, die das Gesetz den Ermittlungsbeamten einräumt, sei nur vertretbar, sofern diese Beamten unmittelbar an die Weisungen eines Organs der Rechtspflege gebunden seien (vgl. Karlsruher Kommentar Schoreit § 152 GVG Rdnr.6 mwN). [...]
 
In den meisten Fällen der Alltagskriminalität wird die Polizei, ohne vorher die StA unterrichten zu müssen, die Vorgänge erst nach zügiger Durchführung der ihrer Ansicht nach erforderlichen Ermittlungen der StA weiterleiten. Spätestens aber nach 3 Monaten sollten die entsprechenden Vorgänge von der Polizei der StA übersandt werden, damit die Vorgänge bei der StA bekannt werden und ein Aktenzeichen erhalten können.
 
Der einzelne Staatsanwalt steht deshalb vor großen Schwierigkeiten, wenn derartige Anträge von der Polizei, die sich ihrerseits dabei auf die technisch versierte IT-Spezialisten stützt, angeregt werden, diesen zu entsprechen und dem Gericht weiterzuleiten. In vielen Fällen gibt es zu diesen technischen Möglichkeiten noch keine oder aber keine gefestigte Rechtsprechung, von einer gesetzlichen, in der StPO verankerten Vorschrift ganz zu schweigen. Ähnlich wie die Polizei über IT-Spezialisten verfügt, sollten auch – die Staatsanwaltschaften – über das Personal verfügen, das die neuen technischen Möglichkeiten beobachtet, deren rechtlichen Einsatz beurteilt und an die Behörden weiterleitet. [...]
 
5. Der Staatsanwalt als bloßer Justiziar der Polizei?
Die StA darf sich aber nicht auf die bloße “Rechtsaufsicht“ beschränken, sondern muss die Leitung der Ermittlungen grundsätzlich selbst ausüben. Es kann der Eindruck entstehen, nicht nur im Bereich der Massen- und Kleinkriminalität seien die Ermittlungen inzwischen fest in polizeilicher Hand. Bei Pensen von 2.000 bis 2.300 Ermittlungsverfahren pro Jahr, z. B. im Jugenddezernat ist in der Praxis für die Aufgabe des Staatsanwalts, neben der verantwortlichen Leitung und Lenkung der Ermittlungen dafür Sorge zu tragen, dass einerseits “kein Schuldiger der Strafe entgehe“, andererseits “der Bürger vor Übergriffen durch die Polizei geschützt werde“, jedenfalls nur wenig Zeit und Raum. Dies gilt zunehmend auch für die Verfolgung der Betäubungsmittelkriminalität und für besonders komplexe Bereiche aus der Wirtschaftskriminalität. Darüber hinaus hat sich die Polizei unter dem Begriff der sogenannten “vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, also Ermittlungen zwischen Prävention und Repression ohne konkreten Verdacht, einen Freiraum mit der Begründung geschaffen, hierbei handele es sich um Prävention und nicht um Strafverfolgung. Lediglich in einzelnen Bereichen, so etwa bei der Organisierten Kriminalität, bei Kapitalstrafsachen und in umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen dürfte die StA wirklich Sachleitungsbefugnis haben und auch ausüben, während sie in der Alltagskriminalität zunehmend als bloßer Justitiar der Polizei in Erscheinung tritt. Diese Fakten können u. a. zur Gefährdung, im Einzelfall sogar zum Verlust der Leitungsfunktion der StA über die polizeilichen Ermittlungen sowie zur lückenhaften Kontrolle polizeilicher Maßnahmen im Ermittlungsverfahren, insbesondere im Bereich von Zwangsmaßnahmen, führen.
 
Für die Staatsanwälte erstaunlich sind in diesem Zusammenhang auch Reaktionen aus dem politischen Raum auf diese Tendenzen, die auf eine weitere Stärkung der Polizei gegenüber der StA hinauslaufen würden. (Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang genannt der im Jahre 2000 gut gemeinte, auf Entlastung der StA gemachte Vorschlag, Delikte der Massen- und Kleinkriminalität mit der Verhängung von Strafgeldern durch die Polizei zu ahnden, das sogenannte Eckpunktpapier einer Reform des Strafverfahrens vom 06.04.2001). Hinzu kommen in neuerer Zeit neben gerichtlichen Entscheidungen, in denen der StA lediglich “fehlende Neutralität“ und “Weisungsgebundenheit“ attestiert werden. Auch das Bundesverfassungsgericht scheint dem Wächteramt der StA keine besondere Bedeutung beizumessen, wie sich offenbar aus dem Beschluss vom 03.03.2004 zur akustischen Wohnraumüberwachung (StV 2004, 169 ff.) ergibt, da das Gericht insoweit nicht mehr zwischen den Strafverfolgungsbehörden differenziert. Überhaupt wird die StA in grundlegenden Entscheidungen des BVerfG, etwa zur Anordnung von Durchsuchungen bei Gefahr in Verzug, nicht mit einer Zeile erwähnt. Auch bestehen gesetzliche Regelungen wie z. B. § 81 f, in dem bei der Anordnung der DNA-Analyse ein Monopol der Anordnungskompetenz beim Richter selbst für die Wahl eines Sachverständigen begründet wird. Offensichtlich besteht beim Gesetzgeber ein Misstrauen gegenüber der StA an deren Objektivität, die sich auch in vielen obergerichtlichen Entscheidungen widerspiegelt. Angesichts der weiteren Personalkürzungen im Justizbereich steht die Befürchtung, dass die StA ihren gesetzlichen Auftrag nur noch im Sinne einer puren Effizienz verwirklichen wird, statt in Erfüllung ihres Ermittlungs- und Wächteramtes die Kompetenz zur Entscheidung von Rechts- und tatsächlichen Fragen (so z. B. die rechtzeitige Konzentration des Verfahrensstoffes auf das Wesentliche) von Beginn der Ermittlungen an auch in der täglichen Praxis wahrzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass in einem formgerechten Verfahren die Strafverfolgung in jedem Stadium “auf den Punkt“ gebracht wird. [...]"
 
Quelle: drb-nrw.de - "Verhältnis der Staatsanwaltschaft zur Polizei", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.

Verhältnis der Staatsanwaltschaft zur Polizei

drb-nrw.de

Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren - siehe S. 19, 80 (§163 StPO), 83 (gute Zusammenarbeit ...) sowie insbes. S. 84 u. 85, 86. Siehe hier wiederum die Folgen des Opportunitätsprinzips und die Macht der Polizei.
Polizei nimmt, Zitat "weit über 90%" Strafanzeigen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten im Vergleich zu 30% Anzeigen wegen Gewaltdelikten gegen Personen auf. - Jaja, genau so wird das Kapital geschützt ... und werden rechte Gewalttäter entkriminalisiert.

www.bmjv.de

Das nachfolgend Zitierte findet sich im verlinkten Dokument ab Seite 79 ff. unter Punkt IV. "Das Verhältnis von Staatsanwaltschaft/Polizei/Gericht im Ermittlungsverfahren". Ich halte es für so aufschlussreich wie aussagekräftig.
 
"[...] 1.2 Der Istzustand in ausgewählten Kriminalitätsfeldern

1.2.1 Alltagskriminalität

Etwa 80 % aller Ermittlungsverfahren werden von der Polizei
selbstständig ermittelt, die Vorlage der Akten an die Staatsanwaltschaft erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen.
Soweit die Polizei im Rahmen der Ermittlungen Durchsuchungen und andere
strafprozessuale Zwangseingriffe für erforderlich hält, werden
die Akten dem Staatsanwalt zur Entscheidung bzw. zur Antragstellung
bei dem zuständigen Richter vorgelegt. In vielen
Gerichtsbezirken bzw. Bundesländern gibt es Erlasse über die
Zusammenarbeit mit der Polizei oder Handreichungen für die
Polizei, die praktisch die Leitung der Ermittlungsverfahren ersetzen. [...]
 
Die Staatsanwaltschaft nimmt ihre Kontrollfunktion nur rückschauend und nicht mehr verfahrensbegleitend wahr. Es bleibt der Polizei überlassen zu entscheiden, ob das Verfahren brisant ist, ob es sofort vorgelegt
werden soll, ob Zwangsmaßnahmen angezeigt sind etc.

Folgende Fragen stellen sich auch hier:

- Wie steht es mit der Selektion von Kriminalität? Nach der
Ansicht von Kriminologen sollen bei der Polizei eingegangene
Strafanzeigen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten
zu weit über 90 % demgegenüber Anzeigen wegen
Delikten gegen Personen (Gewaltdelikte) nur zu 30 % angenommen
worden sein.
- Im Bereich der sog. Kontrolldelikte wie Umweltstraftaten,
Drogendelikte, Straßenverkehrskriminalität hängen die
Anzahl der Fälle und die Aufklärung von den eingesetzten
Kontrollaktivitäten der Polizei ab. Wer lenkt bei der für die
Kriminalitätsentwicklung wichtigen Zahl die Fälle die Ressourcen
in welche Richtung – ist dies die Polizei oder die
Staatsanwaltschaft – gibt es Lenkungskreise? Ist so etwas
in der StPO vorgesehen? Reichen dafür Dienstbesprechungen?
Wird Politik abseits des Legalitätsprinzips gemacht?
Ist ein neues polizeiliches Opportunitätsprinzip
entstanden?

- Wie steuert die Polizei bei den von ihr selbst bearbeiteten
90 % der Ermittlungsverfahren die rechtliche Bewertung?
Wie sind die Abweichungen zu der Bewertung der Justiz?
Der Vergleich zwischen PKS und der Strafverfolgungsstatistik
zeigt nach Auffassung von Kriminologen eine deutliche
Divergenz, wonach die Justiz die Fälle in der Regel
weniger dramatisch einschätzt als die Polizei.

- Erteilt die Staatsanwaltschaft die Nachermittlungsaufträge,
die sie erteilt hätte, wenn sie die Ermittlungen von Anfang
an in den Händen gehabt hätte, oder erspart man sich diese,
da ja die Ermittlungen abgeschlossen sind, um den
Tisch leer zu bekommen?

Festzuhalten ist, dass die Polizei durch die selbstständige
Ermittlung des größten Teils aller Anzeigen eine Macht bekommen hat, die durch die Anleitungen nur schwerlich kompensiert werden kann.
[...]
 
Es bestehen Zweifel, ob die aktive Rolle der Staatsanwaltschaft
bei der Gestaltung der Ermittlungsverfahren besteht oder ob die
Staatsanwälte nur auf die Erkenntnisse und Vorschläge der Polizei
reagieren.
Fälle der organisierten Kriminalität werden häufig
über VP oder VE initiiert. Je nach kollegialer Zusammenarbeit
ist das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei
offener oder eingeschränkt. Eine wissenschaftliche Untersuchung
hierzu ist nicht bekannt geworden.
[...]
 
In diesem Zusammenhang taucht auch das Problem auf, ob die
Polizei die zur Verfahrensführung erforderlichen Akten der
Staatsanwaltschaft vollständig vorlegt oder ob Unterlagen zurückgehalten
werden.
Insbesondere die Dokumentation von Erkenntnissen
aus verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen
gibt und gab Anlass, die Polizei darauf hinzuweisen,
dass § 162 Abs. 2 StPO vorschreibt, dass die Behörden
und Beamten des Polizeidienstes ihre Verhandlungen ohne
Verzug der Staatsanwaltschaften übersenden haben. [...]"
 
Quelle: bmjv.de - "Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und
Polizei im Ermittlungsverfahren, strafprozessuale Regeln und faktische
(Fehl-?)Entwicklungen", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.

Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren,
strafprozessuale Regeln und faktische (Fehl-?)Entwicklungen

bmjv.de

Die Übergriffigen - Staatsanwälte

spiegel.de

 
Aktualisierung am 31.12.2019
 
FickdieCops

Die Reportage von STRG_F ist miserabel.
 
Fängt schon damit an, dass man sich anmaßt, die Kritik an Polizei besser, angemessener, seriöser, souveräner, jedenfalls vermeintlich nachvollziehbarer transportieren zu können - durch Chorgesang bürgerlich gekleideter Menschen - als die, durchaus ebenfalls kritikwürdigen, Rapper.
Das ist Klassismus. Demonstrativ.
 
Dann die Aussagen über die vorgeblich hilfreiche Polizei, die, Zitat "Vergewaltigungen aufklärt" etc. - ich fasse es nicht: Seid ihr tatsächlich so kenntnislos, fern jeglicher Faktengrundlage, insbesondere in Bezug auf unzählige unrechtmäßig eingestellte Ermittlungsverfahren nach Strafanzeigen zu gerade Vergewaltigung, insbesondere, wenn sie - wie mehrheitlich so - von den Opfern bekannten - nicht fremden - Männern ohne Migrationshintergrund getätigt wird, siehe hierzu u.a. auch die metoo-Bewegung, die zuletzt nochmals offenlegte, was Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz mittels ihres Täterschutzes verborgen zu halten versuchen? Oder ist das doch absichtsvoll tendenziös, um nicht zu sagen gezielte Manipulation, Irreführung, Propaganda: pro Polizei?
 
Dass sowohl auf Seite des Gangstarap, der "Gangstarapper", wie auch nicht weniger Polizisten überoffensichtlich katastrophales Kompensationsverhalten - in Form u.a. patriarchalen Paschatums, Machismo, Autoritarismus, stets narzisstischen Strebens nach Macht, Kontrolle, Unterwerfung, außerdem Gewaltaffinität bis hin zu Hass - zugrundeliegt, was Ursachen dessen sind und wie angemessene Prävention aussähe, wird erst gar nicht thematisiert.
 
Und im Falle Armagheddons zeigt sich der institutionelle Rassismus gerade auch als in der Staatsanwaltschaft präsent. Was niemanden überrascht, der weiß, dass Staatsanwaltschaften als sogen. "Herrinnen des Ermittlungsverfahrens" die polizeilichen "Ermittlungs"ergebnisse üblicherweise nur noch abnicken, abzeichnen. Opportunitätsprinzip vs. Legalitätsprinzip - neben dem verbreiteten Rassismus, der Misogynie, dem Paschatum, d.h. der patriarchalen strukturellen Gewalt in Gesellschaft, in Staatsanwaltschaften, Polizei, Justiz, Bundeswehr ... . Es gibt btw nach wie vor keine unabhängige Kontrollinstanz, aber dafür geänderte PAG - Polizei(aufgaben)gesetze für Polizei mit Geheimdienstbefugnissen.
 
Faktencheck im blog.
 
 
 
 
 
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STRG_F - "Fick die Cops"

Aktualisierung am 30. Juli 2019
 
Zum x-ten Mal (aktuell zur ard-Reportage "Staatsgewalt" vom 29.07.2019):
 
1. Man besehe sich, welchen Charakter, welche - autoritäre - Persönlichkeit und welches - konservative, patriarchale - Menschen- und Weltbild Polizisten offenbar sehr häufig haben, welches Kompensationsverhalten sie ausagieren, Stichworte Hierarchie, Macht(gefühl), Selbstwertproblematik, Männlichkeitsvorstellungen. - Warum wird ein Mensch Polizeibeamter, was verbindet er damit, was will er erwirken usw..

2. Es besteht nachweislich institutioneller Rassismus und Rechtsextremismus in nicht nur der Bundeswehr, sondern auch der Polizei, siehe bspw. "Fälle" wie jenen von Oury Jalloh. Auch dies ist auf die bereits genannte Persönlichkeit (-sstruktur) zurückzuführen.

3. Es gibt nach wie vor keine tatsächlich unabhängige Kontrolle, Kontrollinstanz der Polizei und keine Kennzeichnungspflicht.

4. Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht selbst, sie sind auf die Polizei angewiesen, in gewisser Weise abhängig - ein entsprechendes Verhältnis folgt hieraus im Grunde zwangsläufig.
Wenn Polizei nicht oder nur unzureichend oder fehlerhaft "ermittelt", zeichnet/nickt die jeweilig zuständige Staatsanwaltschaft diese Ermittlungsergebnisse üblicherweise nur noch ab.

4. Es gilt mehrheitlich offenbar das Opportunitätsprinzip statt das Legalitätsprinzip. Infolgedessen werden zahlreiche Ermittlungen auch dann eingestellt, wenn dies nicht geboten ist, wenn sogar Beweise vorliegen, aber übergangen werden, wenn bestimmte Täter aktiv geschont, geschützt werden sollen - so bspw., aber nicht nur Polizeibeamte.

5. Wenn man all das erkennt und/oder auch selbst von Polizeigewalt und/oder fehlerhaften Ermittlungen mit gravierenden, auch langfristig wirksamen Folgen betroffen war oder ist, verliert man das Vertrauen in den vorgeblich funktionierenden, intakten Rechtsstaat. - Was wiederum nicht unerhebliche Folgen hat.
 
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Aktualisierung am 29. September 2018
 
Nach meinem Dafürhalten ist das vor allem eine Charakterfrage.
 
Ein Mensch, der bei der Polizei arbeitet und arbeiten will, sollte sich zuvor ausreichend über polizeiliche Tätigkeit informieren, wie man dies bei jedem anderen Beruf auch macht, insbesondere aber dann, wenn es um den Staatsdienst und um damit verbundenen, ermöglichten Waffen- und Gewalteinsatz geht, siehe auch Militär, Soldaten.
 
Ich denke, man müsste längst also fragen bzw. breiter, öffentlichkeitswirksamer thematisieren, welches Bild von Polizei und Militär von wem aus welchen Gründen der Bevölkerung vermittelt wird (Imagekampagne) - mit welchem Ziel und was diesem Bild/Image, dieser Suggestion faktisch gegenübersteht, dass nämlich, wie wir eigentlich wissen, Polizei und Militär immer schon das Kapital, die Reichen, Vermögenden, Mächtigen geschützt hat - nicht: "das Volk", noch weniger die Staatsbürger vor Übergriffen des Staates, der Staatsgewalt.
 
Es müsste außerdem psychologisch bzw. psychoanalytisch intensiver eruiert werden, welche Persönlichkeit die Menschen jeweils bzw. u.U. mehrheitlich haben, die freiwillig und überzeugt bei Polizei oder Militär "Dienst leisten" - ich bin überzeugt, man wird nicht selten auf den autoritären Charakter (siehe nach/bei Adorno, Fromm, Reich) stoßen sowie auf diverse Beschädigungen und Persönlichkeitsstörungen, für die der "Dienst" bei Polizei oder Militär eine Kompensationsfunktion einnimmt (siehe Gehorsam, freiwillige Knechtschaft, Identifikation mit dem Aggressor, Internalisierung, Introjektion ...).
 
Ohne den Ursachen auf den Grund zu gehen und diese tatsächlich angemessen zu beheben (was wiederum entscheidend mit Sozialpolitik, Herkunft, Kindheit, Sozialisation, "Erziehung" etc. zu tun hat), wird man "Missstände" üblicherweise nicht beheben (können) - nirgendwo im Übrigen.
 
-
03. Juli 2018
 
Was ich mich nach wie vor frage:
 
Wenn wir doch wissen, dass offenbar nicht wenige Polizisten - ggf. die Polizei als solche? - mit nicht nur rechtspopulistischen, rechtskonservativen, sondern tatsächlich rechtsextremen Ansichten mindestens "sympathisieren", selbst in dieser Weise "eingestellt" sind - und das bestätigen Rechte im Übrigen ebenfalls, siehe Höckes Rede auf dem Kyffhäusertreffen, bei welchem er äußerte, dass die Polizeibeamten, Zitat "auf der Straße ja oft auf unserer Seite sind" (!) - warum wird dieser Missstand nicht grundsätzlich und gründlich politisch aufgearbeitet, warum wird keine Untersuchung durchgeführt, die nicht nur Soldaten, sondern gerade auch Polizisten sowie Staatsanwälte und Richter sorgfältig - psychologisch ... - daraufhin prüft, ob sie tatsächlich ihrer Neutralitätspflicht nachkommen.
 
Und noch ein weiteres Mal weise ich daraufhin, dass trotz Neutralität(spflicht) auch Polizisten, Staatsanwälte, Richter Menschen sind - Menschen mit Einstellungen, Meinungen, mit auch jeweils nur begrenztem Wissen, Kenntnissen, persönlichen Erfahrungen - mit einem eigenen Menschen- und Weltbild, also auch persönlichen politischen Ansichten - all das wirkt sich zwangsläufig, unvermeidlich auf auch ihre berufliche Tätigkeit, auf ihre Entscheidungen aus (neben außerdem auch bspw. karrierespezifische Angelegenheiten, Bestrebungen).
 
Was folgt hieraus - für all jene, die "in Kontakt" mit der Exekutivgewalt und Justiz geraten?
 
Wie gehen Polizisten, Staatsanwälte, Richter mit auch ihren vorhandenen, persönlichen Vorurteilen um - reflektieren sie diese überhaupt - regelmäßig (siehe bspw. in einer Art Supervision ...)?

Und wenn nicht, was folgt hieraus wiederum für ihr berufliches Agieren und dessen Folgen - für also Ermittlungstätigkeiten, polizeiliche Verhaltensweisen, Einschätzungen, staatsanwaltliche Entscheidungen, richterliche Urteilsfindung und Urteile?
 
W e r befasst sich wie genau mit all dem - mit eben dieser psychologischen Hintergrundausleuchtung und "Qualitätsprüfung", Evaluation der Arbeit, des Verhaltens von Polizisten, Staatsanwälten, Richtern?
 
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"[...] „Die Ermittlungen sind unzureichend“, bemängelt Andreas Schwantner, Sprecher der Fachkommission Polizeirecherchen von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation sieht eklatante Mängel bei den Untersuchungen der Fälle. „Die Staatsanwaltschaft arbeitet ständig eng mit der Polizei zusammen und ist abhängig von ihr. Da kommt es schnell zum Interessenskonflikt“, erklärt Schwantner. [...]
 
Die Konsequenz liegt für Amnesty International auf der Hand: „Vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten nicht konsequent.“ Die Organisation wirft den Behörden vor, Verfahren zu verschleppen, Beweise zu spät oder gar nicht zu sichern. Ergebnis: „Die Täter gehen am Ende straffrei aus.“ Darum fordert Amnesty International unabhängige Untersuchungen der Fälle, damit nicht mehr „Kollegen gegen Kollegen ermitteln müssen.“
 
In der Vergangenheit sorgte der Tod von Adem Özdamar, der 2008 nach einem Verhör auf der Polizeiwache in Hagen gestorben war, für Schlagzeilen. Die Ermittlungen gegen die elf Beamten wurden allerdings eingestellt. Mysteriös bleibt der Fall des Afrikaners Oury Jalloh, der 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannte."
 
Quelle: derwesten.de "Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau) habe ich vorgenommen.
 
07. Juli 2018
 
Stellungnahme zum Fall Thomas Lenz und Polizeigewalt
 
1. Wäre es auch öffentlichkeitswirksam aufgegriffen worden, wenn es sich bei dem Geschädigten nicht um einen Jobcenterleiter gehandelt hätte?
 
2. Polizeigewalt gibt es lange schon, ihr Ziel und Zeck war und ist von jeher Repression. Nicht zuletzt G20 legte dies anschaulich offen. Die Polizei schützt das Kapital, nicht die Menschen.

Siehe außerdem die geänderten, totalitaristischen PAG in Bayern, NRW und Baden-Württemberg.
 
3. Offenbar ist es um die Neutralitätspflicht von Staatsdienern (siehe auch Staatsanwälte, Richter, insbesondere aber Polizisten) schlecht bestellt, da nicht wenige von ihnen nicht mehr nur rechtskonservativ, sondern rechtsextremistisch und rassistisch "eingestellt" sind - bspw. der AfD anhängen, sie wählen, für sie kandidierten, mit ihr sympathisieren.
 
4. Es gibt keine unabhängige Evaluation in und Kontrolle (entsprechende Institution) der Polizei - mit bekannten Folgen.
 
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"[...] Melamed war von der Polizei zunächst irrtümlich für den Angreifer gehalten, überwältigt und geschlagen worden. Dies hat die Polizei auch zugegeben und um Entschuldigung gebeten. Sie hat in ihrer Pressemitteilung allerdings auch geschrieben, dass die beteiligten Polizisten angegeben hätten, Melamed sei auf ihre Zurufe hin nicht stehen geblieben und habe sich dann gewehrt.
 
Der Philosophie-Professor bestreitet jedoch entschieden, sich in irgendeiner Form zur Wehr gesetzt zu haben. Die Polizisten seien sofort auf ihn losgegangen, und er habe danach kaum noch atmen, geschweige denn Widerstand leisten können. Er habe lediglich gerufen, dass er der Falsche sei. Die Polizei habe ihm seine Hände mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt und ihn Dutzende Male ins Gesicht geschlagen. Sein Gesicht habe anschließend geblutet.
 
Kurz nachdem ihm die Handschellen wieder abgenommen worden seien, habe ihn einer der Polizisten belehrt: „Don't get in trouble with the German police!“ („Legen Sie sich nicht mit der deutschen Polizei an“). Darauf habe er geantwortet, dass die deutsche Polizei 1942 seinen Großvater, seine Großmutter, seinen Onkel und seine Tante ermordet habe. [...]
 
Auf der Wache hätten die Polizisten eineinhalb Stunden lang versucht, ihn von einer Beschwerde abzubringen. Einer der Beamten habe ihm gesagt, er sei von ihm an der Hand berührt worden, und erst als Reaktion darauf seien sie gegen ihn vorgegangen. „Ich sagte ihm, das wäre eine glatte Lüge.“ Die Polizisten hätten sich sofort auf ihn gestürzt, ohne dass es zuvor zu irgendeinem Körperkontakt zwischen ihnen gekommen sei. Am Ende hätten sie ihm deutlich gemacht, sollte er sich über sie beschweren, wären sie gezwungen, ihn zu beschuldigen, sich seiner Festnahme widersetzt zu haben.
 
Der einzige Grund, warum ihn hinterher noch die Polizeipräsidentin aufgesucht habe, sei der Tatsache geschuldet, dass er Professor an einer amerikanischen Universität sei. „Wenn ich nur ein Underdog der deutschen Gesellschaft wäre, würde sich niemand dafür interessieren (und sicher würde auch niemand der Beschwerde glauben schenken).“ [...]"
 
Quelle: faz.net - "Jüdischer Professor wirft Polizei „Lügen“ vor, farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
"[...] Ob ein Angeklagter verurteilt wird oder nicht, hängt meistens an den Zeug*innen, die ihn belasten: Alles steht und fällt mit deren Glaubwürdigkeit. Deshalb sollen sie möglichst unbeeinflusst schildern, was sie erlebt haben – so sieht es die Strafprozessordnung vor.
 
Wenn sich Zeug*innen hingegen absprechen, um ihre Aussagen aufeinander abzustimmen, wird es schwierig für das Gericht, die Wahrheit zu ermitteln. So könnte es auf einem hessischen Kommissariat passiert sein. Ein Beamter der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), die beim G20-Gipfel in Hamburg im Einsatz war, habe sich vor Gericht verplappert, berichten Prozessbeobachter*innen.
 
Nach ihren Schilderungen habe der BFE-Beamte im Prozess gegen einen russischen G20-Angeklagten gesagt, zur Vorbereitung auf den Termin in einen Ordner geguckt zu haben, in dem alle Vernehmungsprotokolle, Zeugenaussagen, Vorladungen und Anweisungen im Zusammenhang mit dem G20-Einsatz gesammelt würden – einsehbar für alle Polizist*innen der Dienststelle. Der Ordner befinde sich frei zugänglich in einem Schrank.
 
Ein zweiter Beamter der gleichen Einheit habe ausgesagt, dass er sich zusätzlich einen eigenen Ordner angelegt habe. Darin sammele er Dokumente wie die Gerichtsvorladung, den Kontakt zur Zeugenbetreuung und das Protokoll seiner Vernehmung. Letztere habe er sich aus dem Ordner der Dienststelle herauskopiert. Den Privatordner habe er unter seinen Kollegen herumgereicht, ein weiterer Kollege habe noch sein Vernehmungsprotokoll beigesteuert.
 
Wie Widersprüche aufdecken?
Ein Gerichtssprecher bestätigte der taz die Angaben, allerdings mit einer Einschränkung: Demnach existieren zwar beide Ordner, allerdings sei der „Sachbearbeitungsordner“, der auf dem Kommissariat steht, nicht frei für alle zugänglich. Nach Dienstvorschrift habe nur der Chef Zugang und lasse die Beamt*innen in Einzelfällen an den Ordner, damit sie ihre eigene Zeugenaussage noch mal lesen könnten, bevor sie vor Gericht aussagten.
 
Allein, dass die Polizist*innen ihre eigenen Aussagen noch mal lesen dürfen, nennt der Anwalt Matthias Wisbar vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein einen „besonderen Service“, den nur Polizeizeug*innen erhalten. „Diese privilegierte Stellung von Polizeizeugen ist höchst ärgerlich“, sagte er. „Wenn Polizisten dann auch noch gegenseitig ihre Aussagen lesen, um sich vorzubereiten, kann man von einem Aussagekomplott sprechen.“
 
Auch der Anwalt des Angeklagten, Alexander Kienzle, ärgert sich: „Wie sollen wir jetzt die Widersprüche und die Erinnerungslücken in den Zeugenaussagen aufdecken?“, fragt er. „Die gesamten Bemühungen des Gerichts, den wahren Sachverhalt zu ermitteln, werden durch die Polizei torpediert.“
 
Innenministerium und Polizei in Hessen wollten gegenüber der taz keine Angaben machen: „Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht“, sagte ein Pressesprecher.
 
Die Prozessbeobachter*innen, die den Vorfall öffentlich machten, sehen sich nun in ihrer Arbeit bestätigt: „Es ist mehr als deutlich, dass eine umfassende Aufklärung der Ereignisse um den G20-Gipfel unerlässlich ist. Von offizieller Seite scheint dies nicht gewünscht, schlimmer noch, es drängt sich der Eindruck auf, dass sie aktiv behindert wird.“ Zu diesem Zweck haben die Aktivist*innen einen „Außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss“ gegründet. [...]"
 
Quelle: taz.de - " `Besonderer Service´ für die Polizei"
 
"[...] Polizisten sollen sich auf unerlaubte Weise auf ihre Zeugenaussagen vorbereitet haben.
 
Während der Befragung der Beamten im Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht sei deutlich geworden, dass sie vorab Zugriff auf Protokolle ihrer eigenen Vernehmung als Zeugen hatten, bestätigte der Rechtsanwalt Alexander Kienzle der FR. Zuerst hatte die „taz“ über den Fall berichtet.
Die Beamten einer hessischen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Mühlheim am Main sollten vor Gericht ihren Einsatz im Sommer schildern. Ein Polizist habe eingeräumt, dass das Hamburger Landeskriminalamt Beamten, die als Zeugen aussagen mussten, ihre Vernehmungsprotokolle mitgab und er diese und andere Unterlagen in einer „Privatakte“ gesammelt habe, sagt Kienzle. „Das ist systemwidrig“, kritisiert er. „Damit wird die Beweisaufnahme manipuliert.“ Vor Gericht käme es ja gerade darauf an, Aussagen auf Widersprüche abzuklopfen und die Erinnerungsfähigkeit von Zeugen zu prüfen. Das sei aussichtslos, wenn diese sich derart vorbereiten können. Der Polizist habe selbst eingeräumt, dass er wohl gegen den hessischen Aktenführungserlass verstoßen habe.
 
Ein anderer Polizist habe zudem von einem Ordner berichtet, der in der hessischen Dienststelle angelegt worden sei und in dem alle Vernehmungen der Polizisten und andere Akten aus dem Verfahren allen zugänglich waren, sagt Kienzle. Der Vorgesetzte des Zeugen habe später betont, dass es gegen die Dienstordnung verstoße, wenn Beamte auch die Aussagen ihrer Kollegen hätten lesen können. Genau das sei aber passiert, ist Kienzle aufgrund der Aussage der Beamten überzeugt. Strafbar ist das aber wohl nicht. [...]
 
Die Justiz neige ohnehin dazu, Aussagen von Polizisten als besonders glaubwürdig einzustufen und unterschätze, dass bereits kollegiale Gespräche die Erinnerung verfälschen könnten.
Das hessische Innenministerium und das zuständige Polizeipräsidium wollten sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall äußern. [...]
 
An dem Vorgehen wird aber auch Kritik laut: Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke monierte etwa, „Steckbriefe wie zu Zeiten der RAF-Hysterie und Telefonhotlines öffnen Denunziantentum Tür und Tor“. Die Polizei wolle so von eigenen Verfehlungen ablenken. [...]"
 
Quelle: fr.de - "Gut vorbereitete Polizei-Zeugen"
 
 
"[...] Dabei wurden die beiden Kläger verletzt. Da die Polizisten aber weder Namen noch Nummern oder ähnliches trugen, konnten sie nicht weiter identifiziert werden – die Ermittlungen verliefen im Sand.
Das Gericht hat nun einstimmig entschieden, dass die Gewaltanwendung durch die Polizei zulässig war und nicht gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Die Art und Weise, wie die deutschen Ermittlungsbehörden den Fall untersucht haben, allerdings schon:
„Die daraus folgende Unfähigkeit von Augenzeugen und Opfern, Polizisten zu identifizieren (…), kann für eine bestimmte Gruppe von Polizisten praktisch zur Straffreiheit führen (…).“
Als einfache Lösung für das Problem empfiehlt der Gerichtshof die Kennzeichnung der Polizisten mit individuellen Nummern. Diese Kennzeichnungspflicht wurde aber gerade in Nordrhein-Westfalen von der dortigen CDU/FDP-Regierung zurückgenommen, manche Bundesländer haben sie noch nicht eingeführt. In einem Sondervotum kritisierte ein Richter des Gerichtes zudem die Praxis, dass in Deutschland die Polizei gegen die Polizei ermittelt. Dies ermögliche keine zuverlässige Ermittlungsarbeit."

Quelle: netzpolitik.org - "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert fehlende Kennzeichnung von Polizisten", farbliche Hervorhebung habe ich vorgenommen.
 
"[...]  Einigen Innenministern ist das Demonstrationsrecht schon lange ein Dorn im Auge. Die staatliche Gewalt war schon in der Planung des Events angelegt. 
 
Diese Perspektive wird das Gericht doch niemals bestätigen.
Wahrscheinlich nicht, aber es wird die Frage stellen müssen, wie es dazu kommt, dass lange angekündigte friedliche Demonstrationen ohne Auflösungsverfügung und ohne jede weitere Ankündigung mit Tränengas, Schlagstöcken und Fußtritten aufgemischt werden und Leute mit Verletzungen im Krankenhaus landen. Da stellt sich natürlich die Frage: Hat das jemand angeordnet und von wie weit oben kam diese Entscheidung? Dazu gibt es ein halbes Jahr später noch immer keine Ermittlungen – die Polizei ermittelt vorzugsweise in die andere Richtung, wie die letzte Öffentlichkeitsfahndung zeigt. An so etwas darf man sich nicht gewöhnen. Uns geht es um die Frage nach der Strategie, mit der Hamburg den Einsatz gemanagt hat. [...]
 
Wenn ein bestimmtes Ereignis durchgedrückt werden soll – ob es die Castortransporte sind oder G20 – gibt es ab einem bestimmten Punkt kein Zurück mehr für die Polizei. Da wird das Demorecht zugunsten eines eher militärischen Zugangs der Polizei außer Kraft gesetzt. Die wollen dann eben was durchsetzen. Dass das Bundesverfassungsgericht schon 1985 im Fall von Brokdorf gesagt hat, dass das Demorecht Korrektiv politischer Entscheidungen von unten ist und auch dort ausgeübt werden darf, wo sich der Gegenstand des Protestes befindet, spielt keine Rolle mehr. Aber Demonstrationen müssen sichtbar sein, genau wie der Handschlag von Putin und Erdogan sichtbar ist. Wenn die Bilder des Handschlags um die Welt gehen können, aber die darauf bezogenen Demobilder nicht, wird der Beitrag zur Meinungsbildung von unten verhindert. Das ist Unrecht. [...]"
 
Quelle: taz.de - "`Demos müssen sichtbar sein´"
 
Unerträglich. Dieses - typische, übliche - Vorgehen ist für die Polizisten, für Polizei beschämend, entwürdigend. Jedes einzelne Mal wieder, in diesem Fall ohnehin.

Übrigens: Auch mir persönlich ist ähnliches Verhalten aus eigener Erfahrung mit Polizei bekannt. Nein, ich war n i c h t bewaffnet, ich war auch nicht vermummt, nicht aggressiv, ich habe die Polizisten weder provoziert noch beleidigt.

WARUM PASSIERT NICHTS GEGEN POLIZEIGEWALT und unangemessenes Vorgehen, Verhalten von Polizisten? Weil die Bundesregierung es so will. Repression. Totalitarismus.
 
Wir entfernen uns kontinuierlich, unaufhaltsam (?!) von demokratischen Grundfesten. Ich würde sagen: Weiter so! Das ist alternativlos - mit einer Bevölkerung, die genau das gewählt hat - zuletzt bei der Bundestagswahl und dem SPD-Mitgliedervotum. - Ihr dürft so s t o l z auf euch sein.

Schau mal, was die Polizei mit einer 73-jährigen Frau macht, die keinerlei Gewalt angewandt hat und lediglich gewaltfreien, dringend notwendigen zivilen Widerstand leistete:
 
"[...] Während der Demonstration der rechtpopulistischen Partei und den zahlreichen Gegenprotesten wurde die Aktivistin für Menschenrechte Irmela Mensah-Schramm von der Polizei vorübergehend festgenommen und anschließend in Gewahrsam genommen, wie die Polizei am Sonntag auf Twitter bestätigte: „Frau M. wurde aus Sicherheitsgründen gebeten ihren Gegenprotest nicht weiter auf dem Washingtonplatz fortzusetzen. Dieser Bitte entsprach sie nicht, dann wurde ein Platzverweis ausgesprochen, dem kam sie nicht nach. Als Kolleg. sie wegführen wollten, leistete sie Widerstand.“
 
Gegen die Darstellung der Polizei wehrt sich die 73-Jährige nun.
Sie habe sich mit einem Plakat mit der Aufschrift „A – bartig. F – ies, D - ämlich“ schon vor Beginn der AfD-Versammlung in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofs platzieren wollen, teilt Mensah-Schramm am Montag mit. „Nachdem AfD-Ordner erfolglos versucht hatten, mich zu verjagen, holten sie einen Polizisten. Der erlaubte mir stehen zu bleiben.“ . Mit zwei Polizistinnen, die „Antikonflikt“-Westen trugen, habe sich die Aktivistin anschließend auf einen Standort in der Nähe der AfD-Kundgebung geeinigt.
 
Kurz darauf habe sie von drei anderen Polizisten allerdings einen Platzverweis erteilt bekommen. „Ich habe zwei Mal laut und deutlich darauf hingewiesen, dass es mit den Polizeikolleginnen so abgesprochen worden ist.“, erklärt Mensah-Schramm in einer Mitteilung.
 
Anschließend sei sie von den Polizisten bedrängt worden, sie „fingen an mich schubsend zu schieben“, so Mensah-Schramm. „Einer packte mich grob am linken Oberarm. Auf meine mehrfache Aufforderung mich loszulassen, verdrehten sie mir erst einen, dann beide Arme nach hinten.“ Im Gerangel ging die 73-Jährige zu Boden, man habe sie wieder nach oben gezerrt und ihr anschließend grob Handschellen angelegt, erläutert die Aktivistin die Situation weiter. „Alle drei Polizisten wirkten extrem aggressiv gegen mich!“
 
Im Polizeigewahrsam habe die 73-Jährige einen Alkoholtest machen müssen, der negativ ausgefallen sei. Es seien zahlreiche Fotos und ein Video von der Aktivistin angefertigt und ein Fingerabdruck genommen worden. „Ich wurde wie eine Schwerverbrecherin behandelt“, erklärt Mensah-Schramm. Sie erwägt, nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie Strafanzeige gegen die Polizisten zu stellen. [...]"
 
Quelle: fr.de - "Politaktivistin wehrt sich gegen Darstellung der Polizei"
 
 
Wie eine tatsächlich unabhängige Kontrolle der Polizei, d.h. eine entsprechende Instanz, Institution - die es in Deutschland nicht gibt - aussehen könnte, das herauszufinden und umzusetzen ist, mit Verlaub, nicht meine Aufgabe, sondern die von amtierenden Politikern, überdies qualifizierten, unabhängigen wissenschaftlich tätigen Personen - auf interdisziplinärer Grundlage. - Es braucht vor allem den politischen Willen hierfür.

Aber es findet sich eine Anregung hierzu bspw. in nachfolgend verlinktem bpb-Artikel, daraus folgende Passage zitiert:
 
"[...] Vielerorts wird die Eingangsfrage nach der Kontrolle der Polizei dadurch beantwortet, dass diese "besondere Kontrolle" nicht vom Polizeiapparat selbst geleistet wird. Kritiker sind der Meinung, dass es externer, nicht-polizeilicher Einrichtungen bedarf, welche die Polizei kontrollieren. Dieses können unabhängige Untersuchungskommissionen wie in Irland, Großbritannien, den USA und Norwegen sein oder andere unabhängige Beschwerdeinstitutionen wie Polizeibeauftragte (Ombudsstellen), wie es sie in Kanada oder Australien gibt.
 
In Großbritannien werden beispielsweise die Untersuchungen in Fällen von mutmaßlichen gravierenden polizeilichen Fehlverhaltens von der Independent Police Complaints Commission (IPCC) durchgeführt. Eigene Ermittler kommen hier bei schwerwiegenden Angelegenheiten zum Einsatz, wie beispielsweise Schusswaffengebrauch mit tödlichem Ausgang oder Todesfälle in Polizeigewahrsam. In anderen Fällen werden die Ermittlungen wie in Deutschland von der Polizei selbst durchgeführt, allerdings überwacht diese dann nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die IPCC.
 
Andere Modelle sind Beschwerdekommissionen, welche zumeist aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen, die entweder selbst Beschwerden nachgehen oder dies mit Unterstützung eines professionellen Arbeitsstabs tun. Dieses Modell ist u.a. in den USA verbreitet, wo in den letzten Jahrzehnten mehr als 100 unabhängige Polizeibeschwerdestellen entstanden sind.[10] Bei der konkreten Ausgestaltung solcher unabhängiger Untersuchungskommissionen gibt es weitere vielfältige Varianten, die sich beispielsweise in der Zusammensetzung oder der Auswahl der Mitglieder unterscheiden.
Das Modell des Polizeibeauftragten – sogenannte Ombudsstellen oder -personen – ist ein weiterer Grundtypus der externen Kontrolle der Polizei. Diese Beauftragten sind meist hauptamtlich tätig und unterscheiden sich hinsichtlich ihrer politisch-institutionellen Anbindung (beim Parlament oder der Regierung), ihrer Kompetenzen und ihrer Personalausstattung. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: bpb.de - "Kontrolle der Polizei"
 
Polizei - dein Freund und Helfer:
 
"[...] Weil ich mir immer noch nicht sicher bin, wo ich am besten anfangen soll, schaue ich mir eine der Live-Demonstrationen an. Präsentiert wird ein neuer Teleskop-Schlagstock, den die deutschen Hersteller genau wie die Polizei lieber Rettungsmehrzweckstock nennen. Das neue Modell, gerade im Patentierungsverfahren, wird diesem Namen beängstigend gerecht. Im abnehmbaren Griff des Schlagstocks sind weitere Werkzeuge integriert: Eine helle Lampe zur Ausweiskontrolle, im Stroboskop-Modus auch gut geeignet, um eine „gefährliche Person“ zu irritieren.
 
Ein weiteres Feature ist das integrierte Pfefferspray, inklusive Laserpointer, „um besser zielen zu können“. Was man mit einem solchen Werkzeug anrichten kann, zeigt ein deutscher Ex-Bundespolizist. Der in Mixed Martial Arts geübte, muskulöse Mann zeigt verschiedene Arten, einen Gegner kinderleicht zu Boden zu bringen. Obwohl nur ein Schaukampf, lässt sich leicht vorstellen, dass bei einigen seiner Griffe und Schläge im Ernstfall Knochen brechen würden. „Wenn Sie mit ihrem Trainingspartner üben, passen Sie auf, dass Sie ihn nicht an einer ungeschützten Stelle treffen. Sonst haben Sie keinen Trainingspartner mehr“, gibt er den begeisterten Zuschauern mit auf den Weg. [...]

„77 Prozent der Kollegen finden das gut“, habe eine Umfrage ergeben. [...]"
 
... sowieso: all die Hersteller von "Sicherheitstechnik/-technologie/-software" - die sind ganz besondere Freunde und dabei total legal, denn Demokratie braucht ganz viel "Sicherheit" - Überwachung, Kontrolle von und Zugriff auf Staatsbürger - das verstehst du doch ... oder?
 
"[...] Ein weiterer prominenter Hersteller ist Cellebrite, eine israelische Firma mit Tochtergesellschaften in Deutschland und den USA. Cellebrite führt den Markt der Smartphone-Forensik an. Von Extraktion bis Analyse bietet Cellebrite alles, was zum Auslesen eines Mobiltelefons benötigt wird. Es sorgte schon öfter für Negativ-Schlagzeilen: In 900 Gigabyte geleakten Unternehmensdaten befanden sich Kundendaten, die darüber Aufschluss gaben, dass das Unternehmen seine Technologie auch an Regierungen der Vereinigten Arabischen Emirate verkauft. Ein Land, das für Menschenrechtsverstöße bekannt ist. Dementsprechend schweigsam gibt sich Cellebrite, mit mir reden will dort niemand. [...]
 
Das Unternehmen, dessen Namen mir nichts sagt, erkenne ich im Nachhinei doch wieder. Nexa operierte wohl früher als Teil von Amesys – ein Name, der bei Menschenrechtsaktivisten in Ägypten und Libyen die Alarmglocken klingeln lassen dürfte. Unter anderem verkaufte es Spyware an Libyen unter Machthaber Muammar Gaddafi und steht dafür in Frankreich vor Gericht. Es geht um den Vorwurf der Beihilfe zu Menschenrechtsverstößen und Folter. Neuer Name, neues Glück. [...]"
 
Fragt sich eigentlich keiner, was das für Menschen - bspw. Polizisten - sind: die so "normal" mit solchen Waffen, mit solcher Gewalt umgehen, für die sie und auch deren Einsatz so "alltäglich" ist und/oder von denen einige sogar regelrecht begeistert sind?

Fragt sich keiner, warum sie das Menschenbild haben, das sie haben? Warum sie es für "normal" und richtig befinden, solche Gewalt gegen Menschen - gerade auch friedlich Demonstrierende - anzuwenden und Strafe für nicht nur richtig, sondern für erforderlich oder gar gut zu halten?
 
Glaubt man allen Ernstes, man würde ein positives, wünschenswertes, prosoziales, kooperatives Verhalten evozieren können, indem man Menschen absichtsvoll - physischen und/oder psychisch-emotionalen Schmerz (also auch Ausgrenzung, Demütigung, Isolierung, Entziehen der Existenzgrundlage, Freiheitsentzug, Haft ...) zufügt?
 
... Wie psychisch-emotional schwerst beschädigt müssen jene Menschen selbst sein, die das glauben.
 
"[...] Die Normalität, mit der Waffen, Ausrüstung und Software verkauft werden, ist eine der schwer erträglichsten Eindrücke dieser Messe. Uniformen für Polizei und Militär neben Funktionsunterwäsche, Helmen, Schuhen. Fast wie auf einer Modemesse. Eine Modemesse, auf der es keinen Laufsteg gibt, sondern eine Demonstration der neuesten Anti-Riot-Ausrüstung für die Aufstandsbekämpfung. Mit einem Alu-Baseball-Schläger prügelt jemand auf einen voll gepanzerten Polizisten ein. Der zuckt nicht einmal, sein Gesicht bleibt ausdruckslos. Ein anderes Team simuliert eine eskalierende Demonstration. Die Gruppe, die Demonstranten spielt, wirft mit Flaschen, droht mit Messern und gibt provozierende Laute und Posen von sich. Sie erinnern mehr an aggressive Affen als an Menschen. Das Schauspiel verrät viel über das Bild, das die Gruppe von diesen „gefährlichen Menschen“ hat. Dann rennen die „Polizisten“ die „Demonstranten“ um, entwaffnen sie, drücken sie auf den Boden, fesseln sie.
 
In mir zieht sich alles zusammen, ich zwinge mich, dennoch hinzuschauen. Die Menge um mich herum filmt das Spektakel, wirkt sichtlich gut unterhalten. Währenddessen breitet sich in mir Leere aus. Leere ist ein Gefühl, mit dem sich mein Zustand während der Tage auf der Messe am besten beschreiben lässt. Ohne eine innere Mauer, die das Gesehene von mir fernhält, ließe sich das hier nicht sieben Stunden am Tag ertragen. [...]
 
Während ich weiter durch die Gänge laufe, macht auf Twitter eine Meldung von Amnesty International die Runde: Mitglieder der Organisation entdeckten Stände mit Folterwerkzeugen. Schlagstöcke und Handschellen mit Elektroschock-Funktion und schwere Fußfesseln zum Beispiel. Solche Instrumente sind in der EU verboten, dazu zählt explizit auch das Ausstellen und Bewerben auf Messen. Die Veranstalter schließen den Stand schnell. Doch die Frage bleibt, warum er vorher niemandem auffiel. Milipol verfügt über ein eigenes Team, das die Einhaltung derartiger Vorschriften kontrollieren soll, das französische Innenministerium und der Zoll sind direkt vor Ort vertreten.
 
Anders als im Internet merke ich von der Empörung vor Ort nichts, von den übrigen etwa 350 akkreditierten Journalisten ist nichts zu sehen. Business as usual, Menschen in Anzügen machen Selfies mit Scharfschützengewehren, stoßen mit Champagner beim Munitionshändler an. Makabre Geschäfte im Namen der Sicherheit: Je größer die Angst, desto größer der Profit. Als ich das Messegelände verlasse, begleitet mich die innere Leere noch mit zum Flughafen. Die Soldaten, die mit Sturmgewehr dort patrouillie­ren und die mich bei meiner Ankunft noch irritierten, fallen mir nun kaum mehr auf."
 
Quelle der zitierten Textpassagen: netzpolitik.org - "Unter Waffenhändlern und Smartphone-Knackern"
 
"[...] In den letzten Wochen sind immer mehr Details über das Ausmaß der brutalen Polizeigewalt gegen unschuldige Bürger bekannt geworden. In einem auf Spiegel Online veröffentlichten Video berichtet die junge Arbeiterin Sarah Nothdurft über ihr Martyrium. Sie und ihr Freund seien auf dem Nachhauseweg in eine Polizeisperre geraten und ohne jeden Grund von Polizisten vom Fahrrad gezerrt, über den Boden geschleift und getreten worden. „Das Schlimmste“ in ihrer Erinnerung seien jedoch „diese unglaublich hasserfüllten Augen unter dieser Maske“, berichtet Sarah. Ihr Rechtsanwalt Christian Woldmann bezeichnet das Vorgehen der Polizei „als gefährliche Körperverletzung im Amt“.
 
Der Einsatz in Hamburg mit mehr als 20.000 schwer bewaffneten Polizisten war eine Bürgerkriegsübung, bei der illegalerweise auch Kriegswaffen zum Einsatz kamen. So gab die Hamburger Innenbehörde zu, dass Polizisten in mindestens 15 Fällen Gummimunition und in 67 Fällen Reizgas aus einer Mehrzweckpistole (MZP1) verschossen haben. Laut Bundeswirtschaftsministerium fällt diese Waffe unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und firmiert in der Kriegswaffenliste der Bundesrepublik unter der Kategorie „Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen“.
 
In einem Interview unmittelbar nach dem G20-Gipfel pries Sven Mewes, Kommandoführer des sächsischen Spezialeinsatzkommandos (SEK), das Vorgehen seiner Einheit im Schanzenviertel mit den Worten: „Unser Vorgehen [war] extrem robust auf Eigensicherung, aber auch auf hohe Dynamik ausgelegt. Das heißt, der Schusswaffengebrauch war für uns freigegeben, wir haben Ablenkungspyrotechnik in den Gebäuden eingesetzt und geschlossene Türen mittels Schusswaffen mit spezieller Munition geöffnet. Alle, die wir angetroffen haben, haben wir sofort auf den Boden gelegt, gefesselt und anschließend abführen lassen. [...] Es hat überhaupt keine Gegenwehr gegeben.“
 
Dass die Kampagne gegen „Linksextremismus“ jetzt wieder aufgenommen wird, ist ein Alarmsignal. Die herrschende Klasse verfolgt das Ziel, einen Polizeistaat aufzubauen, der Protest und Widerstand gegen soziale Ungleichheit, Militarismus und Krieg kriminalisiert und brutal unterdrückt. Der AfD-Parteitag wird dagegen von der Polizei beschützt und Rechtsterroristen wie Franco A. werden auf freien Fuß setzt.
 
Laut einem Bericht der Welt ist die Soko „Schwarzer Block“ die „größte Ermittlungseinheit der Hamburger Polizei seit Jahrzehnten“. Etwa 100 Hamburger Ermittler des Landeskriminalamtes seien dafür zusammengezogen worden. Hinzu kämen „fast noch einmal so viele Ermittler aus fast allen Bundesländern und der Bundespolizei, die im Drei-Wochen-Rhythmus wechseln“. Unterstützt werde „die Einheit zudem von Aufklärungseinheiten wie den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten“.
 
Mit Rückendeckung des rot-grünen Hamburger Senats und sämtlichen Bundestagsparteien, die sich von der AfD bis zur Linken an der Kampagne gegen „Linksextremismus“ beteiligt haben, werden nun Tausende verfolgt, die nichts weiter getan haben, als ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen.
Gegenwärtig laufen mehr als 3000 Ermittlungsverfahren, die meisten noch gegen unbekannt. „Wir werden viele von euch kriegen. Ganz sicher“, hatte Soko-Chef Hieber bereits nach einer Razzia Ende September gedroht. „Wir haben Bildmaterial in einem Umfang, wie es ihn noch nie in der deutschen Kriminalgeschichte gab.“
 
Wer vor Gericht landet, muss mit drakonischen Strafen rechnen. [...]
 
Es passt ins Bild, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Innenministerkonferenz in Leipzig am kommenden Wochenende für eine weitere Aufrüstung des Staatsapparats nutzen möchte. Berichten zufolge plant er nichts weniger als die Totalüberwachung der Bevölkerung. De Maizière wolle den „sogenannten Lauschangriff“ durch den „Einsatz technischer Mittel gegen Einzelne“ drastisch erweitern, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
 
Aus Kreisen des Bundesinnenministeriums heiße es, „Ermittlern und Geheimdiensten falle es zunehmend schwer, Abhörwanzen einzubauen und zu verstecken“, und so das Ausspionieren von Wohnungen, Autos und Geräten zu ermöglichen. De Maizière wolle deshalb der Industrie vorschreiben, ihre Programmierprotokolle offenzulegen. Die geplante Gesetzesänderung müsse dabei „technikoffen“ formuliert werden, „um eventuelle künftige Entwicklungen mit erfassen zu können“.
 
Lauschangriffe wären dann überall dort möglich, wo Geräte mit dem Internet verbunden sind. Die Industrie solle dem Staat „exklusive Zugriffsrechte einräumen, etwa bei privaten Tablets und Computern, Smart-TVs oder digitalisierten Küchengeräten“.
Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands Bitkom, charakterisierte diese Orwellschen Überwachungspläne gegenüber Spiegel Online mit den Worten: „In Zukunft werden alle Geräte, Gebäude und im Übrigen auch fast alle Menschen mit dem Internet verbunden sein.“ Bei de Maizières Vorstoß gehe es also darum, „staatlichen Zugriff auf schlichtweg alles, jedes und jeden zu erhalten“."
 
Quelle: wsws.org - "Bundesweite Razzien gegen G20-Demonstranten", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
 
Es ist diese unkontrollierte, zugelassene Willkürherrschaft der Exekutive einfach unerträglich.
 
"[...] Das LKA Berlin teilte dem Fotografen nun mit, dass alle Datensätze vor kurzem gelöscht wurden. Eigentlich eine gute Nachricht für den Fotografen: "Es zeigt, dass an den Vorwürfen nichts dran war und mein Berufsverbot in Hamburg auf falschen Anschuldigungen beruhte."
Zugleich bedeutet die Löschung aber den nächsten schweren Rechtsbruch. Denn Cheung hat wie zahlreiche Kollegen gegen den Entzug der Akkreditierung geklagt und bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde eingelegt: "Wenn Daten gelöscht werden, um zu verhindern, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Speicherung überprüft wird, handelt es sich um die Unterdrückung von Beweismitteln", kritisiert der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar. [...]
 
Der hohe Anteil von Datensätzen, die nun außer der Reihe gelöscht werden, stützt Vermutungen, dass auch über den Kreis von Journalisten hinaus massenhaft Daten fehlerhaft oder illegal gespeichert werden. Darauf deutet auch die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hin, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Viele Datensätze blieben gespeichert, ohne dass im Einzelfall geprüft werden könne, ob die Tatvorwürfe überhaupt noch aktuell seien: "In der Praxis besteht ein uneinheitliches Meldeverfahren der Justizbehörden, sodass die Polizei teilweise keine Kenntnis von der Beendigung des Verfahrens und deren Gründen erhält", heißt es in der Antwort.
 
Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, warf der Bundesregierung vor, einen permanenten Rechtsbruch zu akzeptieren: "Es kann nicht angehen, dass die Polizeibehörden genau darüber Bescheid wissen, wie fehleranfällig das System ist, aber keinerlei Schritte unternehmen, um diesen rechtswidrigen Zustand endlich abzustellen." [...]"
 
Quelle der zitierten Passagen: tagesschau.de - "Das große Löschen", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
 
Es ist nur noch unerträglich:
 
1. Es gibt keine unabhängige Instanz/Institution in Deutschland, die die Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft - also die Ermittlungsbehörden) kontrolliert.

2. U.a. richterliche Gutachter unterliegen "häufig" einem Interessenkonflikt, erstellen infolgedessen Gefälligkeits-, Tendenzgutachten.

3. Fehler, die die Exekutive und die auch Richter "versehentlich" oder auch absichtsvoll/vorsätzlich machen, sind faktisch mehrheitlich unanfechtbar, vor allem: im Vorlauf nicht abwendbar.

4. Rechtsextremismus, Autoritarismus Gehorsam sind nicht nur in der Bundeswehr, sondern auch bei der deutschen Polizei nachweislich bestehend - bis hin zu auch übergeordneten Instanzen wie bspw. Staatsanwälte, Richter, Politiker - siehe vorgebliche "Entnazifizierung" - das Problem besteht nicht erst seit Bestehen der AfD und Pegida, siehe Extremismus der Mitte. Siehe institutionellen Rassismus. Siehe überdies die Aversion insbesondere zahlreicher Polizisten gegen linkspolitisch eingestellte Menschen, Demonstranten, friedliche Aktivisten.
All das lehrt uns nicht nur, aber gerade auch die Art der "Aufklärung", des Umgangs mit dem NSU.
 
5. Dringend erforderlich und längst überfällig ist daher eine übergeordnete, tatsächlich unabhängige Kontrollinstanz - Kontrolle, Überprüfung der EXEKUTIVE.
 
"[...] Mehrere Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie kommen laut der Unterlagen mehrheitlich zum dem Schluss, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher sei als die lange von den Ermittlungsbehörden verfolgte These einer Selbstanzündung durch den Mann aus Sierra Leone. Das sind die Ergebnisse der jüngsten Gutachten und Brandversuche, die sich detailliert mit der Frage nach dem Ausbruch des Feuers in der Arrestzelle beschäftigen.
 
Sogar der langjährige Ermittler der Staatsanwaltschaft Dessau, der leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, bislang ein Verfechter der Selbsttötungs-Theorie, geht in einem Schreiben vom April dieses Jahres daher von einem begründeten Mordverdacht aus. Er hält es demnach für wahrscheinlich, dass Oury Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot war und mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden sei. Oberstaatsanwalt Bittmann benennt in dem Brief sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten.
 
„Angesichts der neuen Erkenntnisse ist die drohende Einstellung des Verfahrens ein Skandal“, so die Anwältin der Familie Jalloh, Gabriele Heinecke, gegenüber MONITOR. Die Staatsanwaltschaft Dessau hatte sich nach 12 Jahren Ermittlungen mit den neuen Erkenntnissen im April an den Generalbundesanwalt gewandt, dieser hatte die Annahme des Falles jedoch abgelehnt und ihn nach Sachsen-Anhalt zurück verwiesen. Die im Anschluss befasste Staatsanwaltschaft Halle will den Fall laut einer Erklärung vom 12. Oktober 2017 einstellen, weil sich „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung“ ergeben hätten. Eine weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten. Die Anwältin der Familie hat gegen die Einstellung Beschwerde eingelegt wird angesichts der neuen Erkenntnisse Strafanzeige erstatten. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: wdr.de/daserste/monitor - "War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
 
Institutioneller Rassismus? Extremismus der Mitte? Rechtsextreme Polizisten, Staatwanwälte, Richter - siehe bspw. all jene, die der AfD, der IB, der "neuen" Rechten, anhängen, sie wählen, für sie (die AfD) kandidier(t)en, siehe Pegida-Anhänger, -Mitläufer.
 
Grundsätzlich(er) müsste es längst um die Entstehungsursachen für solche "Einstellungen" gehen - leider werden diese nach wie vor kaum bis gar nicht thematisiert - siehe (früh-) kindliche Erfahrungen, fehlende Bindung, siehe in Folge kompensatorisches Machtstreben, Narzissmus, freiwillige Selbstverknechtung, Gehorsam, Destruktivität, Neophobie, Rassismus, Sadismus ... alles bei Erich Fromm ja längst auffindbar sowie auch bei Arno Gruen.
 
Rassismus und Rechtsextremismus sind keine Sache des Denkens - die Ideologie, der theoretische Überbau erfolgt erst als Art "Rechtfertigung/Begründung" im nächsten Schritt, es ist eine Sache des Fühlens, daher ist diesen Menschen niemals je mit noch so stichhaltigen Argumenten, mit Vernunft beizukommen.
 
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Nico Semsrott über Polizeiwillkür, Polizeistaat, ExekutivGEWALT, bittere Tatsachen - zum Heulen.

Noch ein bisschen mehr Faktencheck.
 
"[...] Jetzt liegen die neuesten Zahlen fürs Jahr 2014 vor: Demnach wurden 2138 Polizisten wegen Körperverletzung von Bürgern angezeigt. Nur gegen 33 Polizisten hat die Staatsanwaltschaft aber Anklage erhoben – 1,5 Prozent. Wie viele Polizisten tatsächlich verurteilt wurden, wird nicht statistisch erhoben. Es dürfte, wenn überhaupt, eine Handvoll sein.
Ganz anders auf der Gegenseite: Wer einen Polizisten anklagt, erhält meist umgehend eine Gegenanzeige wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Hier wurden in 2014 fast alle Fälle von einer Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht – und rund ein Viertel der Beschuldigten am Ende auch verurteilt.
 
Martin Rätzke ist Sprecher der Organisation Victim Veto, die Opfer von Polizeiverbrechen vertritt. Er sagt: „Wird gegen Polizisten ermittelt, nimmt das Bild vom Rechtsstaat immer schweren Schaden.“
 
Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der FU Berlin, sieht eine „Mauer des Schweigens“ innerhalb der Polizei. Die Beamten verweigerten Aussagen und deckten sich gegenseitig, schreibt der Forscher in einem Aufsatz.
„Es gilt das Prinzip: Nichts verlässt den Funkwagen – weder nach oben, noch an die Öffentlichkeit“, sagte bereits im vergangenen Jahr Rafael Behr, Professor an der Polizeiakademie Hamburg. Anstatt in den eigenen Reihen zu ermitteln, verfolgten Polizei und Justiz ihre Opfer.
 
Abhängige Ermittler
Kritik kommt auch Amnesty International und dem Menschenrechtsrat der UN. Der fordert seit Jahren „unabhängige Behörden zur Strafverfolgung von Polizisten, ohne hierarchische oder institutionelle Verbindung zwischen Beschuldigtem und Ermittlern“. [...]
 
„Es wäre ein Systembruch, Ermittlungen aus der Polizei und dem Inneren herauszuziehen und in der Justiz anzusiedeln“, sagt Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es sei aber nötig, diesen Systembruch zu vollziehen, um Bürgern Zugang zu unabhängigen Ermittlungen zu ermöglichen. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: correctiv.org - "Polizei im Visier"
 
"Wenn es auch von den Verantwortlichen abgestritten und kaum medial thematisiert wird, kam es beim G20-Gipfel in Hamburg zu massiven Polizeiübergriffen auf Demonstrierende, Aktivist*innen, aber auch Umstehende. Viele Menschen waren unterschiedlichsten Formen von Gewalt, Übergriffen und Schikanen durch die Polizei ausgesetzt oder haben diese miterlebt. Nach etwas Abstand stellt sich jetzt vielleicht für die Eine oder den Anderen die Frage eines Umgangs damit. Das große Bedürfnis, dass die Täter_innen nicht einfach davon kommen, sondern zur Rechenschaft gezogen werden sollen und dass sichtbar werden soll, was nicht nur Einzelnen passiert ist, ist überaus nachvollziehbar.
Trotzdem raten wir dringend davon ab, eine Strafanzeige gegen gewalttätige Polizeikräfte zu stellen! Die Gründe und Risiken wollen wir euch nachfolgend aufzeigen.
 
Erfahrungsgemäß reagiert die Polizei auf eine solche Anzeige sehr wahrscheinlich mit einer Gegenanzeige, z.B. wegen vermeintlichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt_innen oder aber anderer leicht durch andere Polizist_innen „bezeugbarer“ Vorwürfe. Die offizielle Logik dahinter ist, dass einer Gewaltanwendung seitens der Polizeikräfte ein Rechtsbruch vorangegangen sein muss, gegen den die Polizei einzugreifen gezwungen war. So wird der Einsatz von Gewalt nachträglich legitimiert.
 
In der Realität sind Anzeigen und Klagen gegen die Polizei fast nie erfolgreich. Fast immer werden sie schon im Stadium der Vorermittlung eingestellt. In Deutschland gibt es kein unabhängiges Gremium zur Bearbeitung dieser Anzeigen, die Ermittlungen gegen Polizeikräfte werden von ihren Kolleg_innen selbst geführt.
 
Darüber hinaus solltet ihr bedenken, dass zu einer Anzeige auch eine Aussage gehört, die ebenfalls sehr risikobehaftet ist. Ihr liefert mit einer Aussage nicht nur Informationen über die Gewalttat gegen euch, sondern auch Informationen über euch selbst, etwa euren Namen, Wohnort, bei welchen Aktionen ihr vor Ort wart, und eventuell auch noch über andere, die ihr erwähnt oder nach denen gezielt gefragt wird.
 
In der Regel verlangt die Polizei sogar Zeug_innen für die Körperverletzung im Amt oder was ihr sonst so anzeigt. Wer dann unbedarft und an den Rechtsstaat glaubend Namen von Menschen angibt, serviert dem Staatsschutz auf diesem Weg noch mehr Namen, Adressen etc. auf einem Silbertablett. Es besteht ferner die Gefahr, dass diese Zeug_innen dann auch noch angezeigt werden, weil sie ebenfalls vor Ort waren oder nach Erscheinen bei der Vorladung auf den zahlreich vorhandenenen Fotos und Videomaterial wiedererkannt werden.
 
Wir möchten hier auch darauf hinweisen, dass dies in ähnlicher Form für Presseinterviews gilt. Das Bedürfnis, in der Öffentlichkeit gegen die Hetze und Lügen Position zu beziehen, ist sehr verständlich. Indem ihr euch aber mit kritischen Positionen oder überhaupt in die Öffentlichkeit stellt, könnt ihr ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten. Unüberlegte Äußerungen, euer Klarname in Verbindung mit einem Gesicht, Aussagen zu bestimmten
Ereignissen oder der Beleg, dass ihr zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort wart, können gegen euch verwendet werden.
 
Um an O-Töne aus der „Szene“ zu kommen, geben sich Journalist_innen der Mainstream-Medien oft betont verständnisvoll, in der Hoffnung dadurch besonders reißerische Aussagen von euch zu bekommen. Daher gilt auch hier: Überlegt euch vorher sehr genau, ob und was ihr wem in welchem Format sagen wollt, besprecht das in euren politischen Strukturen und im Zweifel mit Rechtshilfestrukturen vor Ort.
 
Wir wollen euch nicht entmutigen oder ein eventuelles Gefühl von Ohnmacht verstärken, wir wollen unsere langjährigen Erfahrungen mit euch teilen und euch die Risiken verdeutlichen. Das bedeutet nicht, dass ihr mit euren Erlebnissen alleine bleiben sollt. Besprecht euch in euren politischen Bezügen, z.B. über anonyme Veröffentlichungen oder ähnliches. [...]"
 
Quelle: rote-hilfe.de - "Polizist*innen anzeigen?! Das schafft keine Gerechtigkeit ...", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
 
Das grundsätzliche(re) Problem liegt allerdings darin, wie wir mit Straftaten, Straftätern umgehen - also darin, dass Strafe niemals und nirgendwo auf der Welt wirklich zu einer Verbesserung, zu einer langfristigen positiven Veränderung (von Verhaltensweisen von Tätern) führt/führen kann und überdies häufig Strafen auch keine abschreckende Wirkung haben (auch die Todesstrafe nicht).
 
Das Hauptproblem ist, dass zu wenig für Prävention getan wird, denn das hätte eine Menge mit veränderten gesellschaftlichen (also auch politischen) und folglich auch privaten Strukturen zu tun - kein Mensch wird als Täter geboren und Schwarze Pädagogik (Druck, Zwang, Kontrolle, Schikane, Strafe - psychische und physische Gewalt also) kann niemals etwas Gutes erwirken - nirgendwo auf der Welt.
 
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