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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

#ichhabnichtangezeigt - ich habe angezeigt

 
Vergewaltigung - metoo - "Nein heißt Nein"
 
Das Problem ist und bleibt jedoch die Exekutive, die Ermittlungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaften, durch diese wird aktiv Täterschutz vorgenommen, g e t ä t i g t und damit sekundäre Viktimisierung der Opfer. Und so auch durch die Justiz.
 
Unter anderem auch deshalb zeigen Frauen sexuelle Gewalt-, Straftaten nicht an - sie werden durch die bürokratische Mühle gedreht, die Täter, mehrheitlich Männer, bleiben unbehelligt, die Opfer, mehrheitlich Frauen, werden pathologisiert, diskreditiert, um sie als unglaubwürdig darstellen zu können, Beweise werden nicht gesichtet, stattdessen ignoriert, übergangen, die Verfahren infolgedessen eingestellt - das ist aktiver Täterschutz und zusätzliche Beschädigung der Opfer: staatlich durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz wissentlich g e t ä t i g t. Siehe hierzu bspw. die Plattform ichhabeangezeigt.
 
 
sowie den unentbehrlichen Text von Alice Schwarzer "Sexualgewalt und Recht" zur Täterjustiz.
 
 
Die meiste sexuelle Gewalt findet bekanntermaßen - und entgegen der leider noch immer gängig verbreiteten Vergewaltigungsmythen - im Rahmen von Bekanntschafts-, Vertrauensverhältnissen statt: von mehrheitlich bis fast ausnahmslos männlichen Partnern, Ehemännern, Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen, Vorgesetzten, Trainern, Lehrern, Verwandten gegenüber mehrheitlich Frauen getätigt - auf Basis also von Vertrauensverhältnissen - durch Manipulation (grooming, gaslighting) möglich und von den Frauen mehr oder weniger "zugelassen":

Entsetzlicherweise erkennen einige Opfer die sexuelle Gewalt gar nicht als solche, weil sexuelle Gewalt durch Sexismus, insbesondere auch Pornographie (gefilmte sexuelle Gewalt, gefilmte Prostitution) als "normal", als "Standard", längst als Sex gilt - und nicht als Sexualgewalt, die sie faktisch ist. Die Frauen vollziehen Dinge mit, die sie eigentlich n i c h t selbst tatsächlich wollen oder mögen, die ihnen n i c h t gefallen, wovon sie stattdessen physische Schmerzen und Verletzungen davontragen und durch die - diese "Praktiken", das Verhalten der Männer - sie überdies auch psychisch-emotional erniedrigt, entwertet werden. Genau so s o l l es ja, anderenfalls gäbe es diese "Sexualpraktiken" bzw. diese Verhaltensweisen von mehrheitlich Männern und diese Pornos nicht und ich beziehe mich hierbei nicht nur auf bekannt brutale Gonzo-Pornographie.
 
Die meisten Sexualstraftäter sind den Opfern also gerade n i c h t fremd, sondern bekannt, oft v e r t r a u t und eben diesen Umstand nutzen die Täter gezielt aus. Weiterhin achten Täter üblicherweise darauf, dass es bei der jeweiligen Tat gerade keine Zeugen und keine Beweise gibt.
 
Die wenigsten d i e s e r (den Opfern bekannten) Sexualstraftäter werden jedoch verurteilt; wenn überhaupt, so werden zumeist solche Männer verurteilt, die den Opfern fremd sind/waren und die (die Täter) einen Migrationshintergrund haben - siehe auch institutionellen Rassismus und das Problem des Rechtsextremismus in auch der deutschen Polizei und Justiz.
 
"Nein heißt Nein" hilft daher kaum, so lange dieser Missstand in Exekutive und Justiz bestehen bleibt. Wie er zu beheben durchaus möglich wäre, findet sich u.a. auf oben bereits verlinkter Plattform "ich habe angezeigt" dargelegt, dort unter dem Menupunkt "Reformbedarf, Forderungskatalog" (des Betroffenenrates beim UBSKM).
 
Im blog habe ich meine Aussagen mit zahlreichen Quellen, Nachweisen belegt, siehe nachfolgend.
 
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"[...] In der Studie zeigten sich beim Vergleich der Bundesländer sehr unterschiedliche Tendenzen. Die Erfolgschancen der Frauen unterscheiden sich demnach von einem Bundesland zum anderen um das Sechsfache. "Gleiches gilt im Hinblick auf das Risiko der betroffenen Frauen, in ihrem sozialen Umfeld aufgrund einer gescheiterten Anzeige als Verliererin oder gar als Lügnerin dazustehen", heißt es in einer Mitteilung des Instituts (hier als PDF). "Für einen Rechtsstaat sind diese Befunde problematisch."
 
Angaben zu den einzelnen Bundesländern machte Pfeiffer jedoch nicht, da sonst die Anzeigebereitschaft betroffener Frauen in Bundesländern mit geringer Erfolgsquote weiter sinken könne. Laut Mitteilung reicht die Spanne aber von 4,1 bis 24,4 Prozent.
 
Laut Studie nahm der Anteil der Tatverdächtigen aus dem familiären Umfeld zu. Als ein Grund gilt der 1998 neu ins Gesetzbuch aufgenommene Straftatbestand der ehelichen Vergewaltigung. "Frauen sind heute viel selbstbewusster als früher und lassen sich nichts mehr gefallen – der große Wandel ist die gesteigerte Anzeigebereitschaft", sagte Pfeiffer. Schwierig sei in solchen Fällen allerdings die Beweislage, wenn Aussage gegen Aussage stehe. "Die beschuldigten Männer geben heute meist den Geschlechtsverkehr zu und berufen sich darauf, er sei einvernehmlich erfolgt", schreibt das Institut.
 
Allerdings sei zu überprüfen, ob der Rückgang der Verurteilungsquote auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zusammenhängt. 2006 hatten die Richter dem Institut zufolge eine Verurteilung wegen Vergewaltigung aufgehoben mit der Begründung: Dass "der Angeklagte der Nebenklägerin die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat", belege "nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt. Das Herunterreißen der Kleidung allein reicht zur Tatbestandserfüllung nicht aus", zitiert das KFN aus dem Urteil. Seit dieser Entscheidung habe es viele Fälle gegeben, in denen die Staatsanwaltschaften und Gerichte den Vergewaltigungsparagraphen 177 entsprechend eng ausgelegt hätten. Deshalb setzten sich Frauenverbände für eine Reform des Paragraphen ein.
 
In der Europäischen Union hat jede dritte Frau nach Erkenntnissen der EU-Grundrechte-Agentur seit ihrer Juend schon körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Das sind etwa 62 Millionen."
 
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-04/studie-vergewaltigung-anzeige-verurteilung
 
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
"[...] Jeder zweite sexuelle Übergriff passiert durch den eigenen Freund oder Ehemann beziehungsweise Ex-Mann. Jeder fünfte Vergewaltiger ist ein Bekannter oder Nachbar, jeder zehnte ein Familienmitglied. In 69 Prozent der Fälle ist der Tatort die eigene Wohnung. [...]
 
Seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Frauen nehmen es nicht mehr hin, dass die Gewalt im Namen der Liebe erlaubt sein soll. Aber: Wenn der eigene Ehemann, Lebensgefährte oder Ex-Freund der Täter ist, lässt sich die Tat noch schwerer beweisen. Auch wenn die Kriminaltechnik in den letzten drei Jahrzehnten Quantensprünge gemacht hat – was nutzt der DNA-Test, wenn der Täter schlicht und einfach behauptet, es habe sich um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt?  [...]
 
Andere RichterInnen folgen dem höchstrichterlichen Vorbild. Der letzte spektakuläre Fall dieser Art war der Freispruch von Roy Z. durch das Landgericht Essen im November 2012. Der 31-jährige schwere Alkoholiker, dessen Gewalttätigkeit aktenkundig war, hatte in seiner Marler Wohnung eine 15-Jährige vergewaltigt. Das Mädchen hatte zuvor gesagt: „Nein, ich will das nicht“, die Vergewaltigung aber aus Angst über sich ergehen lassen. Roy Z. gehörte nach Ende des Prozesses zu den 92 Prozent Tätern, die keinerlei Konsequenzen zu tragen haben.
 
Es gibt in Deutschland viele solcher Fälle, die meisten machen aber keine Schlagzeilen. Rund drei Viertel der Verfahren wird noch vor dem Prozess von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Mit Begründungen wie dieser: „Aus der Tatsache, dass der Beschuldigte Haus- und Studiotür abgeschlossen hatte, kann nicht der Schluss eines strafbaren Verhaltens gezogen werden.“ Oder dieser: „Sie empfanden die Handlungen des Beschuldigten als abstoßend und verkrampften sich für ihn erkennbar. Dass der Beschuldigte dennoch versuchte, den Vaginalverkehr durchzuführen und dabei auch oberflächlich eindringen konnte, stellt jedoch keine gewaltsame Erzwingung dieser sexuellen Handlung dar.“
 
Auf der Website „vergewaltigt.angezeigt.eingestellt“ sammeln Opfer diese Art von Begründungen für Verfahrenseinstellungen und Freisprüche, die den immer noch zutiefst patriarchalen Blick der deutschen Justiz auf sexuelle Gewalt werfen: Der Mann darf davon ausgehen, dass ihm eine Frau grundsätzlich sexuell zur Verfügung steht. Welche Rolle spielen also die Formulierung des § 177 und vor allem die höchstrichterliche Rechtssprechung für die bedrückend niedrige Verurteilungsquote von 8,4 Prozent? [...]
 
Und Kriminologe Pfeiffer steht nicht allein mit seinem Alarmruf. Am 31. März hatte Frauenministerin Schwesig ein Jahr nach dem Start des „Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ Bilanz gezogen. „Die Zahlen sind erschreckend“, sagte Schwesig. 47 504 Mal haben zwischen 8. März und 31. Dezember hilfesuchende Frauen und Mädchen die Nummer 08000/116 016 gewählt, das macht fast 160 Anrufe pro Tag. 18 800 mal wurde aus dem Anruf ein Beratungsgespräch.
 
Rund um die Uhr sind 60 geschulte Beraterinnen im Kölner „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ im Einsatz. Anruferinnen können in 15 Sprachen, einschließlich Gebärdensprache, beraten oder an die passenden Beratungsangebote vermittelt werden. Die meisten Frauen, nämlich 6 471, riefen an, weil sie Opfer der so genannten „Häuslichen Gewalt“ sind. Täter ist also der eigene Ehemann oder Lebensgefährte. Jede siebte Anruferin (rund 2 600) meldete sich, weil sie „Gewalt außerhalb von Paarbeziehungen“ erlitten hatte. [...]"
 
https://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-risiko-fuer-taeter-sinkt-316835
 
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
20. November 2018
 
Häusliche Gewalt nimmt zu - Täter sind fast ausnahmslos Männer, Opfer mehrheitlich Frauen, siehe bspw. die PKS.
 
Mit Strafe wird man hier nichts erwirken, verbessern können. Prävention und Täterarbeit ist erforderlich - siehe das Frauenbild und Rollenverständnis von Männern, siehe die Täterpersönlichkeit (häufig liegt eine anti-, dissoziale PKST vor, insbesondere eine narzisstische) und siehe Pornographie und Prostitution, Frauenkauf, die physische und damit stets einhergehende (!) psychisch-emotionale Gewalt gegen Frauen legitimieren, als "normal" erklären, darstellen, verbreiten.
 
"[...] Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 80 Prozent Frauen. Mehr als 51 Prozent von ihnen haben in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Das zeigt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Demnach wurden 2016 insgesamt 133.080 Personen erfasst, die Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Knapp 109.000 Opfer waren weiblich. Die PKS erfasste folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen:
 
Vorsätzliche, einfache Körperverletzung: über 69.700
Bedrohung: über 16.700
Gefährliche Körperverletzung: rund 11.900
Stalking: über 7.600
Mord und Totschlag: 357
 
Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100 Prozent weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90 Prozent. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81 Prozent der Opfer Frauen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen.
 
Die PKS gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wurde. Die PKS beschreibt also die bekannten Fälle von Partnerschaftsgewalt - das sogenannte Hellfeld.

Das Dunkelfeld der Partnerschaftsgewalt
Die 2004 veröffentlichte repräsentative Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" wurde so konzipiert, dass auch bestehende Dunkelfelder bestmöglich aufgedeckt werden können. Dieser Studie nach haben rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Zu einem vergleichbaren Ergebnis für Deutschland kommt auch die im März 2014 veröffentlichte repräsentative Studie der Europäischen Grundrechteagentur zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Europa.
 
Bei den körperlichen Übergriffen handelt es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen. Die Übergriffe reichen von wütendem Wegschubsen und Ohrfeigen bis hin zum Schlagen mit Gegenständen, Verprügeln und Gewaltanwendungen mit Waffen. Die Angaben zu sexuellen Übergriffen beziehen sich auf eine enge Definition erzwungener sexueller Handlungen, das heißt Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere oder sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten.

Partnerschaftsgewalt in allen sozialen Schichten
Frauen werden keineswegs nur in sozialen Brennpunkten von ihrem männlichen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen", die in 2009 veröffentlicht wurde, belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten Opfer von Gewalt werden. Zu den Risikofaktoren gehören neben Trennung oder Trennungsabsicht auch Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: bmfsfj.de - "Häusliche Gewalt", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
25. November 2018
 
Unter anderem äußerte Giffey sinngemäß (den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr), Frauen sollten dazu ermutigt werden, mehr, öfter Anzeige zu erstatten, wenn sie Opfer von häuslicher und/oder sexueller Gewalt geworden sind. - Wann thematisieren wir öffentlichkeitswirksam(er), aus welchen Gründen Frauen zumeist eben n i c h t Strafanzeige gegen die ihnen mehrheitlich b e k a n n t e n Täter erstatten?
 
Die Gründe hierfür liegen bspw. darin, dass die Frau wirtschaftlich, finanziell vom Mann abhängig ist und/oder sich nicht einfach trennen, nicht einfach gehen kann, bspw. weil sie nicht weiß, wohin, weil sie nicht nur keinen Platz in einem Frauenhaus findet, sondern auch keine bezahlbare Wohnung für sich und ihre Kinder.
Weil Frauen außerdem fürchten, der Mann lasse die Gewalt dann an gemeinsamen/vorhandenen Kindern aus.
Oder auch, weil sie eine Scheidung und alle belastenden Umstände und Folgen derselben fürchten, auch bspw. gerichtliche Sorgerechtsstreits etc..
 
Ein anderer Grund ist, dass die Frau (!) sich schämt, da s i e sich für schuldig hält, was auf intensive Manipulation, gaslighting und victim blaming der Täter zurückzuführen ist.
 
Wann thematisieren wir die Täterpersönlichkeit, dass offenbar viele, wenn nicht alle dieser Männer, die physisch und damit stets (!) einhergehend auch psychisch-emotional gewalttätig werden, häufig, wenn nicht ausnahmslos eine anti-, dissoziale (oder anderweitige) Persönlichkeitsstörung haben, häufig eine narzisstische PKST.
 
Es gibt längst valide Daten hierzu - von Experten, siehe bspw. auf netzwerk B - "Wer sind die Täter", hier sind nicht nur Täter von sexuellem Missbrauch an Kindern, sondern von sexuellem Missbrauch, Sexualgewalt generell gemeint, beschrieben.
Siehe weitere seriöse Quellen zu u.a. der Täterpersönlichkeit, zur gesamten Thematik in meinem blog verlinkt.
 
Wann thematisieren wir öffentlichkeitswirksam, was Frauen "widerfährt", w e n n sie Strafanzeige gegen die Täter erstatten: dass Frauen zumeist von Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) nicht geglaubt wird, sie nicht ernstgenommen werden, ihnen von der Anzeige sogar abgeraten wird.
 
Dass die Ermittlungsbehörden häufig offenbar gar nicht(s) ermitteln oder nicht sorgfältig, denn üblicherweise geht man nach dem Opportunitätsprinzip, statt nach dem Legalitätsprinzip vor und üblicherweise werden durch die Exekutive (bio-) deutsche Täter, insbesondere all jene, die dem jeweiligen Opfer b e k a n n t (also gerade nicht fremd) waren/sind, geschont, geschützt.
Verurteilt werden, wenn überhaupt, zumeist nur jene vergleichsweise wenigen Täter, die dem Opfer fremd waren und die (die Täter) überdies einen Migrationshintergrund haben - wir erinnern uns mal eben an den innerhalb auch der deutschen Polizei vorhandenen institutionellen Rassismus, u.a. Amnesty International hat das vor geraumer Zeit bereits angemahnt.
 
Längst müsste angemessen untersucht, eruiert werden, w i e verbreitet Rechtsextremismus und Rassismus in nicht nur der deutschen Bundeswehr verbreitet ist, sondern auch in der deutschen Polizei sowie auch bei Richtern und Staatsanwälten und vor allem: welches Menschen- und Frauenbild diese Staatsdiener haben und wie sich dies durchaus auf ihre Berufstätigkeit auswirkt (trotz des Neutralitätsgebots - es sind diese Staatsdiener auch nur Menschen: mit einem Welt-, Menschenbild, einer politischen Einstellung, persönlichen Erfahrungen, auch sie sind nicht frei von Ressentiments sowie davon, Fehler zu machen). - Gibt es hierzu Evaluation?
 
Es gibt jedenfalls nach wie vor keine tatsächlich unabhängige Kontrolle, Kontrollinstanz der Polizei.
 
Üblicherweise "ermittelt" die Polizei nach erstatteter Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft nickt/zeichnet das Ergebnis üblicherweise nur noch ab. Auch hierzu finden sich Quellennachweise zu diesen Fakten in meinem blog (siehe unter "Exekutivgewalt").
 
Auch unter Polizisten, Staatsanwälten, Richtern sind außerdem noch immer die unsäglichen Vergewaltigungsmythen verbreitet und auch unter den genannten Staatsdienern scheint es offenbar wenig bis keine Kenntnis zu bspw. narzisstischer Persönlichkeitsstörung und ihren typischen Folgen (!) zu geben.
 
Und wann wird öffentlichkeitswirksam, d.h. vor allem so, dass es auch in Regierungspolitik ankommt, medial thematisiert, welche Reformen dringend erforderlich sind, damit Frauen tatsächlich Anzeige gegen Täter erstatten können, o h n e durch genau diese Anzeige(n) bzw. das Ermittlungsverfahren inklusive Videovernehmung und aussagepsychologischer Begutachtung (siehe hierzu auch die Gutachter-Problematik, dass und warum die meisten Gutachter gerade n i c h t unabhängig sind, sondern auf Basis von Interessenkonflikten Gefälligkeits-, Tendenzgutachten erstellen - häufig schon deshalb, da ihr jeweiliger Auftraggeber sie für das Gutachten bezahlt) sowie ggf. auch durch einen Gerichtsprozess noch zusätzlich beschädigt zu werden (siehe sekundäre Viktimisierung)?
 
Es gibt auch hierzu längst hervorragende Konzepte, was wie genau zu ändern (möglich, realisierbar) wäre und das zeitnah, siehe in nachfolgendem Link unter "Reformbedarf/Forderungskatalog" auf der Seite ichhabeangezeigt.
 
Es hilft Frauen vor allem nicht, dass sie von Beginn des Ermittlungsverfahrens an häufig nicht einmal eine Opferschutzanwältin zur Seite haben.
 
NEIN: Mit Frauen- und weiteren Beratungsstellen allein ist den Frauen gerade n i c h t geholfen, die Anzeige erstattet habenden Frauen benötigen direkt schon vor der Anzeige versierte anwaltliche Beratung, Unterstützung, Begleitung und Rechtsvertretung.
 
Darüberhinaus muss thematisiert werden, w i e Frauen in bspw. der polizeilichen Videovernehmung Suggestivfragen gestellt werden, w i e sie verhört werden, d a s s das passiert und welche Folgen es hat und dass sogar etwaige Beweise (Beweismittel) von "ermittelnder" Polizei vollständig übergangen, ignoriert, nicht einmal auf Beweistauglichkeit geprüft werden - mit entsprechenden Folgen: die Ermittlungsverfahren werden üblicherweise zu Gunsten des jeweiligen Täters eingestellt, die Täter werden nicht verurteilt, tauchen in keiner Kriminalitätsstatistik (als Täter) auf und sie, die Täter, schlussfolgern daraus:
 
Ich kann Frauen nach Belieben misshandeln, missbrauchen, vergewaltigen, erniedrigen, entwürdigen, beschädigen - mir: passiert n i c h t s, für mich, als Täter, hat es keinerlei negative Konsequenzen.
 
Frauen "lernen" daraus: Es ist völlig sinnlos, Anzeige gegen b e k a n n t e Täter (Partner, Ex-Partner, Ehemänner, Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen, Vorgesetzte, Nachbarn, Trainer ...) zu erstatten: die Polizei "ermittelt" so, dass der Täter aktiv geschont, geschützt, entkriminalisiert, also keinesfalls verurteilt wird.
 
Ausdrücklich verweise ich auch an dieser Stelle nochmals auf den unverzichtbaren, informativen Vortrag und Text von Alice Schwarzer "Sexualgewalt und Recht", u.a. zur Täterjustiz und weiteren nach wie vor bestehenden Missständen.
 
Frau Giffey, wann sprechen Sie offen über all diese Ihnen bekannten "Missstände" und: wann beheben Sie sie - angemessen?
 
-
Ja, Beratungsstellen sind zweifelsohne wichtig - als erste Anlaufstellen, zur Information, Aufklärung, zur Dokumentation der Fakten (Zahlen, Daten, Studien) und zur Begleitung von Frauen.
Aber mit Beratungsstellen und (mehr Plätzen in) Frauenhäusern ist es bekanntlich nicht getan.
 
Was neben politisch nicht oder jedenfalls augenfällig erheblich unzureichend geleisteter und geförderter Prävention - insbesondere in Bezug auf Jungen, deren Sozialisation (in Schulen, Kitas, Vereinen, Familien ...) - ein großes Problem, ein nach wie vor bestehender Missstand ist:
 
dass Frauen, die Strafanzeige gegen "ihre" Täter, insbesondere ihre (Ex-) Partner erstatten, damit mehrheitlich "erfolglos" sind und bleiben und das veränderbar, behebbar wäre, aber solches Beheben dieses Missstandes nicht stattfindet.
 
Es müsste bspw. kostenfrei (!) und niedrigschwellig, unbürokratisch zugängliche Beratung und Vertretung durch eine Opferschutzanwältin für j e d e Frau geben: schon b e v o r sie Strafanzeige erstattet, damit sie angemessen beraten ist, weiß, was sie erwartet, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte sie hat - und welche eben nur mit einer Anwältin.
 
Weiterhin bedarf es dann der kontinuierlichen Begleitung, d.h. Rechts v e r t r e t u n g - nicht bloßer Rechtsberatung - durch eine versierte Opferschutzanwältin: das gesamte Ermittlungsverfahren hindurch und ggf. auch dann, wenn es zu einem Gerichtsprozess, Zivilrechtsstreit kommt.
 
Nein, Opferschutz- und Frauenberatungsstellen finanzieren solche Anwältinnen gerade n i c h t. Hier wird man - insbesondere beim Weissen Ring - eher abgewimmelt, vor den Kopf gestoßen. Ja, ich spreche aus Erfahrung.

Unbemittelte Frauen haben somit keinen Zugang (!) zu dieser absolut unentbehrlichen anwaltlichen Rechtsvertretung.
 
Die Frauen haben kaum bis keine Kenntnis von den Abläufen, Vorgängen, rechtlichen Hintergründen bei, von Polizei und Staatsanwaltschaften, von Ermittlungsverfahren. Sie können sich nicht angemessen selbst/alleine rechtlich vertreten.
 
Bei Videovernehmungen werden ihnen bspw. Suggestivfragen gestellt.
 
Die Frauen, Opfer erhalten keine Akteneinsicht und keinen Mitschnitt der Videovernehmung, nicht einmal ein schriftliches Protokoll ihrer eigenen Aussage bei Polizei, über ihre Strafanzeige.
 
Beweise werden von den "Ermittlungsbehörden" übergangen, häufig wird gegen die Täter erst gar nicht ermittelt, die Verfahren werden infolgedessen mehrheitlich eingestellt.
 
Auch raten Polizeibeamte Frauen direkt vom Erstatten einer Strafanzeige ab.
 
Gutachter sind nicht unabhängig - denn w e r bezahlt die für Polizei tätigen aussagepsychologischen GutachterInnen? Eben.
Infolge all dessen werden die Ermittlungsverfahren nach wie vor mehrheitlich eingestellt.

Das Signal an Täter ist:
Dir passiert nichts. Du kannst Frauen unbehelligt wiederholt und intensiv, auch langjährig misshandeln, verletzen, vergewaltigen, physisch und psychisch beschädigen - es hat keinerlei negative Konsequenzen für dich. Du wirst nicht v e r u r t e i l t. Dein Verhalten wird stattdessen durch rechtsstaatliche Institutionen aktiv geschützt.
Du musst nur darauf achten, dass es möglichst keine Zeugen und keine Beweise gibt oder die Beweise bald wieder verschwinden (so bspw. körperliche Blessuren, Spuren).
 
Das Signal an Opfer ist:
Es ist völlig sinnlos, Strafanzeige gegen Täter zu erstatten, du wirst immer verlieren, du wirst von Polizei und Staatsanwaltschaft überdies als "psychisch gestört", "wahnhaft", als jedenfalls nicht glaubwürdig, nicht ernstnehmbar d i s k r e d i t i e r t - und damit sekundär viktimisiert.
Lass es einfach sein - du hast keine Chance auf Rehabilitierung, schon gar nicht auf Ausgleich, Wiedergutmachung durch den Täter: n a c h dessen rechtskräftiger Verurteilung - denn eine solche findet nicht statt.
 
Von Strafe hat das jeweilige Opfer übrigens nichts. Es braucht Täter-Opfer-Ausgleich, angemessene Wiedergutmachtung, Schuldeinsicht, Reue, also echtes Mitgefühl und Verantwortungsübernahme des jeweiligen Täters.
 
Es gibt gebotene, zeitnah umsetzbare Reformvorschläge, Reformmöglichkeiten - warum werden sie noch immer nicht umgesetzt, angewandt, warum macht sich hierfür kein Verband, keine Initiative und auch insbesondere nicht Regierungspolitik stark?
 
-
 
Vergewaltigung - gerade innerhalb von Beziehung getätigt und mehrheitlich eingestellte Ermittlungsverfahren nach Strafanzeigen wegen Vergewaltigung. Das ist aktiver Täterschutz, systematisch getätigt durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz. Strukturelle, patriarchale Gewalt.
 
Es hat sich bis heute nichts daran geändert, trotz "Nein heißt Nein" und Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand.

Es wird sich nichts ändern, so lange nicht angemessen ermittelt und entsprechend verurteilt und präventiv vorgegangen wird, statt weiterhin Täter zu Opfern zu erklären, umzudeuten und Opfer zu Täterinnen und sie als unglaubwürdig, wahnhaft, psychisch gestört ... zu diffamieren. Das ist sekundäre Viktimisierung.
 
"[...] Seit Menschengedenken nicht strafbar ist innerhalb der deutschen Rechtsprechung die Vergewaltigung der Ehefrau durch ihren Ehemann. Traut sie sich, ihn dennoch anzuzeigen, kann er lediglich wegen Nötigung, eventuell Körperverletzung bestraft werden (§§ 223 und 240 StGB). Vergewaltigt ihr Ehemann aber eine andere Frau, muss er nach § 177 StGB mit weitaus höherer Bestrafung rechnen.
 
"Wer wie der Ehemann auf den Beischlaf ein vollkommenes Recht hat, macht sich durch Erzwingung desselben keiner Notzucht schuldig", hieß es bereits vor weit über hundert Jahren "beim Strafrechtspapst Mittermaier" ("Die Zeit"). Auch 1984 gibt es für den Gesetzgeber laut Paragraph 177 ff des Strafgesetzbuches (StGB) nur ausdrücklich die "außereheliche Vergewaltigung", wobei obendrein noch im Strafmaß ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen erzwungenem Vaginalverkehr oder erzwungenem Oral-und/oder Analverkehr (Paragraph 178 StGB), der nur als sexuelle Nötigung bestraft wird. Denn bei "Vollziehung des Beischlafs" dienen die Strafandrohunggen "auch der Verhinderung unerwünschter Zeugung" (BGH St 16/175).
 
Logisch konsequent entwickelt sich aus dieser Grundhaltung der Frauenyer- und -nichtbeachtung der für männliche Gesetzgeber denkbare Fall der "minder schweren außerehelichen Vergewaltigung" (Paragraph 177, Absatz 2 StGB), der nämlich dann gegeben ist, wenn diese Art der Vergewaltigung der ehelichen Variante etwas näher kommt: Wenn der Mann mit der von ihm vergewaltigten Frau vorher bereits sexuelle Beziehungen hatte: "Kann der Frau ein grundsätzliches Einverständnis mit dem Geschlechtsakt nachgewiesen werden, dann hat sie kein strafrechtlich geschütztes Recht mehr auf die aktive Bestimmung des 2wann" schreibt dazu wiederum die Juristin Alisa Schapira in ihrem Kommentar über "die weit gezogenen Grenzen der erlaubten Gewalt gegen Frauen" (erschienen in "Kritische Justiz").
 
"Wir betrachten diesen Missbrauch eines bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen Täter und Opfer", schreibt die Vereinigung Berliner Rechtsanwältinnen in der feministischen Rechtszeitschrift "Streit" vom Juni 1984, "eher als ein strafschärfendes Moment". Nicht so die deutsche Rechtsprechung hinsichtlich Vergewaltigung, wiewohl sie bei anderen Straftaten wie etwa Raub, Betrug oder auch körperliche Gewalt (Totschlag, Mord) unter Umständen erschwerend bewertet, wenn es zwischen Täter und Opfer ein Vertrauensverhältnis gab.
 
Die Grenzen der erlaubten Gewalt gegen Frauen sind weit gezogen
 
Bezeichnend für die allgemeine Ignoranz bis Geringschätzung gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Frau ist es, dass sowohl die Bundestagsfraktion der SPD als auch die der Grünen bei ihrem gewiss löblichen Antrag auf Änderung des Strafgesetzbuches das Wort "außerehelich" im Zusammenhang mit Vergewaltigung zwar gestrichen sehen wollten, den "minder schweren" Fall von Vergewaltigung (§ 177, Abs. 2 StGB) aber nicht antasteten und obendrein durch einen neuen 4. Absatz noch sehr gesetzlichen wie gesellschaftlichen Druck auf die vergewaltigte Frau zulassen wollten: Strafmilderung oder gar Straflosigkeit für den Vergewaltiger nämlich, "wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der Bindungen zwischen der Frau und dem Täter geboten ist". Der gesamte Änderungsantrag scheiterte indessen bereits am Bundesrat. Justizminister Engelhard ließ am 12. Januar 1984 wissen, er halte wenig davon, "etwa die Vergewaltigung in der Ehe zu einem besonderen Straftatbestand zu machen". [...]"
 
https://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-maximale-verteidigung-332999
 
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Weder sind Frauenhäuser die alleinige, ausreichende Lösung des bestehenden Missstands, noch schafft Strafe Abhilfe.

Es bedarf der Schuldeinsicht, Reue von und der Wiedergutmachung durch Täter - grundsätzlich.

Es bedarf der Veränderung struktureller Probleme, Gewalt, patriarchaler Strukturen (weltweit nach wie vor bestehend), des einhergehenden, patriarchalen Frauenbildes, des Beendens entsprechend ideologischer, insbesondere auch religiöser Indoktrination von gerade Kindern und Jugendlichen und es bedarf der Täterarbeit, des Erlernens, Wiedererwerbens von Mitgefühl bei Tätern - ein mitfühlender Mensch kann andere Lebewesen nicht quälen, absichtsvoll, wissentlich schädigen. Verweis an dieser Stelle ein Mal mehr auf Arno Gruen.

Es bedarf der Erkenntnis, dass viele Täter (wenn nicht alle Täter von insbesondere Sexualgewalt) persönlichkeitsgestört sind (siehe vor allem antisoziale, narzisstische Persönlichkeitsstörung).

Und es bedarf auch guter, echter sexueller Aufklärung, Information und entsprechender "Sexualkunde" in gerade auch Schulen - in Deutschland findet üblicherweise kein Sexualkundeunterricht statt, sondern in dem so genannten nur Biologie, Fortpflanzungskunde - es geht darin nicht um Sex, nicht um Konsens, Respekt, Empathie, nicht um Wünsche, Lust, sexuelle Erfüllung, Erotik, Fragen, Zweifel, Ängste, nicht um Sexualpraktiken, je persönliche Grenzen und wie man sie vermittelt, es geht nicht um Masturbation, nicht um Pornographie und nicht um Prostitution, Frauenkauf, Freiertum, Frauenbild.

All das wird weiterhin tabuisiert, ignoriert, ausgeblendet, verschwiegen. Mit entsprechenden Folgen.
 
-

Emotional geht es also weniger um Gefühle von Verlust oder Trauer, sondern primär um „selbstgerechte Wut“ (Horowitz 2001) über eine Verletzung des eigenen überhöhten Macht- und Kontrollanspruchs. Die Tötungshandlung wird dann als ein Akt rächender Strafe mit hoher Zielgerichtetheit vollzogen. Es deutet einiges darauf hin, dass das Verhaltensthema „Rache“ häufig von Männern mit narzisstischen Persönlichkeitsanteilen gezeigt wird.

polizei.nrw

Aussagekräftige Zahlen, Daten, Fakten zu Vergewaltigung und (nicht erfolgender) Verurteilung der männlichenTäter - auf Seite 9 auch zu (vermeintlichen) Falschbeschuldigungen

frauenrechte.de

"[...] Ein Ergebnis: In vielen Fällen reden die Täter während der Tat mit den Opfern. Das dient den Tätern nicht zuletzt dazu, die Situation zu kontrollieren.  „Die versuchen dem Opfer zu vermitteln, das er eigentlich ja mit jeder Faser seines Körpers weiß, das ist gerade falsch, und ich will das nicht und der tut mir gerade etwas an, die Situationsdeutung zu verschieben hin zu: ‚Vielleicht ist das doch normal’.“
 
Die Täter tun so, als wäre das, was sie ihren Opfern antun, normal. [...] Dabei nutzen die Täter laut der Gewaltsoziologin mehrere Argumentationsmuster, um ihre Tat zu legitimieren. Zum Beispiel in Form einer vermeintlich gerechten Strafe. [...]
 
Sehr selten, so Wolters, gäben die Täter vor sich selbst und dem Opfer zu, dass das, was gerade passiert, eine furchtbare, durch nichts zu rechtfertigende Gewalttat sei.
 
„Und das ist, was wir eigentlich immer sehen, dass es so eine Umdeutung gibt. Dass es eine Deutung gibt: Das Opfer, dem wir das gerade antun, die verdient das. Oder: Wir haben gerade Spaß miteinander. Oder wir haben hier gerade Sex miteinander.“  Der Satz „Du willst das doch auch!“ stehe geradezu sinnbildlich für diese Umdeutung, gegen die sich das Opfer in der Situation häufig nicht wehren kann, sagt Wolters. [...]
 
Mit der Reform des Sexualstrafrechts im deutschen Gesetz sollte es leichter werden, sich gegen dieses Muster zumindest juristisch zu wehren. Die Rechtsanwältin Christina Clemm war Mitglied der Kommission zur Reform des Sexualstrafrechts, auf deren Empfehlung vor drei Jahren der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht verankert wurde. Doch die Realität im Gerichtssaal hinke dem Anspruch immer noch hinterher, sagt sie.

„Da gibt es so viele Bilder im Kopf der Verfahrensbeteiligten. Und das ist in den Gerichten immer noch und bei allen Verfahrensbeteiligten zum Teil eben noch so rückschrittlich, dass man es kaum fassen kann, wie mit welchen Geschlechterstereotypen dort gearbeitet wird.

Solche Stereotypen kommen bei allen Sexualdelikten zum Tragen: von sexualisierter Gewalt in intimen Partnerschaften bis hin zu Gruppenvergewaltigungen – meistens zum Nachteil der Betroffenen. Allein im Gerichtssaal lassen die sich nicht aufbrechen. Und dieser Prozess brauche Zeit, sagt Soziologin Laura Wolters. [...]"
 
https://www.deutschlandfunkkultur.de/gruppenvergewaltigungen-in-deutschland-keine-einzelfaelle.976.de.html?dram:article_id=467256
 
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Schon die Zahlen aus 2016 sind deutlich aussagekräftig:
 
"[...] Hinsichtlich der Beziehung des Opfers zum/zur Tatverdächtigen dominierte der Status „ehemalige Partnerschaften“ (48.816 Opfer; 36,7%), gefolgt von „Ehepartner“ (44.977 Opfer; 33,8%) und „Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften“ (38.601 Op-fer; 29,0%). Mord und Totschlag fielen insbesondere „Ehepartner“ (51,5%) zum Opfer, wohingegen ehemalige Partner mehrheitlich von Stalking (88,8%) oder Bedrohung (55,1%) betroffen waren.
 
1.2 Opfer nach Geschlecht und Altersklassen
Von den im Jahr 2016 unter Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking insgesamt erfassten 133.080 Opfern von vollendeten und versuchten Delikten der Partnerschaftsgewalt waren 108.956 (81,9%) Personen weiblichen und 24.124 (18,1%) Personen männlichen Geschlechts. Der Anteil der weiblichen Opfer von Partnerschaftsgewalt an allen unter den relevanten Straftaten-(gruppen) erfassten weiblichen Opfer (insgesamt 307.704 Personen) lag damit bei 35,4%, der entsprechende Anteil bei den männlichen Opfern (insge-samt 472.799 Personen) betrug 5,1%. [...]
 
Bei 122.210 (91,8%) Opfern handelte es sich um Erwachsene (ab 21 Jahre), davon 99.046 (81,0%) Frauen und 23.164 (19,0%) Männer. Am häufigsten betroffen waren Opfer der Altersklasse der 30- bis 39-Jährigen (41.257 Personen; 31,0%), gefolgt von jenen der Altersklasse der 40- bis 49-Jährigen (25.676 Personen; 19,3%). [...]
 
Bei 42.506 (36,4%) der registrierten Tatverdächtigen (Bezugsgröße: 116.687) handelte es sich um den ehemaligen Partner, bei 39.860 (34,2%) um den Ehepartner und bei 33.659 (28,8%) um den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der prozentuale Anteil männlicher Tatverdächtiger war bei den Ehepartnern (32.817 Personen; 82,3%) und in der Kategorie ehemalige Partnerschaften (34.637 Personen; 81,5%) am höchsten. [...]
 
Von insgesamt 113.0801 in den Kategorien Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking erfassten Tatverdächtigen waren 77.241 (68,3%) deutsche Staatsangehörige. Der Anteil männlicher Personen unter den deutschen Staatsangehörigen lag mit 60.701 Personen bei 78,6%, der Anteil weiblicher Tatverdächtiger mit 16.540 Personen bei 21,4%. [...]"

Quelle: BKA - "Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2016", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
"[...] Wenn Frauen Männer der sexualisierten Gewalt beschuldigen, gibt es einen gesellschaftlichen Reflex. Anstatt den Anschuldigungen zunächst Glauben zu schenken, werden sofort Gründe und Motive bemüht, warum diese falsch sein könnten: Was, wenn der Sex einvernehmlich war, die Frau ihn am nächsten Tag aber bereut und deshalb eine Vergewaltigung daraus macht? Was, wenn die Frau von ihrem Partner betrogen oder verlassen wurde und ihm aus Rache eine Vergewaltigung anhängen will? Was, wenn sie einfach nur Aufmerksamkeit sucht?
 
Dass die Aussagen von Frauen so oft angezweifelt werden, liegt an einem wirkmächtigen Mythos, der die Falschbeschuldigung umgibt. Und den zu dekonstruieren überfällig ist.
 
Wer sich wissenschaftliche Studien und Artikel zum Thema Vergewaltigung und Strafverfolgung anschaut, merkt schnell, wie verzerrt die gesellschaftliche Wahrnehmung ist. Je nach Untersuchung, Land und politischer Weltsicht der Autoren variiert der Anteil der Falschbeschuldigungen an tatsächlich angezeigten Vergewaltigungen zwischen zwei und acht Prozent. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe setzt den Anteil der Falschbeschuldigungen in Deutschland bei drei Prozent an und beruft sich auf eine europaweite Studie zur Strafverfolgung von Vergewaltigung.
 
Es ist wichtig zu betonen, dass es hier nur um die tatsächlich angezeigten Übergriffe geht. Der mit weitem Abstand größte Teil der Vergewaltigungen wird gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Die Dunkelziffer ist hoch. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2004 gibt an, dass in 85,7% der Fälle sexualisierter Gewalt die Polizei nicht eingeschaltet wird. [...]
 
Nun sorgen sich einige Männer aber vor allem über die nicht strafrechtlichen Folgen, die ein Vergewaltigungsvorwurf nach sich ziehen kann. Eine ruinierte Karriere. Ein zerstörtes Leben als sozialer Außenseiter. Dabei sind es vor allem die beschuldigenden Frauen, die unter ihren Aussagen leiden. Brett Kavanaugh erlebt gerade seine ersten Arbeitstage als neuer Richter des Supreme Courts und Christine Blasey Ford kann wegen unzähliger Todesdrohungen immer noch nicht nach Hause zurück.
Keine Frau profitiert von einem Vergewaltigungsvorwurf. Im Gegenteil. [...]
 
Das alles heißt nicht, dass Falschbeschuldigung niemals vorkommen. Oder niemals gravierende Folgen für den fälschlicherweise Beschuldigten haben. Aber diese Fälle sind extrem selten. So selten, dass sie es nicht rechtfertigen, dass beinahe jede Frau, die mit dem Vorwurf der Vergewaltigung an die Öffentlichkeit geht, mit ihnen konfrontiert wird.

Die männliche Angst vor der Falschbeschuldigung ist irrational
Die generelle und großflächige Angst vor der falschen Beschuldigung wird noch absurder, wenn man sich anschaut, welche Personen überhaupt über Vergewaltigungen lügen. Die Autorin Sandra Newman hat im vergangenen Jahr einen sehr lesenswerten Essay mit dem Titel "The Truth About False Accusations" geschrieben. Darin kommt sie nach umfangreicher Lektüre unterschiedlicher Studien zu dem Schluss, dass sich fast alle Falschbeschuldiger in drei ziemlich klare Gruppen einteilen lassen: Teenager, die ihren Eltern eine ungewollte Schwangerschaft oder ihr nächtliches Verschwinden erklären wollen. Psychisch kranke Menschen, die am Münchhausen-Syndrom leiden. Und Menschen, die zuvor schon wegen Betrugs kriminell auffällig wurden. Letztere Beobachtung bestätigt auch eine Studie des Bayrischen Landeskriminalamts aus dem Jahr 2005. Darin heißt es, dass weibliche Opfer von Vergewaltigungen zuvor sehr selten kriminell auffällig wurden. Ausnahme: diejenigen Frauen, deren Vorwürfe sich als falsch herausstellten.
 
Newman zieht aus diesen Beobachtungen folgenden Schluss: "Falschbeschuldigungen sind nicht das Ergebnis von uneindeutiger Kommunikation in der undurchsichtigen Welt von unverbindlichem Sex. Falschbeschuldiger schildern fast nie Situationen, die auch nur irgendwie zweideutig erscheinen oder als harmloses Missverständnis interpretiert werden können." Mit anderen Worten: Wenn eine Frau erzählt, dass man am Anfang noch ganz einvernehmlich rumgemacht hat, der Typ sie dann aber plötzlich festhielt und vergewaltigte, und diese Frau kein ängstlicher Teenager oder eine notorische Betrügerin ist oder unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie die Wahrheit sagt.
 
Dass Männer Angst davor haben sollten, von ihrem nächsten Date der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung bezichtigt zu werden, wie die Wortmeldungen unter dem Hashtag #HimToo gerade nahe legen, ist also gänzlich irrational. Es sei denn, sie sind tatsächlich sexuell übergriffig. [...]
 
Irgendetwas muss falsch laufen, irgendetwas muss kaputt sein. Entweder lügen diese Frauen - oder es existiert eine Kultur, in der immer wieder Frauen misshandelt, marginalisiert und mundtot gemacht werden. Den Ausweg, den viele Männer aus diesem Dilemma wählen, hat keine so brillant beschrieben wie die Feministin Rebecca Solnit: "Viele Frauen, die Geschichten von Männern erzählen, die sie verletzt haben, werden als verrückt bezeichnet oder als bösartige Lügnerinnen. Weil es so viel leichter ist, eine Frau den Wölfen zum Fraß vorzuwerfen als eine ganze Kultur."
 
Darin liegt die Wirkmacht des Mythos der Falschbeschuldigung. Er leitet das Problem um - von der Kultur auf die Frau. Dieser Mythos degradiert Frauen zu unglaubwürdigen Hysterikerinnen. Er ist frauenfeindlich und vergiftet den Umgang der Geschlechter. Und er ist heute stärker denn je. Männer wie Trump, Kavanaugh und Ronaldo können sich auf ihn verlassen."
 
Quelle: sueddeutsche.de - "Der Mythos der falschen Beschuldigung", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
So läuft es grundsätzlich: Psychiatrisierung - der Frau wird üblicherweise psychische Erkrankung/Störung angehängt, um sie damit als nicht ernstnehmbar, unglaubwürdig darzustellen, zu diskreditieren.
 
Diese widerwärtige Masche ist uralt - immer schon hat mann Frauen als "hysterisch" oder gleich zur "Hexe", jedenfalls als "irre, dem Wahnsinn verfallen" erklärt, wenn: mann sie zum Schweigen bringen wollte. Aus Gründen. Patriarchat.
 
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Herzlichen Dank für diese sehr wichtigen Aussagen der Rechtsanwältin Christina Clemm. Das grundsätzliche Problem sind die in der Gesellschaft nach wie vor gängig verbreiteten Vergewaltigungsmythen.
 
Ein weiteres Problem ist der aktive Täterschutz, den die Exekutive, die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) tätigen, indem sie auf Basis von je persönlichen Vorurteilen, Menschenbild, Klischees Täter entkriminalisieren, Opfer damit zusätzlich beschädigen (sekundäre Viktimisierung) - und das selbst dann, wenn es Beweise gibt, die jedoch übergangen, ignoriert werden.

Ganz besonders ist das der Fall, wenn die sexuelle Gewalt im Rahmen von Beziehungen, Bekanntschaften stattgefunden hat, wenn der Täter also kein Fremder war - und genau in dieser Konstellation findet die meiste sexuelle Gewalt statt, in der Mehrzahl der Fälle sind Täter und Opfer einander nicht fremd, sondern bekannt (Freunde, Partner, Bekannte, Trainer, Familienmitglieder, Arbeitskollegen, Vorgesetzte ...) und findet die sexuelle Gewalt nicht im Wald oder Park in Form eines Überfalls statt, sondern in privaten Räumen - die Täter sorgen zumeist gerade selbst aktiv dafür, dass es somit keine Zeugen gibt, dass sie im Vorhinein gerade keine physische Gewalt anwenden müssen, sondern im Nachhinein behaupten können, das Opfer habe alles freiwillig und einvernehmlich gemacht, es sei zu nichts gezwungen worden. Dem geht jedoch eigentlich immer psychisch-emotionale Gewalt in Form von Manipulation voraus.
 
Die Ermittlungsbehörden nehmen im Rahmen von Beziehungen, Partnerschaften, Bekanntschaftsverhältnissen stattfindende sexuelle und auch andere (häusliche) Gewalt noch immer nicht ernst.
Obgleich bekannt ist, dass der Prozentsatz der Falschbeschuldigungen verschwindend gering ist (ca. 3 bis 8%).
 
Das Opfer will vielleicht anfangs sogar den Sex mit dem Mann (mehrheitlich bis fast ausnahmslos sind die Täter männlich, die Opfer weiblich), erwartet aber nicht und kann nicht voraussehen, dass sich erst im Verlauf des Geschehens Gewalt ergibt und kommt aus dieser Situation dann nicht mehr so leicht oder auch gar nicht mehr heraus - hier spielt gerade das bestehende Vertrauens-, Bekanntschafts- und somit ggf. auch Abhängigkeitsverhältnis zwischen Opfer und Täter eine gewichtige Rolle.
Häufig suchen Opfer die Schuld auch bei sich selbst, schämen sich, fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird, eben weil sie keine Beweise und/oder Zeugen haben.
Häufig entschuldigen Opfer den Täter sogar - insbesondere dann wiederum, wenn ein Bekanntschafts-, Beziehungs-, Vertrauens- und/oder Abhängigkeitsverhältnis zwischen beiden besteht.
 
MeToo hat letztlich auch aufgedeckt, wie katastrophal die Ermittlungsbehörden noch immer mit sexueller Gewalt umgehen, dass Opfern eben tatsächlich nicht geglaubt wird (auch wenn ihnen dies vorgegaukelt wird), dass Täter entkriminalisiert, geschont, geschützt werden, unbehelligt bleiben, da Ermittlungsverfahren nach Strafanzeigen zumeist eingestellt werden, während die Opfer die gesamte Zeit über durch die bürokratische Mühle gedreht, von der Polizei auf Herz und Nieren geprüft werden und schließlich zusätzlich beschädigt, indem sie als psychisch krank diskreditiert werden oder ihnen anderes unterstellt wird.
 
Tatsächlich hat ein weißer, "biodeutscher" Täter, der dem Opfer bekannt ist, wenig bis nichts zu befürchten - ganz anders verhält es sich bei Tätern mit Migrationshintergrund; man muss hier das Menschen- und Weltbild, die Ressentiments von Polizisten hinterfragen, auch ihre politische Einstellung miteinbeziehen, die sich selbstverständlich auf auch ihre berufliche Tätigkeit auwirkt. Siehe auch institutionellen Rassismus.
 
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13. Mai 2018
 
Hier wirkt, schädigt das Patriarchat gleich mehrfach:

Frauen trauen sich zumeist aus Gründen erst gar nicht, Strafanzeige zu erstatten, besonders dann nicht, wenn der Täter sexueller Gewalt (wie in den meisten Fällen) dem Opfer, mehrheitlich der Frau, bekannt ist (Partner, Freund, Verwandter ...), denn meist gibt es keine Beweise (mehr) und Frauen werden nicht tatsächlich ernstgenommen - insbesondere nicht von ermittelnder Polizei und Staatsanwaltschaften, ihnen wird nur vorgegaukelt, man nehme sie ernst, sie werden an Opferberatungsstellen verwiesen, aber am Ende urteilt die "aussagepsychologische Gutachterin", es sei alles nur der "Wahn" der Frau gewesen oder ähnliche Aussagen - und nur diese Gutachten sind für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft relevant.
 
Und wenn es dann doch Beweise gibt, werden sie vollständig von Polizei und Staatsanwaltschaft (als Ermittlungsbehörden!) ignoriert, übergangen. Wenn frau hiergegen Widerspruch einlegt, wird dieser abgewiesen. In der nächsten Instanz ist dann Anwaltspflicht vorgegeben, kann frau sich schon nicht einmal die antwaltliche Erstberatung finanziell leisten oder ist sie nach einem Ermittlungsverfahren, das sich üblicherweise über Monate bis zu einem Jahr hinzieht, schlicht völlig zermürbt, weil sie erkennt, dass man ihr nicht glaubt, sie nicht ernstnimmt (siehe auch, welche Fragen die ermittelnde Kriminaloberkommissarin in der Videovernehmung stellt und welche nicht und welche Antworten sie abblockt!), endet das Ermittlungsverfahren mit Einstellung durch die Staatsanwaltschaft. Ende.

Somit ist das Opfer noch zusätzlich beschädigt worden, indem es als unglaubwürdig oder sogar "wahnhaft" durch die Ermittlungsbehörden diffamiert wird und zugleich hat vonseiten eben dieser Behörden aktiver Täterschutz stattgefunden.
 
Ja na sicher schreckt das andere Frauen ab, selbst auch Strafanzeige zu erstatten und sich auf solche Weise noch zusätzlich beschädigen zu lassen.
 
Indem also die für Aufklärung sorgen und Recht sprechen sollenden Institutionen selbst durch und durch patriarchalisch nach wie vor sind und sich nur nach außen hin, pro forma einen Anstrich von Sorgfalt und Rechtmäßigkeit geben (müssen - aufgrund durchaus inzwischen vorhandener Gesetze), de facto jedoch intensiv patriarchalisch geprägte Denk- und Verhaltensweisen vorherrschen, hat frau tatsächlich keine Chance auf Rehabilitierung.
 
Denn es geht bei der Strafanzeige und Verurteilung des Täters nicht um Strafe, sondern um darum, aufseiten des Täters dessen Schuldeinsicht, Reue und Wiedergutmachungsbedürfnis zu erwirken, um auf exakt diese Weise das Opfer zu rehabilitieren (soweit jeweils - noch - möglich, wenn das Opfer tot ist, kann es selbst keine Wiedergutmachung erfahren).
 
Und indem also die Exekutive tatkräftig dafür sorgt, die Missstände in genau dieser Weise absichtsvoll aufrechtzuerhalten, hat das wiederum zur Folge, dass Frauen weiterhin als "rachsüchtige" oder "psychisch gestörte" Lügnerinnen diffamiert werden, dass sie weiterhin beschädigt werden k ö n n e n, eben weil sexuelle Gewalt de facto für die Mehrheit der zumeist männlichen Täter keinerlei negative Konsequenzen nach sich zieht - sie werden durch die Exekutive stattdessen aktiv intensiv geschont, geschützt, die Opfer zusätzlich massiv beschädigt (sekundäre Viktimisierung), da sie das Vertrauen in einen funktionierenden, bestehenden Rechtsstaat völlig verlieren und nicht rehabilitiert, sondern diskreditiert und belastet werden (allein schon durch das Verfahren und insbesondere durch dessen üblichen Ausgang).
 
Und so bleibt, so w i r d das Patriarchat erhalten - in welchem es ohne negative Konsequenzen männlichen Tätern möglich ist, ermöglicht wird, Frauen zu erniedrigen, zu missbrauchen, zu misshandeln, zu entwerten, Frauen zu unterwerfen, zu entmenschlichen. Da schafft leider kein Gesetz Abhilfe: so lange die Exekutive derart versagen d a r f.
 
"[...] Abgesehen von den prominenten Männern, deren mögliche sexuelle Grenzübertritte gerade untersucht werden: Es gibt viele Fälle von Frauen, die sich öffentlich über die Gewalttätigkeit ihrer Männer beklagten, sich aber dann von ihren Aussagen distanzierten. Auch Ivanka Trump nahm ihre Schilderung brutaler sexueller Übergriffe ihres Mannes zurück – lässt sich aus diesem Verhalten ein Prinzip erkennen?
 
Manne: Solche Rückzieher haben unterschiedliche Gründe: beispielsweise der schlichte Wunsch, eine harmonische Beziehung mit einem mächtigen Mann zu unterhalten. Kinder und finanzielle Erwägungen sind oft der Hintergrund dafür, Anschuldigungen zurückzuziehen. Doch in manchen Fällen bezweifelt die Anklägerin offenbar tatsächlich ihre eigene Geschichte. Frauen aus der Mittelschicht vertrauen darauf, dass man sich nach ihrer Darstellung von Misshandlung und Vergewaltigung um sie sorgt, dass man interveniert. Wenn dann aber niemand hilft, wirkt es wie eine Bestätigung nach innen wie nach außen, dass sie sich das alles nur eingebildet hat. Der Frau werden nicht nur gesetzliche Maßnahmen und vielleicht auch weitere Gewalttätigkeiten angedroht, sondern sie sieht ihren guten Ruf gefährdet: Wenn sie weiterhin auf ihrer Schilderung besteht, wird sie als verrückt bezeichnet, man denunziert sie als moralisch unglaubwürdig. Viele Männer sind mit ihrer Version der Geschichte meist ungestraft davon gekommen, auf politischer ebenso wie auf persönlicher Ebene. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: zeit.de - "`Frauenfeindlichkeit hat eine soziale Funktion´", farbliche Hervorhebung (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.

"Sexualstraftäter: Chancen und Grenzen von Therapie -
Michael Ruch, Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz Ludwigshafen"

Viele, wenn nicht alle Täter sexueller und häuslicher Gewalt sind offenkundig anti-/dissozial persönlichkeitsgestört, siehe insbesondere narzisstische PKST, pathologischer Narzissmus.

www.lpk-rlp.de

Vergewaltigung, sexueller Missbrauch - an Frauen und Kindern durch mehrheitlich Männer getätigt, die "ganz normale Männer" sind und sich hinter einer bürgerlichen Fassade verstecken.

Typisch für die Täter ist deren Mangel an Mitgefühl und ihr Wunsch nach Macht, Kontrolle und Unterwerfung - somit wieder die typischen Merkmale von pathologischem Narzissmus und Psychopathie (anti-, dissoziale Persönlichkeitsstörung).
 
Problem: Narzissten und Psychopathen sind (aufgrund ihres Mangels an Mitgefühl) nicht fähig zu Reue, somit auch nicht zu Wiedergutmachung.
 
"[...] „Täter im sexuellen Missbrauch sind Menschen wie du und ich“, bringt es die Autorin Karin Jäckel (1) auf den Punkt. Sie entstammen allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten; es gibt sie in allen Berufsgruppen und Einkommensstufen. Sie sind nicht häufiger im psychiatrischen Sinne krank als der Bevölkerungsdurchschnitt und wirken auch nicht bereits auf den ersten Blick zwingend als Täter. Jäckel schreibt, sie habe es immer wieder erlebt, dass „gerade gutaussehende, gebildete, körperlich gepflegte und in ihrem Benehmen tadellose Männer Täter waren.“
 
Der überwiegende Teil der Täter (85 – 95 Prozent) ist männlich. In der Regel ist es ein heterosexueller Mann, egal ob er Jungen oder Mädchen vergewaltigt. Geschätzte 5 – 15 Prozent derer, die sexualisierte Gewalt auf Kinder verüben, sind Frauen. Täter sind ledig oder verheiratet, leben in einer Beziehung oder nicht. Altersmäßig geht man davon aus, dass etwa ein Drittel der männlichen Täter Jugendliche sind, zwei Drittel Erwachsene.
 
In ihrem sozialen Umfeld sind die Täter oft bis zur Unauffälligkeit angepasst: „Polizeilich gut bis sehr gut beleumundet, als Nachbar beliebt und als Vereins- oder Gemeindemitglied anerkannt. Häufig zeichnet er sich durch eine stark ausgeprägte christliche Einstellung aus (…); nicht selten tritt er politisch hervor und bemüht sich um ein Mandat im Stadtrat“, so Jäckel (1). Als „unauffällige, psychisch nicht von der Norm abweichende Menschen“ beschreibt die Rechtsmedizinerin Elisabeth Trube-Becker (2) die Täter, die „von Außenstehenden oft als fleißige und treusorgende Familienväter“ beurteilt würden. Die Kriminalpsychologin Anna Salter (3): „Das Bild, das der Täter von sich vermittelt, entspricht in der Regel dem eines „ordentlichen Mannes“, jemand, von dem die Gemeinschaft annimmt, er habe einen guten Charakter und „würde so etwas nie tun“.“
 
Selten, so die übereinstimmende Meinung der Forscher/innen, sind Täter dumme Menschen. Die große Mehrheit ist laut Jäckel (1) durchschnittlich bis überdurchschnittlich intelligent und übt einen Beruf im mittleren bis oberen Bildungsbereich aus. Für Salter (3) ist Intelligenz die Voraussetzung für das „Leben eines Chamäleons“. „An erster und wichtigster Stelle steht die Etablierung eines Doppellebens. Viele Täter präsentieren sich kühl kalkulierend als die Art von Menschen, die „so etwas“ nie tun würde.“ Sexualstraftäter sind gerissene und geübte Lügner und Täuscher.
 
Alle Täter verfügen über die Möglichkeit des Machtgebrauchs (bzw. Machtmissbrauchs) innerhalb einer Abhängigkeitsbeziehung: in der Familie, in der Kirche, in der Schule, im Kindergarten, in der Behinderteneinrichtung, im Heim, im Verein, usw. In 40 – 50 Prozent aller Fälle, so Jäckel (1), seien die Täter mit ihren Opfern gut bekannt, aber nicht verwandt. Diese Täter sind Lehrer, Pfarrer, Erzieher, Jugendgruppenleiter, Trainer, Pädagogen, Vereinsmitglieder, usw. In weiteren 40 Prozent der Fälle handele es sich um direkte Angehörige des Opfers, also Väter, Mütter, Stiefväter, Großväter, Brüder, Cousins, Onkel, etc. Insgesamt muss gerade im familiären Bereich von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Das heißt: In nahezu 80 – 90 Prozent der Fälle kennt das Opfer den Täter sehr gut. Nur in etwa 10 Prozent der Fälle handelt es sich um den berühmten „fremden Mann“. [...]
 
Echte Reue oder Scham sei bei denen, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen würden, „uncharakteristisch“.
 
Jäckel (1) beschreibt, dass diese Täter „auf Befragen in ihrer Selbstdarstellung meist frei von Schuld“ seien. Sie „verdrängen die Tat entweder ganz aus ihrem Bewusstsein und der Erinnerung, oder sie nehmen diese von vorneherein nicht als Unrecht gegenüber dem Kind wahr“. Sie seien selten bereit, für das, was sie getan haben, bewusst Verantwortung zu übernehmen. Meist stellten sie die sexualisierte Gewalt so dar, als „habe das Kind den Täter zu der Handlung verführt, diese gewünscht, herbeigeführt und als schön genossen“. In fast allen Fällen stellten die Täter sich selbst als die wahren Opfer dar.
„Der Sexualstraftäter verdrängt, dass er ein Krimineller ist“, so die Kriminalpsychologin Anna Salter (2). „Viele von ihnen glauben, ein Recht darauf zu haben, sich zu nehmen, was sie begehren, und scheren sich schlicht keinen Deut darum, welchen Preis die anderen dafür bezahlen müssen.“
 
„Allgemein verbreitet ist mittlerweile die Auffassung, dass sexuelle Missbraucher nicht therapiefähig sind, da eine erfolgreiche Therapie Einsicht, subjektiven Leidensdruck und Eigenmotivation des Klienten zu seiner Veränderung erfordert, was beim sexuellen Missbraucher in aller Regel nicht der Fall ist“, so Heiliger/Engelfried (4). Sie nennen das Leugnen der Taten bei den Sexualstraftätern „extrem charakteristisch“. [...]
 
„[Sexuelle] Gewalttäter sind in der Regel nicht zur Therapie motiviert. Selten besteht Leidensdruck in Bezug auf die Gewalttat, lediglich in Bezug auf den Freiheitsentzug. Erschwerend ist weiterhin, dass meist wenig Unrechtsbewusstsein und wenig Scham- und Schuldgefühle bestehen, ebenso wie der bekannte Mangel an Verantwortungsbereitschaft, Empathie und Einsicht“, so Olbricht (10). [...]
 
Daher ist ein ebenso großer Teil dieser Tätergruppe weder bereit, seine Straftaten zuzugeben, noch sich in Therapie zu begeben. Das Interesse dieser Täter gilt einzig und allein sich selbst und den eigenen Bedürfnissen nach Kompensation, Macht, Gewalt, Erregung, Vorteilnahme, Geld, etc. Ihre offenbar vorhandene Intelligenz nutzen sie zur Durchsetzung und Begründung ihrer egozentrischen Interessen ebenso geschickt wie zur Manipulation und Täuschung ihrer Umwelt. [...]
 
Die Asozialität der Täter ist ein identifizierendes Merkmal. Sie zeigt sich allerdings nicht in fettigen Haaren und schmuddeligem Äußeren, sondern sehr viel häufiger in der Zugehörigkeit zum männlichen Geschlecht. Deshalb fällt sie auch nicht auf. Wer also wirksam Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen will, muss beginnen, die „Normalität“ von Macht und Machtmissbrauch in unserer Gesellschaft in Frage zu stellen. Er oder sie muss bereit sein, die Raffinesse der Täter vorauszusetzen und sie als Sexualstraftäter zu erkennen – egal, wie „normal“ oder „nett“ sie auch scheinen mögen."
 
Quelle: netzwerkb.org - "Wer sind die Täter?", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Exakt so verhält es sich:
 
"[...] Die Entstehung und Ausübung von Täterverhalten wird unterschiedlich interpretiert.
Einerseits wird es als Folge der männlichen Sozialisation und als Teil der männlichen Gesellschaftsordnung gesehen, das von Männern erwartet, über andere Macht auszuüben und sich zu "behaupten".

Andererseits wird es verstanden als Ausdrucksmöglichkeit eines machtlosen Menschen, der sexuellen Missbrauch als Kompensation von Hilflosigkeit und Ohnmacht ausübt.
Indem er sexuelle Gewalt anwendet, das Opfer demütigt und ihm demonstriert ein "richtiger Kerl" zu sein, kann er sich beweisen, dass er mächtig und stark ist. [...]
 
Über die Vorbeziehung zwischen Opfer und Täter gibt es sehr unterschiedliche Darstellungen. Ging man bis vor einigen Jahren noch davon aus, dass die Täter "Fremde" sind, so ist im Gegensatz hierzu heute bekannt, dass sich Täter und Opfer kennen, ja sogar Verwandt sind. Etwa die Hälfte aller Täter kommt aus der direkten Familie (Vater[-figuren], Bruder, Großvater, Mutter, Schwester, Großmutter). Nur etwa 6% aller Täter sind dem Opfer vorher völlig unbekannt. [...]
 
• Sexueller Missbrauch ist in allen Gesellschaftsschichten vertreten und es lässt sich keine spezielle soziale Herkunft feststellen. Es handelt sich keinesfalls um ein Problem der sozial Schwachen oder geringer gebildeten.
 
• Untersuchungen haben gezeigt, dass sie keine einheitliche, typische Täterpersönlichkeit zeigen. Sie sind weder psychisch, noch im Sozialverhalten in irgendeiner Weise auffällig, im Gegenteil, sie sind eher unauffällig und den herrschenden Normen angepasst, was für sie der wirksamste Schutz gegenüber Anschuldigungen und Verdächtigungen ist.
 
Auffällig ist jedoch ihre ausgeprägte, sexistische Grundhaltung und ihr Anspruch auf Höherwertigkeit und Vormachtstellung von Männern gegenüber Frauen. [...]
 
Warum wird ein Mann zum Täter?
Ein gibt keine einheitliche "Erklärung", wie ein Mann sich zum Täter entwickelt. Es gibt verschiedene Facetten, die zusammentreffen können, aber natürlich nicht zwangsläufig zu Missbrauchsverhalten führen müssen, denn jeder kann sich anders entscheiden!

Aspekte, die dazu beitragende können, dass Männer zu Tätern werden, können sein:
 
Der Mann erlebt sich selbst als machtloser Mensch, er versucht Macht herzustellen, indem er über Schwächere Macht ausüben will z.B. durch sexuellen Missbrauch. [...]
 
Täter haben Defizite in der Wahrnehmung und Wahrung emotionaler, körperlicher und sexueller Grenzen anderen gegenüber.
 
Täter wälzen ihre Verantwortung für die sexuellen Handlungen gerne auf andere oder das Opfer ab. Sie übernehmen keine Verantwortung für ihr Handeln und sind besonders unsensibel im Hinblick auf die Bedürfnisse anderer oder ignorieren sie.
 
Täter haben nur selten ein Schuldbewusstsein entwickelt. Täter nehmen in der Regel nur dann eine Therapie auf, wenn sie mit einer gerichtlichen Verurteilung rechnen müssen. Dann gehen sie z.B. "freiwillig" zur Therapie, um ein milderes Urteil zu erzielen.
 
In der Regel ist der Täter zu Therapiebeginn weit davon entfernt, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Er verleugnet nicht nur das tatsächliche Ausmaß, sondern auch die Handlungen und Folgen für das Opfer.
 
Täter haben vor allem Probleme in vier Bereichen Ihrer Persönlichkeit:

• Männliche Identität
• Aggression
• Negatives Selbsterleben (häufig verbunden mit negativer Einstellung und Bewertung des eigenen Körpers)
• Beziehungsunfähigkeit
"
 
Quelle: missbrauch-opfer.info - "Täterverhalten", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
Es gibt Theorien, die besagen, dass sie den Glauben an eine heile Welt aufrechterhalten. Auch sexistische Einstellungen und eine traditionelle Vorstellung über die Geschlechterrollen haben einen großen Einfluss. Eine weitere These besagt, dass Frauen an die Mythen glauben, weil es für sie eine Art Schutz ist. Sie können sich damit selbst beruhigen, dass das Opfer sich falsch verhalten hat und wenn sie sich selbst korrekt verhalten, dann passiert ihnen auch nichts.
 
Obwohl in Deutschland im Schnitt jede siebte Frau Opfer strafrechtlich relevanter, sexualisierter Gewalt wird, zeigen nur die wenigsten die Tat an. Meist haben sie Angst, man könne ihnen nicht glauben, sie schämen sich, fühlen sich schuldig oder sie haben nicht genug Vertrauen in Polizei und Justiz. Zum Teil wohl auch zu Recht, es gibt Studien, die besagen, dass die Mythen auch in den Köpfen von Menschen existieren, die professionell mit Vergewaltigungsopfern zu tun haben: Polizei, Justiz, Ärztinnen und Ärzten.
 
Eine Auswahl der gängigsten Mythen
  • Frauen wollen eigentlich vergewaltigt werden: Eine Frau, die "Nein" sagt, meint dies nicht ernst.
  • Wenn Frauen einen Mann beschuldigen, dass er sich sexuell an ihnen vergriffen habe, dann ist das oft eine Lüge, weil sie sich an ihm rächen wollen.
  • Sexuelle Übergriffe passieren fast immer überfallartig, und zwar draußen in dunklen und einsamen Gegenden.
  • Männer, die eine Vergewaltigung begehen, sind krank oder sexuell ausgehungert oder aus anderen Gründen besonders triebstark.
  • Sexuelle Übergriffe auf Frauen sind selten.
  • Sexualisierte Gewalt trifft vor allem Frauen, die jung sind, gut aussehen, sich aufreizend kleiden und verhalten. Einer anständigen Frau passiert so etwas nicht.
  • Die Täter kommen meist aus sozialen Kreisen, von denen "so etwas" zu erwarten ist. Die Täter sind meistens Fremde.
  • Eine Frau kann, rein anatomisch, nicht gegen ihren Willen vergewaltigt werden; also können nur Frauen vergewaltigt werden, die "mitspielen".
  • Vergewaltigung ist eine aggressive Form des Geschlechtsverkehrs, die manche Frauen sogar als "luststeigernd" oder als besonders "männlich" empfinden.
  • Einer Frau, die "wirklich" vergewaltigt wurde, sieht man das Erlebte an. Sie ist völlig aufgelöst und erzählt sofort von der Tat.
Die Realität sieht anders aus
Diese Mythen haben mit der Realität bei Weitem nichts zu tun, im Gegenteil: Die verharmlosen das Ausmaß sexueller Gewalt und ihrer Folgen. Sie erschweren zusätzlich noch die Prävention gegen sexuelle Gewalt. In 80 Prozent der Fälle kennen die Opfer den Täter. Die meisten Vergewaltigungen finden in der eigenen Wohnung oder in der des Täters statt und nicht nachts in einer verlassenen Gegend. 50 Prozent sind die Taten von Beziehungs-, Ehe- oder Expartnern. Die Täter kommen aus jeder Gesellschaftsschicht. Und brutale Vergewaltigungen mithilfe von Waffengewalt gehören zu den Ausnahmen."
 
Quelle: 3sat.de - "Vergewaltigungsmythen sind weit verbreitet", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau) habe ich vorgenommen.
Man, jedenfalls ich, kann Gert Scobel ein weiteres Mal nur zustimmen.

"[...] Ein nahezu risikoloses Verbrechen
Die wenigsten Taten kommen dabei überhaupt zur Anklage. Hauptgrund: Die Täter sind bekannt. Vergewaltigungen geschehen nur zu einem geringen Maß - wie im ARD-Tatort - auf offener Straße oder im Wald. Meist ereignen sie sich in der Wohnung des Täters oder des Opfers. Genau an diesem Punkt setzen die "Vergewaltigungsmythen“ ein: Etwa dann, wenn die Frage im Raum steht, ob die Frau nicht selber Schuld daran trägt, wenn sie den Mann zu sich einlädt? Warum ist sie mitgegangen? Antwort: Weil sie dem Täter vertraute und die Vergewaltigung nicht absehbar war.

Muss man sich beim Diebstahl seiner Brieftasche die Frage gefallen lassen, ob man den Täter nicht aufreizend dazu eingeladen habe, sie zu stehlen? Auch Vergewaltigung in der Ehe ist Vergewaltigung. Und zwar obwohl man mit dem Täter zusammen wohnt. Der zweite erschreckende Tatbestand ist, dass Vergewaltigung faktisch und allem Anschein zum trotz ein für die Täter nahezu risikoloses Verbrechen ist. Ariane Pöhn schreibt in ihrer rechtswissenschaftlichen Arbeit zum Thema Traumatisierung von Vergewaltigungsopfern: "... geht man von einer Dunkelziffer von 90 bis 95 Prozent aus und bedenkt man, dass von den identifizierten Tätern nur etwa zwischen 10 Prozent (in den USA) und 25 Prozent in Deutschland verurteilt werden, so kommt es lediglich bei ca. ein bis 2,5 Prozent aller Fälle zu einer Ahndung der Tat."
 
Noch ein letztes hat mich überrascht. Es geht in den meisten Fällen der sexualisierten Gewaltverbrechen nicht, wie meist angenommen, um "spontane sexuelle Druckabfuhr", um Geilheit und Bedürfnisse "die eben jeder Mann befriedigen muss". Worum es nachweislich geht, ist etwas ganz anderes: Das Gefühl der Machtausübung und um die Erfahrung, einen anderen Menschen quälen und zerstören zu können.

Wir wollen mit dem Thema "Vergewaltigung" aufklären, vor allem über die immer noch weit verbreiteten Vergewaltigungsmythen, denen nicht zuletzt auch Polizei und Gerichtsbarkeit aufsitzen. Das Thema ist düster - nicht zuletzt weil es zeigt, wie wenig wir wirklich hinschauen und wie leicht wir bereit sind, zerstörerische Formen von Gewalt zu bagatellisieren, zu legitimieren und damit zu akzeptieren. Das ist umso schlimmer, weil viel getan werden könnte: beginnend in den Schulen. "
 
Quelle: 3sat.de - "Scobels Kolumne: Angriff auf die Wurzeln unserer Gesellschaft", aus Januar 2015, farbliche Hervorhebungen (dunkelblau) habe ich vorgenommen.
"[...] Tatrisiko/Verurteilungen:

Eine im Mai 2009 veröffentlichte Studie**, die die Strafverfolgung von Vergewaltigung in Europa vergleicht, zeigt:
  • Nur wenige Täter werden angezeigt. Die Meldequote liegt in Deutschland bei 9,85 Vergewaltigungen auf 100.000 EinwohnerInnen.
    Die Meldequote zeigt zwar einen Aufwärtstrend, der vor allem durch die Zunahme von Anzeigen wegen sexueller Nötigung verursacht ist. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist dieser Anstieg jedoch unterdurchschnittlich, betrachtet man nur die Meldequote für Vergewaltigung.
  • Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hat Deutschland eine relativ niedrige Meldequote. (Zum Vergleich: Schwedens Meldequote ist viermal höher).
  • Die Verurteilungsquote ist ab dem Jahr 2000 von durchschnittlich 20% auf 13% gefallen.
  • Die deutsche Verurteilungsquote ist damit im europäischen Ländervergleich unterdurchschnittlich.
  • Entgegen bestehender Stereotype sind Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung eher selten (Anteil von 3% in Deutschland; in den anderen europäischen Ländern zwischen 1 – 9%).
Für Hamburg gibt es keine veröffentlichten Daten über die Anzahl eröffneter Hauptverfahren und eingestellter Verfahren, über Verurteilungen und Freisprüche sowie über die Höhe der Strafen. Ausgehend von der Durchschnittsquote von 13% Verurteilungen aller polizeilich ermittelten Verdächtigen bedeutet es:

Zu den im Jahr 2014 in Hamburg aufgeklärten Fällen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung gem. §177 StGB wurden 156 Tatverdächtige polizeilich ermittelt.

87% dieser Verdächtigen – das bedeutet 135 von diesen 156 Tatverdächtigen – brauchen statistisch gesehen keinerlei strafrechtliche Zwangsmaßnahmen zu fürchten. Lediglich 13%, also 20 Tatverdächtige werden verurteilt. Über die Höhe des Strafmasses liegen keine Werte vor.
 
Mögliche Folgen für die Opfer
Sexualisierte Gewalttaten sind für die betroffenen Frauen und Mädchen in der Regel folgenschwer. Die Auswirkungen sexualisierter Gewalt sind meist langfristig zu spüren. Sie umfassen häufig mehrere Bereiche der hier grob skizzierten Folgen
  • psychische Folgebeschwerden: körperliche Erkrankungen, verändertes Sozial- und Kontaktverhalten
  • verändertes Welt- und Selbstbild
  • veränderte Lebens- und Arbeitsbezüge
veränderte Beziehungen [...]"

Quelle: frauennotruf-hamburg.de - "Sexualisierte Gewalt - Zahlen und Fakten"; farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.

Terre des Femmes - Zahlen zu sexueller Gewalt in Deutschland

frauenrechte.de

Streitsache Sexualdelikte: Zahlen und Fakten

frauen-gegen-gewalt.de

Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland - Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

frauen-gegen-gewalt.de

"[...] Die betroffenen Frauen benannten in unterschiedlichen Studien fast ausschließlich männliche Täter (99 beziehungsweise 100 Prozent).[4] Nur selten waren die Täter völlig fremde Personen (7,1 beziehungsweise 14,5 Prozent).[5] Überwiegend gaben die Frauen (ehemalige) Partner als Täter an (49,3 beziehungsweise 72,4 Prozent).[6]

Die Betroffenen hatten die Taten nur selten angezeigt (4 Prozent der Frauen und 1 Prozent der Männer beziehungsweise 8 und 12 Prozent).[7] Es gibt Hinweise darauf, dass die Anzeigebereitschaft bei männlichen Betroffenen besonders gering ist.[8] Gründe für den Verzicht auf eine Anzeige sind Scham, Angst vor dem Verfahren sowie die Sorge der Betroffenen, dass ihnen nicht geglaubt wird. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass die Anzeigebereitschaft mit den Merkmalen der Tat und Tatumstände, deren Bewertung durch die Betroffenen sowie dem Handeln des privaten und professionellen Umfelds zusammenhängt und somit beeinflussbar ist. So steigt sie beispielsweise, wenn Täter und Opfer sich nicht kennen sowie mit der Schwere der Verletzung. Das Anzeigeverhalten wird positiv beeinflusst, wenn Betroffene Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit haben, sich nach der Tat rasch jemandem anvertrauen und es gelingt, sie an Unterstützung zu binden.[9]

Der Polizei wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils zwischen 7000 und 8000 Fälle sexueller Nötigung und Vergewaltigung bekannt. Die genannten Studien verdeutlichen jedoch, dass dieses sogenannte Hellfeld das tatsächliche Ausmaß der Gewalt bei Weitem nicht abbildet. [...]
Nicht die Person, die keinen Geschlechtsverkehr möchte, muss Ablehnung ausdrücken, sondern die Person, die ihn möchte, muss sich erkundigen, ob er gewünscht ist. [...]"

Quelle: bpb - "Sexualisierte Gewalt im reformierten Strafrecht. Ein Wertewandel - zumindest im Gesetz", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.

Im letzten Satz der zitierten Passage fehlt leider der Zusatz, dass es auch von erheblicher Bedeutung ist, nicht nur ob der Geschlechtsverkehr bzw. sexuelle Kontakt mit wem jeweils gewünscht ist, sondern auch in welcher Form, auf welche Weise er vonstattengeht - mit welchen Praktiken, Handlungen also - ob all das von allen Beteiligten tatsächlich so gewünscht, gewollt ist und als angenehm empfunden wird - oder nicht.
 
Denn durch grooming und gaslighting (massive Manipulation also) wirken Täter vorab gerade ohne Anwendung physischer Gewalt, jedoch mittels psychischer Gewalt darauf hin, dass das Opfer, mehrheitlich die Frau, zulässt, was, welche dann, d.h. im Verlauf des Geschehens, schließlich erfolgende physische, sexuelle Gewalt der Täter tätigt.
 
Genau diese gezielt, vorsätzlich manipulative Vorgehensweise solcher Täter ist unzweifelhaft perfide.
Möglich wird dem Täter dies, indem er zuvor ein Vertrauensverhältnis schafft - welches er dann missbraucht.
22. Oktober 2017
 
Es liegt nach wie vor einiges erheblich im Argen: schon die polizeilichen Ermittlungen, die Ermittlungsverfahren werden infolgedessen mehrheitlich eingestellt, mit der Folge, dass nachweislich mehrheitlich männliche Täter daraus ableiten:
 
Mir passiert nichts - ich kann mich Frauen gegenüber so lange, oft und intensiv schäbig, schädigend, missbräuchlich, verletzend, unterdrückend, ausbeutend, gewaltvoll verhalten, wie ich will: so lange es keine Zeugen und Beweise gibt oder solche nicht gefunden oder nicht anerkannt werden, werde ich nicht im Geringsten behelligt, habe ich keinerlei negative Konsequenzen zu fürchten.

Beweise gibt es häufig deshalb nicht, weil üblicherweise bei der durch die Täter vorgenommenen Gewaltanwendung im häuslichen Bereich keine Zeugen zugegen sind, auch nicht beim Geschlechtsverkehr, d.h. der sexuellen Gewalt, der/die ebenfalls üblicherweise im intimen, privaten Rahmen stattfindet.

Wenn es sichtbare, körperliche Verletzungen gibt, sind diese oft dann nicht mehr wahrnehm- bzw. ärztlich feststellbar, wenn Frauen sich schließlich doch zu einer Strafanzeige entschließen - aus bereits genannten Gründen tun sie dies jedoch meistens nicht oder aber erst längere Zeit (Wochen, Monate bis hin zu Jahren) nach der Tat/den erfolgten Taten, so dass körperliche Verletzungen dann nicht mehr feststellbar, d.h. nicht mehr im Zusammenhang mit den erfolgten Gewalttaten dokumentierbar sind.

Vor allem ist es völlig falsch, die Verweigerung der Aussage der Frauen/Opfer dahingehend zu interpretieren, dass sie keine Strafverfolgung bzw. Verurteilung wünschen, denn es handelt sich in Fällen häuslicher und sexueller Gewalt nicht um eine "einfache Aussage", sondern es muss üblicherweise immer eine Videovernehmung der Opfer erfolgen - diese ist für die Frauen häufig sehr belastend, sie (die Opfer, nicht die Täter) werden dabei auf Herz und Nieren geprüft, nicht selten wird ihnen dann sogar nicht einmal von den vernehmenden Polizeibeamten bzw. PolizeibeamtINNEN geglaubt, sondern "aussagepsychologische GutachterINNEN" pathologisieren die aussagenden Frauen und diffamieren sie damit, lassen sie also als unglaubwürdig, als Lügende und "psychisch Kranke, Gestörte" erscheinen, stellen sie in ihren Gutachten so dar.
 
Auch werden während der Vernehmung häufig suggestive Fragen gestellt und wichtige Fragen (zum Geschehen, Tathergang, Täterverhalten, den weiteren Umständen, dem Verhalten der Frauen/Opfer ...) werden hingegen n i c h t gestellt.
 
Mit entsprechenden Folgen: Die Verfahren werden eingestellt, es kommt zu keiner Verurteilung, somit auch zu keiner Strafe - die Täter tauchen folglich in den Statistiken als Straftäter gar nicht erst auf.

Für die Opfer bedeutet das sekundäre Viktimisierung - denn gerade selbst dann, wenn sie aussagen (inklusive Videovernehmung), wird ihnen trotzdem nicht nur nicht geglaubt, es wird ihnen von Exekutivorganen, Polizei, Staatsanwaltschaften, unterstellt, sie würden lügen, die Dinge "rückwirkend wahnhaft umdeuten", sie, die Frauen, die Opfer, werden also zum Zwecke des Einstellenkönnens der Verfahren und zum Zwecke des Täterschutzes pathologisiert, mögliche Beweismittel (aus der Tatzeit) werden außerdem nicht gesichtet, sondern vollständig ignoriert, nicht einmal wenigstens darauf geprüft, ob sie als Beweise in Frage kommen könnten.

Das ist aktiver Täterschutz - von der Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaften) getätigt - wissentlich.
 
-
21. März 2018
 
Man hat den Eindruck gerade auch Opferschutzinstitutionen wie jedenfalls der Weisse Ring, zumindest einige ihrer Mitarbeiter, möchten überdies Verurteilung von Sexualstraftätern verhindern.
 
Ich hatte mich vor zwei Jahren an den Weissen Ring gewandt, weil ich finanzielle Unterstützung für die anwaltliche Erstberatung (im Rahmen einer Strafanzeige wegen sexueller Gewalt) brauchte und hierfür an den Weissen Ring verwiesen wurde.
 
Der Herr, mit dem ich am Telefon sprach, wollte mit mir nicht mal einen ersten persönlichen Gesprächstermin vereinbaren, bei welchem ich die Situation hätte schildern können, sondern forderte mich auf, ihm zuvor das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen, er wolle sich dort vorab informieren, ob meine Anzeige Aussicht auf Erfolg habe, anderenfalls könne ich nicht mit einer Unterstützung des Weissen Rings rechnen.
 
Ich fand das sehr befremdlich, denn es ging ihm offensichtlich also nur ums Geld, das er nicht, Zitat "in die Hand nehmen" wollte (so seine Formulierung), wenn meine Anzeige keine Erfolgsaussicht hätte, um Opferbegleitung war er nicht im Geringsten bemüht, wollte über meinen Kopf hinweg mit der Polizei sprechen, denn ich selbst konnte ohne Anwalt nicht in Erfahrung bringen, was in der Polizeiakte zu lesen war, einen Anwalt (idealerweise eine Opferschutzanwältin) konnte ich mir finanziell nicht leisten, schon die Erstberatungsgebühr nicht.

Ohne anwaltlichen Beistand haben Strafanzeigen wegen sexueller Gewalt jedoch grundsätzlich kaum bis keine Aussicht auf Erfolg - oft nicht einmal m i t Anwältin (siehe, welche Täter aus welchen Gründen verurteilt werden und welche und wieviele aus welchen Gründen nicht - im blog dargelegt, mit Quellen unterlegt).
 
Es gibt also in diversen Fällen keinerlei tatsächliche, echte Unterstützung von Opfern durch den Weissen Ring, man fühlt sich stattdessen alleingelassen, vor den Kopf gestoßen, abgewimmelt.
 
Wenn ich nun von sogar sexuellen Übergriffen durch männliche Mitarbeiter gegenüber Opfern lese, stellt sich die Frage, wie so etwas angemessen endlich vorgebeugt werden könnte und längst müsste und was für Menschen, Männer das eigentlich sind, die dort arbeiten - welches Frauenbild sie haben, wie sie damit in ihre Positionen gelangen konnten ... .
 
Beim Weissen Ring arbeiten im Übrigen viele (ehemalige) Polizisten.
 
Ganz und gar bekannt ist auch mir das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft - man nennnt das aktiven Täterschutz und sekundäre Viktimisierung:
Unzählige Täter, die sexuelle Gewalt tätigen, werden n i c h t verurteilt, weil zuvor erst gar nicht angemessen, sorgfältig gegen sie ermittelt wird, ganz besonders dann nicht, wenn sie keinen Migrationshintergrund haben.
 
Wichtig daher auch der Brief von Petra Kappler - an einen der Täter: vom Weissen Ring.
 
"[...] Detlef Hardt, früherer Leiter der Lübecker Außenstelle des Weißen Rings, steht unter Verdacht, Frauen sexuell belästigt zu haben. Der SPIEGEL hat sich die Vorwürfe mehrerer Frauen eidesstattlich versichern lassen. Sie reichen von klebrigen Anmachen über die Frage, ob er die Brüste der Frauen anfassen dürfe, bis hin zum wohl ernst gemeinten Tipp, sie sollten doch als Hure arbeiten, um aus ihrer Geldnot herauszukommen.
Der Verein mit Sitz in Mainz hatte Hardt, der sämtliche Vorwürfe vehement bestreitet, im Herbst aus dem Amt gedrängt. Über die wahren Gründe und Hintergründe ließ der Weiße Ring die Öffentlichkeit allerdings im Unklaren. Nach Erscheinen umfassender Berichte des SPIEGEL und der "Lübecker Nachrichten" sind der schleswig-holsteinische Landesvorsitzende des Weißen Rings, Uwe Döring, und sein Stellvertreter Uwe Rath am Samstag zurückgetreten.[...]
 
Sie bezeichnet Hardt als "Täter"; ob er das allerdings wirklich ist, auch im strafrechtlichen Sinn, ist nicht erwiesen. In der Vergangenheit hatte die Lübecker Staatsanwaltschaft zwar mehrfach Hinweise darauf bekommen, dass sich Hardt gegenüber Frauen daneben benommen hatte. Ermittlungen leitete sie aber nicht ein, weil es an "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten" für eine Straftat gefehlt habe.
Gefährlich wird nun für Hardt, dass ihn mehrere Frauen, die sich nicht kannten, unabhängig voneinander belasten. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: spon - "Offener Brief nach Skandal um Weißen Ring (...)"
Hier gibt es (eigentlich) nichts zu erklären.
 
Außer vielleicht:
Jetzt der Tanga. Nächstes Mal doch wieder der Rock, die Haare, der Blick, die Stimme - letztlich: ist die ganze Frau eine einzige Einladung/Zumutung für den Mann - für jeden Mann: der einfach gerne Sexualgewalt tätigen, die Frau benutzen, konsumieren, objektifizieren, missbrauchen, beschädigen w i l l und meint, ein Recht darauf zu haben - für Männer also, die Vergewaltigung mit "Sex" gleichsetzen, Konsens "unterstellen", wo häufig durchaus sehr deutlich wahrnehmbares NEIN! vorhanden ist.
 
Und nochmal auch das:
Möglicherweise bestand zunächst vielleicht tatsächlich Konsens darüber, dass gemeinsamer Sex stattfinden soll, aber:
 
Sex ist nicht gleichbedeutend mit Sexualgewalt, Vergewaltigung und deshalb auch nicht mit Porno. Daran ändert auch victim blaming nichts.
 
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"[...] Strafverfolgung
Bei der Umsetzung koordinierter Intervention in Fällen häuslicher Gewalt konnte die Ebene der Strafverfolgung bisher noch nicht in gleichem Maße eingebunden werden wie jene der Gefahrenabwehr durch die Polizei. Die Quoten der Verfahrenseinstellungen lagen sehr hoch, Sanktionen für die Täter gab es selten. Trotz erkennbarer Bemühungen von Dezernentinnen und Dezernenten in den Amts- und Staatsanwaltschaften wurden offiziellen Statistiken zufolge nach wie vor mindestens zwei Drittel der Fälle häuslicher Gewalt folgenlos eingestellt. Neuere Forschung zu diesem Thema[8] zeigt ein Dilemma auf: Auch wenn in einer Amtsanwaltschaft konsequent vermieden wurde, auf den Privatklageweg zu verweisen, und das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wurde, so ist doch die Mehrheit der Fälle -ca. 80 Prozent - nach § 170 Strafgesetzbuch eingestellt worden, und zwar mit der Begründung mangelnder Nachweisbarkeit der Taten. Dies geschah in der Regel dann, wenn Geschädigte nicht zum Tathergang aussagen wollten, und hatte dann für die Täter keinerlei Konsequenzen. Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Bereitschaft der Geschädigten, an der Strafverfolgung aktiv mitzuwirken, und dem Ausgang der Verfahren. Dezernentinnen und Dezernenten lehnen es meist ab, gegen den Willen der Geschädigten ein Strafverfahren zu führen. Sie machen sich teilweise Sorgen um die Sicherheit der Frau, bestimmte Gewaltkonstellationen gelten aber auch nicht als verfolgungswürdig. Sie sehen die Aussage der Geschädigten als unverzichtbares Beweismittel für die Erhebung einer öffentlichen Klage an.
 
Wenn die Geschädigte sich zur Tat nicht äußern möchte, wird dies in der Regel als eine Ablehnung weiterer Strafverfolgung interpretiert. Somit folgen die Verfahren mehrheitlich einem vermeintlichen Willen der Geschädigten. Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass es so einfach nicht ist. Die größte Gruppe der von Gewalt betroffenen Frauen sandte widersprüchliche Signale aus und stand dem Strafverfahren nicht klar ablehnend, sondern ambivalent gegenüber. Amts- und Staatsanwaltschaften bearbeiten somit die Verfahren häuslicher Gewalt häufig im Spannungsfeld zweier widerstreitender Interessen. Die Lebensumstände und Lebensplanung sowie die Bedürfnisse eines Teils der Gewaltopfer sind nicht mit der Zielrichtung einer konsequenten Strafverfolgung in Einklang zu bringen, vor allem dann, wenn Frauen die Beziehung fortsetzen wollen oder wenn sie vom Täter unter Druck gesetzt werden. Frauen scheuen davor zurück, durch ihre Aussage über die Gewalttaten die ganze Verantwortung für weitere Strafverfolgung auf sich zu nehmen, und fürchten weitere Gewalt. Die Situation der Geschädigten und das Ausmaß ihrer Mitwirkungsbereitschaft muss im Interesse ihrer Sicherheit und einer konsequenten Sanktionierung der Taten möglichst genau abgeklärt werden. Durch persönlichen Kontakt schon frühzeitig im Ermittlungsverfahren können Geschädigte eher motiviert und ermutigt werden, die Strafverfolgung für sich zu nutzen, und es kann dem Opferschutz entscheidend gedient werden. [...]
 
Die neuen Strategien der Bekämpfung von Gewalt im Geschlechterverhältnis - die Interventionsprojekte/-konzepte - zielen auf ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis; sie sind aber keine Wunderwaffe gegen diese Gewalt. Die Arbeit der hier miteinander kooperierenden Experten und Expertinnen darf nicht durch überhöhte Erwartungen belastet werden. Mit Interventionsprojekte lässt sich aber tatsächlich viel erreichen, wenn die Erkenntnisse über die Voraussetzungen gelingender Kooperation und kooperationsfördernde Faktoren sowie mögliche Konflikte berücksichtigt und Verantwortliche langfristig eingebunden werden. Durch die Schaffung neuer Unterstützungsangebote oder die Erarbeitung neuer Richtlinien kann es zu konkreten Verbesserungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder kommen; der Schutz vor den häusliche Gewalt ausübenden Männern kann organisiert werden. Sie können die Bereitschaft zum Umdenken und Lernen von Personen und Organisationen fördern und so die gesellschaftliche Verantwortung für Gewalt im Geschlechterverhältnis stärken und weitere Zielgruppen betroffener Frauen erreichen, die bislang durch die Lücken des Hilfesystems fallen. Interventionsprojekte/-konzepte ermöglichen einen breiten Konsens unter den beteiligten Experteninnen und Experten sowie den Institutionen, schaffen Strukturen, in die weitere gesellschaftliche Kräfte eingebunden werden können, und kommen so ihrem Ziel eines Abbaus der häuslichen Gewalt näher.[12]
 
Der Blick richtet sich inzwischen auch auf die Kinder, welche die Gewalt gegen die Mutter miterleben müssen. Ihre Situation wird in Forschung und Praxis zunehmend Gegenstand des Interesses und der Entwicklung von Unterstützung.[13] Das Miterleben der Gewalt wird als eine Form der Gewalt gegen das Kind angesehen.[14] Der Kinderschutz ist gefordert, die Situation der Mütter ernst zu nehmen und Konzepte zu entwickeln, die berücksichtigen, dass oft sowohl die Mutter als auch die Kinder der Gewalt ausgesetzt sind und dass in dieser Situation eine Mutter ihre Kinder nicht aus eigener Kraft schützen kann. Probleme bereitet die Tatsache, dass in den familiengerichtlichen Verfahren, in denen über Sorgerecht und Umgangsrecht entschieden wird, die Sicherheitsinteressen von Müttern oft nicht ernst genug genommen werden. Durch die Arbeit der Interventionsprojekte gelingt es inzwischen eher, die separaten Bereiche des Kinderschutzes und der Frauenunterstützung miteinander zu verknüpfen.
 
Gerade weil sich an die Kooperation und Vernetzung von vielen Seiten hohe Erwartungen richten, muss auf eines hingewiesen werden: Die Beteiligung an Vernetzung und das Organisieren von Kooperation kosten Zeit und Zeit kostet Geld. Es ist nicht tragbar, dass diese Wege zur Optimierung von Schutz und Unterstützung allein auf ehrenamtliches Engagement und zusätzliche Arbeitsbelastung bauen. In allen beteiligten Institutionen müssen die nötigen Mittel aufgebracht werden, um sich verlässlich in die Vernetzung einbinden zu lassen. Diese Mittel sind gut angelegt. Investitionen in Prävention heute sparen zukünftige Folgekosten von Gewalt in ganz anderer Höhe.
 
Gewalt im Geschlechterverhältnis zu beenden ist eine der großen Herausforderungen an unsere Gesellschaft auf dem Weg zur Verwirklichung vonFrieden, Menschenrechten und Demokratie. Erst wenn Menschenrechte und innere Sicherheit auch im privaten, häuslichen, familiären Bereich gelten, wird es "im Außen" gelingen, Frieden zu sichern."
 
Quelle: bpb - "Kooperation zum Schutz vor Gewalt in Ehe und Beziehungen", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Faktencheck zum Fall Kachelmann - Vergewaltigung, sekundäre Viktimisierung des Opfers durch die Justiz und die Medien. Ja: Es geht um Macht und Kontrolle - um strukturelle Gewalt, um den Erhalt des Patriarchats. Grundsätzlich - nicht nur im Fall Kachelmann.
 
"[...] Der Fall hat die Nation gespalten. Denn es ging in diesem Prozess um viel mehr als nur um diese beiden Menschen. Es ging um die sexuelle Gewalt zwischen den Geschlechtern, diesen dunklen Kern der Männerdominanz. Mehr noch: Es ging um die dramatischste Variante der Sexualgewalt – die innerhalb von Beziehungen. Dass diese Gewalt als Unrecht empfunden wird, ist relativ neu. Erst nach langem Kampf von Feministinnen wurde 1997 das Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe verabschiedet. Bis dahin war sie ein Herrenrecht. Zwanzig Jahre. Das ist nicht viel im kollektiven Bewusstsein.
 
Und überhaupt erst seit Mitte der 1970er Jahre ist Vergewaltigung - ob im Krieg, auf der Straße oder im Ehebett - ein öffentliches Thema. Dank der Frauenbewegung. Bis dahin existierten Missbrauch und Vergewaltigung einfach nicht – und wenn doch mal, war es eine Schande für das Opfer, und nicht für den Täter (So ist es ja in manchen Regionen der Welt bis heute). Vierzig Jahre. Auch das ist nicht viel im kollektiven Bewusstsein.
Bis heute müssen darum Opfer um ihre Glaubwürdigkeit ringen. Bis heute riskieren Opfer, zu Täterinnen gemacht zu werden, vor Gericht wie in den Medien und an den Stammtischen.
 
Im 21. Jahrhundert wird in Deutschland nur jede zwölfte Vergewaltigung angezeigt, so eine Studie des Bundesfamilienministeriums. Und von diesen angezeigten Fällen wird am Ende nur jeder zehnte Angeklagte auch verurteilt, so eine kriminologische Studie. Das heißt: In Deutschland wird noch nicht einmal jeder 100. Vergewaltiger auch verurteilt (Und da sind die bei Sexualverbrechen nur sehr niedrigen Falschbeschuldigungen schon eingerechnet).
 
99 von 100 Vergewaltigern müssen nicht mit Folgen rechnen. Vergewaltigung ist das risikofreiste Verbrechen. Denn unser Rechtssystem ist gerade im Bereich der (Sexual)Gewalt täterorientiert, auf Kosten von Kindern und Frauen.
 
Wenn also ein Fall wie Kachelmann vor Gericht kommt und aufgrund der Bekanntheit des Angeklagten besonderes Aufsehen erregt, dann geht es in Wahrheit nicht nur um den einen Angeklagten und das eine mutmaßliche Opfer – es geht um die Sache. Zumindest in Medien und Öffentlichkeit. Dabei ist entscheidend, wie man grundsätzlich zur Sexualgewalt steht: Nimmt man das Problem ernst und hält es für denkbar, dass es passieren kann – oder ist man von vorneherein der Auffassung, es sei unwahrscheinlich, weil die meisten Kinder und Frauen eh lügen, und sich nur an den Männern rächen wollen.
 
Vor Gericht allerdings darf es nicht um die Problematik an sich gehen, sondern muss die individuelle Schuldfrage bzw. Glaubwürdigkeit geklärt werden. Doch auch Richter stehen nicht außerhalb der Welt, auch sie sind nur Menschen. Im Fall Kachelmann war der Druck auf das Provinz-Gericht enorm. Dem hat das Gericht sich entzogen, indem es weder dem Angeklagten noch der Nebenklägerin gerecht wurde. Nicht gerecht werden konnte?
 
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling erklärte wörtlich bei der Urteilsverkündung: „Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist.“ Und er fuhr fort: Die Öffentlichkeit möge „bedenken, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat“. Aber: „Bedenken Sie auch umgekehrt, dass Frau D. möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.“
 
Die „Öffentlichkeit“, also die Medien, folgte diesem weisen Rat des Richters nicht. Das Urteil wurde als definitiver Unschuldsbeweis pro Kachelmann gefeiert. Und auch Kachelmann selber wollte seinen Sieg nun uneingeschränkt genießen. Er erklärte allerorten, er sei das Opfer einer „Falschbeschuldigerin“ geworden und zettelte nun seinerseits eine Flut von Klagen an: gegen manche Medien, darunter EMMA, sowie gegen die Ex-Freundin. [...]
 
29. April 2016. Das Verfassungsgericht hebt die Entscheidungen von drei Gerichten auf: des Landgerichts Köln, des Oberlandesgerichts Köln und des Bundesgerichtshofs. Zwei der Gerichte waren in dem von Kachelmann angestrengten Zivilverfahren zu dem Urteil gelangt, der Kläger habe recht. Seine Ex-Freundin dürfe nicht länger behaupten, er habe sie vergewaltigt.
Das sahen die drei VerfassungsrichterInnen anders. Sie wiesen darauf hin, dass in dem Strafverfahren 2010/2011 nicht geklärt werden konnte, ob nun die Angaben von Kachelmann oder die von Dinkel der Wahrheit entsprechen. Die höchsten Richter befanden darum, Claudia Dinkel habe das Recht auf ihre „subjektive Sicht“ der Nacht, das sei eine Frage der „Meinungsfreiheit“. Denn schließlich habe das Geschehen objektiv nicht geklärt werden können. Und außerdem habe Kachelmann mit seiner Behauptung, sie habe sich „das nur ausgedacht“, Dinkel provoziert. [...]
 
Der Ermessensspielraum bei der Urteilsfindung ist groß. Und in Fällen der Sexualgewalt, bei denen es in der Regel keine Zeugen gibt, ist er sehr groß. [...]
 
Um diese Verletzungen war es bereits im Strafverfahren in mehreren Gutachten gegangen – die sich allerdings immer wieder widersprachen. Auch der Frankfurter Rechtsmediziner mochte sich nicht eindeutig äußern. Verhoff: Es sei "nicht auszuschließen, dass einzelne Komponenten des Verletzungsbildes durch fremde Hand oder akzidentiell entstanden sind". Richter Sagebiel schloss es kurzerhand aus. [...]
 
Für die meisten JournalistInnen allerdings ist nach dem Frankfurter Verdikt schon jetzt klar: „Ex-Geliebte hat Vergewaltigung durch Kachelmann erfunden“, titelte der Berliner Tagesspiegel; „Rache ist süß“ Die Zeit. Und mit dem Zitat „Ich wollte kämpfen, nicht um Gnade winseln“ titelte der Stern. [...]
 
Als im März 2010 in der EMMA-Redaktion erstmals darüber geredet wurde, Kachelmann sei der Vergewaltigung angeklagt, habe ich entschieden die Position vertreten: Wir berichten bis auf weiteres nicht, denn das ist eine sehr schwere Anschuldigung, die einen Menschen ruinieren kann. Ehrlich gesagt, konnte ich mir das auch zunächst nicht vorstellen. Ich hatte Kachelmann bis dahin als witzigen, leicht anarchistischen Kollegen kennen und schätzen gelernt, und auch zwei, drei Sendungen mit ihm gemacht. Also: abwarten.
 
Richtig hellhörig geworden im Fall Kachelmann bin ich erst am 24. Juni 2010. Da erschien ein ganzes Dossier in der Zeit, in dem behauptet wurde, Kachelmann sei unschuldig und seine Ex-Freundin lüge aus Rachsucht. Drei Monate vor Beginn des Prozesses!
Das Dossier zeugte von Detail- und Akten-Kenntnis und war geschrieben von der Zeit-Redakteurin Sabine Rückert. Die ist seit längerem eingeschossen auf Fälle, in denen Männer „fälschlicherweise“ des Kindesmissbrauchs oder der Vergewaltigung bezichtigt werden. Solche Fälle gibt es selbstverständlich. Doch sie sind gar nicht so einfach zu finden, denn der Prozentsatz der Falschanschuldigungen bei Sexualverbrechen liegt im sehr niedrigen, einstelligen Bereich (Eben weil die Opfer nicht selten zu Tätern gemacht werden, sobald sie sich wehren). [...]
 
Unabhängig von dieser einzelnen, erstaunlich involvierten Journalistin ist seit langem auffallend, dass viele GerichtsberichterstatterInnen die Neigung haben, sich für verpasste Staatsanwälte oder Richter zu halten. Sie berichten nicht nur über die Verfahren, sondern erteilen dem Gericht Ratschläge und Noten. Und je mächtiger das Blatt ist, in dem sie schreiben, desto stärker die Einschüchterung von Staatsanwälten und Richtern. So beeinflussen Journalisten Verfahren und Urteile. Das ist eine fatale Entwicklung. Denn Journalisten sollen Rechtsprechung ja nicht beeinflussen, sondern darüber berichten, wenn nötig kritisch.
Dass ihr aktiver Eingriff in den Kachelmann-Prozess öffentlich wurde, hat der Zeit-Journalistin übrigens nicht geschadet. Sie berichtete bis zum Ende als „Beobachterin“ über den Kachelmann-Prozess und ist heute stellvertretende Chefredakteurin. [...]
 
Ich gelte in der Causa Kachelmann sozusagen als die zweite „Falschbeschuldigerin“, ganz wie das mutmaßliche Opfer. Denn ich hätte angeblich geschrieben, Kachelmann habe die Frau vergewaltigt. Nur: Ich habe das – wie in EMMA und auf EMMAonline Wort für Wort nachlesbar – nie behauptet!
Ich habe lediglich die Vorverurteilung des mutmaßlichen Opfers zurückgewiesen und von Anfang bis Ende diese Position vertreten: Wenn Kachelmann das Recht auf die Unschuldsvermutung hat – dann hat auch Dinkel das Recht auf diese Unschuldsvermutung. Denn es kann zwar sein, dass sie gelogen hat – aber es kann auch sein, dass sie die Wahrheit gesagt hat. Das heißt, ich habe exakt die Position vertreten, und vertrete sie noch, die Richter Seidling nach neun Monaten Verhandlung vertreten hat. Fünf Jahre später schließen sich die Verfassungsrichter der Einschätzung des Mannheimer Richters an.
 
Nach meiner Irritation über die hemmungslose Vorverurteilung von Claudia Dinkel in der Zeit – und später auch im Spiegel etc. – saß ich im Juli 2010 in einer Talkshow, Anne Will, zum Thema. Neben mir saß ein erfahrener, im Ruhestand befindlicher Staatsanwalt. Und der erklärte ganz ruhig: Wenn seine Tochter vergewaltigt worden sei und hätte ihn um Rat gefragt – er hätte ihr geraten, die Vergewaltigung nicht anzuzeigen.
Damals war ich tief schockiert über diese Aussage. Ein Staatsanwalt, der kein Vertrauen in den Rechtsstaat hat.
 
Inzwischen verstehe ich ihn. Und: Ich fürchte, ich würde in manchen Fällen heute genau das gleiche raten. Das ist für mich die schrecklichste Erkenntnis aus dem unwürdigen Umgang mit dem Fall Kachelmann: der Triumph der (möglichen) Täter und die Verlorenheit der (möglichen) Opfer."
 
Quelle: aliceschwarzer.de - "Die desaströsen Folgen des Falles K.", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.

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