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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Vergewaltigung, Strafanzeige und das Problem der aus bekannten Gründen zumeist fehlenden Zeugen und Beweise, mit ebenso bekannten Folgen – sowie: über Gerechtigkeit

 
Vergewaltigung, Strafanzeige und das Problem der aus bekannten Gründen zumeist fehlenden Zeugen und Beweise, mit ebenso bekannten Folgen – sowie: Über Gerechtigkeit
 
"In dubio pro reo." Im Zweifel für den Angeklagten. Oder auch "in dubio mitius" – im Zweifel milder zu entscheiden, zu urteilen, heißt: ein gerichtlich Angeklagter darf nicht im Rahmen eines Strafprozesses verurteilt werden, wenn das Gericht, d.h. der/die Einzelrichterin - fehlbare, beeinflussbare, interessengeleitete Menschen also - Zweifel an seiner Schuld hat.

Solche Zweifel auszuräumen, dafür werden im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen (Ermittlungsverfahren nach Strafanzeigen) üblicherweise Beweise und Zeugenaussagen herangezogen.  

Und so haben wir verinnerlicht, dass es ohne solche vorhandenen Zeugen und/oder (sicheren) Beweise, Beweismittel, Sachbeweise, die eine (Straf-) Tat nachweisen sollen, keine Verurteilung des etwaigen Täters (somit auch keine Strafe) geben darf.

Soweit so nachvollziehbar, denn wir wollen keine Willkür, keine diktatorischen, totalitären, undemokratischen Verhältnisse, sondern transparente, rechtsstaatliche, idealerweise auch moralisch bzw. ethisch richtige, gerechte.
 
An dieser Stelle stoßen wir jedoch auf zwei relevante Probleme:

1. Es handelt sich bei oben Genanntem um ausschließlich sogenannt "positives Recht", das von Menschen "gemacht", gesetzt wird, somit vorläufig, veränderlich, falsifizierbar ist - und dies, wie jede echte Wissenschaft, auch sein und bleiben muss, denn "der" Mensch kann irren, über nur unzureichende Kenntnis, Wissen, Erfahrung, Erkenntnis verfügen. Umstände, Verhältnisse, Einsichten, Erkenntnisse, moralische Werte können sich außerdem ändern und müssen daher zwischen Menschen aushandelbar, neu beurteil- und bewertbar bleiben, siehe Ethik (Teilgebiet akademischer Philosophie).

Es kann sogar Umstände geben, unter denen geltendes positives Recht aus moralischen bzw. ethischen Gründen/Geboten gebrochen werden muss und darf, bspw. dann, wenn im Rahmen dieses geltenden "Rechts" universale Menschenrechte, die Menschenwürde verletzt werden, das geltende positive Recht dies legitimiert, legalisiert - was wiederum Menschen, Personen (bspw. auf Basis von Ideologie) vornehmen, tätigen und zu verantworten haben.
 
2. Wie verfahren wir mit welchen Folgen mit Fällen, mit Tätern und Opfern, wenn es keine Zeugen und/oder Beweise (in Form von Spuren, durch In-Augenscheinnahme des Tatorts, durch Tatmittel, Videoaufzeichnung oder andere Dokumentationsmittel, durch bspw. auch Verletzungen des Opfers etc.) gibt oder auch, wenn Beweismittel zwar möglicherweise durchaus vorhanden sind, jedoch durch die Ermittlungsbehörden, insbesondere die Polizei, trotz bestehender Pflicht hierzu n i c h t geprüft, sondern ignoriert, übergangen werden und das Opfer dies - ohne anwaltliche Unterstützung - nicht nachweisen bzw. nicht geltend machen kann?
 
Wie verfahren wir also – mit welchen Folgen für Täter und insbesondere Opfer – mit Fällen, in denen eine Straf-, bspw. auch eine Gewalttat "möglicherweise" bzw. tatsächlich stattgefunden hat, es hierfür jedoch weder Zeugen noch Beweise gibt?

Wie verfahren wir mit all den zahlreichen (!) Fällen, Taten – wenn es sich also gerade nicht um seltene, etwaig "hinnehmbare" Ausnahmen handelt - bei denen es üblicherweise keine Zeugen und/oder Beweise gibt, geben kann: wie bspw. bei sexueller Gewalt, Vergewaltigung, die mehrheitlich im Rahmen von Beziehungen, Bekanntschafts-, Vertrauensverhältnissen - im privaten, häuslichen Bereich, hinter verschlossenen Türen, im Verborgenen, ohne Zuschauende, Zeugen - von weltweit mehrheitlich bis fast ausnahmslos Männern gegenüber mehrheitlich Frauen getätigt wird und das im Übrigen bekanntlich wie nachweislich seit Jahrtausenden?
Siehe außerdem auch Frauenkauf/Freiertum, Prostitution - "bezahlte" Vergewaltigung.
 
Hierzu verweise ich nochmals ausdrücklich auf die leider nach wie vor gängig verbreiteten Vergewaltigungsmythen (siehe an anderen Stellen im blog mittels umfangreichen, seriösen Quellenmaterials ausführlich erläutert).

Ist es nicht sehr praktisch, geradezu vorteilhaft für T ä t e r solcher "sexuellen" physischen und damit stets einhergehend auch psychisch-emotionalen Gewalt, kommt es ihnen nicht vollumfänglich entgegen, d a s s es bei solcher durch sie getätigten Gewalt üblicherweise, d.h. in den meisten Fällen keine Zeugen und/oder Beweise gibt oder die Beweise, wie z.B. körperliche Verletzungen, innerhalb relativ kurzer Zeit zumeist wieder und häufig vollständig unsichtbar werden, was jedoch nicht bedeutet, dass die Opfer nicht intensiv, zumeist auch wiederholt, darunter gelitten haben und psychisch-emotionale sowie auch physische Spätfolgen, Langzeitwirkungen, -belastungen davontragen, einige Opfer auch eine Posttraumatische Belastungsstörung, mit weiteren gravierend negativen, destruktiven Folgen für ihr Leben.

Wenn wir aber doch seit sehr langer Zeit um diese Tatsachen wissen, bspw., weil es dann und wann doch Zeugen und/oder Beweise gab oder gibt, weil Mittäter oder anderweitig in die Tat Involvierte, dabei Anwesende darüber unzweifelhafte Aussagen machten, weil Täter auch Dritten gegenüber ihre Tat (unfreiwillig oder prahlerisch) nannten, schilderten, weil Opfer (mehrheitlich Frauen weltweit) typische Verletzungen aufwiesen, die sich in einigen Fällen doch rechtzeitig feststellen ließen, weil manche Tat auch doch gefilmt wurde oder es unbemerkte Zuschauer, Zeugen gab und auch deshalb wissen wir darum, weil unzählige betroffene, in solcher Weise – durch "sexuelle" Gewalt – beschädigte Frauen rings um den Globus und seit Jahrtausenden nicht sämtlich, nicht ausnahmslos alle, überdies so "intensiv", langandauernd, wiederholt und konsistent lügen können, siehe zuletzt auch nochmals durch #metoo offengelegt.
 
Wenn wir um all das also umfassend und lange genug wissen und vor allem auch darum, welche Folgen das hat:
 
dass Opfer, vergewaltigte Frauen, mehrheitlich deshalb nicht Strafanzeige gegen ihre(n) Täter erstatten, eben weil sie keine Beweise und/oder Zeugen haben und fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass die Strafanzeige, das gesamte langwierige, bekannte Prozedere danach, sie aus vielerlei Gründen noch zusätzlich belastet (was tatsächlich fast immer der Fall ist), dass die Anzeige ohnehin keine Aussicht auf "Erfolg" hat, die Täter also mehrheitlich n i c h t verurteilt werden und das auch deshalb, weil:
 
dann zu sogenannten Sachverständigengutachten, zu "aussagepsychologischen Gutachten" gegriffen wird, die als "Beweise" herhalten sollen und dabei wiederum ebenfalls schon lange bekannt ist, wie häufig und intensiv fehlerhaft bzw. vollständig falsch diese Gutachten aus welchen Gründen (siehe Tendenz-, Gefälligkeitsgutachten, Interessenkonflikt) mit welchen Folgen wiederum sind.
 
Wenn wir um all das nun lange und umfassend genug wissen - siehe entsprechende, bereits wiederholt vorgebrachte und begründete Kritik an der Art der Vernehmung von Opfern, an der Gutachterproblematik sowie auch an der fehlenden Kontrolle (Kontrollinstanz, -insitution) zur tatsächlich unabhängigen Überprüfung der Polizei inklusive deren Ermittlungstätigkeit (als Ermittlungsbehörde), we nn wir außerdem wissen, dass mehrheitlich, wenn überhaupt, gerade solche Täter verurteilt (und bestraft) werden, die den Opfern fremd waren und die einen Migrationshintergrund haben, dies aber genau jene Täter sind, die am seltensten sexuelle Gewalt tätigen, da die Mehrzahl der Täter den jeweiligen Opfern b e k a n n t ist: häufig handelt es sich bei den Tätern um Partner, Ehemänner, Freunde, Bekannte, Verwandte, Arbeitskollegen, Mentoren, Vorgesetzte …, diese Täter somit gerade auch "biodeutsche", weiße Männer sind und wenn wir überdies ebenfalls längst wissen, dass es kaum Falschbeschuldigungen durch Opfer, Frauen gibt, die Falschbeschuldigungen sich in einem Rahmen von 1 bis 9% bewegen:

wie kann, d.h. warum d a r f es vor einem solchen Faktenhintergrund dann sein, dass die bisherige Praxis der Ermittlung, Verurteilung, Rechtsprechung,
des Umgangs mit Opfern:
 
sekundäre Viktimisierung durch die Exekutive, insbesondere die ermittelnde bzw. nicht sorgfältig ermittelnde Polizei sowie durch die Ermittlungsergebnisse üblicherweise nur noch abzeichnenden Staatsanwaltschaften, aber durch auch Richter
 
und des Umgangs mit Tätern:
 
aktiver, systematischer Täterschutz durch die genannten Behörden, Institutionen, insbesondere durch wiederum die Exekutive, vor allem wiederum durch die e n t s p r e c h e n d "ermittelnde" bzw. gerade nicht sorgfältig, gewissenhaft ermittelnde Polizei sowie durch fehlende unabhängige Kontrolle der Polizei
 
beibehalten und diese Praxis nicht in angemessener, gebotener, erforderlicher, längst überfälliger Weise reformiert wird?

Denn Möglichkeiten, Ideen und Konzepte hierzu gibt es ebenfalls längst, umgesetzt werden diese jedoch nicht (siehe verlinkte Quellen). – Woran liegt das?
 
Wer profitiert davon? – Mit welchen Folgen für nicht "nur" die jeweiligen Opfer als Individuen, sondern für die gesamte Gesellschaft, für sogenannte Gleichberechtigung, Gleichstellung, Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit von Frau und Mann, für das gesamte und das alltägliche Leben und Verhalten von insbesondere Frauen und Mädchen als stets "potenzielle" und tatsächliche Opfer sowie von Männern als mehrheitlich und häufig tatsächliche Täter?
 
Es reicht augenfällig nicht, dass mehr Frauen Richterinnen werden, wenn mehrheitlich Männer die Abläufe, Interpretationen, Entscheidungen, siehe Deutungshoheit, Entscheidungsbefugnis, Machtstrukturen etc. innerhalb der ermittelnden Polizei, siehe deren immense Verantwortung als Ermittlungsbehörde sowie auch innerhalb der Politik, siehe die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die den jeweiligen Landesjustizministerien unterstellt sind, noch immer dominieren, regieren können, dürfen.

Hiergegen vermögen einzelne wenige Polizistinnen, Staatsanwältinnen oder auch Richterinnen und Politikerinnen nichts auszurichen, sofern sie ihren Job behalten und ihre berufliche Karriere nicht gefährden wollen, denn sie unterstehen, unterliegen aufgrund der genannten bestehenden Missstände jeweils persönlich der strukturellen Gewalt, des nach wie vor bestehenden und weiterhin zementiert werdenden Patriarchats:
 
Nach wie vor sind es rings um den Globus und auch in Deutschland mehrheitlich Männer, die Entscheidungs-, Verantwortungs-, Führungs-, Machtpositionen in der Exekutive, Judikative und Legislative, in Politik und Wirtschaft innehaben und sich diese, d.h. ihre Deutungshoheit, Macht, Privilegien, auch unbedingt erhalten wollen - weshalb es die bekannten Strukturen, Verhältnisse und Missstände gibt, bspw. die bisherige Art zu arbeiten, zu wirtschaften, Handel zu treiben, zu wohnen – dass und wie Frauen aufgrunddessen (!) als gratis Sorge-Arbeit-Leistende, mit welchen erheblich negativen, belastenden Folgen für diese Frauen (siehe materielle Armut …), global ausgebeutet werden: noch immer d ü r f e n.
 
All das hat bekannterweise vor Jahrtausenden bereits (siehe Beginn des Patriarchats) dazu geführt, d a s s Frauen durch Männer ausgebeutet und beschädigt, unterdrückt, unterworfen, missbraucht, misshandelt, entwertet, entwürdigt werden konnten und es nach wie vor können, werden, sogar legalisiert (!) d ü r f e n.
 
Verhielte es sich anders, hätten wir längst einen anderen, einen angemessenen Umgang mit Tätern - siehe insbesondere Ermittlungstätigkeit, weiterhin das adäquate Hinwirken auf Schuldeinsicht, Verantwortungsübernahme, Reue/Mitgefühl, Wiedergutmachung sowie insbesondere Prävention - und Opfern.
 
Wir hätten keinen Täterschutz durch Exekutive und Justiz, keine Ausbeutung von Frauen mehr als gratis Sorge-Arbeit-Leistende, es gäbe kein Freiertum, keinen Frauenkauf, keine Prostitution mehr, schon gar nicht legalisiert. Zu verurteilen, zu ahnden und zu ächten ist der Frauenkauf, das Freiertum, nicht die Opfer dessen, die Prostituierten, mehrheitlich: Frauen.
 
Und es gäbe auch keine Pornographie (schon gar nicht im bisherigen Ausmaß und Art …), die nichts anderes als gefilmte sexuelle Gewalt, als gefilmte Misshandlung, Erniedrigung, Entwertung, als demonstrierte Misogynie ist.
Porno hat mit Sex nicht das Geringste zu tun, auch das habe ich an anderen Stellen im blog bereits wiederholt ausführlich dargelegt.
 
Konkret ließe sich in Bezug auf Vergewaltigungen, "sexuelle" Gewalt und hiergegen erstattete Strafanzeigen bzw. deren Folgen im Sinne der Opfer, zu deren Unterstützung, Entlastung, d.h. als angemessener Umgang mit ihnen, Folgendes zeitnah und m.E. komplikationslos in der Praxis ändern:
 
1. Warum erhält die Anzeigende von ihrer gegenüber der Polizei gemachten mündlichen Strafanzeige und Aussage kein Protokoll, keine Kopie von der Polizei?
 
Warum erhält die Anzeigende nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts (Rechtsbeistand, Rechtsvertretung) Akteneinsicht und insbesondere die Möglichkeit, bei erfolgter Videovernehmung (wie so üblich nach Strafanzeige wegen sexueller Gewalt) eine Kopie dieser Videovernehmung, also ihrer eigenen, auf Video aufgezeichneten Aussage, zu erhalten?

2. Warum darf die Angezeigthabende in die Videovernehmung keinen Zeugen, Beistand, keine - idealerweise versierte, erfahrene, geschulte, qualifizierte - Begleitperson mitnehmen, die ggf. bei unangemessener Vernehmungsweise sofort intervenieren kann?
 
3. Warum ist es den vernehmenden Polizeibeamten, -beamtinnen erlaubt, ermöglicht, Suggestivfragen zu stellen, die aussagende Person in ihrem Sprechen abzuwürgen, sie von ihrem Thema, ihrer Rede absichtsvoll abzubringen, ihr dann Fragen in eine ganz andere Richtung zu stellen, sie wiederholt relativ forsch zu unterbrechen – als solle in der aufgezeichneten (Video-) Vernehmung Bestimmtes von der angezeigt habenden, aussagenden Person gerade nicht auftauchen, sondern ganz anderes?
 
4. Warum erhält die angezeigt und ausgesagt habende Person bei/nach einer Videovernehmung nicht wenigstens ein Schriftprotokoll derselben und warum darf sie eine ihr seltsam vorkommende Vernehmungsweise nicht im Anschluss, ggf. einige Tage später beanstanden bzw. warum wird eine (schriftlich) vorgebrachte Beanstandung nicht zur Akte genommen, nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet oder wenn, dann von der Staatsanwaltschaft übergangen, d.h. warum bleibt eine solche Beanstandung ungeprüft und folgenlos?
 
5. Warum werden etwaig vorhandene Beweise, mögliche Beweismittel nicht in jedem Fall gründlich, sorgfältig von der ermittelnden Polizei geprüft, sondern dürfen diese sogar übergangen werden und dies insbesondere auch dann, wenn es keine weiteren oder aufgrund der Tatumstände (siehe Vergewaltigung) grundsätzlich/üblicherweise keine Beweise (mehr) und keine Zeugen gibt? Ist nicht in gerade solchen Fällen jeder etwaig in Frage kommende Beweis wichtig, unverzichtbar und daher sorgfältig (auf Beweistauglichkeit) wenigstens zu prüfen?
 
6. Warum erhalten nicht alle von Gewalttaten betroffenen Opfer bereits bei/zur und nach der erstatteten Strafanzeige, d.h. noch vor dem und vor allem während des Ermittlungsverfahrens grundsätzlich Zugang/Möglichkeit zu kostenfreiem Rechtsbeistand bzw.  warum werden die Kosten für einen solchen – bei freier Wahl des Rechtsanwalts – nicht grundsätzlich übernommen? Denn eine fundierte Rechtsberatung und Rechtsvertretung ist für die angezeigt habenden oder auch eine Strafanzeige in Erwägung ziehenden Opfer aus bereits genannten Gründen unverzichtbar.
 
7. Warum erhalten Opfer über sogenannte Opferberatungs-, Opferhilfestellen wie bspw. den Weissen Ring nicht tatsächlich grundsätzlich und in jedem Falle eine versierte, kostenfreie persönliche Beratung und Unterstützung sowie Begleitung bis zum Ende des Verfahrens oder Prozesses, so dass die Opfer zuvor umfassend kostenlos darüber informiert werden, wie genau das Ermittlungsverfahren oder auch die Vernehmung vonstattengehen, welche Möglichkeiten und Rechte sie haben etc.?

Warum erhalten Opfer – auf deren Wunsch – nicht grundsätzlich eine kostenfreie, von ihnen frei wählbare auch psycho-soziale Unterstützung und Begleitung im Rahmen und für die Dauer bereits des Ermittlungsverfahrens?  
 
8. Warum wird spezifischen Hinweisen und Angaben von Opfern zu Tätern, zum Täterverhalten, der Täterpersönlichkeit nicht im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angemessen bzw. überhaupt nachgegangen?
 
Warum wird d a s O p f e r durch u.a. "aussagepsychologische GutachterInnen" auf Herz und Nieren geprüft, als sei es selbst der Täter, jedenfalls generell und grundsätzlich der Lüge verdächtig, während der Täter davon völlig unbehelligt bleibt, es offenbar überhaupt keine Rolle spielt, welche Persönlichkeit, ggf. auch welche Persönlichkeitsstörungen mit welchen typischen Folgen und üblichen Verhaltensweisen der Täter möglicherweise oder tatsächlich hat?
Warum bleibt dies im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vollständig außen vor, warum d a r f es völlig unberücksichtigt bleiben – mit welchen Folgen …, siehe Täterschutz?
 
9. Warum dürfen offensichtlich gerade vernehmende Polizeibeamte, -beamtinnen und "aussagepsychologische Gutachterinnen" sowie Staatsanwälte und Richter nach wie vor den gängigen Vergewaltigungsmythen anhängen?
 
Warum sind sie stattdessen nicht erheblich besser, d.h. tatsächlich angemessen geschult, informiert, qualifiziert – so, dass sie n i c h t davon ausgehen und unterstellen, es habe nur bzw. schon deshalb keine sexuelle Gewalt stattfinden können, es sei keine Vergewaltigung gewesen, weil die Dinge vermeintlich "einvernehmlich" und wiederholt oder auch regelmäßig vonstattengingen, weil das Opfer sie vermeintlich "freiwillig" zugelassen, mitvollzogen hat, weil das Opfer sich nicht (zeitnah) vom Täter trennte und/oder wiederholt zu ihm zurückkehrte oder eigeninitiativ den Kontakt zu ihm suchte oder es ihn sogar verteidigt, sein Verhalten selbst (vor anderen) rechtfertigt, ihn in Schutz nimmt?

Warum haben vernehmende Polizeibeamte, ermittelnde Polizisten, Staatsanwälte, Richter demnach keinerlei (oder nur sehr rudimentäre) Kenntnis von pathologisch narzisstischen (narzisstisch persönlichkeitsgestörten) Tätern, von für diese typischen Verhaltensweisen, wie bspw. intensive Manipulation und Täuschung des Opfers, aber auch Außenstehender: auch Polizisten, Richter, von victim blaming, Täter-Opfer-Umkehr, grooming, gaslighting, psychischer Gewalt?

Warum wird der narzisstische "Missbrauch" als typische Ursache für die einhergehende bzw. darauf folgende sexuellen, physischen Misshandlung n i c h t erkannt, in Zusammenhang gebracht, wenigstens untersucht?
 
10. Warum wird stattdessen häufig das Opfer als "wahnhaft", als psychisch gestört, krank, als jedenfalls nicht ernstzunehmen, nicht glaubwürdig von nicht nur dem Täter, sondern auch von Polizisten, Staatsanwälten, aussagepsychologischen Gutachtern und Richtern dargestellt, diskreditiert und auf diese Weise noch zusätzlich von gerade und ausgerechnet solchen Personen, also staatlichen, rechtsstaatlichen Institutionen belastet, beschädigt (sekundäre Viktimisierung), statt durch sie r e h a b i l i t i e r t?

W a r u m wird also nach wie vor aktiver Täterschutz betrieben, werden T ä t e r durch die Exekutive geschont, geschützt, insbesondere dann, wenn es sich um dem Opfer bekannte Täter ohne Migrationshintergrund handelt?

Mit der inakzeptablen Folge, dass diese, d.h. die typischen Täter sexueller, häuslicher, auch emotionaler und sogenannter "Beziehungsgewalt" mehrheitlich bis fast ausnahmslos n i c h t verurteilt und nicht bestraft werden, somit in Statistiken als Täter gar nicht auftauchen – stattdessen Opfer vorgeführt, diskreditiert, als unglaubwürdig oder gar "psychisch krank, gestört" dargstellt, pathologisiert werden und somit zusätzlich intensiv  - durch Polizei und Staatsanwaltschaft - belastet, beschädigt werden k ö n n e n/dürfen.
 
Mit der weiteren, daraus resultierenden Folge, dass Opfer davon mehrheitlich abgeschreckt und somit aktiv, gezielt davon abgehalten werden, weitere oder überhaupt je eine Strafanzeige gegen "ihre(n)" Täter zu erstatten.
 
Mit wiederum der zwangsläufigen Folge, dass Täter unbehelligt weiterhin diese Taten: sexuelle, physische und psychisch-emotionale Gewalt tätigen k ö n n e n, dürfen und w e r d e n.
 
Ich meine, all das hat "wenig", um genau zu sein nichts mit Rechtsstaatlichkeit, noch weniger mit Gerechtigkeit oder gar Opferschutz und Täter-, Tatprävention zu tun – das Gegenteil ist der Fall.
 
All das ließe sich ändern und bedürfte umgehend der angemessenen, der gebotenen Änderung.
 
Übrigens, nein: Es war nicht "schon immer so", es bestand das Patriarchat nicht immer schon, siehe die Zeit v o r der neolithischen Revolution, vor Beginn/Entstehen des Patriarchats, in welcher Geschlechterparität bestand, und es ist auch heute nicht überall so, siehe die wenigen noch heute bestehenden, sogenannten Matriarchate (bspw. die Khasi, Mosuo und Minangkabau).
 
Und da vonseiten der Männer, insbesondere rechtskonservativer und rechtsextremistischer, patriarchal-autoritärer, narzisstischer Männer, so gerne mit Biologismus und Sozialdarwinismus scheinargumentiert wird, lässt sich nur feststellen, dass auch die Biologie aufzeigt, dass die nächsten Verwandten des Menschen, andere Primaten wie bspw. die Bonobos, in matriarchalischen Strukturen zusammenleben und dass in sämtlichen sogen. Matriarchaten, gleich ob bei Menschen oder Affen, Bonobos, tatsächlich ein spezifisches Merkmal unübersehbar ist: Gewaltfreiheit.
 
Sexismus, sexuelle Objektifizierung, Freiertum/Frauenkauf und Pornographie sind nichts anderes als (Formen von) Gewalt - Frauenverachtung, Frauenentwertung, Frauenhass, männliches Kompensationsverhalten, basierend auf Minderwertigkeitskomplexen, Unterlegenheits-, Abhängigkeitsgefühlen, auch Sadismus und malignem Narzissmus.
 
Es wäre demzufolge geboten, doch endlich einmal die bestehenden Missstände, insbesondere das global nach wie vor bestehende Patriarchat inklusive all seiner es zementierenden religiösen wie politischen Ideologien, zu überwinden. Im Sinne von tatsächlicher Geschlechtergleichwertigkeit, -gleichwürdigkeit, im Sinne von sozialer Gerechtigkeit, weitgehender Gewaltlosigkeit, im Sinne von Kooperation, statt Konkurrenz, Kampf, Unterwerfung, Ausbeutung, Knechtung, Imperialismus, Zerstörung, Vernichtung – im Sinne und zum Zwecke also eines tatsächlich weitgehend friedlichen, prosozialen, fairen, kooperativen Zusammenlebens von Menschen in und mit ihrer, d.h. einer intakten, unbeschädigten Umwelt, von der sie abhängig, auf die sie lebensnotwendig angewiesen sind und für die sie aufgrund ihres Menschseins, Bewusstseins Verantwortung tragen.
 
Erreichbar ist solches gebotene Bewältigen und Verändern der bestehenden Missstände durch vor allem das jedem Menschen angeborene Mitgefühl, das Urbasis jeglicher intrinsischen Moral sowie Liebe ist, außerdem durch ebenfalls dem Menschen angeborenen Verstand, die Fähigkeit, Möglichkeit zu Vernunft, zu Erkenntnis, Reflexion, Reife, Verantwortung, Liebe(n) – durch das Anstreben, Üben und praktische Umsetzen, Anwenden all dessen. Durch die Einsicht in die Erfordernis, die Unabdingbarkeit all dessen.

Es geht hierbei und hierfür keineswegs um ein Umkehren der Machtverhältnisse, um eine "Frauenherrschaft", wie so aber regelmäßig von beleidigten, ängstlichen, narzisstischen, patriarchalen Männern, die ihre Macht und Privilegien erhalten wollen, um die durch sie getätigte Unterdrückung und Ausbeutung fortsetzen zu können, unterstellt wird.

Es reicht, Frauen schlicht nicht länger weltweit, täglich mehrfach und auf vielerlei Weise wissentlich, absichtsvoll, vorsätzlich, systematisch zu unterdrücken, auszubeuten, wie Gegenstände zu benutzen, zu objektifizieren, sie zu verletzen, zu misshandeln, zu erniedrigen, beleidigen, vorzuführen, lächerlich zu machen, zu beschämen, sie zu entwerten oder sogar auch total zu vernichten: zu töten, siehe Femizid, siehe sogenannte "Beziehungstaten".
 
Es reicht, Frauen wirklich, tatsächlich mit Respekt, Wertschätzung und Mitgefühl zu behandeln – als Menschen, Subjekte, Individuen, Persönlichkeiten: als Partnerinnen, Mütter, Töchter, Schwestern, Freundinnen, Arbeitskolleginnen, Nachbarinnen, Kinder, Jugendliche, Schülerinnen … mit inhärenter Menschenwürde und universellem Menschenrechteanspruch - inklusive entsprechender Freiheiten, entsprechender, erforderlicher gesellschaftlicher, politischer, sozialer, wirtschaftlicher Verhältnisse und Voraussetzungen: global.
 
Eine andere, bessere Welt ist möglich – m i t Frauen, denen Raum, Freiheit, Entscheidungsbefugnis, Teilhabe, Mitbestimmung und Selbstbestimmung nicht nur zugebilligt wird/werden muss, sondern die ihnen aufgrund ihres Menschseins, ihrer Existenz unumstößlich, inhärent zusteht und nicht, auf welche Weise auch immer, genommen werden darf.
 
Es wäre daher angemessen und ist überfällig, dass Männer sowie auch einige indoktrinierte Frauen sich entsprechend v e r h a l t e n (lernen): solidarisch, kooperativ, wertschätzend, mitfühlend, fürsorglich, nicht-paternalistisch, prosozial, (selbst-) reflektiert, fair, gerecht.  
 
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30. August 2023
 
Zu Till Lindemann, Rammstein - beispielgebend für ungezählte weitere, ähnliche Fälle ...
 
Unschuldsvermutung in Bezug worauf? Auf Lindemanns augenfällige Misogynie, sein Kompensationsverhalten, seinen phantasierten und auch ausgelebten Sadismus - siehe seinen Porno "Till the End" und seine "Gedichte" sowie "Liedtexte".
 
Indem behauptet wird, es sei Till Lindemann juristisch nichts nachzuweisen - Vergewaltigung - weil es weder Zeugen noch Beweise gebe: was bei Vergewaltigung üblich ist, wird damit zugleich ausgesagt: Die Frauen lügen alle.
 
Das heißt faktisch für alle Frauen im Klartext:
Wenn ihr Vergewaltigung beweisen (können) wollt, müsst ihr grundsätzlich sicherheitshalber, vorsorglich bei jedem Sex, Sexualkontakt, Männerkontakt, wenn keine Zeugen anwesend sind, alles filmen! Beweise.
 
Aber wir alle wissen, dass und warum das nicht möglich sein wird, Männer, (potentielle) Täter von Vergewaltigung das nicht zulassen oder euch das Filmmaterial oder Aufnahmegerät (Handy, Smartphone ...) entwenden werden und/oder Polizei, StA und Justiz es nicht anerkennen werden.
 
Wenn aber Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz grundsätzlich bei Vergewaltigung auf "Zeugen und Beweise" bestehen, die es dabei bekanntlich zumeist jedoch nicht gibt, geben kann, w i e sollen Frauen dann vertrauensvoll Umgang mit Männern, Sex haben können?
 
Wenn der bekannte Täter - und genau so wird Vergewaltigung mehrheitlich getätigt: Täter sind keine fremden, sondern dem Opfer bekannte Männer - behauptet, es sei alles einvernehmlich geschehen, steht wieder Aussage gegen Aussage.
 
WIE soll eine Frau an ihr getätigte Vergewaltigung beweisen können? Selbst wenn es vom Täter DNA gibt oder auch Verletzungen, Hämatome ... am Körper der Frau, behauptet der Täter einfach, es sei alles freiwillig und konsensual, einvernehmlich abgelaufen. Und jetzt?
 
Nochmal grundsätzlich:
Vergewaltigung ist es auch dann, wenn die Person, zumeist Frau, sexuellen Handlungen, Sex zugestimmt hat, nicht aber der Art von "Sex", nicht dem physisch und/oder psychisch gewaltvollen, objektifizierenden, erniedrigenden, verletzenden Umgang mit ihr.
Vergewaltigung ist es jedenfalls immer dann, wenn kein sexueller Konsens zugrundeliegt, gerade auch im Verlauf der sexuellen Handlungen, des Geschehens, der Interaktion.
 
Nur weil es keine Zeugen und Beweise gibt - wie es bei sexuellen Handlungen üblich ist, da sie eigentlich im privaten Raum, intim stattfinden - heißt das nicht, dass es keine Täter, kein Vergewaltigung gibt, vollzogen wurde.
 
Was ist also mit all der getätigten Vergewaltigung: die üblicherweise! im Verborgenen: ohne Zeugen und Beweise getätigt wird. Täglich. Weltweit. Und Täter weltweit mehrheitlich biologische Männer sind.
Männergewalt. Männerproblem. Patriarchat.
 
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Sexualstraftäter: Chancen und Grenzen von Therapie

lpk-rlp.de

Und nochmal zu den Vergewaltigungsmythen, für die Realitätsverweigerer, -verdreher:
 
"[...] Was wir oft sehen und was wir auch aus der Forschung wissen, ist das bei solchen Verbrechen der Täter dem Opfer in der Regel bekannt ist.Täter und Opfer kennen sich häufig vorher, wie auch in diesem Fall.
In der Diskussion scheint aber immer noch das Bild von der einsamen Frau, die nachts im Park von einem Fremden überfallen wird, zu überwiegen ...

Das ist eher die Ausnahme. Aber das sind natürlich die Fälle, die eher in die Presse kommen. Bei Sexualdelikten haben sich Täter und Opfer in 80 Prozent der Fälle vorher gekannt. Und statistisch gesehen, ist die eigene Wohnung ein gefährlicherer Ort als der öffentliche Park.
 
Im Moment wird vor allem über die Herkunft der mutmaßlichen Täter debattiert. Ist das eine Kategorie, die Ihrer Erfahrung nach eine Rolle bei solchen Gewalttaten spielt?
Nein, überhaupt nicht. Deshalb wundert es uns auch, dass Fälle, in denen der Täter Geflüchteter oder allgemein nicht deutscher Herkunft ist, eine größere Aufmerksamkeit bekommen. Die Frauen, die zu uns in die Beratungsstellen kommen, die Zahlen, die wir haben, spiegeln das nicht wider. Auf der anderen Seite wundert es uns auch nicht. Es gibt eben rassistische Ressentiments in der Gesellschaft.
 
Aber ist es nicht so, dass bestimmte kulturelle Vorprägungen und Normen Gewalt gegen Frauen begünstigen? Und dass diese in bestimmten Kulturkreisen – aus denen auch viele Flüchtlinge stammen – verbreiteter sind?
Unsere Beratungsstellen gibt es seit 40 Jahren. Und das Thema war schon virulent, bevor so viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Das ist doch nicht durch andere Kulturen zu uns gebracht worden. Ich glaube nicht, dass wir es hier mit einem kulturellen Problem zu tun haben. Es geht hier um Machtverhältnisse. Es geht darum, wie Macht in der Gesellschaft verteilt ist. Patriarchalische Machtverhältnisse haben wir weltweit.
 
Sie berufen sich vor allem auf Ihre Erfahrungen aus den Beratungsstellen. Aber kann es nicht sein, dass insbesondere viele Gewaltopfer mit Migrationshintergrund bei Ihnen gar nicht aufschlagen? Dass sie da vielleicht einen blinden Fleck haben?
Nein, auch dazu gibt es Studien, die belegen, dass Gewalt gegen Frauen in allen Schichten und allen Herkunftsgruppen vorkommt. Und Migrantinnen machen einen relevanten Anteil der Frauen aus, die zu uns kommen. Und was blinde Flecken angeht: Was viele nicht beachten ist, dass, wenn der Gewalttäter nicht deutscher Herkunft ist, die Anzeigebereitschaft der Opfer steigt. Das zeigt sich dann auch in der Kriminalstatistik. [...]
 
Und dann ist auch häufig von „Sex-Verbrechen“ die Rede. Da würden wir uns eine sensiblere Wortwahl wünschen. Bei solchen Taten geht es um Macht. Es ist kein Sex, der da passiert, sondern Gewalt."
 
Quelle: fr.de - "`Bei deutschen Tätern ist das Interesse geringer´"

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