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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Jobcenter-Korrespondenz

 
update 07. Februar 2024
 
Bürgergeld, Jobcenter, Sanktionen - Vollsanktionierung

Warum wurde ich bereits sanktioniert und warum soll ich aktuell ein weiteres Mal - diesmal vollsanktioniert - werden, siehe im Folgenden dargelegt:
 
1. Die bereits vollzogene Sanktion wurde wegen einer sogen. Meldepflichtverletzung, eines Meldeversäumnisses vollzogen, d.h., weil ich zu einem Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich im Jobcenter erscheinen konnte.
Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankmeldung) wurde nicht (mehr) als wichtiger Grund anerkannt, stattdessen eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" von mir vorzulegen gefordert.
Der Arzt, der mir zuvor eine AU ausgestellt hatte, kennt keine "Wegeunfähigkeitsbescheinigungen" und stellt solche grundsätzlich nicht aus, ähnlich verhält es sich mit anderen mir zugänglichen Ärzten, ich konnte dem Jobcenter daher keine solche Bescheinigung vorlegen.
 
Die von mir vorgebrachten wichtigen Gründe - gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden aufgrund chronischer körperlicher Erkrankungen - wurden im Rahmen der "Anhörung" nicht anerkannt, die Sanktion - um 10% für einen Monat - wurde vom Jobcenter vollzogen. Also nicht wegen "Arbeitsverweigerung".
 
2. Warum soll nun eine Vollsanktionierung vollzogen werden, die mich und zwangsläufig auch vollumfänglich meine Tochter trifft, schädigt:

Es geht hierbei um eine mir vom Jobcenter angelastete Verletzung der Mitwirkungspflicht, siehe gemäß §§ 60, 62, 66 SGB I.
Es geht also auch diesmal nicht um "Arbeitsverweigerung".

Von mir wird verlangt, einen "Gesundheitsfragebogen" auszufüllen, behandelnde (!) Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und mich - erneut - beim zuständigen Ärztlichen Dienst einer Begutachtung zu unterziehen.
 
Da ich seit 11 Jahren - aus in anderen threads schon viele Male ausführlich dargelegten Gründen - keine mich behandelnden (!) Ärzte mehr habe, kann ich keine Schweigepflichtsentbindungen vornehmen.

Die Begutachtung des ÄD möchte ich vermeiden, weil ich bereits zweimal von demselben ÄD bzw. von mit ihm kooperierendem Arzt "begutachtet" wurde, mit der Folge, dass beide Gutachten erheblich fehlerhaft sind, da von mir vorgelegte ärztliche Befunde von den "Gutachtern" in beiden Gutachten (Teil A und B) vollumfänglich übergangen, missachtet wurden.
 
Ich habe damals bereits versucht, die beiden erheblich fehlerhaften Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit richtigstellen zu lassen, darum mehrfach gebeten, die Richtigstellung wurde jedoch verweigert, nicht vorgenommen.
 
Aufgrunddessen - zwei fehlerhafte Gutachten des ÄD und Weigerung der Richtigstellung durch die zuständige Agentur für Arbeit - ist nur davon auszugehen, dass auch bei einer weiteren "Begutachtung", in einem weiteren Gutachten wieder ähnliche oder auch sehr wahrscheinlich die gleichen Fehler enthalten sein werden.
 
Wenn ein solches Gutachten des ÄD aber erst einmal vorhanden ist, verfährt das Jobcenter auf dieser "Grundlage" mit den Jobcenter-"Kunden". Und es gibt keine rechtliche Möglichkeit, sich gegen fehlerhafte Gutachten des ÄD zur Wehr zu setzen.
 
3. Ich werde nun also vom Jobcenter mittels Androhung der Vollsanktionierung - Entzug der gesamten Leistung, ohne gewährte Sachleistungen für meine Tochter und mich , also unter Androhung der Existenzvernichtung - dazu gezwungen, mich erneut einer Begutachtung des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit zu unterziehen, obwohl ich meinem zuständigen "Arbeitsvermittler" meine chronischen physischen Erkrankungen und dafür typischen einhergehenden körperlichen Beschwerden in meiner Verzweiflung bereits wiederholt detailliert genannt, offengelegt habe.

Auch kann ich schulmedizinische Befunde als Nachweise vorlegen - aus Zeiten, da ich noch mich behandelnde Ärzte hatte sowie aktuellere aussagekräftige Laborwerte.
Aber eben dies hatte der ÄD in der Vergangenheit, bei den beiden vorausgegangenen Begutachtungen bzw. erstellten Gutachten, gerade nicht berücksichtigt, sondern diese schulmedizinischen Befunde vollumfänglich übergangen.
 
4. Es geht nicht auf ein Verschulden oder Versäumnis meinerseits zurück, dass der Ärztliche Dienst bereits zweimal fehlerhafte Gutachten erstellt, meine dort vorgelegten ärztlichen Befunde übergangen/missachtet hat.

Ebensowenig ist es mein Verschulden oder Versäumnis, dass ich seit 11 Jahren armuts- und krankheitsbedingt nicht mehr mobil sein kann, da ich weder über Führerschein und Auto noch über das Geld für den bisher, all die Jahre vor Einführung des Deutschlandtickets, sehr teuren ÖPNV verfüg(t)e.
 
Es kann mir außerdem nicht angelastet werden, dass es im hiesigen, von mir bewohnten, weit außerhalb gelegenen Stadtteil nicht die für meine Erkrankungen erforderlichen Fachärzte gibt und die hier niedergelassenen Hausärzte sämtlich nicht die erforderlichen Untersuchungen und ambulanten medizinischen Behandlungen durchführen, sondern mich seit 11 Jahren an eben diese Fachärzte verweisen, die ich jedoch nicht fußläufig erreichen kann, sondern dafür den ÖPNV nutzen können müsste oder Führerschein und Auto benötigte oder in einem zentraler gelegenen Stadtteil wohnen können müsste.
 
Ich bewältige aufgrund meiner chronischen physischen Erkrankungen seit vielen Jahren oft den Lebensmitteleinkauf nicht, kann keine außerhäusigen Aktivitäten, Unternehmungen wahrnehmen, habe keinerlei soziokulturelle Teilhabe - mir fehlt also schon für das Notwendigste, wie Lebensmitteleinkauf, die physische Kraft und/oder ich habe körperliche Beschwerden, die mich an die Wohnung binden.
 
Nichts von all dem habe ich selbst verursacht oder verschuldet.
Nichts davon kann ich selbsttätig, selbstwirksam beheben oder lindern.

Aber für all das werde ich vom Jobcenter mittels Sanktionen noch zusätzlich bestraft.
Keine einzige Sanktion, schon gar keine Vollsanktion verbessert meine Situation, behebt meine Erkrankungen und Beschwerden. Keine einzige Sanktion macht mich gesund und leistungsfähig.
 
Bei den beiden bereits durchgeführten "Begutachtungen" des ÄD wurde ich nicht von den Gutachtern/Ärzten körperlich untersucht, es wurde nur ein Gespräch geführt und die von mir vorgelegten ärztlichen Befunde missachtet.
Die Gutachter waren n i c h t Fachärzte für die bei mir vorliegenden Erkrankungen.
 
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update 04. Februar 2024
 
Die Klage gegen die letzte Jobcenter-Sanktion, wegen eines sogen. Meldeversäumnisses, ist noch rechtshängig, am Laufen - ich dabei, wie immer, aus finanziellen Gründen leider ohne anwaltliche Vertretung - da knallt mir das Jobcenter jetzt die nächste Sanktion ´rein: Vollsanktionierung! Wegen mir angelasteter Verletzung der Mitwirkungspflicht, § 66 SGB I.
 
Bei mir geht es um die - erneute - Begutachtung durch den "Ärztlichen Dienst" der Agentur für Arbeit. Vollziehe ich das nicht mit, werden meine Tochter und ich wegen "fehlender Mitwirkung" vollsanktioniert. Nach zwei Monaten ohne Nahrung sind wir definitiv tot.
 
Hat jemand eine Idee, wie im "Bürgergeld" vollsanktionierte Menschen überleben?
Sollen sie offenbar nicht.
Sollen wir uns beide suizidieren, meine Tochter und ich? Ernstgemeinte Frage.
 
27. Oktober 2022
 
Was macht man, wenn man infolge von chronischer physischer Krankheit und Armut nicht mobil ist, Facharztpraxen nicht aufsuchen kann, es auch keine offene Sprechstunde bei selbigen gibt, man somit keine Untersuchungen, Diagnosen, Befunde erhält, das Jobcenter einen sanktioniert, weil man als gesund und vollerwerbsfähig gilt, siehe auch die fehlerhaften Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agenturen für Arbeit, die rechtlich nicht anfechtbar sind.
Was macht man dann: als kranker, unbemittelter, nicht mobiler Mensch?
 
Aktuell ist die hiesige Situation w i e d e r eben diese: Jobcenter reicht mich seit mehr als einem Jahr zwischen "Fallmagern" und "Arbeitsvermittlern" hin und her.
Jetzt wird von mir gefordert, mich erneut einem "Gutachten" zu unterziehen oder Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
 
Erwerbsminderungsrente wird in zahlreichen Fällen nicht gewährt, auch dann nicht, wenn umfangreiche schulmedizinische Befunde, Diagnosen vorliegen. Liegen diese noch nicht oder nicht in ausreichendem Umfange vor bzw. gibt es keine fundierte, aussagekräftige Stellungnahme eines behandelnden Arztes, hat man schon gar keine Chance, EM-Rente bewilligt zu bekommen - sie muss sehr oft erst mühsam eingeklagt werden.
 
Selbst wenn Erwerbsminderungsrente gewährt wird - erfolgreich eingeklagt werden kann, häufig: muss - ist sie zumeist auf die Dauer von wenigen Jahren, oft zwei oder drei Jahre, begrenzt - dann fängt der gesamte Wahnsinn wieder von vorne an, denn die meisten Betroffenen sind nach Ablauf dieser Zeit nicht gesund, nicht genesen, nicht geheilt.
 
All diese nachweislich wahren Tatsachen interessieren aber keinen Jobcenter-Mitarbeiter, keinen "Fallmanager", "Integrationsfachkraft", "Arbeitsvermittler".
Es gibt keine Hilfe, nur ständiges Bevormunden, Druck, Drangsalieren, Paternalismus, Ignoranz.
 
Es gibt für unbemittelte, nicht-vermögende, chronisch physisch kranke Menschen, die infolgedessen nur eingeschränkt oder gar nicht mobil sein können, keine bedürfnisorientierte, bedarfsgerechte, wohltuende, nicht-paternalistische, unbürokratische Hilfe.
Es ist alles sehr viel Augenwischerei, staatliche, politische, institutionelle Heuchelei, Täuschung - alles nur pro forma, aber nicht tatsächlich, effektiv gewährt, gegeben, erbracht, nicht in Praxis wohltuend für Betroffene umgesetzt.
 
Es muss um alles, um Sozialleistungen, medizinische (Symptom-) Behandlung, diverse Gelder, Hilfsmittel, auch Erwerbsminderungsrente, oft viele Jahre, nicht selten lebenslang, zermürbend gekämpft werden und Menschen werden dabei vorrangig, eigentlich nur bürokratisch verwaltet.
D a s scheint die Hauptsache, das Hauptziel zu sein - n i c h t das tatsächliche Wohlergehen, eine Verbesserung der Lebenssituation, der Lebensqualität all der (chronisch) Kranken, Alten, Kinder, Eingeschränkten, Benachteiligten, Belasteten, Versehrten.
 
All jene Menschen, die kapitalistisch nicht (mehr) funktional, funktionalisierbar, "verwertbar", nutzbar, verheizbar sind - via Arbeit, Lohnarbeit, Erwerbstätigkeit, Leistung, Ausbeutung - werden längst! systematisch ausgelagert: in diverse Einrichtungen, Heime - ins Verborgene. Menschenwürde? Ethik?
 
WARUM m ü s s e n sogar schwerbehinderte Menschen "am Arbeitsleben teilhaben" ?! Hat die Bundesagentur für Arbeit, das BMAS, die Bundesregierung tatsächlich kein noch so geringes ethisches Bewusstsein?!
 
26. Juli 2022
 
Was machst du also als unbemittelter, chronisch kranker, nicht mobiler Kassenpatient ohne Führerschein/Auto, ohne familiäre Unterstützung, wenn du keinen Zugang zur längst erforderlichen medizinischen, fachärztlichen Behandlung hast?
Weitervegetieren und auf Raten krepieren?
 
Fürs Jobcenter gelte ich übrigens als in Vollzeit erwerbsfähig. Ich habe ja keine "Krankmeldung".
Wieviele Krankmeldungen würde mir welcher Arzt für bereits vergangene neun Jahre und die nächsten Jahre ausstellen: wegen Anämie, Fatigue, die nicht behandelt wird, weil ich keinen Zugang zu entsprechender ambulanter Behandlung, zu den entsprechenden Facharztpraxen habe?

Erwerbsminderungsrente würde ich nicht erhalten, würde nicht gewährt, da ich ja - theoretisch - problemlos ambulant fachärztlich behandelt werden könnte, meine Beschwerden damit sehr wahrscheinlich nach etwa einem halben Jahr weitgehend, wenn nicht vollständig behoben wären.
 
Ich brauche keine Reha, keine Kur, keinen Klinikaufenthalt, sondern seit Jahren EISEN: Eiseninfusionen. Ambulante fachärztliche Behandlung.
Ich habe nicht Krebs, nicht MS oder sonst eine schwere chronische Krankheit. Meine Anämie/Blutarmut wirkt sich aber seit vielen Jahren - da so lange unbehandelt - erheblich auf den Gesamtorganismus aus.
 
Wenn man dann irgendwann endgültig nicht mehr kann: physisch und psychisch, w e i l man so lange unbemittelt, krank, ohne medizinische Behandlung, ohne Entlastung, Mobilität, Vitalität war/ist, wird man dann vom Jobcenter und ÄD (Ärztlichen Dienst) psychisch pathologisiert.
 
Klartext:
Du wirst chronisch physisch krank, w e i l du mittellos, arm bist, im Hartz-Vollzug, w e i l du nicht mobil bist, w e i l du dressiert, zermürbt, bestraft (Sanktionen) wirst, weil du also keine "Hilfe zur Selbsthilfe", Selbstwirksamkeit erlangst und dann geben sie dir sogar dafür noch die Schuld.
 
02. und 09. Oktober 2022
 
Jobcenter, Hartz IV, Niedriglohn, Ausbeutung - systematische, sukzessive Vernichtung von unbemittelten, oft seit Kindheit/Jugend vielfach belasteten, benachteiligten, versehrten Menschen durch Armut. Verursacht und zementiert durch Regierungen.
 
Gibt es eigentlich Studien, Zahlen, Daten, Fakten - durch welche Medien wann, wo, wie und wie oft zugänglich gemacht? - dazu, wieviele Menschen in Deutschland jedes Jahr an den direkten und indirekten Folgen nicht selbstverschuldeter langjähriger materieller Armut versterben und wieviele sich aus diesem Grund, wegen Armut und einhergehender Folgen, auch Jobcenterdruck, -schikane, -Sanktionen suizidieren?
 
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08. Februar 2024
 
"Bürgergeld" ist Hartz IV: Sanktionen, sogar Vollsanktionierung = wissentliche Existenzvernichtung! Siehe Haushaltsfinanzierung, Haushaltsgesetz 2024, Bundeshaushalt - Bundesverfassungsgericht: Menschenwürdegrundsatz Art. 1 GG?
 
"Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen hatte der  Haushaltsausschuss den Entwurf des zweiten  Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) beschlossen. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten."
 
 
"Edukation, Anreize setzen", Bestrafung, Strafe: Sanktionen = Dressur, Abrichtung erwachsener Menschen - wie Hunde. workfare.
 
Die Perfidie besteht darin, dass "der Gesetzgeber", Regierungen, Jobcenter und Gerichte, Justiz die "Verantwortung", Schuld den Betroffenen, Sanktionierten anhängen: Du brauchst nur artig zu gehorchen, dich den Jobcenter-Auflagen, den SGB-"Pflichten" zu unterwerfen. Tust du das nicht, folgt Strafe: Gewalt.
 
Mit Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Menschenwürde und Art. 12 GG hat das nichts zu tun, ist solches Vorgehen nicht vereinbar: Jobcenter, Sanktionen, sogar Vollsanktionierung: Existenzbeschädigung bis hin zur Existenzvernichtung - angedroht und dies durch Sanktionen vollzogen. Staat. Macht. Gewalt.
 
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07. Februar 2024
 
Bürgergeld, Jobcenter, Sanktionen

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die jetzt vollziehbare Vollsanktionierung mit Ausnahme der Miete? bei "Pflichtverletzungen", wie ist dies mit den BVerfG-Beschlüssen vereinbar?
 
"(...) Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. (...)
 
Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung  dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. (...)
 
b) Die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In der Gesamtabwägung der damit einhergehenden gravierenden Belastung mit den Zielen der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten zur Integration in den Arbeitsmarkt ist die Regelung in der derzeitigen Ausgestaltung auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse über die Eignung und Erforderlichkeit einer Leistungsminderung in dieser Höhe verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. (...)
 
Doch ist die Minderung in der Höhe von 60 % des Regelbedarfs  unzumutbar, denn die hier entstehende Belastung reicht weit in das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum hinein. (...)
 
Der Gesetzgeber kann sich bei der Minderung um 60 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht auf tragfähige Erkenntnisse dazu stützen, dass die erwünschten Wirkungen bei einer Sanktion in dieser Höhe tatsächlich  erzielt und negative Effekte vermieden werden. (...)
 
c) Der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II ist auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar. Hier entfallen neben den Geldzahlungen für den maßgebenden Regelbedarf hinaus auch die Leistungen für Mehrbedarfe und für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Daher bestehen bereits Zweifel, ob damit die Grundlagen der Mitwirkungsbereitschaft erhalten bleiben.
Es liegen keine tragfähigen  Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an  der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der  Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern. (...)
 
bb) Schon angesichts der Eignungsmängel und der Zweifel an der Erforderlichkeit einer derart belastenden Sanktion zur Durchsetzung der Mitwirkungspflichten ergibt sich in der Gesamtabwägung, dass der völlige Wegfall aller Leistungen auch mit den begrenzten Möglichkeiten ergänzender Leistungen bereits wegen dieser Höhe nicht mit den hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. (...)"
 
Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden. Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.
Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden. Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.
Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden. Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.

Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden. Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.

31. Januar 2024
 
Ärztlicher Dienst der (jeweils zuständigen) Agentur für Arbeit, vom Jobcenter involviert - für "Begutachtung" der Betroffenen, der "Kunden":
 
Mit keinem Satz werden sozioökonomische Verhältnisse als ursächliche Faktoren für Krankheit genannt. Um Genesung, Heilung geht es: null.
 
Worum es Jobcenter, Agentur für Arbeit, Regierungen nur geht:
 
"(...) wie Sie wieder in Arbeit kommen oder weiterarbeiten können."

Menschen als objektifiziertes Menschenmaterial wieder wirtschaftlich, kapitalistisch funktional, ausbeutbar zu machen.
 
Hartz IV, Bürgergeld, Sanktionen - Kürzen des Existenzminimums. Strafe, Zwang, Dressur.
Regierungen, Kapitalismus.
Und bist du nicht willig, so brauch´ ich Gewalt.
Staat. Macht. Gewalt.
 
Wenn wir die "Logik" von "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." zu Ende denken, gelangen wir zu den auch gegenwärtig noch immer bestehenden Missständen: Wer kapitalistisch nicht verwertbar, ausbeutbar ist, wird misshandelt, beschädigt, auf Raten vernichtet. Ballastexistenz.
 
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Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit, screenshots vom 31. Januar 2024.Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit, screenshots vom 31. Januar 2024.
Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit, screenshots vom 31. Januar 2024.Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit, screenshots vom 31. Januar 2024.

Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit, screenshots vom 31. Januar 2024.

26. April 2019
 
Was mich am meisten anwidert ist das kapitalistische, patriarchal-autoritäre Leistungs-, Funktionalitäts-, Verwertungsdogma.
Als gäbe es nicht Wichtigeres, Essentielles im Leben von Menschen.
 
Wenn du dich diesem Dogma nicht unterwirfst, gibt es für dich:

- keine Teilhabe
- keine Zugehörigkeit
- keine Anerkennung, Wertschätzung
- keine Chancen, Möglichkeiten
- keine (medizinische) Behandlung, ohnehin keine (medizinische) Heilung
- kein (juristisches) Recht (zugesprochen bekommen), siehe Klassenjustiz
- keine materielle Existenzgrundlage, Sicherheit, Freiheit, Selbstbestimmtheit, Würde
 
Du wirst be-, misshandelt wie ein Aussätziger. - Menschenwürde, Grundgesetz?
 
-
Ein Mensch ist nicht nur oder erst dann existenzberechtigt oder "wertvoll", wenn er kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit tätigt, funktional, nützlich, benutzbar, knechtbar ist. - Menschenwürde. Grundgesetz. Menschenrechte. Ethik.

Ein Mensch ist nicht nur oder erst dann existenzberechtigt oder "wertvoll", wenn er kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit tätigt, funktional, nützlich, benutzbar, knechtbar ist. - Menschenwürde. Grundgesetz. Menschenrechte. Ethik.

30. Dezember 2023
 
Nachfolgend ist nochmals dargelegt, dass und warum psychische Pathologisierung seit geraumer Zeit so häufig getätigt wird und warum Betroffene, Versehrte, Belastete sie häufig mitvollziehen (müssen).
"Bürgergeld", Sanktionen, Jobcenter, SGB II, Gesetze, Regierung/en, Ärzte, Justiz.
 
Ich halte nichts von psychischer Pathologisierung. Diese ist seit geraumer Zeit allerdings weit verbreitet, wird intensiv praktiziert, leider auch mitvollzogen - aus Gründen:
Du m u s s t dich - längst schon in diesem Staat - psychisch pathologisieren lassen, wenn du nicht unaufhörlich, unablässig von Behörden, staatlichen Institutionen, Jobcentern drangsaliert, schikaniert, zermürbt, auf Raten vernichtet werden willst: in, wegen Armut.
 
Wann gehen "wir" das Problem grundsätzlicher an, siehe zunehmende psychische Pathologisierung insbesondere im Zusammenhang mit Berentung, Erwerbsminderungsrente, siehe "psychische Behinderung", Betreuung, PsychKG und Hintergründe ... .
 
Erwerbsminderungsrente muss häufig erst mühsam eingeklagt werden. Schon das ist eine Zumutung für sämtliche Betroffene, für also bereits Belastete, Erkrankte. Selbst wenn sie gewährt wird, gilt dies zumeist nur für zwei oder drei Jahre, dann geht der Kampf wieder von vorne los.
 
"Etwa jeder zweite Antrag zur Erwerbsminderungsrente wird in Deutschland abgelehnt. (...)
Insbesondere bei den Befundberichten läuft in der Realität leider viel verkehrt."
Quelle: SoVD.
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-abgelehnt-die-haeufigsten-gruende
 
Bekanntes Problem: Gutachter - bei Gerichten, Versicherungen, auch dem Ärztlichen Dienst der Agentur(en) für Arbeit, sind zumeist nicht unabhängig, sondern unterliegen einem Interessenkonflikt, da zumeist vom Auftraggeber bezahlt, beeinflusst, nicht unparteiisch, nicht neutral.
 
Gutachter, Gutachterproblematik - bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, MDK, ÄD (Ärztlicher Dienst) der Agentur/en für Arbeit, wohin "Kunden" von Mitarbeitern des Jobcenters geschickt werden, zur "Leistungsprüfung".
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
 
Worum es offensichtlich, nachweislich n i c h t geht - Regierungen, Gesellschaft, Mehrheit - ist, Menschen wohltuend zu "behandeln", ihre Lebensqualität zu verbessern, ihnen Lebensqualität zu ermöglichen, geschweigedenn um Heilung und Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstwirksamkeit, Selbstbestimmung.
 
26. Juli und 26. August 2023
 
Keine Heilung, keine Genesung - auch Patienten, Kranke, Alte, Sterbende, Kinder werden nur kapitalistisch ausgeschlachtet. Schulmedizin, Ärzte, Kliniken, Symptombehandlung, Apparatemedizin Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Regierungen Kapitalismus.
 
Gerade bei Erwerbslosen, die nicht zwangsläufig Arbeitslose sind, bei Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen ist das gut beobachtbar: Es geht nur um "Arbeitsfähigkeit", Erwerbstätigkeit, nicht um Gesundheit, Genesung, Heilung, Wohlergehen.
 
Auch in Medizin, Schulmedizin, auch Psychotherapie geht es zumeist nicht um tatsächliche Heilung von Menschen, sondern um bloße Symptombehandlung, Reparieren: um das (wieder) Funktionalisierbarmachen von Menschen als funktionale, verfügbare, instrumentalisierbare Objekte für Arbeit, Wirtschaft.
Es geht einzig darum, das Menschenmaterial mit allen Mitteln wieder funktionalisierbar, verheizbar zu machen - für "Arbeit", Erwerbstätigkeit, sei sie auch noch so sinnlos, schädigend, überflüssig. Kapitalismus.
 
Jobcenter: Schikane, Gängelei, Druck, Kontrolle, Strafe und Zwang (Sanktionen: Kürzen sogar des Existenzminimums!), Herabsetzung, Bürokratie, SGB II, Armut - KEINE Hilfe, Entlastung, Unterstützung, Förderung. Schon gar nicht durch sogenannte Arbeitsvermittler, Fallmanager, "Integrationsfachkräfte", Maßnahmen bei einem Träger. Das sind bullshitjobs. Menschenverwaltung.
 
Jobcenter, das "Bürgergeld", die entsprechende Gesetzesgrundlage, also Regierungen: machen und halten mittellose, nicht-vermögende, benachteiligte, belastete, versehrte Menschen arm und krank.
 
Wer aus gesundheitlichen und/oder finanziellen Gründen, armutsbedingt nicht mobil ist - kein Führerschein, kein Auto, ÖPNV zu teuer oder zu anstrengend, nicht zu bewältigen - hat keinen Zugang zu erforderlicher ambulanter, medizinischer, fachärztlicher Untersuchung und Behandlung.

Du wirst dann von Jobcentermitarbeitern, aber auch Ärzten, Politikern, Regierenden, Gesellschaft als "sozial schwach", willensschwach, undiszipliniert, unfähig, faul, als Versager, Betrüger, "Schmarotzer" (!) und/oder Idiot betrachtet und so auch behandelt.
 
Da Menschen für ihre chronischen physischen, körperlichen Erkrankungen keine Untersuchungen, Diagnosen und wohltuende, heilsame Behandlung(en) erhalten, sich aber "begutachten" lassen müssen wie Gegenstände, Objekte, lassen sie sich aus Verzweiflung schließlich psychisch pathologisieren.
 
30. Dezember 2023
 
Leider vollziehen viele Menschen diese psychische Pathologisierung, das psychisch Pathologisiertwerden aus Hilflosigkeit, in ihrer Not mit - weil sie bereits intensiv belastet, versehrt sind und anderenfalls weiterhin massiv drangsaliert und beschädigt werden. Das ist unzumutbar!
 
Zweifelsohne ist es eine immense Belastung, Dauerdruck, Dauerstress, ständige Existenzangst: die endlose Schikane, Gängelei, Herabsetzung, der Druck durch Jobcenter, die permanente Angst vor deren Schreiben, Maßnahmen, Sanktionen.
Ja, das kann psychisch und physisch krankmachen, aber leider wird die Ursache bei erfolgender psychischer Pathologisierung nie genannt, es wird nie "diagnostiziert", festgestellt, öffentlich geäußert, dass die Misshandlung durch das Jobcenter und die langjährige Armut mit allen bekannten einhergehenden Belgeiterscheinungen und Folgen Menschen krank macht, zermürbt, sukzessive vernichtet.
Und ihre physischen (körperlichen) Erkrankungen werden übergangen.
 
Auch ich kenne das aus eigener Erfahrung, dieses permanente, vorsätzlich getätigte Zermürbtwerden - anderenfalls gingen Jobcenter völlig anders vor bzw. sähe die gesetzliche Grundlage (SGB II) ganz anders aus. Eben deshalb kritisiere ich dieses Menschen systematisch, sukzessive vernichtende Vorgehen.
 
-
Was ist workfare:
 
"[...] Es handelt sich dabei nicht nur um eine Höherbewertung der Lohnarbeit für das menschliche Leben. Die Architekten der Reformen sind sich ihrer Sache so sicher, dass sie bei der Bewertung der Arbeit für das Leben die Entscheidungsfreiheit der Einzelnen kaum mehr in Betracht ziehen. Es wird schlicht vorausgesetzt, dass alle Menschen in die Lohnarbeit wollen, und mehr noch: dass sie, wo sie dies nicht wollen, auf gravierende Weise falsch leben – und dass dies durch Sozialpolitik geändert werden muss. [...]
 
In Fällen, wo bei Zuwiderhandlung eine Strafe in Form von Minderung oder Entzug der Leistungen angedroht wird, ist dabei philosophisch von „Zwang“ zu sprechen. Dieses Elementträgt deutlich illiberale Züge: Der Staat wendet Zwang gegen seine Bürger an und gibt seine „Neutralität“ hinsichtlich verschiedener Konzeptionen des guten Lebens auf. Die philosophische Frage ist nun, wie und ob dieser Zwang zu rechtfertigen ist. [...]
 
Hat der Staat ein moralisches Recht, von seinen Bürgern Arbeitsleistungen zu erzwingen? [...]
 
Darf der Markt das Vorbild der Sozialpolitik sein – einer Politik, die einmal für die Bereiche jenseits des Marktes zuständig war? Und ist es berechtigt, diese Marktförmigkeit im Ernstfall zu erzwingen? [...]
 
Ob erzwungene Arbeit eine „Verbesserung“ ist, steht ja gerade infrage – und der empirische Trend der materiellen Veränderungen geht eher in Richtung einer wachsenden Ungleichheit, also zuungunsten der Schwächeren. Auch der Nutzen von Gruppen taugt also nicht für eine utilitaristische Rechtfertigung der Reformen. Ebenso wenig kommt der Nutzen der Gemeinschaft in Betracht: staatliche Arbeitspflicht ist nur zulässig, wenn damit ein drohender gemeinschaftlicher Schaden abgewendet wird,3 es keine anderen Wege gibt und die angewandten Mittel verlässlich sind. Keine dieser Bedingungen ist erfüllt: Der Bezug von Sozialleistungen ist in der Regel keine Schädigung der Gemeinschaft, da kein intendierter „Entzug“ von Arbeit vorliegt, sondern in den meisten Fällen Arbeitsstellen ohne Zutun der Individuen überflüssig geworden sind. Auch sind andere Wege erkennbar: Wem das Grundeinkommen zu utopisch anmutet, der denke an die alte „dekommodifizierende“ Sozialpolitik oder eine Befähigungspolitik ohne Zwang.
 
Und schließlich ist der eingeschlagene Weg kaum als sicher zu bezeichnen: Die Reformen kosten viel Geld, die zusätzliche Arbeit bringt der Gemeinschaft jedoch wenig ein. Zwar könnte die rein monetäre Rechnung am Ende positiv ausfallen. Doch weder ist dies vorab mit Sicherheit auszumachen (es gibt auch gegen- teilige Befunde,4 und normativ ist es fragwürdig, Einschnitte in die Freiheit mit zukünftigen Effekten zu rechtfertigen, deren Wahrscheinlichkeit offen ist), noch beantwortet eine fiktive globale Einsparung die Frage, um wessen Nutzen es sich handelt: Lohnsenkungen als Folge von Ein-Euro-Jobs etwa nutzen den Unternehmen, schaden aber allen anderen Menschen. [...]
 
Soziale Sicherheit und Sozialkapital für alle Bürger gehen verloren, es entsteht eine Atmosphäre der Verdächtigung und Missgunst. Nimmt man die empirische Wirtschaftsforschung ernst, kann Nutzen nicht allein monetär bestimmt sein: Es müssen auch andere Güter zählen. Eben dieses „Zählen“ schafft Probleme, die den Utilitarismus sprengen. Der Wert der individuellen Freiheit etwa lässt sich weder berechnen noch aggregieren – daher ist der Liberalismus eine eigene Rechtfertigung. Urteile über das gelingende Leben hingegen implizieren starke Wertungen – dies führt ebenfalls zu einer eigenständigen Rechtfertigungsstrategie, dem Perfektionis- mus. Gibt es hier überzeugendere Rechtfertigungen? [...]
 
Wenn es um die charakterliche Be- schaffenheit von Personen gehen soll (wie bei Lawrence Mead oder Anthony Giddens),11 ist Zwang bei Erwachsenen wenig hilfreich.
(2) Die Engführung von „Autonomie“ auf Lohnarbeit ist schon begrifflich fragwürdig. Perfektionistische Autoren in der Philosophie kennen andere Werte, die für die persönliche Autonomie relevant sind, hier aber nicht vorkommen (künstlerische Aktivität, Muße, soziale Beziehungen und Selbstverwirklichung etwa). 12
(3) Die besondere Art von Arbeit, die work- fare verlangt, ist wenig autonomiefördernd, da hier a) kaum Bezahlung, daher b) wenig gesellschaftliche Anerkennung und damit c) kaum ein höherer Selbstwert erwartet werden darf. Man könnte niederen Arbeiten mit gleichem Recht eine Verbildung des Charakters zuschreiben. Selbst wenn Arbeit sich in Einzelfällen positiv auf Lebensqualität und Charakter auswirken würde, gibt das noch keine Rechtfertigung für eine allgemeine Verpflichtung von Wohlfahrtsempfängern zur Arbeit ab, solange keine Qualitätsstandards gewährleistet sind. [...]
 
Eine umfassende Verantwortung der Individuen für ihre Lage wird schlicht unterstellt. Diese viktorianische Moralisierung kann keine sachlichen Argumente für ihre Ausblendung sozialer Faktoren angeben, eben weil sie sie ausblendet.13 Normativ ist es fragwürdig, ausgerechnet den schwächsten Individuen die Schuld für gesellschaftliche Probleme aufzuladen; vielmehr ginge es darum, sie zu schützen und aufzubauen. [...]
 
Wenn diese Einreden stimmen und es nicht noch eine vierte, überzeugendere Rechtfertigungsstrategie gibt, dann fehlt der Umstellung der Wohlfahrtspolitik auf Marktimperative im Falle der Erzwingung von Arbeit bei Wohlfahrtsempfängern eine überzeugende normative Legitimation. Sie basiert auf einer ideologischen Aufladung der moralischen Effekte von Lohnarbeit, die nicht nur an dem langfristigen Trend des Schwindens adäquater Arbeitsstellen vorbeidenkt, sondern die auch auf einer verfehlten Arbeitsphilosophie beruht.
Sollte eine charakterliche Hebung der Bevölkerung tatsächlich das politische Ziel sein, gibt es angemessenere (etwa bildungspolitische) Instrumente. Lohnarbeit ist als Erziehungsinstrument nicht geeignet; umso weniger ist es ihr zwangsgeborenes Derivat „workfare“.
 
Es ist kaum einzusehen, warum staatliche Gelder zur Sicherung fauler Kredite eingesetzt werden, nicht aber zur Sicherung der Lebensqualität der Bürger auch jenseits der Lohnarbeit. Der Marktoptimismus, der hinsichtlich der Finanzmärkte jüngst durch Krisen erschüttert worden ist, ist auch in der Wohlfahrtspolitik verfehlt. Statt Märkte künstlich und durch Anwendung von Zwang weiter in vormals „politische“ Felder auszudehnen, ist es an der Zeit, sich der zivilisierenden und gemeinwohlfördernden Wirkung dekommodifizierender Sozialpolitik zu entsinnen."
 
 
Jobcenter-Schreiben vom 11. Mai 2023 zum zu meiner Person ohne meine Kenntnis, ohne mein Wissen veröffentlichtes "Bewerberprofil" in der Jobbörse der Agentur für Arbeit

Jobcenter-Schreiben vom 11. Mai 2023 zum zu meiner Person ohne meine Kenntnis, ohne mein Wissen veröffentlichtes "Bewerberprofil" in der Jobbörse der Agentur für Arbeit

16. Mai 2023
 
Darf das Jobcenter ohne meine Zustimmung, ohne meine Kenntnis, ohne mich zuvor informiert zu haben ein Bewerberprofil in der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlichen? Auch ohne mir den Inhalt und Zugang zum Profil zu nennen?
 
Ich habe meinen zuständigen "Arbeitsvermittler" bereits schriftlich hierzu befragt, auch dazu, was mein "Bewerberprofil" enthält, seit wann es von wem veröffentlicht wurde. Datenschutz?
Diese Fragen lässt er unbeantwortet. Ich kenne mein "eigenes" Bewerberprofil also nicht.
 
Wie habe ich davon erfahren: Durch Zusendung des Jobcenters, Arbeitsvermittlers, von Stellenangeboten, die meinen Qualifikationen etc. jedoch nicht ansatzweise entsprechen bzw. ich nicht den geforderten Voraussetzungen.
 
Wie gesagt: Er beantwortet meine ihm zuvor per e-mail gestellten Fragen zu meinem "Bewerberprofil" in der Jobbörse der Agentur für Arbeit nicht: seit wann ist mein Profil dort veröffentlich? Warum wurde ich darüber nicht informiert? Warum habe/erhalte ich keinen Zugang dazu?
 
Es muss auch nichts zu meiner Person in meiner Jobcenter-Akte "angepasst" werden, denn meine Situation ist dem Jobcenter seit 10 Jahren bekannt, unverändert, persönliche Termine haben in dieser Zeit stattgefunden. Mein Lebenslauf, beruflicher Werdegang etc. liegt längst vor.
Hat man als betroffene Person, um deren Bewerberprofil es geht, keinen Anspruch auf Kenntnis dieses Bewerberprofils, dessen Inhalts, Umfangs, Art ... ? Siehe gemäß §40 Abs. 3 Satz 3 SGB III: Ausdruck ist auf Verlangen zuzusenden.
 
"(3) 1Die Agentur für Arbeit darf in die Selbstinformationseinrichtungen Daten über Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende und Arbeitgeber nur aufnehmen, soweit sie für die Vermittlung erforderlich sind und von Dritten keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. 2Daten, die von Dritten einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Person aufgenommen werden. 3Der betroffenen Person ist auf Verlangen ein Ausdruck der aufgenommenen Daten zuzusenden. 4Die Agentur für Arbeit kann von der Aufnahme von Daten über Ausbildungs- und Arbeitsstellen in die Selbstinformationseinrichtungen absehen, wenn diese dafür nicht geeignet sind."
 
 
22. und 23. Mai 2023
 
Zu sogen. Beratungsgesprächen vor Ort, beim/im Jobcenter - faktisch straf-, sanktionsbewehrten Vorladungen (sogen. "Einladungen" zum Termin, zum "Gespräch") - kann ich aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund chronischer physischer Erkrankungen, einhergehender Beschwerden, die mich regelmäßig ans Haus binden, nicht gelangen.
Warum werden mir die Daten nicht per Post mitgeteilt?
 
Ich hatte bereits schriftlich Kontakt zum Jobcenter, dem für mich zuständigen "Arbeitsvermittler", aufgenommen. Generell präferiere ich aus Gründen der nur so gegebenen Dokumentier-, Beweisbarkeit die schriftliche Kommunikation mit Jobcenter-Mitarbeitern. Muss mir gemäß Gesetzesgrundlage ein Ausdruck des Bewerberprofils zugesandt werden?
 
Und nochmal die Frage: Was ist das für ein unstrittig unangemessener Umgang mit Jobcenter-"Kunden": ohne deren Kenntnis, ohne sie darüber zuvor oder zeitnah danach zu informieren, ein - überdies offenbar fehlerhaftes - Bewerberprofil zu ihrer Person zu veröffentlichen?
 
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01. September 2022
 
Was machst du, wenn du aufgrund von Armut - Stichworte Lebensmittel, Einkaufsmöglichkeiten, eingeschränkte Mobilität, kein Auto/Führerschein, ÖPNV seit Jahren zu teuer, alleinerziehend (vorhandenes Geld fließt in Bedarfe des Kindes), Hartz IV - chronisch krank geworden bist, infolgedessen seit Jahren täglich u.a. unter Fatigue (infolge jahrelang unbehandelter Blutarmut, Eisenmangelanämie) leidest, deinen Alltag (Lebensmitteleinkauf - 2km hin und zurück bepackt, bei jedem Wetter, jeder Jahreszeit, Haushalt: nach Putzen total erschöpft wie nach jeder noch so geringen Anstrengung. Habe früher seit Kindheit dreimal wöchentlich Sport gemacht, kein Drogenkonsum, kein Alkohol, kein Cannabis, kein Kaffee, keine Zigaretten) kaum mehr bewältigen kannst, so gut wie nichts mehr essen kannst (Folge einer ebenfalls langjährig bestehenden "Darmerkrankung"), weil dein Körper es nicht mehr "verarbeitet" ..., du infolgedessen kontinuierlich abmagerst, auszehrst, deine Erkrankungen seit neun Jahren nicht medizinisch, fachärztlich behandeln lassen kannst: weil du unbemittelt bist, Hartz IV, du niemanden hast, der Führerschein/Auto hat und dich fahren kann - bspw. regelmäßig ein- bis zweimal wöchentlich zu Facharztpraxis in anderen Stadtteilen oder Innenstadt - du mittlerweile auch für die ÖPNV-Nutzung und für Spaziergänge (mit Tochter) körperlich zu schwach bist, du infolge all dessen nur noch in der Wohnung vegetierst (mit diversen körperlichen Beschwerden, Schmerzen, Einschränkungen jeden Tag), die Wohnung nur noch zum notwendigen Lebensmitteleinkauf (vor allem für Tochter) verlässt, sofern, wenn/wann du es physisch bewältigst, du somit seit mindestens neun Jahren (eigentlich, infolge der Armut, des Hartz-Vollzugs, seit bereits 17 Jahren und davor auch schon arm gewesen, da ledig, nicht-vermögend, ohne familiären Hintergrund, alleinerziehend mit zwei Kindern seit frühester Jugend) sozial isoliert bist, kein einziger Hausarzt im Stadtteil - also kein Arzt, keine Arztpraxis, die für dich fußläufig und grundsätzlich aus genannten Gründen überhaupt nur auf diese Weise erreichbar wäre (offene Sprechstunde wäre toll, denn Termine muss ich krankheitsbedingt häufig absagen) - die erforderliche medizinische, wenigstens symptomatisch hilfreiche Behandlung (wenigstens Eiseninfusionen zur Besserung der Blutarmut und Fatigue ...) durchführt, dies seit neun Jahren nicht (ich habe alle Praxen durch) - zu welchem Arzt (??) gehst du dann?
 
WER h i l f t dir dann ?
 
Und wenn das Jobcenter das alles nicht im Geringsten interessiert, weil du gemäß mehrere Jahre altem, überdies erheblich fehlerhaften "Gutachten" des ÄD (habe das bereits mehrfach ausführlich im blog dargelegt) als vollerwerbsfähig/gesund giltst, sie dir ständig nur mit irgendwelchen Maßnahmen (bei Trägern) kommen, die dir weder wenigstens erst einmal gesundheitlich noch sozial noch beruflich, finanziell in irgendeiner Weise helfen, dich stattdessen nur zusätzlich erheblich belasten, oder eine AU (Krankschreibung) oder sogar Wegeunfähigkeitsbescheinigung abfordern, die du aber nicht vorlegen kannst, weil du ja seit neun Jahren keinen behandelnden (Haus-) Arzt mehr hast, Facharztpraxen nicht erreichen kannst, dort auch nur alle sechs Monate einen Termin erhältst, den du dann wiederum krankheitsbedingt oft nicht wahrnehmen kannst, weil du aufgrund deiner Beschwerden an die Wohnung gefesselt bist (ich möchte die Details an dieser Stelle nicht ausführen, man kann sich Gründe vielleicht denken) - wenn du also unverschuldet und ohne die Möglichkeit, deine Situation selbständig, eigentätig, eigeninitiativ zu verbessern - weil du dafür längst, seit 17 JAHREN allmonatlich deutlich mehr Geld, Zugang zu Mobilität (Facharztpraxen ...) und zu ausreichend gesunder Nahrung über den gesamten Monat für Kind und dich bräuchtest sowie noch etliches andere mehr - vor dich hin krepierst: WAS machst du dann?

Es hilft dir kein Jobcenter, kein "Träger", keine "Gesundheitsberatung, Weiterbildungsberatung, Ernährungsberatung", denn du kennst deine Erkrankungen und die erforderliche Ernährung, hast aber weder das Geld dafür noch werden deine Erkrankungen vom Jobcenter als vorhanden anerkannt und auch sind es keine solchen, die eine höhere Leistungsgewährung zur Folge haben (da dafür nur wenige, bestimmte chronische Erkrankungen anerkannt werden).

Du gelangst nicht in fachärztliche Behandlung, weil du aus finanziellen und inzwischen, nach 9 Jahren unbehandelter Krankheit, auch gesundheitlich, körperlich nicht mehr mobil bist, den Weg mit dem ÖPNV nicht mehr bewältigen kannst, schon nach jedem Lebenstmitteleinkauf, wenn du ihn schaffst, ins Bett fällst, sofort einschläfst, weil du nicht mehr stehen kannst ... weil du seit Jahren anämisch, untergewichtig und mangelernährt bist.

Und zusätzlich dich aber mit Behörden, Bank, Gerichten, Jobcentern ebenfalls sämtlich seit Jahren herumplagen musst - ohne anwaltliche Vertretung, ohne PKH-Gewährung, dich um die schulischen, gesundheitlichen, sozialen und emotionalen Belange und Bedürfnisse deines Kindes alleine kümmern musst - wie gleichermaßen so schon beim anderen, ersten Kind die ganzen Jahre davor. Kind 1 ist 29, Kind 2 ist 16, Kind 1 lebt seit Jahren in eigenem Haushalt, in anderem Stadtteil.

Wenn es nie so etwas wie kleine Freuden (nicht einmal genussvolles Essen, Nahrungsaufnahme oder gelegentliche Ausflüge in die Natur oder ein wenig Sozialkontakte, kulturelle Teilhabe) gibt, du zusätzlich seit knapp 30 JAHREN für die Kinder entbehrst, Verzichte leistest, selbst nie mal bei etwas oder jemandem (Familie, Eltern, Partner - Gefährten) auftanken kannst, niemand je mit d i r mal fürsorglich, liebevoll umgeht, sondern du seit 30 JAHREN immer nur anderen - Kindern, Männern, die dich als Fickobjekt benutzen ... - g i b s t, dich selbstverständlich nicht, auch und schon gar nicht in "Beziehung" prostituierst - ich lasse mich nicht einladen, mir nichts schenken, nichts bezahlen. Ich bin nicht käuflich, ich prostituiere mich nicht, ich will keine Almosen, sondern Existenzsicherung und Entlohnung für geleistete Sorge-Arbeit - wenn du dich also seit deinem 13. Lebensjahr mehr oder weniger alleine, dann mit zwei Kindern alleine durchs Leben kämpfst und jetzt, 49-jährig, bzw. seit 17 Jahren: seit/wegen Hartz IV, Jobcentern, SGB II, Regierungsentscheidungen keinerlei Aussicht auf je eine Verbesserung deiner Situation hast, sondern diese sich infolge von Krankheit(en), Alter, Armut nur kontinuierlich zwangsläufig, unausweichlich, unabänderlich verschlechtern wird und du auch mit deinen Kindern n i c h t s unternehmen kannst, es keine gemeinsamen Erlebnisse gibt, nur in der Wohnung vegetieren, auf Raten krepieren - w a s machst du dann: w i e kommst du mit all dem "klar"?

Nein, du brauchst keine "Lebensberatung" oder Psychotherapie, keine Belehrungen, Ratschläge, Paternalismus, Gängelei, Schikane, Druck, Zwang, Kontrolle, sondern l ä n g s t mehr GELD, l ä n g s t Mobilität und Wertschätzung für all das alleine Durchlittene, Ertragene, Bewältigte, für all die zahlreichen Neuanfänge, Umzüge, die geleistete Sorge-Arbeit, die eine körperlich, sozial und emotional anstrengende ist: vor allem alleinerziehend und in Armut, wenn die Kinder außer dir keine einzige weitere Bezugsperson hatten und haben, wenn du die gesamte Sorge alleine über drei Jahrzehnte geleistet und die gesamte Verantwortung alleine getragen hast.

Ich will kein "Mitleid" und keine Spenden, Almosen. Ich brauche Geld, Mobilität, fachärztliche Behandlung, Zugang hierzu, soziokulturelle Teilhabe und Regenerationsmöglichkeit in Natur.

Ich brauche meine Heimat: Heidelberg - wenn es sonst schon seit Jahrzehnten kein "Fundament" mehr gibt, nie je gab (Biographie ...). Denn dort hatte ich zumindest fachärztliche Behandlung, Natur und war noch einigermaßen mobil.

Seit ich wieder in Hamburg wohne, in diesem weit außerhalb gelegenen Stadtteil, ohne mobil sein zu können, geht es kontinuierlich nur bergab und: ich komme hier nie wieder weg.

Was machst du in solcher Situation?

In Kurzfassung:
Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr.
Seit Jahren. Jeden Tag. Nein, das wird nicht mehr "besser".
Aber du wirst zum Verrecken auf Raten verurteilt. Sie quälen dich noch dabei: Jobcenter, HartzIV, Armut, Ausgrenzung - systematische Vernichtung.
 
Ich hab´ jetzt übrigens auch Antwort von den beiden damals zuständigen Jugendämtern:
Meine Pflegekindakte gibt es nicht mehr. War ja klar.
Soviel auch zur "Biographiearbeit".
Der Weg ist zu Ende. In jeder Hinsicht.
 
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update 29. August 2022
 
Hat euch eigentlich irgend ein Jobcenter-Mitarbeiter mal gefragt, ob und falls ja, wie ihr sozial überlebt - in sozialer Isolation, ohne Mobilität, Sozialkontakte, Freunde, Familie, Partner, Ausflüge, Urlaube?
 
Seit 17 JAHREN offener Strafvollzug: Hartz IV. Ohne eigenes Verschulden in und mit Armut bestraft.
 
Was für einige Menschen selbstverständlich ist - Eltern, Familie, Sozialkontakte, Gesundheit, Zugang zu ärztlicher Behandlung, Existenzsicherheit, Ausflüge, Urlaube, Wertschätzung, genussvolles Essen ... - ist für viele andere lebenslang unverschuldet unerreichbar. Zu lange.
 
Hier:
- letzter Ausflug: ? vor ca. 20 Jahren mit Sohn ggf.
- letzter Restaurant-, Cafébesuch: vor ca. 25 Jahren?
- letzter Konzert-, Theaterbesuch: als Kind, in Schule?
- letzter Urlaub: mit 12, vor 37 Jahren: Österreich.
 
Nein, ich brauche nicht "Arbeit", Erwerbstätigkeit, workfare, ich habe, leiste seit knapp 30 Jahren unentgeltlich Sorge-Arbeit. Ohne jegliche Wertschätzung, Einkommen. Ich brauche längst mehr Geld. Für Teilhabe. Für Lebenkönnen. BGE, Sorge-Gehalt
 
Jeder einzelne Tag vergeht ungelebt.
 
Als Kind: gesund, vital, weder schüchtern noch introvertiert oder einsam, sportlich, aktiv.
Mein Elend fing an mit 13: dann bei/mit unbemittelter leiblicher Mutter, verschärft mit 18: erstes Mal ungeplant schwanger ... und mit 32: Hartz IV.
 
17 Jahre Hartz-Vollzug, 36 Jahre Armut.
Inzwischen 49. Zwei "Kinder": 16 (Tochter) und 29 (Sohn) Jahre jung.
Keine Eltern, sonstigen Verwandten, Familie.
 
Und jeden Tag geht an deinem Körper an mehreren Stellen innen und außen ein bisschen mehr kaputt, wird hässlich, dysfunktional, schränkt dich ein: im "Leben"salltag - irreversibel. Altern, Krankheit in Armut, Kranksein, Krankwerden durch, wegen Armut. Verfall.
 
Prophylaktisch nochmal:
Nein, ich will weder Spenden, noch Mitleid. Was mir hilft, was ich brauche:
 
- medizinische, fachärztliche Behandlung
- Mobilität, ÖPNV-Nutzungsmöglichkeit
- anwaltliche Unterstützung, Beratung, Vertretung
- mehr GELD!
- Wertschätzung für all das Durchlittene, Bewältigte.
 
Du wirst dafür, dass, w e i l du unbemittelt bist vom Staat, von Regierungen noch zusätzlich vorsätzlich b e s t r a f t.
Gilt u.a. auch für Frauen, insbesondere, wenn sie Mütter sind: ledig, allein alleinerziehend, nicht-vermögend, gratis Sorge-Arbeit-Leistende.
 
"Beruflicher Werdegang" - auch nochmal.
Denn ich kenne die ewig gleichen Vorurteile, Unterstellungen, Projektionen, Herabsetzungsversuche, Pöbeleien, Beschimpfungen bis zum Abbrechen.
 
Wer meint, ich hätte keine Ahnung von, Erfahrung mit Arbeit - ich habe gearbeitet:
 
- in Jugend in Cafés, Bistros, Kneipen, Kindergarten und Altenpflegeheim (im Sozialen Jahr): mit Füttern, Waschen im Intimbereich (ich ungelernt, im Alter von 18 Jahren), Exkremente entsorgen
- ebenfalls im Sozialen Jahr (vor dem Wechsel ins Altenpflegeheim/in die Heimat): im Kindergarten
- im Krankenhaus (als Schülerin)
- Softeisverkauf an Straßenstand vor Kaufhaus
- im Blumenladen, Bioladen, Bäckerei, Konditorei, Sonnenstudio
- privat geputzt
 
Desweiteren:
- im Rahmen von Ausbildung(en) in Rechtsanwaltskanzlei,
- Fremdsprachensekretärin (schulische, kostenpflichtige Ausbildung),
- Schule für Theatertanz/Tanzpädagogik (kostenpflichtige Ausbildung)
- halbes Philosophiestudium an Uni 
- seit 29 JAHREN unbezahlt Sorge-Arbeit-Leistende.
 
Und ganz ehrlich: Für die sämtlichen, zahlreichen Kämpfe an, mit Gerichten - Familiengericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Amts- und Landgericht, zuletzt Verwaltungsgericht - ohne anwaltliche Vertretung, ohne PKH-Gewährung: hätte ich auch bezahlt werden müssen. Arbeit.
 
Kapitalistisch ausbeutbare Arbeit: Erwerbsätigkeit u n d Sorge-Arbeit, die für etliche Menschen rings um den Globus nicht einmal existenzsichernd ist, schon gar nicht zu Wohlstand oder aus Armut heraus führt - im Gegenteil.
 
Und nur nochmal randläufig: Dieser g e s a m t e Jobcenterschwachsinn hilft jedenfalls mir kein Stück. Null.
"Gesundheitsberatung, Weiterbildungsberatung" etc.: Hier erhalten Menschen Geld, ein Einkommen für bullshitjobs. Damit s i e irgendeinen Kackjob machen, haben.
 
-
20. August 2022
 
Hier nochmal ein kleiner Einblick, siehe Fotos unten, für Materiefremde, wie es so läuft, wenn man beim Jobcenter im "Fallmanagement" wie ein Vollidiot behandelt wird: "Gesundheitstag, Markt der Möglichkeiten, Tombola, Stresspilot, Impfberatung, unwiderstehliches Erlebnis ..." - kostenfrei!
 
Die mir hierzu, "Gesundheitstag" des GKV-Bündnis für Gesundheit, der BA, der Sozialbehörde Hamburg, der AOK, BKK, IKK ..., gesandte "Einladung", siehe unten verlinkte Fotos:
Bringen Sie gerne ihre gesamte Familie mit, damit wir auch heute und morgen auf diese kraftvoll zugreifen können!
 
Zusatzinfo: Meine "Fallmanagerin/Integrationsfachkraft" kennt meine gesundheitlichen Beschwerden, chronischen physischen Erkrankungen en detail. Sie weiß!, dass n i c h t s davon mir auch nur ansatzweise hilft, sondern dass und w a s völlig anderes ich seit neun Jahren benötige.
 
Nochmal zur Erinnerung:
 
Mein Leben hat vor 17 Jahren aufgehört: Als ich schwanger mit Tochter (mit Beschwerden) und alleinerziehend mit damals 13-jährigem Sohn mein Studium (Uni Hamburg) abbrechen (mich exmatrikulieren) musste und direkt in Hartz IV gestürzt bin.
Bis dahin hatte ich mir - seit meinem 17. Lebensjahr und seit meinem 19. Lebensjahr zum ersten Mal alleinerziehend Mutter - jeden Job, jeden Ausbildungsplatz, jede Wohnung und den Studienplatz alleine, eigenständig gesucht/beschafft. Ohne jegliche familiäre Unterstützung.
 
Ich brauche, wie etliche andere im Hartz-Vollzug, in Armut, kein Jobcenter, keine "Fallmanager, Arbeitsvermittler, keine "Weiterbildungs-, Gesundheitsberatung", keine Psychotherapie, sondern längst deutlich mehr GELD für Mobilität, nur/erst damit: Zugang zu fachärztlicher Behandlung, gesunde Nahrung, Genesung, soziokulturelle Teilhabe.
 
Ich bin nicht zu blöd, mich zu informieren, zu organisieren, gesund zu ernähren, ich bin nicht substanzabhängig, kein messie, ich bin seit Jahren chronisch krank: ohne medizinische Behandlung.
 
Und weil dieser Zustand: Krankheit, Armut, keine Wurzeln, kein Halt, Beistand ... schon seit insgesamt 30 Jahren, eigentlich bereits seit meinem 13. Lebensjahr besteht und ich ihn seit 17 Jahren im Hartz-Vollzug nicht m e h r selbsttätig, aktiv verändern, beheben kann,
weil ich in dieser Zeit auch private Krisen zu bewältigen hatte, bspw. mit Sohn, mit seit Kindheit ebenfalls kranker Tochter, mit letztem Ex-Partner (inkl. Gerichtsverfahren, nein, es ging nicht ums Sorgerecht, nein er ist nicht Vater meiner Kinder, nein, ich war nie verheiratet), mit vor allem diesem auch mich massiv seit Jahren schädigenden Staat: Jobcenter, Gerichte, Justiz/Klassenjustiz, Jugendamt (keine Unterstützung bei Sohn, als ich sie dort erbat), aus all diesen Gründen, ja: verändert sich die Persönlichkeit eines Menschen. Negativ.
 
Irgendwann ist dir dein Leben zu (er-) tragen tatsächlich zu viel, zu schwer - unmöglich. Schon rein physisch: fehlt dir dir Kraft, Energie - das BLUT! Blutarmut, langjährig unbehandelte Eisenmangelanämie und Folgen dessen.
 
Und jünger wirst du auch nicht und Regeneration in Form von Abwechslung, Sozialkontakten, schönen, tragenden Momenten, Erlebnissen mit anderen Menschen (Freunde, Familie, Kinder, Partner), Urlauben, Ausflügen, Geselligkeit, kultureller Veranstaltungen, mit Genuss essen k ö n n e n: gibt es nicht. Du vegetierst, krepierst nur.
 
Und nein, ich habe keine meiner chronischen physischen Erkrankungen selbst verursacht/verschuldet. Und nein, ich kann sie auch sämtlich nicht durch "einen gesunden Lebensstil" beheben oder wenigstens mildern.
 
Und infolge all dessen können "Menschen wie ich" auch nicht ihre Kinder fördern - ihnen fehlen sowohl die finanziellen, erforderlichen Mittel als auch die Kontakte, Beziehungen und die körperliche Kraft, Energie, Gesundheit, Mobilität. Folge: Das zieht dich zusätzlich ´runter.
 
Ab und zu musst du einfach auftanken können - wenigstens: essen. Wenigstens genug Blut. Ab und zu musst du dich auf irgendetwas auch freuen können. Du brauchst eine Perspektive. Die gibt es nicht mehr. Hartz IV ist Endstation: Armut, Alter, Verfall, Tod.
 
Jobcenter helfen, unterstützen, fördern nicht, es ist keine "Hilfe zur Selbsthilfe", n u r zusätzliche Belastung, Beschädigung. Es ist nur Druck, Kontrolle, Schikane, Strafe, Paternalismus, Ignoranz, Unkenntnis, Dressur, Autoritarismus - Gewalt.
 
Klartext: Du wirst chronisch physisch krank, w e i l du arm bist, im Hartz-Vollzug, w e i l du nicht mobil bist, dressiert, zermürbt, bestraft (Sanktionen) wirst, weil du also keine "Hilfe zur Selbsthilfe" erlangst und dann geben sie dir sogar dafür noch die Schuld.
 
W e i l du Frau, ledig, alleinerziehend, nicht vermögend bist und dich weder in Maloche noch bullshitjobs verheizen lässt, wirst du vom Staat, von Regierungen, im Kapitalismus, Patriarchat mit Armut BESTRAFT.
 
Und ich werde ihn n i e vergessen, den Satz eines Beamten, auf dem Amt (war das Wohnungsamt, soweit ich es erinnere), in der Provinz, als ich 19 und gerade erstmals alleinerziehende Mutter war: "Mensch Mädchen, warum hast du denn nicht geheiratet!?"
 
Damals hat mir dieser Satz die Sprache verschlagen. Heute würde ich entgegnen: Mensch Bübchen, weil ich mich nicht von einem Mann finanziell, wirtschaftlich und/oder sozial abhängig machen, keine Ehemagd werden/sein will.
Für Liebe, Beziehung braucht es keine Ehe.
 
Die Ehe killt - früher oder später - jede Liebe, Beziehung.
Und für geleistete Sorge-Arbeit brauchen alle diese Leistende ein existenzsicherndes, menschenwürdiges Sorge-Gehalt: Geld, Einkommen.
 
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"Gesundheitstag 2022 - Einladung" des Jobcenters "team.arbeit.hamburg" "Gesundheitstag 2022 - Einladung" des Jobcenters "team.arbeit.hamburg"

"Gesundheitstag 2022 - Einladung" des Jobcenters "team.arbeit.hamburg"

"Gesundheitswoche" 2021, Flyer - Neben sicher zahlreichen anderen Betroffenen, #Jobcenter-"Kunden", Menschen in den Fängen des "Fallmanagements", erhalte auch ich nun offenbar jedes Jahr solche "Einladungen" zu u.a. dem "Gesundheitstag". Hier die von 2021 - virtuell, per zoom. ..."Gesundheitswoche" 2021, Flyer - Neben sicher zahlreichen anderen Betroffenen, #Jobcenter-"Kunden", Menschen in den Fängen des "Fallmanagements", erhalte auch ich nun offenbar jedes Jahr solche "Einladungen" zu u.a. dem "Gesundheitstag". Hier die von 2021 - virtuell, per zoom. ..."Gesundheitswoche" 2021, Flyer - Neben sicher zahlreichen anderen Betroffenen, #Jobcenter-"Kunden", Menschen in den Fängen des "Fallmanagements", erhalte auch ich nun offenbar jedes Jahr solche "Einladungen" zu u.a. dem "Gesundheitstag". Hier die von 2021 - virtuell, per zoom. ...

"Gesundheitswoche" 2021, Flyer - Neben sicher zahlreichen anderen Betroffenen, #Jobcenter-"Kunden", Menschen in den Fängen des "Fallmanagements", erhalte auch ich nun offenbar jedes Jahr solche "Einladungen" zu u.a. dem "Gesundheitstag". Hier die von 2021 - virtuell, per zoom. ...

Hier auch wieder das Anschreiben (für den "Gesundheitstag" von letztem Jahr, 2021) zum mir vom Jobcenter gesandten Flyer, siehe oben: "Trainingseinheit: Richtig Atmen", "Impulsworkshop: Loslegen, dranbleiben!" Für alle teilnehmenden Kindergärten und solche, die es werden wollen. Nochmal: NICHTS davon hilft mir in meiner konkreten Situation, bei meinen körperlichen, chronischen Erkrankungen (die meine Jobcenter-Fallmanager, -Integrationsfachkräfte, -Arbeitsvermittler SEIT JAHREN genau kennen) auch nur minimal weiter. Brauche keine Beschäftigungstherapie.Hier auch wieder das Anschreiben (für den "Gesundheitstag" von letztem Jahr, 2021) zum mir vom Jobcenter gesandten Flyer, siehe oben: "Trainingseinheit: Richtig Atmen", "Impulsworkshop: Loslegen, dranbleiben!" Für alle teilnehmenden Kindergärten und solche, die es werden wollen. Nochmal: NICHTS davon hilft mir in meiner konkreten Situation, bei meinen körperlichen, chronischen Erkrankungen (die meine Jobcenter-Fallmanager, -Integrationsfachkräfte, -Arbeitsvermittler SEIT JAHREN genau kennen) auch nur minimal weiter. Brauche keine Beschäftigungstherapie.

Hier auch wieder das Anschreiben (für den "Gesundheitstag" von letztem Jahr, 2021) zum mir vom Jobcenter gesandten Flyer, siehe oben: "Trainingseinheit: Richtig Atmen", "Impulsworkshop: Loslegen, dranbleiben!" Für alle teilnehmenden Kindergärten und solche, die es werden wollen. Nochmal: NICHTS davon hilft mir in meiner konkreten Situation, bei meinen körperlichen, chronischen Erkrankungen (die meine Jobcenter-Fallmanager, -Integrationsfachkräfte, -Arbeitsvermittler SEIT JAHREN genau kennen) auch nur minimal weiter. Brauche keine Beschäftigungstherapie.

Hier der Flyer zur "Weiterbildungsberatung".  Für die ganzen sinnlosen Maßnahmen, die man als "Weiterbildung" schönfärbt, tarnt, einfach, damit alle "Berater, Weiterbilder" einen Job haben: bullshitjobs, damit sie "arbeiten" und "Geld verdienen", die "Leistungsträger". Hier der Flyer zur "Weiterbildungsberatung".  Für die ganzen sinnlosen Maßnahmen, die man als "Weiterbildung" schönfärbt, tarnt, einfach, damit alle "Berater, Weiterbilder" einen Job haben: bullshitjobs, damit sie "arbeiten" und "Geld verdienen", die "Leistungsträger".

Hier der Flyer zur "Weiterbildungsberatung". Für die ganzen sinnlosen Maßnahmen, die man als "Weiterbildung" schönfärbt, tarnt, einfach, damit alle "Berater, Weiterbilder" einen Job haben: bullshitjobs, damit sie "arbeiten" und "Geld verdienen", die "Leistungsträger".

28. Juli 2022
 
"walk and talk" im Jobcenter-Fallmanagement. Hat damit jemand bereits Erfahrung gemacht?
 
Verschwiegen wird, dass es sich immer um ein schlagseitiges Verhältnis handelt, denn es geht nicht um "einfach wohltuende Unterstützung, Hilfe zur Selbsthilfe, Genesung", sondern workfare.
 
Was mich auch hieran so anwidert, ist genau dieses - übliche - manipulative Vorgehen:
Es wird vorgegaukelt, man wolle "helfen, entlasten, unterstützen", aber das Vertrauen der "Kunden" (!) wird faktisch missbraucht: dafür, sie in "Arbeit" zu bringen.
 
"„Es muss immer abgewogen werden, ob sich die Methode zielfördernd einsetzen lässt (...)"
 
 
Zitat "zielfördernd". Exakt. Und das Ziel ist nicht, dass es der betroffenen Person tatsächlich und dauerhaft besser/gut geht, sondern dass sie "erwerbstätig" wird bzw. aus der "Arbeitslosenstatistik" genommen, funktionalisierbar, "verwertbar" gemacht werden kann.
Es ist genau dieses perfide, mich massiv abstoßende "Betreuen", Gängeln, Bevormunden, diese Scheinheiligkeit, Heuchelei, die mir so lange schon zuwider ist. Jobcenter
 
Denn Fakt ist: Für "soziale" Probleme gibt es ja bereits andere Anlaufstellen, Initiativen, "Sozialberatungsstellen", Drogen- u. Suchtberatung, ASD - es bedarf diesbzgl. also nicht der vorgeblichen, vermeintlichen "Hilfe" eines Jobcenters - dem es um workfare geht.
 
Deshalb nochmal die Fakten: Menschen w e r d e n oft erst infolge der materiellen Armut chronisch physisch und/oder psychisch krank, sozial isoliert - zermürbt, beschädigt, sukzessive sozial, physisch, psychisch, existenziell vernichtet. Hartz IV
 
Hintergrund:
Meine Jobcenter-"Fallmanagerin" (sie ist also nicht meine "Arbeitsvermittlerin", da ich ja "multiple Vermittlungshemmnisse" habe) hat mir heute beim telefonischen "Beratungstermin" solchen walkandtalk-Termin "angeboten".
 
In diesem heutigen Telefongespräch äußerte sie nochmals und wiederholt, sie habe "Erziehungswissenschaften studiert und einen Magister in Philosophie", kenne aber das Wort "Paternalismus" nicht, müsse das nachschlagen.
 
So lange es für Jobcenter die Möglichkeit der Sanktionen, Sanktionierung gibt und/oder anderweitig Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe, Dressur, "Leistungs-", Geldkürzungen legal, siehe sogen. Sozialgesetzbuch, SGB II, getätigt werden kann, ist es kein "Verhältnis auf Augenhöhe". Autoritarismus
 
-
08. Juli 2022
 
Je intensiver und langandauernder ein Mensch, Individuum, gesundheitlich, sozial, wirtschaftlich, bürokratisch, finanziell, emotional, existenziell - nicht selten auch vielfach, "vielseitig" - belastet, benachteiligt, übergangen, missachtet, drangsaliert, schikaniert, herabgesetzt, ausgebeutet, ausgegrenzt, also: beschädigt wird, umso weniger ist er willens, bereit, fähig zu Empathie, Mitgefühl, Kooperation, Solidarität.
 
Er hat schlicht keinerlei Kraft, physische und/oder psychische Ressourcen mehr dafür - sie sind, wie er selbst, erschöpft, entleert. Er müsste längst zunächst selbst wieder "aufgetankt" werden. Statt belastet, beschädigt. Von anderen - bekannten oder fremden - Menschen, von Verwaltung, Behörden, Bürokratie, Jobcentern, Justiz, Gesundheitssystem, Krankenkassen, Versicherungen, Banken, Schulen, Erwerbstätigkeit, Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitbürgern, Regierung ... .
 
-
16. Juli 2022
 
Die oben verlinkte arte-Doku - arte re vom 16.12.2021: "Zurück in den Job - Wege aus der Arbeitslosigkeit" - veranschaulicht nochmals deutlich, wie intensiv indoktriniert Menschen, die vielzitierte Mehrheit, augenfällig ist, siehe das Mantra vom "Wert der Arbeit", womit stets ausschließlich kapitalistisch ausbeutbare Erwerbstätigkeit gemeint ist. Nicht Arbeit.
Denn Arbeit und Erwerbstätigkeit sind keineswegs dasselbe, obschon diese Gleichsetzung nach wie vor permanent manipulativ getätigt wird - aus Gründen.
 
Es kann keinen abstoßenderen Hohn, Heuchelei geben als solche "öffentlich geförderten Beschäftigkungsverhältnisse", denn es ist und bleibt workfare und all jene, die solche "Arbeit" vermitteln, propagieren und daran ihrerseits verdienen, tätigen bullshitjobs.
 
Denn es geht dabei darum, Menschen - profitabel für andere, wie bspw. die Unternehmer, "Arbeitgeber", Weiterbildungseinrichtungen, Maßnahmenträger - in künstlich geschaffene "Arbeitsplätze" zu bringen. Und dies durch Manipulation, Indoktrinierung, Konditionierung, Dressur - unter Strafandrohung: Sanktionen, Entzug von (dem ohnehin schon viel zu wenigen) Geld und/oder Belohnungsköder: geringfügig mehr Geld oder auch nur das Etikett "wertvoll, weil erwerbstätig".
Von wegen "freiwillig, selbstbestimmt", geschweigedenn fair, respektvoll, sinnvoll, reflektiert.
 
Es geht folglich mitnichten um das tatsächliche Gemeinwohl aller, um dafür Erforderliches. Dieses ließe sich längst schon völlig anders gestalten, organisieren - unter erheblicher Verkürzung der Erwerbstätigkeit, Lohnarbeit.
Siehe bspw. Gemeinwohlökonomie, Selbstverwaltung, solidarische Landwirtschaft, cohousing, emanzipatorisches BGE, existenzsicherndes Sorge-Gehalt für geleistete, unentbehrliche, unersetzliche "häusliche" Sorge-Arbeit, statt Auslagerung von Kindern, Alten, Kranken, Sterbenden ... in Fremdbetreuung, die wiederum kapitalistisch nutzbar, ausbeutbar ist, wodurch Menschen abermals funktionalisierbar gemacht werden - ihre Bedürfnisse, Grenzen, Schmerzen, Leid und ihre Würde missachtend, mit Füßen tretend.
 
Es geht darum, den Erwerbsarbeitsfetisch aufrechtzuerhalten, da nur so der globale Kapitalismus, die infame Ausbeutungsmaschinerie aufrechterhalten werden kann, das Märchen von den Leistungsträgern, die indoktrinierte Leistungsideologie, die systematische Ausbeutung der vielen Malochenden, working poor und Bullshitjobber - zum Vorteil der vergleichsweise wenigen Vermögenden, Superreichen, Kapitalisten, des global kapitalistischen, destruktiven, menschenverachtenden, Menschen verheizenden Systems.
 
Menschen brauchen nicht eine Erwerbstätigkeit um ihrer selbst willen - weil ihnen eingebläut wurde und wird, sie seien sonst kein "vollständiger Mensch", nicht wertvoll, sondern würden krank, depressiv etc..
 
Menschen werden nicht (psychisch) krank, wenn/weil sie keine Erwerbstätigkeit haben, sondern weil sie kein Einkommen haben, weil sie unbemittelt, materiell arm und infolgedessen ausgegrenzt sind, herabgesetzt, bemitleidet, verachtet, entwertet, entwürdigt und vielfach sozial, physisch, psychisch, emotional, existenziell belastet und beschädigt, letztlich und faktisch sukzessive vernichtet werden.
 
Menschen brauchen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft, soziokulturelle Teilhabe, Mitentscheidungs-, Mitgestaltungsmöglichkeiten, Wertschätzung, Sozialkontakte, Beziehungen, bisher auch noch ein Einkommen, eine Existenzsicherung, also ausreichend Geld und die Möglichkeit, sich je persönlich so in die Gemeinschaft durch entsprechendes Tätigsein einbringen zu können, wie es ihren je persönlichen Interessen, Stärken, Fähigkeiten und auch Einschränkungen, Abneigungen, Grenzen jeweils entspricht:
 
so, dass sie selbst dieses Tätigsein als tatsächlich sinnvoll für die Gemeinschaft, das Gemeinwohl und auch für sich selbst erleben - nicht für einen kapitalistisch Menschen als Material ausbeutenden Staat, Regierungen, inklusive Behörden, Jobcenter, "Arbeitsvermittler", diverser "Agenturen", entsprechender diverser Einrichtungen und Gesetze, mittels derer die Menschen lediglich funktionalisierbar, instrumentalisierbar, verfügbar gemacht werden:
wie Gegenstände, Objekte, zeitlich getaktet, durchstrukturiert, bürokratisch verwaltet, künstlich "beschäftigt" - lebenslang verheizt.
 
workfare, Kombilohn, "Bürgergeld", "Solidarisches Grundeinkommen, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" §16i SGBII, "öffentlich geförderte Beschäftigung"
 
Aus oben verlinkter arte-Doku:
"Dass Menschen wieder zum Arzt gehen. Menschen aus ihrer Isolation holen. Soziale, gesundheitliche Probleme, Schicksalsschläge."
 
Und euch fällt dazu ernsthaft?! nichts anderes ein, als Menschen mittels Erwerbstätigkeit, "Beschäftigungstherapie" wieder f u n k t i o n a l, nicht: gesund, genesen, geheilt, resilient zu machen?
Ihr könnt oder wollt euch tatsächlich nicht ansatzweise vorstellen und auf den Weg bringen, dass Menschen zuerst tatsächlich wieder physisch und psychisch gesund, geheilt, stabil, vital, lebensbejahend, sozial integriert werden, hierfür respektvoll, bedürfnisorientiert, menschenwürdig Möglichkeiten, Räume, Unterstützung, Geld erhalten, dass und w i e sich das also völlig anders als über kapitalistisch ausbeutbare Erwerbstätigkeit, paternalistisches Drücken in selbige erwirken ließe und Menschen erst danach, erst hierdurch, erst infolge des Genesens, Geheilt-, gesellschaftlich, sozial Integriertwerdens dann ggf. auch wieder (erwerbs-) arbeitsfähig, "leistungsfähig" sind und es nur so auch längerfristig sein und bleiben können?
Ihr drückt die Leute stattdessen mit allen Mitteln, um jeden Preis in Erwerbstätigkeit, sie mit sozialer, gesellschaftlicher "Integration", Teilhabe ködernd.
Nochmal: Das ist perfide, infam, abstoßend. Abgefucked.
 
Siehe auch die MAT - "Maßnahmen bei einem Träger" und wem diese einzig nützen, für wen sie profitabel sind. Von wegen "Weiterbildung, Qualifizierung" ... .
 
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Kapitalismus - Arbeit - Gewalt
 
"[...] Kapital braucht zu seiner Vermehrung Arbeit, viel Arbeit, und so galt das besondere Interesse von Marx den „historisch epochemachend[en] […]
Momente[n], worin große Menschenmassen plötzlich und gewaltsam von ihren Subsistenzmitteln losgerissen und als vogelfreie Proletarier auf den Arbeitsmarkt geschleudert“ wurden."
 
"Niemand, auch nicht die vogelfrei gemachte Arbeitskraft, stellt sich nämlich von alleine tagein, tagaus zwölf, acht oder wie viele Stunden auch immer zur Verfügung, damit jemand anders sein privateigenes Kapital vermehren kann; hierzu bedarf es eines fundamentalen Umbaus der gesellschaftlichen Lebensweise, wie er nur unter kontinuierlichem Druck über lange Zeiträume hinweg gelingen kann. (...) Dazu diente die „Ende des 15. und während des ganzen 16. Jahrhunderts […] in ganz Westeuropa“ betriebene „Blutgesetzgebung gegen Vagabundage“.
 
Zu den zahlreichen von Marx zitierten Beispielen gehört ein englisches Gesetz aus dem Jahr 1547, demzufolge jemand, der sich weigert, für Lohn zu arbeiten, Zitat: „als Sklave der Person zugeteilt werden“ soll, „die ihn als Müßiggänger denunziert hat. Wenn sich der Sklave für 14 Tage entfernt, ist er zur Sklaverei auf Lebenszeit verurteilt und soll auf Stirn oder Backen mit dem Buchstaben S gebrandmarkt, wenn er zum drittenmal fortläuft, als Staatsverräter hingerichtet werden […]“
 
"Darüber hinaus galt es, der zukünftigen industriellen Arbeiterklasse die aus der mittelalterlichen Bedarfswirtschaft stammende Neigung auszutreiben, nur so lange zu arbeiten wie zur Sicherung eines gewohnten Lebensunterhalts unbedingt nötig."
 
"Nach und nach wurde so aus dem vogelfreien Menschenmaterial allmählich eine moderne Arbeiterklasse – wurde – ich zitiere, „das von Grund und Boden gewaltsam expropriierte, verjagte und zum Vagabunden gemachte Landvolk durch grotesk‑terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit notwendige Disziplin hineingepeitscht, -gebrandmarkt, -gefoltert“. (...) erst auf dieser Grundlage also „entwickelt sich eine Arbeiterklasse, die aus Erziehung, Tradition, Gewohnheit, die Anforderungen [der kapitalistischen] Produktionsweise als selbstverständliche Naturgesetze anerkennt.“
 
"An den Rändern des kapitalistischen Weltsystems ist die Zeit stabiler Satellitenstaaten, die Ruhe und Ordnung für kapitalistische Modernisierung zu sichern versprachen, ausgelaufen, zusammen mit der Glaubwürdigkeit der alten Versprechen von Entwicklung und Wohlstand angesichts von Schulden, Korruption, Elend, Krieg und immer zahlreicher werdenden failed states. (...) Gleichzeitig müssen die Bürger in den Metropolen dazu gebracht werden, immer absurdere Behauptungen zu glauben oder resigniert auf sich beruhen zu lassen.
Zu ihnen gehört, dass der Kapitalismus von sich aus „Wohlstand für alle“ hervorbringt (...). Die Marxsche Analyse der ursprünglichen Akkumulation ruft uns den Zwangscharakter des Kapitalismus als Lebensweise in Erinnerung – die auf Dauer gestellte akkumulationskonforme Erziehung mittels bewusstseinspflegerischer Gewaltanwendung, die uns daran hindern soll, uns in die Zufriedenheit einer neuen Bedarfswirtschaft zurückzuziehen und das auf Wachstum versessene Kapital sich selbst zu überlassen.
 
Im entwickelten Kapitalismus der Gegenwart sollen wir es für moralisch geboten halten, uns dem globalen Wettbewerb auszusetzen, damit wir ja nicht rasten und dabei rosten, und wir müssen lernen zu konsumieren, damit wir produzieren können, statt umgekehrt."
 
"[...] Technologisch sind wir auf dem Weg zu kostenlosen Gütern, nichtmessbarer Arbeit, exponentiellen Produktivitätszuwächsen und der umfassenden Automatisierung physikalischer Prozesse. Gesellschaftlich sind wir Gefangene einer Welt, die von Monopolen, Ineffizienz, den Ruinen eines vom Finanzsektor beherrschten freien Markts und der Ausbreitung von „Bullshit-Jobs“ geprägt ist. [...]
 
Der wesentliche innere Widerspruch des modernen Kapitalismus ist der zwischen der Möglichkeit kostenloser, im Überfluss vorhandener Allmendeprodukte und einem System von Monopolen, Banken und Regierungen, die versuchen, ihre Kontrolle über die Macht und die Informationen aufrechtzuerhalten. Mit anderen Worten: der Krieg zwischen Netzwerk und Hierarchie. [...]"
 
update vom 30. Juni 2022
 
Jobcenter
 
Es liegt am System. Ohne Krankschreibung werden auch schulmedizinisch diagnostizierte Erkrankungen vom ÄD (im Gutachten) nicht anerkannt, einfach ignoriert, übergangen, also gilt man als vollzeit erwerbsarbeitsfähig, also wird man vorgeladen (Termin), muss sich bewerben oder wird in MAT (Maßnahme bei einem Träger) oder in §16i SGBII -"Teilhabe am Arbeitsmarkt" gedrückt ("vermittelt") oder es gibt Sanktion(en) wegen Meldeversäumnis (Termin beim "Arbeitsvermittler" oder "Fallmanager") oder wegen Pflichtverletzung.
 
Dem Jobcenter-Mitarbeiter geht es dabei darum, Leute als "vermittelt" gegenüber seinem Vorgesetzten (Teamleiter) angeben und aus der Arbeitslosenstatistik nehmen zu können.
Welche katastrophale, vielfach belastende gesundheitliche, soziale, finanzielle, existenzielle Situation etliche Betroffene - zumeist Langzeiterwerbslose mit "multiplen Vermittlungshemmnissen" (Alter, Erkrankungen, Suchterkrankung, alleinerziehend, gering- oder unqualifiziert ...) - haben: interessiert dort niemanden, wird ebenfalls ignoriert, übergangen. Drauf geschissen.
 
Das Problem mit Krankschreibungen:
Man wird nicht immer wieder krankgeschrieben, schon gar nicht, wenn Ärzte wissen, dass es fürs Jobcenter ist, da Jobcenter dann in den Arztpraxen anrufen, tausend Fragen stellen - auch wiederholt. Auf diese Mehrarbeit haben die meisten Ärzte keine Lust und keine Zeit dafür.
 
Bei häufigen Krankschreibungen wird man außerdem zum ÄD (Ärztlichen Dienst der jeweilig zuständigen Agentur für Arbeit) geschickt, um sich dort "begutachten" zu lassen, siehe oben: was dann passiert.
 
Gegen diese sogenannten Gutachten des ÄD hat man keine rechtliche Handhabe, sie sind rechtlich nicht angreifbar. Das ist dann nur/erst wieder die verhängte Sanktion (Verwaltungsakt). Man muss also mit einem falschen, fehlerhaften Gutachten leben, die Fehler werden auch auf Bitte/Antrag nicht behoben.
 
"(...) Vor allen weiteren Schritten werden Sie gefragt, ob Sie einverstanden sind. (...)"
 
Das ist ein Hohn, denn wenn man nicht einverstanden ist und das auch äußert, verletzt man seine "Mitwirkungspflicht" und kann sanktioniert werden bzw. gilt als gesund und in Vollzeittätigkeit vermittelbar, erwerbsfähig.
Man wird zum "Einverständnis" somit gezwungen, genötigt, man kann sich nicht nicht einverstanden erklären, dies hat nur Nachteile für die Betroffenen.
 
Auch das ist Verhöhnung der Betroffenen:
"Wenn Sie den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt haben, geben Sie ihn in einem verschlossenen Umschlag bei Ihrer Fachkraft ab oder senden ihn per Post zurück. Der Umschlag wird erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet. Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz."
Quelle oben verlinkt.
 
Denn Betroffene können überhaupt nicht überprüfen, feststellen, ob dieser Umschlag tatsächlich ungeöffnet bleibt und nur/erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet wird.
Die Angaben sind außerdem nicht freiwillig, siehe oben: was passiert, wenn man nicht "mitwirkt", die Angaben nicht macht, den "Gesundheitsfragebogen" nicht ausfüllt, nicht abgibt.
 
"Falls andere Ärzte Sie schon behandelt haben, ist es sinnvoll, wenn der Ärztliche Dienst auf deren Ergebnisse aufbauen kann. Dazu müssen Sie Ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie der Ärztliche Dienst nicht noch einmal untersuchen muss."
 
Auch das ist schlichtweg falsch, entspricht nicht den wahren Tatsachen, denn es hat keinerlei Vorteil für Betroffene, da sie trotzdem vom ÄD "begutachtet" werden, auch wenn sie schulmedizinische Befunde an diesen übersandt bzw. dort auch persönlich die Originale vorgelegt haben.
 
Betroffene werden zur Schweigepflichtentbindung erpresst, da sie mit vorgeblichem Vorteil geködert, dazu animiert werden, dann aber, nach erteilter Schweigepflichtentbindung, terrorisieren Jobcenter diese Ärzte, Arztpraxen, siehe oben und unten dargelegt, in meinem Fall so geschehen. Gesetze, Datenschutz werden da immer wieder gerne von Jobcentermitarbeitern übergangen, missachtet.
 
In meinem Fall ist es so, dass mehrere chronische Erkrankungen bzw. ärztliche, schulmedizinische Befunde kontinuierlich seit 2009 vorliegen, von verschiedenen Ärzten und Kliniken (auch UKE Hamburg) diagnostiziert: wiederholt. Eine der Auswirkungen davon ist starke Fatigue nach auch nur geringster körperlicher Anstrengung (Lebensmitteleinkauf, Haushaltstätigkeiten wie bspw. Putzen, Staubsaugen).
 
Es liegen noch weitere, für die Erkrankungen typische Beschwerden und Einschränkungen vor, die ich hier aber nicht sämtlich detailliert offenlegen will. Die erforderliche fachärztliche medizinische (Infusions-) Behandlung ist mir jedoch seit neun Jahren nicht mehr zugänglich,
genau seitdem ich (wieder) in Hamburg, in einem weit außerhalb gelegenen Stadtteil wohne, in dem es solche Facharztpraxen nicht gibt, sämtliche hier niedergelassenen Hausärzte diese Behandlung jedoch nicht durchführen und ich aus finanziellen, Hartz IV, und gesundheitlichen Gründen aber seit 9 JAHREN nicht mehr mobil bin/sein kann: da der ÖPNV viel zu teuer ist und meine körperlichen Beschwerden - ohne die erforderliche medizinische Behandlung - sich kontinuierlich verschlechtern.
 
Ich vegetiere daher seit neun Jahren in sozialer Isolation. Mit Kind.
 
Ich habe keine Familie, kenne niemanden mit Führerschein und Auto, der mich regelmäßig ein- bis zweimal wöchentlich über die Dauer von mehreren Monaten zu einer Facharztpraxis in anderen Stadtteilen oder Innenstadt fahren könnte. Taxi kann ich mir noch weniger leisten als ÖPNV.
 
Für das Jobcenter gelte ich dennoch als kerngesund und voll erwerbsfähig/vermittelbar in Vollzeittätigkeit und/oder Maßnahmen. Obwohl ich seit Jahren regelmäßig den Lebensmitteleinkauf kaum mehr bewältige, mich danach jedes Mal ins Bett lege und binnen Minuten einschlafe.
Als Folge der chronischen Erkrankungen und der langjährigen materiellen Armut - seit knapp 30 Jahren alleinerziehend mit 2 Kindern, Sorge-Arbeit leistend - bin ich untergewichtig, mangelernährt.
 
Das Jobcenter interessiert nicht, dass man erst mal gesundheitlich wieder auf die Beine kommen muss, u m überhaupt wieder leistungs- und erwerbsarbeitsfähig zu sein/zu werden.
Das Jobcenter interessiert nicht, dass man seit Jahren zu schwach für "Spaß", Freizeit, soziokulturelle Teilhabe ist: weil man physisch chronisch krank ist.
 
Und krank GEWORDEN ist man: w e i l man seit Jahrzehnten mittellos, materiell arm ist, aber ebensolange um Existierendürfen kämpft: in Armut, mit zwei Kindern, ohne familiären Rückhalt, Beistand, Unterstützung, ohne Perspektive, Zuversicht, Lebensqualität.
 
Mir hat in 17 Jahren "bisher" kein einziger Termin bei einem Jobcenter, Gespräch mit "Arbeitsvermittler" und/oder "Fallmanager", je irgendetwas Positives, Gutes, Hilfreiches, Wohltuendes oder auch nur Entlastung oder wenigstens sachdienliche Information gebracht. Stattdessen u.a. Sanktionen.
 
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Bundesagentur für Arbeit, Ärztlicher Dienst, Begutachtung, Stand 08.07.2022

Bundesagentur für Arbeit, Ärztlicher Dienst, Begutachtung, Stand 08.07.2022

16. April 2021
 
Begutachtende Ärzte des Ärztlichen Dienstes der zuständigen Agentur für Arbeit sind nicht generell Psychologen bzw. häufig fachfremd.
 
In meinem Fall, als Beispiel, hat der ÄD (Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit) mich zu einem Neurologen geschickt, obwohl keine neurologische Erkrankung vorliegt, sondern eine hämatologische und eine gastroenterologische - nachweislich, es gibt entsprechende Arztbefunde.
 
Ich habe damals an das "Büro der Geschäftsführung" des ÄD geschrieben, um mich über die beiden massiv fehlerhaften Gutachten zu beschweren, sie enthielten schon falsche Angaben zu meiner Person und Rechtschreibfehler, dann auch inhaltlich fehlerhaft - kein "Erfolg".
 
Wissen sollte man vielleicht auch, dass es eine Vereinbarung der Bundesärztekammer mit der BA (Bundesagentur für Arbeit) zur Vergütung der Gutachter (die für den ÄD arbeiten) gibt. Interessenkonflikt.
 
17. Oktober 2019
 
Meine Erfahrung ist, dass der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit schulmedizinische Befunde nicht anerkennt, chronische physische Erkrankungen im Gutachten vollständig übergeht, außenvorlässt und man psychisch pathologisiert, dabei jedoch zugleich für vollzeiterwerbsfähig (!) erklärt, "begutachtet" wird - und hiergegen keinerlei rechtliche Handhabe hat, denn diese Gutachten des ÄD sind die Grundlage für Eingliederungsvereinbarungen - mit entsprechenden Folgen.
 
Rechtlich kann man dann nur gegen die EGV vorgehen, wenn sie bspw. per Verwaltungsakt, sanktionsbewehrt, ergangen ist, nicht jedoch gegen die katastrophalen, fehlerhaften Gutachten des ÄD, die aber der EGV zugrundegelegt werden.
 
Man kann sich bei der Geschäftsführung der jeweilig zuständigen Agentur für Arbeit, des dortigen ÄD "beschweren", das hat aber keine Auswirkungen, es werden die fehlerhaften Gutachten nicht geändert, korrigiert. Aus auf der Hand liegenden Gründen.
 
Zur Gutachterproblematik sei abermals angemerkt, dass auch die Gutachter des ÄD dem üblichen Interessenkonflikt unterliegen, mit infolgedessen von ihnen erstellten Gefälligkeits-, Tendenzgutachten, da sie von ihrem Auftraggeber bezahlt werden.
Die "Tätigkeit", die Leute gegen Bezahlung, Entlohnung, für Einkommen, gegen Geld in sogenannten Jobcentern ausführen, würde ich als Konglomerat aus Duct Tapers, Box Tickers und Task Masters bezeichnen.
bullshitjobs, David Graeber
 
Und die Maßnahmen, sogenannte "Weiterbildung, Qualifizierung", in die Menschen im Hartz-Vollzug, in Hartz IV, von Jobcenter-Mitarbeitern gedrückt werden - Stichworte Sanktion, MAT, EGV, §16i SGB II - sind zumeist, wenn nicht sämtlich genau das: bullshitjobs und Ausbeutung, Zermürben, Beschädigung.
update 01. und 02. Juni 2022
 
Ich hatte heute wieder eine "Einladung" zu einem Termin vom Jobcenter im Briefkasten. Faktisch handelt es sich stets um eine strafbewehrte Vorladung.
 
Es sind aktuell wieder Sanktionen bei "Meldeversäumnis" möglich, steht auch in der Rechtsbehelfsbelehrung, siehe unten verlinkte Fotos.
Ja, auch hier ist ausdrücklich von "Belehrung" die Rede, nicht von Information.
 
Und dabei mir neu, hatte ich so bisher noch nicht: eine "Checkliste" und ein "Fragebogen": nur für mich. Weil ich als Hartz-Gefangene zwangsläufig eine IDIOTIN sein muss und solche perfide Manipulationstaktik nicht durchschaue, denn:
 
Es wird nun auch mittels "Fragebogen" alle Verantwortung, alle vermeintliche Schuld, alles etwaige "Versagen" ausschließlich auf den "Kunden, Leistungsempfänger" abgewälzt, siehe, wie die Fragen gestellt sind, was gefragt wird: Was können SIE tun, wie wollen SIE ihre Situation wodurch verändern, "verbessern".
 
Und beim vorgeblichen Erfragen dessen, das das Jobcenter "für mich tun kann", lehrt die langjährige, bereits 17 J a h r e währende Erfahrung/Jobcenterkontakt, dass das Jobcenter noch nie je "unterstützt, gefördert, entlastet" hat, sondern nur stets massiv beschädigt.
 
Was mir faktisch helfen würde, habe ich sowohl hier als auch im blog als auch gegenüber dem Jobcenter schon unzählige Male unmissverständlich genannt und ausführlich begründet: MEHR GELD. D a s würde etliche Türen öffnen, so vieles überhaupt erst ermöglichen, so viel Last und Leid von uns nehmen.
Ausführlich im blog bereits wiederholt dargelegt, offengelegt, begründet.
 
Du wirst dafür, dass, w e i l du unbemittelt bist vom Staat, von Regierungen noch zusätzlich vorsätzlich BESTRAFT. Gilt u.a. auch für Frauen, insbesondere, wenn sie Mütter sind: ledig, allein alleinerziehend, nicht-vermögend, gratis Sorge-Arbeit-Leistende.
 
Kapitalistisch ausbeutbare Arbeit: Erwerbsätigkeit u n d Sorge-Arbeit, die für etliche Menschen rings um den Globus nicht einmal wenigstens existenzsichernd ist, schon gar nicht zu Wohlstand oder aus Armut heraus führt - im Gegenteil: hilft unbemittelten, nicht-vermögenden, oft seit Kindheit vielfach belasteten, beschädigten, versehrten Menschen nachweislich nicht.
 
Was nicht nur, aber auch meiner Tochter und mir SOFORT helfen, uns entlasten würde, ist, neben deutlich mehr Geld: dass es keine Jobcenter oder ähnliche Einrichtungen mehr gibt, keine autoritäre Bevormundung, Gängelei, bürokratische Schikane, Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe, Dressur - sondern tatsächlichen Respekt, Wertschätzung, bedürfnisorientierte, bedarfsgerechte, niedrigschwellige Unterstützung, wo sie jeweils wie geboten, gewünscht ist, tatsächliches Ermöglichen berufsqualifizierender! Abschlüsse, angemessene Entlohnung, Einkommen, statt systematischer Ausbeutung mittels Niedriglohn, sogen. Mindestlohn, viel zu geringer Rente, viel zu geringer Grundsicherung, HartzIV, sogenanntem "Existenzminimum".
 
Was all den unbemittelten, oft seit Kindheit bereits vielfach versehrten Menschen helfen würde, ist Begleitung, Entlastung im Alltag - also gerade auch von Bürokratie - ist leider oft erforderliche anwaltliche Beratung und Vertretung: Rechtsvertretung, gerade gegenüber Jobcentern eigentlich permanent erforderlich, siehe die zahlreichen fehlerhaften Bescheide ... .
 
Was unbemittelten Menschen helfen würde, ist ein tatsächlich menschenwürdiges Existenzminimum und unbedingt deutlich mehr Geld, damit sie Zugang zu medizinischer Behandlung, Mobilität, soziokultureller Teilhabe haben, damit sie ausreichend Geld für gesunde Nahrung, Ausflüge, Abwechslung, Regeneration, Teilhabe, Zugehörigkeit haben:
 
Nur und erst dann können sie physisch und psychisch gesund und (wieder) leistungsfähig werden, sein!
 
Und dringend erforderlich ist also angemessene Prävention vor physischer, sozialer, existenzieller Beschädigung: die der Staat tätigt durch Regierungen, Gesetze wie das SGB II, das sogenannte "SOZIALgesetzbuch", die der Staat durch Bürokratie, Klassenjustiz, Strafjustiz, Ausbeutung, zementierte Armut, Agenda 2010 und längst bekannte, augenfällige Folgen tätigt.
 
Nein, es helfen den vielfach Benachteiligten, Belasteten, Beschädigten, Versehrten, von Armut zumeist lebenslang Beschwerten keine MAT (Maßnahmen bei einem Träger), keine Sanktionen, keine Dressur, kein Autoritarismus, keine Belehrungen, keine "warmen Worte", sondern: GELD.
 
Sogenannte MAT, siehe auch "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß §16i SGB II, sind alles abartige, abstoßende Euphemismen für Ausbeutung, Verheizen von Menschenmaterial - systematische, vorsätzliche Beschädigung in, durch Hartz IV, Jobcenter, Regierende.
 
Mit "Weiterbildung, Förderung" der "Kunden", der Erwerbslosen, der Langzeiterwerbslosen hat all das nicht das Mindeste zu tun - es geht nur darum, sie noch zusätzlich zu schröpfen, auszunehmen, auszubeuten, zu verheizen.
 
Mir hat in 17 Jahren "bisher" kein einziger Termin bei einem Jobcenter, Gespräch mit "Arbeitsvermittler" und/oder "Fallmanager", je irgendetwas Positives, Gutes, Hilfreiches, Wohltuendes oder auch nur Entlastung oder wenigstens sachdienliche Information gebracht. Soviel nochmal zu Sanktionen wegen "Meldeversäumnis".
 
Ich möchte nicht, dass Menschenwürde an vermeintliche Leistung gekoppelt wird bzw. bleibt. Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Leben, Lebensqualität, Teilhabe, Wertschätzung, Zugehörigkeit, entsprechende materielle und soziale Existenzsicherung: Grundgesetz.
 
Der Wert eines Menschenlebens bemisst sich nicht nach akademischen Titeln, Einkommenshöhe, Vermögensumfang, Narzissmusgrad (besetzten Machtpositionen), Ruhm, wirtschaftlicher Funktionalität und Verwertbarkeit. Menschenwürde.
 
All das, das unbemittelte Menschen, von Armut Betroffene, Belastete, oft schon seit ihrer Kindheit wie lange, oft, intensiv, entbehrungsreich, beschädigt worden seiend durchlitten, auch bewältigt haben: interessiert niemanden.
 
Dass jeder nach je persönlichen Möglichkeiten, Umständen, Fähigkeiten, Stärken, Interessen, auch ggf. vorhandenen Einschränkungen seinen Teil für das tatsächliche, echte Gemeinwohl beiträgt: keine Frage. Aber kein kapitalistisches Funktionalisierbar-, Verwertbarmachen.
 
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"Einladung" und Rechtsbehelfsbelehrung des Jobcenters
"Einladung" und Rechtsbehelfsbelehrung des Jobcenters

"Einladung" und Rechtsbehelfsbelehrung des Jobcenters

"Checkliste" und "Fragebogen" des Jobcenters - Anlage zur vom 30. Mai 2022 datierten "Einladung" zum Termin.
"Checkliste" und "Fragebogen" des Jobcenters - Anlage zur vom 30. Mai 2022 datierten "Einladung" zum Termin.

"Checkliste" und "Fragebogen" des Jobcenters - Anlage zur vom 30. Mai 2022 datierten "Einladung" zum Termin.

update 14. Februar 2022
 
Da mir meine "Arbeitsvermittler" und "Fallmanager" beim Jobcenter seit Jahren sagen, sie wollten mir, Zitat "helfen", Frage dazu: Werden die darauf trainiert, gecoached sowie auch zu anderen Manipulationstaktiken, "Gesprächsstrategien"? Hat da jemand Infos, Quellen?
 
Was jedenfalls mir sofort und effektiv helfen würde: mehr Geld, für:

- gesunde Nahrung für Kind und mich über den gesamten Monat

- Mobilität: ÖPNV, Fahrrad, ggf. Führerschein, Auto: würde hier sehr vieles erleichtern bzw. erst ermöglichen

- defekten, alten Hausrat ersetzen
 
- endlich die Möglichkeit, den Zugang zu soziokultureller Teilhabe für Kind und mich

- gelegentliche Ausflüge an Wochenenden, vielleicht sogar mal

- Urlaub, verreisen: ins europäische Ausland

- Schulden bezahlen, insbes. den PfÜB der Justizkasse Hamburg
 
- infolgedessen könnte ich meinen Schufa-Eintrag und Eintrag aus dem zentralen Vollstreckungsregister entfernen lassen und erst/nur dann

- wieder eine Chance auf Unterzeichnung eines Mietvertrages haben sowie
 
- die Bank endlich wechseln, um ohne erhöhte Kontoführungsgebühren - die meine Bank, die HASPA mir rechtswidrig infolge des PfÜB der Justizkasse seit 2020 auferlegt: mtl. €20,- bis €30,- - wieder leben zu können
 
- ich könnte außerdem endlich meine chronische Erkrankung, wenigstens schulmedizinisch symptomatisch - endlich, nach 13 Jahren, behandeln lassen, weil ich mit mehr Geld erst zu den Facharztpraxen gelangte: Mobilität, siehe oben
 
- ich hätte Geld für Reparatur oder Ersatz von Brillen für Tochter und mich und

- für die kieferorthopädische Privatzahlung, die jeder KFO inzwischen verlangt: neben der Kassenleistung und dem ebenfalls zu zahlenden 20%-igen Eigenanteil!
(Wir haben eine Odyssee hinter uns.)
 
Das wären erst mal so die Sachen, die für die meisten wohlhabenden, vermögenden Leute normal, Standard sind, die unbemittelten Menschen, in, wegen Armut, lebenslang verwehrt bleiben, auch wenn/trotz dass sie arbeiten.

Hartz IV ist Dauerlockdown.
 
Und wollen wir also über "Chancengleichheit", Benachteiligung und Kinderarmut sprechen?
Meine 16-jährige Tochter kennt nicht einmal die Stadt, in der sie seit 13 Jahren wohnt - nicht: lebt. Keine Chance: ohne Mobilität, ohne: Geld.
 
Wir Ballastexistenzen, als die wir Menschen im Hartz-Vollzug nach wie vor gesehen werden, sind arm, d e s h a l b schwach, krank, beschädigt, nicht vernetzt, nicht wehrhaft, aber:
Wir sind nicht blöd.
 
Mein "Arbeitsvermittler" im Jobcenter meinte übrigens gerade vor ein paar Tagen (obligatorisches Gespräch per Telefon) zu mir, er habe diese Ausdrücke, Bezeichnungen - Asoziale, Ballastexistenzen - noch nie gehört, er kenne den Schwarzen Winkel nicht.
Noch Fragen?
 
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update 12. Februar 2022
 
Sogenannte staatliche Unterstützung, Förderung, Hilfen, siehe sogen. Sozialleistungen, das Sozialgesetzbuch, Jobcenter, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§16i SGB II) u.a.m., siehe Leistung, Beurteilung, Bewertung von Menschen, Arbeitsmarkt, Stellenvergabekriterien
 
Es ist alles sehr viel Augenwischerei, staatliche, politische, institutionelle Heuchelei, Täuschung - alles nur pro forma, aber nicht tatsächlich, effektiv gewährt, gegeben, erbracht, nicht in Praxis wohltuend für Betroffene umgesetzt.
 
Es muss um alles, um Sozialleistungen, medizinische (Symptom-) Behandlung, diverse Gelder, Hilfsmittel, auch Erwerbsminderungsrente, oft viele Jahre, nicht selten lebenslang, zermürbend gekämpft werden und Menschen werden dabei vorrangig, eigentlich nur bürokratisch verwaltet. D a s scheint die Hauptsache, das Hauptziel zu sein - n i c h t das tatsächliche Wohlergehen, eine Verbesserung der Lebenssituation, der Lebensqualität all der (chronisch) Kranken, Alten, Kinder, Eingeschränkten, Benachteiligten, Belasteten, Versehrten.

Die Biographie all dieser Menschen spielt bspw. nach wie vor nicht die geringste Rolle, es wird nicht berücksichtigt: was wer seit Kindheit bereits wie, wie häufig, langandauernd und in welchem Ausmaß, welcher Intensität zu durchleiden, zu ertragen, zu bewältigen, worum wie zu kämpfen hatte, wodurch wie nicht selbstverschuldet (!) belastet, beschädigt wurde - zumeist lebenslang prägend, den gesamten weiteren Lebensverlauf bestimmend, mindestens beeinträchtigend.

Es spielt all das auch keine Rolle: in der Gesellschaft, in Schule, auf dem Arbeitsmarkt, bei Bewerbungen, Stellenvergabe.
Es interessiert nicht, wieviele Menschen seit ihrer Kindheit nicht selbstverschuldet - durch Eltern, Familien, Gesellschaft, Politik oder gerade nicht vorhandene Eltern, Familien, durch Vernachlässigung, Misshandlung, wegen Armut und all ihrer bekannten Folgen - wie intensiv wodurch belastet, beschädigt, lebenslang geprägt, versehrt wurden und nach wie vor werden.
 
Dass aber all dieses Ertragene, Durchlittene, Bewältigte eine immense L e i s t u n g dieser Menschen ist, wird völlig missachtet, übergangen, stattdessen wird auf sie herabgeblickt, werden sie verachtet, bemitleidet, ausgegrenzt, entwertet, gelten sie als "Versager, Gescheiterte, sozial Schwache". Als Ballastexistenzen. Nach wie vor.
 
Es interessiert Regierungen, Politik, Gesellschaft, Arbeitgeber, zahlreiche Privatpersonen nicht, ob, dass Menschen aus welchen Gründen "unterschiedliche Startbedingungen" haben, was dazu führt, was dies erhält, zementiert, warum diese Gründe, Ursachen noch immer nicht behoben werden: politisch, angemessen, zeitnah, effektiv.
 
Es interessiert nicht, aus welchen Gründen wer schon aufgrund des Zufalls der Geburt wie privilegiert, wohlhabend, vermögend - von Geburt an - ist und dies zumeist lebenslang bleiben wird, auch ohne selbst erbrachte Leistung, einfach nur, weil ein solcher Mensch das Glück hatte, in eine wohlhabende Familie geboren worden zu sein und infolgedessen einen völlig anderen, zumeist sehr viel leichteren, angenehmeren, bequemeren, müheloseren, weniger leidvollen Lebensweg gehen zu können als all jene, die dieses Glück nicht hatten und haben.

Das alles hat nicht das Geringste mit Prosozialität, sozialer Gerechtigkeit, Teilhabe, Unterstützung, Förderung, am wenigsten aber mit Heilung, Prävention, Entschädigung, Wiedergutmachung - an all diesen nicht selbstverschuldet Versehrten, Opfern (siehe auch Obdachlose, Suchtkranke ...) - zu tun.
Das Gegenteil ist der Fall: Sie werden systematisch noch zusätzlich durch Staat, staatliche Institutionen, Kontrollinstanzen, Gesellschaft, Regierungen, Justiz, Gesundheitssystem, Bürokratie beschädigt. Lebenslang. Bis zu ihrem Tod. Bürokratisch verwaltet - das ist die Hauptsache. Sonst: nichts.
 
Was hat all das mit "unangetasteter" Menschenwürde, vorgeblich gewährleisteten Grundrechten, universellen Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit, Prosozialität, Gemeinwohl, Lebensqualität (wessen nur) zu tun?
 
Es ist gezielte, wissentliche, absichtsvolle, systematische Ausbeutung, Beschädigung, sukzessive Vernichtung bestimmter Menschen weltweit: der materiell Armen, der Benachteiligten, Ausgegrenzten, Entwerteten, Versehrten. Immer noch.
 
Ich bin all die Täuschung, die manipulativen Euphemismen, die Heuchelei längst so leid.
 
Warum geben Regierungen nicht allen in Armut vegetierenden Menschen kostenfrei ein Mittel zum Suizidvollzug aus oder töten sie durch Erschießen? Es wäre ehrlicher, denn man ermordet sie ohnehin, nur leidvoller, auf Raten, indem man sie in Armut krepieren lässt. Absichtsvoll.
 
-
Meine Replik, e-mail vom 16.12.2020, siehe nachfolgend einkopiert, auf die unten ebenfalls einkopierte, vorausgegangene "Antwort"-mail meines "Arbeitsvermittlers" (auf meine vom 15.12.2020 datierte, sehr ausführliche e-mail), ebenfalls vom 16.12.2020 datiert:
 
Sehr geehrter Herr ...,

zu Ihrer heutigen e-mail habe ich einige Fragen:

1. Warum erhalte ich zuerst eine e-mail eines Ihrer "Kollegen", ..., aus dem Fallmanagement, nun aber eine e-mail von Ihnen, einem "Arbeitsvermittler"?

Wer ist aus welchen Gründen, auf welcher Realitätsbasis, auf Basis wessen Ein- und Zuordnung, Entscheidung für mich wofür ab, seit wann und für wie lange zuständig: die Abteilung "Arbeitsvermittlung" oder die des sogen. "Fallmanagements"?

2. Über welche beruflichen Qualifikationen, welche fachliche Ausbildung, Qualifizierung verfügen Sie und Herr ... - die Sie dazu befähigen, "beratend und unterstützend" gegenüber "Kund_innen" tätig sein zu können?

3. Warum werden die in meinen in vorausgegangener e-mail und vorausgegangenen Schreiben ausführlich dargelegten Umstände, Vorläufe, Hintergründe zu meiner Person, gesundheitlichen Situation und meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Jobcenter Hamburg weiterhin sowohl von Ihnen als auch Herrn ... als auch Ihren VorgängerInnen weiterhin völlig und hartnäckig übergangen, missachtet?

4. So lange Sie auf diese meine persönlichen Umstände, Erfahrungen und insbesondere meine gesundheitlichen Belastungen, Einschränkungen durch nach wie vor bestehende, mich belastende, massiv einschränkende chronischen physischen Erkrankungen - diese nachweislich schulmedizinisch seit 2009 und so bis heute durchgängig diagnostiziert und bestehend, dem Ärztlichen Dienst außerdem wiederholt vorgelegt - sowie die mich ebenfalls massiv belastende und einschränkende "fehlende", entzogende Mobilität durch, in, wegen materieller Armut im Hartz 4-Bezug seit 15 J a h r e n - aufgrund erheblich zu niedriger Regelbedarfe und mehrfacher rechtswidriger Leistungskürzungen - desweiteren aufgrund seit 27 Jahren nonstop unentgeltlich geleisteter Sorge-Arbeit als allein alleinerziehende Mutter zweier Kinder (27 Jahre und 14 Jahre alt, wovon noch eines in meinem Haushalt lebt), so lange sie all diese Fakten und die sich daraus ergeben habenden F o l g e n: physische, gesundheitliche, soziale (inkl. langjähriger sozialer Isolation aufgrund armutsbedingt nicht zugänglicher Mobilität und ebenso entzogener soziokultureller Teilhabe sowie aufgrund physischer Erkrankungen) nach wie vor hartnäckig vollständig übergehen, missachten, ignorieren, k a n n ich zu keiner "Zusammenarbeit", die vorgeblich - wie so von Ihrem Kollegen, Herrn ..., in dessen vom 15.12.2020 datierten e-mail genannt - auf Freiwilligkeit basiert, bereit sein, denn augenfällig, siehe Ihre heutige-mail,  ist das Jobcenter, sind Jobcentermitarbeiter, -sachbearbeiter, "Arbeitsvermittler", "Fallmanager" nach wie vor nicht willens, tatsächliche, effektive Unterstützung zu leisten und/oder hierzu nicht befugt und nicht befähigt.

5. Ich habe mich vor mehreren Jahren bereits eigeninitiativ an meine damalige "Arbeitsvermittlerin" des Jobcenters Hamburg, Frau ..., mit der Bitte um Gewährung eines Bildungsgutscheins gewandt - nähere Details, gerade auch dazu, in welchem Bereich ich gerne eine Umschulung  für einen und welchen berufsqualifizierenden Abschluss machen wollte, finden Sie in meiner Akte dokumentiert, denn ich hatte Frau ... hierzu Entsprechendes schriftlich mitgeteilt und vorgelegt.

6. Meinen Sie allen Erntes, Sie könnten völlig außenvorlassen, ignorieren, übergehen, absichtsvoll, gezielt, vorsätzlich missachten, dass und w a s alles seit dem weiterhin an massiv Belastendem vonstattenging - welche Jobcenterbelange, -vorgänge, wieviele von mir eingelegte Widersprüche gegen zahlreiche rechtswidrige Bescheide, wieviele (zum Teil noch rechtshängige) Klagen gegen rechtswidrige Jobcenterentscheidungen und -bescheide, was all das, außerdem die materielle Armut, die chronische physische Krankheit, bestehend seit nun mehr als zehn Jahren und seit sieben Jahren - seit ich wieder in Hamburg und hier im Stadtteil ... lebe (ohne Zugang zu fachärztlicher Behandlung, ohne Mobilität) - diese Krankheit unbehandelt (da es hier im Stadtteil keine entsprechenden Fachärzte gibt und ich aus finanziellen Gründen nicht mobil sein, nicht in andere Stadtteile mittels ÖPNV gelangen kann), sich infolgedessen zwangsläufig kontinuierlich verschlechternd (siehe die massive Fatigue aufgrund der langjährig bestehenden sowie langjährig unbehandelten Anämie ...), was auch weitere "private" Belastungen, Zivilrechtsstreits, Gerichtsverfahren, in die ich hineingezogen wurde und die ich sämtlich und gänzlich ohne anwaltliche Beratung und Vertretung zu bewältigen hatte, was das langjährige Alleinerziehendsein seit frühester Jugend, was die mit all dem einhergehende soziale Isolation, Perspektivlosigkeit, armutsbedingte Mangelernährung, einhergehende Unterernährung (meine, nicht die meiner Tochter) - was all das zwangsläufig, unausweichlich für Menschen - wie so auch mich - zur Folge hat: physisch, gesundheitlich, sozial, psychisch-emotional?

Meinen Sie, Sie könnten über all diese nachweislich wahren Tatsachen vollständig ignorant hinweggehen und so tun, als habe es all das nicht gegeben, als hätte es nicht stattgefunden, als hätte es nicht massive Auswirkungen auf davon betroffene, damit langjährig (!) - seit kontinuierlich 1 5  JAHREN - belastete Menschen? Als sei all diese vorsätzlich geraubte Lebenszeit nicht vergangen: irreversibel.

Meinen Sie ernstlich, ich hätte jetzt, im Alter von 47 Jahren, seit 27 Jahren nonstop allein alleinerziehend, ohne jegliche familiäre Unterstützung, Entlastung, Beistand, Rückhalt, seit meinem 17. Lebensjahr im eigenen Haushalt lebend, seit meinem 19. Lebensjahr stets mit mindestens einem Kind und später allein für zwei Kinder über Jahre allein verantwortlich gewesen seiend, gejobbt, studiert habend, in Ausbildungen befindlich gewesen seiend und zahlreiche Umzüge seit meiner Jugend bewältigt habend, den Verlust von nahegestanden habenden Menschen durch deren Suizide "erfahren" ... habend und seit mehr als zehn Jahren chronisch physisch krank - meinen Sie ernstlich, ich hätte jetzt, nach 15 J a h r e n im Hartz-Vollzug, noch ansatzweise die erforderliche Energie, physische Kraft, Gesundheit, Vitalität, um noch ein weiteres Mal neu anzufangen?


Was ich benötige, wäre - längst schon - Regeneration, Auszeit, positive, wohltuende, stärkende, erfreuliche, entlastende Erlebnisse, Erfahrungen, Urlaub (nicht: "Kur", nicht "Reha", worin man wiederum nur getaktet, fremdbestimmt, gegängelt, dressiert ist/wird und damit zusätzlich belastet, nicht unterstützt, nicht erholt), außerdem jeden Monat mindestens €300,- mehr Geld: um physisch, gesundheitlich und psychisch überhaupt wieder einigermaßen auf die Beine zu kommen, um vor allem die anämiebedingte Fatigue zu beheben, um die Anämie selbst endlich angemessen behandeln lassen zu können, um mir ausreichend gesunde Nahrung über den gesamten Monat leisten zu können, um mir leisten zu können, all die uralten, schon vor Jahren gebraucht angeschafften, defekten Haushaltsgegenstände, Mobiliar, Kleidung ... ersetzen zu können, um mir wenigstens wieder einmal jährlich einen Friseurbesuch finanziell leisten zu können, um mir den ÖPNV/Mobilität und soziokulturelle Teilhabe endlich finanziell leisten zu können und mich erst dann wieder als vollwertiger Mensch mit Menschenwürde fühlen, entsprechend l e b e n zu können - und endlich überhaupt einmal Anerkennung, Wertschätzung zu erhalten: für all das bis heute allein Geleistete, Durchlittene, Bewältigte, Erkämpfte, inklusive der seit 27 J a h r e n - als allein Alleinerziehende - unentgeltlich geleisteten Sorge-ARBEIT.

7. Wie schon vor ein, zwei Jahren schriftlich mitgeteilt: Ich kommuniziere grundsätzlich nicht mehr telefonisch mit Jobcentermitarbeitern - weder aus der "Leistungs-", noch der "Arbeitsvermittlungs"abteilung, denn die langjährige Erfahrung belegt, dass dies immer nur zu meinem Nachteil war, da gerade für Telefonate es keine Zeugen und keinerlei Beweise, Dokumentationsmöglichkeit gibt.
Ich kommuniziere daher nur noch schriftlich mit dem Jobcenter - zu Dokumentations- und Beweiszwecken, da dies nachweislich erforderlich war und weiterhin ist.

8. Ich habe keinerlei Vertrauen mehr zu irgendeinem Jobcenter(mitarbeiter) - dies aufgrund der langjährig, kontinuierlich negativen Erfahrungen, Abläufe, Vorgänge, der entsprechenden Umgangsweisen von Jobcentermitarbeitern mit "Kund_innen", so auch mir, aufgrund all der rechtswidrigen, autoritären, Druck und Ängste schürenden Verhaltensweisen, Schreiben, Bescheide, inkl. vollzogener, durchlittener Sanktion(en) und verweigerten Bildungsgutscheins - all das: seit 1 5 JAHREN.

All das: müsste zunächst gegenüber allen davon Betroffenen, Belasteten, Beschädigten wiedergutgemacht, sie dafür angemessen entschädigt und dann tatsächlich niedrigschwellig, respektvoll, nicht-paternalistisch fürsorglich, bedürfnisorientiert und bedarfsgerecht fachlich versiert und menschlich, empathisch, mitfühlend unterstützt werden. Nur und erst dann kämen einige, manche dieser Menschen - jene, die noch nicht allzu lange allzu intensiv beschädigt wurden - vielleicht wieder "auf die Beine": physisch, psychisch, sozial, finanziell, beruflich. Niemals jedoch je durch Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe, Dressur und das systematische, sukzessive Entziehen ihrer Existenzgrundlage durch Sanktionen, Armut, zu niedrige Regelsätze, daraus resultierend: Schulden, ggf. auch Mietschulden, Wohnungslosigkeit, Obdachlosigkeit, Krankheit, soziale Isolation, Verfall und: Tod.

Wieviele Menschen haben sich aufgrund all dessen - im Hartz-Vollzug - eigentlich suizidiert? Warum wird darüber nicht öffentlich medial berichtet, informiert, sondern dies gerade unter Verschluss, verborgen gehalten, tabuisiert und diese Menschen ausnahmslos pathologisiert, als psychisch krank diffamiert? Wer trägt für das Leid dieser Menschen und ihren Suizid, ihre staatlich, regierungspolitisch getätigte, vollzogene Existenzvernichtung die Verantwortung - und warum nicht? Wer macht all das wem gegenüber wodurch wieder gut, sofern in solchen Fällen überhaupt von Wiedergutmachung gesprochen werden kann. - Rhetorische Frage.

9. Ihrer e-mail und der Ihres Kollegen ... ist unmissverständlich zu entnehmen, dass und warum diese Vorsicht nach wie vor nicht nur geboten, sondern vonnöten ist und dass sich faktisch absolut nichts - im Sinne, zum Wohle der "Kund_innen" - an/in Jobcentern, deren Vorgehensweisen, geändert hat.

10. Um Ihre Frage abschließend nochmals prägnant zu beantworten:

Wenn Sie mich tatsächlich effektiv unterstützen, gar fördern möchten, so:

- verschaffen Sie mir einen Facharzt hier im von mir bewohnten Stadtteil - den ich also fußläufig, ohne ÖPNV, erreichen kann: regelmäßig mindestens ein Mal die Woche, der mir mittels Eiseninfusionen - über mehrere Monate - endlich meine Anämie behandelt, damit meine Fatigue behebt, wie ich dies so damals in Heidelberg erhalten habe: solche angemessene, hilfreiche medizinische Behandlung, nicht jedoch hier in Hamburg

- erhöhen Sie die Regelsätze um mindestens €200,- je Monat und je erwachsener Person in der Bedarfsgemeinschaft und rechnen Sie das Kindergeld nicht länger als Einkommen an, setzen Sie sich persönlich und in Ihrer Funktion als Jobcentermitarbeiter für eine Kindergrundsicherung und ein emanzipatorisches BGE sowie für einen angemessen Arbeitsbegriff sowie gegen den Erhalt, Fortbestand von systematischer staatlicher Ausbeutung via Niedriglöhnen und workfare und daraus resultierender Altersarmut und Erwerbsarmut (working poor) ein, siehe das dem zugrundeliegende rechtskonservativ-neoliberale Menschenbild und siehe, was ich hierzu bereits ausführlich in meiner gestrigen e-mail an Ihren "Kollegen" ... schrieb

- machen Sie Menschen wie mir den ÖPNV kostenfrei zugänglich, somit Mobilität und dann auch soziokulturelle Teilhabe, damit Menschen wie ich wieder ein menschenwürdiges Leben führen und erst dann (!) auch wieder leistungsfähig sein/werden können, damit sie wieder über Selbstwirksamkeit und Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbestimmung verfügen, dies erfahren: können.

Mit freundlichen Grüßen
 
Als "Antwort" auf meine vom 15.12.2020 datierte e-mail an meinen "Fallmanager", siehe unten einkopiert, erhielt ich am 16.12.2020 nachfolgend einkopierte (von mir aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisierte) e-mail von meinem "Arbeitsvermittler":
 
Am 16.12.2020 um 11:41 schrieb _BA-team-arbeit-hamburg:
 
Sehr geehrte Frau ...,
 
leider konnte ich Sie heute telefonisch nicht erreichen.
 
Mein Kollege aus dem Fallmanagement hat mir von dem Mailverkehr zwischen Ihnen und ihm berichtet.
 
Aus Ihrer Mail und den weiteren Schreiben an die Arbeitsvermittlung entnehme ich, dass Sie Interesse an einer Weiterbildung oder an einer Umschulung haben
und dies als geeigneten Weg für Ihre berufliche Zukunft ansehen.
 
Mich würde nun interessieren, in welchem Bereich Sie sich eine Weiterbildung bzw. Umschulung vorstellen könnten.
 
Grundsätzlich hat das Jobcenter die Möglichkeit, eine Weiterbildung oder auch eine Umschulung zu fördern.
Dies kann immer dann sinnvoll sein, wenn davon ausgegangen werden kann, dass hierdurch die Hilfebedürftigkeit nachhaltig reduziert werden kann.
Jedenfalls macht es mehr Sinn, den Kundinen und Kunden eine nachhaltige Arbeiitsaufnahme mit Zukunftsperspektive zu ermöglichen, als kurzfristige Vermittlungsergebnisse zu erzielen.
 
Bitte beachten Sie, dass dies noch keine Förderzusage darstellt.
 
Zunächst sollten einige Punkte geklärt werden, z.B. in welchem Bereich Sie sich eine Weiterbildung / Umschulung vorstellen können.
 
Vielleicht mögen Sie mir dies – gerne per mail – einmal mitteilen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
...
- Arbeitsvermittlung -
e-mail vom 15.12.2020 an meinen "Fallmanager", der mich zuvor (am selben Tag) via e-mail kontaktiert hatte:
 
Sehr geehrter Herr ...,

an einer "Zusammenarbeit" mit dem Jobcenter/"Fallmanagement" bin ich nicht interessiert - erfahrungsgemäß hat mir das Jobcenter (Arbeitsvermittler_innen, Fallmanager_in) in den vergangenen 15 (!) J a h r e n nicht ansatzweise, in keiner Hinsicht, auf keiner Ebene, in keinem Bereicht geholfen, mich irgendwie respektvoll, bedürfnisorientiert, effektiv unterstützt oder gar gefördert, sondern mich vielfach noch zusätzlich massiv belastet und beschädigt, siehe bspw. verhängte - dabei rechtswidrig verhängte, vollzogene - Sanktionen, schikanöse Gespräche (bei persönlichen Terminen) und die Verweigerung eines Bildungsgutscheins seit und vor mehreren Jahren bereits für eine berufsqualifizierende Umschulung, trotz von mir vorgelegter zertifizierter Angebote/Lehrgänge.

Sie finden all das in der Ihnen bereits vorliegenden und bekannten Akte zu meiner Person, ich verweise hierzu abermals ausdrücklich auf meine sämtlichen Schreiben an Arbeitsvermittler_innen und Fallmanagerin der vergangenen Jahre, insbesondere auf meine beiden letzten Schreiben, datiert vom 13.11.2019 und 15.02.2019. Im letztgenannten Schreiben - datiert vom 15.02.2019, an Herrn ... gesandt - legte ich überdies detailliert dar, was uns weshalb wie genau tatsächlich helfen, unterstützen würde, könnte, siehe im genannten Schreiben auf den Seiten 13, 14 und 15.

Sofern es keine entsprechenden - politischen - Veränderungen gibt, wird und kann ein Jobcenter uns/mir niemals in irgendeiner angemessenen, gebotenen, zuträglichen, respektvollen, bedürfnisorientierten Weise helfen, uns tatsächlich, effektiv unterstützen, entlasten oder gar fördern - das Gegenteil ist und bleibt nach wie vor inhärenterweise der Fall, siehe hierzu nochmals mein vom 15.02.2019 datiertes Schreiben, in welchem ich die genauen Umstände, Hintergründe, den Vorlauf, meine bisherigen ausschließlich massiv negativen, belastenden, beschädigenden Erfahrungen mit Jobcentern, Jobcentermitarbeitern - insbesondere jenen in Hamburg, sowohl der Leistungsabteilung als auch "Arbeitsvermittlern" und "Fallmanagern" - ausführlich genannt, beschrieben, umfassend dargelegt habe - all das ist im Übrigen durch sämtliche bisherigen Abläufe, Bescheide, Sanktionen und die hier archivierte schriftliche Korrespondenz dokumentiert, bewiesen - dies nicht zuletzt auch durch meine (noch rechtshängigen) Klagen.

Ein Jobcenter(mitarbeiter) wird weder meiner Tochter noch mir jemals in irgendeiner zuträglichen, wohltuenden Weise angemessen, effektiv, also tatsächlich hilfreich sein - jedenfalls nicht in seiner Funktion/Tätigkeit als Jobcentermitarbeiter_in, siehe hierzu - als Grund dessen - gerade das zugrundeliegende "Sozial"gesetzbuch II.

Das Jobcenter, entsprechende "Sozial"politik, hat mir 15 Lebensjahre irreversibel und ohne jegliche Entschädigung, Wiedergutmachung wissentlich, absichtsvoll, vorsätzlich geraubt: durch all die zahlreichen, vielfachen, permanenten Belastungen, Beschränkungen, die gerade die materielle Armut aufgrund durchgängiger Bedarfsunterdeckung, durch kontinuierlich und bis heute erheblich zu geringe Regelbedarfe, mit all ihren bekannten Folgen - fehlende, entzogene Mobilität (da ÖPNV unbezahlbar, auch mit "Sozialticket" viel zu teuer), entzogene soziokulturelle Teihlabe, entzogener Zugang zu fachärztlicher Behandlung (durch nicht zugängliche Mobilität), damit einhergehend, daraus resultierend: physische chronische Krankheitsverschlimmerung, soziale Isolation, entzogene Selbstwirksamkeit und Resilienz, zusätzlich über Jahre unerträgliche Ignoranz, Feindseligkeit, Misstrauen, autoritäres Gebaren, durch Jobcentermitarbeiter über all die Jahre wiederholt getätigte, vollzogene Schwarze Pädagogik: Druck, Zwang, Kontrolle, Schikane, Strafe (Sanktionen), entzogene Grundrechte:

 
Hartz 4 verstößt seit 15 J a h r e n mindestens und jedenfalls gegen:
 
Art. 1 - Menschenwürdeprinzip

Art. 2 - freie Entfaltung der Persönlichkeit

Art. 3 - Gleichheit und Benachteiligung, siehe jedoch Zwei-Klassen-Justiz, kleingerechnetes Existenzminimum, erheblich zu niedrige Regelbedarfe

Art. 6 Abs. 1 und 4 - Schutz und Fürsorge für Familie und Mütter

Art. 11 Abs. 1 - Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet, schon unmöglich durch fehlende, entzogene Mobilität und Anwesenheits-, Meldepflicht (siehe regelmäßige Vorladungen)

Art. 12 - freie Arbeitswahl, Verbot von Zwangsarbeit, siehe jedoch die EGV und Sanktionen, die MAT ...

Art. 20 Abs. 1 - Sozialstaatsprinzip
 
  - verursacht.

Hartz 4 kann daher nur als offener Strafvollzug bezeichnet werden - Strafe: für Unschuldige. Einfach nur, weil sie materiell arm, unbemittelt sind, weil sie zumeist schon aus armen Familien kommen, weil sie schon einen "weniger günstigen" Start ins Leben, eine entsprechende Kindheit und Jugend hatten (Prägung, Sozialisation, Umfeld, Milieu, gemachte Erfahrungen, nicht erhaltene Unterstützung, Förderung, Begleitung, Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen, Resilienz ...).

 
Die Parallelen zwischen dem Hartz-Vollzug und dem offenen Strafvollzug finden sich in unter anderen folgenden Gesetzestexten, gesetzlichen Regelungen, Paragraphen festgeschrieben, darin auffindbar:
 
StVollzG:
 
- §17 Unterbringung während der Arbeit und Freizeit
 
Im Hartz-Vollzug ist "gemeinsame Freizeit" mit anderen gar nicht möglich, siehe aufgrund o.gen. sozialer Isolation, fehlender, entzogener soziokultureller Teilhabe, verwehrter Mobilität (da ÖPNV v i e l zu teuer).
 
Arbeit, d.h. workfare - womit ausschließlich kapitalistisch ausbeutbare Erwerbstätigkeit gemeint ist (siehe gemäß §53a SGB II i.V.m. §16 SGB III), n i c h t Sorge-Arbeit, nicht Ehrenamt u.a.m. - ist im Hartz-Vollzug im SGB 2 geregelt, so bspw. in
 
- §2 SGB II Mitwirkungspflichten, Eingliederungsvereinbarungen
 
- §15, §16d, §16e "Eingliederung", "Arbeitsgelegenheiten", Zuschuss für Arbeit g e b e r, siehe Kombilohn, einstige ABM-Stellen, "öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse" für insbesondere Langzeiterwerbslose, Gering- oder Nichtqualifizierte (also Dritte-Klasse-Menschen, Ballastexistenzen) sowie auch in
 
- §16i "Teilhabe am Arbeitsmarkt", auch hier geht es um Zuschüsse für Arbeitgeber und sogenannte "Betreuung" der "zu Fördernden", um Zuweisung (!) zu Arbeitgebern
 
- Siehe hierzu im Vergleich StVollzG: §37 Zuweisung.
 
Die Paragraphen 31, 31a, b und 32 behandeln dann die Pflichtverletzungen der sogen. Kunden, also die Sanktionen - das im SGB II enthaltene, legalisiert wirksam gewordene Strafgesetzbuch, siehe hierzu auch die Bußgeldvorschriften in §63 SGB II.
 
Es ist darin viel von vermeintlicher "Weigerung" und vorgeblicher "Zumutbarkeit" die Rede, nicht genannt, nicht transparent gemacht - auch nicht in §10 SGB II, siehe den unbestimmten Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" - wird hingegen, wer was auf welcher - rechtlichen?, ethischen?, sozialen? - Legitimations- und Definitionsgrundlage als Weigerung und was als Zumutbarkeit setzt, bestimmt, interpretiert, in wessen Ermessen das jeweils geschieht, mit welchen jeweils wie intensiv, gerade auch existenziell (!) belastenden, beschädigenden Folgen für die "Kunden" und die gesamte jeweilige Bedarfsgemeinschaft - inklusive darin befindlicher Kinder.
 
- §§56 bis 62 SGB II weitere Mitwirkungspflichten, siehe hierzu auch insbesondere
 
- §309 SGB III Allgemeine Meldepflicht (!), siehe auch
 
- §7 Abs. 4a SGB II Ortsabwesenheit, Residenzpflicht 
 
- §§63 bis 63b SGB II, Kapitel 9: Straf- und Bußgeldvorschriften
 
Siehe im Vergleich zu
 
- §23 StVollzG
 
Das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt zu verkehren.
Zitat: "Der Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt ist zu fördern."
 
Dieses Recht hast du auch im Hartz-Vollzug, faktisch hast du aufgrund genannter Umstände, Einschränkungen, Entbehrungen, Beschwernissen - in Folge der materiellen Armut, u.a. der fehlenden Mobilität - aber gar keine Möglichkeit dazu.
 
Sodann
 
- §56 StVollzG
 
Zitat (Abs. 1 u. 2):
"Für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen ist zu sorgen. § 101 bleibt unberührt.
Der Gefangene hat die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen."
 
Im Hartz-Vollzug sorgt ebensowenig irgendwer, jedenfalls nicht das Jobcenter, nicht die Agentur für Abeit, schon gar nicht deren Ärztlicher Dienst, durch den man sich "begutachten" lassen muss, für deine körperliche, geistige und psychische Gesundheit, noch weniger um dein Wohlbefinden oder deine Genesung von bestehenden (chronischen) Erkrankungen.
 
Das Gegenteil dessen findet nachweislich statt, wird praktiziert.
 
Der ÄD der (regionalen, örtlich zuständigen) Agenturen für Arbeit wird üblicherweise solche Gutachten erstellen, die den Begutachteten grundsätzlich eine Vollzeiterwerbsfähigkeit bescheinigen und/oder bzw. auch wenn schulmedizinische, ärztliche Befunde bestehender chronischer physischer Erkrankungen vorliegen und der ÄD - als einziger und erstmalig - vermeintlich psychische Erkrankungen, Störungen (fehl-) "diagnostiziert" - dies btw gerade auch dann, wenn keinerlei Untersuchung durch den ÄD stattgefunden hat und ein fachlich nicht kompetenter Gutachter/Arzt diese "Diagnose" gestellt hat - also k e i n Psychiater, sondern ein Arzt eines anderen Fachgebietes.
 
Es wird also psychische Pathologisierung getätigt und vorhandene, bestehende, schulmedizinisch wiederholt nachgewiesene physische Erkrankungen werden vollständig übergangen.
 
Wenig bekannt ist, dass es eine Vereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit, der BA und der Bundesärztekammer gibt:
 
"(...) Die zwischen der Bundesärztekammer und der Bundesagentur für Arbeit geschlossene Vereinbarung unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von der bis Ende 2008 geltenden Vereinbarung: Die Vergütung für die Erstellung eines Befundberichts wurde von 21,00 Euro auf 32,50 Euro angehoben, und der Befundbericht muss der zuständigen Agentur für Arbeit innerhalb von zehn Werktagen zur Verfügung gestellt werden. (...)"
 
 
 
Siehe in der im Link eingebundenen pdf, Seite 3 unter dem Punkt "Vergütung":
 
 
Stichworte Interessenkonflikt, fehlende Unabhängigkeit der Gutachter des ÄD.

Bei all dem wurde und wird überdies durchgängig - von Gesellschaft, Regierungspolitik, insbesondere den Jobcentern/Jobcentermitarbeitern - übergangen, welche Belastungen, Herausforderungen eine unbemittelte allein alleinerziehende Mutter (seit frühester Jugend und mit zwei Kindern alleinerziehend: ohne familiäre Unterstützung/Rückhalt/Beistand, auch ohne Unterstützung der Kindesväter) über Jahre und Jahrzehnte zu bewältigen hatte und hat, zusätzlich zu chronischer physischer Krankheit, geleisteter Erwerbstätigkeit - Jobs, Ausbildungen, Studium - und dass und welche gesellschaftlich absolut unentbehrliche, unersetzliche A r b e i t: Sorge-Arbeit, sie all die Jahre unentgeltlich und ohne jegliche gesellschaftliche und monetäre Anerkennung, Wertschätzung geleistet hat, nach wie vor leistet - inklusive aller damit - aufgrund des Unbemitteltseins/der materiellen Armut - zwangsläufig einhergehenden Entbehrungen, Opfer und geleisteter Verzichte: zum Wohle der Kinder. Denn Sorge-Arbeit ist weit mehr als "Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen". Es ist soziale, emotionale Arbeit, es erfordert fast ständige, permanente Aufmerksamkeit, das Zurückstellen eigener Bedürfnisse, es beansprucht einen sorgenden Menschen ganz und gar - je jünger die Kinder sind, umso mehr und auch und besonders, wenn die Kinder krank oder gar pflegebedürftig, behindert sind und/oder wenn man diese Arbeit völlig alleine - "alleinerziehend" - über viele Jahre täglich (und nächtlich) leisten muss. Und dafür keinerlei Anerkennung, Wertschätzung erhält, sondern dafür noch verlacht, verachtet oder herablassend bemitleidet wird. Es ist systematische Ausbeutung von Frauen, Müttern, Sorgenden: global, auch im reichen deutschen "Sozial- und Rechtsstaat".

In meinem Falle sind das mittlerweile 27 Jahre - ich selbst bin darüber gealtert und chronisch krank geworden. Ohne jemals süchtig, drogenabhängig, alkoholkrank, übergewichtig oder kriminell geworden, gewesen zu sein. Ohne jemals meine beiden Kinder vernachlässigt oder anderweitig beschädigt zu haben. Ohne zu rauchen, zu saufen, zu kiffen. Ohne Geld in Schminke, Handtaschen oder irgendwelche eigenen Wünsche, Freizeitaktivitäten, Interessen investiert zu haben - das war finanziell schon nicht möglich. Und wie mir ergeht es unzähligen anderen Alleinerziehenden, die unbemittelt sind, die nach wie vor mehrheitlich Frauen sind.

Und auch meine Tochter hat ihre gesamte Kindheit (!) in Hartz 4, in materieller Armut und Ausgrenzung verleben müssen - mit allen Entbehrungen, Einschränkungen, nicht zu machen möglichen, zuträglichen, wichtigen Erlebnissen, Erfahrungen - all das für sie: irreversibel (!) p r ä g e n d - dieser "Start" prägend für ihr gesamtes weiteres Leben, ihr Selbst- und Weltverständnis, Selbstvertrauen, Selbstbild, somit für ihre eingeschränkten Möglichkeiten und Chancen was Bildung, Ausbildung, Beruf, Einkommen, aber und somit auch Selbstwertgefühl und soziale Beziehungen, Möglichkeiten, Entwicklung, Entfaltung anbetrifft. Siehe Klassismus, der nach wie vor verbreitet ist und Kinder, Jugendliche wie meine Tochter trifft.

Für alle häusliche Sorge-Arbeit-Leistenden - auch jene, die pflegebedürftige Angehörige, behinderte Kinder, Alte, Kranke pflegen ... und dabei unfassbar viel aushalten, entbehren, selbst erleiden ... - müsste es dementsprechend ein menschenwürdiges, existenzsicherndes (!) Sorge-GEHALT geben. Stattdessen müssen auch sie immer wieder vor Jobcentern erscheinen und sich für Erwerbstätigkeit bewerben, um solche "bemühen" - obschon sie als Pflegende (!) bereits einen Vollzeitjob 24/7/365 ohne geregelte Freizeit/Wochenenden/Urlaube und inklusive "Nachtschichten" haben.


Arbeit ist noch mehr und ganz anderes als kapitalistisch ausbeutbare Erwerbstätigkeit, inkl. bullshitjobs (siehe bei David Graeber nachlesbar).

Es geht hier nicht um Selbstmitleid oder Verweigerung. Es geht um systematische, durch den Staat, durch Politik und ausführende Jobcenter(mitarbeiter) getätigte wissentliche, gezielte, absichtsvolle, somit vorsätzliche jahrelange sukzessive Beschädigung, letztlich Existenzvernichtung - sowohl matierell, physisch/gesundheitlich als auch psychisch und ohnehin sozial. Und das betrifft nachweislich keineswegs nur mich persönlich, was es nur noch schlimmer und unethischer macht.

Das war und ist jedoch offenkundig Sinn und Zweck der Agenda 2010: das Schaffen eines Niedriglohnsektors, das Druck- und Angsterzeugen durch/mittels Hartz4, materieller Armut und all ihren Begleiterscheinungen und Folgen (materiell, sozial, physisch, psychisch - existenziell), die Ausbeutung und zusätzliche Beschädigung von - bestimmten, zumeist biographisch ohnehin schon vielfach vorbelasteten, vorgeschädigten - Menschen - zum Wohle der Wirtschaft, des Wachstums, nicht im Mindesten zum Wohle dieser davon betroffenen, in dieser Weise beschädigten Menschen selbst, sondern zumeist zu deren zusätzlichem Schaden. Siehe hierzu auch all die Eingliederungsvereinbarungen unter Sanktionsandrohungen, die vollzogenen und durchlittenen - zumeist dabei vielfach rechtswidrig verhängten und vollzogenen - Sanktionen, all die MAT, die nur den Weiterbildungsträgern nützlich, für diese lukrativ sind, mehrheitlich jedoch nicht den an solchen Maßnahmen Teilnehmenden, siehe Ein-Euro-Jobs, siehe das Unter-Druck-Setzen bei persönlichen Gesprächen, bei denen Betroffene oft unbegleitet, ausgeliefert sind, siehe die unzähligen "fehlerhaften Bescheide", durch die etlichen Betroffenen, sogenannten "Kunden" regelmäßig, systematisch, dauerhaft, wiederholt ihnen zustehende "Leistungen" entzogen, vorenthalten, gekürzt wurden, auch somit also sogar das sogen. Existenzminimum noch verringert, gekürzt wurde u.v.a.m..

Und all das, ohne dass diese Menschen etwas verschuldet oder eine Straftat begangen hätten/haben. Sie wurden und werden dennoch wie Straftäter - von Jobcentern, Jobcentermitarbeitern, -sachbearbeitern, -arbeitsvermittlern, -fallmanagern - be-/misshandelt. Seit 15 J a h r e n.

Es ist all das so infam, perfide, abstoßend, dass ich es nicht mehr in Worte fassen kann. Es hat all das n i c h t s mit Respekt, Bedürfnisorientiertheit, unbürokratischer, niedrigschwelliger, effektiver/tatsächlicher Hilfe, Unterstützung, noch weniger mit F ö r d e r u n g zu tun - es ist das menschenverachtende, hässliche, unmoralische, sadistische, das v e r n i c h t e n d e Gegenteil all dessen.

Denn Menschen im Hartz-Vollzug gelten Politik und bürgerlich-konservativer Mehrheitsgesellschaft nach wie vor als "Asoziale", als "Ballastexistenzen", siehe NS-Terminologie und -Ideologie - anderenfalls gäbe es die Agenda 2010 nicht, auch keine Jobcenter, kein SGB II, keine Sanktionen, sanktionsbewehrten EGV, keine MAT etc., stattdessen völlig anderes: bspw. ein emanzipatorisches BGE, staatlich gefördertes, breiten Bevölkerungsschichten zugängliches cohousing (generationen- und geschlechterübergreifendes partizipatives, gemeischaftliches Wohnen inkl. entsprechender Architektur, Infrastruktur, Städte-, Wohnungsbau), ein zeitgemäßes Verständnis von Arbeit, einen entsprechenden Arbeitsbegriff, -definition (der Arbeit nicht mit ausschließlich kapitalistisch ausbeutbarer Erwerbstätigkeit gleichsetzt), ein existenzischerndes Sorge-Gehalt, eine andere Wirtschaft (siehe Gemeinwohlökonomie, Postwachstum, Suffizienz, Konvivialismus, transnationale Kooperation und Solidarität, regionale Selbstverwaltung inkl. Subsistenz ...).

Belege zu allem in dieser e-mail Genannten verlinke ich nachfolgend mittels substanzhaltigen Artikeln aus seriösen Quellen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-282011/bayer-armut-praegt-staerker-als-familienstatus/

https://hpd.de/artikel/gesellschaftlich-benachteiligte-kinder-und-jugendliche-brauchen-lobby-18106

https://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-regelsaetze-paritaetischer-gesamtverband-kritisiert-gesetzentwurf-in-aktueller-stellungnahme/

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-regelsatz_2020_web.pdf

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/hartz-vier-114.html

https://www.vdk.de/ov-gundelsheim-offenau/ID220146?dscc=ok

https://www.freitag.de/autoren/asansoerpress35/dr-butterwegge-hartz-iv-und-die-folgen

https://www.heise.de/tp/features/Das-unwerte-Hartz-IV-Leben-3384884.html

https://www.heise.de/tp/features/Sozial-ist-was-sozial-ist-3812537.html

https://www.economy4mankind.org/neoliberale-sozialnazis/

https://www.hartzfacts.de/

https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/defacto/sendungen/defacto--hartz-iv-staatlich-verordnete-armut,sendung-103846.html

https://www.deutschlandfunkkultur.de/staatliche-grundsicherung-wieviel-ein-mensch-zum-leben.1005.de.html?dram:article_id=458143

https://www.heise.de/tp/features/Bundesregierung-hat-die-Armut-stark-vergroessert-3675653.html

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/kritik-an-jobcentern-kinder-von-hartz-iv-empfaengern-unter-druck-a-933418.html

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/armut-die-sich-lohnt

https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/253853/bildung-keine-wunderwaffe

https://www.spiegel.de/wirtschaft/chancenungleichheit-bildung-ist-keine-wunderwaffe-gegen-armut-a-554158.html

https://www.fr.de/politik/bildung-schuetzt-armut-nicht-11577279.html

https://www.nachdenkseiten.de/?p=21939

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mindestlohn-miete-lebenshaltungskosten-1.4059717

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/arme-sind-keine-feinde

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Lebenserwartung-Wer-wenig-hat-ist-frueher-tot,armreich106.html

https://www.deutschlandfunkkultur.de/klassismus-die-uebersehene-diskriminierungsform.1005.de.html?dram:article_id=481290

https://theorieblog.attac.de/soziale-ungleichheit-und-diskriminierung-klassismus/

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/und-schuld-bist-du

https://oxiblog.de/ungleichheit-hat-mit-der-produktivitaet-der-leute-zu-tun-wie-bitte-mythen-und-fakten-zur-sozialen-lage-in-deutschland-teil-v/

https://oxiblog.de/chancengleichheit-ist-der-schluessel-zum-erfolg-nicht-umverteilung-wirklich-mythen-zur-sozialen-lage-teil-viii/

https://www.sueddeutsche.de/politik/sozialpolitik-armut-ist-eine-gefahr-fuer-die-demokratie-1.4120420

Mit freundlichen Grüßen
 
e-mail meines "Fallmanagers" , datiert vom 15.12.2020, von mir aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert, sonst unverändert hier einkopiert:
 
Sehr geehrte Frau ...,
 
ich bin ein Kollege von Herrn ... und als Fallmanager im Jobcenter Rahlstedt tätig. Ich beschäftige mich unter anderem mit Schulden, Wohnungsschwierigkeiten, Suchtproblemen, Fragen der Kinderbetreuung, Gesundheits- und Lebenslagenberatung.
 
Wir können gemeinsam Ihre Themen, die Sie beschäftigen, bearbeiten und lösen, damit Sie neue Wege gehen zu können. Es geht hier nicht vorrangig um Arbeitsaufnahme, sondern um Stabilisierung und Verbesserung Ihrer persönlichen Situation.
 
Die Zusammenarbeit im Fallmanagement ist freiwillig und kann jederzeit von Ihnen beendet werden.
 
Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren einen Termin im Fallmanagement, gerne auch als Antwort auf diese Mail.
 
Für Fragen vorab stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
...
- Fallmanager ... -
 
jobcenter
team.arbeit.hamburg
 
Jobcenter-Korrespondenz
Jobcenter-Korrespondenz
Jobcenter-Korrespondenz
 
(mein) Absender                         Hamburg, 13. 11.2019
 
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Anschrift
 
Kundennr.: ..., Ihr Zeichen: ...
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
leider ist kein Ansprechpartner namentlich in Ihrem Schreiben genannt - ich beziehe mich auf Ihr Schreiben, in welchem als Erstelldatum lediglich "Oktober 2019" angegeben ist - kein Tag.
 
Dieses Schreiben - aus Oktober 2019 ? - habe ich briefpostalitsch am 12.11.2019 erhalten.
 
Sie teilen darin mit, es gehe - Ihnen als Arbeitsvermittlung in Bezug auf Ihre "Kunden"? - um, Zitat "ein Plus an Anerkennung für das, was man tut" sowie um "das gute Gefühl, nicht jeden einzelnen Cent drei Mal umdrehen zu müssen". Sie teilen weiterhin mit, ich als "Kundin" könne dies, Zitat "erreichen" und Sie würden mich dabei, Zitat "gerne unterstützen".
 
Hierzu ist festzustellen, dass ich bisher, in 14 Jahren Hartz 4-/Alg 2-Bezug von dieser vermeintlichen, vorgeblichen "Unterstützung", insbesondere von respektvoller, bedürfnisorientierter, nicht-paternalistischer, nicht straf-sanktionsbewehrter und stattdessen bedarfsgerechter Unterstützung, gar "Förderung" in Form von je individuell angemessener, passender, tatsächlich hilfreicher, Zitat aus Ihrem Schreiben: "Beratung, Fortbildung oder Förderung", insbesondere in Form von beruflicher (Erst-) Qualifizierung bzw. Umschulung - mittels erforderlichem "Bildungsgutschein" - leider nichts erfahren habe, mir diese/solche Unterstützung, d.h. überhaupt eine Unterstützung in all den gesamten Jahren nicht ein einziges Mal zuteil und auch nicht wenigstens ein Mal angeboten wurde.
 
Noch weniger wurde dabei konkretisiert, worum genau es sich bei dieser Unterstützung und "Förderung" handelt, was genau damit gemeint ist, ob es sich bspw. - wieder nur - um Ein-Euro-Jobs, "Arbeitsgelegenheiten", "öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse (also ABM-Stellen, siehe auch "Kombilohn" oder sogenanntes "solidarisches Grundeinkommen"), die mit Niedriglohn belegt sind und/oder um MAT (Maßnahmen bei einem Träger), von welchen nachweislich nur die Weiterbildungsträger, nicht aber die "Kunden" profitieren- so auch jetzt nicht, in Ihrem aktuellen, wiederum sehr pauschal gehaltenen, so formulierten Schreiben, das bspw. erneut nicht einmal wenigstens benennt, welche, Zitat "Berufsfelder" auf dem sogenannten "Markt der Möglichkeiten" am 21.11.2019 im Millerntorstadion vorgestellt werden - nicht einmal diese Berufsfelder werden also genannt, weder in Ihrem Schreiben noch im beiliegenden Flyer.
 
Es ist davon auszugehen, dass weiterhin - wenn überhaupt - wie in bisheriger Jobcenter-, "Arbeitsvermittler"praxis - nur solche Beschäftigungsverhältnisse und/oder "Weiterbildungen/Fortbildungen", Umschulungen und "Qualifizierungen" gefördert, unterstützt werden, bei denen es um "Eingliederung" in Altenpflege und/oder andere Pflegetätigkeiten oder um "Umschulung oder Fortbildung" zur Hilfsarbeiterin, Zuarbeiterin in Kindertagesstätten, Kinderkrippen geht oder auch um kaufmännische, um Bürotätigkeiten oder Putzjobs.
 
Es ist also, wie bisher, davon auszugehen, dass es 1. nicht um tatsächlich je individuell angemessene, d.h. bedürfnisorientierte, interessen-, stärkenorientierte und ggf. vorhandene Einschränkungen angemessen berücksichtigende "Förderung, Unterstützung", 2. nicht um angemessen, d.h. menschenwürdig und existenzsichernd entlohnte Tätigkeiten (zu mindestens dem aktuell geltenden, wenngleich zu niedrigen Mindestlohn) und 3. nicht um Integration oder Rückführung in den Ersten Arbeitsmarkt geht, außerdem nicht um je persönliche Umstände und Belastungen berücksichtigende Unterstützung, sondern lediglich und nach wie vor um "Eingliederung" in kapitalistisch ausbeutbare Niedriglohnjobs und bullshitjobs - mit Verweis auf David Graebers gleichnamiges Buch.
 
Solche Jobs habe ich in meiner Jugend bereits in ausreichendem Umfange und ausreichend lange Zeit getätigt - gering entlohnte Hilfsjobs (Kellnern in Bistros, Cafés, Kneipen, Putztätigkeiten, Tätigkeiten im Verkauf - bspw. in Bäckerei, Sonnenstudio ... - Nachhilfeunterricht, Tätigkeit in Kindergarten, Krankenhaus und Altenpflegeheim). Ich kann sie inzwischen aus gesundheitlichen, krankheitsbedingten Gründen längst nicht mehr leisten, überdies meine Existenz und die meiner Tochter damit nicht sichern - ich bliebe mit Niedriglohnjobs "Aufstockerin": im Hartz 4-Bezug.
 
Ich benötige jedoch keine sinnlosen Beschäftigungsmaßnahmen, auch nicht in Form von eben solcher Erwerbstätigkeit, nur um ihrer selbst willen, denn mir ist keineswegs langweilig.
 
Woran es mir seit 14 J a h r e n erheblich und täglich mangelt, ist Mobilität (ÖPNV - auch mit "Sozialkarte" viel zu teuer, Gebrauchtfahrrad - nur meine Tochter hat ein solches, für uns beide reicht seit Jahren das Geld nicht für ein Rad, an Führerschein und Auto: gar nicht zu denken), soziokulturelle Teilhabe und angemessene, bedürfnisorientierte, respektvolle, individuell passende Unterstützung/Förderung.
All dies basiert auf zu wenig Geld, auf fehlendem Einkommen, auf erheblich zu niedrigen "Sozialleistungen" - wie Sie wissen, wurden die Regelbedarfe von der Bundesregierung vorsätzlich kleingerechnet, die Regelsätze müssten aktuell je erwachsener Person und Monat - Kinder noch nicht miteingerechnet - um ca. €150,- bis €200,- höher liegen als bisher.
Nachweise zu den absichtsvoll kleingerechneten, damit deutlich zu niedrigen Regelbedarfen finden Sie bspw. in nachfolgend verlinkten seriösen Quellen (Sozialverband VDK, MONITOR, Deutschlandfunk Kultur):
 
https://www.vdk.de/ov-gundelsheim-offenau/ID220146
 
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-hartz-vier-100.html
 
https://www.deutschlandfunkkultur.de/staatliche-grundsicherung-wieviel-ein-mensch-zum-leben.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=458143&fbclid=IwAR2FaXzEllUGkknhwFajXTkdsg6pUju8bO8c0PTduGesK1JHOB1hvg4zSAE
 
Menschen, "Kunden" wie ich brauchen zunächst einmal eine sichere materielle, finanzielle Ausgangsbasis, um überhaupt wieder auf die Beine zu kommen: physisch/gesundheitlich und psychisch-emotional sowie sozial (Sozialkontakte, Beziehungen) - nach all der jahrenlangen Beschädigung und Ausgrenzung in, durch materielle Armut und alle einhergehenden bekannten Begleiterscheinungen und Folgen derselben - insbesondere auch für Kinder, wie so auch für meine Tochter, die ihre gesamte Kindheit in Hartz 4 erleiden musste - niemand tätigt hier Wiedergutmachung, es ist hier auch kaum mehr etwas angemessen wiedergutzumachen, denn ihre Kindheit, die wichtige, lebenslang prägende Zeit - siehe Identitätsbildung und Persönlichkeitsreifung, Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen ... - ist nun zu Ende und nichts, das sie hätte in dieser Zeit prägend (!) erleben, erfahren, kennenlernen ... müssen (wie bspw. Ausflüge am Wochenende in umliegende Natur, in andere Städte, Dörfer, Regionen ..., kulturelle Veranstaltungen, Urlaube, Abwechslung, Anregung, Regeneration, F r e u d e, das Gefühl von Perspektive, Zuversicht, Getragensein, Verbundensein durch auch mögliche Sozialkontakte, Familie, Freunde, Besuche derselben ...) ist jetzt noch "nachholbar" - es hätte eben gerade während ihrer Kindheit von ihr erlebt können werden, erlebt, erfahren worden sein müssen.
 
Und so ergeht es Millionen anderen Kindern - im reichen Deutschland.
 
Irreversibel ist deren gesamte Kindheit und somit ihre Persönlichkeit, ihre Biographie beschädigt - durch Hartz 4, durch materielle Armut, durch Ausgrenzung, durch f e h l e n d e Teilhabe, Zugehörigkeit, Wertschätzung, Freude, entsprechende Erlebnisse, Erfahrungen, Unbeschwertheit, Zuversicht, Perspektive, Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit, Resilienz.
 
Ich bin mit zwei Kindern seit 26 J a h r e n kontinuierlich alleinerziehend - w e i l ledig/unverheiratet und nicht-vermögend und eben allein alleinerziehend: ohne jeglichen familiären Rückhalt ... und seit meinem 13. Lebensjahr materiell arm.
 
Ich habe zahlreiche Jobs, Ausbildungen und ein halbes Hochschulstudium bewältigt, wenn auch nicht abschließen können - immer mit mindestens einem Kind "dabei" und alleine.
Ich habe zahlreiche Umzüge seit meiner frühesten Jugend - alleine - bewältigt.
Ich habe mir jeden Job, jede Ausbildungsstelle, den Studienplatz und jede Wohnung alleine, selbständig gesucht, besorgt. Hierbei hatte ich kein einziges Mal j e Unterstüzung durch Arbeitsamt oder Jobcenter.
 
Ich bin trotz aller intensiven, vielfachen, mittlerweile Jahrzehnte währenden finanziellen, sozialen, b e h ö r d l i c h e n und gesundheitlichen Belastungen und Entbehrungen n i c h t drogensüchtig, nicht alkohokrank und auch nicht tablettenabhängig, essgestört oder übergewichtig geworden.
 
Aber ich bin seit zehn Jahren - schulmedizinisch seit zehn Jahren diagnostiziert - chronisch physisch krank - und daher nicht außerhäusig erwerbsfähig. Wenngleich Sie diese Tatsache nach wie vor hartnäckig ignorieren.
 
Und ich bin in Folge (!) der jahrezehntelangen materiellen Armut, der auch gerade daraus resultierenden physischen chronischen Krankheit und fehlenden Mobilität sozial isoliert, da ich mich seit sechs Jahren nur noch fußläufig im von mir bewohnten, außerhalb gelegenen Stadtteil bewegen kann - der ÖPNV ist, ich wiederhole mich, auch mit "Sozialkarte" im offenen Hartz-Strafvollzug, in materieller Armut v i e l zu teuer.
 
All das ist Ihnen in Ihrer "Berater"position und "Arbeitsvermittler"tätigkeit bereits viel länger und umfassender bekannt als mir - dennoch erhalte ich ein solch heuchlerisches, manipulatives, täuschendes Schreiben von Ihnen. Man fühlt sich damit zwangsläufig verhöhnt.
 
Ich verweise zu all diesen Tatsachen, Umständen und meiner persönlichen Situation nochmals ausdrücklich auf mein vom 15.02.2019 datiertes Schreiben sowie sämtliche vorausgegangenen an meine "ArbeitsvermittlerInnen" beim Jobcenter Hamburg.
 
Es wird in Ihrem eingangs genannten Schreiben ja nicht einmal wenigstens - und höflicher-, respektvollerweise - ein Ansprechpartner genannt - nur, Zitat: "Beratungsteam"; es bleibt somit nach wie vor völlig intransparent, wer oder was dieses "Beratungsteam" sein soll/ist, wer sich dahinter verbirgt - der/die bisherige "Arbeitsvermittler_In"?, welche Rechte "Kunden" gegenüber diesem "Beratungsteam" haben, welche Pflichten, Aufgaben, Zuständigkeiten und fachliche Kompetenzen und Qualifikationen das "Beratungsteam" gegenüber den "Kunden" hat, aufweisen kann und aus wievielen Personen mit jeweils welcher beruflichen Qualifikation, Kompetenz dieses "Beratungsteam" überhaupt besteht: ?
 
Es bleibt somit alles, wie bisher, maximal intransparent und ein schlagseitiges Verhältnis - keine Basis für Vertrauen(können), insbesondere nicht nach all den Vorläufen in den vergangenen mindestens und jedenfalls sechs Jahren bzw. nach 14 Jahren Sanktionsterror - Schwarze Pädagogik: Druck, Zwang, Kontrolle, Härte, Kälte, Ignoranz, S t r a f e - Dressur, Gewalt also - durch Kürzen des Existenzminimums, das aufgrund deutlich zu niedriger Regelbedarfe ohnehin, auch o h n e Sanktionen schon zu gering ist.
 
Im Übrigen unterscheiden auch Sie nach wie vor nicht begrifflich zwischen Arbeit und Erwerbstätigkeit. Ich l e i s t e seit 26 JAHREN alleine die für weltweit jede Gesellschaft und Gemeinschaft absolut unentbehrliche (!) "häusliche" Sorge-ARBEIT - gratis. Wie Millionen andere Frauen, Mütter in Deutschland und weltweit. D e s h a l b ist und bleibt Armut "weiblich", sind weltweit weit mehr Frauen, Mütter und deren Kinder von materieller Armut betroffen, belastet, beschädigt und letztlich dadurch v e r n i c h t e t.
 
Denn die "Sozialleistungen" sind k e i n e angemessene Entlohnung dieser Arbeit, stellen kein Einkommen, kein Sorge-Gehalt dar, sind keine monetäre Wertschätzung dieser A r b e i t, insbesondere keine existenzsichernde Entlohnung.
 
Auch wenn Sie weiterhin Ihre Kunden nicht einmal direkt fragen, was diesen nach deren eigener Einschätzung tatsächlich helfen würde, könnte - eben da es bekanntlich ja nicht im Mindesten um wirkliche Unterstützung, Förderung geht, sondern um das Verfügbar-, Funktionalisierbarmachen von Menschenmaterial für kapitalistisch ausbeutbare Erwerbstätigkeit - sei diese auch noch so sinnlos und/oder belastend, gemeinwohlschädigend und/oder in naher Zukunft durch Digitalisierung ersetzt und sei sie auch noch so miserabel bezahlt - teile ich Ihnen nachfolgend ausführlich mit, was mir zuerst und ganz basal direkt wenigstens ein bisschen helfen würde: m e h r G e l d. Wenigstens €300,- je Monat mehr zur "freien Verfügung". Ich teile Ihnen auch mit, was ich damit täte, wofür ich es - für meine Tochter und mich - dringend und längst b e n ö t i g e:

Zuerst würde ich versuchen, gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen. Dafür allerdings bedürfte es vor allem eines entsprechenden Gesundheitssystems, so dass auch Hausärzte Eiseninfusionen an langjährig Anämiekranke verabreichen können, ohne dass dies ihr Budget derart belastet (?), dass sie diese medizinisch erforderliche Behandlung unterlassen bzw. aus Kostengründen verweigern.
So dass es nicht mehr Glückssache,
Zufall oder wohnortabhängig ist, ob, wann, wie und wo man einen Arzt findet, der die Behandlung durchführt.
 
Dann würde ich endlich wieder - zu Hause, alleine, kostenfrei, wie früher - Sport machen können: wenn meine zehn Jahre bestehende, seit sechs Jahren unbehandelte Eisenmangelanämie mit allen üblichen Folgen ENDLICH behoben wäre und ich nicht schon bei jedem Einkauf auf halber Strecke zusammenbräche.
 
Schwindel, extreme körperliche Kraftlosigkeit, Schwäche, totale Erschöpfung wie nach einem Marathonlauf - bloß bei/nach dem Einkaufen von Lebensmitteln, Muskelabbau und Muskelschmerzen am ganzen Körper, von denen du nachts mehrmals aufwachst ..., Beine nach geringster Anstrengung schwer wie Blei, so dass du kaum die Treppe hochkommst, Atemnot nach Staubsaugen, beim Laufen, im Liegen, als wärst du eine Greisin, ständiges Frieren (auch in warmen Räumen, unter der Bettdecke, unter der Dusche), Übelkeit, Darmbeschwerden, Kopfschmerzen, stark und sichtbar ausgetrocknete Haut, Haare, Schleimhäute, inzwischen auch Nageldeformation, tägliche Wortfindungsstörungen (!), Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen ... - alles, aufgrund der dauerhaften chronischen Sauerstoffunterversorgung des gesamten Organismus´ (auch der Organe, des Herzens, der Muskulatur, des Gewebes, der Schleimhäute ...) durch die langjährige Eisenmangelanämie, die ich einst für eine Bagatellerkrankung hielt.
 
Mit dem Geld wäre dann möglich:
 
- dass ich mir wieder Mobilität, den ÖPNV leisten könnte
 
- außerdem vielleicht auch gelegentlich Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen mit meiner Tochter, die sie noch nie je erlebt hat (Theaterbesuch, Konzertbesuch, Museumsbesuch oder auch mal Eintritt für den Wildpark, Bootfahren, Schlittschuhlaufen, vor allem AUSFLÜGE in umliegende NATUR, `raus aus der Stadt an Wochenenden, in den Schulferien)
 
- vielleicht ein Gebrauchtrad für mich (nach ca. zwanzig Jahren mal wieder)
 
- dass ich durch Mobilität auch wieder soziale Kontakte knüpfen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben, mich politisch aktiv engagieren, mich mit Menschen treffen könnte, statt sozial isoliert in meiner Kammer zu vegetieren
 
- dass das Geld für kleine Geburtstagsgeschenke, Weihnachten (Baum, Geschenke, Essen) reichen würde
 
- dass meine Tochter nicht ihre geliebten Meerschweinchen hätte weggeben müssen, weil das Geld für Futter etc. nicht reichte (meine Tochter rettet noch heute jeden Käfer, jede Hummel, Spinne, jeden Grashüpfer, jede Schnecke draußen auf Wegen oder in der Wohnung, weil sie so tierverbunden ist)
 
- Urlaub: Nein, ich würde nicht bspw. eine Reise auf irgendeine Insel tätigen wollen. Selbst wenn man es mir schenkte nicht. Ich will kein Meer, Strand, Palmen, keine Parties, aber mit meinen Kindern wäre ich so gerne wenigstens ein einziges Mal in die Berge meiner Kindheit - in die Schweiz, nach Österreich - gefahren - um ihnen die Natur dort zu zeigen - die Farben, die Gerüche, die Landschaften, die Geräusche, das Licht ... ... ... . All das, das sie bisher nie je erleben konnten und das ich nie je wiedersehen ... werde. Seit meiner Kindheit nicht mehr.
 
- Das Geld würde vielleicht auch reichen, um mal etwas zurückzulegen, damit ich alte, defekte Secondhand-Möbel (Bett, Lattenrost, Matratze, Schrank ...) und in die Jahre gekommenen Hausrat (Handtücher, Bettwäsche, Töpfe, Geschirr), Haushaltsgeräte ersetzen könnte. Gegebenenfalls könnte ich auch wieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, weil Kind im Haushalt.
 
- Um meine Kinder finanziell zu unterstützen, dafür reicht es wohl nicht. Aber ich hätte genug Geld für gesunde, qualitativ gute Nahrung, Lebensmittel: über den gesamten Monat und wäre dann nicht mehr mangelernährt und untergewichtig.
Vielleicht wäre sogar wieder
ein einmal jährlicher Friseurbesuch möglich.
 
All das: bleibt Illusion, Utopie. Bis zu meinem Verenden. Denn hier im Haushalt gibt es seit Jahrzehnten, insbesondere aber seit 14 Jahren: Kinderarmut, Mütterarmut und somit unausweichlich Altersarmut. Armut vererbt sich überdies bekanntlich gleichermaßen wie Reichtum.
 
Sie wissen natürlich auch, dass es vermögende, dabei auch kinderreiche Menschen gibt, die überhaupt nicht arbeiten, die nicht erwerbstätig sind und die insbesondere nicht durch Erwerbstätigkeit vermögend wurden - und dass und w a r u m diese Menschen dennoch n i c h t als "Sozialschmarotzer", als "Arbeitsscheue" gelten, dass sie auch nicht zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit "aufgefordert" , angemahnt oder dahinein - mittels Sanktionen - gezwungen, genötigt werden.
 
Diese Menschen leisten, tun wenig für das Gemeinwohl, die "Solidargemeinschaft", sie tun das Meiste für sich selbst, zum Erhalt ihrer Privilegien, ihres Vermögens, ihres Einflusses - und zum Erhalt des kapitalistischen, global destruktiven Systems - Stichworte Klimawandel, Postwachstum, Suffizienz, Gemeinwohlökonomie, BGE, Konvivialismus ... .
 
Bitte verschonen Sie mich daher zukünftig mit Ihren heuchlerischen Rundschreiben, mit Ihren vorgeblichen Beratungs- und Unterstützungs"anbeboten", die faktisch eben solche gerade nicht sind, dies aus genannten, bekannten Gründen nicht sein können.
 
Wenn Sie mir tatsächlich und je persönlich "helfen" wollen und somit auch zahlreichen anderen "Kunden", machen Sie einen anderen Job, engagieren Sie sich politisch aktiv für soziale Gerechtigkeit, für das Abschaffen, Überwinden von Hartz 4, das angemessene Rückabwickeln der Agenda 2010, das Überwinden des Neoliberalismus´, für das Wiedereinsetzen des Sozialstaats, für den Primat des Sozialen statt den der Wirtschaft.
 
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
 
 
Absender                                         Hamburg, 15.02.2019
 
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Adresse
 
Ihr Zeichen: ... Kd.nr.: ...
Ihr Schreiben vom 29.01.2019 - Widerspruch
 
Sehr geehrter Herr W.,
 
Ihr Schreiben, "Folgeeinladung", d.h. sanktionsbewehrte Vorladung, datiert vom 29.01.2019, bei mir postalisch am 02.02.2019 eingegangen, habe ich per förmlicher Zustellung erhalten, wobei seltsamerweise auf dem Umschlag das Zustelldatum fehlt - wozu eine förmliche Zustellung ohne Zustelldatum? Denn das kann kein Zufall bzw. Missgeschick gewesen sein, so etwas darf bei förmlicher Zustellung bekanntlich gerade nicht passieren, da diese damit sinnlos ist. - Ist dies folglich eine neue Handhabe, mittels derer die Beschädigung von "Kunden" durch Jobcentermitarbeiter vorangetrieben werden soll?
Nach all dem, das ich bisher im Kontakt mit Jobcentermitarbeitern über Jahre erfahren und erleiden musste, kann ich nur zu diesem Schluss gelangen.
 
Im Übrigen wurde mir bisher kein einziges Schreiben des Jobcenters je förmlich zugestellt, so dass sich grundsätzlich nicht erklärt, weshalb Sie das letzte/aktuelle Schreiben nun auf diese Weise zustellen ließen.
 
Zu Ihrer "Folgeeinladung", gegen die ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein lege, ist Folgendes festzustellen und mitzuteilen:

1. Sie übergehen, ignorieren damit meine vorausgegangenen, umfassenden Schreiben vom 18.07.2018, 22.09.2018 und 19.11.2018 nach wie vor, zum wiederholten Male hartnäckig und vollumfänglich, da Sie weiterhin auf all das in den genannten Schreiben wiederholt ausführlich Dargelegte nicht eingehen, sondern es vollumfänglich übergehen.
 
2. Sie teilen in o.gen. "Folgeeinladung" lediglich abermals mit, dass Sie mit mir über meine, Zitat "aktuelle berufliche Situation sprechen" möchten, dass Sie ein Profiling und eine Potenzialanalyse durchführen möchten.

Hierzu ist abermals festzustellen, dass Profiling und Potenzialanalyse vor mindestens sechs Jahren bereits hätten mit mir durchgeführt werden müssen und ich dies nachweislich mehrmals schriftlich selbst ausdrücklich erbeten habe, siehe meine vorausgegangenen Schreiben, innerhalb von sechs Jahren (im Jobcenter Hamburg) jedoch kein einziges Mal durch das Jobcenter ("Arbeitsvermittler" und/oder "Fallmanager") eine solche Potenzialanalyse und/oder ein sogenanntes Profiling mit mir durchgeführt wurde.
 
Dies kann folglich nun - und nach so vielen Jahren - nicht mir angelastet und nicht zu meinen Lasten gehandhabt werden - der Fehler, das Versäumnis, das Verschulden liegt - seit sechs Jahren - nachweislich auf Seite des Jobcenters.
 
Sie übergehen dabei außerdem, wie bereits erwähnt, vollständig, dass und warum i n z w i s c h e n nicht mehr die Zeit für Profiling und Potenzialanalyse ist, insbesondere nicht zum von Ihnen angestrebten Zwecke, denn Sie möchten auf Basis dieses Profilings/der Potenzialanalyse darauf hinwirken, mit mir mindestens und jedenfalls eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, um mich dann, mittels der EGV, in eine MAT (Maßnahme bei einem Träger), in sogenannte "Eingliederungshilfe", in ein sogen. "öffentlich gefördertes Beschäftigungsverhältnis" oder Ähnliches "vermitteln", d.h. unter Sanktionsandrohung hierzu zwingen, nötigen zu können.

Und das vor dem Hintergrund der Tatsache, dass u.a. auch mir all das nicht im Mindesten hilft, mich nicht "fördert", nicht angemessen, nicht bedürfnisorientiert und individuell passend unterstützt, sondern mich all das stattdessen nur noch weiterhin und noch zusätzlich beschädigt, schwächt, belastet, zermürbt - wie es bei etlichen anderen "Kunden" gleichermaßen der Fall ist.
Durch die MAT , sogen. "Weiterbildungsmaßnahmen" und diverse sogen. Eingliederungshilfen etc. gelangt niemand je in den Ersten Arbeitsmarkt, auch erhalten die Menschen hierdurch k e i n e berufliche Qualifizierung, die jedoch erforderlich wäre, stattdessen bleiben sie im Niedriglohnbereich, zumeist als überdies "Aufstockende" oder in Hartz 4 und damit in materieller Armut verhaftet, können trotz Erwerbstätigkeit kein existenzsicherndes Einkommen durch selbige erzielen und keiner selbstbestimmten, je individuell angemessenen, ihren Fähigkeiten, Stärken und Interessen entsprechenden Erwerbstätigkeit nachgehen.

All die zugrundeliegenden, biographischen Besonderheiten, Belastungen, Beschädigungen (oft bereits in der Kindheit erlitten), Einschränkungen und die aus all dem wiederum resultierenden, gravierend zusätzlich belastenden Folgen - wie materielle Armut, Ausgrenzung, fehlende Mobilität, fehlende soziokulturelle Teilhabe, fehlende Anerkennung, Wertschätzung, psychische und/oder physische (chronische) Erkrankungen etc., werden vollumfänglich übergangen oder paternalistisch, unter Druck, Zwang, Kontrolle und Strafe gewaltvoll "behandelt".

Dabei ist bloße und/oder irgendwie geartete Erwerbstätigkeit als solche gerade k e i n Mittel zu oder gar Garant für Teilhabe etc. und viele dieser Menschen a r b e i t e n darüberhinaus ohnehin bereits, siehe bspw. die für weltweit jede Gesellschaft und Gemeinschaft absolut unverzichtbare häusliche Sorge-Arbeit (die weltweit nach wie vor von mehrheitlich Frauen unentgeltlich g e l e i s t e t wird und ohne die jede Gesellschaft binnen kürzester Zeit kollabierte), Ehrenamt, pflegereische Tätigkeiten, kreative, soziale, handwerkliche Tätigkeiten etc..

Diese Menschen tragen folglich aktiv und intensiv zum Gemeinwohl, zur Solidargemeinschaft bei, es werden ihre Leistungen, Tätigkeiten, ihr Engagement jedoch leider nach wie vor nicht ansatzweise angemessen honoriert, insbesondere nicht monetär und nicht existenzsichernd, stattdessen werden sie in häufig sinnlose bis schädigende Erwerbstätigkeit (siehe David Graeber: #bullshitjobs) gepresst, mittels derer sie jedoch kapitalistisch ausbeutbar, ausschlachtbar sind und nur darum geht es: Primat der Wirtschaft, statt des Sozialen - Kapitalismus, Neoliberalismus; nicht ansatzweise geht es um die Menschen, um deren Bedürfnisse, Fähigkeiten, Interessen, Stärken, Wünsche, Lebensverhältnisse, vorhandene Einschränkungen etc.. Vielmehr werden in und mit Hartz 4 - dem SGB II, den Jobcentervorgängen und -entscheidungen, -handlungsweisen, d u r c h Jobcentermitarbeiter, Sachbearbeiter, sogen. "Arbeitsvermittler" - bekanntlich seit nunmehr 14 Jahren (seit 2005) Grundrechtsverstöße getätigt, siehe bspw. gegen Art. 1, 2, 12 und 20 (Abs. 1) GG.

Dabei lassen Sie persönlich überdies nach wie vor, fortwährend vollständig außer Acht, dass

3. eine EGV nur mit einer erwerbsfähigen Person abgeschlossen werden darf, siehe gemäß §15 Abs. 1 und 2 SGB II.
 
Von dort genannter, Zitat "unverzüglicher" Feststellung - Zitat aus dem Gesetzestext:

"[...] zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). [...]"
 
kann nach sechs Jahren, siehe wie in meinem Falle zugrundeliegend, indes die Rede unzweifelhaft nicht sein.

Desweiteren bin ich aus wiederholt genannten Gründen keine erwerbsfähige Person, wie ich bereits in u.a. auch o.gen. Schreiben wiederholt ausführlich dargelegt und begründet sowie dies gegenüber dem Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Hamburg mehrfach umfassend - mittels ärztlicher, aussagekräftiger, unmissverständlicher Befunde - nachgewiesen/belegt habe, weshalb ich auf o.gen. Schreiben und die fehlerhaften "ärtzlichen Gutachten" des ÄD der Agentur für Arbeit Hamburg sowie auf meine wiederholten schriftlichen Bitten um Richtigstellung der Gutachten nochmals ausdrücklich verweise.

Folglich gibt es für Ihre "Folgeeinladung" sowie auch für die bereits vorausgegangenen "Einladungen"/Vorladungen, datiert vom 04.07., 23.08. und 10.10.2018, keine Gesetzesgrundlage, die diese "Einladungen" rechtfertigen könnte, auch nicht §309 SGB III, siehe Zitat der relevanten Passage aus dem Gesetzestext, §309 Abs.2 SGBIII:

"[...](2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1. Berufsberatung,

2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,

3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,

4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und

5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen. [...]"

In meinem Falle trifft keiner der aufgeführten Gründe/Zwecke zu, denn in Bezug auf meine Person ist zunächst/vorab und nach wie vor die Erwerbsfähigkeit abzuklären und dies, aus bereits in vorausgegangenen Schreiben umfassend dargelegten Gründen, nicht durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Hamburg, d.h. auch nicht durch einen mit diesem kooperierenden, niedergelassenen Arzt (wie es so beim letzten "Gutachten" der Fall war), sondern durch den MDK, wie es gesetzlich in dieser Weise bestimmt ist.
Siehe zur Erwerbsfähigkeit §8 SGB II, Zitat:

"[...] (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. [...]"
Dies bin ich aus wiederholt genannten Gründen nicht.
Siehe außerdem auch §44a Abs. 1 Satz 1 und 5 sowie Abs.2 SGB II, Zitat:

"[...] (1) 1Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. [...]
5Die gutachterliche Stellungnahme erstellt der nach § 109a Absatz 4 des Sechsten Buches zuständige Träger der Rentenversicherung. [...]
 
 (2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt. [...]"
 
Sie stützen sich jedoch offenbar weiterhin/nach wie vor auf das "ärztliche Gutachten" der Agentur für Arbeit Hamburg, das, wie ich ebenfalls mehrfach schriftlich (siehe oben) mitgeteilt habe, massiv fehlerhaft ist und im offensichtlichen wie unabweisbaren, unstrittigen Widerspruch zum aus derselben Zeit datierten Befund(bericht) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), mit enthaltenen, darin aufgeführten Dauerdiagnosen, steht, was das "Büro der Geschäftsleitung" der Agentur für Arbeit Hamburg selbst schriftlich bestätigt hatte; es sei daher auch an dieser Stelle nochmals auf dieses Schreiben (datiert vom 09.10.2017) von Frau W. (Agentur für Arbeit Hamburg, Büro der Geschäftsführung) hingewiesen, siehe dazu außerdem mein Schreiben vom 18.07.2018, in welchem ich dies bereits ausführlich dargelegt hatte.
 
Trotz dieses unbestrittenen Widerspruchs wurde das inhaltlich fehlerhafte ärztliche Gutachten des ÄD der Agentur für Arbeit Hamburg n i c h t richtiggestellt, wie es so jedoch das Gesetz, §84 Abs. 1 u. 2 SGB X, erfordert.
 
Wie ich in meinen vorausgegangenen Schreiben bereits wiederholt mitgeteilt habe, besteht infolgedessen nach wie vor keine gesetzliche Grundlage für das Abschließen einer EGV, somit auch nicht für einen Gesprächstermin mit Ihnen, einem "Arbeitsvermittler" und folglich auch nicht für Sanktionierung, da ich aus gesundheitlichen, d.h. krankheitsbedingten Gründen seit Jahren nicht mehr außerhäusig erwerbsfähig bin und überdies seit sechs Jahren, seit ich wieder in Hamburg wohne, nicht einmal die notwendige medizinische (wenigstens symptomatische) Behandlung erhalte(n) (kann), da sie hier im Stadtteil von keinem Arzt durchgeführt wird und ich aufgrund materieller Armut nicht mittels ÖPNV in die Innenstadt oder in andere Stadtteile zu Facharztpraxen gelangen kann, wie es so jedoch zur Behandlung erforderlich wäre - denn den ÖPNV kann ich mir, trotz "Sozialkarte", wie so viele andere unbemittelte Menschen im Hartz 4-Bezug auch, finanziell nicht leisten, insbesondere nicht mehrmals oder gar regelmäßig, wie es so jedoch für die medizinische Behandlung erforderlich ist.

Meine seit Jahren bestehenden, erstmalig seit 2009 schulmedizinisch diagnostizierten physischen chronischen Erkrankungen verschlechtern sich daher zwangsläufig kontinuierlich und unaufhaltsam und sie schränken mich seit Jahren bereits erheblich in meinem Lebensalltag und gerade auch in meiner Mobilität und Lebensqualität ein. Ich bewege mich daher gezwungenermaßen seit Jahren nur noch fußläufig im hiesigen Stadtteil und bin infolgedessen - in Folge langjähriger materieller Armut und physischer chronischer Erkrankungen, somit fehlender Mobilität - sozial isoliert; von soziokultureller Teilhabe ganz zu schweigen, diese ist im Hartz 4-Bezug grundsätzlich unmöglich - und so ist es auch die erforderliche medizinische Behandlung.
 
Sollten Sie sich hinsichtlich meiner (vermeintlichen) Erwerbsfähigkeit nicht auf das letzte/aktuelle "ärztliche Gutachten" des mit dem ÄD der Agentur für Arbeit Hamburg kooperierenden, niedergelassenen Arztes/Gutachters und/oder die vorausgegangenen, gleichermaßen fehlerhaften Gutachten stützen, bitte ich um Mitteilung darüber, auf welche - rechtliche oder medizinische, gutachterliche? - Grundlage Sie sich faktisch stützen.
 
Zur Zumutbarkeit siehe §10 Abs. 1, 1. SGB II, Zitat (Hervorhebung zur Verdeutlichung meiner persönlichen Situation habe ich vorgenommen):

"[...] (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
 
 
 
sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist [...]"
 
 
 
4. Zur von Ihnen erneut geforderten "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" und der auch hierfür (für deren Einfordern) fehlenden Rechtsgrundlage habe ich bereits in meinem vom 19.11.2018 datierten Schreiben ausführlich Stellung genommen, siehe dort auf den Seiten 3, 4, 5 und 6.
 
Im Übrigen habe ich seit Jahren keinen mich behandelnden (Haus- oder Fach-) Arzt mehr, siehe, wie oben bereits dargelegt.

Eine w e i t e r e/erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, ist aufgrund der Aussagen in Ihrem vom 29.01.2019 datierten Schreiben sinnlos, vergeblich, da Sie in genanntem Schreiben bereits unmissverständlich mitteilten, es "könne" eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht als wichtiger Grund für mein Nichterscheinen im Termin anerkannt werden, ich müsse stattdessen die Wegeunfähigkeitsbescheinigung des mich behandelnden Arztes vorlegen - ich habe seit Jahren keinen mich behandelnden Arzt mehr, siehe wie oben ausführlich begründet. Demzufolge kann ich keine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, und muss dies auch aus den bereits in meinem vom 19.11.2018 genannten Gründen nicht. Es ergibt sich die "Wege-, Reiseunfähigkeit" jedoch zweifelsfrei aus meinen vorhandenen, dem ÄD der Agentur für Arbeit Hamburg bekannten schulmedizinischen Befunden mit enthaltenen Dauerdiagnosen und dem Krankheits- und Beschwerdebild meiner chronischen physischen Erkrankungen.
 
Infolgedessen liegt nachweislich und nach wie vor ein "wichtiger Grund" für mein Nichterscheinenkönnen im Termin vor, siehe gemäß §32 Abs. 1 Satz 2 SGB II.
 
Dieser bestehende wichtige Grund - meine gesundheitliche Situation, meine nachweislich nach wie vor bestehenden, schulmedizinisch diagnostizierten chronischen physischen Erkrankungen mit entsprechenden, typischen, bekannten Krankheits-, Beschwerdebildern - wird jedoch weiterhin sowohl von Ihnen als auch vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Hamburg vollständig übergangen, ignoriert.
 
Dass und warum der ÄD der Agentur für Arbeit in dieser Weise vorgeht, hatte ich ebenfalls bereits mehrfach schriftlich dargelegt: Die "ärztlichen Gutachter" des ÄD der Agenturen für Arbeit sind grundsätzlich nicht neutral, nicht unabhängig, sie unterliegen stattdessen einem Interessenkonflikt, erstellen infolgedessen Gefälligkeits-, Tendenzgutachten, da sie von den Agenturen für Arbeit, ihrem Auftraggeber, bezahlt werden, siehe hierzu die bereits in vorausgegangenen Schreiben genannten Vereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesärztekammer:
 
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/goae-ratgeber/abschnitt-b-grundleistungen-und-allgemeine-leistungen/befundbericht-neuvereinbarung/
 
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Vereinbarung_Agentur_fuer_Arbeit_15012015.pdf
Siehe im pdf-Dokument auf Seite 3 unter "§ 5 Vergütung".
 
Eine übrigens bekanntlich nach wie vor verbreitete, generelle Gutachterproblematik:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
 
Es ist die Erwerbsfähigkeit und/oder deren Umfang und Art und Weise jedoch nach den tatsächlichen Verhältnissen und nicht nach einem inhaltlich falschen Gutachten festzustellen.
Nach wie vor/bis heute ist diese Feststellung, Begutachtung nicht in korrekter, nicht in rechtmäßiger Weise erfolgt, siehe, wie in u.a. auch diesem Schreiben sowie bereits in mehreren vorausgegangenen, o.gen. Schreiben, insbesondere auch jenen an die Agentur für Arbeit Hamburg, Büro der Geschäftsführung (siehe meine wiederholten Bitten um Richtigstellung der fehlerhaften Gutachten), hinreichend begründet.
 
Ich verweise hinsichtlich der erforderlichen medizinischen Begutachtung und Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, siehe hierzu §32 SGB III, abermals auf die entsprechende Gesetzesgrundlage: §275 Abs. 1 Satz 3b SGB V, wonach die medizinische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorzunehmen ist, nicht durch den Ärztlichen Dienst der Agentur(en) für Arbeit.
 
Siehe hierzu auch §56 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II, Zitat aus dem Gesetzestext, Hervorhebungen relevanter Passagen habe ich vorgenommen:

"(1) Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten,
1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
 
2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. [...]
 
Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend. [...]"
Ich bin aus wiederholt genannten, schriftlich mehrmals umfassend dargelegten und bewiesenen Gründen - siehe meine aussagekräftigen schulmedizinischen Befunde, die dem ÄD der Agentur für Arbeit seit Jahren vorliegen, die dieser jedoch kontinuierlich vollständig übergeht - nicht (außerhäusig) erwerbsfähig.
Ich habe meine Arbeitsunfähigkeit seit und vor Jahren bereits wiederholt unverzüglich angezeigt, mitgeteilt und mittels aussagekräftiger, unmissverständlicher ärztlicher Befunde (inkl. enthaltener Dauerdiagnosen), insbesondere wiederholt gegenüber dem Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Hamburg, nachgewiesen, ich habe überdies bereits wiederholt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt.
Und nochmals verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Ausführungen in meinen vom 19.11.2018 und 18.07.2018 datierten Schreiben, die Sie Ihrerseits leider ebenfalls weiterhin, wie bisher, vollumfänglich übergehen, ignorieren.
Grundsätzliches zum sogenannten "wichtigen Grund", der Willkür Tür und Tor öffnet, da es sich um einen "unbestimmten Rechtsbegriff" handelt:
Wenn Betroffene nicht den Rechtsweg gehen bzw. auch dann, wenn sie ihn gehen, bleibt die letztendliche Definition und Akzeptanz dessen, das als "wichtiger Grund" im jeweiligen Fall gelten kann, der Entscheidung eines, d.h. des jeweilig involvierten/zuständigen Gerichts überlassen.
Betroffene hängen somit völlig in der Luft - denn erst im Nachhinein (w e n n sie den Rechtsweg beschritten haben und es eine gerichtliche Entscheidung gibt) wird geklärt, transparent gemacht (!), was jeweils als "wichtiger Grund" (von welchem Gericht jeweils) anerkannt wird (oder was nicht).

Bis dahin: sind zumeist erfolgte Sanktionen längst nicht nur (möglicherweise auch wiederholt) vollzogen, sondern d u r c h l i t t e n worden - und hierfür erhält der Betroffene auch durch eine gerichtliche Entscheidung in seinem Sinne k e i n e "Entschädigung".

Längst sind bspw. auch entstandene Schulden und deren F o l g e n vorhanden, erlitten. - Wenn sich dann nach Monaten oder (zumeist) erst Jahren durch eine gerichtliche Entscheidung herausstellt, dass der "wichtige Grund" anerkannt wird, ändert das nichts mehr an all dem, das der Betroffene bis dahin (in dieser "Zwischenzeit") erlitten hat - denn selbst wenn er dann Geld zurückbezahlt bekommt, sind inzwischen Schulden, Zusatzkosten durch selbige (Mahn-, Inkassogebühren ...) aufgelaufen, die mit dem deutlich geringeren Rückzahlungsbetrag nicht ausgeglichen werden können. Und der Betroffene hat überdies in diesen Monaten oder Jahren Ängste ausgestanden, möglicherweise ist er psychisch oder auch physisch aufgrund seiner belastenden Situation erkrankt (möglicherweise auch chronisch), möglicherweise hat es seine familiären und/oder freundschaftlichen Beziehungen massiv belastet oder auch beschädigt - unter Umständen irreversibel.
 
All das wird durch eine möglicherweise nach Jahren erfolgenden Rückzahlung (nach vorausgegangenem, entsprechenden Gerichtsurteil) n i c h t entschädigt, n i c h t wiedergutgemacht.
 
Denn, noch ein Mal: Ausschließlich im SGB II (!) haben eingelegte Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) k e i n e aufschiebende Wirkung.
 
Mit anderen Worten: Die massive psychische wie physische Beschädigung der Betroffenen (der Menschen im Hartz-Vollzug, der "Ballastexistenzen") ist vom Gesetzgeber und der Exekutive absichtlich so gewollt, ermöglicht, legalisiert worden - sie s o l l vollzogen werden und sie w i r d de facto vollzogen, siehe die zahlreichen rechtswidrig verhängten Sanktionen (immerhin gibt es dazu als Beleg ja entsprechende Gerichtsurteile).
 
Es wird also nicht nur viel zu schnell, zu häufig, sondern wissentlich/absichtsvoll, also vorsätzlich rechtswidrig (!) sanktioniert - mit oben beschriebenen Folgen.
 
5. Zu meinen Mitwirkungspflichten sind folgende Tatsachen festzustellen:

Ich habe die ganze Zeit über in erforderlichem und angemessenen Umfang mitgewirkt, meinen Mitwirkungspflichten ausreichend entsprochen, da ich mich bereits mehrmals vom ÄD der Agentur für Arbeit Hamburg "begutachten" ließ/lassen musste, obgleich die Begutachtung nur auf freiwilliger Basis, nur mit dem Einverständnis der zu Begutachtenden vorgenommen werden darf (siehe gemäß §32 SGB III) und da ich auch mehrmals Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt hatte.
 
Auch gegen §59 SGB II i.V.m. §309 SGB III verstoße ich nach wie vor nicht, siehe gemäß §309 Abs. 3 Satz 3 SGB III, Zitat:

"[...] Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig […]"

Ich bin nachweislich dauerhaft arbeitsunfähig, da chronisch physisch nach wie vor erkrankt - mit entsprechendem Krankheits-, Beschwerdebild meiner medizinisch diagnostizierten Erkrankungen, Befunde, Dauerdiagnosen, siehe, wie oben umfassend dargelegt.
Aktuell habe ich keine erneute, weitere AU vorgelegt, da Sie mit Schreiben vom 29.01.2019 bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatten, dass Sie eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als "wichtigen Grund" ohnehin nicht anerkennen würden/werden.

Desweiteren hatte ich jahrelang eigeninitiativ wiederholt schriftlich/nachweislich um das Durchführen eines Profilings, einer Potenzialanalyse und um einen Bildungsgutschein für berufliche (Erst-) Qualifizierung (bzw. Umschulung) gebeten - siehe hierzu bspw. meine vom 27.10.2016 (Widerspruch gegen Sanktionierung), vom 09.05.2017 (an Frau A., Arbeitsvermittlerin) und 19.05.2017 datierten Schreiben.
 
Der Bildungsgutschein wurde mir jedoch jahrelang verweigert mit der rechtlich unhaltbaren "Begründung", Voraussetzung für den Erhalt desselben sei, dass ich zuvor einen "Einstellungsnachweis" vorlegen müsse; dass und weshalb dies wie absurd ist, habe ich in meinen soeben genannten Schreiben bereits dargelegt.
Ein Einstellungsnachweis machte eine vorausgehende - in u.a. auch meinem Fall jedoch dringend erforderliche, längst überfällige - berufliche Qualifizierung obsolet.
 
Es geht somit offensichtlich ein weiteres Mal und nach wie vor nicht um Förderung und/durch Qualifizierung der "Kunden", sondern ausschließlich darum, diese aus der "Arbeitslosen-", d.h. der Erwerbslosenstatistik nehmen und sie in sinnlose, in sie belastende, beschädigende "Weiterbildungs"-Maßnahmen etc. pressen, sie mittels Sanktionen, somit dem Kürzen sogar des Existenzminimums, dahinein zwingen zu können, siehe hierzu und hierdurch vorsätzlich getätigte, vollzogene oben bereits genannte Grundrechtsverstöße.
 
Faktisch wird den sogenannten "Kunden" augenfällig und nachweislich - siehe die Weiterbidlungsindustrie, die Bildungsträger und Arbeitgeber, die (durch Zuschüsse und sogar Betrug) profitieren, medialer Nachweis:

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kursangebot-der-jobcenter-das-milliardengeschaeft-mit-den-arbeitslosen/20800654.html
 
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hartz-iv-empfaenger-jobcenter-stecken-klienten-in-kurse-um-eigene-ziele-zu-erreichen/21112464.html
 
https://www.deutschlandfunk.de/bildungskurse-fuer-arbeitslose-scharfe-kritik-an-jobcenter.769.de.html?dram:article_id=414046
 
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-hartz-iv-foerdergelder-versickern-in-buerokratie-1.3967281
 
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-99311751.html (Artikel-Titel: "Verwaltung - Mit allen Mitteln")
 
... nicht im Mindesten bedürfnisorientiert, respektvoll, nicht-paternalistisch, niedrigschwellig, unbürokratisch und effektiv geholfen (wie es so jedoch erforderlich und geboten ist), werden sie nicht in dieser Weise unterstützt, gefördert, sondern ausschließlich instrumentalisiert, ausgebeutet, verheizt, noch zusätzlich (!) beschädigt und unter einer schier unüberwindlichen Bürokratiemauer erdrückt, vom Zugang zu ihren Rechten und zu tatsächlicher "Förderung" gezielt abgehalten, d.h. systematisch, sukzessive existenziell - physisch, materiell, finanziell, wie auch psychisch-emotional - vernichtet. Und das legalisiert und bürokratisch verwaltet.
Wie ich ebenfalls bereits wiederholt mitgeteilt hatte und es sich auch aktuell ein weiteres Mal bestätigt, ist es daher für "Kunden" von Jobcentern notwendig, unumgänglich, sämtliche Kontakte mit Jobcentermitarbeitern schriftlich dokumentieren zu können und es ist ebenso erforderlich, zu Gesprächen/Terminen mit Jobcentermitarbeitern grundsätzlich und ausnahmslos jedes Mal Zeugen mitzubringen; aus ebenfalls bereits wiederholt genannten Gründen, siehe meine vorausgegangenen o.gen. Schreiben, ist es mir Letzteres leider nicht möglich, weshalb ich mich auf den ausschließlich schriftlichen, somit dokumentierbaren Kontakt mit dem Jobcenter, mit Jobcentermitarbeitern, nur beschränken kann.
 
Im Grunde braucht jeder "Kunde" bei jedem Jobcenterkontakt kontinuierlich/dauerhaft einen Fachanwalt für Sozialrecht an seiner Seite, denn Jobcentermitarbeiter klären üblicherweise gerade nicht die "Kunden" über deren Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten auf, das Gegenteil ist der Fall: Es werden zahlreiche fehlerhafte Bescheide erlassen und zahlreiche rechtswidrige Sanktionen verhängt, vollzogen und: durchlitten - ohne, dass die Beschädigten hierfür je eine Entschädigung erhielten und/oder die verantwortlichen Jobcentermitarbeiter zur Rechenschaft gezogen würden.
Nach wie vor frage ich mich, wie man einen solchen "Job" mit seinem Gewissen vereinbaren kann, so Letzteres vorhanden ist und welchem rechtskonservativen Menschenbild man offenbar anhängen muss, da man meint, Menschen seien mittels Schwarzer Pädagogik - mittels Druck, Zwang, Kontrolle, Härte, Kälte, S t r a f e, mittels also Dressur, absichtsvollem Schmerz-/Leidzufügen, somit mittels psychischer und/oder auch physischer G e w a l t, Sadismus - zu prosozialem, fairen, solidarischen, kooperativen, verantwortungsvollen, engagierten, mitfühlenden, gemeinwohlförderlichen Verhalten zu bewegen. - Nirgendwo auf dieser Welt hat das je funktioniert, nicht einmal die Todesstrafe hat bekanntlich eine abschreckende Wirkung.

Denn durch Strafe evoziert man nur Trotz, Aggression, Abwehr, ggf. (weitere) Gewalt, siehe hierzu bspw. Joachim Bauers herausragendes Buch "Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt", oder aber Angst und G e h o r s a m, weil der Bestrafte/Beschädigte/Misshandelte, so er kein Masochist oder Märtyrer ist, weiteres Leid selbstredend zu vermeiden sucht.
 
Und genau darum geht es bei Gefängnishaft sowie auch bei den Sanktionen in Hartz 4, bei grundsätzlich jeglicher Strafe:
 
Die Menschen sollen bestraft, intensiv und vielfach (!) sowie dauerhaft beschädigt, hierdurch zu Gehorsam und Unterwerfung gezwungen werden, damit sie wieder oder erstmals oder weiterhin als Menschenmaterial (Produktionsfaktor Arbeit) kapitalistisch verfügbar, instrumentalisierbar, funktionalisierbar, ausbeutbar, verheizbar sind.
 
Das nennt sich im Fachjargon dann perfide euphemisiert "Edukation" - ergo Dressur.
 
Es kann kaum etwas Menschenverachtenderes geben, das die Würde des Menschen und sein Recht auf körperliche wie psychische Unversehrtheit, seine Persönlichkeitsrechte, siehe gemäß Art. 2 Abs. 1 und 2 GG, derart offensichtlich und schamlos gezielt demonstrativ mit Füßen tritt.

Im Übrigen ist ausnahmslos jeder Strafende stets selbst, je persönlich - nicht ethisch legitimierbar - Täter psychisch-emotionaler oder auch physischer Gewalt.
 
Denn die Motivation, die Intention des Strafenden ist ausschließlich Rache/Vergeltungswunsch und/oder Machtdemonstration und vor allem Gehorsam, Unterwerfung erzwingen (wollen) - es geht dem Strafenden niemals je um ein paritätisches Verhältnis auf Augenhöhe, um Respekt, Mitgefühl, prosoziales Verhalten, Dialog, gewaltfreie, zugewandte Konfliktlösung und prosoziale, gemeinwohlförderliche Verhältnisse, es geht ihm nicht um Gerechtigkeit und insbesondere auch nicht um Wiedergutmachung und Prävention.
Es geht um Macht und Unterwerfung, üblicherweise zum Zwecke der Ausbeutung, des Missbrauchs. Und Letztere betreffen und beschädigen bekanntlich üblicherweise und nach wie vor weltweit nicht-privilegierte, nicht-vermögende Menschen.
 
Ich hatte zuletzt Frau A., Ihrer Vorgängerin, meiner vorherigen "Arbeitsvermittlerin", ausführlich dargelegt, dass und welche Qualifizierung - per Fernlehrgang - für mich mit welcher sich anschließenden, aktuell sehr aussichtsreichen beruflichen Tätigkeit (online-Redaktion etc.) - ausschließlich im homeoffice - für mich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation und Alleinerziehendseins hilfreich und möglich ist und ich hatte ihr zertifizierte Angebote (für Qualifizierung) und Stellengesuche (zur im Anschluss ausführbaren Berufstätigkeit) vorgelegt - sie hat dies wiederholt übergangen und forderte nur wiederholt einen "Einstellungsnachweis"; jahrelang wurde mir der erforderliche Bildungsgutschein für die dringend erforderliche berufliche (Erst-) Qualifizierung vorenthalten, verweigert - j e t z t: bin ich inzwischen physisch zu krank und um Jahre gealtert, so dass meine Einstellungschancen infolgedessen deutlich geringer sind als noch vor einigen Jahren.
 
Und in Folge meiner materiellen Armut seit 14 Jahren im Hartz 4-Bezug ist mir nicht einmal die dringend notwendige medizinische Behandlung zugänglich/verfügbar, siehe, wie oben bereits dargelegt, nicht einmal Mobilität.
 
Es ist dies eine perfide, infame, Menschen verachtende Vorgehensweise, insbesondere, da man mich nun ein weiteres Mal rechtswidrig zu sanktionieren versucht und dies darüberhinaus grundsätzlich immer auch meine minderjährige Tochter massiv trifft, beschädigt - all das hat nicht das Geringste mit "Fördern" oder "Unterstützen" zu tun, es ist absichtsvolle, gezielte, vorsätzliche Beschädigung, Vernichtung von Menschen, sogar von Kindern.
 
6. Die Frage, was mir tatsächlich helfen, mich entlasten und unterstützen würde/könnte, welche Unterstützung ich mir vom Jobcenter, vom ("Sozial- und Rechts-) Staat, von Regierungspolitik, von Verantwortlichen und Entscheidenden wünsche, wurde u.a. auch mir nie je gestellt, was schon bezeichnend, aussagekräftig genug ist.

Ich lege dennoch ein weiteres Mal dar, was mir und meiner Tochter tatsächlich und zeitnah (realisierbar) helfen, d.h. unsere belastende Lebenssituation deutlich verbessern würde/könnte, so dies politisch und gesellschaftlich gewollt wäre und zeitnah endlich umgesetzt würde:

- Gesprächstermine beim Jobcenter müssen bedürfnisorientiert, je nach individuell vorhandenen Möglichkeiten, Einschränkungen, Belastungen der "Kunden", vereinbart, also auch von "Kunden" ohne Nachteile, ohne Sanktionierung oder ähnliche restriktive Maßnahmen/Repressalien verschoben werden können. Es muss grundsätzlich die Möglichkeit für auch am Nachmittag oder frühen Abend stattfindende Termine geben und "Kunden" müssen bei der Terminvereinbarung ein Mitspracherecht haben, eigene mögliche Zeiten vorschlagen können dürfen, siehe wie bspw. bei Arztterminen.
 
Idealerweise gibt es einen räumlich nahegelegenen öffentlichen Ort/Gebäude/Behörde, in welchem die Gespräche innerhalb bestimmter (großzügiger) Öffnungszeiten, insbesondere auch an Nachmittagen und Abenden, ohne vorherige Terminvereinbarung spontan wahrgenommen werden können: niedrigschwellig, unbürokratisch, zeitlich dann, wenn/wann es den "Kunden" auch spontan möglich ist - da viele "Kunden", insbesondere Langzeiterwerbslose und Alleinerziehende bspw. chronisch erkrankt und nicht oder nur eingeschränkt mobil sind/sein können und/oder sie bspw. (Klein- und Schul-) Kinder zu betreuen haben und durch fehlenden familiären, sozialen und finanziellen Rückhalt/Unterstützung und/oder Sicherheit bereits intensiv und oft vielfach seit vielen Jahren belastet, benachteiligt sind.
 
- Vereinbarungen (wie bspw. die EGV) müssen daneben auch und vor allem auf schriftlichem Wege (per Brief- oder e-mail-Korrespondenz) getroffen werden können, da sie nur auf diese Weise dauerhaft und für beide Seiten nachvollziehbar, transparent dokumentierbar sind.

- Jobcenter-"Kunden" benötigen kostenfrei, niedrigschwellig, unbürokratisch zugängliche, versierte, fundierte sozialrechtliche Rechtsberatung und ebensolche kostenfreie Rechtsvertretung (Anwälte für Sozialrecht), damit sie ihre Rechte überhaupt erst kennen und sie infolgedessen angemessen auch (außergerichtlich und ggf. auch gerichtlich) durchsetzen können, siehe Rechtsschutz.
 
- Die Regelbedarfe müssen umgehend, längst überfälligerweise, angemessen, bedarfsgerecht angehoben und kontinuierlich an Lebenshaltungskosten, Mieten etc., an Bedarfe angepasst, statt weiterhin absichtsvoll kleingerechnet werden, damit die permanente Bedarfsunterdeckung in Hartz 4 seit 14 Jahren und die daraus resultierende materielle Armut mit all ihren schädigenden Folgen - für betroffene Individuen und Gesellschaft - endlich tatsächlich behoben wird.
 
- Sanktionen müssen aus oben bereits hinreichend genannten Gründen (siehe meine Ausführungen zu Strafe, Schwarzer Pädagogik ...) vollumfänglich und dauerhaft abgeschafft werden.
 
- Mobilität muss für alle Menschen angemessen möglich, zugänglich sein, ermöglicht werden, da es ohne Mobilität keine Teilhabe gibt/geben kann, erforderlich ist folglich ein fahrscheinfreier ÖPNV oder jedenfalls ein Erlass der Fahrscheingebühren für materiell arme/unbemittelte Menschen, wie all jene im Hartz 4-Bezug, im Grundsicherungsbezug, im Niedriglohnbezug, außerdem Menschen mit geringer (Erwerbsminderungs- oder Alters-) Rente ... .
 
- Es muss ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf berufliche, je individuell passende, angemessene, bedürfnisorientierte, lebenslang mögliche/zugängliche Qualifizierung geben, statt sinnloser "Weiterbidlungs"maßnahmen, die aufgezwungen werden und in keiner Weise tatsächlich hilfreich, noch weniger förderlich sind.
 
Was darüberhinaus meine persönliche Situation anbetrifft, ist hierzu Folgendes anzumerken und zu berücksichtigen, zu unterstützen, zu fördern, umzusetzen:

- Ein mir gewährter Bildungsgutschein, jedenfalls die mir gewährte und finanzierte berufliche (Erst-) Qualifizierung auf dem von mir genannten Weg (per Fernlehrgang, im homeoffice), siehe wie in meinem vom 09.05.2017, inkl. Anlagen (und 19.05.2017, jeweils an Frau A.) datierten Schreiben bereits ausführlich dargelegt und darin bereits umfassend begründet, dass und aus welchen Gründen (chronische physische Erkrankungen, eingeschränkte Mobilität, Alleinerziehendsein) nur diese Form der Qualifizierung und anschließenden Berufstätigkeit mir - inzwischen - nur mehr möglich ist.
 
Eine Potenzialanalyse, ein Profiling wäre dann möglicherweise nachrangig, allerdings könnte beides auch zuvor und grundsätzlich schriftlich - bspw. per entsprechend hierfür geeigneten Fragebögen (siehe Persönlichkeits- und Typentests, Selbst- und Fremdbildanalyse etc.) - durchgeführt werden und wäre somit für beide Seiten (Jobcenter und "Kunde") angemessen dokumentiert.
 
Darüberhinaus muss eine Potenzialanalyse grundsätzlich von einer kompetenten, qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden, daher bitte ich - nochmals - um aussagekräftigen schriftlichen Nachweis darüber, ob, wodurch - berufliche Qualifikation, beruflicher Werdegang, Lebenslauf, ggf. weitere erworbene, erforderliche Fachkompetenzen - auf welche Weise Sie oder welcher "Arbeitsvermittler" oder Jobcentermitarbeiter auch immer, der mit mir ein Profiling, eine Potenzialanalyse durchführt, für diese fachlich tatsächlich geeignet, qualifiziert, kompetent ist. Dies ist aus Transparenzgründen unerlässlich, anderenfalls wären Willkür und Missbrauch auch hier Tür und Tor geöffnet.
 
- Desweiteren hülfe mir alles in obiger Aufzählung bereits Genannte, insbesondere spontan zu vereinbarende Termine: dann, wenn/wann es mir gesundheitlich m ö g l i c h ist, dies ist in meinem Fall fast ausnahmslos am späten Nachmittag der Fall, am Morgen und Vormittag geht es mir seit Jahren täglich physisch schlecht und kann ich das Haus/die Wohnung deshalb nicht verlassen, auch nicht für Arzttermine, die ich daher ebenfalls grundsätzlich nur am Nachmittag wahrnehmen kann (bspw. auch Arzttermine für meine Tochter).
 
Außerdem müssen Absprachen, Vereinbarungen, EGV etc. schriftlich getroffen werden (können/dürfen), da ich aus genannten Gründen häufig nicht mobil sein kann und aus ebenfalls in anderen Schreiben bereits genannten Gründen auch keine Zeugen zu Terminen mitnehmen kann, somit auf die schriftliche Dokumentation zur Wahrung meines Rechtsschutzes und meiner Grundrechte, siehe gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 34 Satz 3 GG, angewiesen bin.
 
Generell bedarf es eines respekt- und vertrauensvollen Verhältnisses auf Augenhöhe, statt des bisherigen Machtgefälles, somit einer tatsächlich bedürfnisorientierten, statt wie bisherig paternalistischen, Förderung, Unterstützung und einer intensiven Entbürokratisierung.
 
Es muss global das rechtskonservative, patriarchale Menschenbild, inklusive damit einhergehender und dem zugrundeliegender Schwarzer Pädagogik, Ideologie sowie das neoliberal-kapitalistische, augenfällig global destruktive System endlich angemessen und zeitnah überwunden werden. Erforderlich ist hierfür Information (-szugang) - statt fake news, Manipulation, Agitation, (rechter) Demagogie, Indoktrination - außerdem demokratische Bildung/Schule, weitflächiger Bewusstseinswandel und in Folge gesellschaftlicher (politischer) Wille - hin zu tatsächlich bedürfnisorientertem Gemeinwohl, siehe Gemeinwohlökonomie, Selbstverwaltung, Solidarwirtschaft, Wirtschaft der Fürsorge, Selbstbestimmung, Solidarität, Kooperation (regional sowie transnational), Parität, Basisdemokratie bzw. Soziokratie (Konsensprinizip, statt Mehrheitsprinzip), soziale Gerechtigkeit.
Unabdingbar ist dafür wiederum ein anderes Lernen, Arbeiten, Wohnen (gemeinschaftlich, generationenübergreifend, siehe cohousing ...), Wirtschaften und Handeltreiben sowie entsprechende Infrastruktur und Architektur.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Unterschrift
 
 
27. Oktober 2018
 
Es geht ja noch weiter:

Problem ist nicht nur die im Grunde durch Sanktionen, Verringerung oder vollständigen Entzug/Einstellung der Leistungen, also Entzug der materiellen Existenzgrundlage, erzwungene Schweigepflichtsentbindung, sondern die sogenannten Ärztlichen Gutachten der Agenturen für Arbeit grundsätzlich, d.h. was sie beinhalten, wer auf welche Weise wie massiv fehlerhaft mit welchem Ergebnis und daraus resultierenden Folgen "begutachtet" wird und dass die Gutachter sämtlich und im Grunde zwangsläufig einem Interessenkonflikt unterliegen, daher Gefälligkeits-, Tendenzgutachten erstellen - siehe auf Basis der bestehenden Verträge zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesärztekammer: der Auftraggeber bezahlt den Gutachter.
 
09. Oktober 2018

Grundsätzliches zum Ärztlichen Dienst der Agentur(en) für Arbeit, zu den ärztlichen Gutachten, der Begutachtung, ihrer gesetzlichen Grundlagen und ihrer Folgen:
 
1. Ich für meinen Teil habe keine Schweigepflichtentbindungen unterschrieben.
 
2. Die Jobcenter, d.h. die Arbeitsvermittler, sind gesetzlich verpflichtet (!), in Erfahrung zu bringen, ob ein "Kunde" vermittelbar/erwerbsfähig ist oder nicht, ob der Arbeitsvermittlung (und falls ja, in welchem Ausmaß) gesundheitliche Einschränkungen im Wege stehen.
 
3. Die Jobcenter akzeptieren häufig wohl eine Zeit lang Krankschreibungen, müssen dies aber nicht bzw. können irgendwann (früher oder später) aufgrund der unter Punkt 2 genannten gesetzlichen Pflicht und der Mitwirkungspflichten der "Kunden" darauf bestehen, dass der "Kunde" sich durch die Gutachter des Ärztlichen Dienstes der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit (!) - nicht also des Jobcenters - begutachten lässt.
 
4. Das Ergebnis dieser Begutachtung wird den Jobcentern mitgeteilt, ohne genaue Inhalte, also nur, ob und in welchem Umfang der Begutachtete, der "Kunde", vermittelbar, d.h. erwerbsfähig ist - daher gibt es von den Gutachten einen "Teil A" und einen "Teil B".
 
Den ausführlichen Teil, d.h. das gesamte, vollständige Gutachten, muss der jeweilige Begutachtete selbst/eigeninitiativ schriftlich bei der Agentur für Arbeit, dort beim Ärztlichen Dienst, anfordern.
 
Wenn es ihm vorliegt, staunt er oftmals nicht schlecht über das, das er dann liest. ;)
 
Es werden wohl häufig die Begutachteten psychisch pathologisiert (auch dann, wenn bei ihnen nie zuvor je eine psychische Erkrankung oder Störung ärztlich/medizinisch festgestellt/diagnostiziert wurde und aktuell auch nicht wird - außer eben vom Gutachter des ÄD), ihre physischen (chronischen) Erkrankungen werden hingegen offenbar nicht selten von den Gutachtern der ÄD ignoriert, übergangen, missachtet.
 
5. Die Rentenversicherung kommt meines Wissens erst dann ins Spiel, wenn es um Berentung geht, wenn/weil also ein "Kunde" dauerhaft krank bzw. nicht vermittelbar, nicht erwerbsfähig ist.
So lange es (noch) nicht um Berentung geht, läuft das soeben dargelegte Prozedere ab, nicht selten auch: wiederholt.
 
6. Wenn du dich der Begutachtung des ÄD der Agentur für Arbeit verweigerst sowie auch dann, wenn du dich einer (schulmedizinisch verordneten) "Heilbehandlung" verweigerst, kannst du wegen fehlender Mitwirkung sanktioniert werden - und w i r s t es: garantiert. Das ermöglicht das wunderbare Sozialgesetzbuch. ;)
 
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09. Oktober 2018
 
Wenn man chronisch krank ist und infolgedessen nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig sein kann - weil man bspw. (wie ich) nicht mal mobil sein kann (infolge der materiellen Armut, aber eben auch der chronischen physischen Erkrankungen) - dann muss man das dem Jobcenter/Arbeitsvermittler mitteilen.

Dort werden jedoch, wie bereits oben erwähnt, ärztliche, schulmedizinische Befunde (beim ÄD) nicht "berücksichtigt", sondern übergangen. Denn am Ende soll ja `rauskommen, dass der Begutachtete/der Jobcenter"kunde" idealerweise Vollzeit erwerbsfähig, also vermittelbar, also ausbeutbar ist - in Niedriglohnjobs, Leiharbeit etc..

Qualifizierung, also Fördern, findet hingegen n i c h t statt - man erhält den erforderlichen Bildungsgutschein nicht, da es nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Qualifizierung gibt.

Also vegetierst du - physisch chronisch krank, materiell arm, sozial isoliert - weiterhin im Hartz-Vollzug: deinem Tod entgegen und wirst dabei noch regelmäßig schikaniert, drangsaliert (mit falschen Bescheiden, zu spät oder/und zu gering gezahlten "Leistungen", mit rechtswidrig verhängten, vollzogenen, durchlittenen Sanktionen und permanenter Abwehr von Terminen, die dir grundsätzlich nur zum Nachteil gereichen - Stichwort EGV).
 
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25. Oktober 2018
 
Soviel nochmal zum Thema Berentung, Erwerbsminderungsrente:
 
1. Die Hürden, diese zu erhalten, werden bürokratisch so hoch gesetzt wie irgend möglich - zur Abschreckung und Abweisung. Die Beantragenden erhalten mehrheitlich Ablehnungen ihrer Anträge, auch wiederholt.
 
2. Zuvor muss in den meisten Fällen eine Reha absolviert werden, was wiederum auch erst beantragt und gewährt werden muss - schon hier scheitern viele Antragsteller, weil die Rentenversicherungsanstalt, Deutsche Rentenversicherung schon die Reha nicht für erforderlich hält, noch weniger die (teilweise, noch weniger die volle) Berentung.
 
3. In den meisten Fällen werden die Beantragenden als psychisch krank begutachtet. So im Übrigen auch von den Ärztlichen Diensten der Agenturen für Arbeit.

Man darf sich fragen, welche Folgen das (irgendwann) hat ... . Ob ihnen dann eines Tages ihre Mündigkeit, Urteilsfähigkeit aberkannt wird - siehe vor allem bei vorgeblich bestehender "psychischer Behinderung", damit sie noch zusätzlich, noch intensiver fremdbestimmt "behandelt" ... werden können? Siehe "Psychisch-Kranken-Gesetz".
 
4. Dem Staat ist augenfällig immens daran gelegen, die Indoktrinierung um jeden Preis aufrechtzuerhalten, heißt, den Menschen einzutrichtern, "Arbeit", d.h. lediglich kapitalistisch verwertbare Erwerbstätigkeit, sei wichtig, gut, richtig - eben damit die Menschen weiterhin instrumentalisiert, ausgebeutet werden können.

Denn was wäre der Kapitalismus ohne die Lohnarbeitssklaven, ohne Ausbeutung? Nicht mehr vorhanden, exakt.
 
5. Daher werden durch den Staat auch so hohe Hürden gesetzt, wenn es um Streikrechte geht, siehe insbesondere auch den Generalstreik.
 
6. Und nicht zuletzt gibt es aufgrund des Genannten (Ausbeutung) Hartz 4, die durch und durch neoliberale Agenda2010, inklusive Sanktionen, Strafsystem.
 
7. Wer sich all dem nicht gehorsam unterordnen kann und/oder will (weil bspw. chronisch zu krank, zu alt oder anderweitig kapitalistisch nicht verfüg-, verwert-, funktionalisierbar zu machen), wird vom Staat bestraft: mit Ausgrenzung, gesellschaftlicher Ächtung/Verachtung, Diffamierung, Abwertung und mit materieller Armut.
 
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03. Januar 2018
 
Das Perfide, Menschenverachtende ist auch hier der Umstand, dass die "Arbeitsvermittler" und Fallmanager der Jobcenter den "Kunden" sogar sagen, sie, die JC-Mitarbeiter, wollten ihnen (den "Kunden") "helfen" - das wurde auch mir gegenüber exakt so geäußert - man dann aber über Jahre aktiv, vorsätzlich im Hartz 4-Bezug, also in materieller Armut ohne jegliche Perspektive auf Verbesserung der Lebenssituation, gehalten wird, da die Maßnahmen, siehe MAT (Maßnahme bei einem Träger), einem nicht nutzen (eher schaden), die tatsächlich erforderliche berufliche Qualifizierung (bspw. gerade für langzeiterwerbslose Menschen ohne jegliche bisherige berufliche Qualifikation, überdies alleinerziehend) hingegen kontinuierlich, ebenfalls über etliche Jahre, abgelehnt, verweigert wird - mit dem Satz: "Ich brauche zuvor einen Einstellungsnachweis von Ihnen."
 
Man soll sich also irgendeinen Job suchen, von dessen Bezahlung, d.h. Niedriglohn, man seine Existenz gerade nicht alleine sichern kann, auf aufstockende Leistungen angewiesen bleibt, überdies in einer oft sinnlosen, zermürbenden Tätigkeit malocht, die einen zusätzlich physisch und psychisch schwächt oder auch krank macht (akut oder auch chronisch) und wodurch sich die Lebenssituation und der Allgemeinzustand nicht im Mindesten verbessern, sondern noch zusätzlich durch diese Belastungen verschlechtern. Und dann wird einem im Anschluss gesagt: "Jetzt haben Sie ja einen Job, brauchen also keine Qualifizierung mehr."
 
In der Zwischenzeit wird man überdies um zustehende Leistungen ebenfalls vorsätzlich betrogen, wogegen man dann klagen muss - wenn man es kann, wenn man noch die Kraft, Energie, Nerven dafür hat und sich ohne Rechtsbeistand alleine vor dem Sozialgericht vertritt, alle Schreiben also selbst formulieren muss, alle erforderlichen Nachweise (Bescheide und andere Dokumente) sowie auch das Geld für Kopien und Porto, für Papier, Druckertinte, überhaupt einen PC und einen Drucker verfügbar haben muss usw..
Und man wird überdies - rechtswidrig - mehrfach sanktioniert, wogegen man wiederum klagen muss, da die Widersprüche üblicherweise abgewiesen werden; die Rechtsabteilung ist ja intern in die Jobcenter integriert, es ist also keine unabhängige Stelle - warum ist das eigentlich rechtlich überhaupt so möglich?
 
Und nicht zuletzt wird man mittels ärztlicher Gutachten (der für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit tätigen Gutachter) psychisch (!) pathologisiert oder aber trotz nachweislich und dokumentiert bestehender, chronischer physischer (!) Erkrankungen für kerngesund und voll einsatzfähig befunden - dass es sich hierbei ebenfalls um Interessenkonflikte, um Gefälligkeits-, Tendenzgutachten handelt, nur handeln kann, liegt auf der Hand, da die Bundesärztekammer mit der Bundesagentur für Arbeit vertraglich die Bezahlung der Gutachter festgelegt hat - die Gutachter werden also von den Agenturen für Arbeit für ihre Tätigkeit bezahlt, können somit gar nicht unabhängig sein.
 
Das alles bedeutet in der Zusammenschau, dass Menschen über Jahre in materieller Armut vegetieren, jegliche Selbstwirksamkeit und insbesondere das Selbstwertgefühl ihnen genommen, zerstört wird, sie auf Raten existenziell vernichtet werden: sauber bürokratisch, blutfrei, hinter verschlossenen Türen (von Behörden bzw. Privatwohnungen, so sie noch nicht in die Obdachlosigkeit sanktioniert wurden) und ihnen überdies von der Gesellschaft noch Verachtung oder herablassendes, selbstgefälliges Mitleid entgegenschlägt, sie als Asoziale diffamiert und massiv ausgegrenzt werden, sie keinerlei sozio-kulturelle Teilhabe mehr haben k ö n n e n (weil schon Mobilität nicht möglich ist, weil schon der ÖPNV nicht bezahlbar ist ...) und sich zwangsläufig immer mehr zurückziehen, sozial isoliert sind - mit entsprechenden/bekannten Folgen all dieser Repressalien, der materiellen Armut, der Entbehrungen, der Ausgrenzungserfahrung, der sozialen Isolation.
 
Und infamerweise wird ihnen dann von Arbeitsvermittlern und Fallmanagern in Jobcentern gesagt: "Ich will Ihnen doch helfen."
 
Wie soll man vor diesem Hintergrund gelassen bleiben, wie soll man all das auf welche Weise ertragen können, insbesondere, wenn dabei nicht nur das eigene Leben vorbeigeht, sondern auch das der etwaig vorhandenen Kinder, die durch solche Verhältnisse lebenslang geprägt und beschädigt werden: ?
 
Ich habe den genauen Hergang, die Abläufe meinen "Fall"/mich betreffend hier im blog dokumentiert. Und selbstverständlich sind sämtliche der Schreiben zu Dokumentationszwecken/als Beweismittel noch vorhanden.
 
Folge all dessen (Hartz 4-Willkürherrschaft und systematische Vernichtung der Armen, der Unterschicht, nicht: der Armut, Exekutivgewalt, aktiver Täterschutz durch die deutsche Exekutive, die weisungsgebundene deutsche Justiz, die Polizeigewalt ...) ist, dass man das Vertrauen in den "funktionerenden" Rechtsstaat vollständig "verliert" - es wird einem geradezu ausgetrieben.
 
Was macht man dann, wie soll, wie k a n n man damit leben?
 
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Mein Schreiben vom 18. Juli 2018 an meinen neuen? (mir bisher unbekannten) "Arbeitsvermittler" (oder nur Urlaubsvertretung?)
 
(mein Absender)                                                 Hamburg,18.07.2018
 
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Herr W.
(Adresse)
 
Ihr Schreiben vom 04.07.2018
Ihr Zeichen: ..., Kundennr.: ...
 
Sehr geehrter Herr W.,
 
Ihre vom 04.07.2018 datierte "Einladung" (faktisch handelt es sich bekanntermaßen um eine Vorladung, da bei Nichterscheinen Sanktionierung unter das Existenzminimum erfolgt) habe ich erhalten, dieser kann ich aus verschiedenen, u.a. gesundheitlichen Gründen jedoch nicht Folge leisten.
In der Anlage übersende ich Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wie dem Jobcenter – Ihnen durch meine Akte sowie Ihren Kolleginnen Frau A. und Frau Sch. – seit Jahren bekannt ist, leide ich, ebenfalls seit Jahren, unter mehreren chronischen physischen Erkrankungen, die nach wie vor bestehen. Diese chronischen physischen Erkrankungen wurden erstmalig im Jahr 2009 und 2010 schulmedizinisch diagnostiziert, sind ursächlich nicht heilbar und nur schwierig symptomatisch behandelbar, daher bestehen sie fort – mit allen entsprechenden Einschränkungen meiner Mobilität und Lebensqualität, die daraus leider folgen und mich seit vielen Jahren alltäglich belasten.

Die (drei) ärztlichen Gutachten der Agentur für Arbeit Hamburg sind sämtlich gravierend fehlerhaft, worauf ich wiederholt schriftlich hingewiesen, die Fehler überdies detailliert aufgeführt sowie mehrfach um Richtigstellung der bisher vorliedenden drei Gutachten gebeten habe, welche leider nicht erfolgte; siehe hierzu die Korrespondenz mit dem Büro der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee 16, insbesondere meine Schreiben an Frau W. vom 10.11.2017, 13.10.2017 sowie 28.09.207, außerdem meine Schreiben an Frau G. vom 30.05.2017, 22.12.2017 sowie mein Schreiben vom 29.10.2016.
 
Zuletzt hatte Frau W. mit Schreiben vom 09.10.2018 selbst zugestanden, dass sich das aktuelle/letzte Gutachten (erstellt von Dr. P.K.) und der fast zeitgleiche UKE-Befund widersprechen, ich denke, das steht bereits aussagekräftig für sich (denn das UKE ist kein Wald- und Wiesenkrankenhaus, die Ärzte dort gelten als kompetent, hochqualifiziert und erfahren). Die vorgebliche "Begründung", die Frau W. für diesen unstrittigen Widerspruch anführte, ist gleichermaßen aussagekräftig, siehe ihr bereits erwähntes sowie meine vom 13.10. und 10.11.2017 datierten Antwortschreiben, in welchen ich auf diese Diskrepanz und deren Ursachen ausführlich eingegangen bin.
 
Unstrittig ist demnach, dass das aktuelle "ärztliche Gutachten" (dessen Ergebnis, Kernaussage) von Dr. K. in eklatantem Widerspruch zum UKE-Befund (Arztbrief) steht. Trotz dieser Tatsache wurde auch das letzte/aktuelle Gutachten der Agentur für Arbeit Hamburg (erstellt von Dr. K.) nicht richtiggestellt, wie so bereits die vorausgegangenen Gutachten ebenfalls nicht.
 
Schon auf einer solchen unzweifelhaft diffizilen Grundlage ist ein weiteres Vorgehen, ein Austausch oder gar Übereinkommen zwischen "Arbeitsvermittler" und "Kunde" unmöglich, denn laut Gutachten der Agentur für Arbeit (Dr. K.) bin ich uneingeschränkt erwerbsfähig, laut UKE-Befund, d.h. durch meine bestehenden chronischen physischen Erkrankungen, bin ich dies nicht.

Ich erwähne nochmals randläufig, dass das generelle Problem darin besteht, dass es sich bei den ärztlichen Gutachten um Gefälligkeits-/Tendenzgutachten handelt, da die Gutachter de facto gerade nicht unabhängig sind, denn sie werden von ihrem Auftraggeber – der Agentur für Arbeit – bezahlt; es gibt entsprechende Verträge zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesärztekammer (siehe auch hierzu meine oben aufgeführten Schreiben, in welchen ich Belege hierfür bereits durch Quellenangaben und Anlagen lieferte).
Die Gutachter unterliegen folglich einem Interessenkonflikt, was die Gutachten unbrauchbar, hinfällig, jedenfalls mindestens erheblich "fehleranfällig" macht.

Entsprechend vonstatten geht die "ärztliche Untersuchung" der für die Agenturen für Arbeit tätigen ärtzlichen Gutachter; auch hierzu hatte ich in o. gen. Schreiben bereits ausführlich Stellung genommen und ebenfalls entsprechende Nachweise zur Verifikation meiner Aussagen angeführt, auf welche Frau W. jedoch nicht eingegangen war, sondern diese vollständig wiederholt ignorierte/überging - auch hier darf man sich fragen, warum sie dies tat, keine Gegenargumente anführte, meine Aussagen und Angaben nicht widerlegen konnte – eben da sie den Tatsachen entsprechen
 
Die ärztlichen Gutachten sind demzufolge mehrheitlich bis möglicherweise ausschließlich fehlerhaft oder gänzlich falsch, somit ungültig, unbrauchbar.
 
Leider gibt es keine rechtliche Handhabe, gegen fehlerhafte ärztliche Gutachten der Agentur für Arbeit vorzugehen, außer, um Richtigstellung zu bitten, die regelmäßig – aus augenfälligen Gründen – verweigert wird.

Es können jedoch nachvollziehbarerweise fehlerhafte, somit ungültige ärztliche Gutachten nicht als Grundlage für Gespräche zwischen "Arbeitsvermittlern" und "Kunden" der Jobcenter herangezogen werden, hierin werden Sie mir sicher zustimmen.

Es bleibt "Kunden" schließlich nur die Möglichkeit, gegen Bescheide, Verwaltungsakte zu klagen, die sich aus solchen fehlerhaften Gutachten ergebensollte es erforderlich werden, werde ich diesen Weg (der Klageerhebung) beschreiten.
 
Frau W. selbst hat, wie bereits mitgeteilt, zugegeben, dass das ärztliche Gutachten des Dr. P.K. in deutlichem Widerspruch zum zeitgleichen UKE-Befund steht, damit ist die "Fehlerhaftigkeit", Hinfälligkeit des Gutachtens des Dr. K. bereits belegt und begründet.

Aktuell hat sich mein physischer, gesundheitlicher Zustand, seit mehreren Monaten bereits, überdies nochmals erheblich verschlechtert. Aktuelle schulmedizinische Befunde kann ich – dem Gericht – bei Bedarf zum Nachweis der Korrektheit meiner Aussagen vorlegen.

 
Schon vor diesem Faktenhintergrund ist ein persönlicher Gesprächstermin mit Ihnen bzw. einem "Arbeitsvermittler" oder Fallmanager des Jobcenters generell hinfällig, unsinnig, denn zunächst bzw. zuvor muss es eine gemeinsame Fakten-/Bezugsgrundlage hinsichtlich des gesundheitlichen Zustands und der damit korrelierenden Erwerbsfähigkeit des jeweiligen "Kunden" geben – diese gibt es in meinem Fall aus genannten Gründen nicht und weitere/neue sogenannte ärztliche Gutachten der Agentur für Arbeit oder mit ihr kooperierender Ärzte werden hier aus offensichtlichen (sowie ebenfalls bereits genannten) Gründen nicht Abhilfe schaffen können – siehe die erwähnten Interessenkonflikte der Gutachter mit der Folge der Gefälligkeits-/Tendenzgutachten.

Unstrittig ist demgegenüber jedoch die deutliche Aussage schulmedizinischer Befunde diverser  tatsächlich unabhängiger niedergelassener Ärzte (die ich im Verlauf der Jahre aufgesucht habe) und auch die von Kliniken wie bspw. und insbesondere des UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).
 
Ein weiterer Grund für mein Ablehnen von persönlichen Gesprächsterminen oder auch Telefonaten mit "Arbeitsvermittlern", Fallmanagern bzw. generell sämtlichen Mitarbeitern des Jobcenters ist, dass ich bisher ausnahmslos negative Erfahrungen mit diesen (sämtlichen bisherigen) Terminen gemacht habe, denn alles, das dort besprochen wurde, wurde ohne Zeugen von mir/für mich besprochen und es gibt auch keine schriftlichen Nachweise – ich hatte mehrmals um das jeweilige Protokoll des jeweils erfolgten Gesprächs gebeten, hierauf jedoch nie eine Antwort, geschweigedenn ein Gesprächsprotokoll erhalten. Teilen Sie mir hierzu bitte die entsprechende Rechtsgrundlage mit, die es Jobcentermitarbeitern erlaubt, "Kunden" solche Gesprächsprotokolle zu verweigern.

Leider machte ich wiederholt die Erfahrung, dass das, das im persönlichen Gespräch beim Termin besprochen wurde, in der Folgezeit schriftlich verfälscht oder gar nicht wiedergegeben wurde und mir wiederholt gravierende Nachteile (wie bspw. Sanktionierungen) daraus entstanden. Dem möchte ich nachvollziehbarerweise vorbeugen.
 
Leider ist es mir nicht möglich, zu den Gesprächsterminen Zeugen mitzubringen, da die Nachfrage bei bspw. den Ämterlotsen hoch ist, ich außerdem keine Bekannten oder Freunde habe, die mich begleiten können, da diese Menschen entweder selbst berufstätig oder chronisch krank sind oder kleine Kinder betreuen, selbst nicht mobil sind/sein können (weil ebenfalls materiell arm) und überdies die Termine üblicherweise bis ausnahmslos am Vormittag stattfinden, man sie außerdem nicht verschieben kann/darf – dies habe ich ein Mal versucht, Folge war eine Sanktion (gegen welche ich Klage beim Sozialgericht einreichte, die noch anhängig ist).

So bleibt nur noch, alles ausschließlich schriftlich zu kommunizieren, damit es dokumentierbar ist – insbesondere im Falle von Klagen vor Gericht.
Diese Dokumentierbarkeit scheint von den Jobcentern nicht gewollt zu sein, weshalb an mündlichen Terminen festgehalten wird und schriftliche Antworten verweigert werden – ich hatte auf meine schriftlichen Anfragen (an bspw. Frau A.) wiederholt keine Antworten erhalten.

Entsprechend bitte ich erneut um schriftliches Darlegen, was genau Sie mit mir besprechen möchten, welche Vorschläge, Angebote Sie mir unterbreiten, um mich zu unterstützen und zu fördern.

Selbst bei mündlich erfolgenden, persönlichen Gesprächsterminen würde/werde ich keine Eingliederungsvereinbarung sofort vor Ort unterschreiben, es steht den "Kunden" eine angemessene Bedenkzeit zu, da es sich bei der EGV bekanntermaßen um einen Vertrag handelt, der nur freiwillig, d.h. ohne Zwang zustandekommen darf, obgleich ebenso bekannt ist, dass durch die drohende bzw. erfolgende Sanktionierung bei Nichtunterschreiben die EGV faktisch erzwungen wird – spätestens durch die EGV per Verwaltungsakt und Sanktion, dies stellt die gängige, verbreitete Praxis/Jobcentervorgehensweise dar.
 
Hierzu ist nun abermals festzustellen, dass, wie ich Frau A. bereits mit Schreiben vom 19.05.2017 mitgeteilt hatte, bisher noch nie ein Profiling, eine "Potenzialanalyse", noch weniger eine "Stärkenanalyse" mit mir durchgeführt wurde.
Das ausschließliche Bezugnehmen auf meine bisherigen beruflichen Tätigkeiten (meinen beruflichen Werdegang) stellt selbstredend keine solche Analyse dar und kann diese auch nicht ersetzen,
wie ich Frau A. ebenfalls bereits schriftlich mitgeteilt hatte.

Anzumerken ist überdies nochmals, dass ich als alleinerziehende Langzeiterwerbslose ohne berufsqualifizierenden Abschluss sämtliche Voraussetzungen für "Förderung", d.h. für berufliche Qualifizierung erfülle – selbstredend ist mit solcher tatsächlichen Qualifizierung via Bildungsgutschein für Umschulung bzw. berufliche Erstqualifikation nicht eine Maßnahme gemeint, die etwa Bewerbungstraining oder Ein-Euro-Job oder Ähnliches umfasst und nur den Jobcentern und Weiterbildungsträgern dienlich sowie für diese lukrativ ist – einschlägige Informationen/Nachweise hierzu finden sich seit Jahren in den Medien.

Es ist den "Kunden" mit solchen Maßnahmen nicht nur nicht im Mindesten geholfen, sie werden hierdurch nicht "gefördert", unterstützt, sondern stattdessen zumeist noch zusätzlich belastet, beschädigt, ohnehin bevormundet und in die Maßnahmen mittels EGV/Sanktion gezwungen. Mit "Fördern" hat das unzweifelhaft nichts zu tun. Es handelt sich viel mehr um Schwarze Pädagogik: Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe, Dressur, absichtsvolles Schmerzzufügen bis hin zur völligen physischen Existenzvernichtung durch die Sanktionen und deren Folgen: Schulden, Obdachlosigkeit, Verlust des Krankenversicherungsschutzes, Mangelernährung, diverse Erkrankungen, Zerstören von sozialen Bezügen, zwischenmenschlichen Beziehungen durch materielle Armut, durch die Sanktionen. All das ist mit dem Menschenwürdegrundsatz, Artikel 1 Grundgesetz, unvereinbar. Tatsächlich handelt es sich bei dem Hartz 4-Bezug inklusive all der Schikanen, Sanktionen, Entbehrungen und Belastungen durch auch viel zu niedrige Regelsätze um einen offenen Strafvollzug.
Dienlich ist solche Praxis bekannterweise nur den Jobcentermitarbeitern (Zielvorgaben, Prämien) und Weiterbildungsträgern.
 
Sie haben die Vorgabe/Anweisung, mich aus der "Arbeitslosen"statistik (genauer: Erwerbslosenstatistik, denn Arbeit ist nicht dasselbe wie Erwerbstätigkeit) nehmen zu sollen, mir ist damit – wie etlichen anderen "Kunden" – nicht im Geringsten geholfen.
 
Zuletzt hatte ich abermals um einen Bildungsgutschein gebeten, der mir abermals verweigert wurde:
 
Ich hatte Frau A. zertifizierte Qualifizierungsangebote vorgelegt, auch nachgewiesen, dass im von mir ausgewählten Bereich (online-Redaktion, Texterin etc.) rege Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besteht.
Überdies wären diese Qualifizierungsmöglichkeiten für mich deshalb passend, geradezu ideal, da meine persönlichen Stärken und Fähigkeiten darin zum Tragen kämen und die Qualifizierung per Fernlehrgang absolviert werden kann, so dass sie mit meinen chronischen physischen Erkrankungen vereinbar ist; darüberhinaus wäre auch die sich anschließende berufliche Tätigkeit (online-Redakteurin, Texterin …) von zu Hause aus (im homeoffice) ausführbar, was für mich wiederum die einzige Möglichkeit darstellt, erwerbstätig sein zu können, da ich durch meine physischen Erkrankungen sehr häufig und auch unvorhergesehen/spontan ans Haus gebunden sowie physisch sehr geschwächt bin.

Frau A. erwiderte auf meine Bitte jedoch lediglich, ich solle ihr einen, Zitat "Einstellungsnachweis" vorlegen, dann würde man weitersehen. Auf meine Frage und Bitte nach der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehendas Fordern eines Einstellungsnachweises (für irgendeinen Hilfsjob/geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und Ähnliches) als Voraussetzung für das Gewährtwerden eines Bildungsgutscheins für berufliche Qualifizierung - habe ich bis heute keine Antwort erhalten – wohl deshalb, weil es eine solche Rechtsgrundlage nicht gibt.
 
Warum wird trotzdem ein solcher "Einstellungsnachweis" (als Hürde, Hindernis?) gefordert und mir tatsächliches, bedürfnisorientiertes, bedarfsgerechtes, gebotenes Fördern/Unterstützen – mittels Bildungsgutschein für berufliche Qualifizierungverweigert, obgleich ich sämtliche Voraussetzungen hierfür (siehe oben aufgeführt) seit Jahren erfülle? Und das, obgleich ich eine Qualifizierungsmöglichkeit und sich anschließende Erwerbstätigkeit ausgewählt und vorgelegt habe, die sich mit meinen physischen Erkrankungen hervorragend vereinbaren lässt und die überdies auf dem Ersten Arbeitsmarkt nachgefragt ist.
 
Dass mir weder mit einem Ein-Euro-Job, "Arbeitsgelegenheiten", mit geringfügiger Beschäftigung und/oder Praktika und/oder vermeintlichen, sogenannten "Weiterbildungsmaßnahmen" und/oder anderweitig prekärer Beschäftigung, auf überdies Niedriglohnbasis nicht geholfen ist, bedarf eigentlich keiner Erwähnung, denn durch all das bliebe ich fortwährend (als "Aufstockerin") im Hartz 4-Bezug. Es dient folglich nur dem Schönen der "Arbeitslosenstatistik" sowie der Wirtschaft – indem man ihr billige Arbeitskräfte zum Ausbeuten zuführt und das überdies per Zwang, was mit Artikel 12 Grundgesetz unvereinbar ist.

Ebensowenig möchte ich (erneut) in eine kaufmännische Tätigkeit oder eine Tätigkeit in der Altenpflege oder in Kinderkrippe/Kindertagesstätte "vermittelt", d.h. gezwungen/sanktioniert werden, da diese Tätigkeiten sämtlich nicht meinen persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnissen, Bedürfnissen und Wünschen - die sich u.a. an mein universitäres Philosophiestudium anschließen, aus diesem teils auch ergeben - sowie physischen Möglichkeiten gerecht würden.

Wenn es in einem persönlichen Gespräch also vorrangig bis ausschließlich darum gehen soll, mich letztlich in solche Tätigkeiten und/oder in (prekäre) Arbeitsverhältnisse und/oder sogen. Arbeitsgelegenheiten nach §16 d und e SGB II  zu "vermitteln" und/oder mir oben genannte "(Weiterbildungs-) Maßnahmen" "anzubieten", so erübrigen sich solche Gespräche vollständig, da ich eine Eingliederungsvereinbarung, die hierauf abzielt, aus ebenfalls bereits genannten und ausführlich dargelegten Gründen nicht unterschreiben werde – denn all diese Tätigkeiten, "Arbeitsgelegenheiten" und "Maßnahmen" nützen, helfen weder mir noch dienen sie dem Gemeinwohl.
 
Davon abgesehen ist es mir aus Gründen meiner physischen chronischen Erkrankungen kaum bis gar nicht möglich, regelmäßig für mehrere Stunden außerhäusig erwerbstätig zu sein, siehe oben ausführlich die Gründe erläutert.  

Ich komme meiner Mitwirkungspflicht zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach, indem ich um berufliche (Erst-) Qualifikation bemüht bin und entsprechende Vorschläge gemacht habe (siehe zerfitizierte Qualifizierungsangebote), die sich überdies mit meinen physischen chronischen Erkrankungen und daraus resultierenden Einschränkungen vereinbaren lassen, siehe oben dargelegt.

Im Rahmen einer solchen zertifizierten Qualifizierung via Fernlehrgang würden außerdem nicht einmal Fahrtkosten und/oder auswärtige Unterbringung anfallen und ich hätte überdies freie Zeiteinteilung, kann also lernen und arbeiten, wenn/wann es mir physisch/gesundheitlich jeweils möglich ist (tagsüber oder auch nachts, wenn es am Tag einmal nicht geht).
 
Ohne einen Bildungsgutschein, d.h. die vollständige Kostenübernahme solcher Qualifizierungsangebote/-lehrgänge durch das Jobcenter ist mir eine Berufsqualifikation zu erwerben nicht möglich, da ich nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfüge.

Qualifizierung und Ausbildung hat nach §16 d Abs. 5 SGB II immer Vorrang vor der Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten.

 
Dies gilt umso mehr, wenn ein "Kunde" über noch keinerlei berufliche Qualifikation verfügt, langzeiterwerbslos und alleinerziehend sowie chronisch physisch krank ist, da Nicht- und Geringqualifizierte auf dem Arbeitsmarkt bekanntlich kaum eine bis keine Chance, Fuß zu fassen, geschweigedenn existenzsichernd erwerbstätig sein zu können haben.

Es spricht demzufolge alles für die Gewährung eines solchen Bildungsgutscheins für den von mir angeführten Fernlehrgang (online-Redakteurin, Freie Texterin …) und gleichermaßen die sich anschließende Tätigkeit als online-Redakteurin und/oder Freie Texterin im homeoffice, da ich damit meine Hilfebedürftigkeit verringern, wenn nicht nach einiger Zeit vollständig beenden und existenzsichernd erwerbstätig sein könnte (so ich über die erforderlichen, d.h. zu erlernenden/zu erwerbenden Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Arbeitsgeräte verfüge).
 
Hingegen spricht nichts für die Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten oder geringfügiger/prekärer Beschäftigung, durch die ich weder meine Existenz und die meiner Tochter (insbesondere nicht langfristig) sichern könnte, sondern weiterhin gezwungenermaßen dauerhaft im Hartz 4-Bezug bliebe, außerdem regelmäßig außerhäusig tätig und mobil sein können müsste und durch die meine Gesamtsituation nicht im Mindesten verbessert würde, da ich weiterhin unqualifiziert und materiell arm bliebe, jedoch durch die außerhäusige Tätigkeit physisch noch zusätzlich massiv belastet, beschädigt wäre/würde.
 
Abschließend teilen Sie mir bitte freundlicherweise mit, unter w e l c h e n Voraussetzungen "notwendige Reisekosten", d.h. Fahrtkosten zu Gesprächsterminen beim Jobcenter tatsächlich, d.h. verbindlich/verlässlich übernommen/erstattet werden – hierzu finde ich leider in Ihrem Schreiben sowie dessen Anlagen keinerlei Angaben.
Welche Voraussetzungen müssen hierfür also erfüllt sein, sollte ich doch einmal wieder das Jobcenter persönlich aufsuchen müssen?
Auf welchem Wege, auf welche Weise erhält man wann die Erstattung der Fahrtkosten? Muss man immer zunächst in Vorleistung gehen? Was, wenn man dieses Geld nicht "übrig" hat, also nicht in Vorleistung gehen kann? Denn wie ebenfalls hinlänglich bekannt ist, sind die Regelsätze/Regelbedarfe erheblich zu niedrig, weshalb ich seit Jahren auch deshalb nicht mehr mobil sein kann, da ich weder Führerschein noch Auto noch ein Fahrrad habe (mir auch kein Gebrauchtrad leisten kann), mir die Fahrkarten für den ÖPNV grundsätzlich nicht leisten kann und mich daher seit Jahren nur noch fußläufig im ausschließlich hiesigen Stadtteil bewegen kann/muss (für vor allem Nahrungsmitteleinkauf, soweit es mir physisch/gesundheitlich möglich ist) – mit entsprechenden zusätzlichen massiven Einschränkungen der Lebensqualität, da man auf diese Weise zwangsläufig sozial isoliert ist und keinerlei soziokulturelle Teilhabe hat.
 
Mit freundlichen Grüßen

 

Jahresübersicht der Themen des Thomé-Newsletter für das Jahr 2017

harald-thome.de

07. Januar 2018
 
Anmerkung zu Punkt 3 auf Seite 3 (Sanktionsregime und BVerfG):

Mir ist bewusst, dass offenbar anwaltlich dokumentierten Fällen mehr Glauben geschenkt wird als solchen, die von Betroffenen ohne anwaltlichen Beistand dokumentiert wurden, da bei Anwälten angenommen wird, sie seien als Außenstehende und juristisch Sachkundige objektiver, die verlässlicheren Quellen.
 
Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass zahlreiche Betroffene und Beschädigte (Menschen im Hartz 4-Vollzug also) sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, da es nicht in allen Bundesländern den Beratungshilfeschein gibt, die ÖRA (in Hamburg und Bremen) eine miserable "Alternative" darstellt und es somit dann schon an der Erstberatungsgebühr scheitert, die sich um die €200,- (inkl. Mehrwertsteuer) bewegt und je nach persönlicher Situation auch nicht in Raten geleistet werden kann, insbesondere dann nicht, wenn zu geringe Leistungen (bspw. für KdU) regelmäßig über Jahre durch Jobcenter gezahlt wurden und/oder Betroffene (zusätzlich) sanktioniert wurden und auf keinerlei private Unterstützung (Geld leihen bei Familie oder Freunden) zurückgreifen können.
 
Vor allem aber möchte ich darauf hinweisen, dass bei den genannten Fällen (die durch Anwälte dokumentiert sein und Tacheles vorgelegt werden sollten, um sie dem BVerfG weiterleiten zu können) es sich nur um die absolute Eskalation der Repressalien, um die Spitze des Eisbergs handelt und dabei all jene bereits ebenfalls massiv und langfristig sich auf Betroffene und ihre Lebenssituation (inklusive die ihrer etwaig vorhandenen Kinder und/oder weiterer Familienangehöriger) negativ auswirkenden Repressionen vonseiten der Jobcenter leider vollumfänglich untergehen.
 
M.E. sollte daher ganz grundsätzlich und viel intensiver durch entsprechend wenigstens geringfügig auf Politik/Regierung Einfluss ausüben könnende Institutionen (wie bspw. Sozialverbände, Gewerkschaften, aber auch bspw. die Kassenärtzliche Vereinigung oder andere Vereine und/oder Verbände, in welchen Ärzte, insbesondere auch Psychotherapeuten organisiert, zusammengeschlossen sind und eigentlich auch die Kirchen) darauf hingewiesen werden, auf welche Weise mit welchen Auswirkungen der Sozialabbau, die in der Bevölkerung damit einhergehend bestehenden und sich verstärkenden Ängste, die materielle Armut (einhergehend mit bekannten Folgen wie bspw. Entbehrungen, schlechterer Ernährung und Gesundheit, Ausgrenzungserfahrungen, fehlender Mobilität und sozio-kultureller Teilhabe, schlechterem Zugang zu Bildung, schnellerem Altern, schnellerem Erkranken (insbesondere chronischem phyisischen), früherem Sterben, sozialer Isolation und infolge all dessen geringerer Leistungsfähigkeit, entstehender Wut, Zunahme von Depression und anderer psychischer Erkrankungen, die auf soziale Faktoren zurückgehen ...) die Gesellschaft, letztlich die Demokratie gravierend beschädigen.

Dass all das Genannte der Fall ist, haben einige engagierte Menschen und Institutionen bereits wiederholt dargelegt (siehe bspw. Gerhard Trabert, Christoph Butterwegge, Stefan Sell, Ulrich Schneider, aktuell auch die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung "Angst im Sozialstaat - Hintergründe und Konsequenzen", außerdem längst auch Anthony Barnes Atkinson und Thomas Piketty sowie David Graeber u.a.).
 
Das Augenmerk sollte m.E. also weit mehr auf den ethischen Aspekt des Sozialabbaus, der sozialen Ungerechtigkeit mit all ihren Folgen, gelenkt werden und nicht nur - sich dem neoliberalen Diktat quasi unterwerfend, jedenfalls assimilierend - auf ausschließlich, jedenfalls bisher vorrangig ökonomischer Basis argumentiert werden.

Es sollte viel deutlicher aufgezeigt werden, dass und warum mittels solcher Repressalien, mittels Schwarzer Pädagogik (Druck, Zwang, Kontrolle, Härte, Strenge, emotionale Kälte/Mangel an Mitgefühl, Konkurrenz, Kampf, Strafe - Gewalt also, vorsätzlichem Schmerzzufügen, somit letztendlich: Sadismus), dass mittels solcher Dressur grundsätzlich und nirgendwo je auf der Welt etwas Gutes, Konstruktives erwirkt, schon gar nicht längerfristig erhalten werden kann, sondern dass hierfür ganz andere Mittel erforderlich sind - um bei Menschen freiwilliges Engagement für gesellschaftliche Belange, für das Gemeinwohl, Leistungsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Kooperation (!), prosoziales Verhalten zu erwirken.
 
Hierbei ist grundsätzlich außerdem festzustellen, dass keineswegs Erwerbstätigkeit der Generalschlüssel zum "Glück", zu Frieden und Stabilität ist, da etliche Erwerbsarbeit gerade nicht sinnvoll, nicht sinnstiftend, sondern das Individuum und/oder die Gemeinschaft schädigend ist, dass außerdem der Arbeitsbegriff überdacht, angemessen definiert werden muss, denn Arbeit ist nicht ausschließlich Erwerbstätigkeit (man denke an all die weltweit für jede Gesellschaft und Gemeinschaft unentbehrliche Sorge-Arbeit, aber auch an ehrenamtliche Tätigkeiten, an diverse soziale, handwerkliche, geistige, kreative Arbeit, die unverzichtbar ist, aber nicht entlohnt wird).
 
Was Menschen stattdessen brauchen, ist ein menschenwürdiges, existenzsicherndes (damit zwangsläufig sanktionsfreies) Einkommen, außerdem die Möglichkeit, sich auf Basis je individueller, persönlicher (!) Möglichkeiten, Fähigkeiten, Interessen und etwaig vorhandener Einschränkungen (Erkrankungen, physischer und/oder psychischer Beschädigungen etc.) in die Gesellschaft einbringen zu können - hiervon sind wir auch in Deutschland deutlich wahrnehmbar noch immer weit entfernt, denn vor diesem Hintergrund dürfte es all die Instrumentalisierung und Ausbeutung von Menschen (Niedriglöhne, Leiharbeit, Art der Erwerbstätigkeiten, Prekariat, Agenda 2010, Hartz 4 und siehe auch, wie mit alten Menschen, die nicht mehr funktionalisierbar, wirtschaftlich verwertbar sind, umgegangen wird - Stichwort Rente und Pflege ...) nicht mehr geben.
 
Menschen benötigen also für physische und psychische Gesundheit entsprechende gesellschaftliche Verhältnisse, sie brauchen Freiheiten, Selbstbestimmung, das Gefühl von Selbstwirksamkeit, außerdem Zugehörigkeit, Teilhabe, Respekt, Anerkennung, Wertschätzung - das genaue Gegenteil folglich von Schwarzer Pädagogik.
 
All das hat nichts mit "Sozialromantik" zu tun - ich verweise auf die oben bereits genannten Persönlichkeiten sowie auf Erich Fromm ("Anatomie der menschlichen Destruktivität" z.B.), Arno Gruen (Verrat am Selbst etc., über Schmerz, Mitgefühl ...), Martha Nussbaum ("Gerechtigkeit braucht Liebe") und Pankaj Mishra (zur Globalisierung ...), Joachim Bauer ("Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt"), außerdem auf Attac (Faires Handelsmandat) und die Gemeinwohlökonomie.
 
Es sollten also in die Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Ungleichheit, (globale) materielle Armut sowie deren schwerwiegende, negative Folgen auch bzw. weit stärker als bisher interdisziplinär Soziologie, Philosophie, Medizin, Psychologie einbezogen und auf entsprechender Basis argumentiert werden - mit daraus resultierendem Druck auf die Politik, auf unausweichliche, erforderliche Veränderungen, Entscheidungen.
 
Es ist meine Anmerkung keineswegs als Kritik an Tacheles oder gar als persönliche Kritik gegen Harald Thomé und seine unverzichtbare Arbeit zu verstehen, sondern als allgemeine Anmerkung und Kritik gegenüber den bestehenden politischen Missständen und in der Hoffnung, dass vielleicht doch noch ein paar weitere, Einfluss nehmen könnende Personen mitlesen.

Zu den Fällen, bei welchen Menschen aktiv durch Tacheles geholfen wurde, die sich dann aber nicht kooperativ zeigten (ihren Fall nicht dokumentieren und/oder nicht ans BVerfG weiterleiten lassen wollten) kann ich nichts sagen, möglicherweise war es Scham, die die Leute dazu bewogen hat, nicht öffentlich in Erscheinung zu treten, vielleicht auch Angst oder Depression. Dass man sich immer mehr zurückzieht, ist eine typische Folge, auch der Verlust des Selbstwertgefühls, außerdem die Zunahme von eben Wut, Ängsten - und auch Erkrankungen.


Manche Hilfe kommt in manchen Fällen tatsächlich zu spät, weil die Leute schon so lange so weit draußen (außerhalb der Gesellschaft, außerhalb von Zugehörigkeit, Teilhabe ...) sind, dass sie sich selbst aufgegeben haben und nur mehr ihrem Tod entgegenvegetieren, da ja in Deutschland aktive Sterbehilfe verboten ist und der Suizid noch immer tabuisiert sowie pathologisiert und moralisch verurteilt wird.
 
Nochmal: Ich habe nicht die Arbeit von Tacheles kritisiert, sondern: siehe oben bereits dargelegt.

Meine Position und Überzeugung (die eben u.a. auch auf eigener Erfahrung beruht) ist grundsätzlich, dass sich die Verhältnisse letztlich - mit erforderlicher, notwendiger Reichweite - nur durch politische Veränderungen verbessern lassen, denn durch selbige wurden und werden die Missstände auch verursacht.

Das heißt nicht, dass direkte, unbürokratische, bedürfnisorientierte, schnelle Hilfe nicht erforderlich wäre oder ich ihren Wert schmälern wollte, sondern, dass damit die dringend erforderliche Reichweite gebotener, tatsächlich notwendiger und längst überfälliger Veränderungen letztlich aber nur auf politischer Ebene erreicht, umgesetzt werden kann.
Und hier sehe ich nach wie vor nicht die geringste Bewegung - denn noch immer ist von den wählbaren, d.h. etablierten Parteien Die Linke die einzige, die sich gegen Hartz 4, für angemessene Mindestlöhne, u.a./teilweise auch für ein emanzipatorisches BGE, jedenfalls für eine existenzsichernde, sanktionsfreie Grundsicherung ausspricht - das ist keine Parteiwerbung, sondern leider einfach Fakt.

Und da wir nun auf eine weitere Groko zusteuern und die SPD nicht im Mindesten daran denkt, Hartz 4 abzuschaffen und eine menschenwürdige Existenzsicherung einzuführen, da die SPD nach wie vor neoliberal, nicht sozial und nicht an Gemeinwohl(ökonomie) ausgerichtet ist, wird sich folglich für Millionen Menschen auch in Deutschland nichts verbessern, bleiben sie absolut perspektivlos - staatlich gewollt, verordnet.
Das ist, wogegen meine Kritik sich richtet und wo ich dringend Handlungsbedarf sehe - der nicht erfolgen wird.

Gefragt wäre hier aber gerade die noch gutsituierte Mittelschicht - ihr Solidarisieren wäre erforderlich. Diese wählt aber CDU/CSU, SPD, FDP und AfD oder irgendwelche Splitterparteien. Mit entsprechenden Folgen.
 
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Jobcenter-Korrespondenz
Jobcenter-Korrespondenz
Jobcenter-Korrespondenz
15. April 2018
 
Em? Man d a r f Termine nicht "formlos" verschieben.

Welche gesetzliche Grundlage wurde hier vom BVerfG herangezogen, nach der es erlaubt sein soll, Termine verschieben zu dürfen?

Ich habe genau das ein Mal versucht, die Folge war eine Sanktion. Wegen "Meldeterminversäumnis". Im blog (siehe hier in "Jobcenterkorrespondenz", relativ weit unten) ausführlich dargelegt.

Ich persönlich würde, wenn irgendmöglich, gar nichts mehr mündlich vereinbaren/besprechen - aus dem einfachen Grunde, weil man dann nichts dokumentieren kann. Wenn es zu bspw. einer Klage kommt, habe ich nichts Schriftliches als Nachweis in der Hand und die Jobcentermitarbeiter behaupten de facto, die Dinge hätten sich anders zugetragen als man selbst es darlegt. So auch im Rahmen von Terminen/Gesprächen, bei denen man keine Zeugen dabei hat.

Ich versuche, alles nur noch schriftlich zu bearbeiten, gleich, worum es sich handelt - um schlicht Beweismaterial zu haben.

Gerade mit den mündlichen Absprachen bei Telefonaten oder persönlichen Terminen (ohne eigene Zeugen) ist der Behörden-, Jobcenter-Willkür ja Tür und Tor geöffnet.
 
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Mein Schreiben an das Büro der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg, datiert vom 10. November 2017:
 
(Mein Absender an dieser Stelle im Originalschreiben)                                                         Hamburg,10.11.2017 (Datum im Original rechts oben)
 
Agentur für Arbeit Hamburg
Büro der Geschäftsführung
Frau W.
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg
 
Ihr Zeichen: ...
Ihr Schreiben vom 02.11.2017

Sehr geehrte Frau W.,
 
Ihr o. gen. Schreiben ging postalisch am 06.11.2017 bei mir ein.
Sie teilen darin mit, zukünftig nicht weiter auf meine Schreiben antworten zu werden, Zitat "sofern sie keine wesentlichen neuen Aspekte beinhalten".

Hierzu ist Folgendes festzustellen:
Sie haben bereits mit Ihrem letzten/aktuellen, vom 02.11.2017 datierten Schreiben nicht auf mein vorausgegangenes (vom 13.10.2017 datiertes Schreiben – Sie erwähnen in Ihrem Betreff ein vom 17.10.2017 datiertes Schreiben von mir, das es nicht gibt, mein letztes, an Sie gesandtes Schreiben ist vom 13.10.2017 datiert) geantwortet, sondern mit Ihrem letzten Schreiben bestätigt, was ich kritisiere und Ihnen zur Last leg(t)e: Willkür walten zu lassen, dies durch Ihr persönliches Tun zu unterstützen, zu befördern, mitzutragen, aufrechtzuerhalten.

In meinem vom 13.10.2017 datierten Schreiben hatte ich Ihnen zahlreiche Fragen gestellt, die Sie sämtlich unbeantwortet lassen - Fragen zur gesetzlichen Legitimationsgrundlage der Vorgehensweise von Herrn P. K.(der das letzte ärztliche Gutachten zu meiner Person erstellt hat), weiterhin fragte ich Sie nach dem etwaigen bzw. tatsächlichen Zugrundegelegtwerdenmüssen des "Leitfadens für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung" der Bundesanstalt für Arbeit, Ärztlicher Dienst, Nürnberg (Herausgeber) für die jeweilige, d.h. jede ärztliche Begutachtung der für die Agenturen für Arbeit tätigen Gutachter, auch hierauf bleiben Sie eine Antwort schuldig sowie auch auf meine sämtlichen weiteren, Ihnen in meinem vom 13.10.2017 datierten Schreiben gestellten Fragen wie bspw. jener nach der neutralen, unabhängigen Überprüfung der Gutachter, auf welcher Basis durch welche Institution die für die Agentur für Arbeit, für die Ärztlichen Dienste derselben, tätigen Gutachter unabhängig überprüft/kontrolliert werden bzw. falls es eine solche Institution/Instanz nicht gibt, warum es sie nicht gibt und wie dies wiederum mit welcher Begründung, auf welcher Basis rechtlich legitimiert ist bzw. sein kann/darf – denn ohne solche Kontrollen sind unstrittig, ich wiederhole mich, der Willkür und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet – mit erheblich negativen Folgen für die Begutachteten, denn auch Gutachter sind nur Menschen und machen infolgedessen Fehler, können überdies auch charakterliche Defizite sowie solche der persönlichen Integrität aufweisen; darüberhinaus sind die für die Agenturen für Arbeit tätigen, ärztlichen Gutachter sämtlich grundsätzlich nicht unabhängig, da sie von den Agenturen für Arbeit für ihre Tätigkeit bezahlt werden und schon deshalb die Unabhängigkeit nicht ansatzweise gegeben, gewährleistet sein kann (siehe Interessenkonflikt und Gefälligkeitsgutachten).  

All das hatte ich bereits ausführlich in meinem vom 13.10.2017 datierten Schreiben dargelegt und mittels mehrerer anliegender, seriöser Quellen belegt, dass es sich tatsächlich so – katastrophal – verhält; auf all das gehen Sie mit keiner Silbe ein, man darf sich fragen: warum nicht?

Weil es de facto den Tatsachen entspricht und Sie all das nicht widerlegen können, sondern viel mehr zugeben müssten, dass es sich tatsächlich so verhält, was Ihnen jedoch Ihre "Loyalität"spflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber natürlich verbietet, Sie Ihren Job loswären, stimmten Sie mir zu, legten Sie die Missverhältnisse offen.

Dennoch gibt es erfreulicherweise einige charakterstarke, couragierte Jobcentermitarbeiter, die sich ihrem Gewissen verpflichtet fühlen und Ihre Tätigkeit nicht fortsetzen, sondern kündigen, weil sie ein solches Unrechtssystem nicht je persönlich mittragen wollen bzw. können.

Es muss unerträglich sein, Frau W., mit einer solchen Tätigkeit wie u.a. auch Sie sie verrichten, Geld zu "verdienen", es dafür zu erhalten, zu nehmen – es ist moralisch verwerflich und nicht ansatzweise ethisch zu rechtfertigen.

Oder aber es verhält sich so, dass Menschen wie Sie sich von jeglichen ethischen Mindeststandards völlig abspalten, loslösen, um ihr Tun vor sich selbst noch irgendwie "rechtfertigen" zu können – anders ist mir nicht erklärbar, wie man für ein solches Willkür-, Erniedrigungs-, Unterdrückungs-, Straf- und Vernichtungssystem (Agenda 2010, Hartz 4, Jobcenter, Agenturen für Arbeit inkl. Ärztliche Dienste, deren Grundlage Schwarze Pädagogik ist: Druck, Zwang, Kontrolle, Schikane, Strafe – Gewalt also) tätig sein kann und dafür überdies sogar Geld nimmt, statt in tiefe Gewissenskonflikte zu fallen, denn:
 
Sie verwalten bürokratisch die staatlich legitimiert worden seiende psychische und physische Beschädigung von Menschen, gerade und besonders auch Kindern – bis hin zu deren Existenzvernichtung.
 
Welche unabhängigen, seriösen, öffentlich einsehbaren Erhebungen gibt es dazu, wieviele Menschen im Hartz 4-Bezug durch denselben psychisch und/oder physisch auf welche Weise wie lange, häufig, wiederholt, intensiv und/oder auch langandauernd erkrankt sind – mit welchen Folgen für all diese Menschen und ihre Angehörigen, ihr soziales Umfeld …?

Welche seriösen, unabhängigen Erhebungen, die auch öffentlich zugänglich sind, gibt es dazu, wieviele Menschen sich im Hartz 4-Bezug aufgrund desselben (all der Repressalien, der materiellen Armut, der gesellschaftlichen Ausgrenzung, Diffamierung, der massiven psychischen und physischen Belastungen, Entbehrungen, der Folgen all dessen) suizidiert haben oder dies versucht haben?

Wenn es derartige Erhebungen, Untersuchungen nicht gibt, warum gibt es sie nicht und/oder warum sind sie nicht öffentlich zugänglich?

Ja, solches kann Menschen zweifelsohne nur auf Basis des totalen Selbstbetrugs und/oder der vollständigen Gewissenlosigkeit, Amoral zu tätigen möglich sein.

Ihr vom 02.11.2017 datiertes Schreiben, Frau W., bestätigt alles, das ich Ihnen in meinem Schreiben vom 13.10.2017 sowie auch in meinem heutig verfassten zur Last lege – Sie selbst bestätigen es aktiv, indem Sie die erforderlichen, unentbehrlichen Antworten verweigern.
 
Und dass Ihnen das möglich ist/ermöglicht wird, dass Sie nicht verpflichtet sind, auf meine sachbezogenen, relevanten Fragen zu antworten, dass die Agenturen für Arbeit überdies nicht verpflichtet sind, fehlerhafte Gutachten richtigzustellen bzw. dass man (Agenturen für Arbeit) sich der gesetzlichen Grundlage – siehe §35 BDSG (insbesondere Absatz 1) - entziehen, sie übergehen kann/darf, zeigt noch ein weiteres Mal die stattfindende Willkür, den getätigten, den vollzogenen Rechtsbruch demonstrativ auf.

Denn dass mindestens eine Richtigstellung sämtlicher, bisher bei der Agentur für Arbeit Hamburg, dem dortigen ärztlichen Dienst, vorliegenden ärztlichen Gutachten zu meiner Person unstrittig und längst sowie sorgfältig hätte vorgenommen werden müssen, ist durch die zahlreichen, von mir wiederholt vorgelegt und postalisch übersandt worden seienden ärztlichen/schulmedizinischen Befunde sowie auch nochmals/zusätzlich durch den aktuellen UKE-Befund nachgewiesen/bestätigt, durch insbesondere die erhebliche Diskrepanz, die eklatanten Widersprüche, die diese ärztlichen Befunde zu den sämtlichen ärztlichen Gutachten der Agentur für Arbeit Hamburg (der darin enthaltenen Aussagen, Ausführungen, Einschätzungen, Beurteilungen der für die Agentur für Arbeit Hamburg/den ärztlichen Dienst tätigen Gutachter) aufweisen – worum es sich dabei jeweils genau handelt, habe ich in meinen bisherigen Schreiben an die Agentur für Arbeit Hamburg, Büro der Geschäftsführung (gegenüber bereits Frau G. im vergangenen Jahr) mehrfach ausführlich dargelegt. 

Sollten mir durch das Unterlassen bzw. Verweigertwerden der Richtigstellung dieser ärztlichen Gutachten im weiteren Verlauf und Kontakt mit der Agentur für Arbeit und/oder dem Jobcenter (siehe bspw. die Eingliederungsvereinbarungen) (weitere) Nachteile entstehen, werde ich gegen die entsprechenden Bescheide und Verwaltungsakte selbstverständlich Widerspruch einlegen bzw., falls erforderlich, gerichtliche Klage erheben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 (Unterschrift)
 
18. Mai 2017
 
Nachfolgend eingefügt mein letztes Schreiben, datiert vom 09.05.2017, an meine "Arbeitsvermittlerin" (oder Fallmanagerin? - Ich weiß es leider nicht, sie beantwortete mir meine entsprechende Frage wiederholt nicht).
 
Aktuell geht es - immer noch, immer wieder - um Ärztliche Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit, um die vorgebliche Unabhängigkeit der für den ÄD tätigen Ärzte, außerdem darum, was ein "wichtiger Grund" ist, wegen welchem man einen Termin nicht wahrnehmen muss, o h n e sanktioniert zu werden, warum diese "wichtigen Gründe" an keiner Stelle erläutert sind (bitte belehrt mich gerne eines Besseren, falls ich hinsichtlich dessen irren sollte) und es geht um das (Nicht-) Gewähren von Bildungsgutscheinen zum Zwecke eines dringend erforderlichen, berufsqualifizierenden Abschlusses.
 
Kleine, randläufige Anmerkung:
Ja, es sind zwei grammatikalische Fehler enthalten, ich denke, sie stören nicht allzu intensiv. 
Ja, das Schreiben enthält einige Wiederholungen - ich möchte ganz sicher gehen, dass die Empfängerin wirklich erfassen (und nicht etwa "überlesen"/ignorieren) kann, worum es geht. ;)
Absender und Namen der Jobcentermitarbeiter gebe ich aus erforderlichen Gründen nicht oder nur anonymisiert an.
Ort und Datum sind im Schreiben natürlich oben rechts angegeben.
 
 
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Frau A.

...

 
Ihr Schreiben vom 04. Mai 2017
Ihr Zeichen: ...
Kundennr.: ...
 
Sehr geehrte Frau A.,
 
Ihr vom 04.05.2017 datiertes Schreiben – die Einladung zum Termin - ging am 06.05.2017 postalisch bei mir ein.

Sie teilen darin mit, mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen zu wollen. Zugrunde liegen soll bzw. wird dem Gespräch das neue/aktuelle ärztliche Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Hamburg, d.h. des dieses Gutachten erstellt habenden, mit dem ÄD kooperierenden Arztes, Dr. P. K..

Sie hatten mir eine Kopie des Teils B des Gutachtens in der Anlage Ihres o.gen. Schreibens übersandt. Natürlich kann ich mit diesem Teil B nichts anfangen, da er nicht wiedergibt, was genau Inhalt des Gutachtens ist.
Übersandt hatten Sie mir diese Kopie überdies nur deshalb, weil ich Sie darum mit Schreiben vom 31.03.2017 ausdrücklich gebeten hatte – zuvor hatten Sie mir bereits eine Einladung (datiert vom 28.03.2017) zu einem anderen Termin gesandt, der ich aus gesundheitlichen Gründen nicht folgen konnte (siehe die Ihnen übersandte Krankschreibung/AU).

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:

Weshalb haben Sie mir die Kopie des Teils B des ärztlichen Gutachtens erst jetzt, mit Schreiben vom 04.05.2017 übersandt – somit erst nach unserem ursprünglichen Termin, den Sie für den 20.04.2017 angesetzt hatten?
 
In meinem vom 31.03.2017 datierten Schreiben hatte ich Ihnen erläutert, dass und weshalb ich das ärztliche Gutachten vor einem Termin mit Ihnen zunächst selbst erhalten bzw. von dessen Inhalt Kenntnis haben muss: Ich kann nicht über meine berufliche Situation auf Basis dieses aktuellen Gutachtens mit Ihnen sprechen, ohne zunächst selbst Kenntnis vom Inhalt eben dieses Gutachtens zu haben – ich meine, das ist eigentlich unmittelbar einleuchtend.
Daher ist mir auch nicht nachvollziehbar, weshalb mir das Gutachten, d.h. zumindest der Teil B desselben, nicht zuvor bereits von Ihnen – ohne also meine Aufforderung hierzu – übersandt wurde (mit bspw. Ihrem vom 28.03.2017 datierten Schreiben).
Weshalb also musste ich um Übersenden des Gutachtens erst selbst bitten?

Leider hatten Sie mir überdies auf mein Schreiben vom 31.03.2017 auch nicht vor unserem ursprünglichen für den 20.04.2017 angesetzten Termin geantwortet. Warum nicht?
 
Ich hatte Sie in diesem Schreiben ausdrücklich darum gebeten, mir mitzuteilen, ob der Termin am 20.04.2017 vor dem Hintergrund des soeben nochmals Genannten dennoch beibehalten wird, d.h. beibehalten werden kann, ob mir bis dahin das Ärztliche Gutachten vorliegen, d.h. von Ihnen übersandt worden sein wird oder ob Sie einen alternativen Termin vergeben werden.
 
Sie haben mir jedoch erst jetzt, am 04.05.2017, also erst lange nach unserem eigentlichen Termin, geantwortet und auch erst jetzt das Gutachten übersandt.

Was wäre passiert, Frau A., wenn ich für den Tag des Termins (den 20.04.2017 – sowie die Tage davor und danach, da ich chronisch krank bin und infolgedessen häufig ans Haus gebunden, wie Ihnen seit Jahren bekannt) keine Krankmeldung gehabt hätte – wäre ich dann sanktioniert worden?
Hätten Sie die Sanktionierung dann damit begründet, dass ich "ohne wichtigen Grund" dem Termin ferngeblieben sei?

War mein Einwand, den ich mit Schreiben vom 31.03.2017 vorgebracht hatte (siehe, wie oben auch in diesem Schreiben nochmals kurz dargelegt), also kein wichtiger Grund, den Termin nicht wahrnehmen zu können?
Und falls es sich so verhält: Warum haben Sie mir dies nicht rechtzeitig vor unserem eigentlichen Termin mitgeteilt?
 
Warum haben Sie auf mein Schreiben vom 31.03.2017 also nicht vor unserem ursprünglichen Termin geantwortet, sondern erst jetzt: nach dem Termin?

War Ihre Absicht, mich zu sanktionieren, falls ich ohne Krankmeldung nicht zum Termin erschienen wäre? – Es sieht sehr danach aus. Denn verhielte es sich anders, so hätten Sie mir zeitnah geantwortet: vor unserem Termin.
Sie hätten mir dann schriftlich mitgeteilt, dass bzw. ob ich auch ohne Kenntnis des ärztlichen Gutachtens zum Termin trotzdem erscheinen muss. Sie hätten mir also auf meine Ihnen in meinem Schreiben vom 31.03.2017 gestellten Fragen geantwortet – vor unserem Termin und das aus dem folgenden Grund: damit eine Sanktion vermieden werden kann, damit ich rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt worden wäre, was Sie unter einem "wichtigen Grund" verstehen und was nicht. – Genau dies jedoch ist nicht erfolgt/haben Sie gerade nicht vorgenommen – Sie haben stattdessen geschwiegen, mir nicht geantwortet, insbesondere nicht vor unserem Termin. Mit anderen Worten: Sie haben mich absichtlich ins Messer laufen lassen (wollen) – um: mich möglicherweise (bei nicht vorhandener AU etwa) sanktionieren zu können.

Anders erklärt es sich nicht, dass ich bereits wiederholt auf meine Bitte um Terminverschiebung keine Antwort erhalten habe – so auch im vergangenen Jahr bereits nicht, als ich damals Herrn E. (vom ÄD) geschrieben hatte.
Auch damals wurde mein Schreiben vollständig sowohl vom ÄD als auch von der damals für mich zuständigen Frau Sch. ignoriert/übergangen und blieb unbeantwortet – was dann folgte, war eine Sanktion.
Es scheint, man (Arbeitsvermittler, Fallmanager) legt es also geradezu darauf an, so häufig als möglich sanktionieren zu können.

Die Frage nach dem "wichtigen Grund" aber ist – wie Sie selbst natürlich genau wissen - das grundsätzliche Problem:
 
Was erachtet welcher Jobcenter-Mitarbeiter aus welchen Gründen als "wichtigen Grund", wegen dem ein "Eingeladener" nicht erscheint bzw. nicht zum Termin erscheinen muss?

Es ist an keiner Stelle der Rechtsfolgenbelehrung aufgeführt, was genau als "wichtiger Grund" gilt/anerkannt wird und was nicht – und auf welcher rechtlichen Basis dies jeweils.

In der Rechtsfolgenbelehrung auf der Rückseite Ihrer Einladung ist noch nicht einmal angegeben, dass man m i t einem "wichtigen Grund" den Termin nicht wahrnehmen muss.

In Ihrem Schreiben vom 04.05.2017 ist lediglich auf Seite 1 zu lesen, Zitat:

"Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Ihr Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie nach §20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert."
 
An keiner Stelle steht also und auch sonst erfolgt nirgendwo die Information, dass man nur im Falle von Krankheit und auch dann nur mit einer Krankmeldung/AU dem Termin fernbleiben darf – dass also nur Krankheit ein "wichtiger Grund" ist.
 
Warum steht dies nirgendwo nachlesbar? Warum wird diese so wichtige Basis-Information den Eingeladenen vorenthalten – offenbar: absichtsvoll?

Und: Verhält es sich denn überhaupt tatsächlich so – wird nur Krankheit bzw. nur eine durch Krankmeldung ausgewiesene Krankheit/Kranksein als wichtiger Grund anerkannt?
Falls nicht: Was alles sind sonst noch "wichtige Gründe", die das Fernbleiben vom Termin rechtfertigen, in der Weise, dass dieses Fernbleiben keine Sanktionierung nach sich zieht?
Und auf welche Weise sollen und können diese wichtigen Gründe vom Eingeladenen nachgewiesen werden?

Dieses sind generelle, eigentlich grundsätzlich vorab zu klärende Fragen, die mir nun endlich zu beantworten ich dringend erbitte; eigentlich hätte ich längst gerne Antworten auf diese Fragen erhalten – und gewiss nicht nur ich.

Warum finden sich hierzu keinerlei Informationen oder wo genau finden sie sich? Warum wird den Eingeladenen an keiner Stelle mitgeteilt, was solche "wichtigen Gründe" sind? Wer legt auf welcher rechtlichen Basis fest, wer entscheidet jeweils wann und wie darüber, was "ein wichtiger Grund" ist und was nicht – wer ist hierzu auf welcher rechtlichen Basis befugt?

Wenn dies nicht generell geklärt und darüber transparent, verständlich sowie unübersehbar informiert wird, so handelt es sich um reine Willkür.
 
Man teilt den Eingeladenen jedoch absichtlich generell gerade nicht mit, was "wichtige Gründe" für das Fernbleiben(dürfen) von Terminen sind, damit man die "Eingeladenen" sanktionieren kann.
Anders: erklärt sich diese Vorgehensweise schlicht nicht.

Wie verhält es sich hier aber mit der Informationspflicht, der Jobcenter-Mitarbeiter unterliegen und gegen die Sie verstoßen, wenn sie nicht erläutern, was solche "wichtigen Gründe" sind?
Eigentlich müssten diese wichtigen Gründe daher in jeder Rechtsfolgenbelehrung aufgeführt werden, damit Eingeladene stets vorab genau wissen können, in welchen Fällen sie weshalb sanktioniert werden (können) und in welchen Fällen nicht.
Genau diese Transparenz will man (Jobcenter) aber augenfällig nicht herstellen.

Was mich betrifft: Ich möchte endlich genannt bekommen, was solche wichtigen Gründe sind: ?

Und ich bitte darum, mir ab sofort zeitnah auf meine Schreiben zu antworten – insbesondere dann, wenn ich direkt anfrage, ob ein Termin verschoben werden kann oder nicht bzw. ob schon allein meine Bitte um Terminverschiebung – aus wichtigen Gründen – nicht möglich, nicht erlaubt ist, sondern diese bereits zur Sanktion führt: ?

Denn genau dieser Sachverhalt lag auch im vergangenen Jahr bereits zugrunde. Man hat mir auch damals nicht geantwortet, sondern mein Schreiben ignoriert und meine Tochter und mich in Folge sanktioniert.
 
Diese Sanktion (wegen eines "Meldeversäumnisses") hatte Frau S. Sch. im vergangenen Jahr verhängt und vollzogen, hiergegen habe ich Klage beim Sozialgericht erhoben; eine weitere Sanktion in 2016, die ebenfalls Frau Sch. verhängt hatte, stellte sich schnell als rechtswidrig heraus und konnte mit Hilfe eines Anwalts erfolgreich abgewehrt werden.

Dass Jobcenter bekannterweise in vielen Fällen wissentlich, absichtsvoll, vorsätzlich rechtswidrige Vorgehensweisen tätigen und rechtswidrige Sanktionen verhängen, ist eine Tatsache, die fassungslos macht: Eine staatliche Institution, eine Behörde, verhält sich Staatsbürgern gegenüber absichtsvoll/vorsätzlich kriminell – mit bekannten, verheerenden Folgen für die Betroffenen, die auf solche Weise zumeist gravierend und langandauernd Beschädigten.
 
Natürlich sind überdies Kinder im Haushalt von Sanktionierten von jeder Sanktion zwangsläufig immer mitbetroffen und –geschädigt. Auch das ist Ihnen selbstverständlich hinreichend bekannt.
Es wird auf diese Weise durch das Jobcenter, d.h. durch den die jeweilige Sanktion verhängenden und vollziehenden Jobcentermitarbeiter persönlich, eine Kindeswohlbeschädigung (nicht nur –gefährdung) getätigt: mit jeder einzelnen Sanktion, denn die Hartz 4-Regelbedarfe sind grundsätzlich ohnehin schon erheblich zu gering und werden durch Sanktionen trotzdem noch zusätzlich gekürzt – das sogenannte Existenzminimum wird also noch zusätzlich unterschritten.
Man lebt auch ohne solche Kürzungen durch/in/mit Hartz 4 bereits in materieller Armut, diese beschädigt alle davon betroffenen, darunter leidenden Menschen (global), insbesondere die Kinder.
 
Teilen Sie mir also bitte mit, was alles und was genau "wichtige Gründe" sind. d.h. als solche auf welcher gesetzlichen Basis/Regelung gelten, die das Fernbleiben von Terminen erlauben und keine Sanktionierung zur Folge haben.
 
Denn:
Auch aktuell frage ich Sie, ob der neue Termin, den Sie für den 16. Mai 2017 (um 10.45 Uhr) anberaumt haben, von mir in jedem Falle wahrgenommen werden muss oder ob er vor dem im Folgenden Dargelegten verschoben werden sollte bzw. muss: ?

Und das aus folgendem Grund:

Ich hatte inzwischen auch den Teil A des ärztlichen Gutachtens beim ÄD eigeninitiativ angefordert, denn leider erhält man  – als selbst begutachtetwordenseiende Person – diesen ausführlichen Teil (A) des ärztlichen Gutachtens nicht automatisch ausgehändigt oder übersandt, wie man so jedoch annehmen und erwarten dürfen sollte; schon diese Praxis ist mir absolut nicht nachvollziehbar: Warum erfahre ich, die Person, die es betrifft, die "Gegenstand" des Gutachtens ist, nicht, was über mich dokumentiert wurde – wer was auf welcher Basis dokumentierte bzw. "diagnostizierte", was also Inhalt des Gutachtens ist? Warum muss man diese Informationen erst erbitten?
Und warum wird man von den Jobcentern nicht einmal darüber informiert, dass es einen Teil A des Gutachtens gibt und dass man diesen eigeninitiativ erst anfordern muss?
Diese wichtige Information erhielt ich erst im vergangenen Jahr (im Juli 2016) durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg.
 
Es scheint vor diesem Hintergrund: Man soll absichtlich in Unkenntnis gehalten werden – man soll also möglichst gerade nicht erfahren, was in den ärztlichen Gutachten (im ausführlichen Teil A) steht.
Warum soll man das als Betroffener, als Begutachtetwordenseiender nicht erfahren – weil man dann "möglicherweise" sehr häufig feststellen könnte/würde, dass das, das dort dokumentiert wurde, zumeist falsch ist, dass es nicht den bestehenden Tatsachen entspricht, sondern nur den Interessen der Jobcenter folgt und dass folglich die mit den Jobcentern kooperierenden (niedergelassenen) Ärzte sowie die in den Ärztlichen Diensten tätigen Ärzte gerade nicht unabhängig sind? Soll dies also verborgen bleiben? – Offensichtlich. Anderenfalls würde man den Begutachtetwordenseienden den ausführlichen Teil A der Gutachten grundsätzlich einfach zusenden, ohne eine/ihre vorausgehen müssende Bitte.
 
Denn so verhält es sich mit meinen bisher vorliegenden ärztlichen Gutachten des ÄD der Agentur für Arbeit Hamburg – sie sind alle fehlerhaft:

Das erste Gutachten aus 2014 enthält zahlreiche, erhebliche Fehler/Falschangaben und Auslassungen; ich hatte daher im vergangenen Jahr den ÄD um Richtigstellung gebeten, denn auch hierzu bin ich gesetzlich berechtigt, auch das jedoch erfuhr ich nicht vom Jobcenter oder dem Ärztlichen Dienst, sondern vom Datenschutzbeauftragten.

Und auch das aktuelle Gutachten, datiert vom 02.03.2017, verfasst/angefertigt von Dr. med. P. K., ist nachweislich fehlerhaft, weshalb ich abermals beim Ärztlichen Dienst nun um Richtigstellung des Gutachtens bitten muss.
Dies werde ich in Kürze vornehmen. Erfahrungsgemäß nimmt dieser gesamte Vorgang einige Zeit in Anspruch – im vergangenen Jahr zumindest hatte es mehrere Monate gedauert, bis ich Antwort vom ÄD erhalten habe.
 
Das ärztliche Gutachten von Dr. K. ist deshalb nachweislich falsch, d.h. es werden darin falsche, nicht den Tatsachen entsprechende Angaben zu meinem Gesundheitszustand und meinen Erkrankungen gemacht, weil es einen ebenfalls aktuellen (vom 01.03.2017 datierten) UKE-Befund mit Arztbericht gibt, der inhaltlich im deutlichen Gegensatz zum ärztlichen Gutachten Teil A des Dr. P. K. steht.

Erschwerend kommt hinzu, dass Dr. K. keinerlei körperliche bzw. überhaupt keine Untersuchung an mir durchgeführt hat (nicht einmal eine Blutdruckmessung oder Ähnliches, kein Abtasten, auch keine Laboruntersuchung – des Blutes bspw.), sondern lediglich und ausschließlich ein Gespräch mit mir führte, und dass Dr. K. als Neurologe für meine nachweislich seit Jahren bestehenden, chronischen physischen Erkrankungen (des gastro-enterologischen, des hämatologischen und des gynäkologischen Bereichs/Fachgebietes) nicht qualifiziert ist.

Dass und welche unstrittig physischen chronischen Erkrankungen ich seit Jahren habe, habe ich mittels zahlreicher ärztlicher Befunde (durch das wiederholte Übersenden derselben an sowohl Sie als auch an Frau S. Sch. als auch an den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Hamburg) in den vergangenen Jahren (seit 2014) nachgewiesen.
Dass diese Erkrankungen sämtlich auch nach wie vor/aktuell bestehen, mein gesundheitlicher, d.h. mein körperlicher Zustand sich überdies noch verschlechtert hat, lässt sich dem aktuellen UKE-Befund zweifelsfrei entnehmen.
 
Aus diesem Grund muss ich das ärztliche Gutachten des Dr. K. folglich zunächst richtigstellen lassen.
 
Bleibt unser von Ihnen für den 16. Mai 2017 angesetzter Termin vor diesem Hintergrund dennoch bestehen, möchten Sie also auf Basis eines erheblich fehlerhaften Gutachtens dennoch mit mir über selbiges sprechen? Falls ja, worüber genau und mit welchen Auswirkungen?
Anders gefragt: Wie können wir auf Basis eines erheblich fehlerhaften Gutachtens über meine berufliche Situation mit welchem Ergebnis und welchen Folgen für mich - sprechen? Wie könnten wir auf dieser Basis bspw. zu einer einvernehmlichen Eingliederungsvereinbarung kommen? Denn ich gehe davon aus, dass Sie das Abschließen einer EGV anstreben.
Oder geht es gar nicht darum, zu einer einvernehmlichen EGV zu kommen, sondern wiederum nur darum, mich so schnell, häufig und intensiv als möglich sanktionieren zu können? Dann natürlich werden Sie auf dem anberaumten Termin zweifelsohne bestehen.

Ich bitte dennoch abermals ausdrücklich darum, mir rechtzeitig, d.h. mindestens einige Tage vor unserem Termin (am 16.05.2017) schriftlich auf meine Ihnen in diesem Schreiben gestellten Fragen zu antworten, insbesondere auf die Frage, ob ich vor dem genannten Hintergrund trotzdem zum Termin am 16.05.2017 erscheinen muss: ?

Damit Ihnen ersichtlich ist, dass es mir keineswegs darum geht, mich etwa vor Erwerbstätigkeit "drücken" zu wollen (denn mit genau solchen horizontverengten Vorurteilen und üblen Unterstellungen vonseiten der Jobcentermitarbeiter muss man bekannterweise rechnen), mache ich Ihnen eigeninitiativ einen Vorschlag, wie sich meine Situation tatsächlich und trotz meiner bestehenden, chronischen physischen Erkrankungen zeitnah verbessern lässt bzw. ließe – mit erforderlicher und gebotener Unterstützung des Jobcenters durch einen Bildungsgutschein (siehe "Fördern"):

Es geht in Hartz 4 ja – vorgeblich zumindest – um "Fördern und Fordern", bisher wurde nur gefordert und wurde ich schikaniert und drangsaliert (siehe das Vorgehen von Frau Sch., aber auch das von Frau S. in der Leistungsabteilung, siehe rechtswidrig verhängte Sanktionen und fehlerhafte Leistungsbescheide …), gefördert wurde ich bisher vom Jobcenter Hamburg kein einziges Mal.

Zunächst ist abermals festzustellen, dass mit mir nie ein sogenanntes, unumgängliches Profiling (eine "Potentialanalyse") durchgeführt wurde. Weshalb ist dies nicht geschehen?

Was sich mittlerweile wohl auch Ihnen und Frau Sch. durch unseren Schriftverkehr gezeigt hat, ist, dass ich mit Texten bzw. (deutscher) Sprache versiert umgehen kann; bekannt ist Ihnen auch, dass ich sechs Semester Philosophie an der Universität Hamburg studiert habe.
Nichts liegt daher näher, als beruflich mit Sprache bzw. Texten zu arbeiten, jedoch gerade nicht im Rahmen kaufmännischer oder administrativer Tätigkeiten – innerhalb derer Texte nach engen Vorgaben nur wiedergegeben, abgetippt und/oder allenfalls nach relativ starren, der jeweiligen Tätigkeit entsprechenden Vorgaben angefertigt werden müssen und Eloquenz sowie Kreativität und Originalität weder erforderlich noch gewünscht/gefragt sind, stattdessen kaufmännische Fähigkeiten und Stärken, über die ich nicht verfüge - sondern auf kreativer Basis: als Texterin/Konzeptioniererin bzw. Online-Redakteurin.
 
In diesem Bereich werden sowohl aktuell als auch zukünftig Mitarbeiter gesucht, wie Sie den (einigen) Ihnen im Anhang übersandten, ausgedruckten Stellenangeboten – gerade auch solcher der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit – entnehmen können.

Über die für diese Tätigkeit erforderlichen kognitiven Fähigkeiten sowie Neigungen und Interessen verfüge ich, nicht jedoch über die entsprechende, unabdingbare Qualifizierung, um eine solche Stelle tatsächlich erhalten zu können, um also bei Bewerbungen realistische bzw. reale Chancen haben zu können.

Bekannt ist Ihnen desweiteren, dass ich noch immer über keinerlei berufliche Qualifikation verfüge, keinen berufsqualifizierenden Abschluss habe, da ich meine bisherigen Ausbildungen (zumeist schulische – siehe die Fremdsprachenschule in Heidelberg sowie die Tanzpädagogik-Ausbildung und das Philosophiestudium in Hamburg) aus finanziellen (ausbleibender Unterhalt des Vaters meines Sohnes, Jobverlust nach Sterbefall) und/oder persönlichen Gründen (Schwangerschaft) nicht beenden konnte, dabei seit meinem 19. Lebensjahr alleinerziehende Mutter ohne jeglichen familiären Rückhalt war bzw. dies kontinuierlich  seit nunmehr 24 Jahren bin (mein Sohn ist 24, meine Tochter 11 Jahre alt, mit beiden Kindern war bzw. bin ich alleinerziehend und war mit meinem Sohn über Jahre in Ausbildungen befindlich und/oder jobbend, damals noch nicht so krank wie inzwischen und überdies noch jünger und vitaler).
 
Ich leiste folglich seit 24 Jahren nonstop und ohne jedwede soziale oder anderweitige Unterstützung Sorge-Arbeit – eine für weltweit jede Gesellschaft absolut unentbehrliche Arbeit.

Ich bin nicht, wie zahlreiche andere Frauen, erst im Alter von Ende 20 oder Anfang/Mitte 30 zum ersten Mal Mutter geworden, musste stattdessen ohne jegliche Unterstützung alleine mit Kind/ern, Haushalt, Ausbildungen, Jobs und zahlreichen, erforderlichen Umzügen zurandekommen und das überdies von jeher in materieller Armut (denn in Ausbildung, jobbend und studierend mit Kind/ern verfügt man ebenfalls über nur sehr wenig Geld, wenn man nicht familiär unterstützt wird).

Sämtliche Jobs und Ausbildungen habe ich mir stets eigeninitiativ beschafft. Auch alle Umzüge, Behördenangelegenheiten und Belange der Kinder hatte und habe ich all die Jahre über vollumfänglich alleine zu bewältigen. Trotz der materiellen Armut, der fehlenden Familie im Hintergrund und meiner chronischen Erkrankungen.

Es ist sicher leicht nachvollziehbar, dass ein solches Leben nicht nur mit ungezählten Entbehrungen einhergeht, sondern auch physisch Kraft kostet … . Insbesondere auch deshalb, weil es in all den Jahren niemalsnicht ein einziges Mal - die Möglichkeit (das Geld) für so notwendige Regeneration – für Urlaube, Verreisen etc. – gab und gibt.
 
Es gab auch nie und gibt nach wie vor nicht einmal so wenigstens kleine Erleichterungen (des Alltags) wie Führerschein und Auto – ich erledige seit meiner Jugend (seit meinem 17. Lebensjahr lebe ich in eigenem Haushalt, seit meinem 19. mit Kind/ern) alles grundsätzlich zu Fuß – alle Einkäufe und sonstigen Erledigungen, zu jeder Jahresezeit und oft über weitere Strecken, die täglich zu gehen waren oder (früher, als ich es noch finanzieren konnte) mittels ÖPNV. 
 
Es gibt hier aufgrund von durch Hartz 4 verursachte, materielle Armut keine Mobilität (mehr), keine sozio-kulturelle Teilhabe und etliches andere ebenfalls nicht.
Trotz all dieser massiven, Jahre währenden Belastungen und Entbehrungen und der großen, von mir alleinig zu tragenden Verantwortung für zwei Kinder, bin ich nicht substanzabhängig (auch nicht alkoholsüchtig) oder kriminell geworden – aber chronisch physisch krank.
 
Nehmen Sie all das freundlicherweise einfach noch einmal zur Kenntnis, Frau A.
Es ist nicht der Fall, dass ich in meinem bisherigen Leben "nichts geleistet", nichts bewältigt, nichts erlitten hätte – genau dies aber wird mir infamerweise durch das Jobcenter und auch die ärztlichen Gutachten unterstellt. Man soll ja beschämt und entwertet werden – man soll noch zusätzlich geschwächt, zermürbt werden – das ist die übliche Praxis in Hartz 4; von Fördern kann die Rede demzufolge nicht auch nur annähernd sein – das Gegenteil findet statt: Man wird beschädigt - absichtsvoll. Und selbstredend betrifft das nicht ausschließlich mich, sondern so viele andere Menschen im Hartz 4-Bezug gleichermaßen.
Fördern und Unterstützen: sähe ganz anders aus.
 
Man wird all diese Menschen nicht mittels Schwarzer Pädagogik (Druck, Zwang, Kontrolle, Härte, Strafe – Gewalt) "fördern" können – man vernichtet sie auf diese Weise: psychisch und physisch – auf Raten und im Verborgenen. Legalisiert. Bekanntermaßen.
 
Schon die gesamte Hartz 4-Bürokratie kann nur als grenzenloser Wahnwitz bezeichnet werden. Niemandem wird damit auch nur ansatzweise "geholfen". Es ermöglicht nur den für das Jobcenter Tätigen eine/ihre Erwerbstätigkeit – zu Lasten, zum Schaden der Hartz 4-Beziehenden – gerade der Kinder, die lebenslang und irreversibel durch diese Erfahrungen und Entbehrungen geprägt werden.

Es ist vor diesem Hintergrund – ohne vorhandene Berufsqualifikation und langzeiterwerbslos sowie alleinerziehend - vonseiten des Jobcenters dringend erforderlich, mich – endlich – angemessen, d.h. tatsächlich zu "fördern", mich hierfür also finanziell zu unterstützen bzw. mir durch entsprechende Finanzierung zu ermöglichen, eine berufliche Qualifikation zu erwerben, die mir ermöglicht, in meiner Situation (chronisch physisch krank und alleinerziehend – infolgedessen mehrfach eingeschränkt) erwerbstätig sein zu können.

Als freie Texterin bzw. Online-Redakteurin habe ich die Möglichkeit – wie sonst in keinem Beruf von zu Hause aus zu arbeiten und das genau dann, wann und wie es mir – gesundheitlich und mit Kind – möglich ist.
Ich muss nicht (in der Stadt) mobil/unterwegs sein, was ich auch aufgrund meiner Erkrankungen kaum mehr sein kann. Ich kann mir die Zeit selbst einteilen – wenn ich tagsüber aufgrund meiner Erkrankungen nicht kontinuierlich aktiv sein kann, so kann ich die Arbeit auch unterbrechen, ohne jemanden zu stören oder Abläufe zu behindern, die Arbeit überdies in die Nachmittags- oder Abendstunden verlegen oder auf die Zeit, in der mein Kind (nachts) schläft. Ich wäre trotzdem für meine Tochter jederzeit erreich-/ansprech- und verfügbar. Ich würde keine Zeit durch Mobilseinmüssen/Fahrten zum Arbeitsplatz und nach Hause verlieren und überdies das Geld hierfür einsparen.

Erforderlich ist für diese Berufstätigkeit jedoch eine entsprechende Qualifizierung als Texterin/Konzeptioniererin oder Online-Redakteurin. Nur dann hat man eine realistische Chance auf dem Markt, denn meine kognitiven, intellektuellen Fähigkeiten/Anlagen reichen hierfür alleine nicht aus – ich benötige zusätzlich noch spezifische Fertigkeiten, die ich nur in der Ausbildung zur Texterin bzw. Online-Redakteurin erwerben kann.

Erfreulicherweise ist es möglich, diese Qualifikation – zur Texterin/Konzeptioniererin und/oder zur Online-Redakteurin – mittels Fernstudiums/Fernlehrgangs zu erwerben.
Der große Vorteil besteht auch hierbei darin, dass ich das Haus hierfür nicht verlassen, dass ich also nicht physisch mobil sein muss.

Ich kann diese für mich nahezu maßgeschneiderte Qualifikation somit trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen erwerben und die spätere Berufstätigkeit auf diesem Gebiet ebenfalls trotz dieser Einschränkungen ausüben.
 
Sowohl die Ausbildung zur Texterin/Konzeptioniererin/Copywriterin als auch die zur Online-Redakteurin sind AZAV-zertifiziert, können also mittels Bildungsgutschein absolviert werden.
 
Die Lehrgangsdauer beträgt 18 bzw. 14 Monate.
Die Lehrgangs- und persönlichen Voraussetzungen erfülle ich für beide Lehrgänge/Qualifikationen vollständig.
 
Es gibt im Grunde tatsächlich keine geeignetere Qualifizierungsmaßnahme für mich und auch keine für mich und meine Situation geeignetere, sich an die Qualifizierung anschließende, berufliche Tätigkeit.
 
Teilen Sie mir daher bitte mit, ob es grundsätzlich möglich ist, eine solche Qualifizierung mittels Bildungsgutschein des Jobcenters erwerben zu können und falls ja, ab wann bzw. unter welchen etwaigen Voraussetzungen, zu welchen Bedingungen ich einen entsprechenden Bildungsgutschein wie, wann und wo erhalten kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Anlagen
 
-
 
Als Anlagen hatte ich ihr die Unterlagen der Weiterbildungsträger sowie einige aktuelle Stellenangebote für Online-Redakteure/Texter übersandt.
 
Es folgte am 16.05.2017 der Gesprächstermin, natürlich hatte sie mich vor selbigem nicht in Kenntnis darüber gesetzt, ob/dass ich trotz genannter Umstände kommen müsse bzw. aus welchen "wichtigen Gründen" ich ohne Sanktionierung fernbleiben könne.
 
Beim Termin hatte sie mich zunächst nach meinem beruflichen Werdegang gefragt, woraufhin ich ihr einigermaßen überrascht antwortete, dieser müsse ihr doch eigentlich und längst bekannt sein, da in meiner Akte enthalten; allerdings ist er - wie es die Ärztlichen Gutachten des ÄD der Agentur für Arbeit deutlich ausweisen - unvollständig. Auch hier darf man sich fragen: Warum ist er das? ... Denn ich hatte dem Jobcenter vor Jahren bereits meine sämtlichen Zeugnisse und sonstigen "Nachweise" zu meinen bisherigen (nicht abgeschlossenen) Ausbildungen und Jobs sowie meinem Philosophiestudium vorgelegt.

Ich hatte ihr im weiteren Gesprächsverlauf all das, das ich in meinem Schreiben (siehe oben) bereits angeführt hatte, nochmals mündlich mitgeteilt, u.a. ging es um meine physischen Erkrankungen.
Sie fragte mich nach einigem Zögern, ob ich mir nicht vorstellen könne, mich von einem Heilpraktiker behandeln zu lassen, dies verneinte ich umgehend und unmissverständlich.

Letztlich hinderte sie all das nicht daran, mich - diese Umstände vollständig ignorierend - zu fragen, innerhalb welcher Zeit(en) ich täglich außerhäusig arbeitsfähig sein könne (ab wann, bis wann, für wie lange täglich) - dies allerdings ausschließlich mit Hinblick auf meine Tochter, wann diese wie lange jeweils betreut sei.
Auf die Einschränkungen durch meine physischen Erkrankungen ging sie nicht ein, ließ diese unberücksichtigt - wie stets bisher genau so.
Das aktuelle ärztliche Gutachten des ÄD führt diese ja auch nicht auf - eben ... .

Mehrmals wiederholte sie, sie wolle mir "helfen". Ich wies sie in diesem Zusammenhang nochmals auf die zweite im vergangenen Jahr erfolgte, sich jedoch im Vorfeld bereits mit anwaltlicher Hilfe als rechtswidrig herausgestellt habende, trotzdem zunächst verhängt worden seiende Sanktion hin, außerdem nochmals darauf, dass es nach wie vor bisher kein Profiling mit mir gegeben hat, woraufhin sie antwortete, ich hätte hierüber zu Anfang ja nicht sprechen wollen - man bekommt also immer wieder die Worte im Munde herumgedreht, denn ich hatte sie bezüglich meines beruflichen Werdegangs gefragt, warum dieser unvollständig sei und ob sie ihn nicht eigentlich längst kennen müsse, da in meiner Akte seit Jahren (unvollständig offenbar, aber dennoch) befindlich.
Darauf hatte sie wiederum nicht bzw. ausweichend/ausscherend geantwortet.
Vor allem ist mein bisheriger beruflicher Werdegang nicht gleichbedeutend mit einem Profiling/einer Potentialanalyse, aber mit solcherlei " haarspalterischen Spitzfindigkeiten" ;) hält man sich beim Jobcenter selbstredend nicht auf - geht es doch auch gar nicht um die "Kunden", um also ihre Fähigkeiten, Stärken, Interessen, Möglichkeiten, Einschränkungen, Vorstellungen, Bedürfnisse und Wünsche, sondern einzig darum, sie aus der Arbeitslosenstatistik zu kriegen und sie irgendwie sinnlos zu "beschäftigen", zu zermürben, zu schwächen - damit sie nicht aufbegehren ... .

Abschließend hatte ich ihr meinen aktuellen UKE-Befund vorgelegt - obgleich ich dies nicht hätte tun müssen, da es sich dabei um hochsensible, persönliche Daten (siehe Datenschutz, genau) handelt.
 
Auch das stört das Jobcenter allerdings seit Jahren nicht minimalst, denn bereits in den vergangenen Jahren hatte ich der Arbeitsvermittlerin wiederholt meine ärztlichen Befunde offen einsehbar postalisch (in Kopie) übersandt - und war nie darauf hingewiesen worden, dass ich dies nicht tun muss, dass das alles unter den Datenschutz fällt und die Arbeitsvermittler nichts angeht - das erfuhr ich erst im vergangenen Sommer (wie noch einiges andere mehr - durch eine Arbeitslosenberatungsstelle und den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg).
Denn die "Informationsblätter" sind keineswegs immer den Jobcenterschreiben beigefügt. Und selbst wenn, so hätte man mich direkt darauf hinweisen/ansprechen müssen, dass ich solche sensiblen Daten nur im gesonderten, geschlossenen Umschlag übersenden muss/kann - die ärztlichen Befunde gehen an den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit und haben in den Händen der Arbeitsvermittler nichts verloren.
Im Übrigen lässt ich jedoch für die "Kunden" ohnehin nicht nachvollziehen, ob intern diese Befunde dann tatsächlich auch geschlossen an den ÄD weitergeleitet werden - wie soll ich nachvollziehen können, ob der gesonderte Umschlag im Jobcenter nicht doch einfach geöffnet wird? Eben.

Wir haben nun vorläufig noch keine weitere/neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, da ich zunächst die schulische Unterbringung meiner Tochter (anstehender, erforderlicher Schulwechsel) klären soll und im Anschluss ein neuer Termin stattfinden soll/muss/wird.

Zu meiner Bitte um einen Bildungsgutschein zwecks dringend und längst erforderlicher sowie gebotener beruflicher Qualifizierung äußerte sie, es sei hierfür zunächst eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers erforderlich - wenn sie eine solche habe, könne man dann im nächsten Schritt sehen, was sich in Bezug auf einen Bildungsgutschein möglicherweise machen ließe. - Also die alte Leier wie seit Jahren: Ich soll mir irgendeinen Job - mit Niedriglohn, exakt - suchen, mittels dessen ich meine Existenz nicht sichern kann, sondern der mich nur zusätzlich vor allem physisch belastet, wodurch ich dann für meine Tochter nur noch weniger Energie/Kraft und dann auch weniger Zeit als bisher habe - und dann "schaumer mal". Natürlich ist das nur Hinhaltetaktik bzw. nichts anderes als Verschaukelei.

Ich bat sie daraufhin, mir schriftlich mitzuteilen, inwiefern ein "Einstellungsnachweis" für den Erhalt/das Gewährtbekommen eines Bildungsgutscheins erforderlich sei - mit genauer Angabe der entsprechenden, gesetzlichen Grundlage (die es meines Wissens gar nicht gibt).
Mal seh´n, wie sie sich diesmal nun wieder herauswinden wird ... .


Mit einem Satz: Der Termin war wie alle vorherigen: sinnlos.
 
-
 

Bildungsgutschein

arbeitsagentur.de

Merkblatt 6 - Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Die Rechtsfolgenbelehrung.

Die Rechtsfolgenbelehrung.

20. März 2018
 
Ich bin jetzt ein bisschen schlauer - die Sache mit dem "wichtigen Grund" läuft unter "unbestimmter Rechtsbegriff". Im Klartext bedeutet das:

Wenn Betroffene nicht den Rechtsweg gehen bzw. auch dann, wenn sie ihn gehen, bleibt die letztendliche Definition und Akzeptanz dessen, das als "wichtiger Grund" im jeweiligen Fall gelten kann, der Entscheidung eines, d.h. des jeweilig involvierten/zuständigen Gerichts überlassen.
 
Betroffene hängen somit völlig in der Luft - denn erst im Nachhinein (w e n n sie den Rechtsweg beschritten haben und es eine gerichtliche Entscheidung gibt) wird geklärt, transparent gemacht (!), was jeweils als "wichtiger Grund" (von welchem Gericht jeweils) anerkannt wird (oder was nicht).

Bis dahin: sind zumeist erfolgte Sanktionen längst nicht nur (möglicherweise auch wiederholt) vollzogen, sondern d u r c h l i t t e n worden - und hierfür erhält der Betroffene auch durch eine gerichtliche Entscheidung in seinem Sinne k e i n e "Entschädigung".

Längst sind bspw. auch entstandene Schulden und deren F o l g e n vorhanden, erlitten. - Wenn sich dann nach Monaten oder (zumeist) erst Jahren durch eine gerichtliche Entscheidung herausstellt, dass der "wichtige Grund" anerkannt wird, ändert das nichts mehr an all dem, das der Betroffene bis dahin (in dieser "Zwischenzeit") erlitten hat - denn selbst wenn er dann Geld zurückbezahlt bekommt, sind inzwischen Schulden, Zusatzkosten durch selbige (Mahn-, Inkassogebühren ...) aufgelaufen, die mit dem deutlich geringeren Rückzahlungsbetrag nicht ausgeglichen werden können. Und der Betroffene hat überdies in diesen Monaten oder Jahren Ängste ausgestanden, möglicherweise ist er psychisch oder auch physisch aufgrund seiner belastenden Situation erkrankt (möglicherweise auch chronisch), möglicherweise hat es seine familiären und/oder freundschaftlichen Beziehungen massiv belastet oder auch beschädigt - unter Umständen irreversibel.
 
All das wird durch eine möglicherweise nach Jahren erfolgenden Rückzahlung (nach vorausgegangenem, entsprechenden Gerichtsurteil) n i c h t entschädigt, n i c h t wiedergutgemacht.
 
Denn, noch ein Mal: Ausschließlich im SGB II (!) haben eingelegte Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) k e i n e aufschiebende Wirkung.
 
Mit anderen Worten: Die massive psychische wie physische Beschädigung der Betroffenen (der Menschen im Hartz-Vollzug, der "Ballastexistenzen") ist vom Gesetzgeber und der Exekutive absichtlich so gewollt, ermöglicht, legalisiert worden - sie s o l l vollzogen werden und sie w i r d de facto vollzogen, siehe die zahlreichen rechtswidrig verhängten Sanktionen (immerhin gibt es dazu als Beleg ja entsprechende Gerichtsurteile).
 
Es wird also nicht nur viel zu schnell, zu häufig, sondern wissentlich/absichtsvoll, also vorsätzlich rechtswidrig (!) sanktioniert - mit oben beschriebenen Folgen.
 
Und das ist also keine systematische Vernichtung - der "Asozialen, Ballastexistenzen", der "arbeitsmarktfernden Personengruppen", die es nun weiterhin zu gängeln, zu dressieren, zu Gehorsam zu zwingen, zu beschädigen gilt (siehe die aktuellen Vorhaben der Groko: "gemeinnützige Arbeit", Langzeiterwerbslose sollen "aktiviert" und "gecoached" werden ...). - Kein Fragezeichen.
 
Ich kann gar nicht mehr in Worte fassen, wie intensiv mich all diese neoliberale, schwarzpädagogische, menschenverachtende, Menschen v e r n i c h t e n d e law and order-"Politik", wie mich dieser unreife, infantile, herz- und horizontverengte, von Selbstsucht, Minderwertigkeit, Ignoranz, Moral- und Gewissenlosigkeit, von demonstrativer Charakterlosigkeit und Hässlichkeit geprägte "Rechtskonservatismus" anwidert.
 
-
 
22. Mai 2017
 
Mein vom 19.05.2017 datiertes Schreiben (Dokumentation unseres letzten Gesprächstermins/Gesprächsinhalts) an meine "Arbeitsvermittlerin":
 
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Frau A.

(Adresse)

 
Kundennr.: ..., Ihr Zeichen: ...
Unser Gesprächstermin am 16.05.2017 (um 10.45 Uhr)
 
Sehr geehrte Frau A.,
 
da ich mehrfach die Erfahrung gemacht habe, dass leider immer wieder sehr vieles, das ohne Zeugen mündlich mit Jobcentermitarbeitern besprochen wird, später von selbigen ignoriert und/oder erheblich "verändert" wiedergegeben wird (dies nun auch bei unserem letzten Gespräch wieder der Fall war) bat ich Sie bei unserem o.gen. Termin um Übersendung eines Protokolls unseres am 16.05.2017 stattgefunden habenden, persönlichen Gesprächs.
Hiermit möchte ich Sie daran nochmals erinnern, mir ein solches Gesprächsprotokoll zuzusenden.

Auch möchte ich Sie nochmals – und nun sicherheitshalber schriftlich – darum bitten, mir zukünftig nicht mehr die Worte im Mund herumzudrehen, wie so bei unserem letzten Gespräch (und zuvor mehrfach in Gesprächen mit Ihrer Kollegin Frau Sch., die zuvor zuständig war) geschehen:

Sie hatten mir zu Gesprächsbeginn gesagt, mit mir über meinen beruflichen Werdegang sprechen zu wollen, woraufhin ich Ihnen antwortete, dass mich dies überrasche, da ich davon ausgegangen war, alle Daten und Unterlagen (Zeugnisse und andere Dokumente), die meinen beruflichen Werdegang dokumentieren, seien Ihnen seit vielen Jahren bekannt – da alle entsprechenden Dokumente in meiner Akte befindlich sein müssten, weil von mir vor Jahren bereits vollständig/lückenlos vorgelegt worden seiend.

Erst durch das erste ärztliche Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Hamburg (das ich im Sommer/Herbst 2016 dort anforderte, d.h. den ausführlichen Teil A des Gutachtens, in welchem der berufliche Werdegang aufgeführt ist – nachdem ich erst im Sommer 2016 erfahren habe, dass es einen solchen Teil A gibt und ich ihn anfordern kann bzw. muss, wenn ich Kenntnis seines Inhaltes erhalten möchte; ich habe folglich erst zweieinhalb Jahre nach Erstelltwordensein dieses Gutachtens über all das durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg Information erhalten – wurde die gesamte Zeit zuvor also nicht vom Jobcenter oder dem ÄD darüber informiert) konnte ich feststellen, dass der in meiner Jobcenterakte enthaltene berufliche Werdegang offenbar unvollständig ist – ich frage mich: Warum ist er das?
 
Ich hatte mit Ihnen daher nicht über meinen beruflichen Werdegang sprechen wollen, sondern, wie in meinem Schreiben vom 09.05.2017 bereits erwähnt, ein sogenanntes Profiling/eine "Potentialanalyse" durchführen wollen – welche im Grunde längst überfällig ist, jedoch in all den Jahren zuvor nie (mit Ihnen oder Kollegen von Ihnen) stattgefunden hat. – Warum nicht?
 
Am Ende unseres Gesprächs sprach ich dies nochmals an, worauf Sie mir antworteten, ich hätte dies zu Beginn des Gesprächs verweigert/nicht zugelassen.
Genau das verdeutlicht anschaulich, wie einem die Dinge gegenteilig und negativ unterstellt und angehängt werden, denn:
 
Eine Potentialanalyse ist gerade nicht gleichbedeutend mit dem beruflichen Werdegang – was man beruflich gemacht hat, hat man häufig gemacht, weil man es musste, weil es zu den jeweiligen, zurückliegenden Zeiten keine andere Möglichkeit gab, man aber erwerbstätig sein, seine Existenz sichern musste und/oder einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben gezwungen war – und das unter den damals jeweils nur bestanden habenden Möglichkeiten und Umständen.
Daraus geht jedoch nicht, schon gar nicht zwangsläufig, hervor, d.h. diesem beruflichen Werdegang lässt sich somit keineswegs entnehmen, in welchen Bereichen man seine Stärken, Fähigkeiten, Interessen, Begabungen hat; es lässt sich daraus lediglich entnehmen, was man bisher beruflich getan hat – weil: man musste, nicht unbedingt, weil man es – so – wollte.

Sie hätten folglich mit mir über meine Fähigkeiten, Stärken, Interessen, Bedürfnisse, Wünsche, Möglichkeiten und Einschränkungen sprechen müssen – nicht: ausschließlich über meinen beruflichen Werdegang, der überdies, wie oben angemerkt, unvollständig ist.
 
Was meine Einschränkungen anbelangt, so hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass meine Tochter – als sehr empfindsames, feinfühliges, empathisches/mitfühlendes Kind – seit Jahren in der Schule gemobbt wird und wir aktuell intensiv darum bemüht sind, sie in einer "passenden", d.h. sie nicht schädigenden Schule unterbringen zu können – was bekannterweise schwierig ist, zumal dann, wenn man nicht vermögend ist, sondern in materieller Armut befindlich, sich also keine Privatschule leisten kann.
 
Überdies hatten wir über meine gesundheitliche Situation gesprochen – ich hatte Ihnen nochmals ausführlich dargelegt, welche Erkrankungen ich chronisch seit Jahren habe, dass es sich dabei ausnahmslos um physische Erkrankungen (aus dem gastro-enterologischen, hämatologischen und gynäkologischen Bereich) handelt; ich teilte Ihnen desweiteren mit, welche Beschwerden und Einschränkunden mit diesen Erkrankungen im Alltag einhergehen und welche massiven Einbußen der Lebensqualitätdie durch die materielle Armut noch erheblich verstärkt werden.
 
Auch teilte ich Ihnen nochmals mit, dass ich vor allem morgens und vormittags dadurch sehr beeinträchtigt, d.h. häufig und unvorhersehbar ans Haus gebunden bin, dass ich außerdem auch "Freizeitaktivitäten" (Spaziergänge) mit meiner Tochter und sogar Lebensmittelkeinkäufe häufig nicht tätigen kann, auf halber Strecke sehr oft sehr schnell wieder umkehren muss … .
 
Ich erläuterte Ihnen damit zusammenhängend auch nochmals – wie bereits in meinem Schreiben vom 09.05.2017 – dass es für mich infolgedessen wichtig wäre/ist, von zu Hause aus arbeiten zu können, was durch eine Qualifizierung zur Freien Texterin bzw. Online-Redakteurin per zertifiziertem Fernlehrgang erst ermöglicht würde und für mich vor dem bestehenden Hintergrund meiner Einschränkungen (der Mobilität …) nicht nur die ideale, sondern die erforderliche Weise sowohl zunächst der unabdingbaren Qualifizierung als auch der sich an selbige anschließenden Berufs-/Erwerbstätigkeit wäre bzw. ist.
 
Ungeachtet dessen hatten Sie mich jedoch lediglich wiederholt gefragt, ab wann meine Tochter für welche Zeiten täglich betreut werden könne (Schule, Nachmittagsbetreuung) und ab wann und bis wann ich täglich also außerhäusig erwerbstätig sein könne.
Ich nannte Ihnen die entsprechenden Zeiten – jedoch dies nur vor dem Hintergrund, dass/wenn ich keine gesundheitlichen, physischen, Einschränkungen (mehr) hätte – die ich de facto jedoch seit Jahren und nach wie vor habe – wie es auch der aktuelle UKE-Befund (datiert vom 01.03.2017) nochmals unmissverständlich ausweist/dokumentiert.

Diesen Umstand ignorierten Sie vollumfänglich. Sie bezogen sich lediglich und ausschließlich auf meine Tochter – deren Betreuungszeiten – und ließen meine gesundheitlichen Einschränkungen vollständig unberücksichtigt.
 
Ich hatte Ihnen im Gespräch (an dessen Ende) sogar, obwohl ich dies nicht hätte tun müssen, meinen aktuellen UKE-Befund vorgelegt – somit hochsensible, schützenswerte Daten, die Ihnen eigentlich überhaupt nicht zugänglich gemacht werden müssen/dürf(t)en – damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass ich wahrheitsgemäße Angaben und Aussagen mache.
 
Und troztdem ist auch das aktuelle ärztliche Gutachten des ÄD der Agentur für Arbeit (des mit dieser kooperierenden, niedergelassenen Arztes, der das aktuelle Gutachten erstellt hat) wieder fehlerhaft – da all diese nachweislich bestehenden physischen Erkrankungen in selbigem nicht aufgeführt werden, unberücksichtigt bleiben. – Wie kann das sein, Frau A.? Und: Was kann daraus folglich nur abgeleitet/geschlussfolgert werden … ?
 
Sie sprachen einige Male davon, mir helfen zu wollen. Es erschließt sich mir jedoch nicht, was Sie unter "helfen wollen" eigentlich und genau verstehen bzw. wie diese Ihre Hilfe konkret aussehen soll, wenn:

Bestehende Tatsache ist, dass ich im vergangenen Jahr zweimal rechtswidrig sanktioniert wurde, wovon sich eine der beiden Sanktionen bereits im Vorfeld als rechtswidrig erwies und sich (nur) mit/wegen anwaltlicher Hilfe erfolgreich abwehren ließ.

Bestehende Tatsache überdies ist, dass mir seit Jahren eine Berufsqualifizierung durch das Jobcenter – mittels Bildungsgutschein – verweigert wird, obwohl ich als alleinerziehende Langzeiterwerbslose ohne bisherigen, berufsqualifizierenden Abschluss sämtliche Fördervoraussetzungen für den Erhalt eines entsprechenden Bildungsgutscheins  - für eine berufsqualifizierende Maßnahme/Weiterbildung/Umschulung - vollständig und zweifelsfrei erfülle.
 
Bestehende Tatsache weiterhin ist, dass ich mittels Ein-Euro-Jobs, Hilfstätigkeiten im Niedriglohnsektor und/oder Minijobs die Existenz meiner Tochter und mir nicht sichern kann, eine solche Erwerbstätigkeit mich weiterhin im Hartz 4-Bezug hielte, ich dann nur noch zusätzlich erheblich belastet wäre – insbesondere physisch – und noch weniger Kraft und Zeit für meine Tochter hätte, die mich noch immer sehr braucht und beansprucht (siehe, wie oben und in unserem Gespräch erläutert: aufgrund ihrer Sensibilität und der damit einhergehenden alltäglichen Abläufe).
 
Aber genau das ist bekanntermaßen seit Jahren Ihr Ziel und war bereits das Ziel Ihrer Kollegen (Frau Sch.s und auch das des Teamleiters, Herrn W.) – nach vermutlich entsprechenden, internen Vorgaben, denen Sie folgen.
 
Wie kann vor diesem Hintergrund von "Hilfe" gesprochen werden?
An welcher Stelle hilft mir und meiner Tochter was davon genau? – Ich würde sagen, man kann eher von zusätzlicher Beschädigung sprechen, wenn man:
 
wiederholt und rechtswidrig (!) sanktioniert, unter Druck gesetzt, durch Schreiben und Auflagen sowie wiederholt (!) verspätete und zu geringe Zahlungen (!) schikaniert, in Ein-Euro-Jobs und Niedriglohntätigkeit gezwungen wird, mittels der man seine Existenz nicht sichern kann, durch die man weiterhin abhängig vom Jobcenter ist und offenbar bleiben sollmit allen einhergehenden Repressalien, Entbehrungen, Belastungen, wenn man überdies durch eine solche Erwerbstätigkeit physisch, gesundheitlich noch zusätzlich geschwächt wird, so dass man sich dann seinem Kind, das man vollumfänglich seit dessen Geburt absolut alleine "großzieht" …, nicht mehr angemessen widmen kann – dass außerdem also die Sorge-ARBEIT, die man – d.h. ichseit mittlerweile mehr als zwei Jahrzehnten (denn ich habe bereits meinen heute 24-jährigen Sohn alleine großgezogen, damals dabei in Ausbildungen und Jobs befindlich und schließlich studierend) unentgeltlich und ohne adäquate Anerkennung a l l e i n e leistet, vollständig ignoriert, bagatellisiert, im Grunde abgewertet wird.
 
Halten Sie all das also für eine erstrebenswerte Perspektive und für angemessene "Hilfe"/Unterstützung, Förderung?
 
Dann haben wir einen sehr divergierenden Begriff/Vorstellung von "Hilfe", Frau A.. Und ich denke, wenn man dem gesunden Menschenverstand und der Lebensrealität folgt, ist Ihre Vorstellung von "Hilfe" eine mindestens sehr fragwürdige, um nicht zu sagen infame, menschenverachtende, denn:
Ihnen geht es unzweifelhaft nicht darum, mir tatsächlich zu "helfen", in dem Sinne verstanden, dass es meiner Tochter und mir tatsächlich besser geht/gehen kann/könnte/würde, sondern Sie sind einzig daran interessiert, Ihren Job zu tunsei er auch noch so augenfällig schädigend für die "Kunden", es geht Ihnen – wie auch Ihren Kollegen – folglich nur um sich selbst.
 
Da wir das wissen, kann alles, das an Jobcentervorgängen in Bezug auf und mit "Kunden" stattfindet, folglich nur als Farce, als Blenden, als im Grunde vorsätzlicher Betrug und ebensolche Beschädigung bezeichnet werden – wie anders könnte/sollte man all diese Vorgänge (siehe bspw. insbesondere rechtswidrig immer wieder verhängte und vollzogene Sanktionen, siehe aber auch die gezielt nicht gegeben werdenden, für die Kunden jedoch unentbehrlichen Informationen – zu bspw. den ärztlichen Gutachten, zu "wichtigen Hinderungsgründen" bei "Meldeversäumnissen", siehe dazu mein Schreiben vom 09.05.2017, siehe außerdem auch die zahlreichen, erfolgreichen Klagen vor Sozialgerichten gegen Jobcenterentscheidungen, siehe, dass ärztliche Befunde vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit ignoriert/übergangen werden und infolgedessen fehlerhafte ärztliche Gutachten erstellt werden – mit entsprechenden Folgen für die "Kunden" …) interpretieren können?
 
Im Gespräch hatten Sie mir gesagt, Sie bräuchten erst einen Einstellungsnachweis eines Arbeitgebers von mir, dann/danach könnten wir uns möglicherweise über einen etwaig gewährtwerden könnenden Bildungsgutschein unterhalten.

Das bedeutet unverklausuliert nichts anderes als Hinhaltetaktik, als Verschaukelung, als dass Sie mich in eine Niedriglohntätigkeit, d.h. in irgendeine Erwerbstätigkeit bringen, also zwingen wollen – und da ich dann ja bereits erwerbstätig sein würde und somit aus der Arbeitslosenstatistik genommen werden könnte, hätten Sie Ihr Soll erfüllt – mir wäre damit, wie Sie natürlich selbst wissen, nicht ansatzweise geholfen und ich würde dann auch erst recht keinen Bildungsgutschein mehr bekommen – man, d.h. Sie/das Jobcenter würde dann nämlich argumentieren, ich sei ja nun gut untergebracht, es sei ein Bildungsgutschein/eine Berufsqualifizierung deshalb "offensichtlich" nicht mehr erforderlich. – Man kann so etwas nur als unerträglich perfide bezeichnen. Wie gesagt: menschenverachtend.
 
Und man darf sich berechtigt ein weiteres Mal fragen:
 
Für wie dumm, beschädigbar, wertlos (!) werden die "Kunden" eigentlich gehalten. Kein Fragezeichen.
 
Wie bereits bei unserem Gesprächstermin mündlich, so nun nochmals schriftlich meinerseits erbeten:
 
Übersenden Sie mir zum Zwecke der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie zum Ausschließenkönnen etwaig ausgeübter Willkür die gesetzliche Grundlage, die nachweist, dass/ob ein solcher "Einstellungsnachweis" eines Arbeitgebers Voraussetzung/Bedingung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist.
 
Und übersenden Sie mir das/Ihr Protokoll unseres letzten Gesprächs.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
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