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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Vollsanktionierung, Vollsanktion im Bürgergeld, Alg 2, vollständige Entziehung der Leistungen

 
update 19. März 2024
 
CDU, CSU - Carsten Linnemann, Friedrich Merz, Markus Söder, Jens Spahn, Philipp Amthor u.a.m.:
"Wer arbeiten kann, muss arbeiten oder wird sanktioniert."
 
1. Das ist bereits/längst der Fall: Bürgergeld, Sanktionen.
Es werden nach wie vor, wie in Hartz IV, bspw. bei "Pflichtverletzungen", "Verletzung der Mitwirkungspflicht" etc. Sanktionen verhängt, vollzogen.
Strafe, Gewalt, Dressur - Gehorsam erzwingen mittels Schmerz-, Leidzufügen.
 
2. Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht, siehe Urteil aus 2019, verbieten Vollsanktionen, Totalsanktionen sowie Arbeitszwang, Zwangsarbeit.
Siehe Art. 1 GG (Menschenwürdeprinzip), Art. 12 Abs. 2 GG (Verbot von Arbeitszwang, Zwangsarbeit), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip).
 
3. Arbeit lohnt sich: bei angemessenen Löhnen.
 
4. Arbeit ist nicht dasselbe wie wirtschaftlich, kapitalistisch ausbeutbare Lohnarbeit, Erwerbstätigkeit bzw. n i c h t nur oder grundsätzlich das, das kapitalistische, neoliberale, patriarchal-autoritäre, vermögende Männer als Arbeit festlegen: inkl. bullshitjobs.
 
5. Kein Mensch, der - ohne Einkommen! - "häusliche" Sorge-Arbeit, Care mehr oder weniger in Vollzeit für einen oder mehrere kranke, alte, behinderte, pflegebedürftige, sterbende Menschen und/oder Kinder l e i s t e t, ist "arbeitslos". Mehrheitlich sind das Frauen. Das ist systematische staatliche, kapitalistische, patriarchale Ausbeutung von Frauen.
 
Folge: Armut. Kinderarmut ist immer Mütterarmut, Frauenarmut. Siehe auch Altersarmut.
Weltweit sind weit mehr Frauen (biologisches, angeborenes Geschlecht) von materieller Armut betroffen, belastet, beschädigt - sukzessive vernichtet.
 
6. Jeder einzelne geborene! Mensch auf dieser Welt hat das Recht auf eine gesicherte Existenzgrundlage (sauberes Trinkwasser, ausreichend gesunde Nahrung, Obdach/Wohnung, soziale Teilhabe u.a.m.), frei von Armut. Menschenwürde. Grundrechte. Universelle Menschenrechte.
Kapitalismus leistet das global nachweislich nicht.
 
7. Recht auf sichere Existenz, gesicherte Existenzgrundlage, gemäß des Menschenwürdeprinzips, Grundrechte, Grundgesetz, universelle Menschenrechte, Gerechtigkeit, Fairness, Ethik.
Es ist eine Sache der Verteilung, der Politik. Kapitalismus verhindert dies.
 
Ein Mensch ist nicht nur oder erst dann existenzberechtigt oder "wertvoll", wenn er kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit tätigt, funktional, nützlich, benutzbar, knechtbar ist.
 
Der Wert eines Menschenlebens bemisst sich nicht nach akademischen Titeln, Einkommenshöhe, Vermögensumfang, Narzissmusgrad (besetzten Machtpositionen), Ruhm, wirtschaftlicher Funktionalität und Verwertbarkeit.
 
8. Wer definiert mit welchem Recht, auf welcher - empirischen, realitätsbasierten?, ethischen? - Legitimationsgrundlage, was Arbeit, was Leistung ist, was als solche weshalb nur gelten darf und wie entlohnt wird? Kapitalismus, Konservatismus, Patriarchat.
 
Warum legen überwiegend bis ausschließlich kapitalistisch-neoliberale, vermögende Männer fest, was Arbeit, Leistung ist bzw. welche unentbehrliche Arbeit, die weltweit mehrheitlich Frauen leisten, nicht als Arbeit bezeichnet, nicht bezahlt wird? : Sorge-Arbeit.
Ausbeutung, Armut, Patriarchat.
 
9. Regierungen, Regierende haben Menschen eingetrichtert, indoktriniert, moralisiert, es gebe ein "Recht auf Arbeit" und kapitalistisch ausbeutbare Erwerbstätigkeit - fürs Wirtschaftswachstum, für Kapitalismuserhalt - die häufig nicht einmal ihre Existenz sichert, diene dem Gemeinwohl und persönlichen Wohlstand.
Zu viele Menschen glauben das, waren, sind, bleiben gehorsame Untertanen, finden sich mit den Gnadenbrosamen ab, die ihr Job abwirft oder sind auf ihren Wohlstands-, Vermögens-, Privilegienerhalt bedacht, der vorgeblich auf persönlicher Leistung beruht.
 
10. Arbeit, Leistung, "Leistungsgerechtigkeit", Gerechtigkeitsempfinden, Lohnabstandsgebot, Niedriglohn, working poor: arm trotz Arbeit, Dienstleistungsprekariat -> Kapitalismus, Ausbeutung, Knechtung -"Bürgergeld", Sanktionen, Strafe, Gewalt, Dressur, Gehorsamerzwingen..
 
Es verhält sich genau umgekehrt: Wenn es ein menschenwürdiges Existenzminimum gäbe, siehe emanzipatorsches Grundeinkommen, BGE, könnten erst dann, infolgedessen menschenwürdige Löhne gezahlt werden. Lohnabstandsgebot.
 
11. Arbeit, auch Lohnarbeit, siehe Niedriglohn, working poor, "lohnt" sich im Kapitalismus aus bekannten Gründen oft nicht, führt, nicht zu Wohlstand:
 
Warum sollen Menschen miserabel "entlohnte", oft intensiv physisch und/oder psychisch belastende Arbeit, Drecksjobs, Maloche ableisten, wenn sie damit nicht einmal wenigstens ihre Existenz sichern können, geschweigedenn entschädigt werden?
 
Kein informierter, intelligenter, verständiger, urteilsfähiger, vernünftiger Mensch, der nicht Masochist ist, würde, wird sich so verhalten: wissentlich selbstschädigend, sich durch Staat, Regierung(en) vorsätzlich als knechtbares Menschenmaterial ausbeuten, verheizen, beschädigen lassend.
Ein Staat, eine Regierung, die so agiert, ist sadistisch, destruktiv.
 
Müssten nicht gerade all jene Jobs, "Drecksjobs", überdurchschnittlich gut bezahlt werden, die keiner so wirklich gerne, aus Überzeugung, gar mit Freude, erfüllt (jahrelang!) macht bzw. machen muss?
Müsste es nicht also einen Bonus für all jene geben, der für die Schmerzen - siehe "Schmerzensgeld" im Artikel - solch zermürbender Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen, Lebensbedingungen wenigstens einigermaßen monetär sowie durch mehr Urlaub, Freizeit, Muße, Regenerationsmöglichkeit, Zeit (für sich selbst, Freunde, Familie...) entschädigt?
 
Denn Bundestagsabgeordnete erhalten für ihre offenbar immens belastende Tätigkeit ;) längst eine monatliche "Aufwands-, Abgeordnetenentschädigung" (Diäten) in Höhe von €10.000,-.
 
12. CDU: Bürgergeld, Jobcenter, Arbeitszwang, Vollsanktionen = Entzug der Existenzgrundlage, Existenzgefährdung, sukzessive Existenzvernichtung. "Arbeitsverweigerer, Totalverweigerer" -> siehe "unnütze Esser, Arbeitsscheue: Asoziale, Ballastexistenzen": NS-Ideologie. Die Parallelen sind augenfällig.
 
13. Zahlreiche Menschen im sanktions-, strafbewehrten Bürgergeld-Vollzug sind mittellose, nicht-vermögende Frauen, Mütter, Alleinerziehende - Sorge-Arbeit ohne Einkommen Leistende.
 
CDU - "Arbeit muss sich lohnen." Faktencheck, Realität:
Sorge-Arbeit lohnt sich nicht.

Arbeit ist nicht nur kapitalistisch ausbeutbare Lohnarbeit.
Sorge-Arbeit leisten weltweit mehrheitlich Frauen - ohne Einkommen. Das ist systematische, staatliche,  patriarchale Ausbeutung.
 
Es sind bekanntlich gerade mittellose, nicht-vermögende, ledige, alleinerziehende Frauen, Mütter, die mit materieller Armut eben dafür bestraft werden: dass sie ledig oder geschieden sind, ich nicht an einen Ehemann binden, von ihm abhängig machen wollen.
Patriarchale Institution Ehe und Kleinfamilie.
 
Es sind zahlreiche alleinerziehende Frauen, Mütter, häusliche Pflege Leistende, SorgeArbeit-Leistende im "Bürgergeld", sie leisten für Gesellschaft, Gemeinschaft, Gemeinwohl unverzichtbare, unersetzliche Arbeit: ohne Einkommen. Sie brauchen ein existenzsicherndes Sorge-Gehalt: monetäre Wertschätzung - mindestens BGE!
 
Von all diesen mehrheitlich Sorge-Arbeit leistenden Frauen dürfte keine einzige im strafbewehrten, Menschen kriminalisierenden "Bürgergeld"-Vollzug, siehe Sanktionen, sein! Sie haben, leisten alle längst gemeinwohlförderliche, wichtige Arbeit, sie sind nicht arbeitslos!
 
Jene Frauen, Mütter, Alleinerziehende, Pflegende, unbezahlt "häusliche" Sorge-Arbeit Leistende, die daneben noch erwerbstätig sein möchten!, das können, weil sie gute, vertraute, kostenfreie Kinderbetreuung (nicht Fremdbetreuung), Familie "soziales Netz" haben, können das ja tun.
 
Aber keine einzige dieser Frauen, Mütter, Alleinerziehenden, Pflegenden, Sorge-Arbeit Leistenden darf mit Strafe, Sanktionen belastet werden!
Sie haben Arbeit, sie alle arbeiten: ohne Einkommen, ohne geregelte Freizeit, Urlaub! Sie brauchen ein Sorge-Gehalt, statt "Bürgergeld".
 
14. Ja selbstverständlich lehnt die konservative, kapitalistische, patriarchale, autoritäre CDU das emanzipatorische BGE ab, denn mit einem solchen ist langfristig Ausbeutung, Knechtung via Arbeit, insbes. Lohnarbeit, sowie der Erhalt des Kapitalismus nicht mehr möglich. :)
 
Die CDU sieht ihre Felle davonschwimmen ... . Deshalb tätigt sie Hetze gegen mittellose, benachteiligte Menschen, bspw. jene im sogen. Bürgergeld und Spaltung zwischen Einkommenslosen und Niedriglohnerhaltenden. Nennt man: nach unten treten. Antisozial.
 
Der CDU geht schlicht die Düse, weil sie sehen, dass immer mehr Menschen ihe widerwärtige Taktik - Hass, Hetze, Spaltung, Ablenkungsmanöver - durchschauen und sich nicht länger kapitalistisch ausbeuten lassen wollen: zum Wohl nur Vermögender.
 
Und warum geht die CDU auf diese Weise, siehe oben beschrieben, vor? Weil nur so die systematische kapitalistische Ausbeutung, inkl. Niedriglohnjobs, Niedriglohnsektor, Armut, Lohnarbeitsdogma, Indoktrinierung, Erwerbsarbeitsfetisch inkl. bullshitjobs aufrechterhalten werden kann.
Denn wenn es ein sanktionsfreies, menschenwürdiges Existenzminimum, solche monetäre Existenzgrundlage gäbe, siehe BGE, Grundeinkommen, wäre solche systematische staatliche Ausbeutung, Lohnarbeitssklaverei, Gewalt nicht mehr möglich.
 
"Arbeit, Leistung, Recht auf Arbeit, Wert der Arbeit, Leistungsgerechtigkeit, Anerkennung von Lebensleistung, Einkommen, Wohlstand" - all das infame Geschwätz der Konservativen, Neoliberalen, Kapitalisten, Vermögenden - zum Erhalt nur ihres Wohlstands, Vermögens, ihrer "Macht".
NEIN: der nachweislich seit etlichen Jahren global destruktive Kapitalismus, inkl. Neoliberalismus, sichert gerade n i c h t "Wohlstand", Gemeinwohl aller Menschen. Etliche Menschen weltweit können mittels Arbeit, Lohnarbeit, nicht einmal wenigstens ihre Existenz sichern.
 
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19.03.2024
 
Die CDU verbreitet Unsinn, Unwahrheit über das Bürgergeld, Sanktionen - siehe bspw. "erwerbsfähige Menschen", siehe, wer wie festlegt, wer als erwerbsfähig gilt: Jobcenter, Agenturen für Arbeit: Ärztlicher Dienst, Gutachten - nicht unabhängige Gutachter.
 
Siehe unten dargelegt: blog-Eintrag vom 13. März 2024 und Belege: unten verlinkte screenshots zum Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit, mit denen die Jobcenter zusammenarbeiten.
 
Bundesagentur für Arbeit und Bundesärztekammer: Verträge zur Vergütung für Gutachten, Gutachter, Ärzte, die für die Agenturen für Arbeit tätig, somit nicht unabhängig sind.
 
Siehe auch "Verletzung der Mitwirkungspflicht", "Pflichtverletzung", was als "wichtiger Grund" anerkannt wird und was weshalb nicht ... .
 
Überdies sind, wie oben bereits dargelegt, etliche Frauen, Mütter, Alleinerziehende, Sorge-Arbeit Leistende im straf-, sanktionsbewehrten Bürgergeld-Vollzug - gelten somit als "erwerbsfähig, arbeitssuchend", obwohl sie bereits Arbeit haben, aber dafür kein Einkommen erhalten.
 
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CDU, Bürgergeld abschaffen ..., screenshot vom 19.03.2024.

CDU, Bürgergeld abschaffen ..., screenshot vom 19.03.2024.

update 13. März 2024
 
Wir, Tochter und ich, sind übrigens immer noch vollsanktioniert - seit 01.03.2024. Es wird auch keine Miete gezahlt, auch keine Beiträge für Krankenversicherung. Es gibt weder Lebensmittelgutscheine noch "Sachleistungen".
Vollsanktion, Totalsanktion, Strafe, Gewalt: "Bürgergeld".
 
Was als "wichtiger Grund" für eine "Mitwirkungspflichtverletzung" oder sonstige "Pflichtverletzung" anerkannt wird, entscheidet alleinig das jeweilige Jobcenter. Oder am Ende das Sozialgericht, nachdem zuvor erst zermürbend Widerspruch eingelegt und Klage erhoben werden musste.
 
Als Arbeit anerkennen sowohl Jobcenter als auch Wirtschaft und Politiker, Regierungen, Regierende, Bundesregierung und CDU, CSU, FDP, AfD ... nur, ausschließlich kapitalistisch ausbeutbare Lohnarbeit, Erwerbstätigkeit.
Nicht die unentbehrliche, "häusliche" Sorge-Arbeit, Care - die weltweit täglich nach wie vor unbezahlt, ohne Einkommen von mehrheitlich Frauen geleistet wird. Die infolgedessen materiell arm sind. Kinderarmut - Frauenarmut - Altersarmut.
Systematische staatliche Ausbeutung von Frauen.
 
Wer, Zitat "arbeiten kann", entscheiden wiederum alleinig die Jobcenter, Sachbearbeiter bzw. der Ärztliche Dienst, ÄD, der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit. Stichwort fehlerhafte Gutachten zur Überprüfung, Feststellung der Erwerbsfähigkeit, nicht unabhängige Gutachter.
Die Gutachter, die für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit zuständig sind, sind nicht unabhängig. Der Auftraggeber ist der Geldgeber.
 
Es geht weder Jobcentern noch Bundesregierung/en, insbesondere nicht der CDU, CSU, FDP, AfD um Genesung, Heilung, Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, sondern um Ausbeutung via Lohnarbeit - inkl. Arbeitszwang, Zwangsarbeit durch Strafe, Dressur, Gehorsamerzwingen mittels Vollsanktion, vorsätzlich getätigter, staatlich, regierungspolitisch legitimierter, vollzogener Existenzgefährdung, Entzug der Existenzgrundlage - wissentliche, absichtsvolle Existenzvernichtung.
 
Siehe das dahinterstehende sozialdarwinistische, sozialrassistische, kapitalistische, neoliberale, patriarchal-autoritäre, frauen- und mütterfeindliche, alleinerziehendenfeindliche Menschenbild und entsprechender kapitalistischer, neoliberaler, sozialdarwinistischer, realitätsverweigernder Arbeitsbegriff.
 
Bürgergeld, Hartz IV, SGB II - "Sozialgesetzbuch", Agenda 2010 - Warum hinterfragt, kritisiert eigentlich kaum jemand das dahinterstehende menschenverachtende Menschenbild?:
Asoziale, Ballastexistenzen, "Arbeitsscheue, Arbeitsverweigerer, unnütze Esser, Sozialschmarotzer, Totalverweigerer" - NS-Ideologie, NS-Menschenbild. Siehe Schwarzer Winkel im Nazi-Terrorregime.
 
Wenn wir die "Logik" von "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." zu Ende denken, gelangen wir zu den auch gegenwärtig noch immer bestehenden Missständen: Wer kapitalistisch nicht verwertbar, ausbeutbar ist, wird misshandelt, beschädigt, auf Raten vernichtet. Ballastexistenz.
 
Grundgesetz, Art. 1 - Menschenwürde und Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatsprinzip?
Und Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2019, wonach Vollsanktionen, 100% Sanktionen, Entzug der Existenzgrundlage verboten ist?
 
"Anerkennung von Lebensleistung" - wann, wo: für ledige, alleinerziehende, mittellose Frauen, Mütter? Für über Jahre und Jahrzehnte, ohne Einkommen "häusliche" Sorge-Arbeit Leistende, Pflegende?
Arbeit, Leistung, Ausbeutung, Armut - Kapitalismus, Patriarchat.
 
Es ist eine Schande, unzumutbar, dass der Staat, Regierung, sich auf der von mehrheitlich Frauen unbezahlt geleisteten, unentbehrlichen "häuslichen" Sorge-Arbeit ausruht, Frauen systematisch ausbeutet. Insbesondere, wenn sie ledig, nicht-vermögend (mittellos) und allein alleinerziehend sind.
 
Und dabei wissen alle, gerade auch Politiker, Regierende, Ökonomen:
Keine "Arbeit", Lohnarbeit, Erwerbstätigkeit, keine Wirtschaft, Wohlstand, Produktivität ohne sogen. Reproduktionsarbeit: "häusliche" Sorge-Arbeit. Diese leisten nach wie vor weltweit mehrheitlich Frauen. Ohne Einkommen für diese wichtige, unverzichtbare, unersetzliche Arbeit zu erhalten: monetäre Wertschätzung.
 
Und dann kommen vermögende, patriarchal-autoritäre, kinderlose und/oder verheiratete Männer, die in ihrem Leben noch nie je Sorge-Arbeit geleistet haben, und diffamieren dich als "Arbeitsverweigerer" und entziehen dir die basalste Existenzgrundlage. Vollsanktion.
 
Bürgergeld, Vollsanktionierung, Totalsanktion, vollständiger Leistungsentzug: vorsätzlicher! Entzug der Existenzgrundlage: Nahrung, Obdach (Wohnung), Krankenversicherung/medizinische Versorgung, Strom, Wasser ... . Existenzgefährdung. Existenzvernichtung.
 
Wer sich fragt, was an rechten, konservativen Parteien wie der CDU, CSU, Union noch "christlich" ist:
Sie sind durch und durch christlich: patriarchal-autoritär, selbstsüchtig, selbstgerecht, antisozial, narzisstisch machtgeil, heuchlerisch, manipulativ.
Patriarchal-autoritäre, vermögende Männer (und deren Ehefrauen), die den global destruktiven Kapitalismus, ihre Privilegien, ihr Vermögen und damit global Armut unzähliger Menschen erhalten wollen, n i c h t Gemeinwohl für alle Menschen. Antisozial.
 
"Bürgergeld" ist und bleibt so lange Hartz IV, Kriminalisieren von mittellosen, zumeist versehrten, vielfach belasteten Menschen, als es Sanktionen, Strafe, sogar Vollsanktionierung, Totalsanktionen gibt: permanente Angst, die Existenzgrundlage zu verlieren.
Staat. Macht. Gewalt.
 
Bürgergeld, Vollsanktionierung, Totalsanktion, vollständiger Leistungsentzug - das ist vorsätzlicher! Entzug der Existenzgrundlage: Nahrung, Obdach (Wohnung), Krankenversicherung/medizinische Versorgung, Strom, Wasser ... . Existenzgefährdung. Absichtsvolle, vorsätzliche Existenzvernichtung, Vernichtung bestimmter - mittelloster, vielfach belasteter, benachteiligter, versehrter - Menschen.
 
Schämt euch: alle, die ihr dafür verantwortlich seid, es ermöglicht und mitvollzieht. Und dafür sogar ein Einkommen erhaltet, n e h m t und diese von euch getätigte Menschenverachtung, vollzogene Menschenbeschädigung, Menschenvernichtung als Arbeit bezeichnet. Schämt euch!
 
Solidarität wäre, wenn sämtliche sogenannten "Arbeitsvermittler, Fallmanager, Integrationsfachkräfte" in allen Jobcentern bundesweit in den Dauer-, Generalstreik gingen, ihren bullshitjob kündigten. #ichmachenichtmehrmit
Bis dahin gilt für sie alle: Wir haben mitgemacht. Täter.
 
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22. Februar 2024
 
Vollzogene Vollsanktionierung, vollständiger Leistungsentzug des sogenannten Bürgergeldes, Alg 2
 
Ich brauche umgehend fachanwaltliche Unterstützung: Rechtsvertretung, Sozialrecht.
Gestern wurde mir ein Entziehungsbescheid zugestellt. Die Leistungen, Bürgergeld, werden in wenigen Tagen, bereits ab 01.03.2024, Zitat: "ganz"! entzogen.
 
Das heißt, es wurde nun eine Vollsanktionierung, ein vollständiger Leistungsentzug vom Jobcenter vollzogen. Meine Tochter und ich sind davon unausweichlich beide betroffen.
 
Wir haben keinerlei! Ersparnisse, Rücklagen, schon gar kein Vermögen, auch kein Auto und keine Möglichkeit, uns privat Geld zu leihen. Wir können keinen einzigen Monat! ohne die Alg2-Leistungen, das sogen. "Bürgergeld", überbrücken.
 
Gebühren für Strom, Wasser, Telefon werden trotzdem abgebucht  bzw. rückgebucht, es entstehen entsprechende Schulden. Wir können keine Lebensmittel, kein Essen kaufen.
 
Es ist keine Sachleistung, auch keine "Lebensmittelgutscheine" genannt/gewährt.
 
Wir, Tochter und ich, sind, gemäß Mitteilung des Jobcenters, für diese Zeit auch beide nicht mehr krankenversichert (GKV), es werden keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mehr gezahlt. Wir können uns jedoch nicht freiwillig versichern, da uns hierfür das Geld fehlt. Wovon soll ich die Krankenversicherungsbeiträge zahlen?!

Ich finde selbständig keinen mich vertretenden Rechtsanwalt - immer wieder nicht.
Wer hilft uns?
 
Zur Frage, was "Grund" der Vollsanktionierung ist:
Mir werden die Leistungen gemäß §66 SGB I vollständig entzogen - wegen vorgeblich fehlender Mitwirkung, Verletzung der Mitwirkungspflicht.
 
Ein Widerspruch hat, gemäß §86a Abs. 2 Punkt 2 SGG, keine aufschiebende Wirkung!
Das Jobcenter kann sich überdies 3 bis 6 Monate Zeit lassen, auf einen Widerspruch zu reagieren. Es kann nur ein rechtlich versiert begründeter Eilantrag helfen, gemäß §86b SGG.
Ich muss deshalb umgehend einen Eilantrag beim Sozialgericht, für vorläufigen Rechtsschutz, stellen, dieser muss jedoch rechtlich versiert begründet sein, anderenfalls haben weder der Eilantrag noch der Widerspruch Erfolgsaussicht. Ich brauche deshalb dringend fachanwaltliche Vertretung, nicht nur Rechtsberatung.
 
Bisher habe ich erforderlicherweise bereits mehrfach Widersprüche gegen Jobcenterentscheidungen ohne Rechtsvertretung eingelegt, auch bereits Klage vor Gericht erhoben (nach abgewiesenem Widerspruch) - ohne Anwalt, Rechtsvertretung jedoch ein jedes Mal gerichtlich verloren.
Ich werde auch jetzt ohne anwaltliche Vertretung keinerlei "Erfolgsaussicht" haben.
 
Nochmal in Kurzfassung:
Ab dem 01. März 2024, in einer Woche, erhalten meine Tochter und ich keine Leistungen, kein Geld mehr vom Jobcenter. Nicht für Lebensmittel, Lebensunterhalt, Strom, Wasser ... . Wir sind BEIDE nicht mehr krankenversichert. Miete: ?
 
Wie sind die aktuell von der Bundesregierung beim Bürgergeld wieder eingeführten und bei uns nun bereits vollzogenen Vollsanktionen, Vollsanktionierung rechtlich überhaupt möglich, wie mit dem BVerfG-Urteil aus 2019 vereinbar? :
 
"(...) "Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu  einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. (...)
 
Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung  dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein  eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des  Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. (...)
 
b) Die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer  Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung  der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist  nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In der Gesamtabwägung der damit einhergehenden gravierenden  Belastung mit den Zielen der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten zur  Integration in den Arbeitsmarkt ist die Regelung in der derzeitigen Ausgestaltung auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse über die  Eignung und Erforderlichkeit einer Leistungsminderung in dieser Höhe  verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. (...)
 
Doch ist die Minderung in der Höhe von 60 % des Regelbedarfs  unzumutbar, denn die hier entstehende Belastung reicht weit in das  grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum hinein. (...)
 
Der Gesetzgeber kann sich bei der Minderung um 60 % des maßgebenden  Regelbedarfs nicht auf tragfähige Erkenntnisse dazu stützen, dass die  erwünschten Wirkungen bei einer Sanktion in dieser Höhe tatsächlich  erzielt und negative Effekte vermieden werden. (...)
 
c) Der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Abs. 1  Satz 3 SGB II ist auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den  verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar. Hier entfallen neben  den Geldzahlungen für den maßgebenden Regelbedarf hinaus auch die  Leistungen für Mehrbedarfe und für Unterkunft und Heizung sowie die  Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Daher  bestehen bereits Zweifel, ob damit die Grundlagen der  Mitwirkungsbereitschaft erhalten bleiben.
Es liegen keine tragfähigen  Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von  existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an  der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der  Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern. (...)
 
bb) Schon angesichts der Eignungsmängel und der Zweifel an der  Erforderlichkeit einer derart belastenden Sanktion zur Durchsetzung der  Mitwirkungspflichten ergibt sich in der Gesamtabwägung, dass der völlige Wegfall aller Leistungen auch mit den begrenzten Möglichkeiten  ergänzender Leistungen bereits wegen dieser Höhe nicht mit den hier  strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist."
 
 
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update 23.02.2024
 
Ich habe gestern und heute 9 Fachanwälte für Sozialrecht sowie den SoVD und auch die Diakonie Hamburg kontaktiert, bisher leider noch keine Zusage zu Rechtsvertretung für umgehend zu stellenden Eilantrag und Widerspruch erhalten.
 
Bis zum vollständigen Entzug der gesamten Leistungen - Alg 2, "Bürgergeld" - inkl. Miete?! - sind es nur noch 6 Tage, abzüglich der kommenden zwei Tage: Samstag, Sonntag (Wochenende), an denen kein Tätigwerden/Abwenden möglich ist.
 
Es wird keine anwaltliche Unterstützung geben.
Ich habe mittlerweile 6 Absagen von 9 kontaktierten Fachanwälten für Sozialrecht erhalten.
In einem Fall würde evtl. ein Widerspruch unterstützt, aber nicht der Eilantrag, da die Anwältin bis Mitte/Ende März im Urlaub ist.
 
Der SoVD teilt mit, ein Widerspruch ist ggf. möglich, ob auch ein Eilantrag unterstützt wird, kann man mir erst bei einem persönlichen Termin sagen, außerdem müsste ich Mitglied werden und für die letzten 6 Monate rückwirkend Beitrag zahlen: mtl. €7,90, zusätzlich €50,-.
Ob ich das Geld in einer Summe zahlen müsste, gerade jetzt, da ich ab 01.03.2024 vollsanktioniert bin, wurde mir vom SoVD, trotz meiner hierzu gestellten Fragen, nicht mitgeteilt - es wären immerhin knapp €100,-, die ich jetzt zahlen müsste. Ohne erteilte Informationen zur Erfolgsaussicht und zum Eilantrag, siehe oben.
 
Einige Rechtsanwälte sind nur telefonisch, nicht via e-mail erreichbar.
 
Ein RA, Rechtsanwalt für Sozialrecht, sagte mir am Telefon, die ÖRA könne mir auch beim Eilantrag helfen, er arbeite selbst bei der ÖRA, er würde mich aber nicht vertreten, die Sache habe keine Erfolgsaussicht. Als ich sagte, dass die ÖRA keine Rechtsvertretung leisten darf, legte er auf.
 
Die ÖRA Hamburg teilt mir telefonisch mit, es seien im Sozialrecht die nächsten 3 Wochen keine Termine frei. Eilanträge würden nicht gestellt.
Die ÖRA hilft mir also auch nicht beim Eilantrag.
 
Als ich den Anwalt für Sozialrecht, der nach seiner Aussage mir gegenüber selbst bei der ÖRA arbeitet fragte, ob eine Vollsanktion bzw. ein Totalentzug der Leistung verhältnismäßig sei, bejahte er dies - er findet es verhältnismäßig und überdies erforderlich. ÖRA-Anwalt, Anwalt für Sozialrecht ... .
 
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23. Februar 2024
 
Nicht nachvollziehbar ist mir die Äußerung/Einordnung des o.gen. Anwalts für Sozialrecht (der nach eigener Aussage bei der ÖRA Hamburg arbeitet), auch aufgrund dieser beiden Urteile:

LSG Schleswig-Holstein L 3 AS 12/20 B ER vom 10.02.2020
und
LSG München - L 16 AS 652/20, Urteil vom 06.05.2021.
 
Aus oben verlinktem Urteil (siehe Ende des Urteils) zitierter Passus trifft m.E. auch auf meinen Fall zu:

"Gleichwohl lässt sich den Ausführungen des Antragsgegners entnehmen, dass ihm bewusst war, dass keine gebundene Entscheidung zu treffen war, und ihm eine andere Entscheidung grundsätzlich möglich war. Sichtbar wird das insbesondere aus dem Hinweis, dass Gründe, die im Rahmen der Ermessensentscheidung zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen seien, nicht vorgetragen seien. Im Rahmen der Ermessensausübung war der Antragsgegner aber auch gehalten, Besonderheiten des Einzelfalles, die für ihn erkennbar sind, zu berücksichtigen, auch wenn dies vom Antragsteller nicht vorgetragen wird."
 
 
Es gibt noch ein weiteres Urteil, in dem der darin behandelte Fall meinem noch ähnlicher ist:
LSG München - L 16 AS 652/20, Urteil vom 06.05.2021.
 
Nachfolgend zitiert der Passus aus oben verlinktem Urteil des LSG München, der m.E. so auch auf meinen Fall zutrifft, siehe Randnr. 22 bis 27:

"Vorliegend fehlt es bereits an der Mitteilung der beabsichtigten konkreten Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung und an dem Hinweis zur Nachholung der Mitwirkung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I. Darauf, ob der Beklagte ordnungsgemäß eine angemessene Frist gemäß § 66 Abs. 3 2. HS SGB I gesetzt hat, kommt es daher nicht an.
Der Beklagte hat im Schreiben vom 21.01.2019 lediglich ausgeführt, dass die Leistungen entzogen oder versagt werden können. Er hat weder ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie entzogen werden, noch hat er den Umfang der Leistungsentziehung angekündigt. Eine voraussichtlich zu treffende konkrete Entscheidung wird der Klägerin nicht aufgezeigt. (...)"
 
 
Auch in meinem Fall wurde im mir von meinem Arbeitsvermittler gesandten Schreiben an dessen Ende nur mitgeteilt, dass die Leistungen entzogen werden k ö n n e n, aber nicht, dass sie es nach mir gesetzter Frist auch tatsächlich werden.
Weiter oben im Schreiben heißt es, dass mir die Leistungen, Zitat "ganz" entzogen werden, wenn ich bis zur gesetzten Frist, meine, Zitat "Mitwirkung nicht nachhole".

Es wird im Anhörungsschreiben genannt, ich könne hierzu Stellung nehmen, was ich schriftlich umgehend tat und in meinem Schreiben ausdrücklich gefragt, was damit gemeint ist, dass die Leistungen "ganz" entzogen werden können, ob damit auch die Miete gemeint ist. Diese Frage wurde mir nicht beantwortet.
Auch wurde mir im Anhörungsschreiben nicht mitgeteilt, worin genau meine Mitwirkung zu bestehen hätte: ob es um einen von mir auszufüllenden Gesundheitsfragebogen für den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geht oder ob es um eine dortige Untersuchung, einen Untersuchungstermin geht, der bisher gar nicht genannt, mir kein Termin mitgeteilt wurde.

Es erfolgte auf meine Anhörungsstellungnahme direkt der Entziehungsbescheid, der allerdings nicht von meinem Arbeitsvermittler verfasst/vollzogen wurde, der zuvor die Anhörung durchführte, sondern, Zitat Entziehungsbescheid: "im Auftrag" - wessen? - von meiner Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung.

Ein Ermessen wurde hierbei m.E. nicht vollzogen, es wurde bspw. nicht erwogen, die Leistungen nur teilweise, statt, Zitat "ganz" zu entziehen.
 
Es wurde mir vorab nicht mitgeteilt, ob auch die Miete betroffen ist und für wie lange die Leistungen "ganz entzogen werden k ö n n e n", es wurde mir nicht mitgeteilt, ob/dass die Leistungen nach mir gesetzter Frist tatsächlich "ganz" entzogen w e r d e n und was genau ich hätte tun müssen, dies zu vermeiden - was genau mit "Mitwirkung" gemeint war oder ist.

Auch wurde auf die von mir in meinem Anhörungsschreiben vorgebrachten Gründe, die ich auch zuvor bereits wiederholt gegenüber meinem Arbeitsvermittler geltend gemacht hatte, nicht eingegangen, sie wurden vollständig übergangen.
Aus eben diesen Gründen war ich aber zuvor im sogen. Fallmanagement, nicht in der Arbeitsvermittlung, auch dies wurde nicht berücksichtigt.
 
Darüberhinaus habe ich alle bei mir bestehenden chronischen Erkrankungen und sogar meine Beschwerden mehrfach gegenüber dem Jobcenter - Arbeitsvermittler und Fallmanager(in) - offengelegt und mitgeteilt, es sei seine Entscheidung, wie er damit umgehe, ich könne/kann in einem Gesundheitsfragebogen an den ÄD keine anderen Angaben als eben diese machen und ich könnte dem ÄD auch nur wiederum meine ärztlichen Befunde vorlegen, die der ÄD aber zuvor bereits, bei "Begutachtung", in zwei deshalb fehlerhaften, "Gutachten" missachtet, übergangen hat.
 
Gegen fehlerhafte Gutachten des ÄD (Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit) gibt es keine Rechtsmittel, sie sind rechtlich nicht angreifbar, haben aber schwerwiegende Folgen für Betroffene, "Begutachtete".
 
Muss ich mich nun also ein drittes! Mal von demselben ÄD "begutachten" lassen, der zuvor bereits zwei fehlerhafte Gutachten erstellt hat, bei denen die von mir dort auch damals bereits vorgelegten ärztlichen, schulmedizinischen, aussagekräftigen Befunde missachtet, übergangen, ignoriert wurden?
 
Genau hierzu werde ich mittels Gewalt gezwungen: indem meiner Tochter und mir durch vollständig entzogene Leistungen - Alg 2, Bürgergeld - die Existenzgrundlage, das Geld für Lebensmittel, Miete, Wasser, Strom, Krankenversicherung entzogen, unsere Existenz gefährdet wird?!
Art. 1 Grundgesetz? Bundesverfassungsgericht: Urteil aus dem Jahr 2019 zu 100%-Sanktionen ... ?
 
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11. April 2024
 
Krankenkasse, Krankenversicherung, GKV, Versicherungsschutz während Vollsanktionierung, Totalsanktion im "Bürgergeld" (Alg 2)
 
Falls ihr mal, wie ich, im Bürgergeld-Vollzug vom Jobcenter vollsanktioniert seid, somit keinen Versicherungsschutz mehr habt und euch deswegen große Sorgen macht, nachfolgend ein wenig Information.
Leider habe ich diese wichtige Information weder von meiner Krankenkasse noch dem Jobcenter noch einer anderen Stelle, Sozialberatung ..., erhalten, musste sie selbst recherchieren, Stichwort:
nachgehender Leistungsanspruch!
 
Das Jobcenter hatte nur mitgeteilt, es bestehe für die Zeit der Vollsanktionierung, Totalsanktion auch kein Versicherungsschutz (Kranken- und Pflegeversicherung) mehr.
 
Meine Krankenkasse wollte, als sie endlich "antwortete", mir nur die sogen. freiwillige Versicherung aufdrücken.
Diese sogen. freiwillige Krankenversicherung, siehe "obligatorische Anschlussversicherung", gemäß §188 Abs. 4 SGB V, ist allerdings sehr teuer - wie, w o v o n sollst du diese als mittelloser, vollsanktionierter Mensch ohne jegliche! Rücklagen, Ersparnisse, Vermögen zahlen?!
 
 
Die Krankenkasse hat mir auf meine wiederholten Nachfragen nicht geantwortet, sie sandte mir nur ein Schreiben mit Antrag zur freiwilligen Versicherung in der Anlage - kein Wort vom "nachgehenden Leistungsanspruch", der sogar Ausschlusstatbestand für die freiwillige Versicherung ist!
Aber: Gemäß des "nachgehenden Leistungsanspruches" - gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V -  besteht ein Leistungsanspruch noch für einen Monat nach Ende der Mitgliedschaft, so lange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird!
 
 
Und ja, der "nachgehende Leistungsanspruch" bezieht sich auch auf beim Mitglied familienversicherte Kinder, in meinem Fall auf meine Tochter.
 
 
Habe meine Krankenkasse dann nochmals gezielt darauf angesprochen (angeschrieben) - bis heute keine Antwort hierauf von der Krankenkasse erhalten.
Denn: die "freiwillige" Krankenversicherung ist nun mal lukrativer für die Krankenkasse. ;)
Informationspflicht? ??
 
Haben gesetzliche Krankenkassen keine solche grundsätzliche gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Versicherten?
 
 
Ist eine Krankenkasse, GKV, nicht dazu verpflichtet, Versicherte über den "nachgehenden Leistungsanspruch" zu informieren sowie darüber, dass dieser, wie in meinem Falle, sogar ein Ausschlusstatbestand für freiwillige Versicherung ist?
 
 
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Bundesagentur für Arbeit - "Aufgabe des Ärztlichen Dienstes", screenshots vom 24.02.2024 Bundesagentur für Arbeit - "Aufgabe des Ärztlichen Dienstes", screenshots vom 24.02.2024

Bundesagentur für Arbeit - "Aufgabe des Ärztlichen Dienstes", screenshots vom 24.02.2024

24. Februar 2024
 
Der "ärztliche Dienst" der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit wird vom zuständigen Jobcenter involviert, Jobcenter"kunden" müssen sich dort "begutachten" lassen oder es erfolgt Sanktion - wegen "fehlender Mitwirkung", Mitwirkungspflichtverletzung.
 
Es geht bei der "Begutachtung", den Gutachten des ÄD nicht um tatsächliches Feststellen von Krankheit, sondern um das "Feststellen" von Erwerbsfähigkeit, die zu bescheinigen das grundsätzliche Ziel, Aufgabe, Zweck des "Ärztlichen Dienstes" der Agentur für Arbeit ist.
 
Es geht nicht um Heilung, Genesung, Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Gemeinwohl - es geht einzig um "Menschen wieder in Arbeit bringen": wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit, Erwerbstätigkeit. Kapitalismus.
 
Die "Gutachter", Ärzte des Ärztlichen Dienstes, ÄD, der Agenturen für Arbeit, auch die mit dem ÄD kooperierenden Ärzte/Arztpraxen sind nicht unabhängig, neutral, unparteiiisch:
Die BA, Bundesagentur für Arbeit, ist gewissermaßen Auftraggeber und zugleich Geldgeber, siehe entsprechende Vereinbarungen, Verträge der BA mit der Bundesärztekammer. Die Gutachter des ÄD sind deshalb nicht neutral, unparteiisch, objektiv, unabhängig.
 
Siehe dazu nachfolgend verlinkte Informationen, Quellen, screenshots.
Bundesärztekammer, Vereinbarung über das Verfahren zur Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit, screenshots vom 16.02.2024
Bundesärztekammer, Vereinbarung über das Verfahren zur Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit, screenshots vom 16.02.2024
Bundesärztekammer, Vereinbarung über das Verfahren zur Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit, screenshots vom 16.02.2024

Bundesärztekammer, Vereinbarung über das Verfahren zur Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit, screenshots vom 16.02.2024

19.03.2024
 
"(...) Der Großteil der Bürgergeldbeziehenden ist jedoch nicht arbeitslos. Viele gehen einer nicht bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit nach oder sind aus anderen Gründen, wie etwa Kindererziehung oder Bildungsmaßnahmen, nicht voll erwerbstätig. (...)
 
Im Jahr 2019 waren es laut IAB 78 Prozent aller Sanktionen, die auf das Nichterscheinen zu Terminen zurückzuführen waren. Demgegenüber standen lediglich 10,3 Prozent der Sanktionen in Zusammenhang mit der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten oder fortzuführen.
Bis zum Jahr 2021 änderte sich die Verteilung etwas: Der Anteil der Meldeversäumnisse sank auf 52,4 Prozent, während die Sanktionen für die Weigerung, eine Beschäftigung oder Maßnahme anzunehmen oder fortzusetzen, auf 26,9 Prozent anstiegen. (...)"
 
 
Genannt werden sollte in diesem Kontext auch, dass Menschen nicht überwiegend deshalb Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen - "Meldeversäumnis, Pflichtverletzung", Folge: Sanktion - weil sie sie "vergessen", sondern weil sie wissen, dass es dort generell nie um ihre Bedürfnisse, Belastungen, Nöte, um tatsächliche, effektive, wohltuende Hilfe geht.
 
Jobcenter, Gängelei, Schikane, Paternalismus, Autoritarismus, Repression - Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe, Dressur, Gehorsamerzwingen - Sanktionen, Armut, Ausbeutung via "Arbeit", Lohnarbeit, Maloche, bullshitjobs, Niedriglohn ... .
 
Du hast ständig! diesen Druck im Nacken. Bei jedem Scheissbrief des Jobcenters kriegst du Angst, schon, wenn du nur den hässlichen grauen Umschlag im Briefkasten siehst. Du weißt genau, wie auch von jedem "Meldetermin": Es ist NICHT gut für dich, tut dir nicht wohl - es schadet dir, beschädigt dich.
Es ist dem System inhärent: Es geht nicht um Gemeinwohl, Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, sondern um Ausbeutung und Knechtung via Lohnarbeit, Erhalt der Indoktrinierung, des Lohnarbeitsdogmas, des Kapitalismus´.
 
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Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden.  Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.
Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden.  Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.
Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden.  Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.

Die meisten Klagen, Klageverfahren und auch Eilverfahren (einstweiliger, vorläufiger Rechtsschutz) vor dem jeweilig zuständigen Sozialgericht werden in Deutschland in Angelegenheiten des SGB II geführt. Und sogen. Eilverfahren dauern durschnittlich 1,1 Monate, bis sie durch das jeweilige SG erledigt werden. Das ist sehr lange Zeit: bei Leistungsverweigerung, Leistungsentzug, Vollsanktionierung, Totalsanktion. - Screenshots vom 14.03.2024.

24. Februar 2024
 
Auch wenn es offiziell nicht so genannt wird: Der vollständige Leistungsentzug , Entzug von sogen. "Bürgergeld", Alg 2, "Grundsicherung" i s t Vollsanktion, Totalsanktion, also Strafe - Gewalt: Existenzvernichtung auf Raten.
 
Es geht dabei nicht um "Mitwirkung", die mehrheitlich von Betroffenen, Sanktionierten, also: Bestraften nicht "verweigert" wird, sondern es geht um Gehorsam, Unterwerfung erzwingen: mit allen! Mitteln - inklusive Entzug der Existenzgrundlagen: Nahrung, Wohnung ... .
 
Wer nicht so pariert, wie das Jobcenter, das sogen. "Sozialgesetzbuch", der "Gesetzgeber", die Legislative es - völlig undemokratisch! - festlegt, verfügt und die Exekutive, Regierung, Bundesregierung ... sowie Judikative es vollziehen, wird mit Strafe, Gewalt beschädigt.
 
Ja, selbstverständlich steht ein kapitalistisches, neoliberales, sozialdarwinistisches, autoritäres, repressives System, Ideologie und Menschenbild dahinter: siehe "Asoziale, Ballastexistenzen, Schmarotzer, Arbeitsverweigerer" etc.: NS-Ideologie.
 
Wenn wir die "Logik" von "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." zu Ende denken, gelangen wir zu den auch gegenwärtig noch immer bestehenden Missständen:
Wer wirtschaftlich, kapitalistisch nicht - als Menschenmaterial - verwertbar, funktional, ausbeutbar ist, wird misshandelt, beschädigt, auf Raten vernichtet. Gilt Gesellschaft, Wirtschaft und Regierungen, Regierenden als "asozial", als "Ballastexistenz".
 
Wie sollte man die augenfälligen Parallelen nicht sofort erkennen können:
"Asoziale, Ballastexistenzen, Arbeitsscheue, überflüssige Esser", siehe, wie im NS-Terrorregime mit diesen Menschen umgegangen wurde - Schwarzer Winkel ... . Siehe Vollsanktionen, "Bürgergeld", Hartz IV.
Nein, gegenwärtig werden mittellose, zumeist bereits langjährig, oft seit Kindheit/Jugend vielfach benachteiligte, beschädigte, versehrte Menschen (noch) nicht in Lager verbracht, aber mittels Vollsanktionen, in Armut sukzessive existenziell vernichtet.
 
Auch heute sind diese nicht selbstverschuldet, sondern aufgrund ihrer Armut zumeist langjährig, oft lebenslang vielfach belasteten, benachteiligten, beschädigten, versehrten, mittellosen Menschen vor allem diese:
 
- chronisch kranke und behinderte Menschen (siehe jedoch allein schon die hohen Hürden zur Berentung)
- Langzeiterwerbslose
- Alleinerziehende
- Zugehörige der sogen. Unterschicht, die daher mit Niedriglöhnen, materieller Armut belastet werden/bleiben
- nicht-vermögende Familien, insbesondere mit mehreren Kindern
- nicht-vermögende Senioren
- Prostituierte
- Inhaftierte
- Geflüchtete
- Obdachlose
 
Sind das etwa keine offensichtlichen Parallelen zur NS-Ideologie, dem NS-Menschenbild:
(nachfolgender Text wurde ursprünglich am 03. März 2022 von mir verfasst)
 
All diese Menschen, im sogen. Dritten Reich als "Asoziale", Ballastexistenzen bezeichnet (Schwarzer Winkel, Vernichtung), sind zumeist ausgegrenzt, häufig auch verachtet, diffamiert und vor allem: materiell arm - mit allen bekannten Folgen, die materielle Armut hat.
 
Stichworte:
 
- Pflegenotstand
- erheblich zu niedrige Altersrente, infolgedessen Altersarmut
- Ausbeutung all jener Menschen, die häusliche Sorge-Arbeit leisten, die als Arbeit gesellschaftlich, rechtlich jedoch nicht einmal anerkannt ist, geschweigedenn angemessen wertgeschätzt und monetär honoriert wird, mehrheitlich sind das weltweit nach wie vor Frauen, die auch deshalb, da sie arbeiten, jedoch kein Einkommen erhalten, mit ihren Kindern materiell arm sind: Kinderarmut ist immer, weltweit auch Mütterarmut, Frauenarmut
- Ausbeutung all jener Menschen, die nicht existenzsichernde Niedriglöhne erhalten: Prekariat,working poor
- Ausbeutung all jener Menschen, die in Haftanstalten arbeiten, siehe, was sie dort "verdienen" ...
- Ausbeutung all jener Menschen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, auf der sich der Staat bequem ausruht, die er sogar einfordert
- Sozialstaatsabbau, Steueroasen, die nicht trockengelegt werden
- Steuererleichterungen für Reiche und immense Belastungen für Nichtvermögende
- erschwerter bis unmöglich gemachter, verstellter Zugang zu Rechtsschutz, siehe die Änderungen der PKH-Gewährung, Klassenjustiz, siehe Verfahrensfehler von Richtern, bei Gerichten, siehe entsprechende Verfassungsbschwerden und zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts)
- harte Bestrafung kleinerer Delikte, siehe bspw. auch Ersatzfreiheitsstrafen mit existenzzerstörenden Folgen, bei zugleich Schonung Straftaten begehender Vermögender, siehe Steuerflüchtlinge, cum-ex-Geschäfte, Dieselaffäre ..., siehe die Polizeigewalt, die staatliche Repression insbesondere gegen all jene, die sich kritisch gegen kapitalistische, neoliberale Entscheidungen aussprechen und gewaltfrei hiergegen aktiv sind (schon damals in der Anti-AKW-Bewegung, heute bspw. im Hambacher Forst oder bei G20 ...).
 
Wer hier keine Zusammenhänge erkennt, wer nicht erkennt, dass all jene Menschen, die wirtschaftlich, kapitalistisch nicht ausschlachtbar sind, eben hierfür vom Staat, von Regierungen, Regierenden bestraft, beschädigt werden, obgleich sie ohnehin bereits erheblich belastet sind, der muss in der Tat sehr naiv oder kognitiv minderbemittelt sein - oder aber er profitiert seinerseits von den bestehenden Missständen.
 
Was mich am meisten abstößt ist das kapitalistische, patriarchale, autoritäre Leistungs-, Funktionalitäts-, Verwertbarkeitsdogma.
Als gäbe es nicht Wichtigeres, Essentielles im Leben von Menschen.
 
Erich Fromm zu "Arbeit, Leistung, Leistungsgerechtigkeit, Einkommen, Wohlstand" - systematischer staatlicher Ausbeutung, Kapitalismus, Instrumentalisierung, Menschenmaterial, Verfügungsmasse, Objektifizierung vs. Lebensqualität ... :
 
"Die grundsätzliche Frage: Was ist unser Ziel?
Ist unser Ziel die größere Produktivität oder ist unser Ziel das Wachstum und die Entfaltung des Menschen? (...)
Viele Dinge sind gut für die Industrie und schlecht für den Menschen."
 
Siehe dazu - "Bürgergeld", Sanktionen, Strafe, Gewalt: Entzug der Existenzgrundlage, Armut, sukzessive Existenzvernichtung, Vernichtung von Menschen - auch nochmals Art. 1 Grundgesetz: Menschenwürde.
 
Ein Mensch ist nicht nur oder erst dann existenzberechtigt oder "wertvoll", wenn er kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit tätigt, funktional, nützlich, benutzbar, knechtbar ist.
Menschenwürde. Grundgesetz. Menschenrechte. Ethik.
 
Mit Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Menschenwürde und Art. 12 GG hat das nichts zu tun, ist solches Vorgehen nicht vereinbar: Jobcenter, Sanktionen, Vollsanktionierung: Existenzbeschädigung, Existenzvernichtung - durch Sanktionen vollzogen.
Staat. Macht. Gewalt.
 
Deshalb noch einmal:
Der Staat, Regierung/en, zwingt, d r e s s i e r t mittellose Menschen mit Strafe, Gewalt, siehe Sanktionen im sogen. "Bürgergeld" (Hartz IV), zu "Arbeit", d.h. zu Gehorsam - das ist Funktionalisierbarmachen, Instrumentalisieren von Menschen als objektifiziertes Menschenmaterial.
 
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Wikipedia-Eintrag "Asoziale (Nationalsozialismus)", screenshots vom 24.02.2024 Wikipedia-Eintrag "Asoziale (Nationalsozialismus)", screenshots vom 24.02.2024

Wikipedia-Eintrag "Asoziale (Nationalsozialismus)", screenshots vom 24.02.2024

Erich Fromm - Menschenwürde

Erich Fromm - Menschenwürde

27. und 28. Februar 2024
 
#wirhabenmitgemacht: Jobcenter-Mitarbeiter, Vollziehende, Befehlsempfänger, Befehle Ausführende - Exekutierende. Regierungen, Regierende, "Gesetzgeber", Bundesregierung/en, "Bürgergeld", Sanktionen: tödliche Strafe, Gewalt.
 
Wir haben mitgemacht: Jobcenter, Jobcentermitarbeiter, "Arbeitsvermittler, Fallmanager, Sachbearbeiter": Vollzug, Vollziehung der Sanktionen inkl. Vollsanktionierung, Totalsanktion im "Bürgergeld".
Täter. Existenzvernichtung Vernichtung der "Asozialen".
 
Unbemittelte, arme, oft kranke, alte, versehrte, alleinerziehende, arbeitende, auch obdachlose, wohnungslose Menschen sind keine Kriminellen, Straftäter, Verbrecher. - Menschenwürde, Grundgesetz.
 
Das - #wirhabenmitgemacht - gilt übrigens auch für sämtliche Konstrukteure, Verfechter, Unterstützer, Erhaltenden von HartzIV, "Bürgergeld", Sanktionen, workfare, Knechtung, Misshandlung, Beschädigung, Vernichtung von Menschen DURCH Armut. Regierungen, Gesetzgeber - Legislative, Exekutive, Judikative.
 
Solidarität wäre, wenn sämtliche sogen. "Arbeitsvermittler, Fallmanager, Integrationsfachkräfte" in allen Jobcentern bundesweit in den Dauer-, Generalstreik gingen, ihren bullshitjob kündigten. #ichmachenichtmehrmit. Bis dahin gilt für sie alle: Wir haben mitgemacht.
 
Täter von Existenzvernichtung der Asozialen, Ballastexistenzen: siehe NS-Menschenbild, NS-Ideologie - der Armen: mittellosen, oft seit Kindheit und lebenslang vielfach versehrten, benachteiligten, beschädigten Menschen.
"Bürgergeld", Sanktionen, Regierungen: Staat. Macht. Gewalt.
 
Das Menschenbild der CDU, CSU, FDP, AfD, Freien Wähler - rechts, konservativ, neoliberal, kapitalistisch. Menschen vernichtend. Wissentlich, absichtsvoll: "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen."
Stirb langsam. Hauptsache du stirbst: Ballastexistenz!
 
Christoph de Vries, CDU - "Pflicht zur Leistung", Carsten Linnemann, Friedrich Merz, Markus Söder, CDU/CSU: Arbeitspflicht - Arbeitszwang
In einem tatsächlich demokratischen Staat definieren, bestimmen nicht Konservative, Kapitalisten, Neoliberale, vermögende Männer alleine, was wie für wen aus welchen Gründen Arbeit und Leistung ist.
 
Arbeit, Leistung - ist nicht dasselbe wie systematische staatliche Ausbeutung via Lohnarbeit, Erwerbstätigkeit inkl. bullshitjobs und zementierter Armut für Wirtschaftswachstum.
Kapitalismus ist n i c h t Gemeinwohl.
 
Dass jeder nach je persönlichen Möglichkeiten, Umständen, Fähigkeiten, Stärken, Interessen, auch ggf. vorhandenen Einschränkungen seinen Teil für das tatsächliche, echte Gemeinwohl beiträgt: keine Frage.
Aber kein kapitalistisches Funktionalisierbar-, Verwertbarmachen.
 
Im Kapitalismus, Neoliberalismus arbeiten Menschen nicht für sich, für ihr Überleben, Leben, ihr Wohlergehen, ihren "Wohlstand", ihre Lebensqualität oder das Gemeinwohl, sondern für das augenfällig global destruktive, vernichtende Wirtschaftswachstum.
 
Was allgemeinhin unter Wohlstand verstanden, damit bezeichnet wird, ist halt nicht zwangsläufig dasselbe wie Wohlergehen und schon gar nicht: Gemeinwohl.
Und Macht ist nichts Erstrebenswertes, sondern/stattdessen: Mitenscheiden, Mitgestalten, Teilhabe, Zugehörigkeit, Konsent.
 
Jobcenter, SGB II, "Bürgergeld", Hartz IV, Sanktionen: Strafe = Rache, Vergeltung, Machtdemonstration, Gehorsam, Unterwerfung erzwingen. Und bist du nicht willig, so brauch´ ich Gewalt.
Staat. Macht. Gewalt. - Vernichtung von Menschen, "Asozialen".
 
Noch einmal:
Die Perfidie besteht darin, dass Jobcenter und Gerichte, Justiz, die "Verantwortung", Schuld den Betroffenen, Sanktionierten anhängen: Du brauchst nur artig zu gehorchen, dich den Jobcenter-Auflagen, den SGB-"Pflichten" zu unterwerfen.
Tust du das nicht, folgt Strafe: Gewalt. Sukzessive Existenzvernichtung durch vollständigen!, vorsätzlich getätigten Entzug der Existenz-, der Lebensgrundlage: Nahrung, Obdach/Wohnung ... .
 
Schmerzgrenze - r e a k t i v e Aggression und Gewalt.
Inklusive Suizid - nicht als Folge von "Depression", sondern als Folge vorsätzlich getätigter, vollzogener sukzessiver Existenzvernichtung durch "Jobcenter", durch "Gesetzgeber", siehe sogenanntes "Sozialgesetzbuch", durch Gerichte, Justiz, bspw. Sozialgericht, durch den Staat, Regierungen, Regierende!
 
Jobcenter, "Arbeitsvermittler, Integrationsfachkräfte, Fallmanager, Sachbearbeiter" - Verwaltung und Knechtung von versehrten, mittellosen, nicht-vermögenden, ausgelieferten Menschen.
Ich würde mich schämen, einen solchen "Job" zu machen: bullshitjobs.
Täter von Gewalt, Existenzvernichtung: Sanktionen. Das ist charakterliche Armut.
 
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update 20. März 2024
 
Armut betrifft, belastet, beschädigt weltweit vor allem Frauen, Mütter, Alleinerziehende. Frauen, die unbezahlt, ohne Einkommen dafür zu erhalten, alleine Sorge-Arbeit, inkl. häusliche Pflege, leisten!
Das ist systematische Ausbeutung von Frauen.
Kinderarmut, Frauenarmut, Mütterarmut, Altersarmut. Patriarchat.
 
Siehe dazu u.a. die zdf-Sendung 37 Grad "Vererbte Armut" vom 27.02.2024.
Seht euch die Wohnverhältnisse an. Seht euch die "Ernährung" der Frauen und ihrer Kinder an.
 
All jene Menschen, mehrheitlich sind es nach wie vor Frauen, die diese unentbehrliche, unersetzliche Sorge-Arbeit leisten, brauchen und verdienen l ä n g s t ein existenzsicherndes Sorge-Gehalt für geleistete Arbeit, monetäre Wertschätzung, Existenzsicherung, Einkommen, statt strafbewehrtes "Bürgergeld", Grundsicherung, zementierte Armut und Ausbeutung.
 
Es sind bekanntlich gerade mittellose, nicht-vermögende, ledige, alleinerziehende Frauen, Mütter, die mit materieller Armut eben dafür bestraft werden: dass sie ledig oder geschieden sind, ich nicht an einen Ehemann binden, von ihm abhängig machen wollen.
 
Dies betrifft auch mich: Frau, zweifache Mutter, überzeugt ledig, unfreiwillig allein alleinerziehend, mittellos, nicht-vermögend, ohne Einkommen Sorge-Arbeit leistend, deshalb im Kapitalismus, vom Patriarchat mit Armut b e s t r a f t. Lebenslang.
 
Zur unten verlinkten zdf-Doku "Vererbte Armut":

Warum schaffen einige Kinder ihren Schulabschluss nicht, warum werden sie aggressiv, depressiv, resigniert: Weil sie kaum Bezugspersonen haben, keine Wertschätzung erhalten, ihre Welt klein, karg, trist, voller Sorgen, Belastungen, Ausgrenzung ist.
Woran, worüber können sie sich freuen? Es ist eine Kindheit und Jugend geprägt von Verzicht, Entbehrungen, Belastungen, Traurigkeit, Eintönigkeit. Deshalb entwickeln sie kein Selbstvertrauen, kein Selbstwertgefühl, keine Zuversicht. Täglich spüren sie ihre Ausgrenzung, fühlen sich wertlos!
 
Auch meine beiden Kinder sind ihre gesamte Kindheit hindurch nie verreist, "in Urlaub gewesen", kennen kaum Ausflüge, Geselligkeit: mehrere vertraute Bezugspersonen - es gab/gibt keine fürsorglichen, verantwortungsvollen Väter, keine Großeltern, keine Familie.
 
Als Mutter, als alleinig Fürsorge Leistende und Verantwortung Tragende, hast du all das - zusätzlich zu deinen eigenen finanziellen, existenziellen, gesundheitlichen Belastungen, Sorgen, Nöten und Entbehrungen - zu tragen, abzufedern, "auszugleichen" soweit es irgend geht.
Wer geht je mal bedürfnisorientiert, wohltuend fürsorglich, zärtlich, liebevoll, stärkend, unterstützend mit d i r, der Frau, Mutter, Gebenden, um: in all den Jahren, in bei mir mittlerweile drei Jahrzehnten!?
Jedenfalls kein Mann, "Partner". Auch keine Eltern. Sowieso nicht deine (erwachsenen) Kinder.
 
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27. März 2024
 
Ich möchte, dass jeder vermögende Mensch auf dieser Erde wenigstens einen Tag, besser eine Woche oder einen Monat "lebt" wie ein Obdachloser: ohne feste Bleibe, Geld für tägliche Nahrung erbetteln müssend, ohne Schutz vor Wetter, ohne sanitäre Anlagen ... .
 
Nein, mir geht es dabei nicht um "Rache", sondern um Erfahrung, Erkenntnis und Mitgefühl.
Vermögende Menschen sollten die Gefühle von Angst, Not, Verzweiflung, Demütigung, Ausweglosigkeit, Ausgeliefertsein, Wut (reaktive Aggression), Traurigkeit, Verlassenheit erleben. Armut.
 
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Markus Söder, CSU - "Anwalt der Fleißigen", tweet vom 21. November 2022

Markus Söder, CSU - "Anwalt der Fleißigen", tweet vom 21. November 2022

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