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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus

Wie der STAAT nicht nur, aber auch mich und mein Kind seit Jahren beschädigt - Dokumentation

 
update 14. Februar 2022
 
Da mir meine "Arbeitsvermittler" und "Fallmanager" beim Jobcenter seit Jahren sagen, sie wollten mir, Zitat "helfen", Frage dazu: Werden die darauf trainiert, gecoached sowie auch zu anderen Manipulationstaktiken, "Gesprächsstrategien"? Hat da jemand Infos, Quellen?
 
Was jedenfalls mir sofort und effektiv helfen würde: mehr Geld, für:

- gesunde Nahrung für Kind und mich über den gesamten Monat

- Mobilität: ÖPNV, Fahrrad, ggf. Führerschein, Auto: würde hier sehr vieles erleichtern bzw. erst ermöglichen

- defekten, alten Hausrat ersetzen
 
- endlich die Möglichkeit, den Zugang zu soziokultureller Teilhabe für Kind und mich

- gelegentliche Ausflüge an Wochenenden, vielleicht sogar mal

- Urlaub, verreisen: ins europäische Ausland

- Schulden bezahlen, insbes. den PfÜB der Justizkasse Hamburg
 
- infolgedessen könnte ich meinen Schufa-Eintrag und Eintrag aus dem zentralen Vollstreckungsregister entfernen lassen und erst/nur dann

- wieder eine Chance auf Unterzeichnung eines Mietvertrages haben sowie
 
- die Bank endlich wechseln, um ohne erhöhte Kontoführungsgebühren - die meine Bank, die HASPA mir rechtswidrig infolge des PfÜB der Justizkasse seit 2020 auferlegt: mtl. €20,- bis €30,- - wieder leben zu können
 
- ich könnte außerdem endlich meine chronische Erkrankung, wenigstens schulmedizinisch symptomatisch - endlich, nach 13 Jahren, behandeln lassen, weil ich mit mehr Geld erst zu den Facharztpraxen gelangte: Mobilität, siehe oben
 
- ich hätte Geld für Reparatur oder Ersatz von Brillen für Tochter und mich und

- für die kieferorthopädische Privatzahlung, die jeder KFO inzwischen verlangt: neben der Kassenleistung und dem ebenfalls zu zahlenden 20%-igen Eigenanteil!
(Wir haben eine Odyssee hinter uns.)
 
Das wären erst mal so die Sachen, die für die meisten wohlhabenden, vermögenden Leute normal, Standard sind, die unbemittelten Menschen, in, wegen Armut, lebenslang verwehrt bleiben, auch wenn/trotz dass sie arbeiten.

Hartz IV ist Dauerlockdown.
 
Und wollen wir also über "Chancengleichheit", Benachteiligung und Kinderarmut sprechen?
Meine 16-jährige Tochter kennt nicht einmal die Stadt, in der sie seit 13 Jahren wohnt - nicht: lebt. Keine Chance: ohne Mobilität, ohne: Geld.
 
Wir Ballastexistenzen, als die wir Menschen im Hartz-Vollzug nach wie vor gesehen werden, sind arm, d e s h a l b schwach, krank, beschädigt, nicht vernetzt, nicht wehrhaft, aber:
Wir sind nicht blöd.
 
Mein "Arbeitsvermittler" im Jobcenter meinte übrigens gerade vor ein paar Tagen (obligatorisches Gespräch per Telefon) zu mir, er habe diese Ausdrücke, Bezeichnungen - Asoziale, Ballastexistenzen - noch nie gehört, er kenne den Schwarzen Winkel nicht.
Noch Fragen?
 
-
update 12. Februar 2022
 
Sogenannte staatliche Unterstützung, Förderung, Hilfen, siehe sogen. Sozialleistungen, das Sozialgesetzbuch, Jobcenter, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§16i SGB II) u.a.m., siehe Leistung, Beurteilung, Bewertung von Menschen, Arbeitsmarkt, Stellenvergabekriterien
 
Es ist alles sehr viel Augenwischerei, staatliche, politische, institutionelle Heuchelei, Täuschung - alles nur pro forma, aber nicht tatsächlich, effektiv gewährt, gegeben, erbracht, nicht in Praxis wohltuend für Betroffene umgesetzt.
 
Es muss um alles, um Sozialleistungen, medizinische (Symptom-) Behandlung, diverse Gelder, Hilfsmittel, auch Erwerbsminderungsrente, oft viele Jahre, nicht selten lebenslang, zermürbend gekämpft werden und Menschen werden dabei vorrangig, eigentlich nur bürokratisch verwaltet. D a s scheint die Hauptsache, das Hauptziel zu sein - n i c h t das tatsächliche Wohlergehen, eine Verbesserung der Lebenssituation, der Lebensqualität all der (chronisch) Kranken, Alten, Kinder, Eingeschränkten, Benachteiligten, Belasteten, Versehrten.

Die Biographie all dieser Menschen spielt bspw. nach wie vor nicht die geringste Rolle, es wird nicht berücksichtigt: was wer seit Kindheit bereits wie, wie häufig, langandauernd und in welchem Ausmaß, welcher Intensität zu durchleiden, zu ertragen, zu bewältigen, worum wie zu kämpfen hatte, wodurch wie nicht selbstverschuldet (!) belastet, beschädigt wurde - zumeist lebenslang prägend, den gesamten weiteren Lebensverlauf bestimmend, mindestens beeinträchtigend.

Es spielt all das auch keine Rolle: in der Gesellschaft, in Schule, auf dem Arbeitsmarkt, bei Bewerbungen, Stellenvergabe.
Es interessiert nicht, wieviele Menschen seit ihrer Kindheit nicht selbstverschuldet - durch Eltern, Familien, Gesellschaft, Politik oder gerade nicht vorhandene Eltern, Familien, durch Vernachlässigung, Misshandlung, wegen Armut und all ihrer bekannten Folgen - wie intensiv wodurch belastet, beschädigt, lebenslang geprägt, versehrt wurden und nach wie vor werden.
 
Dass aber all dieses Ertragene, Durchlittene, Bewältigte eine immense L e i s t u n g dieser Menschen ist, wird völlig missachtet, übergangen, stattdessen wird auf sie herabgeblickt, werden sie verachtet, bemitleidet, ausgegrenzt, entwertet, gelten sie als "Versager, Gescheiterte, sozial Schwache". Als Ballastexistenzen. Nach wie vor.
 
Es interessiert Regierungen, Politik, Gesellschaft, Arbeitgeber, zahlreiche Privatpersonen nicht, ob, dass Menschen aus welchen Gründen "unterschiedliche Startbedingungen" haben, was dazu führt, was dies erhält, zementiert, warum diese Gründe, Ursachen noch immer nicht behoben werden: politisch, angemessen, zeitnah, effektiv.
 
Es interessiert nicht, aus welchen Gründen wer schon aufgrund des Zufalls der Geburt wie privilegiert, wohlhabend, vermögend - von Geburt an - ist und dies zumeist lebenslang bleiben wird, auch ohne selbst erbrachte Leistung, einfach nur, weil ein solcher Mensch das Glück hatte, in eine wohlhabende Familie geboren worden zu sein und infolgedessen einen völlig anderen, zumeist sehr viel leichteren, angenehmeren, bequemeren, müheloseren, weniger leidvollen Lebensweg gehen zu können als all jene, die dieses Glück nicht hatten und haben.

Das alles hat nicht das Geringste mit Prosozialität, sozialer Gerechtigkeit, Teilhabe, Unterstützung, Förderung, am wenigsten aber mit Heilung, Prävention, Entschädigung, Wiedergutmachung - an all diesen nicht selbstverschuldet Versehrten, Opfern (siehe auch Obdachlose, Suchtkranke ...) - zu tun.
Das Gegenteil ist der Fall: Sie werden systematisch noch zusätzlich durch Staat, staatliche Institutionen, Kontrollinstanzen, Gesellschaft, Regierungen, Justiz, Gesundheitssystem, Bürokratie beschädigt. Lebenslang. Bis zu ihrem Tod. Bürokratisch verwaltet - das ist die Hauptsache. Sonst: nichts.
 
Was hat all das mit "unangetasteter" Menschenwürde, vorgeblich gewährleisteten Grundrechten, universellen Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit, Prosozialität, Gemeinwohl, Lebensqualität (wessen nur) zu tun?
 
Es ist gezielte, wissentliche, absichtsvolle, systematische Ausbeutung, Beschädigung, sukzessive Vernichtung bestimmter Menschen weltweit: der materiell Armen, der Benachteiligten, Ausgegrenzten, Entwerteten, Versehrten. Immer noch.
 
Ich bin all die Täuschung, die manipulativen Euphemismen, die Heuchelei längst so leid.
 
Warum geben Regierungen nicht allen in Armut vegetierenden Menschen kostenfrei ein Mittel zum Suizidvollzug aus oder töten sie durch Erschießen? Es wäre ehrlicher, denn man ermordet sie ohnehin, nur leidvoller, auf Raten, indem man sie in Armut krepieren lässt. Absichtsvoll.
 
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update 08. Januar 2022
 
Aktuelle Situation hier:
 
Augenblicklich habe ich noch €270,- auf dem Konto, zur Monatsmitte kommen noch €219,- Kindergeld ´rein, davon müssen meine Tochter und ich bis Monatsende zurechtkommen.
 
Vor zwei Tagen erhielt ich die Quartalsabrechnung des Kieferorthopäden zum von mir zu leistenden Eigenanteil (über den Zeitraum der gesamten kieferorthopädischen Behandlungsdauer meiner Tochter, also für die nächsten vier Jahre): für das zurückliegende Quartal sind €155,- von mir an den KFO zu zahlen. Ratenzahlung ist nicht vorgesehen. Gerade erst im Dezember jedoch hatte ich ebenfalls eine solche Quartalsrechnung zu begleichen. Weihnachten? Vergiss es.
 
Und im Januar hat meine Tochter Geburtstag. Es ist kein Geld vorhanden für Geschenke, unabhängig von Corona auch nicht für Geburtstagsfeste, Parties, dafür fehlt mir seit Jahren die physische Kraft, Gesundheit, die organisatorischen Möglichkeiten (habe weder Führerschein noch Auto, wir haben nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung), das Geld und die hilfreiche, soziale Unterstützung wenigstens einer zweiten erwachsenen Person.
 
Mit meinem Sohn haben wir (er, ich, seine Freunde) damals jedes Jahr Kindergeburtstag gefeiert, zwar auch vergleichsweise bescheiden, im Rahmen unserer auch damals bereits armutsbedingt begrenzten Möglichkeiten - mit meiner Tochter bisher nur ein einziges Mal.
 
Bei Sohn war ich noch jünger, vitaler, noch nicht im Hartz-Vollzug und wir wohnten damals mitten in der Stadt, nicht wie jetzt mit Tochter weit außerhalb, ohne die Möglichkeit, den ÖPNV nutzen zu können, da dieser, auch mit der sogenannten "Sozialkarte" (hier in Hamburg), viel zu teuer ist.
 
Jetzt geht alles Geld für vor allem Nahrung, Lebensmittel und ihre Zahnspange drauf.
 
Außerdem habe ich nach wie vor die monatlichen Kontoführungsgebühren in Höhe von €20,- bis €30,- je Monat zu bewältigen, schon das stellt eine kontinuierliche Unterschreitung des sogen. Existenzminimums dar.
Wie und warum es dazu kam, habe ich an anderer Stelle (im blog und bei twitter) bereits ausführlich dargelegt. Auch hier trifft mich kein Verschulden oder Versäumnis - die Bank, Haspa, hat im Zuge einer Zwangsvollstreckung - eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der Justizkasse Hamburg - mein Kontomodell rechtswidrig: gemäß mehrerer BGH-Beschlüsse, ohne meine Zustimmung in ein teureres "umgestellt" - nur wegen, infolge des PfÜB.
 
Der PfÜB ist auf dem Konto, nicht etwa deshalb, weil ich so viel gesoffen, gekifft oder teure Unterhaltungselektronik, Schminke, Klamotten, Schuhe, Taschen ... auf Pump gekauft hätte, sondern resultiert aus einem von meinem Ex-Partner (der nicht Vater meiner beiden Kinder ist, mit dem ich auch nie verheiratet war) initiierten Zivilrechtsstreit in den Jahren 2017 bis 2020, bei dem er durchgehend anwaltlich vertreten war, ich jedoch armutsbedingt nicht, da mir vom zuständigen Amtsgericht, nach PKH-Beschwerde auch vom Landgericht Hamburg Prozesskostenhilfe (PKH) wegen vorgeblich "mangelnder Erfolgsaussicht" verwehrt wurde.
 
Es handelte sich um ein Eilverfahren, danach ein Hauptsacheverfahren, da mein Ex gegen mich Klage erhoben hatte.
Die einstweilige Verfügung war jedoch rechtswidrig erlassen worden, wurde vom Gericht daher mit zwei Jahren Verspätung endlich aufgehoben - per Beschluss. Es hätte demzufolge durchaus "Erfolgsaussicht" bestanden und es hätte mir schon für das Eilverfahren PKH vom Amtsgericht bewilligt werden müssen.
 
Leider ändert dies nichts daran, dass ich nun u.a. die Gerichtskosten, mir vom Gericht auferlegt und von der Justizkasse Hamburg eingetrieben,  nach wie vor zu tragen habe und die Justizkasse mir den o.gen. PfÜB ´reinwürgte. Mit der Folge der rechtswidrigen "Kontoumstellung", Änderungskündigung meiner Bank, aus der diese  seit 2020 allmonatlich immens hohen Kontoführungsgebühren resultieren.
Mit der weiteren Folge, dass ich einen Eintrag ins Zentrale Vollstreckungsregister und einen Schufa-Eintrag habe.
 
So viel auch nochmal zur Klassenjustiz:
Wer vor Gericht wegen Unbemitteltseins, materieller Armut nicht anwaltlich vertreten sein kann (und selbst nicht über juristische Kenntnisse, Ausbildung, Erfahrungen verfügt), während die Gegenseite ihrerseits anwaltlich vertreten ist, wird vor Gericht immer unterliegen.
Keine Chance ohne (versierten) Anwalt.
 
So viel auch nochmal zu "Recht", durchbürokratisierter Justiz und Gerechtigkeit.
Denn ich bin kein Einzelfall - zahlreichen Menschen wird von Gerichten längst systematisch PKH wegen vorgeblich "mangelnder Erfolgsaussicht" verwehrt.
Wer also vor Gericht mehrheitlich rechtlich unterliegt, weil ohne anwaltliche Vertretung, sind unbemittelte Menschen. Und das soll offenbar so, anderenfalls wäre es längst - politisch, gesetzlich - geändert, dieser Missstand behoben worden.
 
Auch hier könnte ich nur mit der Unterstützung anwaltlicher Vertretung Klage gegen die Bank erheben. Ein von mir bereits vollzogenes Eil- und vorgelagertes Schlichtungsverfahren brachte jeweils keinen Erfolg, da ich wiederum nicht anwaltlich beraten und vertreten war, mir hierfür das erforderliche Geld fehlt.
Das wissen die Banken selbstredend, deshalb können sie sich erlauben, mit unbemittelten Menschen in dieser - rechtswidrigen - Weise um- und vorzugehen. Sie wissen ja, dass und warum wir uns nicht erfolgreich, via Rechtsweg, zur Wehr setzen können.
 
Nein, ein Bankwechsel ist unter laufender Pfändung leider nicht so einfach, d.h. faktisch gar nicht möglich - bisher fand ich keine Bank, die hierzu bereit ist: ein Basiskonto mit P-Kontoschutz einzurichten, denn man darf nur ein einziges solches Pfändungsschutzkonto führen, das bisherige muss also zunächst gekündigt werden, bis man ein neues bei einer anderen Bank eröffnen, beantragen kann, in dieser mehrwöchigen Übergangszeit bleibt der Pfändungsschutz infolgedessen n i c h t durchgängig erhalten - das Konto kann vom Gläubiger also abgeräumt werden, er hat dann vollen Zugriff auf die Geldeingänge, auch: auf Sozialleistungen. Rechtlich kann hiergegen nicht vorgegangen werden - es heißt dann eben, zum Schutz gäbe es ja das P-Konto, die P-Konto-Vereinbarung. Die aber bei Bankwechsel nicht durchgehend besteht, erhalten bleibt.
 
Man ist für Banken kein attraktiver Kunde, wenn man unbemittelt, arm ist und überdies eine Pfändung laufen hat, die Banken versuchen, solche Kunden abzuwimmeln. Ich bin auf durchgängigen Pfändungsschutz jedoch dringend angewiessen, da ich anderenfalls über keinen Cent mehr verfügen kann, d.h. auch die Sozialleistungen ohne P-Kontoschutz vollständig abgeräumt werden können und dürfen. Um das zu verhindern, gibt es eben dieses P-Konto. Aber mit einem, wegen eines solchen jedoch will keine Bank dich als Kunde "aufnehmen".
 
Die Justizkasse Hamburg hatte gleich im PfÜB damals eine Ratenzahlung ausgeschlossen, diese verwehrt.
 
Infolge der Pfändung hatte ich auch eine Vermögensauskunft vor dem Obergerichtsvollzieher abzugeben und habe infolgedessen einen Eintrag ins Zentrale Vollstreckungsverzeichnis sowie einen Schufa-Eintrag. Unter diesen Voraussetzungen und der Unmöglichkeit, selbst den Betrag an die Justizkasse je zahlen, die Pfändung damit beheben zu können, werde ich bspw. nie je wieder eine andere Wohnung anmieten, einen Mietvertrag unterzeichnen können und habe ich diese hohen Kontoführungsgebühren - im Hartz-Vollzug - zu tragen. Das ist Geld, das meiner Tochter und mir allmonatlich, bereits seit 2020 erheblich, spürbar fehlt.
 
Deshalb muss das Kind sich "zu Weihnachten" oder "zum Geburtstag" dann eben auch mit erforderlicher, deshalb neu gekaufter Unterwäsche, Socken oder auch Schuhen oder Secondhandkleidung "als Geschenk" zufriedengeben, da all solches hier nicht "außer der Reihe" finanziert werden kann.
 
Kürzlich hatte ich überdies einen Reisetrolley zu kaufen, da meine in Kürze sechzehnjährige Tochter - bisher das erste und einzige Mal in ihrem Leben - mit der Schule "verreist" war: eine Woche im tristen November in Travemünde.
Das Jobcenter zahlt hierfür nur das Geld für Verpflegung (Essen) und die Fahrtkosten, alles andere, das ggf. benötigt wird, wie bspw. eben ein Koffer, eine Reisetasche, ein Rucksack (je nach Fahrt, Gegend ...) ist aus dem Hartz4-Regelsatz zu zahlen, der ohnehin schon für das Nötigste erheblich zu gering ist.
 
Außerdem musste ich, ebenfalls im November, €60,- Strafgebühr an den HVV abdrücken. Weshalb ich ein Mal mit meiner Tochter e i n e Bahnstation in den benachbarten Stadtteil zum Termin bei einem dortigen Kinderarzt "schwarzgefahren" bin, hatte ich ebenfalls bereits ausführlich im blog und bei twitter erläutert.
 
Das alles ist Geld, das uns hier dann jeden Monat am Essen fehlt - von allem weiteren, bspw. sowas wie "soziokulturelle Teilhabe", gar nicht erst angefangen.
 
Nein, auch dies ist, wie immer, kein Spendenaufruf. Nein, ich ziele nicht auf Mitleid ab, sondern wünsche mir Anerkennung, Wertschätzung, Verständnis und: SOLIDARITÄT.
 
Aber wer von all den Mittelschichtszugehörigen, Bessergestellten, Wohlhabenden, Vermögenden will sich schon mit "Asozialen, Ballastexistenzen" aktiv s o l i d a r i s i e r e n und Hartz IV abschaffen, es durch ein menschenwürdiges, existenzsicherndes, emanzipatorisches BGE und ein ebensolches Sorge-Gehalt für alle häusliche Sorge-ARBEIT-Leistenden ersetzen? Eben.
Drum bleibt alles, wie es ist: aussichtslos, zermürbend, beschädigend, systematisch sukzessive existenzvernichtend: psychisch, sozial und physisch.
 
W a s hat all das, ein solches jahre- jahrzehnte-, oft lebenslang währendes nacktes Existieren, bloßes Vegetieren in, w e g e n Armut mit Menschenwürde zu tun?
 
Diese, d.h. ein "Mindestmaß an soziokultureller und gesellschaftlicher Teilhabe" ist jedoch, laut mehrerer Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, siehe unten verlinkt, integraler Bestandteil dieser viel beschworenen Menschenwürde.
 
Hartz IV ermöglicht solche "soziokulturelle und gesellschaftliche Teilhabe" nicht - auch nicht ein "Mindestmaß" daran. Schon allein aufgrund nicht zugänglicher Mobilität, da auch diese: zu teuer. - Menschenwürde?
 
Warum geben Regierungen nicht allen in Armut vegetierenden Menschen kostenfrei ein Mittel zum Suizidvollzug aus oder töten sie durch Erschießen? Es wäre ehrlicher, denn man ermordet sie ohnehin, nur leidvoller, auf Raten, indem man sie in Armut krepieren lässt. Absichtsvoll.
 
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25. Oktober 2021
 
Nur, um es euch ggf. doch nochmal ein wenig anschaulicher, nachvollziehbarer zu machen:
2G kennen Menschen in Hartz IV, im Hartz-Vollzug, in Armut schon sehr lange.
 
So erinnere ich mich bspw. nicht mehr, wann ich das letzte Mal in einem Café, Restaurant oder Kino war.
Das muss vor der Schwangerschaft und Geburt meines Sohnes gewesen sein, also vor 28/29 Jahren.
 
In einem Flugzeug habe ich in meinem ganzen Leben noch nie gesessen.
Ausflüge, Urlaub kenne ich nur aus meiner Kindheit: Österreich, als ich 12 Jahre alt war.
 
Meine beiden Kinder sind mit mir noch nie je verreist.
 
Besuche von Theatern, Konzerten, Kabarett, Festivals oder anderen kulturellen Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen haben meine Kinder (mit mir) nie je erlebt, ich selbst dies zuletzt auch vor mehr als 30 Jahren. Ich bin 48 Jahre alt.
 
Es gab in meinem Leben keine Auslandsaufenthalte, keine Parties (erstmals wurde ich im Alter von 19 Jahren ungeplant alleinerziehende Mutter, ohne jeglichen familiären Rückhalt, Beistand, Unterstützung, ohne finanzielle Sicherheit ...), keine Kurz-, Wochenend-, Städtetrips.
 
Viele Jahre reichte das Geld nicht einmal für einen Friseurbesuch, allenfalls für meine Tochter. Ich selbst war in diesem Jahr (ausgerechnet, ja) das erste Mal seit 2017 wieder bei einem Friseur. Davor schnitt ich mir die Haare (mehr schlecht als recht) selbst.
 
Für Führerschein, gar Auto und/oder den ÖPNV reicht das Geld nicht - seit 28 Jahren allein alleinerziehend mit 2 Kindern. Also sind wir nicht "mobil". Mit allen sich daraus ergebenden bekannten Folgen: keine Möglichkeit, Facharztpraxen in anderen Stadtteilen, für die erforderliche medizinische Behandlung, aufsuchen zu können, keine Besuche bei Freunden möglich, keine Ausflüge, keine Kulturstätten, Freizeitveranstaltungen.
Der Bewegungsradius beschränkt sich auf den eigenen Stadtteil, die Lebensmittelläden, die man fußläufig erreichen kann. Einzige "Freizeitgestaltung" sind Spaziergänge  - über Jahre auf den immer gleichen, bekannten Wegen - nur im eigenen Stadtteil.
 
Ja: Es ist wie offener Strafvollzug. Bestrafung für Armut mit Armut und Entzug der soziokulturellen Teilhabe, der Menschenwürde, letztlich und sukzessive: der gesamten Existenz. Vegetieren und Sterben auf Raten, in Einsamkeit, sozialer Isolation - ausgegrenzt, vor der Öffentlichkeit verborgen, bürokratisch, durch Jobcenter, verwaltet. Eine Nummer - "Kundennummer".  Kunden der Armuts- und Vernichtungsmaschinerie: des menschenverachtenden HartzIV-Systems.
 
Kleidung, Möbel, Hausrat sind hier für alle von jeher Secondhandware.
 
Für Sportverein, Fitness im Verein fehlte mir immer schon das Geld - ich habe seit meiner Kindheit "Sport" mehrmals wöchentlich zu Hause gemacht - mit Kassetten, CDs, DVDs.
 
Jetzt bin ich in Folge der langjährigen materiellen Armut dauerhaft mangelernährt und untergewichtig. Mein BMI liegt zwischen 17,6 und 17,9. Körpergewicht schwankt zwischen 48kg und 50kg.
 
Nein, Fotos zeigen nicht, wie es mir "alltäglich" physisch und psychisch seit Jahren geht und auch meine Aktivität auf twitter lässt hierzu kaum Rückschlüsse zu - wie das sicher auf uns alle zutrifft. Jeder trägt seine "Maske", wenn, weil, so lange sie/er muss ... .
Aber Dokumentation mittels auch Fotos findet sich ebenfalls im blog.
 
Nein, ich bin kein "bedauernswerter Einzelfall" - etlichen Menschen geht es, auch gerade in Deutschland, ähnlich wie mir oder auch noch schlechter ... . Zumeist: ohne eigenes Verschulden.
 
Viele andere schämen und verstecken sich, können sich aus verschiedenen Gründen nicht so offen "outen", angreifbar ... machen oder wollen es auch schlicht nicht.
 
Ich habe viele Jahre gekämpft, Opfer gebracht, etliches entbehrt, Verzichte geleistet - mit und für zwei Kinder, alleinerziehend, als gratis Sorge-Arbeit-Leistende.
Neben Jobs, Ausbildungen, halbem Studium, zahlreichen Umzügen und chronischer physischer Krankheit.
 
Ja, ich bin genau das: lebensmüde. Längst.
 
Zu lange zu viel Scheisse fressen müssen. Wenn andere "mehr" aushalten ..., bitte. Mir reicht es schon lange. Ich bin weder Masochistin noch Märtyrerin.
 
Und NEIN: Ich will nicht "Mitleid" - ich will Wertschätzung für all das Ertragende, Durchlittene, Bewältigte, für all das Kämpfen, Aushalten, Entbehrenmüssen, ich will Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Zugehörigkeit, Sozialkontakte oder einfach endlich SCHICHT.
update 08. Februar 2021
 
Nichts hat sich geändert, "gebessert". Nichts von all dem wird sich zu meinen Lebzeiten ändern, "bessern". Es war, ist und bleibt alles Kämpfen, Mühen, Leiden, Ertragen, Bewältigen vergeblich.
 
Das sind die Gründe, weshalb ich sage, dieser Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesregierung beschädigt u.a. auch mich und mein Kind:
 
- Hartz IV seit 16 JAHREN (seit 2005): Armut, Jobcenter
 
- seit 2016 mehrere Klagen vorm "Sozial"gericht, davon noch vier rechtshängig, soweit ich es noch überblicken kann.
 
- von 2018 bis 2020: Zivilrechtsstreit, initiiert durch Ex, er anwaltlich vertreten, ich nicht: PKH-Verwehrung wg. vorgeblich mangelnder Erfolgsaussicht, PKH wird von Fachgerichten auf diese Weise längst systematisch verwehrt, Klassenjustiz, denn:
 
ohne PKH kein finanzieller Zugang zu Anwalt, Rechtsvertretung, infolgedessen kein effektiver Rechtsschutz.
 
Auch vor dem Amtsgericht unterliegt, wer anwaltlich nicht vertreten ist, während es die Gegenseite ist. Keine sogen. "Waffen-", Rechtsschutzgleichheit nach dem Grundgesetz. Klassenjustiz.
Bereits vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang.
Somit konnte auch ich rechtlich nur unterliegen.
 
- Finanzgericht (alte Kindergeldsache, ebenfalls kein Verschulden oder Versäumnis auf meiner Seite): auch hier wurde mir PKH (letztes Jahr) wegen mangelnder Erfolgsaussicht verwehrt, ich also wieder, wie stets: ohne anwaltliche Vertretung. Rechtsstaat, Klassenjustiz.
 
- Familiengericht: Vor zwölf Jahren wurde mir von diesem das Sorgerecht für meinen damals 16-jährigen Sohn auf dessen Betreiben hin entzogen, ohne dass mir Kindeswohlgefährdung oder -schädigung angelastet wurde/werden konnte. Ja, das ist möglich: im deutschen Rechtsstaat.
 
- Jugendamt: an selbiges hatte ich mich damals wiederholt Hilfe suchend gewandt, ich wurde nur abgewimmelt: so bspw. mein Antrag auf Erziehungsbeistand. Es gab vom Jugendamt schon lange vor dem Sorgerechtsentzug keinerlei Unterstützung, Beratung, Begleitung.
 
Ich kann in Worten nicht mehr ausdrücken, w i e intensiv mich dieser "Rechts- und Sozialstaat", diese Bundesregierung, deren Menschenbild wie auch das von Richtern, Polizisten, Staatsanwälten, Jobcentermitarbeitern abstößt, anwidert.
 
Mein Verbrechen:
Ich bin materiell arm, überzeugt ledig (keine Ehe-Magd), leider seit nun 28 Jahren nonstop (mit zwei Kindern) allein alleinerziehend, habe keinen sozialen, familiären Rückhalt, Beistand, Netzwerk, Beziehungen und bin seit 2009 chronisch physisch krank.
 
Ausführliche Hintergrundinfo findet sich detailliert und maximaltransparent (inkl. Quellenmaterials) in nachfolgend verlinkten blog-Einträgen offengelegt.
 
Dieser Staat tätigt systematische Vernichtung bestimmter Menschen: Ballastexistenzen (NS-Ideologie und -Terminologie). 
 
STAAT - MACHT - GEWALT.
Immer schon.
 
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update 09. September 2020
 
In Stichworten:
 
- keinerlei Unterstützung vom Jugendamt, obwohl wiederholt eigeninitiativ erbeten (so z.B. einen Erziehungsbeistand, Jugendamt wimmelte mich nur ab), Folge: rechtswidriger Sorgerechtsentzug bei meinem damals 16-jährigen Sohn, vor zehn Jahren, Familiengericht, fehlerhaftes Gutachten ...
(Nein, es ging nicht um einen Sorgerechtsstreit mit dem Vater, ich hatte das alleinige Sorgerecht, war auch nie verheiratet).
 
- Jobcenter, Hartz IV, Kinderarmut, Mütterarmut: seit 15 JAHREN, rechtswidrige Jobcenterbescheide und Sanktionen, Sozialgericht Hamburg, mehrere Klagen rechtshängig, davon eine bereits seit 2016; keinerlei Förderung durch Jobcenter, berufliche Qualifizierung: verwehrt, verweigert (siehe dafür erforderlichen, beantragten, aber verwehrten, sogen. "Bildungsgutschein")
 
- Inkasso-Service der BA, rechtswidrige Kindergeldrückforderung, immens hohe Säumniszuschläge: seit zehn Jahren!, kein Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen, keine Klagemöglichkeit mehr, Zwangsvollstreckung, Finanzgericht Hamburg
 
- Justiz: Amtsgericht und Landgericht Hamburg - auch hier Zwangsvollstreckung, PfÜB, Schufa-Eintrag
 
- Bank, Sparkasse: kämpfe hier aktuell gerichtlich gegen die unrechtmäßige fristlose Kündigung und "Umstellung" meines günstigen Kontos in ein erheblich teureres Kontomodell (€30,- Kontoführungsgebühr je Monat) im Rahmen der Zwangsvollstreckung, des PfÜB (siehe oben)
 
- all das an allen Fronten in all den Jahren ohne anwaltliche Vertretung, da unbemittelt und PKH verwehrt wurde, obwohl die jeweilige Gegenseite stets anwaltlich vertreten war und ist. Klassenjustiz. Rechtsstaat.
 
Noch Fragen?
 
Was ich verbrochen habe und wofür ich von diesem Rechtsstaat b e s t r a f t werde:
 
Ich bin überzeugt ledig, unfreiwillig alleinerziehend, nicht-vermögend, erwerbslose Sorge-Arbeiterin, politisch links, Radikalfeministin, habe seit frühester Jugend/Kindheit keinen familiären Rückhalt, Beistand.
 
Ausführliches und Nachweise zu all dem: siehe unten verlinkte blog-Einträge.
 
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Rutger Bregmann über Armut - "Poverty isn´t a lack of character, it´s a lack of cash", TED

Klassenjustiz - Volltreffer, Danke.
 
Meine Rede: PKH wird aus politischen Gründen abgelehnt mit Begründung der fehlenden Erfolgsaussicht - so wird dir der Zugang zur Wahrung, zum Schutz deiner Rechte - über den rechtsstaatlichen Weg - von vornherein verwehrt, verweigert. Basta.

Und ähnlich die ÖRA (Öffentlichen Rechtsauskunft) in Hamburg und Bremen: Du kriegst mehr schlechte als rechte Rechtsberatung, aber k e i n e Rechtsvertretung vor Gericht (dürfen sie nicht machen). - Praktisch, nicht wahr? So kann man zwar behaupten, den materiell Armen theoretisch Zugang zum Rechtsweg zu ermöglichen, in der Praxis wird dieser jedoch vollständig verstellt.

In höheren Instanzen und vor Landgerichten besteht jedoch Anwaltszwang. Was machst du dann: ohne Anwalt, ohne Rechtsvertretung? Genau.
Und wie oft wurden Verfahren vor Amtsgerichten o h n e Rechtsbeistand/Anwalt gewonnen? Genau.
 
Die Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaften) und Justiz schützt folglich die Vermögenden, das Kapital - wie von jeher.
Sollte ich irren: bitte Gegenbeweise erbringen.
 
"[...] Im Gegenteil: Mit der zunehmenden Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsschichten aus dem gesellschaftlichen Leben durch Hartz IV, prekarisierten Arbeitsverhältnissen und einer unsozialen Bildungs- und Hochschulpolitik ist der kritische Jurist als Staatsdiener ebenso wenig nachgefragt wie der kritische Richter. Mehr noch: Die Wahrnehmung von Rechten durch sozial deklassierte Gruppen und Menschen ist mehr denn je unerwünscht. Es geht nicht mehr nur darum, den Zugang von Arbeiterkindern zum Richterberuf zu erschweren. Es geht vielmehr darum, ganze Bevölkerungsschichten den Zugang zum Recht zu erschweren:
 
In diese strategischen Überlegungen passt das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung, die gemeinsam mit der Regierung Baden-Württembergs die in den 70er Jahren eingeführte Prozesskostenhilfe reduzieren und damit Klassenjustiz ganz offiziell wieder hoffähig machen will. Zwar erleichtert die bisherige PKH nur den Zugang zum Gericht, garantieren tut sie ihn nicht. Bei verlorenen Zivilprozessen muss die „arme“ Partei trotzdem die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Bei den Verwaltungsgerichten ist die Ablehnung der PKH wegen „mangelnder Erfolgsaussichten“ beliebt. Schon gibt es auch bei anderen Gerichten (z.B. beim Arbeitsgericht Elmshorn) an die Öffentlichkeit gerichtete Hinweise, dass PKH n u r bei „Erfolgsaussicht“ gewährt würde. Und tatsächlich: Über den Umweg der Verneinung einer angeblich mangelnden Erfolgsaussicht wird oft im „Kurzverfahren“ die Rechtsverfolgung selbst unterbunden. [...]
 
Allerdings darf nicht übersehen werden: Der Zugang zur Justiz und damit zum Recht wird vor allem durch soziale Angst und Unwissenheit eingeschränkt. Wer Angst um seinen Arbeitsplatz hat, beschwert sich nicht. Wer in prekären Arbeitsverhältnissen steht, klagt nicht beim Arbeitsgericht. Wer als Hartz IV-Empfänger seine Rechte nicht kennt, geht nicht zum Sozialgericht. Wer Angst um den Aufenthalt seiner Familie und seiner Kinder hat, wird versuchen, durch Ruheverhalten gegenüber der Behörde, weniger durch Konfrontation eigene Rechte zu wahren.
 
Deshalb nutzt auch die Forderung nach „mehr Rechten“ wenig. So ist bei den Arbeitsgerichten z.B. z.Zt. ein geringerer Arbeitsanfall als noch vor wenigen Jahren. Beim Arbeitsgericht Stade waren bei einer Kammersitzung am 29.05.2007 gerade einmal 2 (!) Sachen angesetzt. Vor 5 Jahren wären es mindestens 10 gewesen ….Mehr Richter nutzen hier wenig. Selbst die soziale Zusammensetzung der Richter und deren Einstellung ist zur Zeit nicht das zentrale aktuellste Problem. Wohl aber Aufklärung, Rechtshilfe, und Rechtssicherheit im Alltag für die Bürger.
 
Deshalb muss der Kampf gegen die Rückkehr zur Klassenjustiz begleitet sein von dem Kampf für die Verteidigung u n d Wahrnehmung vorhandener Rechte. Damit erhält der Kampf für Arbeitsplatzsicherheit und mehr Kündigungsschutz sowie für einen gesetzlichen Mindestlohn und ein gesetzliches Mindesteinkommen nicht nur sozialstaatliche Bedeutung. Vielmehr ermöglichen solche Schritte erst einen funktionierenden Rechtsstaat. Zugleich muss der Kampf gegen die Rückkehr in der Klassenjustiz und für die Verteidigung der Errungenschaften der Prozesskostenhilfe begleitet sein von mehr Rechtsaufklärung und Rechtshilfe (in entsprechenden Projekten) für die betroffenen Menschen. Erst d a n n wird es kein Zurück mehr zur Klassenjustiz alter Prägung geben können."
 
Quelle: rosalux.de - "Zurück zur Klassenjustiz?", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
"[...] 1. Menschenwürde, Art. 1 GG
 
Es kann als zutreffender verfassungsrechtlicher Ansatzpunkt des Rechtsinstituts der Prozesskostenhilfe die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG gesehen werden.
 
2. Gleichheitssatz, Art. 3 I GG
Vor allem das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung wiederholt auf den Gleichheitssatz als verfassungsrechtlichen Standort des Prozesskostenhilferechts berufen.[3]
Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Rechtsstaatsprinzip die eigenmächtige gewaltsame Durchsetzung von Rechten grundsätzlich verbietet. „Es ist ein zentraler Aspekt der Rechtsstaatlichkeit, die eigenmächtig-gewaltsame Durchsetzung von Rechtsansprüchen zu verwehren. Die Parteien werden auf den Weg vor die Gerichte verwiesen.[4]
 
3. Rechtsweggarantie, Art. 19 IV GG
Der ZPO-Kommentar von Baumbach/Lauterbach sieht die Rechtsweggarantie als den verfassungsrechtlichen Standort des Prozesskostenhilferechts.[5]
 
4. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG
Vereinzelt finden sich in der Rechtsprechung auch Hinweise auf das Sozialstaatsprinzip als verfassungsrechtlichen Standort des Prozesskostenhilferechts.[6]
 
5. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
In mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird auch das Rechtsstaatsprinzip als verfassungsrechtlicher Standort des Prozesskostenhilferechts genannt.[7]
 
6. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Prozesskostenhilfe wird vereinzelt auch direkt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG, abgeleitet.[8]
 
Es stellt sich die Frage, inwieweit das geltende Prozesskosten-/Beratungshilferecht mit diesem Grundrecht vereinbar ist.
 
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs als die verfassungsrechtliche Garantie für eine umfassende prozessuale Mitwirkung des einzelnen Bürgers am gerichtlichen Verfahren ist als Verfassungsgrundrecht für das gesamte Prozessrecht und die gerichtliche Verfahrenspraxis von außerordentlich großer Bedeutung.
 
Es ist deshalb nur konsequent, dass auch das Prozesskosten-/Beratungshilferecht verfassungsrechtlich unmittelbar aus Art.103 I GG abgeleitet wird.
 
Im Prozesskostenhilferecht ist bedenklich, das eine Bewilligung nicht nur von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit des Antragstellers, sondern darüber hinaus von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Im Einzelnen geht es um die Frage, ob es mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG, vereinbar ist, dem rechtsuchenden Bürger, der selbst die Kosten für einen zu führenden Prozess nicht aufbringen kann, Prozesskostenhilfe zu verwehren, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, vgl. § 114 ZPO.
 
II. Diskussion einiger dieser Ansätze
Bereits in der Begründung zum Armenrecht der ZPO wurde ausgeführt[9], dass die Prozesskostenhilfe aus der Notwendigkeit gleichen Rechtsschutzes für arm und reich folgt. Wenn der Staat den Zugang zu den Gerichten schon mit erheblichen finanziellen Anforderungen verbindet, wie dies durch Gerichtskostenvorschriften, Anwaltszwang etc. geschieht, dann muss er auch durch besondere Regeln zugunsten unbemittelter Personen dafür sorgen, dass auch diese Personen ihre materiellen Rechte durchsetzen können.[10] Die Prozesskostenhilfe erweist sich damit als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung.
 
Versteht man Prozesskostenhilfe als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung, dann wird eine entsprechende gesetzliche Regelung zwar in erster Linie durch das Prinzip des sozialen Rechtsstaates gefordert. Dabei ist aber der Akzent nicht allein auf die sozialstaatliche, sondern auch und vor allem auf die rechtsstaatliche Komponente zu legen und die Prozesskostenhilfe an den verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien zu messen.[11]
 
So gesehen vermag die Ausgangslage des Bundesverfassungsgerichts, man müsse eine weitgehende Angleichung der Situation des Bemittelten und des Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangen (Prinzip der Rechtsschutzgleichheit), nicht voll zu befriedigen, da sie die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips und der Rechtsschutzgewährung vernachlässigt.
 
Eine dominierende Zuordnung zum Sozialstaatsprinzip birgt die Gefahr in sich, Einschränkungen der Prozesskostenhilfe in allzu weitem Umfang zu tolerieren, soweit sie nur sachlich begründet sind. Der allgemeine Gleichheitssatz, Art. 3 I GG, verstanden als Willkürverbot, vermag daran allein kaum etwas zu ändern. [...]"
 
 
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
-
27. Oktober 2018
 
Wie häufig wird Prozesskostenhilfe eigentlich wegen vorgeblich mangelnder Erfolgsaussicht versagt, verwehrt, von Richtern per Beschluss abgelehnt und den PKH Beantragthabenden damit der Rechtsweg vollständig verstellt, abgeschnitten, der Rechtsschutz entzogen?
 
Dies im Übrigen auch deshalb, weil sie ohne PKH-Bewilligung bspw. in Verfahren vor Amtsgerichten (ohne Anwaltszwang) keine Beiordnung eines Anwalts gemäß §121 Abs. 2 ZPO erhalten bzw. beantragen können, obgleich die Gegenseite anwaltlich vertreten ist; mit der Folge, dass keine Rechtsschutzgleichheit (keine sogenannte "Waffengleichheit") besteht, die nicht anwaltlich vertretene Partei somit zwangsläufig immer unterliegt, weil sie - im Gegensatz zum Gegner - keinen Anwalt hat.
 
Und das, obgleich die Angleichung der Situation zwischen bemittelter (vermögender) und unbemittelter (materiell armer) Partei verfassungsrechtlich (Grundgesetz Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3) zwingend geboten ist, d.h. vorgenommen, rechtlich gewährleistet sein muss, siehe die Pflicht des Gerichts zur Gleichbehandlung der Parteien sowie das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK) .

Wievielen "unbemittelten" Menschen wird der Rechtsweg also durch Gerichte/Richter unrechtmäßig, dabei absichtsvoll, vorsätzlich abgeschnitten, der Rechtsschutz verwehrt?

Und wieviele der hiervon Betroffenen, Beschädigten (denn s i e bekommen - als unterliegende Partei - durch das Gericht üblicherweise die gesamten Verfahrenskosten auferlegt ...) ziehen durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht bzw. wieviele tun das wohl mehrheitlich gerade nicht, weil es sie zu viel Kraft, Nerven, Geld, Zeit kostet, sie es sich nicht zutrauen, da ihnen die erforderlichen juristischen Kenntnisse und ein Rechtsbeistand fehlen, ihnen außerdem auch hier zu viele Steine vorab in den Weg gelegt, rechtliche Hürden aufgestellt werden?

In der Zusammenschau:

Wieviele "unbemittele" (materiell arme) Menschen kommen also allein deshalb schon nicht zu ihrem (gesetzlichen) Recht, w e i l sie materiell arm sind, weil sie offenbar als Menschen zweiter bzw. dritter Klasse gelten, die "man" - Staat, Justiz, auch Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaften, diverse Behörden), Gesetzgeber, Regierung - offenbar getrost noch zusätzlich belasten, beschädigen und letztlich damit vernichten kann, d a r f: im deutschen Rechtsstaat?

Wieviele Richter tätigen demnach wie häufig das Folgende:

- Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör
- Verstoß gegen das Willkürverbot
- Verstoß gegen das Gebot der Fairness und Gleichbehandlung
 
?
 
Gibt es hierzu irgendwelche Untersuchungen, Zahlen, Daten? Wenn nein, warum nicht?

Denn anders erklärt sich zumindest mir diese systematische Vorgehens-/Handlungsweise, diese strukturelle Gewalt nicht.

Man muss dazu wissen, dass die PKH-Ablehnung wegen (vermeintlich, vorgeblich) mangelnder Erfolgsaussicht in wohl der Mehrzahl der Fälle verfassungswidrig ist - siehe entsprechend zahlreiche, bereits vorhandene Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts hierzu, diese dürften jedoch nur die Spitze des Eisbergs darstellen.

Siehe bspw. diese (es gibt noch zahlreiche weitere BVerfG-Beschlüsse zur PKH-Ablehnung):

1 BvR 1450/00, 1 BvR 1998/02, 1 BvR 1152/02, 1 BvR 439/08, 1 BvR 274/12, 1 BvR 2507/16
 
Ganz besonders schlechte Erfolgsaussichten haben im Übrigen auch all jene Unbemittelten und Durschnittsverdiener, die vor Finanzgerichten in Steuersachen klagen. Warum das wohl so ist ... . ;) Rechtsstaat.
 
-
Was soziale Kontakte anbetrifft, hatte ich dazu ja im blog an mehreren Stellen ausführlich dargelegt, wie sich das im Hartz-Vollzug meist verhält, wie es also nicht nur, aber auch mir ergeht:

Da deine Wohnung herunterkommt, weil du defekte Möbel und Haushaltsgeräte, Hausrat nicht ersetzen oder reparieren kannst, weil du kein Geld und Kraft für Renovierung hast (für bspw. Tapete, Farbeimer - erst mal besorgen können: ohne Auto, ohne den ÖPNV nutzen zu können - dann das Geld, das für auch weitere erforderliche Mittel wie Pinsel, Lack etc. erforderlich ist, von Fußbodenbelag gar nicht erst anzufangen), da du selbst kontinuierlich physisch abbaust (weil du dich nicht gesund ernähren kannst, da hierfür das Geld fehlt, weil du nicht mobil sein kannst, somit keine Facharztpraxen für Untersuchungen und Behandlungen aufsuchen kannst, vor allem nicht regelmäßig, wenn/weil erforderlich, weil bestehende chronische oder auch aktuelle Erkrankungen sich somit kontinuierlich zwangsläufig verschlechtern: ohne angemessene, erforderliche Behandlung), da du dich infolge all dessen schämst, schlecht fühlst - physisch wie psychisch - da du auch keine Möglichkeit für Selbstwirksamkeit hast (Qualifizierung bspw., medizinische Behandlung, Regenerationsmöglichkeiten - durch bspw. gute, gesunde Ernährung, durch soziale Kontakte, durch Anerkennung, Wertschätzung, durch auch sozio-kulturelle Teilhabe, Ausflüge, Urlaube, Abwechslung, Geselligkeit, erlebte Freude) und somit keinerlei Perspektive auf Verbesserung, sondern nur die Aussicht auf permanente, unausweichliche Verschlechterung (denn jünger und gesünder wird man üblicherweise nicht: ohne entsprechende Möglichkeiten, gesund leben zu k ö n n e n) und durch insbesondere die Last, die du bereits mit dir trägst (viele Menschen: seit ihrer Kindheit, die oft auch schon belastend, beschädigend für sie war - mit entsprechenden Folgen für Körper und Psyche ...) und all das, das du bereits erlitten und bewältigt hast (bspw. allein mit zwei Kindern - mit allen Belangen alleine: Gesundheit und Entwicklung der Kinder, Kindergarten- und Schulzeit, alle Dinge, die sie benötigen wie gute Nahrung, Kleidung, Anregungen, Spielzeug, Fahrräder, Erlebnisse, Pflege kranker Kinder, mehrere Krankenhausaufenthalte (auch alleine mit Kind), zzgl. diverser erforderlicher Umzüge - wiederholt quer durch die Republik - sowie diverser gemachter Jobs, Ausbildungen, Studium, durch außerdem "Widerfahrnisse" (wie bspw. Suizide nahestehender Menschen, Verlust von nahegestanden habenden Menschen durch deren Tod) oder auch die Erfahrung, dass die Menschen, die dir eigentlich nahestehen sollten (Eltern, erwachsener Sohn, Partner) dir massiv in den Rücken fallen, an die Karre pinkeln, dich zusätzlich beschädigen und in deiner Not vollständig im Stich lassen, wahrscheinlich sogar froh sind, wenn du endlich krepiert bist - ja, vor dem Hintergrund all dessen (also in meinem Fall der zurückliegenden ca. 30 Jahre:
 
ohne familiären, sozialen Rückhalt, in materieller Armut, mit zwei Kindern alleine, selbst seit Jahren chronisch physisch krank ohne Behandlungsmöglichkeit und vom letzten "Partner" vergewaltigt worden seiend sowie dann noch all der Jobcenterschikanen, -beschädigungen)
 
ist mir tatsächlich inzwischen restlos die Luft ausgegangen. Ich bitte um Nachsicht.

Wenn es andere gibt, die "mehr" länger aushalten: schön für sie. Ich habe geleistet, was im Rahmen meiner physischen und psychisch-emotionalen Möglichkeiten, Kapazitäten lag.
Ich bin dabei nicht substanzabhängig/süchtig geworden, auch nicht zur Alkoholikerin (wie aber viele Menschen, die ich kenne es sind) und nicht kriminell, ich leiste nach wie vor massive Verzichte - für mein(e) Kind(er) - w e g e n ihnen.
 
Jahrelang für meinen Sohn - seit meinem 19. Lebensjahr, ich habe ihm im Grunde meine gesamte Jugend geopfert, gegeben - weil es gar nicht anders möglich war:
 
Ich konnte nicht auf Festivals, zu Parties, Konzerten gehen oder übers Wochenende mal mit Freunden auf Kurztrips/verreisen oder ein Jahr Auslandsaufenthalt absolvieren ... - ich saß alleine zu Hause: mit einem Säulging und Kleinkind: bis ich Mitte/Ende 20 und meine Jugend somit vorbei war, nein, es lässt sich vieles gerade n i c h t "später nachholen", die Jugend ist eine besondere, prägende Lebensphase, die kann man nicht nachholen.

Ich erwarte für all das keine "Dankbarkeit", aber Anerkennung, Wertschätzung, denn Sorge-ARBEIT ist genau das: Arbeit. Eine weltweit für jede Gesellschaft und Gemeinschaft absolut unentbehrliche. Ich habe sie alleine geleistet und so noch heute für meine Tochter; es ist mir immer schwerer möglich und sie erlebt vieles leider nicht, das ich mit ihrem Bruder noch zu tun physisch, gesundheitlich in der Lage war.
 
All das jedoch prägt meine Tochter - sie erlebt ihre Mutter als eben beschädigt, versehrt, gebrochen. Welche Folgen wird das für sie haben - für ihr Frauen-, Mutter-, Selbstbild?

Sie ist jetzt schon sehr enttäuscht, dass wir nie etwas zusammen unternehmen können.

In Heidelberg waren die Wege wenigstens noch kurz, man konnte letztlich das meiste zu Fuß erreichen - ohne Auto, ohne ÖPNV. Dort bin ich viel mit ihr spazierengegangen (im Wald, in den Weinbergen, am Neckar, in umliegende Dörfer, die mir vertraut waren); hier tun wir das nur selten, weil ich mich nur mehr im hiesigen, weit außerhalb des Zentrums gelegenen Stadtteil bewegen kann und diesen auswendig kenne und weil ich Hamburg hässlich finde und eigentlich nur mehr von hier (nochmal/wieder) weg will. Das jedoch ist wegen meiner Tochter nicht möglich, insbesondere nicht wegen ihrer Schule, die es so (ähnlich) im gesamten Bundesgebiet leider nur drei Mal gibt.

Ja, ich lege es alles offen - warum sollte ich es verbergen? Dass ich mich damit angreifbar, zur Zielscheibe mache, ist mir bewusst. Es wird immer Leute geben, die aus bestimmten Gründen kein Mitgefühl aufbringen können/wollen, sondern dich lieber diskreditieren, damit alles bleibt, wie es ist, damit genau diese Leute andere Menschen ausbeuten k ö n n e n.


Jedenfalls wirst du durch materielle Armut und Ausgrenzung zum "Asozialen" g e m a c h t, du wirst zermürbt, geschwächt, auf Raten vernichtet - absichtsvoll, vorsätzlich: vom Staat, von Regierungspolitik.
 
Und so ziehen Menschen sich zurück, resignieren, werden aggressiv (siehe durch permanentes Überschreiten ihrer Schmerzgrenze) und/oder depressiv und eben auch physisch krank.

Wenn du nicht relgemäßig mobil sein, unter Leute kommen, Leute kennenlernen kannst - offline - dann sieht es mit sozialen Kontakten mau aus, außerdem auch dann, wenn du häufig umgezogen bist - durch verschiedene Bundesländer seit frühester Jugend (unfreiwillig damals btw). Wenn du als junger Mensch isoliert mit Kleinkind zu Hause sitzt, während Gleichaltrige ihre Jugend genießen, leben, ist all das auch nicht förderlich für bestehende oder bis dahin bestanden habende Freundschaften.
 
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Es gibt überdies nach wie vor wohl auch viele Leute, die denken, dass die "Hartzer" mehrheitlich eben doch selber schuld sind an ihrer Situation - also wegen vorgeblicher, unterstellter Faulheit, Disziplinlosigkeit etc..
 
Oder man denkt: Sind halt so gescheiterte Existenzen, von Kindheit an kaputt - da kannste nix machen. - Ganz sicher (!) denken viele Leute genau so. Sie fühlen sich nicht verantwortlich, "zuständig", sie wollen damit nicht belästigt werden. Sie wollen sich nicht solidarisieren, sondern ihre Feindbilder aufrechterhalten und brauchen ihre Sündenböcke: für sich selbst.
 

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