Stalking - Kommunikation, Dialog, Mediation, Beratung, Therapie, Prävention, statt Verweigerung, Kontaktabbruch und Strafe, Autoritarismus
Den gegenwärtig von insbesondere der Polizei propagierten "Umgang" mit Stalking halte ich für nicht nur völlig unangemessen, sondern sogar zusätzlich schädigend. Im Folgenden lege ich die Gründe hierfür dar.
Polizei, wie auch andere Institutionen, Beratungsstellen, insbesondere der "Weisse Ring" - bei dem bekanntlich mehrheitlich wiederum ehemalige Polizisten tätig sind und der selbst schon wegen durch seine männlichen Mitarbeiter getätigte Vergewaltigung, sexuller Belästigung und Nötigung zurecht in die Kritik geraten ist - raten zu striktem Kontaktabbruch, zur totalen Verweigerung der Kommunikation mit der tatsächlich oder vermeintlich "stalkenden" Person.
Polizei fordert auf, Strafanzeige zu erstatten, obschon nachweislich die Mehrzahl der Strafanzeigen wegen gerade häuslicher Gewalt und Vergewaltigung eingestellt werden - aus keineswegs so klaren, eindeutigen Gründen, d.h. keineswegs mehrheitlich rechtmäßig. Siehe hierzu den blog-Eintrag "ich habe angezeigt (...)" mit darin verlinktem, seriösen Quellenmaterial.
Es wird von "kriminellem Verhalten" in Bezug auf sogenannte Stalkende gesprochen, die selten psychisch krank, stattdessen mehrheitlich, "verantwortlich" für ihr Verhalten (zu machen) seien, weshalb man hierauf mit Strafmaßnahmen (Geldstrafen, Platzverweise, Inhaftierung) reagieren müsse.
Zu Strafe, dass und warum Strafe niemals ein probates, konstruktives Mittel ist, dies nicht sein kann - weder, um Straf-, auch Gewalttaten zu unterbinden, ihnen vorzubeugen, davon abzuschrecken, noch dafür, Täter zu angemessenem, prosozialen Verhalten zu bewegen und auch nicht dafür, Opfern tatsächlich zu helfen - habe u.a. auch ich in einem weiteren eigenen blog-Eintrag zu diesem Thema dargelegt, auch dieser ist mit umfangreichem Quellenmaterial unterlegt.
Kurz gefasst geht es beim Strafen vor allem um das Demonstrieren von Macht, um das autoritäre Erzwingen von Gehorsam, Unterwerfung sowie um Rache/Vergeltung.
Strafe ist immer psychische und oft auch physische Gewalt, aus der grundsätzlich nie etwas Gutes, Konstruktives, Prosoziales, Wohltuendes, gar Heilsames oder auch "nur" Prävention hervorgehen kann.
Die Folge von Strafe ist entweder - vorübergehende - Unterwerfung aufgrund von Ausweglosigkeit, vor allem Angst vor weiterem Schmerz, um weiteres Schmerzzugefügtbekommen, Leidenmüssen abzuwehren (besonders deutlich wird das bei Folter), also intensives psychisches, zumeist auch physisches Beschädigtwerden des Bestraften durch den Strafenden, der sich somit selbst zum Gewalttäter macht oder es ist eine weitere Reaktion Trotz sowie Rache-, Vergeltungswünsche des Bestraften gegen seinen Aggressor.
In beiden Fällen, sowohl bei Unterwerfung als auch bei Trotz, Abwehr, Vergeltung, Gegengewalt, kommt es beim Bestraften gerade nicht zu einer tatsächlichen, auf Mitgefühl und Reflexion basierenden Schuldeinsicht ("Reue") und erwünschten Verhaltensänderung.
Was beim Bestraften allenfalls erreicht, was vollzogen, getätigt wird, ist dessen Dressur, Abrichtung, Unterwerfung. Somit dessen intensive Beschädigung.
Kein Mensch wurde oder wird je durch Misshandlung, Gewalt, Schwarze Pädagogik (Druck, Zwang, Kontrolle, Härte, Strenge, emotionale Kälte, Strafe) "besser" oder "gut", d.h. prosozial, reif, verantwortungsbewusst, mitfühlend.
So ist auch bei Stalkenden mittels Strafe, autoritärem Verhalten, insbesondere mittels des Verweigerns von Kommunikation, Dialog, nicht das gewünschte Verhalten zu erwirken, sondern nachweislich dessen Gegenteil.
In den meisten Fällen findet sogenanntes Stalking nach Trennungen statt.
Das veranschaulicht bereits deutlich, dass eben diese Trennung, d.h. auch die Art und Weise der vorausgegangenen Trennung, eine gewichtige Rolle spielt - für die Entstehung, somit aber auch für die angemessene Vermeidung, Vorbeugung von Stalking.
Bisher jedoch lese, höre zumindest ich wenig bis nichts darüber, wie die jeweilige Trennung vonstattenging. Gerade hier aber wäre, insbesondere präventiv, anzusetzen.
Ja, es gibt pathologisch-narzisstische, antisozial persönlichkeitsgestörte Menschen (nachweislich mehrheitlich im Übrigen Männer), deren Motiv der stets kompensatorische Erhalt von Macht, Kontrolle, Unterwerfung und Rache ist (auf Basis eines geringen Selbstwertgefühls, patriarchal-autoritären Menschenbildes ...) - wir sehen hier unverkennbar die Parallelen zu Strafe, auch zum strafenden Staat.
Aber auch diesen Menschen, Tätern (auch von Gewalttaten), ist mit Strafe, Bestrafung, autoritärem Verhalten, ihnen ebenfalls zugefügter psychisch-emotionaler oder auch physischer Gewalt so wenig geholfen wie ihren Opfern. So lange diese Tatsache nicht anerkannt, erfasst, verinnerlicht und entsprechend darauf reagiert wird, wird, kann sich nichts zum Positiven, Zuträglichen, Prosozialen hin verändern.
Zu differenzieren ist dabei grundsätzlich zwischen Strafen und Verurteilen, was keineswegs dasselbe ist oder auf dasselbe hinausläuft.
Eine Verurteilung macht deutlich, dass und aus welchen Gründen bestimmtes Verhalten ethisch, sozial, gesellschaftlich, justiziell nicht akzeptiert, nicht toleriert, sondern eben verurteilt wird, sie kann mit gesellschaftlicher Ächtung einhergehen und zu einer persönlichen Krise, intensiven Erschütterung des Verurteilten führen, die bei ihm Selbstreflexion, Einsicht und den Wunsch nach bspw. Unterstützung, Therapie auslöst, anstößt.
Genau darum geht es, eben dies soll erwirkt werden: Dass der Sich-Fehlverhaltende aus selbst erlangter Einsicht, Erkenntnis, Reflexion, Gefühlen, eigenem Wunsch aktiv, eigeninitiativ darum bemüht ist, sein Verhalten - ggf. mit therapeutischer Unterstützung - zu einem angemessenen, d.h. fairen, respektvollen, mitfühlenden, verantwortungsvollen, prosozialen hin zu verändern, dies wirklich, authentisch, wahrhaftig selbst zu wollen und es erst und nur deshalb auch tatsächlich, mit langfristiger Wirkung, zu tun, sich entsprechend zu verhalten.
Es ist dies ein Reifungs-, nicht selten auch ein Heilungsprozess.
Kein Täter wird als solcher geboren.
Dass und warum Trennungen für wen auf welche Weise wie verletzend, belastend sind und warum unterschiedliche Persönlichkeiten auf Basis welcher je individuellen Umstände, Gegebenheiten, Prägung, Erziehung, Erfahrungen etc. damit jeweils wie umgehen, ist ein eigenes umfangreiches Thema, das ich an dieser Stelle nicht vertiefen möchte, da es den hiesigen Rahmen sprengte.
Ganz sicher nicht hilfreich ist es jedoch, gerade jener Person, die sich abgetrennt, zurückgewiesen, verlassen, zurückgelassen, ggf. auch unverstanden, übergangen, entsorgt, abserviert, benutzt, ausgebeutet, betrogen, verraten, versehrt, beschädigt jedenfalls f ü h l t (gleich, ob es sich faktisch so verhält oder nicht), noch zusätzlich mit psychischer und/oder physischer Gewalt, mit Verweigerung, autoritärem Verhalten, gar mit Kriminalisierung und Strafe zu begegnen.
Es dürfte - eigentlich - unmittelbar erkenntlich sein, dass und warum dies die Situation und die Not des so Behandelten, in diesem Falle des Stalkenden, nur noch erheblich verschärft, statt sie zu entschärfen, abzumildern.
Zu fragen wäre überdies generell, ob es tatsächlich immer die stalkende Person ist, die sich falsch, unangemessen, übergriffig, verletzend, belastend, beschädigend, destruktiv verhält und was der Trennung vorausgegangen ist - welches Verhalten auch also gerade der Person, die sich aktiv getrennt hat und w i e sie es aus welchen Gründen (!) tat.
Nein, ich rechtfertige, entschuldige oder relativiere, verharmlose nicht übergriffiges, verletzendes, gar psychisch und/oder physisch bedrohliches, schädigendes Verhalten.
Nein, ich proklamiere auch nicht, man solle die stalkende Person nach deren Belieben sich verhalten lassen, wie sie es tut, wenn dieses Verhalten andere Menschen intensiv belastet, gar beschädigt.
Nein, ich tätige keine Schuld-, Täter-Opfer-Umkehr und "verdächtige" nicht pauschal all jene, die sich trennen, eines ihrerseits erheblich unangemessenen Verhaltens, aber ich stelle die Frage danach, w i e sie sich trennten, warum sie sich - so - trennten und was das "Scheitern" der Beziehung und die von ihnen auf die jeweilige Weise vollzogene Trennung doch ggf. auch mit ihnen selbst, ihrem Verhalten, ihrer eigenen Persönlichkeit zu tun hat - und sich folglich (mehr oder weniger zwangsläufig, mehr oder weniger intensiv) auf den Stalkenden und dessen Verhalten auswirkt.
Und ich halte es für tatsächlich völlig kontraproduktiv, kontraindiziert, auf Stalking mit Autoritarismus, Kontaktabbruch, Kommunikations-, Dialogverweigerung, Schwarzer Pädagogik und ausgerechnet Strafe zu reagieren, da dies augenfällig nicht Abhilfe schafft, aus genannten Gründen nicht hilfreich sein kann.
Eine Trennung ist nie das Ende der Geschichte. So wenig wie der Tod.
Es gibt keine einseitige Trennung, so wie es auch keinen einseitigen Frieden gibt, geben kann.
Auch darüber, über die Bedeutung und Folge dessen, sollten Menschen sich im Klaren, bewusst(er) sein, als sie es allgemeinhin augenfällig sind oder es ihnen lieb ist.
Es kann das Ziel doch nur sein, sich so zu trennen, dass möglichst niemand daraus stark beschädigt hervorgeht bzw. zurückbleibt.
D a r u m also müsste es auch hier gehen: um angemessene Prävention, um ggf. erforderliche oder gewünschte professionelle Begleitung durch bspw. Mediatoren und/oder Therapeuten, um das möglichst wenig belastende gemeinsame Bewältigen der Situation - in, vor und nach einer Beziehung und Trennung.
Ja, Menschen können und "dürfen" sich selbstredend trennen, wenn sie dies (für sich selbst ;) ) aus gravierenden, persönlichen Gründen als richtig, geboten oder auch erforderlich, unausweichlich erachten, es geht aber entscheidend um das Wie. Und genau hier dürfte bei sehr vielen Menschen einiges erheblich im Argen liegen.
Erforderlich wäre für jede Art von Stalking bzw. für jeden sogenannt Stalkenden - auch bei Stalking gegenüber fremden Personen, bspw. Promis - nicht autoritäres Strafen, nicht weiteres Zurückweisen, das Übergehen der demonstrativen Not des Stalkenden, sondern flächendeckend niedrigschwellig (auch kostengünstig bis u.U. kostenfrei) zugängliche Beratung, Anlaufstellen für vertrauliche, respektvolle, bedürfnisorientierte Gespräche, ggf. auch entsprechende weitere Hilfsangebote.
Platzverweise, Geld- und/oder Haftstrafen erwirken nicht die gewünschte dauerhafte Verhaltensänderung des Stalkenden, sie wirken nicht präventiv und sie helfen auch dem jeweiligen Opfer nicht, allenfalls nur vorübergehend, oberflächlich.
Abschließend ist anzumerken, dass der vermeintlich oder tatsächlich Gestalkte auch selbst Täter von psychischer oder auch physischer Gewalt - siehe häusliche Gewalt, Sexualgewalt, Vergewaltigung, insbesondere zwischen einander bekannten, vertrauten Personen, im Rahmen von Beziehungen - und überdies pathologischer Narzisst sein kann und sich selbst als Opfer inszeniert, dies gerade auch vor Polizei und Justiz. Täter-Opfer-Umkehr.
Weiterhin sollte das Augenmerk, wie bereits erwähnt, intensiver, sorgfältiger, umsichtiger auf die Art und Weise der Trennung gelegt werden, siehe hierzu das Ghosting und die perfide Kommunikations-, Dialogverweigerung zum Zwecke des Ausübens von Macht, Kontrolle, Unterwerfung, Rache - Kompensation.
Hierzu verlinke ich ebenfalls entsprechende blog-Einträge.
Die absolut letzte Anlaufstelle sollte, wenn überhaupt, die Polizei sein.
Psychisch-emotionale, zwischenmenschliche Konflikte, Probleme oder gar psychische Störungen, Erkrankungen, lassen sich grundsätzlich nicht mittels Strafe, Gewalt, Autoritarismus beheben, hierdurch werden sie zumeist nur noch um ein Vielfaches verstärkt.
Angemessene, d.h. gewaltfreie, nicht-schädigende Konfliktbewältigung erfordert immer die Kommunikation, den Dialog - häufig mittels Unterstützung in Form von zeitnaher, leicht zugänglicher Mediation oder auch Psychotherapie.
Zumeist suchen sich Menschen erst dann professionelle Hilfe, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist oder nicht einmal dann, oder es ist tatsächliche Hilfe, Unterstützung, Begleitung, Mediation, Therapie gar nicht zugänglich, insbesondere nicht niedrigschwellig, nicht vor Ort und nicht zeitnah.
Dies ließe sich ändern, so (politisch, gesellschafltich) gewollt, gefordert.
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