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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Hartz 4 ist offener Strafvollzug - auch ohne jegliche Sanktion, siehe die Parallelen zwischen dem Strafvollzugsgesetz und dem SGB II

 
Hartz IV ist offener Strafvollzug.
 
Auch ohne jegliche Sanktion.

Es ist systematische, sukzessive V e r n i c h t u n g materiell armer Menschen, die Staat, Bundesregierung und Gesellschaft als Ballastexistenzen, NS-Ideologie, -Menschenbild und -Terminologie, gelten.
 
Nach wie vor. Im Gewand des Neoliberalismus, Kapitalismus, der Agenda 2010, des sogenannten Sozialgesetzbuchs, des SGB II.
08. November 2022
 
Bürgergeld bleibt Hartz IV - Arbeitszwang, Zwangsarbeit, workfare: durch beibehaltene Sanktionen, "Leistungskürzungen": unter das Existenzminimum, durch sogen. Zumutbarkeit gemäß §10 SGB II.
 
Wie ist das mit Art. 12 GG, Grundgesetz, zu vereinbaren?
 
Was meint Art. 12 Abs. 2 GG mit "herkömmlicher, allgemeiner, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht"?
Wird Arbeit darin mit Erwerbstätigkeit gleichgesetzt?
Arbeit ist faktisch nicht dasselbe wie Erwerbstätigkeit. Arbeitsbegriff.
 
Arbeit, Leistung ist nicht gleichbedeutend mit kapitalistisch, wirtschaftlich, staatlich ausbeutbarer Erwerbstätigkeit, Lohnarbeit.
 
Alle Menschen, die unentbehrliche, unersetzliche "häusliche" Sorge-Arbeit, sogenannte Reproduktionsarbeit leisten: weltweit sind dies nach wie vor mehrheitlich Frauen, alle im Ehrenamt Tätigen werden missachtet, verhöhnt.
 
Zahlreiche Menschen arbeiten - mental, sozial, handwerklich, kreativ-schöpferisch, künstlerisch: unentgeltlich. Ohne Lohn, Gehalt, Einkommen. 
 
Arbeit ist nicht "qua Natur" Maloche, Last, Bürde, Beschädigung, "notwendiges Übel". Siehe bspw. Sorge-Arbeit vs. bullshitjobs.
 
Bürgergeld, Hartz IV, SGB II - "Sozialgesetzbuch", Agenda 2010 - warum hinterfragt, kritisiert eigentlich kaum jemand das dahinterstehende menschenverachtende Menschenbild? Asoziale, Ballastexistenzen, "Arbeitsscheue", "Arbeitsverweigerer", "Sozialschmarotzer - NS-Ideologie, -Menschenbild.
 
Wenn wir die "Logik" von "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." zu Ende denken, gelangen wir zu den auch gegenwärtig noch immer bestehenden Missständen:
Wer kapitalistisch, wirtschaftlich nicht verwertbar, ausbeutbar ist, wird vom Staat, von Regierungen bestraft, siehe Sanktionen, Sanktionieren sogar unter das Existenzminimum, misshandelt, beschädigt, auf Raten vernichtet: durch, in, mit Armut.
 
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update 01. Juni, 10. und 22. November 2022
 
Die Meldepflicht gemäß §59 SGB II i.V.m. §309 SGB III in HartzIV, die strafbewehrte (siehe Sanktionen, Sanktionierung) "Einladung" zum Meldetermin beim/vom Jobcenter, kommt einer Vorladung gleich - als handle es sich bei Erwerbslosen im Hartz IV-Bezug um Kriminelle.
 
So lange es sich so verhält, so lange Menschen im Hartz-Vollzug in dieser autoritären, restriktiven, repressiven, schwarzpädagogischen Weise behandelt, dressiert, mit Kürzung des ohnehin von Anfang an zu gering bemessenen Existenzminimums, Sanktionen, Strafe bedroht, belastet bleiben, kann es kein tatsächlich respektvolles Verhältnis, schon gar keine Vertrauensbasis zwischen Jobcenter-"Kunden" und Jobcentermitarbeitern (sogen. Arbeitsvermittlern, Fallmanagern, Integrationsfachkräften) geben.
Es ist ein schlagseitiges Machtverhältnis, "Kunden" sind ausgeliefert.
 
Vor einem solchen Hintergrund kann es kein tatsächliches "Fördern", keine bedürfnisorientierte, bedarfsgerechte, effektive Unterstützung, Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstwirksamkeit, Resilienz, Eigenverantwortung, Entlastung, Stärkung der Betroffenen geben, die durch materielle Armut ohnehin, zusätzlich und oft bereits langjährig, zumeist lebenslang erheblich geschwächt sind.
 
Es geht folglich offensichtlich nicht darum, die Betroffenen, insbesondere Langzeiterwerbslose, Menschen mit "multiplen Vermittlungshemmnissen", die häufig physisch und/oder psychisch belastet, krank, oft seit Kindheit, Jugend vielfach benachteiligt, auch beschädigt sind, tatsächlich zu entlasten, zu stärken, ihnen Genesung, Heilung, Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Lebensqualität zu ermöglichen, zugänglich zu machen, sie "leistungsfähig" werden zu lassen, sondern um Objektifizierung von Menschen. Funktionalisierung. Funktionalisierbarmachen von Menschen als Verfügungsmasse für Wirtschaft, Staat, als Menschenmaterial. - Art. 1 GG, Menschenwürde? Ethik?
 
Die meisten, wenn nicht alle Menschen, die nicht "leistungsfähig" im Sinne von erwerbsarbeitsfähig unter bisherigen Bedingungen, Voraussetzungen, Anforderungen (Arbeitszeit, -art, -orte, -umfeld, Anfahrtswege etc.) sind, sind eben dies: eingeschränkt, versehrt. Nicht "asozial".
 
Es sind nur wenige Menschen, die nicht erwerbstätig sind, weil sie "keinen Bock haben". Viele Menschen arbeiten, ohne erwerbstätig zu sein, ein existenzsicherndes, menschenwürdiges Einkommen für ihre geleistete Arbeit zu erhalten, bspw. Sorge-Arbeit.
 
Viele können nicht erwerbstätig sein: Vollzeit, nach Takt, weil versehrt.
 
Wenn du in diesem Staat nicht erwerbstätig bist - um jeden Preis, auch arbeitend, alleinerziehend, chronisch krank, behindert, mit geringem Einkommen, somit in Armut bleibend, working poor: arm trotz Arbeit, ausgebeutet, verheizt, ohne Wohlstand - wirst du be-, misshandelt wie ein Verbrecher.
 
Wäre das Bürgergeld, also Hartz IV, das sogenannte Existenzminimum tatsächlich bzgl. Höhe und Art menschenwürdig gemäß Grundgesetz, Menschenwürdegrundsatz, somit auch sanktionsfrei, gäbe es kein Druckmittel, keine Möglichkeit zur Knechtung mehr.
Stichwort Lohnabstandsgebot.
Es verhält sich genau umgekehrt: Nur wenn es ein menschenwürdiges Existenzminimum gäbe, könnten erst dann, erst deshalb auch menschenwürdige Löhne gezahlt werden. Eben wegen des Lohnabstandsgebots.
 
Bürgergeld bleibt HartzIV:  Ausbeutung, Unterwerfung, Knechtung, Niedriglohn, Armut - systematische Menschenverachtung, Menschenvernichtung.
 
Warum sollen Menschen miserabel "entlohnte", oft intensiv physisch und/oder psychisch belastende Arbeit, Drecksjobs, Maloche ableisten, wenn sie damit nicht einmal wenigstens ihre Existenz sichern können, geschweigedenn entschädigt werden?
Kein vernünftiger Mensch, der nicht Masochist ist, würde, wird sich so verhalten: wissentlich selbstschädigend, sich durch Staat, Regierungen vorsätzlich ausbeuten, verheizen, beschädigen lassend.
Ein Staat, eine Regierung, die so agiert, ist sadistisch, destruktiv.
 
Müssten nicht gerade all jene Jobs, "Drecksjobs", überdurchschnittlich gut bezahlt werden, die keiner so wirklich gerne, aus Überzeugung, gar mit Freude, erfüllt (jahrelang!) macht bzw. machen muss?
Müsste es nicht also einen Bonus für all jene geben, der für die Schmerzen - siehe "Schmerzensgeld" - solch zermürbender Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen, Lebensbedingungen wenigstens einigermaßen monetär sowie durch mehr Urlaub, Freizeit, Muße, Regenerationsmöglichkeit, Zeit für sich selbst, Freunde, Familie ... entschädigt?
 
Deutlicher: Was muss das für eine beschissene, schädigende Drecksarbeit, Maloche, Knechtung sein, dass man Menschen mit Gewalt, Strafe, Sanktionen, Kürzung des Existenzminimums! - als "Abschreckung" oder tatsächlich vollzogen - dazu zwingen muss?
 
Arbeit, Einkommen Wohlstand? -> Ausbeutung, Verheizen, Vernichten unbemittelter, nicht-vermögender, häufig vielfach belasteter, benachteiligter, beschädigter Menschen durch Arbeit und Armut.
 
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14. Februar 2022
 
Sogenannte staatliche Unterstützung, Förderung, Hilfen, siehe sogen. Sozialleistungen, das Sozialgesetzbuch, Jobcenter, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§16i SGB II) u.a.m., siehe Leistung, Beurteilung, Bewertung von Menschen, Arbeitsmarkt, Stellenvergabekriterien:
 
Es ist alles sehr viel Augenwischerei, staatliche, politische, institutionelle Heuchelei, Täuschung - alles nur pro forma, aber nicht tatsächlich, effektiv gewährt, gegeben, erbracht, nicht in Praxis wohltuend für Betroffene umgesetzt.
 
Es muss um alles, um Sozialleistungen, medizinische (Symptom-) Behandlung, diverse Gelder, Hilfsmittel, auch Erwerbsminderungsrente, oft viele Jahre, nicht selten lebenslang, zermürbend gekämpft werden und Menschen werden dabei vorrangig, eigentlich nur bürokratisch verwaltet.
D a s scheint die Hauptsache, das Hauptziel zu sein - n i c h t das tatsächliche Wohlergehen, eine Verbesserung der Lebenssituation, der Lebensqualität all der (chronisch) Kranken, Alten, Kinder, Eingeschränkten, Benachteiligten, Belasteten, Versehrten.
 
Die Biographie all dieser Menschen spielt bspw. nach wie vor nicht die geringste Rolle, es wird nicht berücksichtigt: was wer seit Kindheit, Jugend bereits wie, wie häufig, langandauernd und in welchem Ausmaß, welcher Intensität zu durchleiden, zu ertragen, zu bewältigen, worum wie zu kämpfen hatte, wodurch wie nicht selbstverschuldet (!) belastet, beschädigt wurde - zumeist lebenslang prägend, den gesamten weiteren Lebensverlauf bestimmend, mindestens beeinträchtigend.
 
Es spielt all das auch keine Rolle: in der Gesellschaft, in Schule, auf dem Arbeitsmarkt, bei Bewerbungen, Stellenvergabe. Es interessiert nicht, wieviele Menschen seit ihrer Kindheit nicht selbstverschuldet - durch Eltern, Familien, Gesellschaft, Politik oder gerade nicht vorhandene Eltern, Familien, durch Vernachlässigung, Misshandlung, wegen Armut und all ihrer bekannten Folgen - wie intensiv wodurch belastet, beschädigt, lebenslang geprägt, versehrt wurden und nach wie vor werden.
 
Dass aber all dieses Ertragene, Durchlittene, Bewältigte eine immense L e i s t u n g dieser Menschen ist, wird völlig missachtet, übergangen, stattdessen wird auf sie herabgeblickt, werden sie verachtet, bemitleidet, ausgegrenzt, entwertet, gelten sie als "Versager, Gescheiterte, sozial Schwache". Als Ballastexistenzen. Nach wie vor.
 
Es interessiert Regierungen, Politik, Gesellschaft, Arbeitgeber, zahlreiche Privatpersonen nicht, ob, dass Menschen aus welchen Gründen "unterschiedliche Startbedingungen" haben, was dazu führt, was dies erhält, zementiert, warum diese Gründe, Ursachen noch immer nicht behoben werden: politisch, angemessen, zeitnah, effektiv.
 
Es interessiert nicht, aus welchen Gründen wer schon aufgrund des Zufalls der Geburt wie privilegiert, wohlhabend, vermögend - von Geburt an - ist und dies zumeist lebenslang bleiben wird, auch ohne selbst erbrachte Leistung, einfach nur, weil ein solcher Mensch das Glück hatte, in eine wohlhabende Familie geboren worden zu sein und infolgedessen einen völlig anderen, zumeist sehr viel leichteren, angenehmeren, bequemeren, müheloseren, weniger leidvollen Lebensweg gehen zu können als all jene, die dieses Glück nicht hatten und haben.
 
Das alles hat nicht das Geringste mit Prosozialität, sozialer Gerechtigkeit, Teilhabe, effektiver, konstruktiver, bedürfnisorientierter, respektvoller, nicht-paternalistischer Unterstützung, Förderung, Gemeinwohl, am wenigsten aber mit Heilung, Prävention, Entschädigung, Wiedergutmachung - an all diesen nicht selbstverschuldet Versehrten, Opfern (siehe auch Obdachlose, Suchtkranke ...) - zu tun.
 
Das Gegenteil ist der Fall: Sie werden systematisch noch zusätzlich durch Staat, staatliche Institutionen, Kontrollinstanzen, Gesellschaft, Regierungen, Justiz, Gesundheitssystem, Bürokratie beschädigt. Lebenslang. Bis zu ihrem Tod. Bürokratisch verwaltet - das ist die Hauptsache. Sonst: nichts.
 
Was hat all das mit "unangetasteter" Menschenwürde, vorgeblich gewährleisteten Grundrechten, universellen Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit, Prosozialität, Gemeinwohl, Lebensqualität (wessen nur) zu tun? Es ist gezielte, wissentliche, absichtsvolle, systematische Ausbeutung, Beschädigung, sukzessive Vernichtung bestimmter Menschen weltweit: der materiell Armen, der Benachteiligten, Ausgegrenzten, Entwerteten, Versehrten. Immer noch.
 
Ich bin all die Täuschung, die manipulativen Euphemismen, die Heuchelei längst so leid.
 
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Aufgrund der permanenten Bedarfsunterdeckung durch vorsätzlich von jeweiliger Bundesregierung kleingerechneter Regelbedarfe, der daraus resultierenden materiellen Armut, der damit einhergehenden gesellschaftlichen, sozialen Ausgrenzung, dem einhergehenden Fehlen bzw. Unmöglichmachen soziokultureller Teilhabe, dem armutsbedingten Fehlen von Mobilität, der daraus resultierenden sozialen Isolation und physischen wie psychischen (chronischen) Erkrankungen, dem fehlenden, verstellten Zugang, der fehlenden Möglichkeit zu angemessener, erforderlicher medizinischer Behandlung (durch nicht zugängliche Mobilität bspw.), der fehlenden Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Jobcenter-"Kunden", der ausbleibenden bedürfnisorientierten, respektvollen, nicht-paternalistischen effektiven, tatsächlich, d.h. nachweislich hilfreichen beruflichen, gesundheitlichen, sozialen, je individuell ggf. erforderlichen "Förderung", dem Verweigern von beruflicher Qualifizierung, auch Erstqualifizierung, Umschulung via hierfür erforderlichem, jedoch häufig verweigerten sogenannten Bildungsgutschein.
 
 
 
 
Nachfolgend zeige ich weitere Parallelen anhand des SGB II, des sogenannten Sozialgesetzbuches sowie des StVollzG, des Strafvollzugsgesetzes auf.
 
All das im Übrigen, obschon Menschen im Hartz-Vollzug nichts Rechtswidriges getan, sich keines Verbrechens schuldig gemacht haben, sondern zumeist schon vor dem Hartz-Vollzug vielfach biographisch, sozial, politisch belastet, benachteiligt, beschädigt waren und es nach wie vor sind, überdies diese Situation durch den Hartz-Vollzug weiterhin, kontinuierlich und intensiv verschlimmert werdend: wissentlich, absichtsvoll von Politik, Gesetzgeber, Gesellschaft, die das so offenbar wollen und für richtig, für gut befinden. Anderenfalls wäre die Agenda 2010 längst angemessen rückabgewickelt und das repressive, schwarzpädagogische Hartz 4-System durch ein menschenwürdiges, existenzsicherndes, Teilhabe ermöglichendes, somit zwangsläufig auch sanktionsfreies Existenzminimum, eine entsprechende Grundsicherung oder gar ein emanzipatorisches BGE ersetzt worden. Ich wiederhole: l ä n g s t.
 
Die Parallelen zwischen dem Hartz-Vollzug und dem offenen Strafvollzug finden sich in unter anderen folgenden Gesetzestexten, gesetzlichen Regelungen, Paragraphen festgeschrieben, darin auffindbar:
 
StVollzG:
 
- §17 Unterbringung während der Arbeit und Freizeit
 
Im Hartz-Vollzug ist "gemeinsame Freizeit" mit anderen gar nicht möglich, siehe aufgrund oben genannter sozialer Isolation, fehlender, entzogener soziokultureller Teilhabe, verwehrter Mobilität (da ÖPNV viel zu teuer).
 
Arbeit, d.h. workfare - womit ausschließlich kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Erwerbstätigkeit gemeint ist (siehe gemäß §53a SGB II i.V.m. §16 SGB III), n i c h t Sorge-Arbeit, nicht Ehrenamt u.a.m. - ist im Hartz-Vollzug im SGB II geregelt, so bspw. in
 
- §2 SGB II Mitwirkungspflichten, Eingliederungsvereinbarungen
 
- §15, §16d, §16e "Eingliederung", "Arbeitsgelegenheiten", Zuschuss für Arbeitgeber, siehe Kombilohn, einstige ABM-Stellen, "öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse" für insbesondere Langzeiterwerbslose, Gering- oder Nichtqualifizierte, also Dritte-Klasse-Menschen, Ballastexistenzen, sowie auch in
 
- §16i "Teilhabe am Arbeitsmarkt", auch hier geht es um Zuschüsse für Arbeitgeber und sogenannte "Betreuung" der "zu Fördernden", um Zuweisung zu Arbeitgebern
 
- Siehe hierzu im Vergleich StVollzG: §37 Zuweisung.
 
Die Paragraphen 31, 31a, b und 32 behandeln dann die Pflichtverletzungen der sogen. Kunden, also die Sanktionen - das im SGB II enthaltene, legalisiert wirksam gewordene Strafgesetzbuch, siehe hierzu auch die Bußgeldvorschriften in §63 SGB II.
 
Es ist darin viel von vermeintlicher "Weigerung" und vorgeblicher "Zumutbarkeit" die Rede, nicht genannt, nicht transparent gemacht, auch nicht in §10 SGB II, siehe den unbestimmten Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes", wird hingegen, wer was auf welcher - rechtlichen?, ethischen?, sozialen? - Legitimations- und Definitionsgrundlage als Weigerung und was als Zumutbarkeit setzt, bestimmt, interpretiert, in wessen Ermessen das jeweils geschieht, mit welchen jeweils wie intensiv, gerade auch existenziell (!) belastenden, beschädigenden Folgen für die "Kunden" und die gesamte jeweilige Bedarfsgemeinschaft - inklusive darin befindlicher Kinder.
 
- §§56 bis 62 SGB II weitere Mitwirkungspflichten, siehe hierzu auch insbesondere
 
- §309 SGB III Allgemeine Meldepflicht (!), siehe auch
 
- §7 Abs. 4a SGB II Ortsabwesenheit, Residenzpflicht 
 
- §§63 bis 63b SGB II, Kapitel 9: Straf- und Bußgeldvorschriften
 
Siehe im Vergleich zu
 
- §23 StVollzG
 
Das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt zu verkehren.
Zitat: "Der Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt ist zu fördern."
 
Dieses Recht hast du theoretisch auch im Hartz-Vollzug, faktisch hast du aufgrund genannter Umstände, Einschränkungen, Entbehrungen, Beschwernissen - in Folge der materiellen Armut, u.a. der fehlenden Mobilität - aber praktisch, tatsächlich gar keine Möglichkeit dazu.
 
Sodann
 
- §56 StVollzG
 
Zitat (Abs. 1 u. 2):
"Für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen ist zu sorgen. §101 bleibt unberührt.
Der Gefangene hat die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen."
 
Im Hartz-Vollzug sorgt ebensowenig irgendwer, jedenfalls nicht das Jobcenter, nicht die Agentur für Abeit, schon gar nicht deren Ärztlicher Dienst, durch den man sich "begutachten" lassen muss, für deine körperliche, geistige und psychische Gesundheit, noch weniger um dein Wohlbefinden oder deine Genesung von bestehenden (chronischen) Erkrankungen.
 
Das Gegenteil dessen findet statt, wird praktiziert, ausführlich habe ich mich dazu im blog u.a. unter dem Eintrag "Jobcenterkorrespondenz" geäußert.
 
Der ÄD der regionalen, örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit wird üblicherweise solche Gutachten erstellen, die den Begutachteten grundsätzlich eine Vollzeiterwerbsfähigkeit bescheinigen und/oder bzw. auch wenn schulmedizinische, ärztliche Befunde bestehender chronischer physischer Erkrankungen vorliegen und der ÄD - als einziger und erstmalig - vermeintlich psychische Erkrankungen, Störungen (fehl-) "diagnostiziert" - dies btw gerade auch dann, wenn keinerlei Untersuchung durch den ÄD stattgefunden hat und ein fachlich nicht kompetenter Gutachter, Arzt diese "Diagnose" gestellt hat - also k e i n Psychiater, sondern ein Arzt eines anderen, sachfremden medizinischen Fachgebietes.
 
Es wird also psychische Pathologisierung getätigt und vorhandene, bestehende, schulmedizinisch wiederholt nachgewiesene physische Erkrankungen werden vollständig übergangen.
 
Wenig bekannt ist, dass es eine Vereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit, der BA und der Bundesärztekammer gibt:
 
"(...) Die zwischen der Bundesärztekammer und der Bundesagentur für Arbeit geschlossene Vereinbarung unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von der bis Ende 2008 geltenden Vereinbarung: Die Vergütung für die Erstellung eines Befundberichts wurde von 21,00 Euro auf 32,50 Euro angehoben, und der Befundbericht muss der zuständigen Agentur für Arbeit innerhalb von zehn Werktagen zur Verfügung gestellt werden. (...)"
 
 
 
Guckst du hier, in der im Link eingebundenen pdf, Seite 3 unter dem Punkt "Vergütung":
 
 
Bitte? Hat jemand was von Interessenkonflikt, fehlender Unabhängigkeit der Gutachter des ÄD gesagt?
Sag´ es doch freundlicherweise ein wenig lauter - damit es alle hören können, auch die, die es nicht hören wollen.
 
Dass und gegen welche Artikel des Grundgesetzes Hartz 4 verstößt, habe ich und hat vor allem Ralph Boes an anderer Stelle bereits umfassend dargelegt.
 
To be continued. - Bei nächster Gelegenheit, wenn ich die Muße dafür habe.
 
 
 
 
 
 
 
 
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update 18. Juli 2022
 
Viele werden das nicht verstehen oder es für übertrieben, unpassend halten, aber immer noch und immer wieder und seit Jahren schon sehe ich so viele Parallelen zwischen Knast und Armut - die auch ein Gefängnis ist: oft lebenslang.
 
Habe mir mittlerweile zahlreiche der Videos, Gespräche von/mit Jens Söring angehört - ja, Parallelen sehe ich auch persönlich:
Keine Perspektive, keine Zukunft zu haben, Jahre, Jahrzehnte "verlorenen", entzogenen Lebens, der Selbstbestimmung, Vitalität, Würde, die Isolation ... .
 
Jens sagt immer wieder, es sei wichtig, für etwas zu kämpfen, um durchhalten zu können, nicht zu verzweifeln, nicht zu resignieren, (sich) nicht aufzugeben - bei mir waren das knapp 30 Jahre meine beiden Kinder.
Irgendwann fehlt dir einfach die rein p h y s i s ch e Kraft fürs Kämpfen.
 
Krankheit, Armut, fehlende Mobilität, gesellschaftliche, kulturelle Teilhabe, das Vegetieren in der eigenen Wohnung - immerhin keine Knastzelle! - das Verwaltet- und Beschädigtwerden durch staatliche Institutionen, Jobcenter, Gerichte, der stets vergebliche Kampf dagegen ... die Folge des sozial Isoliertseins, der sozialen und emotionalen Deprivation, der fehlenden "Kontakte in die Außenwelt", der fehlenden Bindungen, Beziehungen (seit Kindheit), das Bestraftwerden fürs Unbemitteltsein, für das Verweigern des Gehorsams, der Knechtung, Ausbeutung, des Ausgebeutet-, Verheizt-, Vernichtetwerdens ... .
 
Das alles ist natürlich nicht gleichsetzbar mit all dem, das Jens Söring durchlitten hat - und: wie lange ... ! - aber immer noch, immer wieder ist mir vieles, das er sagt, sehr "bekannt" aus nicht gleicher, aber doch ähnlicher eigener Erfahrung.
 
Immer ums Existierendürfen kämpfen müssen, seit frühester Jugend (mit 18 das erste Mal schwanger, mit 19 das erste Mal Mutter, alleinerziehend, kein familiärer Rückhalt, Beistand, kein Geld ...), nie Wertschätzung erhalten, immer selbstverständlich Geben, Sorgen (Kinder) - dabei Jahr um Jahr, Jahrzehnt um Jahrzehnt verbraucht, zermürbt werden, durch all den Verwaltungs-, Behörden-, Gerichtsdreck, der nur Nerven, Zeit, Geld kostet, NIE wohltut. Immer als Ballastexistenz gemieden werden.
 
Ich frage mich durchaus: Wozu?
 
Warum um jeden Preis, unter allen Umständen existieren, vegetieren, kämpfen, leiden, aushalten, weitermachen - denn mit "leben" hat das nichts zu tun.
Weil die meisten von uns nicht die Stärke zum Schlussmachen haben? Weil man sich dafür selbst Gewalt antun, leiden muss.
 
Jens Söring im unten verlinkten Video: "Niemand überlebt sowas alleine."
 
Soziale Isolation ist sukzessive vernichtende Schmerzerfahrung, siehe dazu abermals Joachim Bauer "Schmerzgrenze". Isolationshaft: ist Folter.
 
"Wenn man nur auf dem Planeten Knast wohnt," (sozial isoliert) "dann ist das Leben die reine Hölle und es gibt eigentlich keinen Grund mehr zu leben, meiner Meinung nach."
Jens Söring
 
So sehe, "erlebe" ich das auch.
 
Trotzdem, vielleicht umso mehr ist es schön, zwei "Ex-Inhaftierte" - Jens, Maximilian - miteinander und sogar über die Haft ... l a c h e n zu sehen. Und zu sehen, dass Jens trotz eines halben Lebens hinter Gittern, im us-amerikanischen! Strafvollzug, Mensch geblieben ist.
 
Jens spricht auch über seinen Selbsthass, dass er Fehler gemacht hat. Ja, die machen wir alle, Konsequenzen: ja, Strafe, Gewalt: nein.
 
Ich hasse mich nicht selbst, ich habe mir mein Muttersein nicht vorzuwerfen, meine materielle Armut nicht selbst verschuldet. Bestraft werde, bin ich trotzdem - wie a l l e Menschen in Armut. Ich bereue nicht, Kinder bekommen zu haben, mich nicht in Ehe, Kleinfamilie von einem Mann als "Versorger" abhängig gemacht zu haben - fassungslos bin ich über das System: Staat, Arbeit, Kapitalismus, Ausbeutung: Gewalt.
 
Ich bin nicht "gescheitert", ich habe nicht "versagt" - ich werde, wie unzählige! andere materiell arme Menschen auf dieser Erde, s y s t e m a t i s c h (auf Raten) vernichtet. Und mit all diesen unbemittelten Eltern auch deren Kinder. Zwangsläufig.
 
-
"[...] Besonders prekär - und für die Zukunft unseres Globus von Bedeutung - ist der Zusammenhang zwischen der Ungleichverteilung von Lebenschancen und Aggression, insbesondere zwischen Armut und Gewalt: Armut bedeutet - vor allem für diejenigen, die ihr nicht durch eigenes Verschulden ausgeliefert sind - nicht nur existenzielle Not, sondern ist vor allem eine Ausgrenzungserfahrung. Aus diesem Grunde ist sie auch ein besonders ergiebiger Nährboden für Gewalt. [...]
 
Eine Situation jedoch, in der die einen Not erleiden, während sich andere reichhaltiger Lebenschancen und guter materieller Ressourcen erfreuen, bedeutet Ausgrenzung und tangiert die Schmerzgrenze. Hier ist über kurz oder lang zwingend mit Gewalt zu rechen. [...]
 
Aber auch in Demokratien kann es, z.B. wenn sie ausschließlich repräsentativ funktionieren wie in Deutschland, zu einem Mangel an Partizipation kommen. Besonderes starke Ausgrenzungserfahrungen ergeben sich in einem Land jedoch aus der konkreten Ungleichverteilung von Chancen. Insbesondere Armut im Angesicht von Wohlstand anderer ist eine Ausgrenzungserfahrung ersten Ranges. [...]
 
Aggression ist ein evolutionär entstandenes, neurobiologisch verankertes Verhaltensprogramm, welches den Menschen in die Lage versetzen soll, seine körperliche Unversehrtheit zu bewahren und Schmerz abzuwehren. Die neurobiologischen Schmerzzentren des menschlichen Gehirns reagieren jedoch nicht nur auf körperlichen Schmerz, sondern werden auch dann aktiv, wenn Menschen ausgegrenzt oder gedemütigt werden. Nach dem Gesetz der Schmerzgrenze wird Aggression nicht nur durch willkürlich zugefügten Schmerz, sondern auch durch soziale Ausgrenzung hervorgerufen.
 
Nicht ausgegrenzt zu sein, sondern befriedigende Beziehungen zu anderen zu pflegen, zählt zu den menschlichen Grundmotivationen. Wer Menschen von Beziehungen abschneidet, indem er sie ausgrenzt und demütigt, tangiert die physische und psychische Schmerzgrenze und wird Aggression ernten. Der Aggressionsapparat erweist sich damit als Hilfssystem des neurobiologischen Motivationssystems, welches auf soziale Akzeptanz ausgerichtet ist. Aggression wird erzeugt, wenn wichtige zwischenmenschliche Bindungen fehlen oder bedroht sind. [...]"
 
Quelle: Prof. Dr. med. Joachim Bauer (Neurobiologe, Arzt und Psychotherapeut) - "Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
update vom 30. Juni 2022
 
Jobcenter
 
Es liegt am System. Ohne Krankschreibung werden auch schulmedizinisch diagnostizierte Erkrankungen vom ÄD (im Gutachten) nicht anerkannt, einfach ignoriert, übergangen, also gilt man als vollzeit erwerbsarbeitsfähig, also wird man vorgeladen (Termin), muss sich bewerben oder wird in MAT (Maßnahme bei einem Träger) oder in §16i SGBII -"Teilhabe am Arbeitsmarkt" gedrückt ("vermittelt") oder es gibt Sanktion(en) wegen Meldeversäumnis (Termin beim "Arbeitsvermittler" oder "Fallmanager") oder wegen Pflichtverletzung.
 
Dem Jobcenter-Mitarbeiter geht es dabei darum, Leute als "vermittelt" gegenüber seinem Vorgesetzten (Teamleiter) angeben und aus der Arbeitslosenstatistik nehmen zu können.
Welche katastrophale, vielfach belastende gesundheitliche, soziale, finanzielle, existenzielle Situation etliche Betroffene - zumeist Langzeiterwerbslose mit "multiplen Vermittlungshemmnissen" (Alter, Erkrankungen, Suchterkrankung, alleinerziehend, gering- oder unqualifiziert ...) - haben: interessiert dort niemanden, wird ebenfalls ignoriert, übergangen. Drauf geschissen.
 
Das Problem mit Krankschreibungen:
Man wird nicht immer wieder krankgeschrieben, schon gar nicht, wenn Ärzte wissen, dass es fürs Jobcenter ist, da Jobcenter dann in den Arztpraxen anrufen, tausend Fragen stellen - auch wiederholt. Auf diese Mehrarbeit haben die meisten Ärzte keine Lust und keine Zeit dafür.
 
Bei häufigen Krankschreibungen wird man außerdem zum ÄD (Ärztlichen Dienst der jeweilig zuständigen Agentur für Arbeit) geschickt, um sich dort "begutachten" zu lassen, siehe oben: was dann passiert.
 
Gegen diese sogenannten Gutachten des ÄD hat man keine rechtliche Handhabe, sie sind rechtlich nicht angreifbar. Das ist dann nur/erst wieder die verhängte Sanktion (Verwaltungsakt). Man muss also mit einem falschen, fehlerhaften Gutachten leben, die Fehler werden auch auf Bitte/Antrag nicht behoben.
 
"(...) Vor allen weiteren Schritten werden Sie gefragt, ob Sie einverstanden sind. (...)"
 
Das ist ein Hohn, denn wenn man nicht einverstanden ist und das auch äußert, verletzt man seine "Mitwirkungspflicht" und kann sanktioniert werden bzw. gilt als gesund und in Vollzeittätigkeit vermittelbar, erwerbsfähig.
Man wird zum "Einverständnis" somit gezwungen, genötigt, man kann sich nicht nicht einverstanden erklären, dies hat nur Nachteile für die Betroffenen.
 
Auch das ist Verhöhnung der Betroffenen:
"Wenn Sie den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt haben, geben Sie ihn in einem verschlossenen Umschlag bei Ihrer Fachkraft ab oder senden ihn per Post zurück. Der Umschlag wird erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet. Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz."
Quelle oben verlinkt.
 
Denn Betroffene können überhaupt nicht überprüfen, feststellen, ob dieser Umschlag tatsächlich ungeöffnet bleibt und nur/erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet wird.
Die Angaben sind außerdem nicht freiwillig, siehe oben: was passiert, wenn man nicht "mitwirkt", die Angaben nicht macht, den "Gesundheitsfragebogen" nicht ausfüllt, nicht abgibt.
 
"Falls andere Ärzte Sie schon behandelt haben, ist es sinnvoll, wenn der Ärztliche Dienst auf deren Ergebnisse aufbauen kann. Dazu müssen Sie Ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie der Ärztliche Dienst nicht noch einmal untersuchen muss."
 
Auch das ist schlichtweg falsch, entspricht nicht den wahren Tatsachen, denn es hat keinerlei Vorteil für Betroffene, da sie trotzdem vom ÄD "begutachtet" werden, auch wenn sie schulmedizinische Befunde an diesen übersandt bzw. dort auch persönlich die Originale vorgelegt haben.
 
Betroffene werden zur Schweigepflichtentbindung erpresst, da sie mit vorgeblichem Vorteil geködert, dazu animiert werden, dann aber, nach erteilter Schweigepflichtentbindung, terrorisieren Jobcenter diese Ärzte, Arztpraxen, siehe oben und unten dargelegt, in meinem Fall so geschehen. Gesetze, Datenschutz werden da immer wieder gerne von Jobcentermitarbeitern übergangen, missachtet.
 
In meinem Fall ist es so, dass mehrere chronische Erkrankungen bzw. ärztliche, schulmedizinische Befunde kontinuierlich seit 2009 vorliegen, von verschiedenen Ärzten und Kliniken (auch UKE Hamburg) diagnostiziert: wiederholt. Eine der Auswirkungen davon ist starke Fatigue nach auch nur geringster körperlicher Anstrengung (Lebensmitteleinkauf, Haushaltstätigkeiten wie bspw. Putzen, Staubsaugen).
 
Es liegen noch weitere, für die Erkrankungen typische Beschwerden und Einschränkungen vor, die ich hier aber nicht sämtlich detailliert offenlegen will. Die erforderliche fachärztliche medizinische (Infusions-) Behandlung ist mir jedoch seit neun Jahren nicht mehr zugänglich,
genau seitdem ich (wieder) in Hamburg, in einem weit außerhalb gelegenen Stadtteil wohne, in dem es solche Facharztpraxen nicht gibt, sämtliche hier niedergelassenen Hausärzte diese Behandlung jedoch nicht durchführen und ich aus finanziellen, Hartz IV, und gesundheitlichen Gründen aber seit 9 JAHREN nicht mehr mobil bin, sein kann: da der ÖPNV viel zu teuer ist und meine körperlichen Beschwerden - ohne die erforderliche medizinische Behandlung - sich kontinuierlich verschlechtern.
 
Ich vegetiere daher seit neun Jahren in sozialer Isolation. Mit Kind.
 
Ich habe keine Familie, kenne niemanden mit Führerschein und Auto, der mich regelmäßig ein- bis zweimal wöchentlich über die Dauer von mehreren Monaten zu einer Facharztpraxis in anderen Stadtteilen oder Innenstadt fahren könnte. Taxi kann ich mir noch weniger leisten als ÖPNV.
 
Für das Jobcenter gelte ich dennoch als kerngesund und voll erwerbsfähig/vermittelbar in Vollzeittätigkeit und/oder Maßnahmen. Obwohl ich seit Jahren regelmäßig den Lebensmitteleinkauf kaum mehr bewältige, mich danach jedes Mal ins Bett lege und binnen Minuten einschlafe.
Als Folge der chronischen Erkrankungen und der langjährigen materiellen Armut - seit knapp 30 Jahren alleinerziehend mit 2 Kindern, Sorge-Arbeit leistend - bin ich untergewichtig, mangelernährt.
 
Das Jobcenter interessiert nicht, dass man erst mal gesundheitlich wieder auf die Beine kommen muss, u m überhaupt wieder leistungs- und erwerbsarbeitsfähig zu sein/zu werden.
Das Jobcenter interessiert nicht, dass man seit Jahren zu schwach für "Spaß", Freizeit, soziokulturelle Teilhabe ist: weil man physisch chronisch krank ist.
 
Und krank g e w o r d e n ist man:  w e i l man seit Jahrzehnten unbemittelt, materiell arm ist, aber ebensolange um Existierendürfen kämpft: in Armut, mit zwei Kindern, ohne familiären Rückhalt, Beistand, Unterstützung, ohne Perspektive, Zuversicht, Lebensqualität.
 
Mir hat in 17 Jahren "bisher" kein einziger Termin bei einem Jobcenter, Gespräch mit "Arbeitsvermittler" und/oder "Fallmanager", je irgendetwas Positives, Gutes, Hilfreiches, Wohltuendes oder auch nur Entlastung oder wenigstens sachdienliche Information gebracht. Stattdessen u.a. Sanktionen. Auch rechtswidrig verhängte, vollzogene.
 
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Bundesagentur für Arbeit, Ärztlicher Dienst, Begutachtung, Stand 08.07.2022

Bundesagentur für Arbeit, Ärztlicher Dienst, Begutachtung, Stand 08.07.2022

16. April 2021
 
Begutachtende Ärzte des Ärztlichen Dienstes der zuständigen Agentur für Arbeit sind nicht generell Psychologen bzw. häufig fachfremd.
 
In meinem Fall, als Beispiel, hat der ÄD (Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit) mich zu einem Neurologen geschickt, obwohl keine neurologische Erkrankung vorliegt, sondern eine hämatologische und eine gastroenterologische - nachweislich, es gibt entsprechende Arztbefunde.
 
Ich habe damals an das "Büro der Geschäftsführung" des ÄD geschrieben, um mich über die beiden massiv fehlerhaften Gutachten zu beschweren, sie enthielten schon falsche Angaben zu meiner Person und Rechtschreibfehler, dann auch inhaltlich fehlerhaft - kein "Erfolg".
 
Wissen sollte man vielleicht auch, dass es eine Vereinbarung der Bundesärztekammer mit der BA (Bundesagentur für Arbeit) zur Vergütung der Gutachter (die für den ÄD arbeiten) gibt. Interessenkonflikt.
17. Oktober 2019
 
Meine Erfahrung ist, dass der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit schulmedizinische Befunde nicht anerkennt, chronische physische Erkrankungen im Gutachten vollständig übergeht, außenvorlässt und man psychisch pathologisiert, dabei jedoch zugleich für vollzeiterwerbsfähig (!) erklärt, "begutachtet" wird - und hiergegen keinerlei rechtliche Handhabe hat, denn diese Gutachten des ÄD sind die Grundlage für Eingliederungsvereinbarungen - mit entsprechenden Folgen.
 
Rechtlich kann man dann nur gegen die EGV vorgehen, wenn sie bspw. per Verwaltungsakt, sanktionsbewehrt, ergangen ist, nicht jedoch gegen die katastrophalen, fehlerhaften Gutachten des ÄD, die aber der EGV zugrundegelegt werden.
 
Man kann sich bei der Geschäftsführung der jeweilig zuständigen Agentur für Arbeit, des dortigen ÄD "beschweren", das hat aber keine Auswirkungen, es werden die fehlerhaften Gutachten nicht geändert, korrigiert. Aus auf der Hand liegenden Gründen.
 
Zur Gutachterproblematik sei abermals angemerkt, dass auch die Gutachter des ÄD dem üblichen Interessenkonflikt unterliegen, mit infolgedessen von ihnen erstellten Gefälligkeits-, Tendenzgutachten, da sie von ihrem Auftraggeber bezahlt werden.
 

Siehe in dieser pdf-Datei Seite 3 den Punkt "Vergütung".

bundesaerztekammer.de

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