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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Information und Erläuterung zu den Sanktionen in Hartz 4

 
Noch einmal zur Aufklärung, Information, wann aus welchen Gründen in Hartz 4 welche Sanktionen wie verhängt werden - mit welchen Folgen:
 
1. Bei einem sogenannten Meldeversäumnis (man erscheint "ohne Angabe eines wichtigen Grundes" nicht zu einem Termin) wird man in Höhe von 10% der Regelleistung sanktioniert.
Aktuell (November 2016) sind das €40,40 (für Alleinstehende).

Was ein "wichtiger Grund" ist, obliegt dem "Ermessen", der Einschätzung des Jobcenters bzw. des jeweiligen Sachbearbeiters - der mehrheitlich bis ausnahmslos zu Ungunsten des Leistungbeziehenden entscheidet - um ihn sanktionieren zu können/zu dürfen.
 
Jede Sanktion (Kürzung/Minderung der Leistung/Zahlung) dauert grundsätzlich 3 Monate.
 
Viele Menschen im Hartz 4-Vollzug nehmen diese Termine nicht wahr bzw. kommen der Vorladung nicht nach, weil sie Angst vor dem Termin/dem Gespräch beim Jobcenter haben. Denn eigentlich immer gereichen ihnen diese Gespräche zu ihrem Nachteil - sie sollen Eingliederungsvereinbarungen unterzeichnen, die es den Jobcentern dann erlauben, diese Menschen auszubeuten (sie bspw. in sinnlose Kurzmaßnahmen wie mehrmalige sogen. Bewerbungstrainings oder Gabelstaplerführerschein oder in ebenso als uneffektiv sich erwiesen habende Ein-Euro-Job-Maßnahmen zu drücken, sie mittels der Eingliederungsvereinbarung dazu verpflichten zu können - die vom "Kunden" (Leistungbeziehenden) unterschriebene EGV ist so gut wie nicht mehr rechtlich anfechtbar, deshalb unterschreiben die "Kunden" die EGV nicht "gerne" bzw. nicht.

Die EGV darf nicht unter Zwang zustandekommen, es soll einvernehmlich ermittelt werden, was Gegenstand der EGV ist. Sie zu unterschreiben darf dem Gesetz nach nur in Form eines freiwilligen Aktes geschehen.
Durch die Sanktionsmaßnahmen wird das Unterschreiben der EGV jedoch gerade zum Zwang bzw. wird die Unterschrift des Kunden erzwungen.
 
2. Bei einer (darauf folgenden) sogenannten Pflichtverletzung (hierfür ist bspw. ausreichend, die Eingliederungsvereinbarung nicht zu unterschreiben - siehe die Gründe oben erläutert) wird dann nahtlos in Höhe von 30% der Regelleistung sanktioniert.
Das sind monatlich je €121,20 für eine alleinstehende Person. Ebenfalls für die Dauer von drei Monaten.
 
Kinder dürfen meines Wissens nicht sanktioniert werden; jeder kann sich selbst denken, dass in sanktionierten Haushalten lebende Kinder zwangsläufig von den Sanktionen massiv getroffen werden: nur k ö n n e n, da die Regelbedarfe (für Erwachsene wie auch die für Kinder) deutlich zu niedrig sind - es reicht die "Regelleistung" also ohnehin schon ungekürzt n i c h t.

Fragen zu den Regelbedarfen kann ich, falls gewünscht, gesondert beantworten.
 
3. Bei einer dann abermaligen "Pflichtverletzung" (weil man immer noch nicht "einlenkt", sich also vom Jobcenter, d.h. vom Sachbearbeiter/"Arbeitsvermittler"/Fallmanager) nicht erpressen bzw. n ö t i g e n lässt - aus oben dargelegten Gründen) wird dann umgehend in Höhe von 60% sanktioniert, also die Leistung gekürzt.
 
Das führt häufig dazu, dass kaum noch bis gar kein Geld mehr überwiesen wird (je nach persönlicher Konstellation der Bedarfsgemeinschaft).
Es soll dann aber die Miete noch gezahlt werden - direkt an den Vermieter.
Lebensmittelgutscheine k ö n n e n, müssen aber nicht vom Jobcenter ausgegeben werden.

Nur für Haushalte mit Kindern ist die Ausgabe der Lebensmittelgutscheine Pflicht - meines Wissens ab einer Sanktion ab bzw. über 30%. Für alle anderen ist es eine ledigliche Kann-Leistung.
 
Zu den Lebensmittelgutscheinen:
 
Nicht alle Geschäfte akzeptieren diese.
Meines Wissens können davon tatsächlich nur Lebensmittel "gekauft" werden, jedoch keine ebenso wichtigen Körperpflegeprodukte - man denke an Toilettenpapier, Duschgel, Zahnpasta, Damenhygieneartikel (für Menstruation), Spülmittel, Putzmittel, Waschpulver, bei Babies erforderlich: Windeln ... .
 
Überdies wird man öffentlich gebrandmarkt, bloßgestellt, e r n i e d r i g t, wenn man mittels solcher "Gutscheine" "einkaufen geht".
Man wird dadurch als sanktionierter, also vorgeblich zu Recht bestrafter Untermensch ausgewiesen. Demonstrativ.
 
Nicht überall sind die sogenannten "Tafeln" bzw. Ausgabestellen von diesen vorhanden und/oder erreichbar (vor allem: fußläufig, ohne Nutzung von ÖPNV oder Auto). Auch hierdurch wird man zum Bittsteller gemacht, zum Menschen dritter Klasse degradiert, entwertet.
 
Überdies haben diese Sanktionen ab 30% aufwärts zur Folge, dass man die monatlich anfallenden, zu zahlenden Gebühren für Strom, Wasser und Telefon/Internet nicht mehr zahlen kann, was zu Schulden bei den Anbietern führt - und häufig zu anderen Zusatzkosten (Mahnkosten, Inkassokosten bspw.).
 
Wenn schließlich die Anbieter die Versorgung abklemmen (Strom, Telefon ...), heißt das, dass die Betroffenen kein Licht mehr haben, keinen Herd, keine Waschmaschine, keinen Kühlschrank mehr nutzen können, häufig auch kein Telefon (und Internet).
 
ALL DAS AUCH IN HAUSHALTEN MIT KINDERN: "LEGAL" VOLLZIEHBAR.
 
Folge: Das Jugendamt wird aufmerksam oder direkt vom Jobcenter informiert (?) - oder von Denunzianten - so dass den Betroffenen dann überdies Kindeswohlgefährdung angehängt wird, was letztlich zur Inobhutname durch die Jugendämter führt.
 
Insbesondere dann, so vermute ich, wenn es zur 100%-Sanktion kommt.
 
4. Diese 100%-Sanktion tritt ein: bei der dritten sogenannten "Pflichtverletzung".
 
Dann fällt die Hartz 4-Zahlung vollständig weg, d.h. es wird kein Geld mehr gezahlt, es gibt keine Lebensmitteltgutscheine (mehr) und es wird auch die Miete nicht mehr gezahlt.
 
Das führt innerhalb kürzester Zeit zur Obdachlosigkeit.
 
Bei zwei aufeinanderfolgend ausbleibenden Mietzahlungen darf der Vermieter fristlos kündigen.
 
Auch für Haushalte, in denen Kinder leben, ist diese 100%-Sanktion "legal"!
 
Bei einer 100%-Sanktion besteht in der Krankenversicherung nur noch ein Notfallschutz (siehe unten angehängten Link). Die Versicherung bleibt zwar bestehen, die Betroffenen/Sanktionierten müssen die Beiträge jedoch selbst zahlen. - Spontan sich anschließende Frage: w o v o n?
Es laufen also Beitragsschulden auf - zusätzlich zu den Schulden für Strom, Wasser, Telefon/Internet und Miete, falls man nicht bereits obdachlos (geworden) ist.
Nicht selten entstehen auch noch anderweitige Schulden durch die Sanktionen (bspw. Privatschulden, so man sich privat Geld leihen kann).
 
5. Sämtliche Anhörungsschreiben, Widersprüche und auch Klagen (vor Sozialgerichten) haben im SGB II keine aufschiebende Wirkung, d.h. es wird j e d e Sanktion in jedem Falle verhängt und vollzogen.
Wenn sich nach Monaten oder auch Jahren (da die Sozialgerichte bekannterweise so überlastet sind, liegen die Klagen dort zwei bis drei Jahre) herausstellt, dass zu Unrecht sanktioniert wurde und es dann eine Nachzahlung gibt: sind die Menschen bis dahin längst massiv überschuldet, verarmt, obdachlos, krank oder auch tatsächlich: tot.
Und es wurden ihnen sehr wahrscheinlich längst auch ihre Kinder vom Jugendamt entzogen - wegen "Kindeswohlgefährdung", die de facto das Jobcenter getätigt hat: wissentlich, absichtsvoll - um die verheerenden Folgen wissend.
 
6. In der gesamten Zeit jeglicher Sanktionierung hat der Betroffene, der Sanktionierte sämtlichen Pflichten gegenüber dem Jobcenter weiterhin vollumfänglich und uneingeschränkt nachzukommen, bspw. Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche und Termine beim Jobcenter wahrnehmen und/oder anderen Pflichten und Maßnahmen Folge leisten, die das Jobcenter (bspw. in vorausgegangenen EGV oder anderen Schreiben) verhängt hat. - Wie er das schaffen soll - hungernd, frierend, ohne Strom, Wasser, Obdach, Körperpflegemöglichkeit, -mittel, ohne auch Geld für den ÖPNV und wahrscheinlich früher oder später krank (da unter- und mangelernährt, zu wenige Vitalstoffe durch Billigfraß ...) und dabei de facto ohne Behandlungsmöglichkeit (außer in "Notfällen" - siehe bei 100%-Sanktion) - das: weiß allein der Gesetzgeber.
 
7. Zum Prinzip des "Förderns und Forderns": Es wird nicht gefördert, nur gefordert.

Es gibt etliche Menschen im Hartz 4-Vollzug, denen - wie so auch mir btw - tatsächliche Förderung (bspw. Berufsqualifikation mittels erforderlicher Umschulung, da ich überhaupt keinen berufsqualifizierenden (!) Abschluss habe) vollständig und jahrelang verweigert wird. Stattdessen soll man an Kurzmaßnahmen teilnehmen, die lediglich die Arbeitslosenstatistik schönen, d.h. fälschen oder man soll geringfügig "beschäftigt" werden - so dass man weiterhin am Hartz 4-Tropf hängt und vegetiert - ohne Aussicht/Perspektive auf jemals Verbesserung der finanziellen Lage.
 
Überdies wissen wir inzwischen, dass es nicht mehr genug existenzsichernde Arbeit, d.h. Erwerbstätigkeit - denn Sorge-Arbeit ist eine für jede Gesellschaft absolut unentbehrliche Arbeit, die als solche jedoch weder adäquat anerkannt noch angemessen bzw. überhaupt monetär honoriert wird - gibt, schon gar nicht in Vollzeit, dass es stattdessen um Lohndumping und Ausbeutung geht (siehe Niedriglöhne, Leiharbeit, Werkverträge ...). Dass die Renten zu niedrig sind, dass auf private Altersvorsorge abgewälzt wird, was die gesetzliche Rente zu leisten hätte usw..
 
Wer all das nicht glauben möchte, möge sich bitte gerne selbst über die Fakten informieren, ich füge unten ein paar einschlägige Quellen ein. -
 
8. Die Maßnahmeträger sind längst ein ebenso kriminelles Geschäft als "Weiterbildungsindustrie" geworden. Siehe mdr "Die story" vom 29.01.2014:
 
 
Nachfolgend ein Artikel über den Rechnungshofbericht, der diverse kriminelle Machenschaften der Arbeitsagenturen aufdeckte:
 
 
Falls ihr euch solidarisieren wollt: bitte diesen Beitrag gerne teilen; es gibt allerdings zweifelsohne noch diverse andere, fundiertere, versiertere, umfangreichere Quellen, Plattformen, Foren und blogs zu Hartz 4 / Alg 2 (und der Agenda 2010 sowie ihren Folgen) im Internet zu finden.
Siehe u.a. auch zu Niedriglöhnen, Leiharbeit, befristeten Beschäftigungsverhältnissen, Ursachen für ökonomische Armut - gerade von Familien mit geringem oder keinem Einkommen, gerade auch von alleinerziehenden Müttern (global sind überwiegend Frauen von materieller Armut betroffen, in zwangsläufiger Folge auch: deren Kinder. Kinderarmut ist immer auch Mütterarmut); mehrheitlich sind Frauen "geringfügig" bzw. prekär erwerbstätig und erhalten eine deutlich geringere Altersrente.
 
Siehe auch den Zusammenhang von ökonomischer Armut und Krankheit sowie früherer Sterblichkeit - auch in Deutschland.
 
 
 
 
Siehe hierzu unbedingt die "Fachlichen Hinweise" der Bundesagentur für Arbeit, die zweifelsfrei belegen, dass 100%-Sanktionen verhängt und vollzogen werden (siehe Seite 8 bzw. in der pdf-Datei den entsprechenden Passus auf Seite 14 unter "Wiederholte Pflichtverletzungen (31.30):
 
 
 
Aufschlussreich: Bei der Abstimmung zur Abschaffung der Sanktionen gab es bei CDU/CSU und SPD nicht eine einzige Stimme, die sich für die Abschaffung aussprach, bei den Grünen fast ausschließlich Enthaltungen und bei der LINKEN keine einzige Stimme, die sich g e g e n die Abschaffung (also für die Beibehaltung der Sanktionen) aussprach.
Siehe im nachfolgenden Link die entsprechende pdf-Datei:
 
 
 
Zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen:
 
"[...] Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.
 
Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind."
 
Quelle: http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html
 
 
(siehe in oben stehendem Link auch den Hinweis (am Textende) auf Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, dessen Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen)
 
 
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Noch ein Mal Grundsätzliches:
 
Was verbirgt sich denn hinter der Ansicht, gar der Überzeugung, Menschen mittels bspw. und besonders der Hartz 4-Sanktionen, welche ihre Existenz gefährden, welche diese Existenz sowie auch die Menschen direkt beschädigen, sowohl physisch als auch psychisch - und das überdies langandauernd, wiederholt, mehrheitlich unabwendbar: k e i n e aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen wie Widersprüche und Klagen sowie außerdem in Form einer permanenten Drohkulisse, Ängstigung, Dauerstresssituation, da die Sanktionen stets wie ein Damoklesschwert über den Menschen im Hartz-Vollzug hängen - vorgeblich zu prosozialem Verhalten bringen zu können?
 
Es ist diese Ansicht und Vorgehensweise nichts als Schwarze Pädagogik: Man, in diesem Fall die Legislative und Exekutive, die Staatsgewalt also, will die Betroffenen auf diese Weise schlicht gefügig machen, zu Gehorsam zwingen.
 
Denn mitnichten geht es darum, moralisch gebotenes Verhalten - also prosoziales, kooperatives, verantwortungsvolles - erwirken oder befördern zu wollen; solches Verhalten kann niemals oktroyiert, d.h. durch Zwang, Schikane, Druck, Kontrolle, Strafe, Gewalt - bewirkt werden; durch all solches wird nur Schmerz, Leid, Not, Angst und infolgedessen Gehorsam generiert oder aber auch: Trotz, Abwehr, Verweigerung, Aggression (siehe durch das Überschreiten der Schmerzgrenze) und schließlich Gegengewalt oder Selbstzerstörung, Selbstvernichtung, bspw. auf Raten oder auch durch Suizid.
 
Letzteres wird sodann mit neuerlicher Sanktion/Gewalt geahndet, belegt, verfolgt.
 
Moralisch wünschenswertes, gebotenes, prosoziales, kooperatives Verhalten kann nur durch Einsicht, Erkenntnis, Zustimmung, Mitbestimmung, Einbezogensein, Anerkennung, Wertschätzung, Mitgefühl intrinsisch erzielt bzw. gelebt werden, insbesondere langfristig, dauerhaft: nur auf diese Weise.
 
Genau darum geht es offensichtlich jedoch gerade n i c h t.
 
Ziel ist nicht, dass Menschen sich prosozial, kooperativ, solidarisch, loyal, mitfühlend, verantwortungsvoll, gemeinwohlorientiert, friedlich, freundlich und sogar freudig unter- und miteinander verhalten k ö n n e n (und es dann auch wollen), sondern das Gegenteil dessen will erreicht werden: durch Spaltung, durch Diskreditierung, Herabwürdigung, Diskriminierung, Ausgrenzung bis hin zur Ächtung und Existenz(grundlagen)vernichtung. - Beschädigung von Menschen auf allen Ebenen also: psychisch, physisch, geistig.

Und das: durch Staatsgewalt, legal(isiert).
 
Zu dem einzigen Zweck, diese Menschen mittels dieser Gewalt unterwerfen, instrumentalisieren, ausbeuten zu können - wie Gegenstände, Objekte. Verheizbares Menschenmaterial. "Idealerweise": widerstandslos.
 
D a r u m geht es tatsächlich bei den Sanktionen.

Und aus eben diesem Grunde "wollen" sie mit allen Mitteln erhalten werden und aus eben diesem Grunde d a r f es aus staatlicher Sicht kein BGE, d.h. keine tatsächlich menschenwürdige Existenzsicherung geben. Denn diese würde die Sklaverei zunichte machen, sie würde damit überwunden werden können. - Zum Nachteil all jener, die von den bestehenden Verhältnissen maximal profitieren und um ihre "Privilegien", ihre Macht mit allen - noch so unlauteren, unmoralischen, n i e d e r e n, abscheulichen, menschenverachtenden und menschenvernichtenden - Mitteln kämpfen.
 
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Was man sich klar machen muss:
 
1. Die Sanktionen werden meiner Überzeugung nach vorsätzlich rechtswidrig verhängt. Mit anderen Worten: Der die Sanktion verhängende Jobcentermitarbeiter weiß, dass er die (jeweilige) Sanktion rechtswidrig (!) verhängt - und verhängt sie trotzdem.
 
Im Klartext bedeutet das, dass staatliche Behörden - wie die Jobcenter - die eigenen Staatsbürger nicht nur absichtsvoll betrügen, sondern existenziell beschädigen - siehe, welche schwerwiegenden Folgen die Sanktionen haben, insbesondere mehrere oder auch sich überschneidende, die aufaddiert werden, so dass die Sanktionshöhe gesteigert und die Zahlung der monatlichen "Leistung" (des Hartz 4-Geldes) entsprechend verringert werden kann und wird.

Der Staat beutet seine eigenen Bürger auf diese Weise also nicht nur massiv aus - er beschädigt sie. Wissentlich. Bis in psychische und physische Krankheit, in Schulden, in Obdachlosigkeit - und das gerade auch Haushalte mit Kindern betreffend.
Somit tätigt der Staat (die Regierung) wissentlich, absichtsvoll, vorsätzlich zusätzlich eine Kindeswohlschädigung.
 
2. Die Klagen vor den Sozialgerichten sind tatsächlich nur die Spitze des Eisberges, denn viele Menschen klagen eben nicht.

Sie trauen sich nicht, weil sie Angst vor dem Ablauf oder vor Gerichten (und Richtern) haben oder weil sie nicht wissen, wie genau sie vorgehen müssen.

Oft legen sie gegen Jobcenter(fehl)entscheidungen (Bescheide, EGV per Verwaltungsakt ...) nicht einmal Widerspruch ein.
Manche sind bereits mit der Anhörung, d.h. dem anzufertigenden Anhörungsschreiben einfach überfordert, weil sie nicht wissen, wie sie ihr Anliegen, ihre Einwände etc. formulieren können und/oder weil sie die Jobcenterschreiben nicht verstehen können.
 
Überdies muss für Widersprüche und Klagen der gesamte bisherige Ablauf lückenlos dokumentiert sein/werden, d.h. man muss alle Schreiben des Jobcenters und unbedingt auch die eigenen an das Jobcenter (!) sowie auch sonstige Dokumente (ärztliche Befunde, AUs, weitere Unterlagen wie bspw. Verträge, Zeugnisse etc.) sorgfältig aufbewahren und jederzeit wiederfinden (können) - auch das macht, kann nicht jeder Betroffene.

Die Jobcenterkorrespondenz ist ein zeit- und nervenraubender, zusätzlich zur materiellen Armut belastender Job und meist ein Papierkrieg.

Oft werden einem Worte, die man bei Terminen nur mündlich und ohne Zeugen äußerte, im Nachhinein von den Jobcentermitarbeitern im Mund herumgedreht, anderes wird vollständig weggelassen usw.. Vor Gericht braucht man aber Nachweise, Belege dessen, das man angibt.
 
Ich denke inzwischen außerdem, dass man vor den Sozialgerichten nur mit anwaltlichem Beistand eine realistische Chance auf Erfolg hat. Denn:

Sozialgerichte fordern schon im Vorhinein, direkt nach Eingang der Klagschrift (mit Klagebegründung) die Klagenden mittels entsprechender Vordrucke (!) auf, ihre Klage selbst wieder zurückzunehmen, da keine Aussicht auf Erfolg bestehe.
Auch das ist perfide, ist psychologische Taktik, Einschüchterung - die Sozialgerichte versuchen damit, die Klagenden abzuwimmeln, abzuwehren - um sich selbst (die Gerichte) auf diese Weise zu entlasten. - Das aber hat n i c h t s mit Rechtsprechen und schon gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
 
3. Was "ein wichtiger Grund" ist, einen Termin nicht wahrnehmen zu dürfen, ohne im Anschluss sanktioniert zu werden: wissen allein die Jobcenter(mitarbeiter), wie mir scheint. Ich werde gerne eines Besseren belehrt, aber:

An welcher Stelle ist nachlesbar, wird darüber informiert, siehe die Informationspflicht der Jobcenter, was alles, was genau als solcher "wichtige Hinderungsgrund" gilt, anerkannt wird, was als wichtiger Grund definiert ist und was nicht - und: auf welcher gesetzlichen Grundlage dies (wo findet sich diese im SGB II oder in den "Fachlichen Hinweisen"?)?

Wenn es diese Information, diese Transparenz nicht gibt, sie den "Kunden" nicht gegeben wird - eigentlich müsste sie in jeder Rechtsfolgenbelehrung jedes Schreibens auffindbar sein - dann sind der Willkür folglich tatsächlich Tür und Tor geöffnet.
 
Fazit:
Es ist alles absichtsvolle Ausbeutung, Instrumentalisierung, Schwarze Pädagogik, Weisse Folter. - Es ist systematische Menschenvernichtung: "sauber", unblutig, hinter verschlossenen Türen (der Jobcenter), bürokratisch und "auf Raten".
 
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Hier die gesamte Seite der Rechtsfolgenbelehrung.

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Hier die Detailansicht - zur besseren Lesbarkeit.

Hier die Detailansicht - zur besseren Lesbarkeit.

20. März 2018
 
Ich bin jetzt ein bisschen schlauer - die Sache mit dem "wichtigen Grund" läuft also unter "unbestimmter Rechtsbegriff". Im Klartext bedeutet das:

Wenn Betroffene nicht den Rechtsweg gehen bzw. auch dann, wenn sie ihn gehen, bleibt die letztendliche Definition und Akzeptanz dessen, das als "wichtiger Grund" im jeweiligen Fall gelten kann, der Entscheidung eines, d.h. des jeweilig involvierten/zuständigen Gerichts überlassen.
 
Betroffene hängen somit völlig in der Luft, denn erst im Nachhinein - w e n n sie den Rechtsweg beschritten haben und es eine gerichtliche Entscheidung gibt - wird geklärt, transparent gemacht, was jeweils als "wichtiger Grund" von welchem Gericht bzw. Richter aus welchen rechtlichen Gründen (?!) jeweils anerkannt wird oder was nicht.

Bis dahin: sind zumeist erfolgte Sanktionen längst nicht nur (möglicherweise auch wiederholt) vollzogen, sondern d u r c h l i t t e n worden - und hierfür erhält der Betroffene auch durch eine gerichtliche Entscheidung in seinem Sinne k e i n e Entschädigung.

Längst sind bspw. auch entstandene Schulden und deren F o l g e n vorhanden, erlitten.
 
Wenn sich dann nach Monaten oder zumeist erst Jahren durch eine gerichtlche Entscheidung herausstellt, dass der "wichtige Grund" anerkannt wird, ändert das nichts mehr an all dem, das der Betroffene bis dahin, in dieser "Zwischenzeit" erlitten hat - denn selbst wenn er dann Geld zurückbezahlt bekommt, sind inzwischen Schulden, Zusatzkosten durch selbige (Mahn-, Inkassogebühren ...) aufgelaufen, die mit dem deutlich geringeren Rückzahlungsbetrag nicht ausgeglichen werden können. Und der Betroffene hat überdies in diesen Monaten oder Jahren Ängste ausgestanden, möglicherweise ist er psychisch oder auch physisch aufgrund seiner belastenden Situation erkrankt (möglicherweise auch chronisch), möglicherweise hat es seine familiären und/oder freundschaftlichen Beziehungen massiv belastet oder auch beschädigt - unter Umständen irreversibel.
 
All das wird durch eine möglicherweise nach Jahren erfolgenden Rückzahlung (nach vorausgegangenem, entsprechenden Gerichtsurteil) n i c h t entschädigt, n i c h t wiedergutgemacht.
 
Denn, noch ein Mal: Ausschließlich im SGB II haben eingelegte Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) k e i n e aufschiebende Wirkung.
 
Mit anderen Worten: Die massive psychische wie physische Beschädigung der Betroffenen, der Menschen im Hartz-Vollzug, der "Ballastexistenzen", ist vom Gesetzgeber und der Exekutive absichtlich so gewollt, ermöglicht, legalisiert worden - sie s o l l vollzogen werden und sie w i r d de facto vollzogen, siehe die zahlreichen rechtswidrig verhängten Sanktionen (immerhin gibt es dazu als Beleg ja entsprechende Gerichtsurteile).
 
Es wird also nicht nur viel zu schnell, zu häufig, sondern wissentlich, absichtsvoll, also vorsätzlich rechtswidrig (!) sanktioniert - mit oben beschriebenen Folgen.
 
Und das ist also keine systematische Vernichtung - der "Asozialen, Ballastexistenzen", der "arbeitsmarktfernden Personengruppen", die es nun weiterhin zu gängeln, zu dressieren, zu Gehorsam zu zwingen, zu beschädigen gilt (siehe die aktuellen Vorhaben der Groko: "gemeinnützige Arbeit", Langzeiterwerbslose sollen "aktiviert" und "gecoached" werden ...). - Kein Fragezeichen.
 
Ich kann gar nicht mehr in Worte fassen, wie intensiv mich all diese neoliberale, schwarzpädagogische, menschenverachtende, Menschen v e r n i c h t e n d e law and order-"Politik", wie mich dieser unreife, infantile, herz- und horizontverengte, von Selbstsucht, Minderwertigkeit, Ignoranz, Moral- und Gewissenlosigkeit, von demonstrativer Charakterlosigkeit und Hässlichkeit geprägte "Rechtskonservatismus" anwidert.
 
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"[...] In einer Maßnahme sollten alle Hartz-IV-Empfänger eine Datenschutzerklärung unterschreiben. Ein Teilnehmer wollte sie jedoch vorher zu Hause in Ruhe lesen. Er verweigere sich, fand die Kursleitung. Und schloss ihn von der Weiterbildung aus. Die Folge war eine Sanktion des Jobcenters. Der Langzeitarbeitslose erhielt für drei Monate 30 Prozent weniger Hartz IV: wegen Pflichtverletzung nach Paragraf 31 des zweiten Sozialgesetzbuches. Für Alleinstehende bedeutet das 292 Euro statt 416 Euro im Monat.
 
Das ist äußerst schmerzhaft. Und von Grund auf falsch, findet Helena Steinhaus vom Berliner Verein "Sanktionsfrei", der seit 2016 "Hartz IV hacken" will. "Sanktionen kürzen das offizielle Existenzminimum", sagt Geschäftsführerin Steinhaus: "Dabei ist ein Minimum ja schon per Definition nicht kürzbar." Eine Kürzung bedeute für Betroffene daher immer Existenznot und zwinge Hartz-IV-Bezieher, Jobs und Weiterbildungen zu machen, die sie nicht wollen und die nicht zu ihnen passen. "Die Drohung wird ja in jedem amtlichen Schreiben mitgeschickt", sagt Steinhaus: "Wir müssen weg von dieser Logik des Prügelns und Strafens." [...]
 
Die Rechtsanwälte im Projekt "Sanktionsfrei" haben laut Steinhaus in eineinhalb Jahren erst sieben Klagen verloren, dafür 120 Widersprüche gewonnen und 150 angekündigte Sanktionen im Voraus verhindert. Monatlich kann der Verein nach eigenen Angaben 20 bis 25 Menschen unterstützen.
 
Das sind kleine Zahlen im Vergleich zu denen aus der Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit: 952.840 Sanktionen wurden im Jahr 2017 gegen insgesamt rund 420.000 Hartz-IV-Empfänger verhängt. Drei von vier Sanktionen waren dabei verpasste Termine - sogenannte Meldeversäumnisse. [...]
 
Tatsächlich nehmen junge Sanktionierte schneller Arbeit an als Nicht-Sanktionierte - auch zu niedrigeren Löhnen, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt. "Die harten Sanktionen haben aber unerwünschte Nebenwirkungen", sagt IAB-Forscher Joachim Wolff. Sie könnten auch zum Verlust der Wohnung oder zum "Rückzug aus der legalen Arbeitsvermittlung" und dem sozialen Netz führen. [...]"
 
Quelle: epd.de - " Zur Strafe weniger als das Existenzminimum", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
 
... und genau das ist ja genau so intendiert, beabsichtigt, regierungsp o l i t i s c h gewollt: Ausbeutung, Vernichtung der Ballastexistenzen - NS-Ideologie.
 
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... und noch einmal - damit es keine Missverständnisse gibt - erst kommt die Aktion, dann folgt die REaktion:
 
"Jeder Tat geht `eine langsame, konsequente Entwicklung voraus´. [...]
 
Der Ausschluss aus der Gruppe der Artgenossen bedeutete über Millionen von Jahren hinweg das Todesurteil. Ausgegrenzt zu werden, konnte sogar weit verhängnisvoller sein, als körperlichen Schmerz zu erleiden. Dies erklärt, warum das menschliche Gehirn lernte, beides - soziale Ausgrenzung ebenso wie Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit - als in gleicher Weise alarmierende Gefährdung einzuschätzen. Als Folge davon beantwortet der Mensch nicht nur willkürlich zugefügten körperlichen Schmerz, sondern auch Ausgrenzung mit Aggression. [...]
 
Schwere physische Gewalt tritt vor allem dort auf, wo die verbale Kommunikation zwischen dem (späteren) Täter und seiner Umgebung zum Erliegen gekommen ist. [...]
 
Wenn die Schmerzgrenze eines Lebewesens tangiert wird, kommt es zur Aktivierung des Aggressionsapparates und zu aggressivem Verhalten. Bei sozial lebenden Lebewesen wie dem Menschen zählen Zugehörigkeit und Akzeptanz zu den wichtigen Ressourcen. Demütigung und Ausgrenzung werden vom menschlichen Gehirn wie körperlicher Schmerz erlebt, sie tangieren die Schmerzgrenze. [...]
 
Armut bedeutet - vor allem für diejenigen, die ihr nicht durch eigenes Verschulden ausgeliefert sind - nicht nur existenzielle Not, sondern ist vor allem eine Ausgrenzungserfahrung. Aus diesem Grunde ist sie auch ein besonders ergiebiger Nährboden für Gewalt. [...]
Wer hungert, wenn alle hungern, wird deshalb nicht zwingend eine besondere Gewaltbereitschaft entwickeln. Eine Situation jedoch, in der die einen Not erleiden, während sich andere reichhaltiger Lebenschancen und guter materieller Ressourcen erfreuen, bedeutet Ausgrenzung und tangiert die Schmerzgrenze. [...]"
 
Quelle: "Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt", von Joachim Bauer
 
... sagt nicht, ihr hättet es nicht gewusst.
 
Ach und: nein, dagegen hilft keine Psychotherapie und auch keine Psychopharmaka. Da hilft nur GERECHTIGKEIT.
 
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"[...] Doch anders als viele glauben, sind es eben nicht die überzogenen Konsumwünsche, die Menschen in die Schuldenfalle tappen lassen. Oftmals reicht es schon, ernsthaft zu erkranken und/oder seinen Job zu verlieren, um sich in einer ausweglosen Situation wiederzufinden.
 
Hartz IV hängt wie ein Damoklesschwert über jedem Arbeitssuchenden. Der nette Bankberater, der eben noch zum Immobilienerwerb auf Pump riet, wird schnell zum Mahnbriefschreiber, der auf Rückzahlung drängt. Der Verband der Schuldnerberatungen verweist auch auf Selbstständige, die Verbindlichkeiten bei ihren Krankenversicherungen anhäufen. Die meisten Schuldner sind keine Hasardeure, sondern chronisch Kranke, Arbeitslose und Menschen mit geringem Einkommen.
Dass es immer mehr Schuldner gibt, passt zu der Meldung, dass mittlerweile jeder fünfte Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor tätig ist. Ohne Dispo kommt mensch nicht mehr über die Runden. Selbst kleinere Anschaffungen müssen auf Kredit finanziert werden. Schnell schnappt da die Schuldenfalle zu."
 
Quelle: neues-deutschland.de - "Schuldlos verschuldet"
 
 
Es ist dies gerade nicht "alternativlos" - es wäre änderbar, recht schnell sogar ..., w e n n politisch gewollt.
 
 
Man kann das abkürzen: Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe wird überall auf der Welt zu Beschädigten, Versehrten führen - früher oder später, je nach individuellen Umständen, aber letztlich immer. Und das lehrt uns die Geschichte anschaulich.

Mit Repressalien werden (manche) Menschen allenfalls kurzfristig dazu mobilisiert, zu f o l g e n, zu parieren, gehorsam zu sein - und genau das ist ja das Ziel: folgsame, verfügbare, wirtschaftlich verwertbare, funktionale Marionetten (siehe Produktionsfaktor Arbeit), Untertanen - die natürlich zuvor manipuliert (siehe Werbung, Konsumismus) und unter Druck gesetzt (siehe Abbau des Sozialstaats, siehe kapitalistische Leistungsideologie ...) werden müssen, damit das Ziel erreicht werden kann.
 
Es gibt aber auch Menschen, die sich dem nicht nur nicht beugen wollen, sondern auch solche, die es nicht können - die schon vorher daran, darin, darunter zerbrechen - sie werden aggressiv, "depressiv", ggf. auch gewalttätig, sie fühlen sich nicht nur, sondern sie s i n d de facto hilflos, sie haben keine Stimme, finden kein Gehör, erfahren keine Unterstützung, schon gar keine "Förderung".
Man verprellt sie mit Sätzen wie "Du muss für dich selbst (endlich) Verantwortung tragen." oder "Wo kämen wir hin, wenn jeder ein solcher Taugenichts, Nichtsnutz, Faulenzer, Schmarotzer, Schwächling, Versager wäre wie du?!"
Diese Menschen werden früher oder später psychisch und/oder physisch krank - einige süchtig, andere nehmen sich das Leben oder vegetieren nur noch vor sich hin, nicht wenige sind obdachlos.
 
Man wird durch solche "Disziplinierungs-"Ideologie, durch Schwarze Pädagogik niemals langfristig bewirken können, dass Menschen "leistungsfähig", "leistungswillig", "leistungsstark", verantwortungsbewusst, gewissenhaft, verlässlich, konstruktiv, kreativ tätig bzw. sich verhaltend sind oder werden.
Die Sklaven"moral" bewirkt das genaue Gegenteil: Abwehr, Abkehr, Verweigerung, Duckmäusertum, Unterwürfigkeit, Aggression, Gewalt, Hass, Verzweiflung, Resignation - all dies oder einiges davon je nach Persönlichkeit und Situation/Umständen unterschiedlich ausgeprägt in Erscheinung tretend.
Und warum dies? Weil die Schmerzgrenze von Menschen dadurch überschritten wird, weil es ihnen an die Substanz, die Existenz geht. Siehe hierzu bspw. Joachim Bauers Buch "Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt".
 
Aber genau darum geht es nun mal nach wie vor: das Herstellen von Untertanen, von verheizbarer Verfügungsmasse.
Das absichtsvolle Herstellen von "Ungleichheit", Ungerechtigkeit - aus bekannten Gründen.

Und entscheidend trugen und tragen dazu nach wie vor besonders die drei monotheistischen, durch und durch patriarchalischen Buchreligionen bei, deren gemeinsames Fundament das Alte Testament ist. Kampf, Gewalt, Härte, Strenge, Kälte - statt Vertrauen, Unterstützung, Respekt, Anerkennung, Wertschätzung, MITGEFÜHL, Kooperation.
Man muss Menschen Moral nicht aufzwingen - man darf die in ihnen natürlich angelegte (!) nur nicht gewaltvoll beschädigen - und das schon bei ganz kleinen Kindern - durch den völlig falschen Umgang mit ihnen.
Auf diese Weise wird das halt bloß nix mit "Freiheit, Gleichheit, Solidarität", mit "friedvollem Zusammenleben" von Menschen - gerade auch global.
 
Aber von solchen Einsichten sind rechtskonservative und rechtsextreme Menschen Lichtjahre entfernt - eben w e i l sie selbst auf genau diese Weise indoktriniert, geprägt wurden. Sie kennen nichts anderes, sie können daher nicht anders. Sie sind: beschädigt und beschädigen auf dieser Basis, aus diesem Grund andere. Und meinen sich damit tatsächlich sogar im Recht. Siehe "autoritärer Charakter", "freiwillige Knechtschaft" (Erich Fromm, Étienne de la Boétie, Th.W. Adorno ...).
 
Man wird solche Menschen nicht überzeugen können - es müsste aus ihrem je eigenen Wunsch, eigener Einsicht eine veränderte Haltung entspringen, was nur bei den Wenigsten geschieht, denn ihr gesamtes Menschen-, Welt-, Selbstbild geriete dadurch massiv ins Wanken ... - das ist unbequem, unangenehm, häufig: schmerzhaft, drum wird es vermieden, abgewehrt. Selbstbetrug.
 
Man kann letztlich nur durch Prävention (also bei den Kindern) etwas bewirken und: indem all jene, die gegenteilig eingestellt sind, sich zusammenschließen, sich solidarisieren und gemeinsam aktiv werden, sich gegenseitig unterstützten.
 
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Information und Erläuterung zu den Sanktionen in Hartz 4
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