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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Der Fall Oury Jalloh - überfällige Kontrolle der Polizei, der Ermittlungsbehörden, institutioneller Rassismus, Rechtsstaat

Zum oben verlinkten Monitor-Beitrag (vom 30.11.2017 - "Der Fall Oury Jalloh: Justizskandal ohne Ende"):
 
Das ist Institutioneller Rassismus. Siehe NSU ... .
 
Und siehe, wie CDU und AfD diesen Fall und die "neuen" Erkenntnisse, die Faktenlage kommentieren ... .
 
Erschütternd wie ein weiteres Mal ernüchternd, vor allem enttarnend ist die Aussage von Prof. Thomas Feltes, Zitat:
 
"Wenn ein leitender Oberstaatsanwalt seine Meinung um 180 Grad ändert, dann ist das sehr ehrenvoll für ihn, denn viele hätten das nicht gemacht (...)"
 
Diese Aussage heißt im Klartext nichts anderes, als dass es offenes "Geheimnis", also Fakt ist, dass bei Fehlern der Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) die (Ober-) Staatsanwälte genau diese (ihnen bekannten) Fehler üblicherweise mehrheitlich bis im Grunde (fast) ausnahmslos absichtsvoll nicht zugeben - mit schwerwiegenden Folgen für jeden einzelnen Fall/Betroffenen ... . Exekutivgewalt. - Rechtsstaatlichkeit?
 
Man fragt sich, was die Polizisten mit ihm gemacht haben - das sie unbedingt verbergen wollten, also die Spuren etwaig bzw. wahrscheinlich getätigter Misshandlungen an ihm beseitigen wollten: durch Verbrennen seines Körpers.
 
Man fragt sich, warum die Justizministerin die Sache deckt - indem sie sich ausschweigt und es auf die Staatsanwaltschaft(en) abzuwälzen versucht, der (denen) sie jedoch übergeordnet ist.
 
Und man fragt sich, wieviele ähnliche Fälle es in Deutschland wie lange schon gibt, die nicht medial aufgearbeitet werden (konnten/können).
 
Ja, da verliert man das Vertrauen in das - vorgebliche - Bestehen von Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, siehe auch die katastrophale "Aufklärung" des NSU.
 
-
"[...] Eigentlich ist der Fall ein beispielloser Justizskandal. Denn schon im April 2017 hatte der Dessauer Staatsanwalt in einem Brief geschrieben, dass er nun mehr nicht mehr von einer Selbsttötung Jallohs ausgeht. Dazu gebracht haben ihn die Ergebnisse von Gutachten, die internationale Brandexperten erstellt haben.
Die wurden aber nicht etwa von den zuständigen Ermittlungsbehörden beauftragt, die ja eigentlich dazu verpflichtet wären zu ermitteln, warum Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle verbrennen konnte. Doch für die Behörden war ja längst klar, dass nur der Getötete selber schuld sein kann.
Es war die schon erwähnte Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh, die durch Spendensammlungen das Geld aufbrachte, um diese Gutachten erstellen zu lassen, und sie mussten dann auch dafür sorgen, dass die Ergebnisse in einer größeren Öffentlichkeit überhaupt wahrgenommen wurden. [...]
 
Denn der Dessauer Staatsanwalt wurde just dann von dem Fall abgezogen, als er sich davon überzeugt hatte, dass die offizielle Version der Todesumstände von Oury Jalloh nicht zu halten ist.
 
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft von Halle und die sieht in den neuen Gutachten keine neuen Erkenntnisse und will den Fall endgültig zu den Akten legen. Es wäre nicht ungewöhnlich, dass unterschiedliche Staatsanwaltschaften zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, sagte eine Sprecherin der Justiz in Halle. Diese Aussage ist an Perfidie schwerlich zu toppen. Da wird die Frage, ob ein wehrloser Mann in einer Polizeizelle verbrannt wurde, zur Frage von unterschiedlichen Wertungen.
 
Untersuchung unter internationaler Beteiligung
Das Vorgehen der Justiz in diesem Fall müsste eigentlich zu einem massiven Aufruhr der zivilgesellschaftlichen Kräfte in Deutschland führen. Diejenigen, denen Menschenrechte über Sonntagsreden hinaus wichtig sind, müssten eine Untersuchungskommission mit internationaler Beteiligung fordern, die sämtliche für den Fall relevanten Gutachten auswerten und weitere Expertisen in Auftrag geben kann, wenn weitere Fragen geklärt werden müssen.
 
Die Rolle der deutschen Justiz und Politik sollte untersucht werden. Es wäre zu fragen, warum über Jahre versucht wurde, alle Indizien zu negieren, die gegen die offizielle Version der Todesumstände von Oury Jalloh vorgebracht wurden. Dazu gehört der Umstand, dass schon einige Jahre vor dem Tod von Oury Jalloh, ein wohnungsloser Mann in der gleichen Zelle unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen ist.
Auch bei dessen Tod waren Polizisten und der Polizeiarzt anwesend, der auch am Todestag von Oury Jalloh präsent war. Da sind die offen rassistischen Äußerungen des Arztes, die auf einem Mitschnitt zu hören sind, bevor er Oury Jalloh Blut abnimmt. Da ist der von den Polizisten abgestellte Lautsprecher, über den Oury Jalloh um Hilfe rief und da ist vor allem das Feuerzeug, mit dem der Tote den Brand selber gelegt haben soll.
Doch zuvor war es gründlich untersucht wurden und die Gutachter erklären, es wurde erst nachträglich in die Zelle gebracht. Das ist nur ein Teil der offenen Fragen, die die Justiz ignorierte und die durch die Gedenkinitiative weiterhin gestellt wurden.
 
Vom NSU zu Oury Jalloh
Die noch bestehende Zivilgesellschaft sollte die Vorstellung, dass in einer Polizeizelle in Deutschland ein Mensch getötet werden kann, nicht als Verschwörungstheorie abtun, sondern sich fragen, wie sie darauf reagiert.
Wenn nun der Fall Oury Jalloh tatsächlich zu den Akten gelegt wird, und sich höchstens ein paar tausend Menschen aufregen, während die Aufmerksamkeit sonst beim Geplänkel der künftigen Koalitionen liegt, dann ist das ein Signal, dass in Deutschland auch unter Polizeiaufsicht kriminelle Taten begangen werden können, denen nicht nachgegangen wird.
 
Soll das zur Gewohnheit werden? Schließlich haben wir ja beim NSU-Komplex erlebt, wie die Angehörigen der Opfer verzweifelt forderten: Ermittelt im rechten Milieu! "Kein 10. Opfer!", lautete ihre Parole auf Demonstrationen im Jahr 2006.
 
Stattdessen wurden sie verdächtigt, verleumdet und überwacht - genau wie die Freunde von Oury Jalloh. Und nachdem sich der NSU vier Jahre später selber aufdeckte, wird bis heute verhindert, dass die Frage, wieviel Staat steckt im NSU, aufgearbeitet wird. Das lässt sich besonders gut an der Personalie des Verfassungsschützers Andreas Temme ablesen. [...]"
 
Quelle: heise.de - "Leitender Ermittler abgezogen, als er offizielle Version in Frage stellte", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau) habe ich vorgenommen.
 
"[...] Es waren wenige engagierte Menschen, die immer wieder selbst Gutachten in Auftrag gaben und die Justiz zum Handeln zwangen. Sie wurden als Nestbeschmutzer, Verschwörungstheoretiker und linke Spinner diffamiert. Im Jahr 2012 wurde die jährliche Oury-Jalloh-Demonstration in Dessau von der Polizei rechtswidrig gestürmt, Transparente und Flugblätter wurden beschlagnahmt. Auslöser: der Schriftzug „Oury Jalloh — das war Mord“. Bis heute nimmt die Polizei diese Parole immer wieder zum Anlass, eskalierend einzugreifen.
 
Im April 2017 brach Bittmann also mit den bisher bekannten Handlungsmustern der Justiz. Dass es überhaupt ein Todesermittlungsverfahren gibt, ist abermals auf Druck von außen zurückzuführen. Dass der Brandverlauf ohne Brandbeschleuniger nicht zu erklären ist, ergab bereits ein von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2013. Letztlich dürfte für die Staatsanwaltschaft Dessau eben jenes Gutachten ausschlaggebend gewesen sein, die Todesumstände Oury Jallohs erneut zu beleuchten. Nun also ging Bittmann ungeklärten Fragen offen nach. Kurze Zeit später war er nicht mehr für den Fall zuständig.  Mit seinen Erkenntnissen aus diversen Gutachten zum Brandversuch in Dippoldiswalde wandte er sich an die Bundesanwaltschaft mit der Bitte, ein Verfahren wegen des Verdachtes auf das Vorliegen eines Tötungsdeliktes zu führen. Doch diese lehnte ab. Das Verfahren ging zurück nach Sachsen-Anhalt, die Staatsanwaltschaft Dessau forderte beim Generalstaatsanwalt personelle Unterstützung an, um die notwendige Ermittlungsarbeit leisten zu können. Der entschied aber anders. Statt Personal nach Dessau zu schicken, entzog er Dessau das Verfahren und gab es im Juni 2017 an die Staatsanwaltschaft Halle. Diese kam bei Prüfung derselben Unterlagen zu einem gänzlich anderen Schluss als ihre Dessauer Kollegen und bereits im August verfasste der bearbeitende Staatsanwalt einen Vermerk, nach dem das Verfahren eingestellt werden sollte, weil kein Anfangsverdacht für eine Straftat vorläge.

Erneut war es ein Versuch, die unsägliche Skandalkette mit den üblichen Abwehrmustern für beendet zu erklären und erneut war es der Druck der Öffentlichkeit, der dies zumindest auf den Prüfstand stellte.
Die Brandgutachten wurden bis zuletzt als Geheimsache behandelt. Auf Fragen und Anträge der Nebenklage wurde nicht reagiert. Der plötzliche Wechsel der zuständigen Staatsanwaltschaft sorgte erneut für Fragen und Misstrauen.
 
Im September erfolgte eine Landtagsdebatte auf Antrag der LINKEN zum Fall Oury Jalloh. Justizministerin Keding (CDU) wies dabei jegliche Fragen zurück, da das Verfahren laufe und nicht aus den Akten berichtet werden dürfe. Die CDU sorgte sich darum, dass Polizist_innen unter Generalverdacht gestellt würden. Der ehemalige Polizist Mario Lehmann erklärte für die AfD, dass der eigentliche Punkt doch sei, dass Oury Jalloh gar nicht in Deutschland hätte sein dürfen und dass er dann ja auch nicht gestorben wäre. Bereits 2017 hatte die AfD am Rande der Oury-Jalloh -Demonstration in Dessau provoziert. Im Jahr 2018  initiierte die AfD eine Gegenkundgebung. André Poggenburg sprach von „politischer Leichenfledderei“ und wollte dem „linksautonomen Propagandaspuk“ ein Ende setzen. Tatsächlich wurde der 7. Januar 2018 zum Tag der größten und erfolgreichsten Oury-Jalloh-Demonstration, die Dessau je gesehen hat.
 
Indes agierten Justiz und Politik wie immer. Anträge auf Sondersitzung des zuständigen Rechtsausschusses wurden abgelehnt, und die Einschätzungen Bittmanns waren nach wie vor nicht öffentlich, bis es zu einer Befragung des Generalstaatsanwaltes von Sachsen-Anhalt, Jürgen Konrad kam. Dieser legte dar, dass die Befunde der Sachverständigen sehr widersprüchlich seien. Doch seien sich alle einig gewesen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass sich Oury Jalloh selbst angezündet habe. Dass eine größere Menge Brandbeschleuniger im Spiel gewesen sei, sei hingegen ausgeschlossen. Es gäbe keinen Grund und keine Chance weiter zu ermitteln. Was er nicht sagte, wurde wenige Tage später durch einen Bericht des Magazins Monitor öffentlich: Der Inhalt des Vermerkes von Staatsanwalt Bittmann vom April 2017. Dass die Gutachter unisono von einer geringen Menge Brandbeschleuniger ausgingen. Dass sie alle es für wahrscheinlicher hielten, dass Oury Jalloh angezündet wurde, als dass er sich angezündet habe. Und dass Bittmann Polizisten als konkrete Tatverdächtige benannte. [...]"
 
Quelle: antifainfoblatt.de - "Oury Jalloh oder die unendliche Geschichte eines Justizskandals"
 
 
Der Fall Oury Jalloh und die an diesen Fall angelehnte "Tatort"-Folge "Verbrannt" sowie: überfällige Kontrolle der Polizei, der Ermittlungsbehörden, institutioneller Rassismus, Willkür, Rechtsstaat
 
Nun habe auch ich mir also den gestern wiederholt worden seienden "Tatort", der sich an den Fall OuryJalloh anlehnt, angesehen.
 
Es ist kein Doku-Krimi, wie der Spiegel in seinem Faktencheck (siehe unten verlinkten Artikel) bereits feststellte.
Oury Jalloh wurde bspw. nicht wegen des Handelns mit falschen Pässen oder wegen Drogenhandels festgenommen, sondern weil er betrunken war und sich zwei Personen von ihm belästigt fühlten.
 
Desweiteren ist nicht unerheblich, dass im "Tatort" das Geschehen in Niedersachsen spielt, nicht, wie in der Realität, in Sachsen-Anhalt, einem ostdeutschen Bundesland also.
 
Auch die Prügelszene ist frei erfunden, welche im "Tatort" das schlechte Gewissen des ermittelnden Kriminalhauptkommissars Falke (der im Film bei der Bundespolizei tätig ist) zur Folge hat und ihn im weiteren Verlauf seinen ganz persönlichen Rassismus, jedenfalls seine zumindest fremdenfeindlichen Vorurteile nur andeutungsweise "reflektieren" lassen (siehe die Szene, als er mit der Oberkommissarin Lorenz in einem Imbiss-Lokal sitzt und sagt: "(...) Ich frage mich, was war da mit mir los (...)" oder ähnlich.
Zunächst hat er ein schlechtes Gewissen, weil er die Beherrschung verloren. d.h. unbeherrscht aggressiv auf den Festgenommenen eingeprügelt hat, später, weil er Persönliches über den verhafteten Gibril Bali in Erfahrung bringt, was Menschlichkeit, Empathie, Mitgefühl in ihm triggert und schließlich, weil ihm - zumindest andeutungsweise - sein eigener Rassismus, jedenfalls seine persönliche Xenophobie ansatzweise wohl bewusst wird und ihn dies sowohl irritiert als auch belastet. Dies wird im Film jedoch nicht weiter vertieft, sondern, wie bereits erwähnt, nur angedeutet dargestellt.
 
Erfreulich ist, dass in dieser "Tatort"-Folge der Fall von Oury Jalloh wenigstens überhaupt aufgegriffen wurde.
 
Zu bemängeln ist, dass lediglich der "Korpsgeist" bzw. das gegenseitige Decken der involvierten Polizeibeamten untereinander (inklusive des Mobbings bzw. Erpressens etwaig abtrünnig Werdender - im "Tatort" wird eine Polizeibeamtin, die alleinerziehende Mutter ist, massiv von ihren "Kollegen" unter Druck gesetzt ...) im Film kritisch beleuchtet wird, gänzlich unerwähnt bleibt jedoch (musste bleiben?) das Involviertsein, d.h. die Verantwortlichkeit der übergeordneten Instanz: der Staatsanwaltschaft sowie deren (bzw. der Ober- und Generalstaatsanwalschaft) generelle Weisungsgebundenheit gegenüber dem Landesjustizministerium.

Denn auch und gerade an dieser Stelle liegt im realen Fall des Oury Jalloh einiges im Argen, siehe die aktuelle Aussage der zuständigen Staatsanwaltschaft Halle darüber, dass trotz der - überdies vorgeblich bereits längerfristigen - Kenntnis aller vorliegenden Gutachten die im Oktober 2017 eingestellten Ermittlungen nicht wieder aufgenommen werden, nachfolgend aus unten verlinktem ZEIT-Artikel zitiert:

"[...] Vor wenigen Tagen berichtete dann das ARD-Magazin Monitor, mehrere Sachverständige kämen zum Schluss, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher sei als die lange von den Ermittlungsbehörden verfolgte These einer Selbstanzündung des Mannes. Jalloh sei vermutlich bei Brandbeginn komplett handlungsunfähig oder sogar bereits tot gewesen. 
 
Die Staatsanwaltschaft Halle teilte allerdings mit, es gebe keine neuen Erkenntnisse: Alle vorliegenden Gutachten seien aktenkundig gewesen, als die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens getroffen worden sei. [...]"
 
Quelle: zeit.de - "Staatsanwaltschaft hält Wiederaufnahme im Jalloh-Verfahren für möglich", farbliche Hervorhebung (in Dunkelblau) habe ich vorgenommen. Der Titel des Artikels ist folglich irreführend.
 
Siehe außerdem, dass auch der Magdeburger Landtag hartnäckig blockiert:

"[...] Bereits bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag vergangene Woche war bekannt geworden, dass die ehemaligen Ermittler aus Dessau den Fall Jalloh mittlerweile neu bewerten. Eine daraufhin von den Linken geforderte Akteneinsicht kam nicht zustande: Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen im Magdeburger Landtag lehnte das ab.
 
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt, Henriette Quade, sprach von "politischer Blockadehaltung" und wiederholte ihre Forderung nach einem  Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU. "Er sollte von außerhalb von Sachsen-Anhalt kommen", sagte sie, "denn in Magdeburg ist von Seiten des Justizministeriums kein Aufklärungswille zu erkennen." [...]"
 
Quelle: zeit.de - "Gutachter gehen im Fall Oury Jalloh von Tötung aus", farbliche Hervorhebung habe ich vorgenommen.
 
An dieser Stelle möchte ich nochmals ausdrücklich auf den Bericht des MONITOR hinweisen, siehe oben verlinkt.

Dass all dies unweigerliche Assoziationen zur gleichermaßen katastrophalen "Aufklärung" der NSU-Morde bzw. des gesamten NSU-Netzwerks hervorruft, liegt ebenso auf der Hand wie der Umstand bzw. die Folge all dessen, dass Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat, in eine funktionierende, d.h. tatsächlich bestehende Rechtsstaatlichkeit Deutschlands verlieren bzw. bereits verloren haben, siehe dazu nachfolgend Zitiertes (aus einem weiteren ZEIT-Artikel), siehe aber auch die allerorten stattfindende, massive Polizeigewalt gegen bspw. auch friedlich, gewaltfrei Demonstrierende, Aktivisten - nicht nur, aber auch beim G20-"Treffen", siehe, dass es Rechtsextremismus nicht nur in der Bundeswehr, sondern gerade auch in der deutschen Polizei gibt, siehe den Extremismus der Mitte.
 
"[...] Zunächst hätte Jalloh ohne richterliche Entscheidung gar nicht erst in Gewahrsam genommen werden dürfen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich Jalloh selbst angezündet haben sollte, hätte dies außerdem auffallen müssen. Eine ärztliche Untersuchung hätte zu einer regelmäßigen Kontrolle von Jallohs Zustand führen müssen. Stattdessen sagten Zeugen aus, Jalloh sei in seiner Zelle bewusst ignoriert worden, trotz Hilferufen und späteren Feueralarms.
Der Dienstgruppenleiter soll nach Aussage seiner Kollegin die Funkverbindung zu Jallohs Zelle mehrmals weggedrückt haben. In einem späteren Prozess gab er zu, mindestens einmal den Feueralarm ausgeschaltet zu haben. Die Kollegin nahm ihre Aussage aber wieder zurück, der Dienstgruppenleiter wurde freigesprochen.
 
Unabhängige Untersuchungskommission
Der Richter Manfred Steinhoff zog ein zynisches Fazit: Die Polizeizeugen hätten Aufklärung unmöglich gemacht. "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen", sagte er am Ende seiner mündlichen Urteilsbegründung.
 
Nach Angaben der Initiative gab es auch eine Reihe an Ermittlungspannen. Unmittelbar nach dem Tod seien viele Beweise gar nicht erst gesichert worden oder verschwunden. Unter anderem breche ein Überwachungsvideo an einer entscheidenden Stelle ab, angeblich wegen Stromausfall. Laut Hausmeister gab es den aber nicht.
 
Zudem kritisiert die Initiative, dass die Angehörigen nie eine Entschädigung oder auch nur eine Entschuldigung erhalten haben. Im Gegenzug hätten Unterstützer im Laufe der Ermittlungen zahlreiche Repressionen erlebt. Mit der Einstellung des Verfahrens habe die sächsische Justiz einmal mehr gezeigt, "dass sie den Fall gar nicht aufklären will", sagt Ndindah. Die Untersuchungskommission soll nicht nur die Aufklärung vorantreiben, sondern auch die Behördenfehler sowie den Umgang mit dem Unterstützerkreis wissenschaftlich aufarbeiten."
 
Quelle: zeit.de - "Schrecken ohne Ende", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.

Wieviele rechtsextreme, rassistisch eingestellte Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Politiker gibt es heute: tatsächlich wieder bzw. immer noch? Siehe racial profiling, institutionellen Rassismus. Wie wirkt sich deren Welt-, Menschen-, Selbstbild auf ihre berufliche Tätigkeit aus - mit welchen Folgen ... ?
 
Warum gibt es in Deutschland noch immer keine unabhängige Kontrolle der Polizei, keine entsprechende Instanz, Institution?

Wieviele Menschen werden jedes Jahr aus welchen Gründen mit welchen (auch je persönlichen, auch langfristigen, weitreichenden) Folgen Opfer von Polizeigewalt, Polizeiwillkür bzw. der Willkür der Ermittlungsbehörden, zu der gerade die Staatsanwaltschaften gehören, die die Staatsanwaltschaften eigentlich sind, welche ihre Ermittlungstätigkeit jedoch üblicherweise an die Polizei delegieren und die Ermittlungsergebnisse der Polizei zumeist ungeprüft übernehmen, sie folglich auch stützen, mittragen, decken?
 
Welche rechtliche, funktionierende Handhabe haben Betroffene, Opfer, Geschädigte hiergegen - mit welchem und wie häufigem "Erfolg"?

Wer überprüft generell und dann: wie häufig, unabhängig und sorgfältig, wie verbreitet institutioneller Rassismus, aber auch Rechtsextremismus, Misogynie, generell gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bei Polizei, bei Staatsanwälten, aber auch Richtern und Landesjustizministern mit welchen Folgen ist?
 
Und warum nicht?
 
Wie ist es also um die funktionierende Rechtsstaatlichkeit und vorgeblich nicht existente Behördenwillkür, Exekutivgewalt tatsächlich bestellt?

Keine weiteren Fragen.
 
-
"[...] Die Staatsanwaltschaft ging in beiden Prozessen davon aus, dass Jalloh die Matratze, auf der er angekettet war, mit einem Feuerzeug selbst in Brand gesteckt habe. Dem Polizeibeamten wurde lediglich zur Last gelegt, er habe auf den durch einen Rauchmelder ausgelösten Alarm nicht schnell genug reagiert und so den Tod Jallohs fahrlässig verursacht. Andreas S. wurde im ersten Prozess vor dem Landgericht Dessau nach mehr als 20-monatiger Verhandlung freigesprochen. In Erinnerung blieben die Schlussworte des Vorsitzenden Richters Manfred Steinhoff: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen." [...]"
 
Quelle: sueddeutsche.de - "Erneuter Verdacht nach zwei Prozessen", farbliche Hervorhebung habe ich vorgenommen.
 
Das ist Rechtsstaatlichkeit?
 
Was hierzu zu wissen wichtig ist:

"[...] Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.[5] Dabei ist der Weisungsgebende nicht an die Schriftform gebunden. [...]
 
Das Weisungsrecht besteht nur jeweils auf Bundes- oder Landesebene, so dass die Landesebene nicht von der Bundesebene weisungsabhängig ist. [...]"
 
Quelle: Wikipedia - "Staatsanwaltschaft (Deutschland)", farbliche Hervorhebung habe ich vorgenommen.
 
Worüber man sich grundsätzlich im Klaren sein muss:

1. Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht selbst, sie delegieren die Ermittlungstätigkeit üblicherweise vollumfänglich an die Polizei.

"[...] Da die Staatsanwaltschaft so gut wie keine eigenen Organe zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen hat, wird von ihr bisweilen als „Kopf ohne Hände“ gesprochen. Die erforderliche „Handarbeit“ wird von Beamten anderer Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, geleistet (§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz). In der Praxis ist es so, dass die Polizei in den Fällen der Klein- und mittleren Kriminalität innerhalb einer Frist von etwa zehn Wochen Ermittlungen durchführt und die Akten dann der Staatsanwaltschaft mehr oder weniger fertig ermittelt vorlegt. Diese entscheidet dann, ob weitere Ermittlungen notwendig sind oder ob sie abgeschlossen sind und die Sache eingestellt oder Anklage erhoben wird. In einem Ermittlungsverfahren, das von Ermittlungspersonen betrieben wird, obliegt ihr die Sachleitungsbefugnis („Herrin des Verfahrens“). [...]"

Quelle: Wikipedia - Staatsanwaltschaft (Deutschland)

Das bedeutet in der Praxis, dass die Staatsanwaltschaften auf die Polizei als ermittelnde Akteurin, auf die "Ermittlungspersonen" angewiesen sind, man sich infolgedessen nicht gegenseitig "stört" (einander nicht lästige, arbeitsaufwendige Knüppel zwischen die Beine wirft, einander nicht ans Bein pinkelt), sondern schützt, d.h., wenn erforderlich, deckt.
 
2. Bewusst machen muss man sich überdies, dass die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind - mit entsprechenden Folgen:

"[...] Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.[5] Dabei ist der Weisungsgebende nicht an die Schriftform gebunden. [...]
 
Das Weisungsrecht besteht nur jeweils auf Bundes- oder Landesebene, so dass die Landesebene nicht von der Bundesebene weisungsabhängig ist. [...]
 
Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behörden- und Ministerialhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. Deren Befugnis umfasst sowohl Weisungen im Einzelfall (etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen eine bestimmte Person) als auch generelle Anweisungen, wie etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen bei sog. Kleinstmengen im Betäubungsmittelrecht.
 
Der Staatsanwaltschaft wird zu recht Objektivität und Fairness unterstellt, da sie bei einer Anklage immer das Be- wie auch das Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Die Weisungsgebundenheit konterkariert jedoch diese hehre Theorie: Staatsanwälte können vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren. Die Anklageschrift zu einer Hauptverhandlung müssen nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft selbst verfasst haben. Was vorgetragen wird entscheiden daher ggf. ihre Vorgesetzten. [...]
 
Das eröffnet Möglichkeiten zum Missbrauch, indem der Justizminister als politischer Beamter und Mitglied der Exekutive Einfluss auf Vorbereitung der Entscheidungen der Judikative nimmt.[28] Deshalb hat die für die Angelegenheiten der Staatsanwälte zuständige Kommission des Deutschen Richterbundes (DRB) verlangt, dieses Weisungsrecht abzuschaffen, um die Gewaltenteilung gemäß dem Grundgesetz wiederherzustellen. Ohne diese vom DRB geforderte Reform könnten Politiker kriminellen Aktivitäten nachgehen und einer Strafverfolgung immer wieder entgehen. [...]"
 
Quelle: Wikipedia - "Staatsanwaltschaft (Deutschland)", farbliche Hervorhebungen (in Dunkelblau) habe ich vorgenommen.
 
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