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Sabeth schreibt

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Über die (deutsche) Leitkultur - über Werte, staatliche Neutralität und deren Grenzen: aus welchen Gründen mit welchem Ziel ...

 
Meine Rede: Es muss und kann nur stets und überall bei den Kindern "angesetzt" werden.

"[...] Sämtliche Studien, die sich mit dem Thema eingehender beschäftigten, haben gezeigt, dass die optimistische Erwartung, dass sich die Menschen schon automatisch zu Demokraten entwickeln würden, wenn man ihnen rechtsstaatlich garantierte Grundrechte einräumt, hoffnungslos naiv war.7
Es ist an der Zeit, aus dieser Erkenntnis die richtigen politischen Schlüsse zu ziehen. Das Erlassen von Gesetzen, die die Ausübung der Religionsfreiheit bzw. das Ausleben kultureller Traditionen dort rigoros begrenzen, wo sie mit rechtsstaatlichen Prinzipien kollidieren (Beispiel: Zwangsheirat), ist in diesem Kontext zwar ein notwendiger, aber noch kein hinreichender Schritt. Gerade im Bildungsbereich müssten neue Wege gegangen werden. So wäre beispielsweise statt der "flächendeckenden Einführung des Islamunterrichts" die Einführung eines für alle verbindlichen Werteunterrichts (ohne Abmeldemöglichkeit!) angesagt, denn ohne solche integrativen Maßnahmen, die für alle - selbstverständlich nicht nur für Menschen mit muslimischem Hintergrund! - zu gelten haben, wird das Phänomen der zunehmenden "kulturellen Gettoisierung" kaum zu überwinden sein.
 
Fest steht: Wenn Klein-Erna mit Segen des Staates von Vertretern der katholischen Kirche, Klein-Mehmet von Muslimen, Klein-Philipp von Zeugen Jehovas etc. fürs Leben geschult werden, so entsteht darüber keine weltanschauliche Vielfalt, sondern bloß potenzierte Einfalt. Mit der bisher gewählten Strategie, die schulische Vermittlung und Diskussion von Werten und Weltanschauungen ausgerechnet den religiösen Gemeinschaften zu überlassen, hat der Staat den Bock zum Gärtner gemacht. Dass unter dieser Voraussetzung das zarte Pflänzchen einer offenen Gesellschaft nicht gedeihen kann, sollte niemanden verwundern. [...]
 
In der heftig geführten Debatte um den Berliner Werteunterricht wurde von Kritikern der Senatsentscheidung immer wieder ins Spiel gebracht, der zu "religiös-weltanschaulicher Neutralität" verpflichtete Staat habe kein Recht, selber aktiv Werte zu vermitteln. Dies müsse er, so wurde behauptet, den religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften überlassen. Was ist davon zu halten?
 
Zunächst einmal muss in diesem Zusammenhang festgestellt werden, dass die in der deutschen Verfassung verankerte (in der Praxis jedoch zugunsten der Großkirchen häufig missachtete!) weltanschauliche Neutralität des Staates keineswegs als Verpflichtung zu staatlicher Wertindifferenz gedeutet werden darf. Im Gegenteil! Das Gemeinwesen der Bürger beruht auf klar benennbaren Verfassungswerten, die als Minimalkonsens das Zusammenleben der Menschen regeln sollen (den Grundrechten, der Gewaltenteilung, der richterlichen Unabhängigkeit, dem Sozialstaatsprinzip, dem Schutz für Verfolgte, der Verantwortung für die Nachwelt, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tierwelt usw.). Diese Gesichtspunkte zusammengenommen ergeben, so der Jurist Gerhard Czermak, "die Grundstruktur einer auf inhaltlichen Werten beruhenden Verfassungsordnung, und diese bedingen ein einerseits in gewisser Weise spezifisches, andererseits pluralistisch-offenes 'Menschenbild' des GG [Grundgesetzes]. Selbstverständlich können und sollen die Erziehungseinrichtungen diese verfassungsrechtlichen Grundvorgaben, den notwendigen Grundkonsens, auch als verbindlich vermitteln, denn es geht um die Basis des friedlichen und gerechten Zusammenlebens in der Gesellschaft. Mit dieser'Doktrin' darf Schule also 'indoktrinieren'."9
 
Demnach darf der Staat sehr wohl aktiv Werte vermitteln, ja er ist sogar dazu verpflichtet, will er seine eigene Verfasstheit (und damit die Grundrechte der Bürger) gegen freiheitsfeindliche Angriffe schützen (Konzept der "wehrhaften Demokratie"). Nicht ohne Grund finden die in der Verfassung verankerten Freiheitsgarantien (u. a. Religionsfreiheit, Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und der Meinungsbildung) dort ihre Grenzen, wo die Prinzipien der Verfassung sowie der untergeordneten Gesetzessammlungen verletzt werden. Der spanische Ministerpräsident Zapatero hat dies unlängst in deutlicher Weise auf den Punkt gebracht (man wünschte sich, sein mutiges Beispiel würde Schule machen): "Das gesellschaftliche Zusammenleben kann nur in einem laizistischen Staat funktionieren. Wenn Glaubensregeln sich in die Gesetze des Staates einmischen, ist Schluss mit der Bürgerfreiheit!"10
 
Das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates (d. h. seine Verpflichtung zur Gleichbehandlung religiös-weltanschaulicher Gruppen) wird spätestens dort aufgehoben, wo religiös-weltanschauliche Gruppierungen im Widerspruch zu den ethischen Grundanforderungen der Verfassung stehen. Anders gewendet: Je eher eine religiöse oder weltanschauliche Gruppierung den Verfassungswerten entspricht, desto eher wird ihr die Verfasstheit des Staates als "weltanschaulich neutral" erscheinen, je weiter sie von den Verfassungswerten entfernt ist, desto eher wird sie diese als parteiliche (keineswegs neutrale!) Staatsideologie begreifen und notwendigerweise mit ihr kollidieren.
 
Neben dieser ethischen Begrenzung der Weltanschauungsneutralität ist (vor allem) im Bildungsbereich ein weiterer Aspekt zu beachten, der zwar in der Debatte regelmäßig übersehen wird, in der Praxis aber von großer Bedeutung ist: Die Lernziele und Lehrpläne der Schulen werden nicht nur vom Ethos der Verfassung beeinflusst, sondern vor allem vom Forschungsstand der jeweiligen Fachdisziplinen. Lehrpläne, Schulbücher etc. müssen wissenschaftlichen Wahrheitswerten genügen. Aussagen, die logischer / empirischer Überprüfung nicht standhalten können, haben im Curriculum der öffentlichen Schulen nichts verloren. Nur deshalb kann ein Kreationist nicht einklagen, dass die Schöpfungslehre im Biologieunterricht behandelt werden sollte. Selbstverständlich verhalten sich die Länder, die für Bildung hauptsächlich verantwortlich sind, keineswegs "weltanschaulich neutral", wenn sie die Evolutionstheorie als ernst zu nehmenden Ansatz privilegieren und Intelligent Design-Theorien ausblenden (bzw. allenfalls kritisch berücksichtigen). Würden sie hinreichend widerlegte Ansichten nur aus dem Grund in den Lehrplan aufnehmen, weil bestimmte Gruppen dies ansonsten als "Diskriminierung" betrachten würden, so hätte dies eine schwerwiegende Aushöhlung des Bildungsbegriffs zur Folge. Die unkritische Vermittlung von Behauptungen, die erwiesenermaßen falsch sind, ist nämlich gerade das Gegenteil von Bildung, ist "Verbildung", ist Manipulation - auch wenn bestimmte Gruppen sich durch die fehlende Berücksichtigung ihrer weltanschaulichen Irrtümer benachteiligt fühlen mögen.
 
Halten wir fest: Zwar ist die "weltanschauliche Neutralität" des Staates ein zentrales Verfassungsgut, da nur ein Staat, der seinen Bürgern nicht in umfassendem Sinne vorschreibt, was sie zu denken oder zu glauben haben, bürgerliche Freiheiten (vor allem auch die positive und negative Religionsfreiheit) gewährleisten kann. Und doch ist das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates über weite Strecken bloße Fiktion. Die weltanschauliche Neutralität nämlich ist, wie wir gesehen haben, notwendigerweise zweifach beschränkt…
 
erstens durch die ethischen Prinzipien der Verfassung (wenn eine religiöse Gruppierung gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, z. B. Zwangsheirat, oder aber gegen den Schutz der Tierwelt, z. B. Schächten, verstößt, kann und darf der Staat sich dazu nicht neutral verhalten);

zweitens durch die Verpflichtung des Staates und der Länder zur Förderung seriöser Bildung, die sich nach soliden wissenschaftlichen Wahrheitskriterien richten muss und nicht nach den Partikularinteressen bestimmter religiös-weltanschaulicher Gruppierungen (Beispiel: Wenn eine religiöse Gruppe gegen den Sexualkundeunterricht agitiert oder homosexuelle Handlungen als "unnatürlich" dargestellt wissen will, so können sich Staat und Länder als Träger oder Aufsichtsagenturen der Bildung hierzu nicht neutral verhalten, denn zum einen wird ohne gründliche Erörterung des Themas Sexualität weder das menschliche Verhalten noch die Evolution des Lebendigen als Ganzes verständlich, zum anderen finden sich homosexuelle Verhaltensweisen11 erwiesenermaßen im gesamten Tierreich). [...]
 
Das heißt: "Weltanschaulich neutral" kann sich der Staat nur dort verhalten, wo weder die humanistischen, auf den Menschenrechten beruhenden ethischen Prinzipien des Grundgesetzes noch die Seriosität des Bildungsauftrags auf dem Spiel stehen. Anders formuliert: Das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität steht und fällt mit der Akzeptanz jener Leitkultur, auf der jeder moderne Rechtsstaat gründen muss. Diese Leitkultur ist weder national noch religiös geprägt, sondern international verankert und im Kern säkular ausgerichtet (ohne dadurch die Religionsfreiheit unzulässig einzuschränken). Es handelt sich hierbei um jene leidlich verdrängte, aber doch im Hintergrund ungeheuer wirkmächtige Leitkultur von Humanismus und Aufklärung - eine Leitkultur, die heutzutage viel stärkere Beachtung finden sollte, da sie allein in der Lage ist, jenen zeitgemäßen Grundkonsens zu definieren, auf dem sich ein fruchtbarer gesellschaftlicher Pluralismus überhaupt entfalten kann.
 
Wer von der Leitkultur Humanismus und Aufklärung ausgeht, für den ist Religion Privatsache. Es sollte klar sein, dass jeder Mensch glauben darf, was er will, schließlich sind die Gedanken frei - auch frei zur Unvernunft. Wer auch heute noch hinreichend widerlegten, archaischen Mythen Glauben schenken möchte, darf dies selbstverständlich tun. Nur sollte dies im 21. Jahrhundert keine Auswirkungen mehr auf die Politik haben. In der öffentlichen politischen Diskussion müssen notwendigerweise weltliche Standards gelten - und zwar (in ethischer Hinsicht) die humanistische Orientierung an den Selbstbestimmungsrechten des Menschen sowie (in methodischer Hinsicht) die aufklärerische Orientierung an den Idealen der intellektuellen Redlichkeit, wonach Behauptungen logisch / empirisch belegt sein müssen, damit sie von Relevanz sein können.
 
Selbstverständlich wäre die freie Religionsausübung (und sollte sie noch so absurde Formen annehmen!) auch aus humanistisch-aufklärerischer Perspektive weiterhin als wichtiges Verfassungsgut zu schützen (zumindest sofern sie sich bezüglich ihrer weltlichen Konsequenzen im Verfassungsrahmen bewegt). Die staatliche Förderung der Religionen jedoch sollte gegenüber der heute üblichen Praxis deutlich zurückgenommen werden. Es ist schlichtweg unzumutbar, dass die Großkirchen (neben der Kirchensteuer) immer noch Jahr für Jahr öffentliche Subventionen in zweistelliger Milliardenhöhe kassieren, was u. a. zur Folge hat, dass Kirchenfürsten wie der Kölner Kardinal Meisner, der mit seinen Hasstiraden gegen die Selbstbestimmungsrechte der Menschen die Arbeitsgrundlage der Verfassung torpediert, ihr Monatsgehalt von rund 11.000 Euro aus dem allgemeinen Steuertopf (also finanziert auch von Konfessionslosen und Andersgläubigen) erhalten.
Der in Deutschland in besonderem Maße hinkenden Trennung von Staat und Kirche muss dringend Beine gemacht werden. Dies wäre keineswegs nur Ausdruck der geforderten weltanschaulichen Neutralität, sondern vielmehr auch der weltanschaulichen Positionierung des modernen Rechtsstaates, dessen Profil aus der Orientierung an den säkularen Idealen von Humanismus und Aufklärung erwächst. Der Staat sollte deshalb auch ein Interesse daran haben, diese Ideale bewusst zu fördern, was u. a. mit den folgenden Konsequenzen verbunden sein sollte...
  • der Umwandlung der staatlich finanzierten, aber kirchlicher Kontrolle unterworfenen Theologischen Fakultäten in gut ausgestattete freie Religionswissenschaftlich-Philosophische Institute;
  • der Einführung eines integrativen philosophisch-religionswissenschaftlichen Werte-Unterrichts für alle Schüler in allen Bundesländern anstelle des konfessionell gebundenen Religionsunterrichts (hierzu wäre allerdings eine Verfassungsänderung notwendig);
  • der Besetzung von Rundfunk-, Ethikräten etc. mit Experten, die sich tatsächlich der Leitkultur von Humanismus und Aufklärung verpflichtet fühlen, anstatt irgendwelche weltanschaulich-religiöse Partikularinteressen zu bedienen;
  • der Aufhebung des besonderen Tendenzschutzes religiöser Betriebe (es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, sich nach einer Scheidung wiederzuverheiraten, deshalb ihre Arbeitsstelle verlieren können);
  • der entschiedenen Förderung säkularer Träger im Sozial- und Gesundheitssektor (dass ein Großteil der Menschen in Notsituationen ausgerechnet auf die Hilfe religiöser Institutionen angewiesen ist, stellt einen bislang kaum ausreichend thematisierten sozialpolitischen Skandal dar).12
Selbstverständlich: Derartige Reformen lassen sich in einer Demokratie nur durchsetzen, wenn sich Bevölkerungsmehrheiten dafür gewinnen lassen. Glücklicherweise jedoch waren die Bedingungen hierfür nie so günstig wie heute. Da die entscheidenden Fakten in diesem Zusammenhang bislang sowohl von der Politik als auch von den Medien sträflichst ignoriert wurden, mag es interessant sein, einige dieser verdrängten empirischen Erkenntnisse hier kurz anzuführen:
  • Die Gruppe der Konfessionslosen ist mittlerweile (Stand 2003, Tendenz steigend!) die größte gesellschaftliche Gruppierung in Deutschland mit einem Bevölkerungsanteil von 31,8 Prozent, gefolgt von den Katholiken und Protestanten mit jeweils 31,3 Prozent.13
  • Grundlegende Konzepte des Christentums spielen selbst für Kirchenmitglieder keine Rolle mehr. Laut einer repräsentativen Studie von Allbus (2002) glauben deutschlandweit nur noch 35,5 Prozent der katholischen und 23,3 Prozent der evangelischen Kirchenmitglieder an einen persönlichen Gott (immerhin eine der Grundbedingungen dafür, um sich überhaupt redlicherweise als Christ bezeichnen zu können!). Auf die Gesamtbevölkerung bezogen ist der Glaube an einen persönlichen Gott auf 31 Prozent zurückgefallen (24,1 Prozent Christen und 6,9 Prozent Angehörige nichtchristlicher Religionen). In der gleichen Studie gaben nicht nur 86,9 Prozent der Konfessionslosen, sondern interessanterweise auch 47,9 der Protestanten und 29,6 der Katholiken an, sie würden der Aussage "Meine Weltanschauung folgt keiner religiösen Lehre" voll oder eher zustimmen.
  • Insgesamt wird die Bedeutung der Religion sowie religiöser Institutionen weit skeptischer eingeschätzt als je zuvor. Nach einer Umfrage des Emnid-Instituts von 2005 gehen nur noch 37 Prozent der Deutschen davon aus, dass Religion notwendig sei, um unterscheiden zu können, was richtig und was falsch ist. 61 Prozent der Deutschen geben laut der Studie zudem an, Kirchen oder religiöse Gemeinschaften könnten nicht über Glaubensinhalte entscheiden. Für diese Aussage gab es absolute Mehrheiten in allen befragten Gruppen - bei Gläubigen wie Nichtgläubigen, Menschen in Ost und West, Männer und Frauen ebenso wie Protestanten und Katholiken. [...]
Eben deshalb bekämpfen evolutionäre Humanisten ganz entschieden die von vielen religiösen Gruppen benutzte Strategie der "Kritikimmunisierung" (Hans Albert): Dass sich bestimmte Personen oder Personengruppen durch das Aufstellen "heiliger" (d. h. unantastbarer) Spielregeln jeglichem kritischen Zugriff entziehen und dadurch eigene Denkfehler als verbindlich in die Zukunft fortschreiben, kann und darf in einer modernen Gesellschaft keine akzeptable Praxis mehr sein!15
 
Wer für die Leitkultur Humanismus und Aufklärung eintritt, beschreitet einen Weg jenseits von Fundamentalismus und Beliebigkeit. Diese Leitkultur vermittelt (im Unterschied zum Paradigma der postmodernen Beliebigkeit) einerseits genügend Orientierung, um den Menschen in ihrer Suche nach Sinn Halt zu geben und ihr Zusammenleben nach vernünftigen Regeln zu gestalten, andererseits ist sie aber (im Unterschied zum religiösen oder politisch-ideologischen Dogmatismus) gleichzeitig offen genug, um die Menschen in ihrer Souveränität nicht unzulässig einzuschränken. Humanismus und Aufklärung zielen also keineswegs auf eine "triste Monokultur" ab, sondern vielmehr auf die Entwicklung einer lebendigen, einheitlich humanen und doch vielfältigen Weltkultur, in der sich a) viele verschiedene Lebensentwürfe realisieren lassen, jedoch b) strukturell verhindert wird, dass das Glück der Einen (allzu sehr) auf dem Unglück der Anderen gründet."
 
Quelle: hpd.de - "Leitkultur Humanismus und Aufklärung", von Michael Schmidt-Salomon; farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.

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