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Sabeth schreibt

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Carles Puigdemont - Inhaftierung in Deutschland, EuHB, Auslieferung an Spanien, juristische Grundlage, Verhältnismäßigkeit, politisches Asyl

04. April 2018
 
Besehen wir uns noch mal den Fall Puigdemont:
 
Er hat keine "Rebellion" getätigt (weil von ihm keinerlei Gewaltanwendung ausging, es sich nicht um einen Putschversuch handelte, sondern um demokratische Vorgehensweisen), schon gar keinen "Hochverrat" begangen, er hat nach meinem Kenntnisstand nicht einmal Gelder veruntreut.
 
Aber was ist passiert: Die Finnen haben nicht zugegriffen, die Belgier auch nicht - deutsche Polizisten nahmen ihn fest, deutsche Generalstaatsanwaltschaft will ihn ausliefern: an eine autoritäre spanische Regierung, der es nur um Macht, Kontrolle, Unterwerfung geht (wir kennen dieses generell kompensatorische Verhalten von pathologischen Narzissten - weltweit verbreitet btw) - jedenfalls nicht um demokratische Verhältnisse.
 
Und dann auch noch eine maximal unverhältnismäßige Strafe von 30 Jahren Haft - wäre also sein gesamtes restliches "Leben". - Wofür? Dafür, dass er absolut nachvollziehbare Veränderungen erwirken wollte: gewaltfrei, demokratisch, auf politischem Wege - zivilisiert.
Es war die spanische Polizei (Guardia Civil), die brutale Gewalt gegen Wehrlose, Unbewaffnete anwandte - wie wir es auch aus Deutschland ähnlich kennen, hier erleben, erleiden.
 
Wenn das nicht vorsintflutliche, patriarchale, alttestamentarische Verhältnisse sind - was dann?
 
Wenn nun ausgerechnet Deutschland (kurze Erinnerung an deutsche - und spanische - Geschichte) Carles Puigdemont an Spanien ausliefert, die Auslieferung an und Verurteilung Puigdemonts in Spanien ermöglicht - und das überdies wegen vorgeblichen "Hochverrats" - ist das für Deutschland mit nichts zu rechtfertigen, stattdessen immens belastend, beschämend, absolut unentschuldbar; insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Justiz hierfür instrumentalisiert, sich hinter selbiger verschanzt und die erforderliche, gebotene politische Entscheidung damit feige und willfährig umgangen wird.
 
"[...] Es ist Zeit sich einzumischen, klar Position zu beziehen und auf eine Verhandlungslösung einzuwirken. Denn auch der Kanzlerin dürfte es allmählich dämmern, dass der Weg ihres in Madrid regierenden Parteifreundes Mariano Rajoy ein Irrweg ist.
 
Rajoy setzt auf die Justiz. Die verfolgt mit kaum nachzuvollziehender Härte sämtliche Separatistenführer, bringt sie hinter Gitter. Mehr als ein Dutzend ehemalige Minister und Politiker sind mittlerweile inhaftiert. Hinzu kommen die beiden Jordis, die Führer der zivilen Unabhängigkeitsbewegungen.

Wie unabhängig ist die spanische Justiz?
Zweifel an der Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit des spanischen Justizsystems dürfen geäußert werden. Die Richter werden indirekt vom Parlament bestimmt. Nach teilweise fast fünf Monaten Haft sind die Verfahren noch immer nicht formell eröffnet worden. Das erinnert eher an Länder wie die Türkei! Natürlich haben die Separatistenführer, hat Carles Puigdemont als Regionalpräsident gegen die spanische Verfassung verstoßen. Sie haben ein vom Verfassungsgericht für illegal erklärtes Referendum über die Frage der Unabhängigkeit Kataloniens abgehalten.
Diesen Verstoß gegen die Verfassung mit Rebellion und Aufruhr gleichzusetzen scheint gewagt. Denn damit dieser für Putschisten geschaffene Straftatbestand nach spanischem Recht greift, ist Gewalt Grundvoraussetzung. Friedfertiger und gewaltloser als die katalanischen Separatisten kann man jedoch kaum vorgehen. Erst nach der Verhaftung Puigdemonts sind einige radikale Kräfte dieser Tage ausgerastet und gewalttätig geworden. Auch das sollte zu denken geben.

Wie vergleichbar sind "Hochverrat" und "Rebellion"?
Die Lage in Katalonien wird immer angespannter, je länger die Konfliktlösung auf sich warten lässt. Seit November hat Madrid die Kontrolle übernommen. Bei demokratischen Wahlen haben die Separatisten zwar keine absolute Stimmen-, aufgrund des Wahlsystems aber erneut eine Sitzmehrheit im Parlament erzielt. Sie wollten und wollen Puigdemont wieder zum Präsidenten wählen. Seine oder die Wahl eines anderen radikalen Separatisten versucht Madrid mit allen juristischen Möglichkeiten zu verhindern. Wie lange soll dieses Spiel noch fortgesetzt werden?
 
Jetzt sitzt der Wunschkandidat für das Präsidentenamt in Schleswig Holstein im Knast und wartet auf eine Entscheidung. Er kann nur ausgeliefert werden, wenn die ihm zu Last gelegten Taten auch nach deutschem Recht strafbar sind. Sind Rebellion und Aufwiegelung mit Hochverrat gleichzusetzen? Veruntreuung öffentlicher Gelder?
 
Eine Flucht würde Puigdemont diskreditieren
Selbst für den vielleicht einzig plausiblen Anklagepunkt der Zweckentfremdung öffentlicher Gelder etwa für das verbotene Referendum konnte spanischen Medienberichten zufolge die Zentralregierung in Madrid bislang keine Beweise erbringen. Kurzum: Der Eindruck verstärkt sich, dass die Verfolgung Puigdemonts vor allem politisch motiviert ist.
 
Natürlich ist die Justiz unabhängig. Sie muss die Zulässigkeit des Auslieferungsgesuchs prüfen und tut dies mit vielleicht übertriebener Härte. Weshalb lassen die Schotten die frühere katalanische Bildungsministerin in gleicher Lage auf freiem Fuß bis zur Klärung, und weshalb musste Puigdemont hinter Gitter? Eine Flucht würde ihn diskreditieren. So wird er, der in Katalonien auch unter Separatisten längst nicht unumstritten ist, zum Märtyrer und erneut Fokus der Aufmerksamkeit.

EU und Deutschland sollen auf Spanien einwirken
Bundesjustizministerin Barley müsste, selbst wenn das Gericht ihn ausliefern wollte, dagegen entscheiden. Puigdemonts Anwalt, kein geringerer als Wolfgang Schomburg, hat Recht, wenn er darauf hinweist, dass in Europa niemand verfolgt werden darf, weil er eine unbequeme Meinung oder einen Volksentscheid durchgeführt hat.
 
Die Bundesregierung und die EU sollten auf Spanien einwirken, dass dort wirklich rechtsstaatliche, faire Prozesse stattfinden, dass endlich über ein verbessertes Autonomie- und Finanzstatut für Katalonien verhandelt wird und endlich eine Verfassungsreform mit der Möglichkeit eines Referendums für Autonomieregionen eingeleitet wird. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: deutschlandfunkkultur.de - "Kommentar zum Fall Puigdemont - Niemand darf wegen unbequemer Meinungen verfolgt werden", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
Carles Puigdemont - Inhaftierung in Deutschland, EuHB, Auslieferung an Spanien, juristische Grundlage, Verhältnismäßigkeit, politisches Asyl
 
Vielleicht kann mir jemand juristisch Versierter folgende Fragen beantworten:
 
1. Ist der deutsche Straftatbestand des Hochverrats (§81StGB, ggf. §83 StGB) mit dem spanischen der "Rebellion" vergleich- bzw. gleichsetzbar - und somit ein Auslieferungsgrund?

Auf Basis welcher rechtlichen, gesetzlichen, interpretativen/kommentatorischen (?) Grundlage - bisherigen, als Vergleich heranziehbar möglichen (?) Rechtsprechung und "gelebten Rechtspraxis" - würde das, diese Gleichsetzung, festzumachen sein können?
 
2. Wenn Hochverrat nicht in Frage kommt, ist Puigdemont dann auch wegen nur Veruntreuung von Geldern an Spanien auslieferbar - vor welchem juristischen Hintergrund im Rahmen des EuHB?
 
3. Es gibt die Möglichkeit, der Auslieferung nicht zuzustimmen, siehe Grundsatz der Spezialität, Art. 28 Abs. 1 RB EuHB, soweit ich es verstanden habe - hat Deutschland vor diesem Hintergrund also die Möglichkeit, der Auslieferung n i c h t zuzustimmen?
 
4. Wird Verhältnismäßigkeit juristisch irgendwo berücksichtigt - wie verhältnismäßig sind 30 Jahre Haft angesesichts der Separationsbestrebungen? Wie angemessen/zeitgemäß ist ein als "Rebellion" bezeichneter Straftatbestand?
 
5. Gilt Puigdemont nicht als politischer Gefangener und hat er somit nicht Anspruch auf Asyl (in Deutschland oder anderswo)?
 
Siehe dazu bei Wikipedia Folgendes nachlesbar:
 
"[...] die Länge oder die Umstände der Inhaftierung sind aus politischen Motiven offensichtlich unverhältnismäßig in Bezug auf das Vergehen, dessen die Person verdächtig ist oder schuldig befunden wurde [...]"
 
und
 
"[...] die Inhaftierung ist Resultat eines offensichtlich unfairen Verfahrens, bei dem politische Motive der Staatsgewalt angenommen werden können [...]"
 
 
Siehe bei lto das Folgende:
 
"[...] Nach dem im Auslieferungsrecht üblichen Grundsatz der Spezialität könnte bei Auslieferungen außerhalb des EuHB in Spanien nur das der Auslieferung zugrundeliegende Delikt angeklagt werden. Wenn Belgien am Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit festhalten sollte, Rebellion aber nach belgischem Recht nicht strafbar ist, dürfte Puigdemont deshalb nach seiner Überstellung nach Madrid nur wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder der Prozess gemacht werden könnte.
 
Allerdings gilt dieser Grundsatz im Rahmen eines EuHB nur eingeschränkt. So sieht Art. 28 Abs. 1 RB vor, dass die Mitgliedstaaten (hier also Belgien) darauf auch generell verzichten können. Liegt ein solcher Verzicht nicht vor, könnte immer noch die vollstreckende Justizbehörde nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. g RB für den Einzelfall ihre Zustimmung zu einer Nichtbeachtung des Spezialitätsgrundsatzes erteilen. [...]"
 
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/europaeischer-haftbefehl-puigdemont-auslieferung-spanien-bruessel/
"[...] Der Schweizer Tages-Anzeiger merkt an, dass Belgien und die Schweiz Puigdemont nicht ausgeliefert hätten, "weil sie ihn nicht als Straftäter betrachten" – anders als nun Deutschland. "Der Katalonienkonflikt ist also in Berlin angekommen." Es herrsche Einigkeit in der Regierungskoalition in Berlin, dass der Kurs der katalanischen Separatisten weder legal noch legitim sei. "Doch können die EU-Staaten länger hinnehmen, dass Madrid versucht, eine demokratische Massenbewegung durch Gefängnis und Geldstrafen zu zerschlagen?"
 
Dies bemämngeln auch viele deutsche Kommentatoren. "Mit aller Macht verhindert die spanische Regierung eine neue katalonische Regierung", schreibt etwa die Nordwest-Zeitung. Ein Kandidat für das Amt des Regionalregierungschefs nach dem anderen werde in Handschellen abgeführt – "was nicht passt, wird passend gemacht." Auf diese Weise verhindere die Zentralregierung zwar, dass ein Separatist in Barcelona auf dem Chefsessel sitzt. "Aber gleichzeitig schwächt sie ihr Ansehen in Katalonien noch weiter – und stärkt das Unabhängigkeitsbestreben in der dortigen Bevölkerung umso mehr. Und das kann doch niemand ernsthaft wollen. Deutschland sollte daran auf keinen Fall mitwirken." [...]
 
Für das Neue Deutschland aus Berlin ist die Verhaftung sogar "ein Schuss ins eigene Knie, eine Auslieferung an Spanien käme der Amputation des eigenen Beines gleich". Schließlich sei Puigdemont "wahrlich kein Radikaler ist, er ist ein bürgerlicher Nationalist – einer, mit dem die EU ganz sicher einen Kompromiss hätte finden können, wenn sie es denn gewollt hätte". Eine mögliche Auslieferung würde die katalanische Unabhängigkeitsbewegung nur weiter radikalisieren, warnt das Blatt weiter. "Gut möglich, dass die EU sich bald wünschen wird, sie hätte mit einem Gemäßigten wie Puigdemont verhandelt."
 
Ähnlich argumentiert die Hannoversche Allgemeine – Carles Puigdemont habe keinen gewaltsamen Aufstand organisiert, keine militärischen Aktionen geplant, keinen Bürgerkrieg provoziert – [...]"
 
Quelle: zeit.de - "`Der Katalonienkonflikt ist also in Berlin angekommen´", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen. 

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