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Sabeth schreibt - Lebenskunst für Laien

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Sonderpädagogik, Förderpädagogik, Heilpädagogik, Inklusion, Diagnostik, Diagnosen, Ärzte, Schule, Bildung, Arbeit, Behindertenwerkstätten - Menschenbild

 
update 07. Juli 2023
 
Gestern kam der Bußgeldbescheid der Schulbehörde an. Die Stadtteilschule hat das Bußgeld beantragt, das Verfahren eingeleitet. Das Bußgeld i.H.v. €150,- wird von meiner 17-jährigen Tochter gefordert.
Schule und Schulbehörde Hamburg wissen, dass wir mittellos sind.
 
Schule: mit aller Gewalt.
Schulpflicht, Schulzwang, Deutschland
"Lernen, Bildung": durch Strafe, Druck, Zwang. Schwarze Pädagogik.
Staat. Macht. Gewalt.
 
Meine Tochter ist nun für immer aus der Regelschule heraus, sie kann den MSA nicht mehr in selbiger absolvieren: auf dem Ersten Bildungsweg. Das Bußgeld ändert daran nichts, verhilft ihr weder zu einem höheren Schulabschluss noch anderweitiger Bildung oder Förderung.
 
Gerade kürzlich haben wir bereits eine dreimonatige Sanktion, Sanktionierung des Jobcenters durchlitten.
Es hat all das nicht das Mindeste mit "Fördern, Unterstützen, Bildung" zu tun. Es ist Strafe, Gewalt, Gehorsam erzwingen. Vernichtung. Staat.
 
Glaubt man im Ernst, es gehe meiner Tochter damit, dadurch besser, dass wir nun noch weniger Geld als ohnehin bereits zur Verfügung haben, d.h. dass meine Tochter noch weniger als ohnehin bereits soziokulturelle Teilhabe hat? So geht Bildung, Fördern und Beheben von Kinderarmut?
 
Glaubt ihr im Ernst, mit solchen Mitteln - Strafe, Zwang, Gewalt, Bußgeld, Gefängnis (Jugendarrest!), Arbeitsdienst/Zwangsarbeit - würdet ihr bei Kindern und Jugendlichen erreichen, dass sie Lust auf/am Lernen, an Schule, Bildung haben oder entwickeln?
Nein, denn darum geht es gar nicht. Exakt.
 
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Bußgeldbescheid der Schulbehörde Hamburg, Juli 2023
Bußgeldbescheid der Schulbehörde Hamburg, Juli 2023

Bußgeldbescheid der Schulbehörde Hamburg, Juli 2023

update 24. Mai 2023
 
Nochmal der Hergang in Kurzfassung:
 
1. Schule tätigt im Februar einen unangekündigten Hausbesuch, mit dem Ergebnis: alles in Ordnung, meiner Tochter geht es physisch, psychisch gut, nur eben nicht: schulisch.
 
2. Schule fordert am selben Tag, wenige Stunden, nach dem Hausbesuch, den Nachweis meines alleinigen Sorgerechts von mir an. Jetzt erst - nicht schon bei der Anmeldung, beim Schulwechsel.
 
3. Schularztstelle wird von der Schule eingeschaltet: Tochter soll dort "begutachtet" werden.
 
4. Ich teile der Schule wiederholt mit, dass meine Tochter diese "Begutachtung" beim/vom Schularzt nicht möchte, lege Atteste von unserer Kinderärztin und einem Neurologen vor: Meine Tochter ist bereits ärztlich "betreut", untersucht.
 
5. Schularztstelle lässt über Monate nicht "locker": immer wieder werden wir angeschrieben, dass ein "Termin" stattzufinden habe, anderenfalls eine Kindeswohlgefährdung gemeldet würde.
 
6. Die Schule hatte aber zuvor bereits den ASD, das Jugendamt, involviert: eine Gefährdungsmeldung dort getätigt. Es wurde vom ASD/JA ein Hausbesuch bei uns durchgeführt - mit ausführlichem Gespräch mit meiner Tochter. Ergebnis: keine vorliegende Kindeswohlgefährdung.
 
7. Daraufhin setzt die Schule im März 2023 nochmals, wie schon im Februar, die Beratungsperson der Schule auf uns an. Durch den überfallartigen Hausbesuch dieser Dame und eines Tutors (Klassenlehrers) besteht bei meiner Tochter aber keine Vertrauensbasis mehr.
 
8. Die Beratungsdame teilt mit, es könne in der Schule nun diverse Testung bei meiner Tochter durchgeführt werden - für Feststellung besonderen Förderbedarfs. Ich frage daraufhin: warum erst jetzt?! Warum nicht bereits im Oktober/November 2022: als wir die Schule um Hilfe baten.
 
9. Wir, Tochter und ich, haben die Situation und den schulischen "Werdegang" von meiner Tochter mehrfach bereits seit Oktober 2022 gegenüber den Tutoren und dem Schulleiter dargelegt und um Unterstützung beim Lernen für meine Tochter mehrfach gebeten. Vergeblich.
 
10. Von der Beratungsdame erhalte ich keine Antwort mehr.
Die Schularztstelle schickt uns weiterhin e-mails.
Das JA teilt mit, das rebbz drohe, das Familiengericht einzuschalten.
Ein Bußgeldverfahren wird eröffnet. Für den Schul-, Lernerfolg und das Kindeswohl meiner Tochter?
 
11. Tochter ist seit April in weiterer fachärztlicher Diagnostik befindlich. Das rebbz will meine Tochter nun aber mobil, Zitat: "beschulen".
Um die Wünsche, Rechte, Bedürfnisse, den Lern-, Schulerfolg, Schulabschluss meiner Tochter scheint es KEINER der Institutionen zu gehen.
 
12. Warum wartet das rebbz, die Schule, die fachärztliche Diagnostik nicht ab?
Warum soll meine Tochter um jeden Preis, mit allen Mitteln - inkl. Strafe, Gewalt: Bußgeldverfahren, Familiengericht, massiven Einschüchterungsversuchen, Drohungen, Autoritarismus - "beschult" werden?
 
13. Weil es das letzte Jahr allgemeine Schulpflicht für meine Tochter ist und die Schule sie offenbar einfach ´raushaben will! Dann kann sie nie wieder zurück an eine Regelschule und den MSA nicht auf dem Ersten Bildungsweg absolvieren.
 
14. Denn auch die Schule meiner Tochter ist gegenwärtig offenbar massiv überlastet ..., wie zumindest aus den Elternbriefen der Elternvertreter hervorgeht. Außerdem gibt es einen neuen Schulleiter und es weht nun ein anderer Wind ... .
 
15. Parallel wurde meine Tochter auch bereits von der "Jugendberufsagentur" des Jobcenters angeschrieben - sie soll einen Fragebogen, möglichst online, ausfüllen, mit genauen Angaben was sie nun nach den Sommerferien wo, wie macht: Ausbildung, Praktikum ... . Voller Zugriff.
 
Und auch hierauf sei nochmals verwiesen:
Es gibt keine niedrigschwellige, unbürokratische, tatsächlich bedürfnisorientierte, bedarfsgerechte, nicht-paternalistische, nicht-autoritäre, stattdessen wohltuende, effektive Unterstützung durch den Staat.
 
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update 28. April 2023
 
Nein, es nimmt der staatliche Beschuss, die Schikane kein Ende - denn das ist dem Kindeswohl und der Bildung, nicht nur meiner Tochter, grundsätzlich zweifelsohne außerordentlich zuträglich: Druck, Kontrolle, Zwang, Strafe, Gehorsamerzwingen, Dressur - Gewalt, zusätzliche Belastung und Beschädigung.
 
Damit ggf. nochmal nachvollziehbarer wird, warum ich diesem Staat und seinen Institutionen, Kontroll- und Exekutivorganen gegenüber so kritisch ... eingestellt bin - hier ASD, Jugendamt Hamburg: droht jetzt mit dem Familiengericht, siehe unten verlinkte, anonymisierte e-mail.
Zum Hintergrund, Hergang siehe Informationen unten.
 
Anzumerken ist vielleicht nochmals, dass meine Tochter 17 Jahre alt ist, nächstes Jahr also volljährig wird. Mein Sohn wird in Kürze 30 (lebt längst in eigenem Haushalt).
 
Was das rebbz, die Schule, das Jugendamt, die Schularztstelle so intensiv triggert: dass meine Tochter aktuell nicht der Schulpflicht "nachkommt", siehe dazu unten ausführlich genannte Gründe, Umstände.
In Deutschland gibt es bekanntlich auch Schulzwang. Fürs Kindeswohl, für Bildung und so. ;)
 
Nochmal in Kurzfassung:
 
1. unangekündigter! Hausbesuch durch Schulpersonal
2. direkt danach: Anforderung, mein alleiniges Sorgerecht nachzuweisen
3. Einschalten der Schularztstelle
4. zusätzlich des rebbz
5. Gefährdungsmeldung ans Jugendamt
6. Drohen mit Familiengericht
 
Schule. Staat. Gewalt, Beschädigung.
 
Und all das nicht etwa, weil ich ein Klein- oder Grundschulkind hier hätte, das isoliert wäre und sich nicht mitteilen könnte, auch nicht, weil meine 17-jährige Tochter vernachlässigt oder anderweitig gefährdet wäre, sondern REIN AUS SCHIKANE. Gehorsam erzwingen.
Schulpflicht.
 
Ganz grundsätzlich:
Es ist niemals je, gleich ob bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, etwas Wohltuendes, Hilfreiches, Konstruktives durch Druck, Zwang, Kontrolle, Autoritarismus, Repression, Dressur, Strafe, Gehorsamerzwingen - also: Gewalt - zu erwirken.
 
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e-mail vom 28.04.2023 des zuständigen ASD, Jugendamtes
e-mail vom 28.04.2023 des zuständigen ASD, Jugendamtes

e-mail vom 28.04.2023 des zuständigen ASD, Jugendamtes

26. März 2023
 
Zwischenzeitlich gab es hier einen - durch die staatliche Schule meiner Tochter, d.h. durch den zuständigen Schulleiter unbegründet veranlassten - Hausbesuch des zuständigen ASD/Jugendamtes, es fand ein ca. einstündiges Gespräch statt, die beiden Damen stellten keine Kindeswohlgefährdung bei meiner Tochter fest.
Sie teilten uns mit, dies so auch an die Schule rückzumelden.
Siehe dazu unten geschilderten Vorlauf.
 
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update 28. Februar 2023
 
Nochmal der bisherige Hergang im Kurzüberblick:
 
1. Die Schule (Stadtteilschule) reagiert nicht auf die seit/vor Monaten bereits mehrfach mündlich und schriftlich vorgebrachten Bitten von Tochter und mir, sie angemessen, effektiv schulisch, im Unterricht, beim Lernen zu unterstützen, zu "fördern".
Stichworte "Lernerfolg, Schulerfolg", Wortwahl der Schule - aktuell: Schulabschluss (MSA).
 
2. Tochter fühlt sich in der Schule verloren, nur verwahrt, kann unter den gegebenen Voraussetzungen/Umständen nicht lernen, lernt faktisch nichts.
 
3. Tochter will infolgedessen nicht mehr zur Schule gehen, geht dann auch nicht mehr hin. Möchte aber in der Regelschule, aus triftigen Gründen nicht über den Zweiten Bildungsweg, ihren MSA absolvieren: mit angemessener, effektiver Unterstützung, "Förderung".
 
4. Schule tätigt unangekündigten! Hausbesuch von Tutor (Lehrer) und weiblicher Beratungsperson. Durch den zuständigen Schulleiter veranlasst.
 
5. Während des dann folgenden Treppenhausgesprächs (von ca. einstündiger Dauer) stellen beide Personen, Tutor und schulische Beratungsperson, fest, dass, Zitat "alles in Ordnung ist", was sie nun ja gesehen hätten.
 
6. Stunden später, am selben Tag, fordert der Schulleiter via e-mail von mir den Nachweis meines alleinigen Sorgerechts an. Dies also nicht etwa bei Schulwechsel, bei unserer Anmeldung bereits oder mit Beginn des aktuellen Schuljahres, sondern genau und gerade erst jetzt: nach dem unangekündigten Hausbesuch und Treppenhausgespräch, das und weil es offenbar nicht in seinem Sinne "zielführend" vonstattenging.
 
7. Wenige Tage später erhalten wir die "Einladung" zur Begutachtung meiner Tochter durch den Schularzt, die zuständige Schularzstelle/Bezirksamt, siehe dazu unten verlinkt bzw. angehängt die Fotos: das Schreiben der Schularztstelle, den beigefügten Fragebogen und unvollständigen, gekürzten Gesetzestext - ohne Information zu Befreiungsmöglichkeiten, ohne vorherige Ankündigung der Schule uns gegenüber.
 
8. Da meine Tochter bereits in ärztlicher Behandlung ist, belege ich dies gegenüber der Schule mittels Nachweisen.
 
9. Wiederum wenige Tage darauf: tätigt die Schule anlasslos, unbegründet eine Gefährdungsmeldung beim ASD/Jugendamt.
 
10. Denn die Schule hat ihrerseits selbst bereits festgestellt - siehe kurz zuvor den unangekündigten Hausbesuch mit anschließendem Gespräch und der Feststellung des Schulpersonals, es sei "alles in Ordnung" - dass k e i n e Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dennoch tätigt die Schule, der Schulleiter, die Gefährdungsmeldung beim ASD, teilt mir dies auch per e-mail mit, nennt aber die Gründe hierfür nicht - keine Begründung, auch nicht auf meine Nachfrage.
 
Es ist reine Willkür, Machtdemonstration, Einschüchterungsversuch.
WIDERWÄRTIG.
 
11. Der ASD, das Jugendamt verweist mich nun explizit auf §8a Abs. 2 (!) SGB VIII. Ich m u s s dieses Gespräch mit dem JA also führen - das auf einem Willkürakt der Schule basiert, nur infolgedessen nun unumgänglich ist.
 
Staat. Macht. Gewalt.
 
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update 11. Februar 2023
 
Nächste Eskalationsstufe erreicht/getätigt:
 
Nachdem es kürzlich einen unangekündigten Hausbesuch - unangemeldetes Aufsuchen von im Staatsdienst, in Schule (erwerbs-) tätigen Personen der Familie in ihrem Zuhause, dem persönlichen Schutzraum, vorsätzliche Überrumpelung - eines "Tutors" und einer Frau des schulischen "Beratungsdienstes" gab - so etwas macht sonst, wenn überhaupt, nur das Jugendamt oder die Polizei - und der Schulleiter, nachdem dieses "Gespräch" im Treppenhaus (!) nicht "zielführend" ausging, mich jetzt erst bzw. gerade genau jetzt: n a c h dem für ihn nicht zielführenden Hausbesuch und Treppenhausgespräch, nicht etwa bereits bei der Anmeldung/mit Schulwechsel, aufforderte, nachzuweisen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe - er dachte, er kann beim Vater etwas erreichen, ihn gegen die widerständige Mutter ausspielen - habe ich nun für meine Tochter eine "Einladung" vom Schularzt erhalten. Für dortige "Untersuchung, Begutachtung" meiner Tochter.
 
Dem Schreiben angehängt ist ein Auszug aus dem Hamburgischen Schulgesetz, §34 HmbSG, erstaunlicherweise aber nur die Absätze 1 bis 5, dabei unterschlagend, dass es einen Absatz 6 (des o. gen. Paragraphen 34) gibt und was dieser enthält, besagt.
Nämlich, dass es eine Möglichkeit der Befreiung von solchen schulärztlichen/behördlichen Untersuchungen gibt und dass auch hierüber Schüler und Eltern, Zitat: "rechtzeitig zu unterrichten" sind.
 
Wieviele Eltern denken demzufolge, es gebe keinen weiteren Absatz (6), also keine Befreiungsmöglichkeit?
 
Nun fragt man sich selbstredend, warum uns die schulärztliche Untersuchung bzw. die "Einladung" zu solcher Untersuchung von der Schule nicht angekündigt wurde.
Desweiteren fragt man sich, warum im Schularzt(stellen)schreiben der gesamte, rechtserhebliche Absatz 6 des §34 HmbSG "fehlt", d.h. offensichtlich absichtsvoll, vorsätzlich weggelassen, also unterschlagen wurde.
Und schließlich fragt man sich, warum uns nicht, wie im Gesetzestext so jedoch angegeben, vorgegeben, die Möglichkeiten der Befreiung von der Teilnahme an schulärztlicher Untersuchung genannt wurden: dies weder vonseiten der Schule noch der Schularztstelle, siehe fehlender Absatz 6, noch und schon gar nicht, Zitat: "rechtzeitig", d.h. zeitnah vor der Untersuchungs"einladung" bzw. vor der schulischen Veranlassung zu solcher schulärztlichen Untersuchung/Einladung zu selbiger.
 
Aus welchen Gründen gehen sowohl Schule als auch Schularztstelle in der oben beschriebenen Weise - augenfällig und unstrittig manipulativ, suggestiv, wichtige Informationen absichtsvoll vorenthaltend - gegenüber Schülern und Eltern vor?
Hält man das für angemessen, verhältnismäßig, gar für vertrauensbildend?
 
Diese gesamte, manipulative, autoritäre Vorgehensweise, Machtdemonstration, Einschüchterungsversuch, Gefügigmachenwollen ist einfach nur widerwärtig.
 
Schäbigkeit auf ganzer Linie. Schule. Staat.
Wie gesagt: Meine Kritik an Schule, Behörden, Staat ... hat Gründe, Anlässe, Ursachen.
 
Der §34 HmbSG findet sich in unten verlinkter Quelle übrigens auf den Seiten 30 und 31.

Für Nachvollziehbarkeit unten eingefügt auch das Schreiben der zuständigen Schularztstelle, Bezirksamt Hamburg, inklusive dem dem Schreiben angehängten Fragebogen und Blatt mit den Absätzen 1 bis 5 des §34 HmbSG. Nein Absatz 6 findet sich auch nicht auf der Rückseite.
 
Auch diesen Fragebogen, die darin gestellten intimen personenbezogenen Fragen, finde ich massiv übergriffig.
Ganz unten steht dann vergleichsweise kleingedruckt, dass die Angaben freiwillig sind - im Gegensatz zu oben dezidiert in Fettschrift dargestellter Aufforderung: "Frageboten bitte gleich ausfüllen und an folgende Adresse mailen".
 
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Screenshot - inklusive Absatz 6 des §34 HmbSG, auf den Seiten 30 und 31.

Screenshot - inklusive Absatz 6 des §34 HmbSG, auf den Seiten 30 und 31.

Anmerkung zu den oben verlinkten Fotos - Schreiben der Schularztstelle, Bezirksamt: natürlich ging das Schreiben am 10.02.2023 bei mir ein, nicht 2022.
Anmerkung zu den oben verlinkten Fotos - Schreiben der Schularztstelle, Bezirksamt: natürlich ging das Schreiben am 10.02.2023 bei mir ein, nicht 2022.
Anmerkung zu den oben verlinkten Fotos - Schreiben der Schularztstelle, Bezirksamt: natürlich ging das Schreiben am 10.02.2023 bei mir ein, nicht 2022.

Anmerkung zu den oben verlinkten Fotos - Schreiben der Schularztstelle, Bezirksamt: natürlich ging das Schreiben am 10.02.2023 bei mir ein, nicht 2022.

update 23. Februar 2023
 
Aktuell ist es nun die dritte Eskalationsstufe:
 
Die Schule meiner Tochter hat eine Kindeswohlgefährdungsmeldung beim zuständigen Jugendamt bzw. ASD (Allgemeinen Sozialen Dienst) getätigt.
Staat. Macht. Gewalt.
 
Es geht auch hierbei nicht um das "Kindeswohl", das physische, psychische, soziale Wohl meiner 17-jährigen Tochter, sondern darum, mir gegenüber Macht zu demonstrieren, mich einzuschüchtern, gefügig zu machen bzw. zu bestrafen.
 
Das rebbz hat mich übrigens nur paternalistisch abgekanzelt und an die Schule zurückverwiesen, abgewimmelt - ohne jegliches Vermittlungs-, Mediationsangebot zwischen Schule und Familie.
 
Habe mich parallel auch bereits an die "Ombudsstelle Inklusion" gewandt, die vorgeblich, nach eigener Aussage "unabhängige Beratung" leistet.
Die mir geantwortet habende Dame gab mir jedoch keinerlei Informationen zu Rechten von Schülern und Eltern, auch nicht zu bspw. sonderpädagogischem Förderbedarf und Nachteilsausgleich - unter welchen Voraussetzungen diese jeweils wann, wo, wie (fristwahrend) zu beantragen möglich sind.
 
Die Dame teilte lediglich mit, Zitat:
"Höhere Schulabschlüsse kann man auch über eine Abendschule erwerben. Nach meiner Kenntnis hat die Schulbehörde ihre Abendschulen zum 01.02.2023 zusammen gelegt. Bitte informieren Sie sich über die Zugangsmöglichkeiten. (...)
 
oder doch ein Lehrstelle im handwerklichen Bereich anzunehmen, um später dann ggf. die Abendschule zu besuchen und den MSA bzw. das Abi nachzuholen.
Alternativ können Sie ihr Kind auch an einer privaten Abendschule anmelden (z.B. ILS) (...)"
 
Schließlich verwies sie mich an das zuständige rebbz, siehe jedoch, was ich zu diesem oben bereits schrieb.
 
Fazit und nachweislich wahre Tatsache:
Keinerlei bedürfnisorientierte, effektive, tatsächliche, unbürokratische Hilfe, Unterstützung, Beistand, Rückhalt, Stärkung von Schülern, von Kindern, Jugendlichen und Eltern durch staatliche Institutionen, insbesondere nicht von diversen sogen. Beratungsstellen.
Alles nur pro forma, zum Schein - Beschwichtigung, Ausrede, Täuschung, Sand in die Augen.
 
Faktisch handelt es sich um getätigte, vollzogene Diskriminierung, nicht ansatzweise um "Inklusion", siehe dazu nochmals Art. 24 UN-BRK, insbesondere den gesamten Absatz 2:
 
"(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
 
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
 
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
 
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
 
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
 
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden."
 
 
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"Die Ombudsstelle Inklusive Bildung...
 
    - hilft und unterstützt bei Fragen zur pädagogischen und sonderpädagogischen Förderung
    - berät Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (...)
 
Die Ombudspersonen...
 
   - arbeiten zum Wohl von Kindern und Jugendlichen
    - beraten und unterstützen bei Konflikten und schulischen Widerspruchsverfahren
    - helfen allen, gute Lösungen oder Kompromisse zu finden
    - machen sich auch ein Bild vom Kind in Schule und Unterricht
    - können an gemeinsamen Gesprächen mit Sorgeberechtigten, Lehrkräften und    Schulleitungen teilnehmen
    - führen in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten Gespräche mit der Schulbehörde. (...)"
 
 
Diese Angaben, Aussagen können wir aufgrund unserer mit der "Ombudsstelle Inklusive Bildung" gemachten Erfahrung nicht bestätigen.
30. Januar 2023
 
Aus einem Schreiben, das ich vor wenigen Tagen an das zuständige ReBBZ, sogen. Regionales Bildungs- und Beratungszentrum, gesandt habe.
Anmerkung: Es wird nach wie vor der Begriff "Sonderpädagogik" gebraucht, siehe einhergehendes Menschenbild und Anwendung desselben ... . Regierung, Staat.
 
Nachfolgend einkopiert also der Passus aus dem von mir an das für uns zuständige rebbz, Hamburg, gesandten Schreiben:
 
"(...) Es muss doch eine zuträgliche, wohltuende (!), bedürfnisorientierte, nicht-paternalistische (!) Möglichkeit für grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen geben, unabhängig davon, ob sie physisch und/oder psychisch "beeinträchtigt" oder erkrankt sind, ihnen den Weg ins eigene, d.h. selbständige, weitgehend unabhängige, selbstbestimmte (!) Leben zu "gewähren", statt ihnen genau dies zu erschweren, zu verweigern, zu verstellen, unmöglich zu machen und sie damit noch zusätzlich gravierend physisch, psychisch, sozial, letztlich existenziell zu beschädigen. ?
 
Es kann doch nicht ausschließlich oder vorrangig darum gehen, alle Kinder, Jugendlichen, Menschen nur für wirtschaftlich ausbeutbare Erwerbsätigkeit funktionalisierbar zu machen: mit allen Mitteln, um jeden Preis - wissentlich zu deren Schaden. Menschen sind doch keine objektifizierbare Verfügungs-, Instrumentalisierungsmasse. Ein Mensch ist nicht nur oder erst dann existenzberechtigt oder "wertvoll", wenn er kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit tätigt, funktional, nützlich, benutzbar, knechtbar ist. - Menschenwürde. Grundgesetz. Menschenrechte. Ethik. (...)"
 
Das Schreiben enthält noch weitere Argumentation meinerseits.
Betroffen, belastet, beschädigt sind und werden nach wie vor bekanntlich keineswegs "nur" meine Tochter und ich.
 
Und die "erste" immense Hürde ist schon die der richtigen ärztlichen Diagnostik, zahlreiche Kinder und Jugendliche erhalten falsche Diagnosen. Und der Weg zur Diagnose, alleine schon zur fachärztlichen, fundierten Diagnostik - entsprechenden, erforderlichen, richtigen Untersuchungen ... - ist lang und hindernisreich.
 
Die Bezeichnungen sind btw gleichermaßen manipulativ, ob man es nun Sonderpädagogik, Förderpädagogik oder "Heilpädagogik" nennt. Es geht darum, Menschen wirtschaftskompatibel, funktionalisierbar, nutzbar zu machen. Objektifizierung. Menschenmaterial.
 
Der Wert eines Menschenlebens bemisst sich nicht nach akademischen Titeln, Einkommenshöhe, Vermögensumfang, Narzissmusgrad (besetzten Machtpositionen), Ruhm, wirtschaftlicher Funktionalität und Verwertbarkeit. - Menschenwürde.
 
"Selbstzweckformel":
"Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest."
Immanuel Kant
 
Durch bedingungslose Existenzsicherheit (ausreichend gute, gesunde, wohltuende Nahrung, Wohnung, Lebensbedarf, Zugang zu Information, Wissen, Bildung, wohltuender ärztlicher Behandlung, medizinischer Versorgung, soziokulturelle, gesellschaftliche Teilhabe) haben Menschen Zeit, Muße, Möglichkeit für Erkenntniszuwachs, Persönlichkeitsentfaltung, soziales, emotionales, schöpferisches Tun.
Emanzipatorisches, menschenwürdiges, existenzsicherndes BGE, Grundeinkommen.
 
Wieviele Kinder, Jugendliche, Erwachsene bräuchten eigentlich keine Diagnostik, Diagnose(n), auch keine Therapie(n), wenn sie nicht mit Arbeitszwang konfrontiert würden, siehe auch sogen. "Behindertenwerkstätten", d.h. mittels Lohnarbeit ihre Existenz und "Teilhabe" sichern müssten?
 
Jedenfalls meine Tochter lebte und entwickelte sich sehr gut ohne Diagnose, Diagnostik und Therapie: so lange sie Kleinkind war und als sie fünf Jahre eine freie, demokratische Schule besuchte, d.h.: so lange sie (noch) nicht im staatlichen, wirtschaftlichen, kapitalistischen Verwaltungs-, Kontroll-, Funktionalisierungs-, Effizienz-, Wirtschafts-, Kapitalismussystem war, davon noch nicht belastet und beschädigt wurde.
 
Arbeit, Objektifizierung von Menschen als staatliche, wirtschaftliche, funktionalisierbare Verfügungsmasse, Menschenmaterial - Instrumentalisierung, Knechtung, Ausbeutung.
 
Um in diesem System - Kapitalismus, Primat der Wirtschaft, Meritokratie, Erwerbsarbeitsfetisch, Ausbeutung, Knechtung - überleben zu können, müssen leider zahlreiche Menschen sich PATHOLOGISIEREN l a s s e n.
 
Wenn wir die "Logik" von "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." zu Ende denken, gelangen wir zu den auch gegenwärtig noch immer bestehenden Missständen: Wer kapitalistisch nicht verwertbar, ausbeutbar ist, wird misshandelt, beschädigt, auf Raten vernichtet. Gilt nach wie vor! als asozial, Ballastexistenz, als "arbeitsscheuer Schmarotzer, Arbeitsverweigerer".
 
Ein kapitalistischer und/oder rechtsextremistischer Mensch, der das Ziel hat, "Ballastexistenzen" zu vernichten, ist geprägt von Selbsthass, von der Scham über seine ureigenen Defizite, Bedürftigkeit, Abhängigsein von anderen Menschen. Er erträgt dies nicht. Kompensationsverhalten, Verdrängung, Projektion, Selbstbetrug.
 
Wenn du in diesem Staat nicht erwerbstätig, lohnabhängig "beschäftigt" bist - um jeden Preis: auch arbeitend, alleinerziehend, chronisch krank, behindert, mit geringem Einkommen, somit in Armut bleibend, working poor, ausgebeutet, verheizt, ohne Wohlstand - wirst du be-, misshandelt wie ein Verbrecher.
Siehe Jobcenter, Sanktionen: Kürzen des sogen. Existenzminimums, Hartz IV, Bürgergeld, SGB II, "Sozial"gesetzbuch, Regierungen (jeweils amtierende Bundesregierung).
Arbeitsbegriff, Menschenbild, Arbeitszwang.
 
In staatlichen Schulen werden Kinder, Jugendliche immer früher - via Berufs"beratung", Praktika etc. - in Erwerbstätigkeit, ins "Arbeitsleben", in Lohnarbeit gedrückt, insbesondere, wenn es sich nicht um Abiturienten und um nicht-vermögende Familien handelt.
Um Allgemeinbildung, Persönlichkeitsentwicklung und -reifung, um das Individuum, dessen Bedürfnisse, Wünsche, Belastungen, Einschränkungen, Sorgen, Nöte, tatsächliche Interessen, Neigungen, Fähigkeiten und Belastungsgrenzen geht es: null. Schon bei Kindern und Jugendlichen so. Menschenmaterial.
Es ist kein "Arbeitsmarkt", sondern ein Beschäftigungs- und Ausbeutungsmarkt. Es sind keine "Arbeitslosen", sondern Erwerbs-, Einkommenslose - die häufig arbeiten.
 
Die brave, folgsame, konditionierte, ab Kindergarten, Kita und Schule indoktrinierte Mehrheit hat den Mythos vom "Recht auf Arbeit", die Malochepflicht, das Untertanentum, die Selbstverknechtung so stark verinnerlicht, dass sie sich freiwillig schädigen lassen.
Staat, Regierung.
 
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29. Januar 2023
 
Frage: Was macht man, wenn man - auch aus schulischen Gründen (hier Tochter, Schulabschluss) - für bestehende gesundheitliche Beschwerden, Belastungen dringend fachärztliche Diagnostik braucht, erst in "8 bis 12 Monaten" einen Termin erhält?
 
Um meine Tochter zu schützen, kann und werde ich nicht mitteilen, um welche Fachärzte es sich handelt - sie möchte es ausdrücklich nicht, so jedenfalls bisher. Das respektiere ich selbstverständlich. Jedenfalls ist auch das UKE Hamburg heillos überlaufen. Nein, es ist nicht LongCovid oder postvac.
 
Ihre aktuelle Schule fordert aber nun ärztliche Atteste an, die Kinderärztin leistet das nicht, verweist an Fachärzte. Die Fachärzte haben keine Termine frei, man wird auf Wartelisten gesetzt. Es gibt offenbar auch keinerlei Notfallanlaufstellen.
Wie gehen andere damit um?
 
Ohne die erforderliche Mobilität ist es überdies nahezu unmöglich, zu diesen Fachärzten, Facharztpraxen überhaupt erst einmal gelangen zu können, vor allem öfter oder auch regelmäßig: für Untersuchungen und Behandlung - Tochter und mich betreffend.
 
Habe mich auch bereits an eine spezielle Institution gewandt, kann diese wie gesagt nicht nennen, weil daraus hervorgeht, worum es bei meiner Tochter geht. Dort war man sehr verständnisvoll, konnte mir aber auch nur die Liste mit den entsprechenden Fachärzten und Kliniken geben.
Diese habe ich bereits sämtlich durchtelefoniert. Überall: Wartezeiten von mindestens 8 Monaten - früheste Termine im September und Oktober.
Bis dahin ist es für meine Tochter (Schulsituation, gefährdeter Schulabschluss und auch sonst ...) viel zu lange hin bzw. zu spät.
 
Aufnahme im Notfall in Klinik: nur dann, wenn es eben ein gravierender, akuter Notfall ist - genau diesen versuche ich - seit geraumer Zeit ... - zu vermeiden! Ich möchte nicht, dass es bei meiner Tochter überhaupt soweit kommt! Kann man wenigstens das b i t t e verstehen?!
 
Nochmal randläufig: Ich kämpfe für das Wohlergehen und die Interessen meiner Tochter seit 17 Jahren, davor der Stunt bereits mit meinem inzwischen 29-jährigen Sohn (neben Jobs, Ausbildungen, Studium, Umzügen): alleine. Hier gibt es keine unterstützenden Eltern, Väter, Familie.
 
Was es hier "gibt": Ist materielle Armut: durch, infolge von Hartz IV, "Bürgergeld", Jobcenter, SGB II, Bundesregierung, Regierungen.
Diese verursacht zahlreiche Belastungen, Beschädigungen: auch gesundheitliche, psychische, soziale und verschärft all das. 30 Jahre allein alleinerziehend.
 
Ich kann euch auch jetzt schon sagen, wohin das in sehr naher Zeit führen wird:
Meine Tochter wird den Schulabschluss nicht machen können, wird dann durch das Jobcenter in irgendeinen Job oder Ausbildung gezwungen, genötigt, sei er auch noch so falsch, schlecht für sie. Armut.
 
Und Ursache dessen ist nicht, dass meine Tochter "faul" oder "Schulverweigerer" ist, sondern dass sie (mehr oder weniger) krank ist, es aber keine tatsächliche, niedrigschwellige, bedürfnisorientierte, nicht-paternalistische, wohltuende, effektive Hilfe, Unterstützung, Entlastung, Beistand, Stärkung gibt. Für Arme.
 
Meine Tochter bewältigt seit Wochen, eigentlich seit ihrem letzten Schulwechsel - von einer demokratischen Schule in freier Trägerschaft zurück an die staatliche Schule - den Schulbesuch nicht mehr.
Druck, Zwang, Strafe, Autoritarismus, Gewalt: helfen auch ihr nicht.
 
Das hat unter anderem auch mit Digitalisierung von/in Schule zu tun.
Vielleicht haben auch andere Kinder und Jugendliche damit Schwierigkeiten oder auch eine Aversion hiergegen, lernen "analog" leichter, besser, effektiv(er)?
 
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Siehe im Wikipedia-Eintrag ab dem Abschnitt "Schul- und Bildungspflicht in anderen Ländern"
 
"(...)
  • In Dänemark gibt es eine Bildungs- und Unterrichtspflicht. Diese kann sowohl durch Schulbesuch, als auch durch Hausunterricht oder selbständiges Lernen erfüllt werden.
  • In Frankreich wurden 1833 mit dem Gesetz des Unterrichtsministers Guizot die Gemeinden verpflichtet, eine Grundschule für Jungen zu schaffen. Am 29. März 1882 wurde mit dem Loi Ferry (benannt nach Unterrichtsminister Jules Ferry) eine kostenfreie Unterrichtspflicht (obligation scolaire) für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eingeführt.[20] Am 13. August 1936 wurde in Frankreich per Gesetz diese Pflicht um ein Jahr verlängert. Mittels Erlass vom 6. Januar 1959 wurde sie von Charles de Gaulle um weitere zwei Jahre verlängert. Der Erlass drohte die Kürzung von Familienbeihilfen an, falls diese Pflicht ignoriert werde. Die Verlängerung wurde inspiriert vom Plan Langevin-Wallon (Juni 1947) und vom Kongress der Gewerkschaft FEN im Jahr 1958.
  • Auf Island ist der Besuch der grunnskóli („Grundschule“) zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr verpflichtend; die grunnskóli umfasst zehn Klassenstufen, die zudem weiter in die Klassenstufen 1–4, 5–7 und 8–10 unterteilt werden.
  • In Schweden besteht regelmäßig Schulpflicht, Ausnahmen sind laut Gesetz möglich, werden aber nur sehr restriktiv erteilt.
  • In der Türkei wurde im Jahre 2012 die Schulpflicht bis zum Abschluss der 12. Jahrgangsstufe eingeführt (davor 8.).
  • In Russland besteht keine Schulpflicht, es gibt lediglich eine Bildungspflicht.[21]
  • In Großbritannien, Australien, USA, Spanien und in den Benelux-Ländern gibt es eine Bildungs- oder Unterrichtspflicht. Diese kann sowohl durch Schulbesuch als auch durch alternative Bildungsarten abgeleistet werden.
(...)
 
Weltanschauliche Kritik
 
Die Schulpflicht wurde im Laufe ihrer Geschichte immer wieder kritisiert. Von konservativ-religiöser Seite werden der soziale Umgang und einzelne Unterrichtsinhalte (wie z. B. der Schwimmunterricht, der Religionsunterricht, der Sportunterricht, die Sexualkunde oder die in von Kreationisten geleugnete Evolutionstheorie) abgelehnt.
Von Libertären und Anarchisten wird die Schulpflicht als unzulässiger Eingriff in die Rechte und Freiheiten von Eltern und Kindern abgelehnt und als Instrument der Herrschenden zur Indoktrination von Menschen kritisiert.[23]
Gegner der Schulpflicht berufen sich insbesondere auf den Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,[23] in dem festgeschrieben ist: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ sowie auf die Versammlungsfreiheit.[24]
 
Wissenschaftliche Kritik
 
Einige Bildungsforscher sehen die Schulpflicht als kontraproduktiv und kritisieren diese als Ursache für schlechte Leistungen und die Ablehnung von bestimmten Bildungsinhalten.
 
Der Soziologe Ulrich Oevermann etwa spricht sich für die Abschaffung der Pflichtschule aus, weil sie systematisch verhindere, was sie verspreche. Er kritisiert die „Trichterpädagogik“ und konzipiert eine sokratische mäeutische Pädagogik des Verstehens.[25]
 
Der deutsche Hirnforscher Gerald Hüther kritisiert an der Schulpflicht, dass sie Kinder als selbstbestimmte Subjekte zu entmündigten Objekten einer Beschulung degradiere.[26] Seiner Meinung nach müsste die Schule ein Ort sein, der möglichst viele Kinder dazu einlädt und motiviert, dort freiwillig begeistert hingehen.[26] Es sei ein Armutszeugnis für das gegenwärtige Schulsystem in Deutschland und „[…] das Furchtbarste, das einem überhaupt passieren kann […]“, wenn man junge Menschen fragt, warum sie in die Schule gehen und ihre einzige Antwort auf diese Frage heißt „Weil ich muss“.[26]
 
Der US-amerikanische Entwicklungspsychologe Peter Gray bezeichnet die Schule mit ihrem Zwang zur unfreiwilligen Anwesenheit sinngemäß als Gefängnis.[27]
 
Eine Abschaffung der Schulpflicht würde die Monopolstellung der Schule bei der Bildung davontragen und so indirekt dafür sorgen, dass die Schulen langfristig dazu gezwungen sind, ihre Qualität kontinuierlich zu verbessern, um weiterhin als Form der Bildung attraktiv zu bleiben.[28][29]
Es wird kritisiert, dass mit der Schulpflicht Kindern kurzerhand Bildungsunwilligkeit und Eltern flächendeckend Erziehungsunfähigkeit unterstellt würde.
(...)"
 
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
"(...) Bereits 2007 wurde die Bundesrepublik von den Vereinten Nationen dafür gerügt. Ihre noch aus der NS-Zeit stammende Auslegung der Schulpflicht als Schulzwang sei mit internationalen Abkommen nicht vereinbar. Die Abkommen sähen Alternativen wie Fern- und Hausunterricht vor. Vor allem aber liege die Entscheidung darüber, ob die Kinder zur Schule gehen sollen oder nicht, bei den Eltern – nicht beim Staat.
Der Schulpflicht liegt eine Geste der Bevormundung, ja, eine übergriffige, rechthaberische Sorge des Staates zugrunde, die weltanschaulich alles andere als neutral ist. Die Schulpflicht unterstellt Eltern Erziehungsunfähigkeit und Kindern Bildungsunwilligkeit, während Lehrer als Staatsdiener Fortschritte der heranwachsenden Untertanen in Sachen Anpassungsfähigkeit herbeiführen sollen. (...)
 
Weit gewichtiger als das Problem angeblich bildungsferner Schichten ist dieser Tage das Problem strukturell bildungsferner Institutionen. Die Schulpflicht steht beispielhaft dafür. Bildung lässt sich nicht verhängen wie eine Strafe, nicht verschreiben wie ein Medikament, nicht bestellen wie ein Buch. Nein, Bildung setzt ein Ich voraus, das ein anderer werden will; sie setzt einen freien Menschen voraus, der sich ändern, sich entwickeln, wachsen – schließlich: erwachsen werden will.
Würden freie Schulen und Hochschulen das Ich, das sich bilden will, und nicht das Subjekt, das beschult werden soll, ansprechen, so bekämen diese alten Institutionen eine ganz neue Ausrichtung. Sie würden Schüler und Studierende nicht länger für das Berufsleben zurechtstutzen, sondern sie selbst würden sich andauernd verwandeln lassen von den jungen Menschen, als deren Anwalt sie auftreten und denen sie dabei helfen, mit ihren neuen Fragen und Aufgaben die künftige Arbeits- und Lebenswelt zu prägen.
 
Eines der Hauptargumente, das für die bestehende Schulpflicht immer wieder angeführt wird, ist ihre Integrationsfunktion. Dank der Schulpflicht sei die Schule noch ein Ort, der die auseinanderdriftende individualistische Gesellschaft zusammenhalte, heißt es.
Doch erzwungener Zusammenhalt erzeugt bestenfalls Solidarität unter Leidensgenossen. Integration ist das nicht. Integration beginnt im Zeitalter des Individualismus dort, wo ich selbstbestimmt auftreten und aus freien Stücken die Gemeinschaft mit anderen aufsuchen kann. Ich bin in jede Gesellschaft integrierbar, die sich aus Freiheit heraus bildet und der ich deshalb nicht zwangsläufig angehören muss.
 
Kurzum: Wenn der Schule in einer freien Gesellschaft eine Integrationsfunktion zukommen soll, müssen wir die Schulpflicht endlich abschaffen."
 
 
Stimme dem Verfasser dieses Artikels, Philip Kovce, in vollem Umfange zu.
"Heute früh gegen 07:50 Uhr kam es in der Richard-Paulick-Straße zu einem tragischen Unglücksfall. Polizeibeamte suchten eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf, um dort drei Beschlüsse des Amtsgerichts Halle (Saale) auf Jugendarrest gegen ein 15-jähriges Mädchen wegen Schulbummelei zu vollstrecken. Sie klingelten an der betreffenden Wohnungstür. Die Mutter des Mädchens öffnete den Beamten. Diese fragten, ob denn ihre Tochter zu Hause sei, was die Frau bestätigte. Nachdem offenbar das Mädchen die Polizeibeamten mitbekommen hatte, flüchtete es in Richtung eines Balkons, welcher unmittelbar an ihr Zimmer angrenzte. Von da aus stürzte es mehrere Etagen in die Tiefe.
 
Die vor Ort eingesetzten Polizeibeamten führten erste Hilfe-Maßnahmen durch und forderten einen Rettungswagen an. Das Mädchen war nicht ansprechbar. Bereits nach wenigen Minuten waren ein Rettungswagen sowie ein Arzt vor Ort. Man führte Reanimationsmaßnahmen durch und brachte die Verunglückte in ein Krankenhaus. Gegen 08:55 Uhr wurde die Polizei von der Rettungsleitstelle informiert, dass das Mädchen trotz intensiver Rettungsmaßnahmen verstorben ist. (...)"
 
"(...) Die „Deschooler“ sind also keine Humanisten – „Feiertagsdidaktiker“ (Hilbert Meyer) –, die schöne Bildungsziele haben und sie mit Hilfe einer Theorie durch die Schule an die Menschheit bringen wollen, sondern sie gehen von der Unzulänglichkeit der Schule aus und überlegen dann, was zu tun ist.
 
Im Prinzip geht es den „Deschoolern“ darum, das Monopol der Schule auf die Vermittlung von Wissen und auf die Vergabe von Titeln und Berechtigungen zu brechen. Indirekt kritisieren die „Deschooler“ das System, welches die Schule umgibt, den Kapitalismus.
Eugen Füner analysiert die Grundstruktur der Schule, wie sie seit Comenius besteht. Aus dem Widerspruch dieser Struktur zu den Anforderungen einer modernen, demokratischen, wandlungsfähigen Gesellschaft folgert er, dass die Schule sich überlebt hat.
 
Die Schule hat nach Ansicht der „Deschooler“ folgende Funktionen:[5]
  • Verwaltungsobhut (custodial care)
  • soziale Selektion (social role selection)
  • Belehrung (indoctrination)
  • Erziehung bzw. Lernen (education/learning)
Ihre Definition von Schule lautet:
“We define schools as institutions which require full-time attendance of specific age groups in teacher-supervised classrooms for the study of graded curricula.”
„Wir definieren Schulen als Einrichtungen, die die Vollzeit-Anwesenheit bestimmter Altersgruppen in von Lehrern beaufsichtigten Klassenräumen zum Studium klassenstufenabhängiger Lehrpläne erfordern.“[5]
Im Folgenden sind einige von 31 Kritikpunkten der „Deschooler“ aus Ian Listers Artikel aufgeführt:
  • Mehr Schulen bedeuten nicht unbedingt mehr Bildung.
  • Schule verhindert Lernen, statt es zu fördern. Schulen sind weltfremd und machen die Welt nicht erfahrbar. Sie nehmen den Unterprivilegierten die Möglichkeit zur Kontrolle, ihr eigenes Lernen zu gestalten.
  • Schulen verfehlen, das zu lehren, was sie zu lehren vorgeben.
  • Die Fehler der Schule werden individualisiert und damit personalisiert; dabei liegt der Fehler im Schulsystem.
  • Wenn die Schule versagt, vergrößert sie sich.
  • Schule ist eine moderne Idee. In ihrer heutigen Form existiert sie seit dem 18. bzw. 19. Jahrhundert. Vielleicht ist die Schule nur eine Erscheinung in der Geschichte und verschwindet wieder in der Zukunft, wenn die Bedingungen sich verändern.
  • Die Schule ist ein politischer Akteur. Sie wird explizit vom geschriebenen Lehrplan und implizit vom „heimlichen Lehrplan“ („hidden curriculum“) dazu benutzt, um politisch zu erziehen – jeweils im Sinne dessen, der gerade die Macht im Staate hat, als Beispiel hierzu dient häufig das Dritte Reich. Außerdem werden die Eliten dazu erzogen zu „führen“, während die Mehrheit dazu erzogen wird, geführt zu werden.
  • Die Schule tritt als Lehrer für die Ökonomie auf. Die große Leistung im 19. Jahrhundert ist gewesen, die Menschen darauf vorzubereiten, die Leiden der harten, sich ständig wiederholenden Arbeit bis an ihr Lebensende zu ertragen. Die Schule erzieht zu Pünktlichkeit, Gehorsam, Fleiß, … (siehe: Protestantische Ethik)
  • Die Lehrer sind konservativ.
  • Die Kindheit ist eine neue Kreation.
  • Das „Schulalter“ ist ein verrücktes Konzept.
  • Paul Goodman und Ivan Illich verglichen Schulen, Gefängnisse, Hospitäler, Psychiatrien, Kasernen und die Kirche. Jede dieser Institutionen hat einen Aufseher, Vermittler und die Teilnahme ist Pflicht. Es besteht in jeder Institution ein Unterschied zwischen dem, was sie offiziell zu tun vorgeben, und dem, was die Mitarbeiter täglich verrichten.
Was bringt die Schule in eine solch angreifbare Position? Schule wählt aus. Schulzeugnisse werden behandelt wie das Sakrament. Die Schule bietet ein Leben nach der Schule an – aber abhängig von der „Güte“ des Abschlusszeugnisses. Aber selbst ein Abschluss führt heute zur Akademikerarbeitslosigkeit. Die Versprechen der Schule sind falsch. (Siehe dazu auch den von Erving Goffman geprägten Begriff totale Institution.)
  • Es ist eine Illusion zu glauben, dass das Gelernte ein Resultat von Lernen in der Schule ist. James Herdton schreibt: „Niemand lernt etwas in der Schule, aber Mittelklassekinder lernen genügend woanders und geben dann vor, dass die Schule ihnen etwas beigebracht hat.
  • Schule gibt vor zu lehren, wie man lernt, wie man mit Menschen umgeht (Toleranz) – aber nach Ivan Illich lehrt Schule hauptsächlich den heimlichen Lehrplan (hidden curriculum). Hilbert Meyer versteht unter hidden curriculum: Es geht „um die Einübung in hierarchisches Denken, in Leistungskonkurrenz und Normkonformität.“ Ivan Illich vergleicht in diesem Zusammenhang das heutige Schulsystem mit dem chinesischen Beamtenprüfungssystem. Dieses war über Jahrhunderte stabil. Hier wird Wissen als Tauschwert begriffen und nicht für eine Teilnahme der Individuen in ihrer Kultur – Wissen als Gebrauchswert.
  • Zertifikate werden wie ein Pass und eine Kreditkarte wahrgenommen.
  • Weltweit haben die Schule bzw. die Schulbildung es nicht geschafft, die großen Ungleichheiten von Arm und Reich aufzuheben. (...)   
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
"(...) Der soziologische Begriff totale Institution bezeichnet Institutionsformen (Organisationsformen), die alle Lebensäußerungen eines sozialen Akteurs zu regeln und zu kontrollieren geeignet oder bestimmt sind, wie z. B. psychiatrischen Kliniken, Gefängnisse, Schiffsbesatzungen, Klöster oder Zünfte in der Feudalgesellschaft. Erstmals verwendet wurde die Bezeichnung vom französischen Architekten Louis-Pierre Baltard (1764–1846). Weiter entwickelt wurde der Begriff von Erving Goffman.
 
Eng damit verbunden ist die Hyperinklusion, bei welcher eine Person ihre gesamte Lebensführung (zeitlich, sozial, ökonomisch, körperlich) auf ein gesellschaftliches Teilsystem ausrichtet.[1][2] Folglich ist eine Teilhabe an anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr möglich.
 
Liegt hierbei eine Einbindung in eine einzige Institution vor, kann in der Soziologie ebenso eine Betrachtung als Totale Institution wie auch eine Betrachtung als Greedy Institution Anwendung finden.[3] Möglich ist aber auch eine Einbindung in zwei Greedy Institutions zugleich, beispielsweise Familie und Militärdienst,[4] woraus ein Spannungsverhältnis resultiert. (...)
 
Eine Totale Institution weist nach Goffman folgende Merkmale auf:
 
    Totale Institutionen sind allumfassend. Das Leben aller Mitglieder findet nur an dieser einzigen Stelle statt und sie sind einer einzigen zentralen Autorität unterworfen.
    Die Mitglieder der Institution führen ihre alltägliche Arbeit in unmittelbarer (formeller) Gesellschaft und (informaler) Gemeinschaft ihrer Schicksalsgefährten aus.
    Alle Tätigkeiten und sonstigen Lebensäußerungen sind exakt geplant und ihre Abfolge wird durch explizite Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben.
    Die verschiedenen Tätigkeiten und Lebensäußerungen werden überwacht und sind in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen.
 
Mit dem Eintritt in die Institution wird der einzelne von der Gesellschaft isoliert und erfährt einen Bruch mit den früheren Rollen. Goffman spricht vom bürgerlichen Tod des Individuums und einer Diskulturation, die „[...] darin besteht, dass jemand gewisse, im weiteren Bereich der Gesellschaft erforderliche Gewohnheiten verliert oder sie nicht erwerben kann.“ Die demütigende, herabsetzende Behandlung sowie der auftretende Rollenverlust bewirken nach Goffman eine Beschränkung des Selbst.
 
Goffman geht auf die verschiedenen Formen der Aufnahmeprozedur ein, die den zukünftigen Insassen demütigen und ihn von seiner Freiheit und Würde entrechten. So tragen das Entkleiden, die Wegnahme des Eigentums und der Verlust des vollen Eigennamens oder der Ansprache beträchtlich zur Verstümmelung des Selbst bei. Hier betont Goffman die Wichtigkeit der Kleidung und anderer Habseligkeiten, die er als Identitätsausrüstung bezeichnet und die somit der Aufrechterhaltung der persönlichen Fassade dienen. Die Wegnahme dieser Identitätsausrüstung führt zu einer persönlichen Entstellung, weil dadurch das Individuum daran gehindert wird, anderen gegenüber sein Selbstbild zu präsentieren.
 
Das Verhalten der Insassen einer totalen Institution setzt sich nach Goffman aus einer Kombination von „sekundären Anpassungen, Konversion, Kolonisierung und Loyalität“ zusammen:
 
    Kolonisierung versteht er als Anpassung an die Welt der Institution: „Der Insasse nimmt den Ausschnitt der Außenwelt, den die Anstalt anbietet, für die ganze, und aus den maximalen Befriedigungen, die in der Anstalt erreichbar sind, wird eine stabile, relativ zufriedene Existenz aufgebaut.“ Ein kolonisierter Insasse versucht innerhalb der gegebenen beschränkten Möglichkeiten ein freies Gemeinschaftsleben zu gestalten.
    Bei der Konversion verinnerlicht der Insasse das amtliche Urteil über seine Person und spielt die Rolle eines perfekten Insassen. Die Haltung eines Konvertiten ist eher diszipliniert, moralistisch und monochrom.
    Weitere mögliche Anpassungsformen können die Einnahme eines kompromisslosen Standpunktes (Rebellion) oder der vollkommene Rückzug (Regression, Hospitalismus) sein.
 
Fünf Gruppen der totalen Institutionen nach Zielsetzungen
 
    zur Fürsorge von unselbstständigen und harmlosen Menschen (Blinden-, Alters-, Kinderheime, Waisenheime, Säuglingsheime und psychiatrische Kliniken)
    zur Fürsorge von unselbstständigen Personen, die in irgendeiner Weise eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen (Tuberkulosesanatorien, forensisch-psychiatrische Kliniken)
    zum Schutz der Gesellschaft vor Personen, die als gefährlich angesehen werden; nicht primär zum Wohle der abgesonderten Personen (Gefängnisse, Kriegsgefangenenlager, Konzentrationslager)
    mit arbeitsähnlichen Zielen (Kasernen, Internate, Schiffe, Arbeitslager)
    als Zufluchtsort oder religiöse Ausbildungsstätten (Abteien, Klöster)
 
Ungeachtet der verschiedenen Ziele sei das zentrale Merkmal der Institutionen „die Handhabung einer Reihe von menschlichen Bedürfnissen durch die bürokratische Organisation ganzer Gruppen von Menschen“, aus der automatisch eine Trennung zwischen Verwaltern (dem Personal) und Verwalteten (den Insassen) entsteht. Diese Trennung ist die Hauptquelle von sozialen Konflikten und Problemen innerhalb der Institution.
Inwieweit auch moderne Alten- und Pflegeheim Merkmale einer totalen Institution aufweisen, ist Gegenstand soziologischer Untersuchungen. In einer Studie wurde eine Einordnung als „Pseudo-Totale-Institution“ vorgeschlagen. (...)"
 
Farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Geht mir selbst übrigens ähnlich. Auch mit dem permanenten Druck des Jobcenters im Nacken. Stichwort Sanktionen: Kürzen, Unterschreiten des sogenannten, ohnehin bereits erheblich zu niedrigen Existenzminimums. Hartz IV, "Bürgergeld".
Staat. Macht. Gewalt.
 
26. Juli 2022
 
Warum erhält man bei so hoher Arztdichte in Deutschland als gesetzlich Versicherte eigentlich nur alle 3 bis 6 Monate einen Facharzttermin? Augenarzt, Hautarzt, Kardiologe, Neurologe, Rheumatologe?
Hier: Hamburg.
 
Und warum muss ich beim Internisten eine Überweisung vorlegen, um dort behandelt zu werden bzw. einen Termin erhalten zu dürfen?
Was, wenn ich keinen Hausarzt habe, weil Hausärzte meine chronischen Erkrankungen nicht behandeln (wollen), ich deshalb zum Facharzt muss?
Soll ich mir also nur für auszustellende Überweisungen einen Hausarzt suchen?
 
Was, wenn ich - unbemittelt, Hartz IV - seit Jahren nicht mobil bin, mir Führerschein und Auto sowie den ÖPNV nicht, schon gar nicht regelmäßig leisten und deshalb Facharztpraxen nicht aufsuchen kann, da es im von mir bewohnten Stadtteil diese Fachärzte nicht gibt oder man dort auch ewig keinen Termin erhält?
 
Warum bieten so wenige Ärzte offene Sprechstunde an, die es früher, jedenfalls noch zur Zeit meiner Kindheit (1970er und 1980er Jahre in Westdeutschland), gab?
 
Denn wenn ich dann nach 6 Monaten endlich einen Termin habe, diesen aber aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann, daher wieder absagen und auf neuen Termin wieder ca. 3 bis 6 Monate warten muss - wie soll da die längst erforderliche medizinische, fachärztliche Untersuchung(en) und Behandlung möglich, zugänglich sein?
 
Hätte ich Führerschein und Auto und/oder vertraute Personen, die mich fahren könnten oder gäbe es im von mir bewohnten Stadtteil fußläufig, somit körperlich mir möglich und kostenfrei erreichbare Facharztpraxen oder wohnte ich in einem zentraler gelegenen Stadtteil, mit dort vorhandenen, erreichbaren Fachärzten, wäre eine meiner chronischen Erkrnakungen, die Eisenmangelanämie (Blutarmut) längst behoben worden. Weil es dann längst möglich gewesen wäre.
Seit 9 Jahren ist sie aus o. gen. Gründen unbehandelt, die Beschwerden, insbes. Fatigue ..., verschlimmern sich. Die relativ simple Behandlung sind Eiseninfusionen.
Kein Hausarzt im hiesigen Stadtteil führt diese Eiseninfusionstherapie durch. Ich werde seit 9 Jahren nur abgewimmelt oder an Hämatologen verwiesen - die es hier nicht gibt und die ich (in anderen Stadtteilen) nicht erreichen kann.
 
Was mir helfen würde, längst hätte helfen können:
 
- fußläufig erreichbare Facharztpraxen in meinem Stadtteil mit offener Sprechstunde
- Führerschein und Auto
- deutlich mehr Geld für regelmäßige ÖPNV-Nutzung, die ich vor ein paar Jahren immerhin noch physisch hätte bewältigen können
oder
- Umzug
 
Nur nicht mehr innerhalb Hamburgs, sondern ganz von hier weg und wieder nach Hause: Heidelberg, wo ich vor Jahren problemlos, ohne Betteln, die Eiseninfusionen erhalten und bestens vertragen habe.
Die Praxis war von meiner Wohnung ca. 5 Gehminuten entfernt. Und es war kein Hämatologe, sondern eine internistische und geriatrische Hausarztpraxis. Ich konnte einfach immer dann kommen, wenn/wann es mir physisch (und damals noch mit kleiner Tochter) möglich war.
Warum gibt es das in der Großstadt Hamburg nicht?
 
Jedenfalls wohnt man nicht in einem so weit außerhalb gelegenen Stadtteil (wie ich hier), wenn man nicht mindestens ein Auto hat (inkl. Führerschein, klar). Habe mir diesen nicht ausgesucht, musste nehmen, was Jobcenter tauglich war.
 
Was machst du also als unbemittelter, chronisch kranker, nicht mobiler Kassenpatient ohne Führerschein/Auto, ohne familiäre Unterstützung, wenn du keinen Zugang zur längst erforderlichen medizinischen, fachärztlichen Behandlung hast?
Weitervegetieren und auf Raten krepieren?
 
Fürs Jobcenter gelte ich übrigens als in Vollzeit erwerbsfähig. Ich habe ja keine "Krankmeldung". Wieviele Krankmeldungen würde mir welcher Arzt für neun Jahre und die nächsten Jahre ausstellen: wegen Anämie, Fatigue, die nicht behandelt wird?
 
Erwerbsminderungsrente würde ich nicht erhalten, würde nicht gewährt, da ich ja - theoretisch - problemlos ambulant fachärztlich behandelt werden könnte, meine Beschwerden damit sehr wahrscheinlich nach etwa einem halben Jahr weitgehend, wenn nicht vollständig behoben wären. Ich brauche keine Reha, sondern EISEN.
Und bevor mir jetzt wieder Leute schreiben, welche Tabletten oder Säfte ich nehmen soll und welche Nahrungsmittel eisenhaltig sind: Es ist eine seit 13 Jahren bestehende Eisenmangelanämie und Malabsorption ... . Deshalb helfen (mir) nur Eiseninfusionen. Weitere Infos im blog.
 
Ich habe nicht Krebs, nicht MS oder sonst eine schwere chronische Krankheit. Meine Anämie wirkt sich aber erheblich auf den Gesamtorganismus aus, vor allem, weil sie schon so lange unbehandelt besteht.
 
Wenn man dann irgendwann endgültig nicht mehr kann: physisch und psychisch, w e i l man so lange unbemittelt, krank, ohne medizinische Behandlung, ohne Entlastung, Mobilität, Vitalität war/ist, wird man dann vom Jobcenter und ÄD (Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit) psychisch pathologisiert.
 
Klartext:
Du wirst chronisch physisch krank, WEIL du arm bist, im Hartz-Vollzug, HartzIV (jetzt "Bürgergeld"), WEIL du nicht mobil bist, dressiert, zermürbt, bestraft (Sanktionen) wirst, weil du also keine "Hilfe zur Selbsthilfe" erlangen kannst, sie dir nicht zugänglich gemacht, nicht ermöglicht, sondern verwehrt, verstellt wird - und dann geben sie dir sogar dafür noch die Schuld.
 
20. November 2022
 
Und bist du nicht willig - füg-, folg-, gehorsam - so wendet der Staat, die jeweilige Regierung Gewalt an: Strafe, Sanktionen - als seist du kriminell, wenn/weil du dich nicht ausbeuten, beschädigen, verhöhnen lassen willst.
Die sinnvolle Arbeit, die du ggf. ohnehin leistest,wird als solche, als Arbeit, Leistung, nicht einmal anerkannt: von Staat, Regierungen, Gesellschaft, geschweigedenn monetär wertgeschätzt, entlohnt: Sorge-Gehalt für unentbehrliche, unersetzliche Sorge-Arbeit - weltweit nach wie vor von mehrheitlich Frauen gratis geleistet.
 
Und Staat, Regierungen, Gesellschaft haben damit nach wie vor nicht das geringste Problem, finden es vielmehr völlig normal und richtig, dass mit Armut bestraft, unter das Existenzminimum gekürzt wird, wer sich nicht verheizen lässt und wer bspw. Frau, ledig, alleinerziehend ist, wer also sein gesamtes "Leben" in materieller Armut - mit allen bekannten Folgen - fristen, vegetieren, auf Raten krepieren muss, nur weil er/sie crhonisch krank, versehrt, alt, ledig alleinerziehend, unbemittelt ist: kapitalistisch nicht (mehr) funktional. Ballastexistenz.
 
Aber hey: Du willst es doch auch! Du willst doch ein guter, wertvoller, gehorsamer Untertan sein - dein Leben wäre doch sinnlos ohne "Arbeit" (gemeint ist damit ausschließlich Lohnarbeit).
 
-
30. Januar 2023
 
Zum sogenannten Terminservice, eterminservice.de, Terminvergabestelle für Termin innerhalb von 4 Wochen, dem "Patientenservice" der Kassenärztlichen Vereinigungen und zur Telefonnummer 116117:
 
Es muss ein Vermittlungscode, Überweisungscode angegeben werden.
 
Ich habe bisher noch auf keiner einzigen ärztlichen Überweisung, Überweisungsformular, je einen solchen Vermittlungs-, Überweisungscode gesehen.
 
Dort steht selten unter "Auftrag" stichwortartig, was vom Facharzt gemacht werden soll, unter "Diagnose/Verdachtsdiagnose" ist ggf. vom überweisenden Arzt auch stichwortartig etwas angegeben, bspw. ein ICD-Code.
Noch niemals je habe ich auf einer Überweisung einen "Überweisungscode" stehen gehabt.
 
Wenn man einen solchen Überweisungs-, Vermittlungscode beim "eterminservice" oder unter der Nummer 116117 nicht angeben kann, hat man noch auf der Seite die Möglichkeit, alternativ eine Fachrichtung auszuwählen. Dort aber sind nur sehr wenige Fachrichtungen anklickbar, davon unabhängig die benötigte nicht selbst eintragbar. Man kann den benötigten Facharzt, Fachrichtung also nicht auf der "eterminservice"-Seite eintragen. Es wird offenbar also nicht an alle Fachärzte, Fachrichtungen vermittelt.
Selbst wenn, so sind die Facharztpraxen oft sehr weit vom eigenen Wohnort/Stadtteil entfernt, wer nicht oder kaum mobil ist, gelangt dort nicht hin.
 
Es ist somit auch dieser sogenannte, vorgebliche "Patientenservice" ein Mal mehr nur Augenwischerei, zum Schein, pro forma - keine tatsächliche Hilfe, Unterstützung. Fake.
 
-

Faktencheck zur Sendung vom 20. Dezember 2022

zdf, Die Anstalt

Ein Mensch ist nicht nur oder erst dann existenzberechtigt oder "wertvoll", wenn er kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit tätigt, funktional, nützlich, benutzbar, knechtbar ist. Menschenwürde. Grundgesetz. Menschenrechte. Ethik.

Ein Mensch ist nicht nur oder erst dann existenzberechtigt oder "wertvoll", wenn er kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit tätigt, funktional, nützlich, benutzbar, knechtbar ist. Menschenwürde. Grundgesetz. Menschenrechte. Ethik.

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