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Sabeth schreibt - Lebenskunst für Laien

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Stellungnahme zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen in Hartz 4

November, Dezember 2022
 
Ist das Bürgergeld, Hartz IV, sind die Sanktionen - bei sogenannten Pflichtverletzungen (mehrheitlich handelt es sich um "Meldeversäumnisse") - siehe SGB II, sogenanntes "Sozial"gesetzbuch, mit dem Grundgesetz vereinbar?
 
Denn faktisch handelt es sich bei Hartz IV - das nun, seit November/Dezember 2022, von der amtierenden Bundesregierung in "Bürgergeld" umetikettiert wurde - aufgrund der Sanktionen, des einhergehenden, ausgeübten Drucks, der Kontrolle, des Paternalismus´ (Bevormundung, Gängelei ...), der Maßnahmen, der Kürzung des Existenzminimums, auch der bürokratischen Schikane, des zugrundegelegten Arbeits- und Leistungsbegriffs sowie Menschenbildes, um Arbeitszwang, genauer: um Lohnarbeitszwang, Zwang zu kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbarer Lohnarbeit, Erwerbstätigkeit.
Nur diese wird politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich als Arbeit genannt, anerkannt. 
 
Ist (solcher) Arbeitszwang mit dem Grundgesetz, Art. 12 i.V.m. Art. 1 GG, vereinbar?
 
Sieht das Grundgesetz, Art. 12 Abs. 2, einen Arbeitszwang, insbesondere einen Lohnarbeits-, Erwerbstätigkeitszwang vor - dass kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Lohnarbeit zu leisten wäre?
Und falls ja: In welchem Umfang, mit welcher Dauer, auf welche Art und Weise, wie, womit durchgesetzt, vollzogen, kontrolliert ... ?
 
Was ist im Grundgesetz Art. 12 Abs. 2 gemeint mit: "(...) im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." ?
 
Was meint "herkömmliche, allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht"?
Was ist hier mit "allgemein, öffentlich" und was mit "Dienstleistung" wie gemeint?
 
Geht es dabei um Arbeit für das tatsächliche Gemeinwohl der gesamten Bevölkerung? Folglich auch all jene nicht entlohnte Arbeit, siehe bspw. "häusliche" Sorge-Arbeit, Reproduktionsarbeit, Ehrenamt ... ?
Oder geht es nur, jedenfalls vorrangig um kapitalistisch, wirtschaftlich nutzbare Lohnarbeit, um Wirtschaftswachstum, Kapitalakkumulation - um Wohlstand nur einiger, nicht aller Staatsbürger?
 
Wie wäre eine solche Zweckbindung, Objektifizierung von Menschen als Lohnarbeitsmittel, als Menschenmaterial - das zum Zwecke des Wirtschaftswachstums, des Kapitalismuserhalts, der Kapitalakkumulation, des Wohlstands und der Vermögensbildung, des Vermögenswachstums und -erhalts nur bestimmter Menschen benutzt, ausgebeutet wird - mit Art. 1 GG, dem Menschenwürdegrundsatz, zu vereinbaren? 
 
Die Antwort kann nur, ja muss lauten: gar nicht. Dies ist ethisch unvereinbar.
Menschenwürde.
 
-
Arbeit ist eine - bspw. mentale, intellektuelle, physische, handwerkliche, soziale, schöpferische, gestalterische, künstlerische - Tätigkeit nicht erst oder nur dann/deshalb, wenn bzw. weil sie bezahlt, entlohnt wird, d.h. wenn sie kapitalistisch, wirtschaftlich nutzbar, funktional, ausbeutbar ist und nur unter diesem Aspekt betrachtet, als Arbeit anerkannt, wertgeschätzt wird, Gültigkeit und Wert zugewiesen erhält.
 
So ist bspw. Prostitution, auch wenn sie vorgeblich, vermeintlich "freiwillig" getätigt wird, keine Arbeit, weder Arbeit noch Sex, sondern bezahlte Vergewaltigung.
 
Sorge-Arbeit (die weit mehr ist, umfasst als "Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen, Organisieren, Betreuen") hingegen ist eine für weltweit jede Gemeinschaft und Gesellschaft unentbehrliche, unersetzliche Arbeit, sogenannte Reproduktionsarbeit, die jedoch nicht und schon gar nicht existenzsichernd entlohnt, nicht monetär wertgeschätzt, die nach wie vor zumeist nicht einmal als wertvolle Arbeit anerkannt wird.
 
Ein Mensch, eine Person, ein Subjekt, Individuum wird grundsätzlich nicht erst dadurch, nicht nur deshalb "wertvoll" als Mensch, wenn/weil sie Lohnarbeit tätigt, weil sie erwerbstätig ist, ein Einkommen erhält.
 
Der Wert eines Menschenlebens bemisst sich nicht nach akademischen Titeln, Einkommenshöhe, Vermögensumfang, Narzissmusgrad (besetzten Machtpositionen), Ruhm, wirtschaftlicher Funktionalität und Verwertbarkeit.
 
Menschenwürde
 
„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
Immanuel Kant
 
Wenn wir die "Logik" von "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." zu Ende denken, gelangen wir zu den auch gegenwärtig noch immer bestehenden Missständen:
Wer kapitalistisch nicht verwertbar, ausbeutbar ist, wird misshandelt, beschädigt, auf Raten in, durch Armut - oft trotz geleisteter Arbeit - vernichtet, gilt als Ballastexistenz - NS-Ideologie, -Terminologie, -Menschenbild.
 
-
 
Sanktionen in Hartz 4 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019

Nachfolgend meine erste, spontane Stellungnahme dazu.
 
Wie wir Betroffenen es erwartet, vorausgesagt hatten: Es ist ein sehr schwammiges, politisches Urteil - Dressur mittels Strafe. Sanktionen sollen erhalten bleiben, um Menschen in ausbeuterische Niedriglohntätigkeiten und schädigende MAT zu zwingen. Mit dem Grundgesetz unvereinbar.
 
Nachfolgend zitiere ich einige Passagen aus dem Urteil und kommentiere diese.
 
"Der Gesetzgeber überschreitet auch nicht seinen Einschätzungsspielraum zur Erforderlichkeit, denn es ist nicht evident, dass weniger belastende Mitwirkungshandlungen oder positive Anreize dasselbe bewirken könnten."
 
Wem ist das auf welcher Faktengrundlage nicht evident?
 
"In den allgemeinen Zumutbarkeitsregelungen, die auch für die Mitwirkungspflichten gelten, ist auch der grundrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 GG) berücksichtigt."
 
Womit wird das an welcher Stelle begründet, wodurch ist es belegt?
 
"Der Gesetzgeber verfolgt mit den in § 31 Abs. 1 SGB II geregelten Mitwirkungspflichten legitime Ziele, denn sie sollen Menschen wieder in Arbeit bringen."
 
Es geht einzig um kapitalistisch, wirtschaftlich ausbeutbare Erwerbstätigkeit, n i c h t um Arbeit.
 
"Zwar ist schon die Belastungswirkung dieser Sanktion außerordentlich und die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit sind entsprechend hoch. Doch kann sich der Gesetzgeber auf plausible Annahmen stützen, wonach eine solche Minderung der Grundsicherungsleistungen auch aufgrund einer abschreckenden Wirkung dazu beiträgt, die Mitwirkung zu erreichen, und er kann davon ausgehen, dass mildere Mittel nicht ebenso effektiv wären."
 
Das ist Schwarze Pädagogik, Autoritarismus: Druck, Zwang, Kontrolle, Strafe, Dressur, Gehorsam erzwingen.
 
"Der gesetzgeberische Einschätzungsspielraum ist zwar begrenzt, weil das grundrechtlich geschützte Existenzminimum berührt ist. Doch genügt die Annahme, die Sanktion trage zur Erreichung ihrer Ziele bei, den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil der Gesetzgeber jedenfalls von einer abschreckenden ex ante-Wirkung dieser Leistungsminderung ausgehen kann."
 
Nochmal: Das ist Schwarze Pädagogik, mit dem Menschenwürdegrundsatz unvereinbar.
 
"Zudem hat er Vorkehrungen getroffen, die den Zusammenhang zwischen der Mitwirkungspflicht zwecks eigenständiger Existenzsicherung und der Leistungsminderung zu deren Durchsetzung stärken."
 
WELCHE "Vorkehrungen" sind das?
 
"Es erscheint jedenfalls plausibel, dass eine spürbar belastende Reaktion die Betroffenen dazu motivieren kann, ihren Pflichten nachzukommen, und eine geringere Sanktion oder positive Anreize keine generell gleichermaßen wirksame Alternative darstellen."
 
Rechtskonservatives, autoritär-patriarchales Menschenbild.
 
"Die Regelung verletzt insgesamt auch nicht die hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne."
 
Begründung? Auf welcher rechtlichen?, ethischen? Grundlage basiert diese bloße Behauptung?
 
"Doch ist die Minderung in der Höhe von 60 % des Regelbedarfs unzumutbar, denn die hier entstehende Belastung reicht weit in das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum hinein."
 
Und eine 30%-Sanktionierung tut das nicht? Existenzminimum, zu geringe Regelbedarfe!
 
"Es ist im Übrigen auch zweifelhaft, dass einer wiederholten Pflichtverletzung nicht durch mildere Mittel hinreichend effektiv entgegengewirkt werden könnte, wie durch eine zweite Sanktion in geringerer Höhe oder längerer Dauer."
 
Als sei das weniger beschädigend. Nein!
Auch eine 30%-Sanktion oder gar sich aufsummierende, die weiterhin möglich sind, sind existenzbedrohend, denn die Regelbedarfe sind bekanntlich erheblich zu niedrig (vorsätzlich kleingerechnet worden) und man kommt schon ohne Sanktion - mit Kind im Haushalt - kaum über den Monat.
 
"Es ist offen, ob eine Minderung der Regelbedarfsleistungen in geringerer Höhe, eine Verlängerung des Minderungszeitraumes oder auch eine teilweise Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen und geldwerte Leistungen nicht genauso wirksam oder sogar wirksamer wäre (...)"
 
Aus diesem Satz spricht so viel Unkenntnis und/oder Ignoranz der Lebensrealität, der Folgen für Betroffene, die ohnehin durch zu geringe Regelsätze, Stichwort Existenzminimum, unbemittelt, arm, intensiv belastet und beschädigt sind, dass es nur noch ekelhaft ist. Menschenbild.
 
"Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen sein."
 
Also d o c h 100%-Sanktion unter bestimmten Umständen möglich? Wer definiert die Voraussetzungen hierfür auf welcher rechtlichen Legitimations-, Begründungsbasis?
 
Wer - Jobcenter-Mitarbeiter? - entscheidet im jeweiligen Einzelfall (!?), was eine "außergewöhnliche Härte" ist: auf welcher Fakten-, Legitimationsgrundlage? Wie wird hier Willkür, Schikane durch wen/was vorgebeugt?
 
Erhalten all jene, die bisher höher als 30% sanktioniert wurden, nun staatliche Entschädigung, Schmerzensgeld für die erlittene Misshandlung? Was ist mit jenen, die in Schulden, Obdachlosigkeit fielen, krank wurden oder sich suizidierten: Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht ? ? ?
 
Nach wie vor darf also Strafrecht im Sozialrecht angewandt werden.
 
"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." Wer nicht kapitalistisch ausbeutbar erwerbstätig ist, arbeitet also nicht, ist eine Ballastexistenz, die bestraft wird. Mit materieller Armut und Ausgrenzung.
 
Faktencheck zu "Förderung", den MAT und Weiterbildungsträgern - Profiteure der Maßnahmen sind die Weiterbildungsträger, nicht die Jobcenter-"Kunden". Quellenbelege im blog:
 
 
Hier nochmal zur Grundsatzdiskussion um Arbeit, Erwerbstätigkeit, zeitgemäßen Arbeitsbegriff - Quellen-, Infosammlung:
 
 
 
Und hier findet sich nochmal das Gutachten des Bundesfinanzministeriums, auf dem das rechtskonservative, schwarzpädagogische Menschenbild - auch des BVerfG - basiert:
 
 
 
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Aktualisierung am 07. November 2019
 
Ich kann diese doch eher positive Einordnung und Interpretation des BVerfG-Urteils zu den Sanktionen in Hartz 4 von RA Volker Gerloff (siehe oben verlinkter facebook-Beitrag) nicht teilen, begründe dies wie folgt:

1. Es ist ein sehr schwammiges Urteil, da es sich bei dem im Urteil genannten Härtefall wie auch beim "wichtigen Grund" um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.

Wer entscheidet im jeweiligen Einzelfall auf welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage/-legitimation, was aus welchen Gründen als Härtefall gilt und was als wichtiger Grund (siehe bspw. Rn. 173 des Urteils) - von wem, welchem Jobcenter jeweils? - anerkannt wird und was weshalb nicht?

Wie ist hier Willkür und Schikane wodurch vorgebeugt?

Gleiches gilt für die genannte Verhältnismäßigkeit - wer (Jobcentersachbearbeiter?, zuständiges Sozialgericht?) entscheidet im jeweiligen Einzelfall, was aus welchen Gründen, auf welcher Definitions- und Legitimationsgrundlage, verhältnismäßig ist und was weshalb nicht?

2. Zitat Volker Gerloff:

"Die Geeignetheit der Sanktion muss sich an der Erreichbarkeit des Ziels der Durchsetzung der zumutbaren Mitwirkung des Betroffenen messen lassen und mittelbar auch an dem Ziel, den Betroffenen in den Arbeitsmarkt einzugliedern;"

Wer entscheidet, begründet auf welcher Rechtsgrundlage - oder nur auf Basis von persönlichem Sachbearbeiterermessen? - ob und weshalb die 30%-Sanktion geeignet ist, "die Durchsetzung der zumutbaren Mitwirkung des Betroffenen" zu erwirken?

Auf welcher Faktenbasis, welcher empirischen bzw. seriösen, fundierten, validen Forschungsgrundlage basiert die Annahme des BVerfG, es seien 30%-Sanktionen - im Gegensatz zu geringeren oder höheren - hierzu geeignet?

Und wenn es an einer solchen Grundlage bisher fehlt, wie, womit begründet, rechtfertigt das BVerfG dann sein schwarzpädagogisches Menschenbild, wonach Strafe geeignet ist, Menschen zu "aktivieren", sie also zur "Mitwirkung" zu dressieren, zu zwingen - mittels Strafe, Gewalt, mittels Unterschreiten des Existenzminimums, somit mittels Existenzbedrohung bis hin zur Existenzvernichtung?

Denn aufgrund der erheblich zu geringen - durch die Bundesregierung absichtsvoll, vorsätzlich kleingerechneten - Regelbedarfe sind schon 30%-Sanktionen und ohnehin sich aufsummierende Sanktionen eine untragbare, nicht zu bewältigende Belastung, gerade auch mit Kind(ern) im Haushalt.
 
3. Zitat Volker Gerloff:

"- Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum geht nicht durch ein regelwidriges Verhalten (auch in krassen Fällen) nicht „verloren“;
- Die autonome Selbstbestimmung des Menschen ist zu beachten – daher darf eine Sanktion nie mit Bevormundung oder dem Ziel der Erziehung oder Besserung verbunden sein – Sanktionen dürfen keinen repressiven Charakter haben;"

Es hilft nichts, dass das Grundrecht theoretisch "nicht verlorengehen" darf, wenn das Existenzminimum (!) praktisch/faktisch eben doch unterschritten, d.h. durch Sanktion gekürzt werden darf. Es ist dies ein Widerspruch in sich.

Und an keiner Stelle des Urteils findet sich ein Passus, der etwa in der von Volker Gerloff interpretierten Weise aussagte, es dürften Sanktionen "nie mit Bevormundung oder dem Ziel der Erziehung oder Besserung verbunden sein" - das Gegenteil ist der Fall! Die Sanktionen s o l l e n gemäß des BVerfG-Urteils gerade "edukatorisch" wirken, haben de facto somit "repressiven Charakter". Siehe die betreffenden Stellen im Urteil nachfolgend zitiert:

"Zwar ist schon die Belastungswirkung dieser Sanktion außerordentlich und die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit sind entsprechend hoch. Doch kann sich der Gesetzgeber auf plausible Annahmen stützen, wonach eine solche Minderung der Grundsicherungsleistungen auch aufgrund einer abschreckenden Wirkung dazu beiträgt, die Mitwirkung zu erreichen, und er kann davon ausgehen, dass mildere Mittel nicht ebenso effektiv wären."

und:

"Es erscheint jedenfalls plausibel, dass eine spürbar belastende Reaktion die Betroffenen dazu motivieren kann, ihren Pflichten nachzukommen, und eine geringere Sanktion oder positive Anreize keine generell gleichermaßen wirksame Alternative darstellen."

sowie:

"Es ist offen, ob eine Minderung der Regelbedarfsleistungen in geringerer Höhe, eine Verlängerung des Minderungszeitraumes oder auch eine teilweise Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen und geldwerte Leistungen nicht genauso wirksam oder sogar wirksamer wäre (...)"

Aus all diesen Sätzen geht deutlich der schwarzpädagogische Ansatz hervor, der g e r a d e auf euphemistisch, d.h. perfide formuliert Edukation und Aktivierung abzielt, auf also Dressur durch Strafe - durch Kürzung des Existenzminimums.
4. Zitat Volker Gerloff:

"- Der Betroffene muss jederzeit Herr der Lage bleiben = er muss selbstbestimmt für sich entscheiden können, ob die Sanktion eintritt bzw. fortdauert = Sobald die Mitwirkungsbereitschaft (die bisher fehlte) erkennbar wird, muss auf eine Sanktion verzichtet werden bzw. eine laufende Sanktion muss beendet werden;
- Das konkrete Ziel der Sanktion (Erreichung einer bestimmten Mitwirkung) muss in einem angemessenen Verhältnis zur Belastung durch die Sanktion stehen – hier muss der Einzelfall betrachtet werden und ggf. mit geringeren Sanktionshöhen und/oder -zeiten reagiert werden;"

Es bleibt gerade keine Selbstbestimmung des Betroffenen, da er zur "Mitwirkung" durch Sanktion gezwungen, genötigt wird. Nur dann, wenn er sich fügt, wenn er die ihm auferlegte (!) "Mitwirkung" hinnimmt und mitvollzieht, kann von der Sanktion abgesehen oder diese abgebrochen/eingestellt werden.

Und wie ich bereits schrieb: Was im jeweiligen Einzelfall (!) als angemessen, als verhältnismäßig gilt und "betrachtet werden muss", das entscheidet das Jobcenter, der jeweilige Sachbearbeiter: alleine. - Oder wer sonst? Und auf welcher Fakten-, Legitimations-, Rechtsgrundlage oder auf nur persönlichem Ermessen (?) entscheidet er dies?
Siehe wiederum Willkür, Intransparenz, fehlende Nachvollziehbarkeit, Schwammigkeit.

Siehe zum Ermessen Rn. 185 des Urteils.
 
5. Zitat Volker Gerloff:

"- Der Gesetzgeber bzw. die Bundesregierung bzw. die Bundesagentur für Arbeit sind aufgefordert, tragfähige Erkenntnisse über die Sinnhaftigkeit der Sanktionen zu erheben (werden Menschen durch Sanktionen in Arbeit gebracht?) – ohne die wissenschaftliche Bestätigung, dass Sanktionen zielführend wirken, können Sanktionen nicht gerechtfertigt sein;"

Aus welchem Passus des BVerfG-Urteils ist dies entnehmbar, auf welche Aussagen, Sätze im Urteil stützt sich dies?

Das BVerfG hat mit seinem Urteil hier bereits vorgegriffen, indem es sagt, es seien die 30%-Sanktionen ja gerade geeignet, die Betroffenen hierdurch "zur Mitwirkung zu bringen", siehe durch bspw. diesen Satz aus dem Urteil:

"Es erscheint jedenfalls plausibel, dass eine spürbar belastende Reaktion die Betroffenen dazu motivieren kann, ihren Pflichten nachzukommen, und eine geringere Sanktion oder positive Anreize keine generell gleichermaßen wirksame Alternative darstellen."

Dem BVerfG geht es also gar nicht darum, ob "Menschen in Arbeit gebracht" werden - überdies ist mit Arbeit ausschließlich Erwerbstätigkeit gemeint, alle andere Arbeit (wie bspw. Sorge-Arbeit, Ehrenamt etc.) wird vollumfänglich übergangen, ignoriert, nicht als Arbeit anerkannt - sondern darum, ob bzw. dass und wie Jobcenter Betroffene g e r a d e durch Sanktionen dazu bringen können, "mitzuwirken", d.h. sich den Jobcenterauflagen (siehe EGV, Meldetermine etc.) zu unterwerfen, ihren sogen. Mitwirkungspflichten nachzukommen, die ihnen durch das SGB II (das sogenannte "Sozial"gesetzbuch), den Gesetzgeber, die Bundesregierung oktroyiert sind.
6. Zitat Volker Gerloff:

"- Sanktionen sind grds. als Ausfluss aus dem Nachranggrundsatz gerechtfertigt – existenzsichernde Leistungen sind erst dann zu gewähren, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen (Nachranggrundsatz) = wenn die geforderte Mitwirkung geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu überwinden bzw. zu mindern, dann besteht auch die Pflicht des Betroffenen zur Mitwirkung und diese Mitwirkung darf auch durchsetzbar sein (z.B. mit Sanktionen);"

Und w e r entscheidet auf welcher Definitions- und rechtlichen?, ethischen?, sozialen?, je persönlichen? Legitimationsgrundlage, o b die geforderte Mitwirkung geeignet ist, die "Hilfebedürftigkeit" zu überwinden oder zu mindern - und das überdies nur perspektivisch?

7. Zitat Volker Gerloff:

"- Mitwirkungsaufforderung muss schriftlich erfolgen mit verständlicher Rechtsfolgenbelehrung – wenn dann gegen diese Mitwirkungspflicht verstoßen wird, muss eine Anhörung zur angedachten Sanktion erfolgen – diese Anhörung muss im Einzelfall ggf. mündlich erfolgen (schriftliche Anhörung reicht als nicht mehr immer aus), insb. wenn aktenkundig ist, dass psychische Probleme bestehen, multiple Eingliederungshindernisse bestehen etc., kann eine mündliche Anhörung erforderlich sein – wenn nach all dem eine Sanktion zielführend erscheint, dann ist das verfassungsrechtlich unbedenklich;"

Wo im Urteil ist das auffindbar, nachlesbar: dass auch mündliche Anhörungen wegen bspw. bestehender psychischer Probleme möglich sein müssen? Und wer hat auf welcher Grundlage die psychischen "Probleme" oder Erkrankungen (?) festgestellt, diagnostiziert, verifiziert? Und wie, wodurch ist eine bloß mündliche Anhörung korrekt und vollständig dokumentiert - durch wessen Protokoll und Kontrolle desselben?
Wie, wodurch ist hier Auslassungen oder Fälschungen, Missbrauch vorgebeugt?
 
8. Zitat Volker Gerloff:

"- Das in der Praxis oft gebrauchte Argument, es werde ja nur das soziokulturelle Existenzminimum gestrichen und das sei unproblematisch, greift nicht – Klarstellung: das Existenzminimum ist unteilbar! Keine Verfügbarkeit irgendwelcher Bedarfe aus dem Regelbedarf!
- Bei allem ist zu beachten, dass bereits die vollen Regelbedarfe knapp bemessen sind und als gerade noch verfassungsgemäß eingestuft wurden;
- Sanktionen von über 30% können nicht damit gerechtfertigt werden, dass Ergänzungsleistungen (insb. Gutscheine) angeboten werden;
- Durch Sanktionen darf nie der Erhalt der Wohnung gefährdet werden;"

Durch die 30%-Sanktionen und sich aufsummieren dürfende w i r d der Regelbedarf, das Existenzminimum faktisch gekürzt!
Und es ist k e i n e soziokulturelle Teilhabe möglich, auch keine Mobilität: mit so geringen Regelbedarfen!


Siehe "negative Wirkungen", Rn. 194 des Urteils - diese bestehen schon aufgrund der erheblich zu geringen Regelbedarfe - auch ohne Sanktionierung!

Das BVerfG erklärt in seinem Urteil die Lebensmittelgutscheine für rechtlich legitim siehe Rn. 196 des Urteils:

"Zwar liegt es grundsätzlich im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wie er die Leistungsmodalitäten ausgestaltet; entscheidend ist allein, dass der existenznotwendige Bedarf realistisch gedeckt werden kann (oben Rn. 118 ff.). Verfassungsrechtlich ist daher vom Grundsatz her nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber Ergänzungsleistungen in Form von Sachleistungen und geldwerten Leistungen bereitstellt. "

Wer stellt auf welcher empirischen (?) Forschungs-, Studien-, Faktengrundlage fest, dass bzw. ob "der existenznotwenidge Bedarf" durch "Sachleistungen und geldwerte Leistungen" "realistisch gedeckt werden kann"?
 
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Aktualisierung am 06. November 2019
 
Stellungnahme zum BVerfG-Urteil Teil 2
 
Wenn einer der in der Sache entscheidenden Richter des Bundesverfassungsgerichts - in diesem Falle Stephan Harbarth (Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender dessen Ersten Senats, der übrigens auch gegen die "Ehe für alle" gestimmt hat) - als befangen gelten kann - wenngleich nicht rechtlich, so doch auf Basis der tatsächlichen Umstände, Gegebenheiten - und dieser Richter dennoch am Urteilsfindungsprozess beteiligt war, was ist dann von dem daraus resultierenden Urteil des höchsten deutschen Gerichtes in einer gesellschaftlich und politisch so relevanten und für Betroffene existenziellen Sache zu halten? 
 
Wie ist es vor diesem Hintergrund um die Rechtsstaatlichkeit bestellt, wie um die - somit zweifelhafte - Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, wenn es ein solches Urteil fällt, das auf einem augenfällig rechtskonservativen, anachronistischen, einem schwarzpädagogischen, autoritären Menschenbild basiert, siehe hierzu bspw. die perfide-euphemistischen Formulierungen "Edukation, Aktivierung" für de facto Dressur, Gehorsam, Unterwerfung erzwingen mittels Strafe, Gewalt, mittels sogar Existenzbedrohung und -vernichtung durch (sich aufsummierende) Sanktionen bei ohnehin bereits erheblich zu geringen Regelbedarfen, siehe hierzu die Definition des Existenzminimums - das eben das nicht unterschreitbare Minimum bereits ist - und die vorsätzlich durch die Bundesregierung kleingerechneten Regelbedarfe?
 
Was ist von einem so offensichtlich politischen, tendenziösen, dabei rechtlich unanfechtbaren Urteil des höchsten deutschen Gerichtes zu halten, mit dem in aller demonstrativen Deutlichkeit die fehlende Unabhängigkeit sogar des Bundesverfassungsgerichts vor Augen geführt wird?
 
Welcher gesellschaftliche Widerstand regt sich hiergegen? Und warum nicht?

-
Weil man immer wieder liest, Menschen im Hartz-Vollzug sollten sich wehren – vor allem vor Gericht klagen - das ist so einfach nicht, es ist meist sehr an der Lebensrealität der Menschen vorbei:
 
Viele Menschen sind damit überfordert - schon mit den gesamten Schreiben, die dafür erforderlich sind;  es muss auch immer zunächst ein Widerspruch einer Klage vorausgegangen sein. Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht, verstehen nicht, was es im Internet darüber lesbar gibt (SGB II oder Fachliche Hinweise der Agentur für Arbeit ...).

Und Klagen ohne Rechtsbeistand, Rechtsvertretung, werden häufig abgewiesen - haben vor Gericht mehrheitlich jedenfalls keine Erfolgsaussicht.

Einen Rechtsbeistand findet man auch nicht so leicht - an Hartz 4-Empfängern verdient man nicht gut (über PKH).
 
Darüberhinaus gibt es in Städten wie Hamburg und Bremen keinen Beratungshilfeschein, sondern nur die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) - man kann also nicht beim Gericht einen Beratungshilfeschein bekommen, sondern wird grundsätzlich an die ÖRA verwiesen.
Dort wartet man häufig viele Stunden, gelangt dann nicht einmal an einen Juristen, der mit dem eigenen Rechtsgebiet wirklich "vertraut" ist und/oder die dort tätigen Juristen wimmeln einen zumeist ab, erledigen vor allem keinen Schriftverkehr - nicht nur ich habe wiederholt solche Erfahrungen mit der ÖRA gemacht und vor allem: die Juristen dort dürfen/können nicht klagen. Sie sind nur für außergerichtliche Sachen zuständig.

Eine anwaltliche Erstberatung läuft jedoch nicht über PKH, sie muss aus eigener Tasche finanziert werden und beläuft sich auf ca. €200,- (inkl. Mehrwertsteuer).

Und jetzt?

Eben. Es bleibt nur, dann alleine zu klagen. Diverse Beratungsstellen für Erwerbslose helfen nämlich auch: nicht. Sie dürfen ebenfalls nur "Sozialberatung" anbieten, machen keine Rechtsberatung, helfen folglich auch nicht bei Widersprüchen und Klagen.

Das nur mal bitte zur Kenntnisnahme.
 
 
M.E. sollte daher ganz grundsätzlich und viel intensiver durch entsprechend wenigstens geringfügig auf Politik, Regierung Einfluss ausüben könnende Institutionen - wie bspw. Sozialverbände, Gewerkschaften, aber auch bspw. die Kassenärtzliche Vereinigung oder andere Vereine und/oder Verbände, in welchen Ärzte, insbesondere auch Psychotherapeuten organisiert, zusammengeschlossen sind und eigentlich auch die Kirchen - darauf hingewiesen werden, auf welche Weise mit welchen Auswirkungen der Sozialabbau, die in der Bevölkerung damit einhergehend bestehenden und sich verstärkenden Ängste, die materielle Armut (einhergehend mit bekannten Folgen wie bspw. Entbehrungen, schlechterer Ernährung und Gesundheit, Ausgrenzungserfahrungen, fehlender Mobilität und sozio-kultureller Teilhabe, schlechterem Zugang zu Bildung, schnellerem Altern, schnellerem Erkranken (insbesondere chronischem phyisischen), früherem Sterben, sozialer Isolation und infolge all dessen geringerer Leistungsfähigkeit, entstehender Wut, Zunahme von Depression und anderer psychischer Erkrankungen, die auf soziale Faktoren zurückgehen ...) die Gesellschaft, letztlich die Demokratie gravierend beschädigen.

Dass all das Genannte der Fall ist, haben einige engagierte Menschen und Institutionen bereits wiederholt dargelegt (siehe bspw. Gerhard Trabert, Christoph Butterwegge, Stefan Sell, Ulrich Schneider, aktuell auch die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung "Angst im Sozialstaat - Hintergründe und Konsequenzen", außerdem längst auch Anthony Barnes Atkinson, David Graeber u.a.).
 
Das Augenmerk sollte m.E. also weit mehr auf den ethischen Aspekt der sozialen Ungerechtigkeit mit all ihren Folgen, gelenkt werden und nicht nur - sich dem neoliberalen Diktat quasi unterwerfend, jedenfalls assimilierend - auf ausschließlich, jedenfalls bisher vorrangig ökonomischer Basis argumentiert werden.

Es sollte viel deutlicher aufgezeigt werden, dass und warum mittels solcher Repressalien, mittels Schwarzer Pädagogik (Druck, Zwang, Kontrolle, Härte, Strenge, emotionale Kälte, Mangel an Mitgefühl, Konkurrenz, Kampf, Strafe - Gewalt also, vorsätzlichem Schmerzzufügen), dass mittels solcher Dressur grundsätzlich und nirgendwo je auf der Welt etwas Gutes, Konstruktives erwirkt, schon gar nicht längerfristig erhalten werden kann, sondern dass hierfür ganz andere Mittel erforderlich sind - um bei Menschen freiwilliges Engagement für gesellschaftliche Belange, für das Gemeinwohl, Leistungsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Kooperation, prosoziales Verhalten zu erwirken.
 
Hierbei ist grundsätzlich außerdem festzustellen, dass keineswegs Erwerbstätigkeit der Generalschlüssel zum "Glück", zu Frieden und Stabilität ist, da etliche Erwerbsarbeit gerade nicht sinnvoll, nicht sinnstiftend, sondern das Individuum und/oder die Gemeinschaft schädigend ist, dass außerdem der Arbeitsbegriff überdacht, angemessen definiert werden muss, denn Arbeit ist nicht ausschließlich Erwerbstätigkeit - man denke an all die weltweit für jede Gesellschaft und Gemeinschaft unentbehrliche Sorge-Arbeit, aber auch an ehrenamtliche Tätigkeiten, an diverse soziale, handwerkliche, mentale, intellektuelle, künstlerische, kreative Arbeit, die unverzichtbar ist, aber nicht entlohnt wird.
 
Was Menschen stattdessen brauchen, ist ein menschenwürdiges, existenzsicherndes (damit zwangsläufig sanktionsfreies) Einkommen, außerdem die Möglichkeit, sich auf Basis je individueller, persönlicher Möglichkeiten, Fähigkeiten, Interessen und etwaig vorhandener Einschränkungen (Erkrankungen, physischer und/oder psychischer Beschädigungen etc.) in die Gesellschaft einbringen zu können - hiervon sind wir auch in Deutschland deutlich wahrnehmbar noch immer weit entfernt, denn vor diesem Hintergrund dürfte es all die Instrumentalisierung und Ausbeutung von Menschen (Niedriglöhne, Leiharbeit, Art der Erwerbstätigkeiten, Prekariat, Agenda 2010, Hartz 4 und siehe auch, wie mit alten Menschen, die nicht mehr funktionalisierbar, wirtschaftlich verwertbar sind, umgegangen wird - Stichwort Rente und Pflege ...) nicht mehr geben.
 
Menschen benötigen also für physische und psychische Gesundheit entsprechende gesellschaftliche Verhältnisse, sie brauchen Freiheiten, Selbstbestimmung, das Gefühl von Selbstwirksamkeit, außerdem Zugehörigkeit, Teilhabe, Respekt, Anerkennung, Wertschätzung - das genaue Gegenteil folglich von Schwarzer Pädagogik.
 
All das hat nichts mit "Sozialromantik" zu tun - ich verweise auf die oben bereits genannten Persönlichkeiten sowie auf Erich Fromm ("Anatomie der menschlichen Destruktivität" z.B.), Arno Gruen (Verrat am Selbst etc., über Schmerz, Mitgefühl ...), Martha Nussbaum ("Gerechtigkeit braucht Liebe") und Pankaj Mishra (zur Globalisierung ...), Joachim Bauer ("Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt"), außerdem auf Attac (Faires Handelsmandat) und die Gemeinwohlökonomie.
 
Es sollten in die Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Ungleichheit, (globale) materielle Armut sowie deren schwerwiegende, negative Folgen auch bzw. weit stärker als bisher interdisziplinär Soziologie, Philosophie, Medizin, Psychologie einbezogen und auf entsprechender Basis argumentiert werden - mit daraus resultierendem Druck auf die Politik, auf unausweichliche, erforderliche Veränderungen, Entscheidungen.

Zu den Fällen, bei welchen Menschen sich nicht kooperativ zeigten (ihren Fall bspw. nicht dokumentieren und/oder nicht ans BVerfG weiterleiten lassen wollten) kann ich nichts sagen, möglicherweise war es Scham, die die Leute dazu bewogen hat, nicht öffentlich in Erscheinung zu treten, vielleicht auch Angst oder Depression.
 
Dass man sich immer mehr zurückzieht, ist eine typische Folge, auch der Verlust des Selbstwertgefühls, außerdem die Zunahme von eben Wut, reaktiver Aggression, Ängsten, Verzweiflung, Resignation, physischen und psychischen Erkrankungen, Persönlichkeitsveränderungen und auch Suizidalität.

Manche Hilfe kommt in manchen Fällen tatsächlich zu spät, weil die Leute schon so lange so weit draußen (außerhalb der Gesellschaft, außerhalb von Zugehörigkeit, Teilhabe, Wertschätzung ...) sind, dass sie sich selbst aufgegeben haben und nur mehr ihrem Tod entgegenvegetieren, da ja in Deutschland aktive Sterbehilfe verboten ist und der Suizid noch immer tabuisiert sowie pathologisiert und moralisch verurteilt wird.
 
Meine Position und Überzeugung, die auch auf eigener Erfahrung basiert, ist grundsätzlich, dass sich die Verhältnisse letztlich - mit erforderlicher, notwendiger Reichweite - nur durch politische Veränderungen verbessern lassen, denn durch selbige wurden und werden die Missstände auch verursacht.

Das heißt nicht, dass direkte, unbürokratische, bedürfnisorientierte, schnelle Hilfe nicht erforderlich wäre oder ich ihren Wert schmälern wollte, sondern, dass damit die dringend erforderliche Reichweite gebotener, tatsächlich notwendiger und längst überfälliger Veränderungen letztlich aber nur auf politischer Ebene erreicht, umgesetzt werden kann.
 
Und hier sehe ich nach wie vor nicht die geringste Bewegung - denn noch immer ist von den wählbaren, d.h. etablierten Parteien Die Linke die einzige, die sich gegen Hartz 4, für angemessene Mindestlöhne, u.a./teilweise auch für ein emanzipatorisches BGE, jedenfalls für eine existenzsichernde, sanktionsfreie Grundsicherung ausspricht - das ist keine Parteiwerbung, sondern leider einfach Fakt.

Und da wir nun auf eine weitere Groko zusteuern und die SPD nicht im Mindesten daran denkt, Hartz 4 abzuschaffen und eine menschenwürdige Existenzsicherung einzuführen, da die SPD nach wie vor neoliberal, nicht sozial und nicht am tatsächlichen Gemeinwohl ausgerichtet ist, wird sich folglich für Millionen Menschen auch in Deutschland nichts verbessern, bleiben sie absolut perspektivlos - staatlich gewollt, verordnet.
Das ist, wogegen meine Kritik sich richtet und wo ich dringend Handlungsbedarf sehe - der nicht erfolgen wird.

Gefragt wäre hier aber gerade die noch gutsituierte Mittelschicht - ihr Solidarisieren wäre erforderlich. Diese wählt aber CDU/CSU, SPD, FDP und AfD oder irgendwelche Splitterparteien. Mit entsprechenden Folgen.
 
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B
Guten Tag. <br /> Ein umfangreicher Beitrag, der viele Aspekte des Urteils näher anschaut. <br /> Zu den auch nach dem BVerfG verbleibenden 30% hatten wir direkt vor Ort sogleich eine Performance gemacht, siehe hier: <br /> <br /> https://www.youtube.com/watch?v=VM84Q8nYtTw<br /> <br /> MfG<br /> Burkhard Tomm-Bub
S
Danke für euren Beitrag. Leider ist die Tonqualität des Videos nicht ganz so gut, daher ist das Zuhören etwas mühsam. Mir persönlich ist die Darbietung auch ein wenig zu albern, es wird damit nach meinem Empfinden zu wenig Information zur Sache, den Hintergründen und Zusammenhängen (Politik, Justiz, keine Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichtes, des Bundesverfassungsgerichtes ...) transportiert. <br /> Vielleicht noch ein wenig am "Drehbuch" feilen, wenn es darum geht, Aufmerksamkeit von Menschen für die Sache zu gewinnen (ich denke, darum geht es?). Anderenfalls wird es möglicherweise nicht ernst genommen. <br /> Gruß<br /> Sabeth