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Sabeth schreibt - Lebenskunst für Laien

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Täterschaft und Schuld - das Schweigen der Täter, Ursachen, Folgen, Alternativen

 
update 25. Oktober 2020
 
Sicher sollte man als erwachsener Mensch Verantwortung für sein Tun tragen, aber wer stark selbst beschädigt worden ist, benötigt zunächst Therapie, u m nicht weiterhin andere seinerseits zu schädigen.
Hier fehlt es zumeist an entsprechendem niedrigschwelligen Angebot (für Unterstützung, Therapie) und an zuvor der Schuldeinsicht und Therapiebedürftigkeitseinsicht der Täter, außerdem völlig an angemessener Prävention.
 
So lange der jeweilige Täter keine Schuldeinsicht hat, keine Reue empfindet, also: echtes Mitgefühl mit dem Opfer, somit eigenen (!) Schmerz über seine Tat, wird, kann er keine tatsächliche Verantwortung für selbige übernehmen.
 
Erst, nur dann, wenn der Täter selbst nicht nur rational erkennt, sondern emotional (nach-) f ü h l t, dass und "welchen" Schmerz er dem Opfer womit wie zugefügt hat, wird er selbst das Bedürfnis nach Wiedergutmachung und Verzeihung (-gewährtbekommen) haben können.
 
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Der Täter, der nachweislich tatsächlich Schuldige, Beschädigende, weist seine Schuld, sein Fehlverhalten, sein Schädigen von sich, leugnet es, tätigt oft auch Täter-Opfer-Umkehr, um, sofern er noch über rudimentäres Gewissen verfügt, die Scham hierüber nicht ertragen zu müssen.
 
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Aktualisierung am 07. Oktober 2019
 
Kurzfassung:
 
Warum Täter ihre Schuld, ihre Verantwortung verdrängen oder auch gänzlich leugnen, liegt darin begründet, dass niemand sich wirklich gerne als "böse, schlecht" fühlen, jedenfalls so nicht von anderen gesehen werden möchte, außerdem in einer intensiven Scham über die eigene Tat und/oder im Mangel an Mitgefühl - wie so bei Psychopathen und pathologischen Narzissten üblich, siehe antisoziale PKST.
 
Aus der Schuld, dem Schuld-, dem Schamgefühl heraus führt grundsätzlich nur die Verantwortungsübernahme und die jeweils individuell angemessene Wiedergutmachung, somit das Verzeihen des Opfers, idealerweise auch die Versöhnung.
 
Nichts anderes kann den Täter entlasten, rehabilitieren - auch sein Verdrängen, Leugnen, sein Selbstbetrug, seine Selbstflucht nicht. Er muss sich notwendig seiner Tat und sich selbst, seiner Persönlichkeit, seinem Verhalten, seinen Einstellungen und Überzeugungen wahrhaftig, couragiert, selbstkritisch stellen, echtes Mitgefühl mit dem Opfer empfinden, siehe Schuldeinsicht, Reue, und Wiedergutmachung leisten.
Es gibt keinen anderen Weg aus Schuld, aus Täterschaft heraus. Lebenslang nicht.
 
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Täterschaft und Schuld - das Schweigen der Täter, Ursachen, Folgen, Alternativen
 
Täter schweigen üblicherweise zu ihrer Schuld - aus zwei Gründen:
 
1. Sie fürchten die Verurteilung, insbesondere die Strafe und alles, das mit dieser einhergeht (an Verlusten, Reputationsschädigung, Folgen - sozialen, familiären, beruflichen, gesellschaftlichen, finanziellen ...).
 
2. Selbst wenn es keine Strafe gäbe, schwiegen sie vermutlich mehrheitlich dennoch zu ihrer Tat, ihrer Schuld, da sie sich diese selbst nicht eingestehen wollen/können, denn dies zerstörte ihr falschpositives Selbstbild.

Um dieses falsch-positive Selbstbild aufrechterhalten zu können, muss der Täter Schuld von sich weisen, kann/darf er sich seine Schuld nicht eingestehen, folglich auch nicht gegenüber anderen. Deshalb reagiert er mit Abwehr, Verweigerung, selbstschonendem Selbstbetrug, wozu auch die Täter-Opfer-Umkehr gehört.
 
Das wiederum bedeutet für Opfer:
 
Wenn es auf Seite des Täters keine Schuldeinsicht, somit keine Reue gibt, wird er auch keinerlei Wiedergutmachung (in welcher Weise auch immer) leisten, er wird nicht um Verzeihung bitten, er wird nichts - nach je gegebenen Umständen, Möglichkeiten - wieder gut zu machen versuchen, es vor allem nicht einmal wollen - aufgrund fehlender Schuldeinsicht, fehlenden eigenen Schuldeingeständnisses.
 
So lange es jedoch keine echte Reue und kein wahrhaftiges Wiedergutmachungsbedürfnis auf Seite des Täters gibt, wird, kann das Opfer keinen Frieden finden, nicht "heilen" - der Täter übrigens auch nicht, da er lebenslang den Selbstbetrug aufrechterhalten muss, was keineswegs dauerhaft immer so einfach ist, aber durch diverse Hilfsmittel erleichtert werden kann, die ihrerseits jedoch zusätzlich schädigend sind, wie bspw. Drogenkonsum, generell kompensatorischen Konsum, ausweichendes, ablenkendes, verdrängendes, kompensatorisches Verhalten generell.
 
Letztendlich flüchtet der Täter immer vor sich selbst.
 
Für das Opfer heißt das:
Es gibt keine Wiedergutmachung, es muss seinerseits verdrängen, denn vergessen ist nicht möglich und verzeihen ohne vorausgehende Reue ist ebenfalls nichts anderes als Selbstbetrug (aus Mangel an "Alternativen", um irgendwie damit zurandezukommen).
 
Es spielt bei all dem übrigens keine Rolle, ob der Täter ein Fremder ist oder ein Partner, ehemaliger Freund, ein Familienangehöriger oder ein Beamter, Bürokrat, Verwalter, Vollstrecker, siehe bspw. auch ein Jobcentermitarbeiter.
 
So lange die Verhältnisse in dieser autoritären, repressiven, gewaltvollen, destruktiven Weise - letztlich leider rings um den Globus - bestehen bleiben, wird man auf friedlichere, freundlichere Tage, Umgangsweisen, Menschen, Zustände vergeblich hoffen.
 
Woran es den meisten Menschen mangelt, ist Mitgefühl (nicht "nur" Empathie, denn Empathie und Mitgefühl sind nicht dasselbe) und Reflexionsfähigkeit, zu Letzterer gehört selbstverständlich auch Selbstreflexion, Selbstkritik.
Wer das ändern möchte, müsste präventiv bei Kindern ansetzen - ebenfalls weltweit, was impliziert, dass man sich von nicht nur, aber gerade auch religiösen, patriarchal-autoritären, destruktiven Ideologien lösen (wollen, können) müsste.
Sehr viel hat das mit dem Umgang mit Kindern, mit Prägung, "Erziehung", Sozialisation, Schule, Bildung und zwangsläufig mit Gesellschaft, sozialen "Missständen", politischen Verfehlungen und ihren intensiv negativen (globalen wie je nationalen, regionalen) Folgen zu tun.
 
Nein, "der" Mensch ist nicht qua Natur "böse, schlecht, gierig, geizig, egoman", aber er wird es - unter bestimmten Umständen, die sich ändern ließen.

Und nein, das ist keine "Sozialromantik" - noch ein Mal:
Es gab andere, friedlichere Verhältnisse, inklusive Geschlechterparität, vor der neolithischen Revolution und es g i b t tatsächlich Gewaltfreiheit: in den wenigen, noch heute bestehenden sogen. Matriarchaten, siehe bspw. die Khasi, Mosuo, Minangkabau.
 
Und heute wäre Etliches durch u.a. faire, international solidarische, kooperative Politik möglich - so bspw. soziale Gerechtigkeit, das Bewältigen von weltweitem Hunger, das Schonen der Ressourcen, kooperatives Leben mit anderen Menschen durch bedürfnisorientierte Gemeinwohlökonomie, durch faires Handeln (siehe bspw. das Alternative Handelsmandat von attac), durch vor allem das Überwinden patriarchal-autoritär-konservativer Ideologien, Religionen mit entsprechend einhergehendem Denken, Fühlen, Verhalten der diesen Ideologien Anhängenden, der durch sie Geprägten, oft auch hierdurch persönlich Beschädigten.
 
Es reicht nur nicht aus, gebotene, wohltuende, gemeinwohlförderliche, sozial gerechte, biophile Veränderungen, d.h. solche Entwicklungsprozesse in Form von bloßen Nischenbewegungen umzusetzen.
Ja, die Dinge sind komplex, aber sie sind nicht unveränderlich.

Nein, es gibt kein Patentrezept, das schnell und bequem umzusetzen wäre, aber es gibt die Möglichkeit zum Bewusstseinswandel, zur Transformation - auf Basis von Erkenntnis, Verantwortung, Vernunft, Mitgefühl und Kooperation, auf Basis von intrinsischer, nicht oktroyierter Moral.
 
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Aktualisierung am 22. Mai 2019
 
Der Schuldige wird immer schweigen.
Er kann nur schweigen. Doch auch und gerade das verrät ihn.
 
Sicher gibt es bspw. und insbesondere politische Gründe, als Angeklagter einer vermeintlichen oder tatsächlichen Straftat zu schweigen, vor allem überall dort, wo rechtsstaatliche Institutionen faktisch nicht vorhanden oder marode sind.
 
Jener aber, der sich wissentlich einer ethisch nicht legitimierbaren Tat, eines unstrittigen "Fehlverhaltens", der sich der Schädigung anderer wissentlich - zumeist überdies absichtsvoll, vorsätzlich - schuldig gemacht hat, wird zu seiner Tat immer schweigen.
 
Anderenfalls müsste er lügen, was ihn überführen könnte, was er dennoch zumeist zusätzlich tut (lügen) oder er müsste seine Übeltat gestehen, was er nicht will, da er Strafe fürchtet und da er sein Verhalten zumeist entweder nicht ändern will - um eigene Vorteile für sich zu erhalten - und/oder nicht ändern kann, weil er bspw. persönlichkeitsgestört ist.
 
Doch gerade deshalb enttarnt er sich mittels seines Schweigens selbst: als Täter der Tat, der er (moralisch und/oder juristisch) angeklagt ist.
 
Der Schuldige wird immer schweigen.
Vor allem dann, wenn er charakterschwach, egoman, selbstsüchtig ist, denn wäre er ein fairer, prosozialer Mensch, hätte er diese Tat erst gar nicht begangen.
 
Wäre er charakterstark, d.h. reflektiert, mitfühlend, verantwortungsvoll, gewissenhaft, prosozial, integer, so würde er sich wenigstens freiwillig und zeitnah schuldig bekennen, Reue, Schuldeinsicht zeigen, wahrhaftig um Verzeihung bitten und aktiv, eigeninitiativ um angemessene Wiedergutmachung bemüht sein.
 
Der Schuldige, der sich nicht in dieser gebotenen Weise verhält - schon, weil er die Scham über seine Tat, über seine Schuld, weil er seine Schwäche sein Defizitärsein, seine Selbstverachtung nicht erträgt - verrät, enttarnt sich immer selbst mit seinem Schweigen.

Auf ein Geständnis, auf Schuldeinsicht, gar Wiedergutmachung kannst du bei "solchen" Schuldigen daher warten bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Der Schuldige, der Täter ist eine arme Wurst: schwach, nicht stark, schon gar nicht souverän. Und er weiß es. Deshalb ja ... .
 
Und es ist genau diese Integrität der anderen, insbesondere des Opfers, die der Täter, der Schuldige nicht erträgt - er erträgt seine eigenen Unzulänglichkeiten und seine Unterlegenheitsgefühle und Minderwertigkeitskomplexe nicht, die er daher zu kompensieren versucht - meist mit psychischer, oft auch physischer Gewalt.
 
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04. August 2018
 
Und ist es eigentlich nicht furchtbar arm, es absolut nicht fertigzubringen, sich zu entschuldigen, um Verzeihung zu bitten - einen Menschen, den man verletzt, beschädigt hat und ihm Wiedergutmachung anzubieten?

Denn mit Strafe ist niemandem geholfen und wird niemand geheilt, rehabilitiert, gestärkt - das Gegenteil ist der Fall.
 
Ja, es kostet manche Menschen offenbar eine ihnen unmögliche Überwindung, um Verzeihung zu bitten, Wiedergutmachung zu leisten, denn:
Es geht dabei nicht nur um ihren "Stolz", sondern um ihr gesamtes Selbstverständnis, Selbstbild.

Und es geht darum, dass es vor allem mit einem bloßen "Tut mir leid" niemals je getan ist - sondern immer erforderlich ist, die Beschädigung möglichst nicht mehr zu tätigen, sein Verhalten also zu ändern und nicht nur einmalig Wiedergutmachung zu leisten, sondern grundsätzlich andere nicht mehr wissentlich, absichtsvoll, vorsätzlich zu beschädigen: physisch und/oder psychisch-emotional.
 
Nein, das heißt nicht, dass man sich nicht mehr streiten darf, dass es keine Differenzen, Auseinandersetzungen, Konflikte mehr geben "dürfe".
Es heißt aber, dass ich erkenne, einsehe, akzeptiere, dass ein Anderer unter meinem Verhalten gelitten hat/leidet, dass ich seinen Schmerz (!) als solchen anerkenne, ihn nicht ignoriere, nicht leugne, nicht verharmlose, mich nicht darüber lustig, den Anderen nicht lächerlich mache und vor allem kein victim blaming (Täter-Opfer-Umkehr) tätige, mich also nicht entziehe, nicht davonlaufe, sondern mich meinen Taten/meiner Tat stelle und damit auch: dem Anderen, der Auseinandersetzung, dem Dialog mit ihm.
 
Häufig ist es hilfreich, für solche "Auseinandersetzung" einen Vermittler, einen Mediator zu haben, damit man sich nicht ewig im Kreis miteinander dreht, sondern Wege zur wohltuenden Veränderung findet, dahin also, sich gegenseitig als Beteiligte bzw. andere Menschen - und damit auch sich selbst - möglichst nicht mehr oder wenigstens nicht mehr so oft und/oder nicht mehr so intensiv zu beschädigen.
 
Nein, wir können uns alle nicht "um 180 Grad drehen" - sollen, müssen wir auch nicht. Es reicht "einfach": Schuldeinsicht, Reue, Mitgefühl, das Bedürfnis nach Wiedergutmachung und auf der Seite der Geschädigten: das Verzeihenkönnen, Verzeihenwollen nach wahrgenommener Reue, Einsicht des Schädigenden und nach möglichst auch erfolgter Wiedergutmachung.
 
Diese Wiedergutmachung ist nur dann eine echte, wenn sie aus eigenem Bedürfnis des Schädigenden vorgenommen wird - nicht, weil sie ihm aufgezwungen wird, sondern weil er selbst es will, weil er erkannt hat, dass und warum ein anderer Mensch unter seinem Verhalten gelitten hat und das soweit als möglich wiedergutmachen will. Erforderlich ist hier also Mitgefühl.
 
Damit alles verhältnismäßig und fair bleibt, so vonstattengeht, eben dafür ist eine neutrale vermittelnde Person (Mediator) erforderlich. Und je nachdem, was wie lange "passiert ist", dauert auch dieser Prozess der Reue, des Verzeihens, der Wiedergutmachung unterschiedlich lange.
 
Aber das ist besser, als auszuweichen, davonzulaufen, sich selbst zu betrügen - auf beiden Seiten btw.
Denn das alles löst Konflikte, Beschädigungen nicht, sie werden nur verdrängt, auf Eis gelegt - aber sie bleiben vorhanden und schwelen stets in der Tiefe.
 
Kein Mensch wird als Täter geboren. Beide - Täter und Opfer - brauchen Heilung. Und idealerweise unterstützen sie sich dabei. Nein, das ist nicht leicht, aber der einzig richtige Weg zu Frieden, gerade auch je persönlichem inneren.
 
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Aktualisierung am 14. Februar 2020
 
Der Täter, der die Wahrheit flieht, wird früher oder später von seiner Schuld heimgesucht.
 
Beiden - der Wahrheit und der Schuld, seiner V e r a n t w o r t u n g - vermag er nicht zu entrinnen.
Trotz aller vordergründig gelungenen Täuschung, Tarnung, Lüge, Täter-Opfer-Umkehr.
Sich selbst kann der Täter zeitlebends nicht entfliehen.
Seine Taten holen ihn ein, durchwuchern progredient seine Existenz, zersetzen sukzessive seine Persönlichkeit - letztendlich: vernichtend.
 
Der Täter beschädigt, zerstört nicht nur andere, sondern immer auch sich selbst.
Dies mindestens, jedenfalls so lange, als er seinen Selbstbetrug nicht überwindet, sein eigenes Opfersein, Versehrtsein nicht bewältigt, nicht Verantwortung für seine Taten übernimmt und nicht Wiedergutmachung leistet.
 
Keine Verdrängung, Leugnung, Schuldumkehr, keine trotzige Verweigerung, keine Drogensucht, kein Autoritarismus, nicht sein Schweigen, Lügen, sein (Selbst-) Hass, keine "innere Emigration" und keine - psychische wie physische - Gewalt ändern daran etwas.
 
Der Täter bestraft andere kompensatorisch für sein persönliches Unvermögen und reißt sie mit in seinen eigenen Abgrund.
Der Täter geht an seiner Unbewusstheit, Feigheit, Schwäche, an seiner Hässlichkeit, seiner Selbstflucht, seiner Unreife zugrunde.
 
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Aktualisierung am 21. April 2019
 
Vieles lässt sich zu dieser hervorragenden Stellungnahme von Herrn Holzhey - "Mein Mord und seine Folgen", siehe oben verlinkt - sagen:
 
1. Verhält es sich tatsächlich so, dass Inhaftierten zwar Seelsorger zur Verfügung stehen, nicht aber grundsätzlich auch weltanschaulich (jedenfalls theoretisch) neutrale, säkulare Psychotherapeuten? - Unfassbarer, unhaltbarer Zu-, Missstand.
 
2. Verhält es sich auch tatsächlich so, dass Inhaftierten nur ein einziger und immer derselbe Arzt zur Verfügung steht - keine verschiedenen (Fach-) Ärzte? Falls ja, so ist dies ein gleichfalls unhaltbarer Zustand.
 
3. Haben Inhaftierte keinen Zugang zu Handies und/oder Internet? Das wäre ein weiterer unhaltbarer Missstand.
 
4. Dass Herr Holzhey kaum oder kein Vertrauen mehr in sogenannt rechtsstaatliche Institutionen, in Justiz und zur Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft) hat, ist u.a. auch ihm kaum zu verdenken, sondern es liegt dies auf der Hand - eben vor dem Faktenhintergrund der bestehenden Missstände sowohl im Strafvollzug als auch in Exekutive und Justiz, siehe bspw. "Justizirrtümer", keine Fehlerkultur in der Justiz und in der Politik.
 
5. Einen gravierenden Missstand stellt bspw. auch dar, dass es meines Wissens nur jeweils einen psychologischen oder psychiatrischen Gutachter gibt und dieser zumeist gerade nicht unabhängig ist, siehe die generelle Gutachterproblmatik (Interessenkonflikte, Gefälligkeits-, Tendenzguachten).
 
6. Ein weiterer Missstand besteht darin, dass üblicherweise auch nur ein Einzelrichter Urteile erlässt - und es nicht grundsätzlich mehrere sind, sein müssen. Denn auch jeder Richter, Gutachter und Psychologe sowie auch jeder JVA-Angestellte, Polizist und Staatsanwalt ist ein zwangsläufig s u b j e k t i v e r Mensch - mit je persönlicher Prägung, Sozialisation, Weltanschauung, politischen Einstellung, Überzeugungen, Werten, Prinzipien und Erfahrungen etc., die sich unvermeidlich auf auch seine berufliche Tätigkeit auswirken.
 
7. Im Falle von Herrn Holzhey finde ich bspw. die Einschätzung seiner psychologischen (?) "Betreuerin" völlig unangemessen, er empfände seine Schuld als so groß, dass er sich ihr immer nur in kleinen Teilen, Zitat "Name für Name" zuwenden könne. Das ist deren persönliche Einordnung - die manipulativ wirken kann, denn der jeweils Betroffene/Täter empfindet es ggf. nicht so, sondern ganz anders.
 
Möglicherweise traut er aber dann (früher oder später) seinen eigenen Empfindungen nicht mehr oder es werden ihm andere oktroyiert, die nicht prosoziales Verhalten zum tatsächlichen Ziel haben, sondern die faktisch manipulativ sind - dem jeweiligen Psychologen ggf. selbst unbewusst.
Der jeweils Betroffene fühlt sich dann un- oder missverstanden oder direkt manipuliert - keine gute Vertrauensbasis, insbesondere nicht für eine Psychotherapie.
 
8. Ganz hervorragend hat Herr Holzhey dargelegt, dass und warum es statt um barbarische, vorzivilisatorische, unmenschliche, überdies destruktive, gewaltvolle und zumeist lebenslang schädigende Strafe um Wiedergutmachung gehen muss, nur gehen kann und diese endlich umgesetzt werden muss.
 
Niemandem, keinem Opfer ist mit Bestrafung des Täters auch nur ansatzweise geholfen.
 
Selbstredend lässt sich ein Mord grundsätzlich nicht wiedergutmachen.
Möglicherweise gibt es aber auch bei Mord Verhaltensweisen und Umgangsweisen von Täter und Opfer, zwischen Täter und Opfer (!), die - mit versierter Begleitung - dem Opfer helfen können, den Schmerz, den Verlust ... ggf. ein wenig besser zu ertragen und dem Täter helfen können, seine Schuld und Scham besser zu verarbeiten.
 
Grundsätzlich kann Menschen nur Verzeihen und idealerweise Versöhnen helfen, zu h e i l e n. Und wieder ein Fundament zu schaffen, in derselben Welt neben- oder miteinander leben zu können, wieder vertrauen zu können.
 
Wem das nicht unmittelbar einsichtig ist, dem empfehle ich so etwas wie Empathietraining bzw. "Wiederbelebung" seines Mitgefühls und außerdem das Stärken seiner persönlichen Reflexionsfähigkeit.
 
Dazu nochmal die Anmerkung, dass kein Mensch "böse, schlecht" als Gewalttäter geboren wird, sondern aus Gründen, im Lebensverlauf dazu "gemacht" wird und dass im Grunde alle Täter selbst Opfer waren bzw. sind, dass sie häufig, wenn nicht ausnahmslos, bereits in ihrer Kindheit auf diverse Weise "nachhaltig" beschädigt wurden.
 
9. Unabdingbar ist folglich, dass es vor allem um tatsächliche Prävention gehen muss, damit solchen Taten effektiv vorgebeugt wird, damit sie gar nicht erst "geschehen". Hier ist wie bereits erwähnt vor allem die Kindheit und Jugend von immenser Bedeutung.
 
10. Desweiteren ist erforderlich, dass Menschen grundsätzlich flächendeckend (in Stadt und auf dem Land) niedrigschwelligen, d.h. weitgehend unbürokratischen und kostenfreien (!) Zugang zu qualifizierter, versierter, tatsächlich unabhängiger Mediation, solchen Mediatoren und ggf. sich anschließender oder einhergehender je bedürfnisorientierter, je individuell angemessener Therapie haben können - und dies grundsätzlich sehr zeitnah, nicht mit Wartezeiten von mehreren Wochen oder gar Monaten.

Nein, es ist hierfür nicht ausreichend, ein "Hilfe-" oder "Seelsorgetelefon" - anonym - anzurufen oder anrufen zu können - es müssen im Grunde Tag und Nacht versierte, qualifizierte, erfahrene Menschen, Mediatoren, Therapeuten zum persönlichen Gespräch zur Verfügung stehen, erreicht werden können.
Es muss also Eskalation tatsächlich angemessen vorgebeut werden - davon sind wir offensichtlich noch immer sehr weit entfernt.
 
Erforderlich ist es, diese, d.h. solche Mediation gesellschaftlich zu verankern - auf allen Ebenen: in Familie, Beruf, Schule, Partnerschaft, Beziehungen ... . Es muss für Menschen selbstverständlich werden, sich an Mediatoren zu wenden und wenden zu können, wenden zu wollen, tatsächlichen freien und zeitnahen Zugang (!) zu guter Mediation, auch wiederholt oder längerfristig, zu haben, das nicht als Schwäche oder persönliches Versagen zu betrachten, zu bewerten, sondern als Stärke und Selbstverständlichkeit.
 
11. Schließlich spielt aber auch immer wieder enthemmender Alkohol (-konsum), nicht "nur" Alkoholismus, eine gewichtige Rolle im Zusammenhang mit Gewalt, auch Mord.
Auch dieses gesellschaftliche Problem sollte politisch und gesellschaftlich endlich angemessen behandelt werden. Wir sind eine "versoffene Gesellschaft" - nach wie vor.
Zigaretten sind in bestimmten sozialen Schichten inzwischen weitgehend verpönt, Cannabis (bzw. Marihuana, Haschisch) ebenfalls.
Aber es ist der Alkohol, der Gewalttätigkeit begünstigt, außerdem für Verkehrs- und andere Unfälle erheblich mitverantwortlich ist, weiterhin für zahlreiche schwere, chronische Erkrankungen und für lebenslang wirkende, massive Schäden von Feten und den später so beschädigt geborenen, lebenslang unheilbar beschädigt bleibenden Menschen - mit diversen Problemen, siehe bspw. Fetales Alkoholsyndrom, Alkoholembryopathie.
 
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Das sogenannte "Böse" zeigt sich generell darin, dass und dann, wenn
 
das einem jeden Menschen angeborene, genetisch angelegte Mitgefühl mit dem anderen, mit anderen schmerzfähigen Lebewesen (nicht nur Menschen) taub, blind, stumm geworden ist. 
 
Keine Überzeugung, keine Ideologie und kein Befehlsgehorsam kann ein intaktes Mitgefühl, dessen natürliche Vehemenz, Intensität, ignorieren, übergehen.

Erst dann, wenn das Mitgefühl, die basale, intrinsische Moral, die auf emotionellem, affektiven Mitfühlen beruht, erheblich betäubt, beschädigt ist - und das zumeist seit der Kindheit bereits - kann "das Böse" wirken; und keine religiös, keine ideologisch oktroyierte Moral, auch keine ausschließlich vernunftbasierte, deskriptive Ethik vermag dem dann noch vollständig oder angemessen Einhalt zu gebieten.

Die intrinsische Moral, das angeborene Mitgefühl ist essentielle Voraussetzung, ist basale Grundlage jeglicher rationalen Ethik.
Einer Ethik ohne Mitgefühl sind inhärenterweise Tür und Tor zu Missbrauch und Pervertierung geöffnet.
 
Kein Mensch wird ohne Mitgefühl, kein Mensch wird "böse" geboren.
 
Aber ein Täter, auch wenn er "bloßer" Befehlsempfänger, Vollstrecker ist, weiß immer, dass er ein Täter ist - auch wenn er dies vor sich selbst und/oder gegenüber anderen zu leugnen versucht (siehe selbstschonender, kompensatorischer Selbstbetrug), es sei denn, er ist ein Psychopath. Doch auch als Psychopath wird ein Mensch üblicherweise nicht geboren.
 
Mehrheitlich werden Menschen "böse", antisozial, gewalttätig ..., wenn, d.h. nachdem sie zuvor selbst intensiv, langandauernd und/oder wiederholt psychisch-emotional, sozial, physisch, existenziell beschädigt wurden. Siehe hierzu die neurobiologischen Hintergründe und Erkenntnisse zu reaktiver Aggression und Gewalt (auch Radikalisierung) - das Überschreiten der Schmerzgrenze eines Individuums und dessen Folgen.

Sozialisation, "Erziehung", Schwarze Pädagogik - Druck, Zwang, Kontrolle, Härte, Strenge, emotionale Kälte, Entzug von Zuwendung, Zuneigung, Strafe, Dressur, absichtsvolles Schmerzzufügen, also psychisch-emotionale und/oder physische Gewalt - sowie diverse Ideologien, Indoktrinierung verstärken, befördern dies.

Das rechtfertigt oder entschuldigt "böse", schädigende Gewalttaten nicht, es erklärt jedoch, wie und warum es zu diesen kommt und es zeigt die Wichtigkeit, die Unverzichtbarkeit von angemessener Prävention auf.
 
Diese Prävention beginnt allerdings nicht erst mit und besteht nicht in sogenannter "Resozialisierung" und/oder diversen Therapien, "Integrations-, Wiedereingliederungsmaßnahmen", inklusive bürokratischer und/oder finanzieller Vorgänge, Hürden.
Erforderlich ist stattdessen weltweit der bedürfnisorientierte, respektvolle, prosoziale, mitfühlende, nicht-paternalistisch fürsorgliche, wertschätzende Umgang mit Menschen, insbesondere mit Kindern.

Voraussetzung hierfür wiederum sind entsprechend angemessene, diesen Umgang ermöglichende und unterstützende Lebensverhältnisse von/für Menschen, Eltern, Familien, Bezugspersonen, Gemeinschaften, folglich entsprechende Politik.
Hiervon sind wir augenfällig noch immer viel zu weit entfernt - je national, ohnehin global. Im Kapitalismus sind solche erforderlichen, zuträglichen, gemeinwohlförderlichen, Gemeinwohl schaffenden und erhaltenden Verhältnisse offensichtlich nicht zu erwirken und nicht zu erhalten - das Gegenteil ist, weltweit täglich wahrnehmbar, der Fall.
 
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12. August 2018
 
Wenn jemand wissentlich, absichtsvoll misshandelt wird, gibt es drei Reaktionsmöglichkeiten seinerseits:
 
1. Er verkriecht sich ängstlich, unterwürfig, w e i l schmerzgeplagt, wehrlos, hilflos.
D a s: ist die üblicherweise erwünschte, beabsichtigte Reaktion, das Ziel des Misshandelnden, des Strafenden.
 
2. Er schlägt - auf welche Weise auch immer - aggressiv, verzweifelt zurück (so lange es ihm irgendwie oder überhaupt möglich ist).
Siehe dazu die natürliche, gesunde menschliche Reaktion auf erlittenen physischen und/oder psychisch-emotionalen Schmerz, auf das Überschreiten der SCHMERZGRENZE eines Individuums: Aggression, bis hin zur Gewalt - Joachim Bauer: "Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt".
 
3. Er versucht, den Konflikt zu klären - kommunikativ, zugewandt, offen, wahrhaftig, sich selbst dabei als verletzlich "preisgebend", aber eben auch als versöhnlich, offen - ggf. mittels qualifizierter, versierter, bedürfnisorientierter Unterstützung unabhängiger Dritter (Mediatoren) - und ist somit um Handreichung, Aussöhnung, Frieden schaffen bemüht.
 
Wer als Misshandelnder die dritte, die letztgenannte Reaktion diskreditiert, behindert, verweigert, legt damit nur demonstrativ offen, d a s s er selbst nicht fähig ist zu Aussöhnung, Schuldeinsicht, Wiedergutmachung. Und das zumeist deshalb, weil er durchaus sehr genau weiß, dass e r selbst sich - intensiv und/oder wiederholt und/oder langfristig - fehlverhalten hat, was er jedoch um keinen Preis zugeben will, weil er dann sein Verhalten ändern müsste - was er nicht will, weil es ihm zu unbequem ... ist und er sich zuvor seinen eigenen Selbstbetrug eingestehen müsste, außerdem sein Fehlverhalten, die Misshandlungen damit zugeben würde - es käme für ihn einem Schuldeingeständnis gleich, er will aber weiterhin so tun, als sei er unschuldig, als habe er sich nichts vorzuwerfen, als habe er sich nicht fehlverhalten, nicht andere misshandelt.
 
Wie gesagt: Das Problem ist der Selbstbetrug - und all die katastrophalen, aus ihm resultierenden Folgen.
 
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