update 03. Februar 2023
Väter, Männer, Sorgerecht - Sogenannten Väterrechtlern geht es nicht um das Kindeswohl, sondern darum, das alleinige Sorgerecht haben, es nicht mit der Mutter gemeinsam ausüben zu wollen.
Aus bekannten Gründen. Macht, Kontrolle, Rache - Narzissmus (antisoziale Persönlichkeitsstörung), Autoritarismus.
Denn problemlos haben Väter im Einvernehmen mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht. Auch wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet waren/sind.
Den lamentierenden Vätern geht es um das, ihr alleiniges Sorgerecht - ohne das der Mutter.
Um das Kindeswohl geht es dabei nicht, sondern darum, gegenüber der Mutter, Kindesmutter, Macht und Kontrolle auszuüben, nicht selten auch um Rache.
Siehe insbesondere §1626a Abs. 2 BGB - zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern: auf Antrag kann jeder Vater das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam haben, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Das heißt im Klartext:
All jene Väter, die sich hier über (ihr) vorgeblich fehlendes väterliches Sorgerecht aufregen, wollen schlicht kein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter, sondern das alleinige Sorgerecht für sich, es der Mutter entziehen.
"Der Mann" muss gar kein Sorgerecht erstreiten, er kann es jederzeit beantragen und dann mit der Mutter gemeinsam ausführen, sofern dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.
Wenn es dem Kindeswohl entspricht, wird er mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht haben, wenn die Eltern verheiratet waren, hat der Vater es ohnehin.
Die Sorgeerklärung kann sogar schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden: gemäß §1626b BGB.
Ein Kind ist allerdings kein beliebig herumreichbarer Gegenstand.
Um gemeinsam Sorge bedürfnisorientiert, im Sinne des Kindeswohls! zu tragen, muss es ein zumindest respektvolles, freundliches, idealerweise freundschaftliches Verhältnis zwischen den Eltern geben.
Ein Kind, ein Mensch ist kein Gegenstand, den irgendjemand in einem Labor gezüchtet oder in einer Werkstatt oder Fabrik produziert hat - kein Objekt. Es ist natürlicherweise aus der Frau, Mutter hervorgegangen und ihr nicht gewaltsam zu entreißen.
Der Vater kann jederzeit eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung abgeben und hat dann das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Überhaupt kein Problem, wenn bereits genannte Voraussetzungen zugrundeliegen: Kindeswohl.
Die Schwangerschaft wirkt sich überdies lebenslang auf einen (un)geborenen Menschen aus, siehe die erheblichen vorgeburtlichen Einflüsse: physische, gesundheitliche, soziale, emotionale, auch epigenetische, denen das Ungeborene "ausgesetzt" ist: mit der leiblichen, biologischen Mutter, Frau, eng verbunden. Biologie.
Und gleichermaßen verhält es sich bei/mit der werdenden Mutter, der biologischen Frau, der Schwangeren: Sie trägt alle gesundheitlichen, körperlichen Risiken, Belastungen, auch Beschädigungen und Spuren, auch durch die Geburt: allein - nicht der Vater, Mann.
Es ist die leibliche, biologische Mutter, die das (werdende) Kind neun Monate in ihrem Körper trägt und es zumeist unter Schmerzen gebiert, zur Welt bringt - beides mit gesundheitlichen Risiken und zumeist weiteren bleibenden, mindestens körperlichen "Spuren" verbunden.
Dieser basalste biologische Unterschied: dass Frauen schwanger werden können, dass Frauen Kinder, Menschen, Leben gebären, geht für diese Frauen mit z.T. erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Belastungen, sogar Beschädigungen einher.
Es gibt kein Leben, keinen einzigen Menschen, kein geborenes Kind auf dieser Welt, das nicht in einer biologischen! Frau gewachsen ist und von einer Frau, aus ihrem Leib, geboren wurde.
Keine Kinder, keine Menschen ohne Frauen. Eine Eizelle und ein Spermium reichen halt nicht.
Genau das ist es, das weltweit! noch immer so zahlreiche Männer - autoritäre, patriarchale, narzisstische Männer - nicht ertragen können. Sie fühlen sich von Frauen, insbes. Müttern, abhängig, bedürftig, ihnen unterlegen.
Pathologischen Narzissten, siehe antisoziale PKST, wollen jedoch Macht, Kontrolle, Unterwerfung. Drum.
Und etlichen Männern behagt es auch nicht, dass sie sich von Frauen auch sexuell angezogen fühlen.
Der patriarchale, autoritäre, narzisstische Mann will sich nicht bedürftig, von der Frau abhängig, ihr unterlegen fühlen.
Aus genau diesem Grund sind es weltweit Männer, die über Frauen, Frauenkörper entscheiden, herrschen, Frauen unterwerfen wollen: siehe Abtreibung, Schwangerschaft, Geburt, FGM (Genitalverstümmelung), Vergewaltigung, Femizid, Kleidungsvorschriften u.v.a.m..
Deshalb müssen Frauen sich verschleiern oder als Porno-Objekte herhalten - wie es dem Mann gerade jeweils beliebt.
Deshalb gibt es Vergewaltigung - bei der es nie um Sex, sondern immer um Macht und Erniedrigung, Entwertung geht.
Deshalb gibt es FGM (barbarischste, sadistische Genitalverstümmelung von Frauen, sogar Mädchen), Verschleierung von Frauen, Porno, Prostitution, Femizide und: Ehe.
Dass und warum jedenfalls und von Anfang an die Mutter das Sorgerecht für das in ihrem Leib entstandene, gewachsene und von ihr geborene Kind "automatisch", natürlicherweise erhält, ist eben dies, diese Grundlage. Biologie.
Ich kann übrigens sehr gut verstehen, dass Menschen nicht lebenslang malochen wollen, damit zumeist noch nicht einmal wenigstens ihre und der Kinder Existenz sichern können, vor allem dann nicht, wenn sie "nebenbei" alleine Sorge-Arbeit leisten: Frauen, nicht-vermögend, ledig, alleinerziehend.
Und ja: Es sollten längst viel mehr Männer diese Sorge-Arbeit leisten: täglich, verlässlich, verantwortungsvoll, bedürfnisorientiert, ohne jegliche Anerkennung, Wertschätzung, geschweigedenn ein Gehalt, Einkommen dafür zu erhalten.
Warum tun das so wenige Männer?
Nochmal: Ich habe nicht das geringste Problem mit Männern, Vätern, die sich bedürfnisorientiert: nicht-paternalistisch, nicht autoritär fürsorglich und verlässlich verantwortungsvoll um ihre Kinder kümmern, sie nicht als Machtmittel missbrauchen, um sich an der Frau zu rächen.
Aber meistens kümmern Väter sich um ihre Kinder nach wie vor viel zu häufig spätestens dann nicht (mehr), wenn es zu einer Trennung von der Frau, der Kindesmutter kam. Dann ist das Kind ihnen entweder egal oder Mittel zum Zweck: Macht, Kontrolle, Rache, Kompensation.
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Männerrechtsbewegung, Väterrechtsbewegung
"Die Männerrechtsbewegung lässt sich in zwei Flügel aufteilen. Einer davon ist anerkanntermaßen gegen den Feminismus gerichtet und attackiert und denunziert diesen scharf. Vertreter dieser Bewegung positionieren sich konservativ, vertreten traditionelle Männerbilder und bezeichnen Männer als die wahren Opfer der Gesellschaft. (...)
Männerrechtler bestreiten die Idee, dass Männer als Gruppe institutionelle Macht und Privilegien besitzen,[8][47] und gehen stattdessen von einem Gynozentrismus aus, das heißt die Gesellschaft hätte sich historisch entlang der Bedürfnisse von Frauen und Weiblichkeit entwickelt. Ferner seien Männer aufgrund dieser Strukturen unterdrückt und einer in der Gesellschaft verankerten Misandrie ausgesetzt, der durch Feminismus verstärkt werde.[48] In ihrer Argumentation eignen sich Männerrechtler häufig feministische Narrative und die Narrative der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung an. Laut der Journalistin Susanne Kaiser handelt es sich dabei um eine Täter-Opfer-Umkehr. (...)
Und genau diese Täter-Opfer-Umkehr, tätigen bekanntlich pathologische Narzissten, siehe antisoziale Persönlichkeitsstörung. Siehe auch Autoritarismus, Paranoia, nicht selten auch Sadismus einhergehend:
"Männerrechtsgruppen behaupten, dass die Frauenbewegung nicht an den Problemen von Männern interessiert sei.[47] Sie sind der Ansicht, dass die Frauenbewegung „zu weit“ gegangen sei und Männern geschadet habe.[2][49][1] Einige Anhänger der Bewegung erachteten den Feminismus als eine Verschwörung, die Diskriminierung gegen Männer zu verschleiern oder Männer zu unterdrücken versuche[1][50][51] oder sind der Auffassung, dass Gesellschaft und Staat durch die Frauenbewegung „feminisiert“ worden seien. (...)
Sarah Maddison nennt als wahrscheinliche Hauptmotivation für die Mitgliedschaft in einer Männerrechtsorganisation den auf das Ende einer Partnerschaft folgenden Schmerz und Ärger sowie die Auswirkungen auf die Beziehung des Mannes zu seinen Kindern.[2] Danach erlebten Männerrechtsaktivisten üblicherweise eine Krise in ihrem Privatleben, die sie dann als ein Beispiel gesellschaftlicher, auf Männer und Maskulinität von außen einwirkender Kräfte verstünden.[2] Die Mitgliedschaft in Männerrechtsgruppen ist insbesondere für geschiedene Väter attraktiv, die sich durch das Familiengericht ungerecht behandelt fühlen und in diesen Gruppen ein Ventil für ihren Ärger und ihr Gefühl der Ungerechtigkeit sehen.[1] Die Mitglieder der Männer- und Väterrechtsbewegung, die von einigen als Teil der Männerrechtsbewegung angesehen wird, sind überwiegend weiße, heterosexuelle Männer aus der Mittelschicht."
Narzisstische Kränkung und Kompensationsverhalten - zumeist aggressiv, auch passiv-aggressiv und destruktiv.
"Männerrechtsgruppen werden in den USA häufig mit religiöser, insbesondere christlicher Glaubenslehre assoziiert.[94] Eine Untersuchung des Diskurses in amerikanischen Männerrechtlerforen fand, dass die Mitglieder häufig auf religiöse Rhetorik zurückgreifen und ihre Befürwortung der traditionellen Stellung von Männern und Vätern in der Gesellschaft und Familie zum Beispiel mit Verweisen auf die Bibel legitimieren.[95] In den 1970ern bildete die Männerrechtsbewegung Bünde mit konservativen Männergruppen, die zwar ebenfalls antifeministisch eingestellt waren, die jedoch an der traditionellen, männlichen Geschlechterrolle des Familienoberhaupts und Geldverdieners festhielten. (...)
In den Vereinigten Staaten greifen neokonservative Medien die Argumente der Männerrechtsbewegung häufig auf[97] und es bestehen ideologische Überschneidungen zwischen dem amerikanischen Neokonservatismus und der Männerrechtsbewegung."
So auch hier: Deutschland.
"Es kommt zudem zu Überlappungen zwischen Männerrechts-Communities und der Alt-Right und anderen reaktionären Bewegungen.[105] Insbesondere in der gegen Political Correctness gerichteten Rhetorik und der Betonung männlicher Identität innerhalb der Alt-Right finden sich Parallelen zur Rhetorik der Männerrechtsbewegung. (...) Auch Michael Messner sieht die Männerrechtsbewegung als einen antifeministischen Backlash. Er kritisiert, dass Männerrechtler anerkannte soziologische, psychologische, und ökonomische Studien missachteten und auf der Grundlage von anekdotischer Evidenz und fragwürdigen Studien eine Ideologie männlicher Viktimisierung entwickelten. Männerrechtler behaupteten, Männer seien das unterdrückte Geschlecht. Diese „Realitätsumdeutung“ sei z. B. an Warren Farrells Behauptung, männliche Vorgesetzte würden durch ihre Sekretärinnen und deren „Macht des Minirocks“ („miniskirt power“) unterdrückt, sichtbar."
Siehe, was ich oben hierzu bereits schrieb: typische Täter-Opfer-Umkehr, der Mann, der sich der Frau unterlegen, von ihr abhängig fühlt, das nicht erträgt, ihr dafür die Schuld gibt. Der Frau: als vom heterosexuellen Mann sexuell begehrtes Wesen und als Mutter.
"Die Geschlechterforscherin Christa Hodapp betonte 2017, dass das Bild vom Feminismus als männerhassend und nur an einseitiger Gleichstellung interessiert, das von der Männerrechtsbewegung gezeichnet werde, vor allem auf veralteten und überholten Versionen des Feminismus basiere (insbesondere aus der zweiten Welle). Der Feminismus in seiner Gesamtheit als solchen zu charakterisieren sei jedoch ein Strohmann-Argument. (...)"
Antifeminismus, pathologischer Narzissmus - antisoziale PKST, inkl. kompensatorischem Streben nach Macht, Kontrolle, Unterwerfung - Autoritarismus und Konservatismus, häufig auch Misogynie liegen der Männerrechtsbewegung, Väterrechtlern zugrunde.
"Die neuen antifeministischen Männerrechtsgruppierungen präsentieren sich heterogen, sind jedoch personell und strukturell gut vernetzt. Da sie auf dem Buchmarkt und in den Printmedien relativ wenig Beachtung finden, sind Online-Foren, Vereins-Websites und Blogs die wichtigsten Diskussions- und Verbreitungsmedien. (...) Michael Meuser charakterisiert den Maskulinismus als schlichte Geschlechterverkehrung des Feminismus: Männer würden als das unterdrückte Geschlecht bezeichnet.[151] Auch laut Thomas Gesterkamp stilisieren Männerrechtler ihr Geschlecht pauschal zum Opfer in nahezu jeder Lebenslage. Ob in der Arbeitswelt, im Bildungswesen oder beim Scheidungsrecht: nach ihrer Lesart seien Männer „verunsichert und stecken in der Identitätskrise, weil sie durch Frauenförderung und einen ‚übertriebenen Feminismus‘ diskriminiert würden.“[152] „Überall verwenden Männerrechtler ein plattes Gewinner-Verlierer-Schema, das an Selbstviktimisierung grenzt. (...)
Zentrale Thesen im Opferdiskurs sind u. a.: Trennungsvätern würden ihre Kinder entzogen, Jungen seien Verlierer in einem für Mädchen optimierten Bildungssystem, nur Männer müssen zum Militär, Frauen seien ebenso gewalttätig wie Männer, Männerarbeitslosigkeit steige, Männergesundheit werde vernachlässigt. (...)
Emanzipatorische Begriffe wie „Befreiung“ oder „Geschlechterdemokratie“ werden von Männerrechtlern, so Thomas Gesterkamp, in ihrem Sinne umgedeutet. „Nach dem Muster der US-amerikanischen Tea Party präsentieren sie sich als Freiheitskämpfer und Bewahrer von Bürgerrechten.
So trägt der Online-Auftritt http://freiewelt.net den Untertitel Die Internet- & Blogzeitung für die Zivilgesellschaft; eine andere Publikation nennt sich eigentümlich frei, deren Macher sich als Libertäre betrachten, sprachlich wie personell aber gibt es Überschneidungen zur Jungen Freiheit. (...)"
Ich wiederhole es nochmals: Es handelt sich um zumeist konservative, nicht selten auch rechtsextremistische, antifeministische, autoritäre, patriarchale, narzisstische, misogyne, sozial und emotional defizitäre Männer.
"Wissenschaftler und Publizisten, die sich mit der Männerrechtsbewegung beschäftigt haben, stellen Überschneidungen zu antifeministischen Denkmustern und teilweise auch zu Netzwerken der Extremen Rechten, der Neuen Rechten und einem christlich-fundamentalistischen Spektrum fest. (...)
Nach Thomas Gesterkamp gibt sich die Männerrechtsbewegung freiheitlich, sei aber ihrem Gedankengut nach eher rechtskonservativ.[168] Männerrechtler seien nicht unmittelbar dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen, rückten jedoch mit ihrem Antifeminismus häufig in die Nähe rechter Ideologie. (...)
Eine Analyse der Beiträge im Februar 2010 im Männerrechtsforum Wie viel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? hat nach dem Soziologen Andreas Kemper ergeben, dass in diesem Zeitraum alle rechtsextremen Einstellungsmuster, nämlich Nationalismus, Ethnozentrismus, Rassismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Verharmlosung des Nationalsozialismus, Befürwortung einer rechtsautoritären Diktatur, sowie Chauvinismus und Sexismus in den Kommentaren bedient wurden. (...)
Rolf Pohl kritisiert vor allem eine „immer unverblümter auftretende, streckenweise feindselig aufgeladene Abwehr gegen Frauen und Mütter“ der Männer- und Väterrechtler. Ihre Klagen verklärten die Männer- und Väterrechtler oftmals als emanzipatorischen, gegen den feministischen Mainstream gerichteten Tabubruch. Ferner schreibt Pohl, dass Männerrechtler historische Kontexte systematisch vernachlässigten oder umdeuteten, soziologische Differenzierungen, Theorien und Kontroversen der neueren Geschlechterforschung ignorierten und jede kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ungleichheiten auf das Weltbild eines die Männer beherrschenden und unterdrückenden Feminats verkürzten. Besonders auffällig sei der fast durchgängig „polemische Stil, ein aggressiver Anklagegestus und
eine projektiv erzeugte, von starken Affekten begleitete Feindbildkonstruktion.“ (...)"
Ja, eine Möglichkeit, darauf aufmerksam zu machen, dass und wie patriarchal das deutsche Recht, die Justiz nach wie vor ist. Siehe auch Vergewaltigung. Wie es auch Ehe und Kleinfamilie nach wie vor sind. Wie es Staaten nach wie vor sind. Staat. Macht. Gewalt. Patriarchat
UN-Menschenrechte-Charta, Artikel 25, Abs. 2:
"(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz."
Siehe auch Art. 6 Abs. 4 Grundgesetz:
"(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
§ 1626a BGB
"Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) 1Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. 2Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."
§ 1671 BGB
"Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
(1) 1Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. 2Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(2) 1Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. 2Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. die Mutter zustimmt, es sei denn, die Übertragung widerspricht dem Wohl des Kindes oder das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2. eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) 1Ruht die elterliche Sorge der Mutter nach § 1751 Absatz 1 Satz 1, so gilt der Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 als Antrag nach Absatz 2. 2Dem Antrag ist stattzugeben, soweit die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
(4) Den Anträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss."
§ 1626b BGB
"Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.
(2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde."
update 05. April 2023
Es werden grundsätzlich von patriarchal-autoritären, zumeist frauenfeindlichen und minderwertigkeitskomplexbehafteten Männern immer und ausschließlich Mütter, die Mutter, Frau, angegriffen - niemals je die für Kinder gleichermaßen verantwortlichen Väter. Patriarchat.
Wenn bei, mit Kindern und/oder Jugendlichen irgendetwas "falsch läuft", sie etwas belastet oder auch beschädigt, sie Probleme womit auch immer haben, auch als spätere Erwachsene: die Schuld (!) wird nahezu ausnahmslos ausschließlich der jeweiligen Mutter, Frau zugeschoben.
Die Väter, Männer, werden zumeist weder von den Jugendlichen, Adoleszenten, erwachsengewordenen Kinder noch der Gesellschaft, Justiz, Jugendamt, Staat in die Pflicht, in die Verantwortung genommen. Stattdessen geschont, oft von insbesondere den Söhnen sogar "verehrt".
Für die - auch säumigen - Väter, Männer, zeigen die (erwachsenen) Kinder sowie Gesellschaft, Politik, Regierungen Verständnis, mit ihnen hat man Nachsicht, sie zieht man nicht zur Verantwortung: rechtlich, gesellschaftlich, sozial, moralisch, ethisch. Wohl aber die oft vielfach belasteten Mütter.
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Festzustellen ist hierzu - Artikel des Deutschlandfunk Kultur, "Reform des Kindschaftsrechts (...)" - Folgendes:
1. Oft geht es ums Geld. Eine Kindergrundsicherung könnte hier hilfreich sein, um vor materieller Armut zu schützen - Kinderarmut ist immer auch Eltern-, oft Mütterarmut - weltweit sind mehrheitlich Frauen (und deren Kinder) von materieller Armut belastet, beschädigt, u.a. deshalb, weil sie die für jede Gesellschaft und Gemeinschaft unentbehrliche häusliche Sorge-Arbeit unentgeltlich leisten und dann für anderes weniger oder keine Zeit bleibt, sie als gratis Sorge-Arbeit-Leistende ausgebeutet werden: systematisch, auch in Deutschland.
2. Ein weiterer Grund für "Differenzen" ist, dass Kinder als Machtmittel missbraucht werden, dahinter steht häufig Verletzsein, Zurückgewiesensein, gekränkte Eitelkeit, Unterlegenheits- und Abhängigkeits- sowie Rachegefühle nach Trennungen, siehe auch verbreiteten pathologischen Narzissmus. Eigenes, umfassendes Thema.
3. Das Wechselmodell kann nicht staatlich oktroyiert werden, eben weil die je persönlichen Verhältnisse und Konstellationen so unterschiedlich sind, siehe bspw. Art und Umfang der Erwerbstätigkeit, Schichtarbeit, siehe die Wohnsituation - nicht alle Eltern können sich Doppelresidenz finanziell leisten, bei der das Kind/die Kinder im mütterlichen wie väterlichen Haushalt ein eigenes Zimmer und weitere erforderliche Gegenstände, Mobiliar, Spielzeug, Kleidung etc. haben (können). Siehe das Problem mit bezahlbarem Wohnraum, Niedriglöhne, Hartz 4 etc..
4. Es muss das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen, was faktisch nicht der Fall ist, denn der Umgang wird keineswegs am je individuellen Kind und der je individuellen Situation bedürfnisorientiert geregelt, siehe, was sich in Jugendämtern und vor Familiengerichten abspielt.
5. Was ist mit all den zumeist "Vätern", die zwar ein Umgangsrecht und theoretisch auch eine Umgangspflicht haben, Letztere jedoch üblicherweise nicht durchgesetzt wird, vorgeblich nicht durchgesetzt werden kann? Wenn also das Kind Recht auf Umgang mit dem Vater hat, der Vater aber keinerlei Interesse am Umgang mit seinem Kind. Wer sorgt dann für das Kindeswohl, wer tritt für diese Kinder ein, für d e r e n Umgangsrecht - und warum nicht? Denn mittels angemessenem (!) begleiteten Umgang wäre es durchaus sicher in den meisten Fällen möglich, eine Beziehung, Bindung aufzubauen - zwischen Vater und Kind(ern). Es gibt noch immer Väter, die das nicht wollen - und auch keinen Unterhalt zahlen, obschon sie es könnten.
6. Von einem Wechselmodell ist insbesondere dann und so lange Abstand zu nehmen, je jünger das Kind ist und je intensiver es tatsächlich noch des täglichen Kontaktes mit der (biologischen und/oder sozialen) Mutter bedarf, siehe bspw. Säuglinge (nicht nur des Stillens wegen, sondern um die frühkindliche, lebenslang wichtige Bindung zu ermöglichen) bzw. Kleinkinder in jedenfalls den ersten zwei, drei Lebensjahren.
Ein Kind sollte bedürfnisorientiert Umgang mit beiden Elternteilen haben können, so lange es sich selbst noch nicht artikulieren, seine Wünsche noch nicht adäquat verbal mitteilen kann.
Ein Kind, das (kurz) vor, bei oder nach der "Übergabe" weint, schreit, aggressiv, sehr überdreht ist oder aber nur mehr resigniert wimmert, schweigt, ängstlich oder verstört reagiert/sich verhält oder andere Belastungszeichen zeigt (bspw. Ess-, Schlafstörungen oder anderweitig auffälliges, abweichendes Verhalten etc.), l e i d e t offensichtlich unter der Situation, unter dem Stress des Wechsels, unter Trennungs-, Verlustangst ... .
7. Ein generelles Unding ist es, dass die Verhältnisse durch Druck, Kontrolle, Zwang - vor und von Jugendämtern und/oder Gerichten - "geregelt" werden. Stattdessen bedarf es der je individuell (!) angemessenen, bedürfnisorientierten Mediation, ggf. auch der Therapie - statt Strafe. Die Bereitschaft hierzu wird ebenfalls nicht durch Strafe, Gewalt gefördert, sondern durch individuell bedürfnisorientierte, respektvolle, einfühlsame, nicht-paternalistisch fürsorgliche, unterstütztende Begleitung - d a f ü r muss der Staat die erforderlichen Gelder zur Verfügung stellen. Damit Eltern nicht-schädigend Eltern sein oder werden können.
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Sehr wichtiger Artikel der EMMA und ebensolche juristische Einordnung von Eva Engelken zur geplanten frauenfeindlichen Familienrechtsreform des Marco Buschmann, FDP.
Bayern 2 Radio Feature vom 12.11.2022 - "Ihre Angst spielt hier keine Rolle" - über "häusliche Gewalt", "Beziehungsgewalt", Männer, Täter von Gewalt, auch Vergewaltigung in Beziehung, gegen Frauen. Über Polizei, eingestellte Anzeigen gegen Täter, Jugendämter, Gerichte, Richter, Justiz, Sorgerechtsentzug: des Sorgerechts der Mütter ... - Macht, Kontrolle, Unterwerfung, Rache, Sadismus - pathologischer, maligner Narzissmus. Über die typische ! Täter-Opfer-Umkehr: getätigt durch Polizei, Jugendämter, Gerichte, Justiz, Gutachter. Es ist systematische Beschädigung von Frauen, Müttern - und ihren Kindern. Staat. Macht. Gewalt. Ergänzung: Solche Menschen, Täter, mehrheitlich sind es Männer, Vergewaltigung, gehen grundsätzlich nicht wertschätzend, liebevoll, fürsorglich mit der jeweiligen Frau um, auch und insbesondere nicht mit ihrem Körper, nicht sexuell. Es mangelt ihnen an Mitgefühl, Liebesfähigkeit.
update 02.07.2020
Häusliche Gewalt, Vergewaltigung in Beziehung, Ehe, Sorgerecht ...
Richter haben also kaum bis keine - unabdingbar erforderlichen - psychologischen Kenntnisse, Aus-, Fortbildung und treffen auf solcher Basis dennoch schwerwiegende bis massiv beschädigende (Fehl-) Urteile? - Fassungslosigkeit mal wieder bei der naiven Else.
Zugleich kann ich das aus eigener Erfahrung ja leider nur bestätigen: Siehe rechtswidrigen Sorgerechtsentzug bei meinem damals 16-jährigen Sohn (Familiengericht) und Zivilrechtsstreit mit letztem Ex (der btw nicht biologischer und/oder sozialer Vater meiner beiden Kinder ist) wegen vorgeblicher Verleumdung, Zitat Gericht: "Schmähung" und tatsächlicher psychischer und Sexualgewalt, Vergewaltigung, die Amts- und Landgericht Hamburg völlig übergingen. Aus bekannten Gründen.
Rechtsstaat Deutschland.
Und wer jetzt laut "Gutachter" ruft - siehe den Filz um eben solche: Tendenzgutachten (Gefälligkeitsgutachten), die fehlende Unabhängigkeit von Gutachtern. Im Übrigen sind Gutachter nicht in jeden Gerichtsprozess involviert.
"[...] Schon 2016 hatte der Bundestag beschlossen, die Regierung solle ein Gesetz vorlegen, dass Familienrichter besser qualifiziert werden müssen. Die Bundesregierung wurde beauftragt, ein neues Gesetz auszuarbeiten [bundestag.de]. Passiert ist seitdem nichts. Das Bundesjustizministerium bestätigt zwar gegenüber rbb24 Recherche, dass Familienrichter Kenntnisse im Umgangsrecht, der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Psychologie und Pädagogik benötigen.
Auf die Frage, wie die Regierung dies gewährleisten will, heißt es aus der Pressestelle, dass die Richter und Richterinnen sich ja freiwillig weiterbilden könnten und dies auch täten. Schließlich würden Schulungen zu "Partnerschaftsgewalt und Gewalt in der Familie […] regelmäßig von der Deutschen Richterakademie […] angeboten.“ Und auch wahrgenommen. Doch eine Nachfrage vor Ort ergibt ein anderes Bild: Die bundesdeutschen Richterakademien seien ausgelastet und das Thema Familienrecht belege nur einen Anteil von 10 Prozent. Auch würde es keine Freistellung für die Fortbildung geben. Nach einer Woche Fortbildung erwartet die Richter dann ein riesiger Aktenberg.
Große Koalition zieht nicht mit
Auch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU wird die Qualifikation der Richterinnen und Richter als Regierungsziel festgehalten. Doch das Bundesjustizministerium setzte den Beschluss bis dato nicht um. Die Bundestagsabgeordnete Katja Keul von Bündnis90/Die Grünen setzt sich seit Jahren für eine Gesetzesänderung ein und hoffte auf den Koalitionsvertrag.
Doch als das Thema unlängst im Rechtsausschuss behandelt wurde, war es vorbei mit der Hoffnung: Die Unionsparteien und die SPD machten deutlich, dass sie weiterhin nichts tun werden. [...]
Weil die Politik nicht handelt, müssen Eltern und Kinder falsche Richter-Entscheidungen erdulden und jahrelang mit den Folgen leben. Das beklagen auch Elternverbände, die Mütter und Väter bei der Trennung beratend unterstützen. Sybille Möller, Vorsitzende des Bundesverbandes Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA) erklärt: "Wir haben kein Verständnis dafür, dass dieses Problem der Regierung zwar bekannt ist, aber die Lösung weiter verschleppt wird." Es passiere immer wieder, so Möller, dass Opfer nach falschen Umgangsentscheidungen jahrelang re-traumatisiert werden und nicht gesunden können. Dies habe oft auch Folgen für die Kinder.
Markus Witt von Väteraufbruch für Kinder e.V. spricht mit Blick auf die Untätigkeit der Regierung gar von demokratischer Arbeitsverweigerung. "Die Ausbildungs- und Wissensdefizite bei Familienrichtern sind enorm. Deshalb hängt es in Deutschland mehr vom Glück ab als vom Recht, wie in einem Umgangsstreit entschieden wird." Das sei eines Rechtsstaates unwürdig. Familien und Kinder würden daran kaputtgehen. [...]"
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/05/bundestag-debatte-qualifizierung-famlilienrichter.html
Heribert Prantl in der Videolokumne der SZ über säumige Väter
"[...] Von Unterlassungen muss man inzwischen wohl wirklich sprechen. Während in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts oft Krieg und Tod den Kindern den Vater nahmen, sind es inzwischen nur noch in Ausnahmefällen die äußeren Schicksalsschläge. Bis heute aber überdeckt die Stärke der anwesenden Frauen fast en passant die Schwäche der abwesenden Männer. Längst sind wir von der unfreiwillig vaterlosen Gesellschaft des 20. Jahrhunderts in die geschäftsmäßige Vaterlosigkeit der Gegenwart gerutscht. Äußerlich kommt sie scheinbar ohne großes Drama daher: Paare kommen zusammen, Paare trennen sich, die Kinder bleiben, und zwar meist bei der Mutter. [...] Doch wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen, materiell und emotional, dann handelt es sich fast immer um die Väter. In vielen Ländern ist das Phänomen der run-away dads bereits als gesellschaftliches Problem erkannt. [...]"
plusminus - "Unterhaltsvorschuss: Wie der Steuerzahler für fremde Kinder aufkommt", Sendung vom 20.03.2019
"[...] Kinder und deren Leben, Erleben und Leiden im Wechselmodell kommen in der öffentlichen Diskussion um das Wechselwohnen kaum zu Wort – das Modell wird fast ausschließlich im Hinblick auf Gerechtigkeitsbedürfnisse der Erwachsenen, auf finanzielle Überlegungen, Zwänge auf dem Arbeitsmarkt und Bindungsbedürfnisse der Erwachsenen diskutiert. Kinder haben sich dem unterzuordnen.
Die öffentliche Meinung über das Modell wird massiv von Väterrechtsverbänden dominiert.
Hinzu kommen gleichstellungspolitische Überlegungen, der damit verbundene unaufhaltsame Anstieg der frühkindlichen Fremdbetreuung und finanzielle Überlegungen in der Frauenpolitik (Gender Pay Gap, Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung und die Rentenkassen). Dies sind jedoch alles Überlegungen, die mit dem Erleben und der Gesundheit von Kindern NICHTS zu tun haben.
Ein Wechselmodell kann für Kinder eine Bereicherung sein, wenn sich Eltern vor der Trennung gleichwertig um die Kinder gekümmert haben, sich freiwillig für das Modell entscheiden und jederzeit dazu bereit sind, ihre eigenen Bedürfnisse zugunsten der Kinder zurück zu stellen. Damit das Modell nicht zu Lasten der Kinder geht, ist die Bereitschaft, das Modell gegebenenfalls zu beenden, sollten Kinder mit dem Wechselwohnen nicht klar kommen, unabdingbare Voraussetzung.
Leider mehren sich die Fälle, in denen Wechselmodelle im Familiengericht erzwungen oder Familien bei Mediationen unter Drohungen zu einem Wechselmodell genötigt werden. In diesen Fällen ist es kaum möglich, das Modell den Bedürfnissen der Kinder anzupassen. Die Kinder kommen in einen so großen Loyalitätskonflikt, dass sie, meist über Jahre hinweg, sich nicht trauen zu äußern, wenn sie diese Wohnform nicht aushalten können. Um den Waffenstillstand aufrecht zu erhalten, ordnen sich diese Kinder den Bedürfnissen der Erwachsenen nach Gerechtigkeit komplett unter und werden nicht selten davon schwer krank.
Viele Kinder haben durch ein Wechselmodell gesundheitliche oder seelische Schäden davongetragen.
Wirklich unabhängige und valide empirische Forschungen über diese Gruppe sind derzeit kaum verfügbar. Studien über das Wechselmodell folgen meist einem politischem Auftrag oder werden von Väterverbänden finanziert bzw. vermarktet. Deren Ergebnisse sprechen daher fast durchweg positiv über das Modell, die für die Kinder belastenden Seiten des Modells werden konsequent verschwiegen.
Die persönlichen Erfahrungen vieler Eltern, die ihre Kinder beim Wechselwohnen beobachten, stehen im Widerspruch zu diesen derzeitig verfügbaren Forschungen. [...]"
Quelle: netzwerk-muetterinitiativen.com - "Wechselmodell"
"[...] Das gemeinsame Sorgerecht und intensives gemeinsames Erziehen durch entsprechende Umgangsregelungen für getrennte Eltern funktioniert in vielen Trennungsfamilien sicher gut. In anderen Trennungsfamilien beeinträchtigen die rechtlichen Gegebenheiten die Lebensqualität von Müttern - und manchmal auch Vätern - sehr stark. Mütter kommen aus Beziehungen zu Gewalttätern nicht mehr heraus. Sie werden durch das Sorgerecht und moderne Umgangsvereinbarungen über viele Jahre zwangsvergemeinschaftet. Das beschädigt auch die Kinder statistisch nachweisbar.
In der familienrechtlichen Praxis geht der Trend dahin, das Kindeswohl den Elternrechten unterzuordnen und auf dem Altar der vermeintlichen Gleichstellung von Mann und Frau zu opfern. Das Kindeswohl wird immer häufiger mit dem Vaterrecht gleichgesetzt. Väterbedürfnisse werden dabei in Kindeswohl umgedeutet und häufig Umgangsregelungen herbeigerufen, die Kinder schwer beschädigen. Einige Länder sind in der familienrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau sehr viel "weiter" als Deutschland und haben das "Wechselmodell" als Regelfall des Umgangs rechtlich festgeschrieben. In Frankreich etwa sind deshalb bereits 27 % aller kinder-und jugendpsychiatrischen Behandlungen direkt durch das Wechselmodell hervorgerufen. Die Berufsverbände der Kinderpsychiater und Kinderpsychologen laufen dort Sturm gegen dieses Umgangsmodell.
Viele Mütter haben im Verlaufe von familienrechtlichen Streitigkeiten das Gefühl, dass die Rechte ihrer Kinder und auch ihre eigenen Rechte nicht gewahrt werden. Ihren Worten wird kein Glauben geschenkt. Sie können ihre Kinder auch vor gewalttätigen und missbrauchenden Vätern nicht mehr schützen! "Köln" als Synonym für männliche Täterschaft, die ignoriert, schöngeredet und nicht weiter verfolgt wird, ist überall. Auch im deutschen Familiengerichtswesen und den damit zusammenhängenden Institutionen sieht es nicht anders aus.
In seiner Ausgestaltung lädt das Familienrecht momentan zu Missbrauch und Instrumentalisierung ein. Ein ganzer Apparat von Institutionen mit starkem wirtschaftlichem Interesse wie beispielsweise Gutachter und Verfahrenspfleger(häufig von Väterorganisationen ausgebildet) sind in dieses System eingebunden.
Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass sich in erster Linie Mütter an uns wenden, die eine narzisstische Persönlichkeitsstörung des Kindsvaters vermuten. Diese arbeiten meist als Freiberufler, Selbstständige, Künstler, Geschäftsführer oder sind niveauvoll wirkende Hartz-IV-Empfänger. Sie wirken besonders freundlich, gewinnend, charmant, intelligent und vermitteln Verfahrensbeteiligten den Eindruck, sich aufrichtig um das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Die Mütter und Kinder aber erleben physische und psychische Gewalt, sexuellen Missbrauch, Kindesentfremdung, überbordende Kontrolle, Stalking, Rache, finanzielle Schädigungen. Diese Tatsachen lassen sich häufig nicht nachweisen oder werden von Verfahrensbeteiligten ignoriert, weil der Kindsvater "so sympathisch" erscheint. Leider lässt sich diese Störung meist nicht in einem gewöhnlichen Gutachten nachweisen. Auch viele Familienmitglieder der betroffenen Mütter durchschauen das Ausmaß des Schadens, den diese Väter anrichten, nicht. So bleibt in erster Linie die Facebook-Selbsthilfegruppe. Dort erleben viele Mütter zum ersten Mal, dass sie verstanden werden, dass sie kein Einzelfall sind. Deshalb haben wir unsere Link-Sammlung um verschiedene Facebook-Selbsthilfegruppen erweitert."
Quelle: netzwerk-muetterinitiativen.com - Text auf der Startseite, farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Meine Rede: Viele, wenn nicht alle dieser "Väter", dieser Männer, dieser (Ex-) Partner haben eine narzisstische, antisoziale Persönlichkeitsstörung.
Und Polizei, Staatsanwälte, Gutachter und Richter schonen und schützen aktiv diese Männer, diese Täter - sie tätigen psychisch-emotionale, häufig auch physische, auch sexuelle Gewalt gegen Frauen, auch gegen (ihre) Kinder.
ndr, Panorama 3 vom 17.04.2018 - "Jugendamt-Willkür um einen Jungen"
Ein Vater, der den Sohn der fürsorglichen Mutter gewaltsam entreißt, um ihn dann nach nur 6 Monaten im Heim abzugeben ... . Kindeswohl? Fürsorglichkeit? Liebe? Wieviele ähnliche Fälle gibt es?
"[...] Zudem garantiert Pillons Entwurf keinen Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt. Er möchte nämlich das Argument der sogenannten Eltern-Kind-Entfremdung (PAS – Parental Alienation Syndrome) einführen, ein „Syndrom“, das alle psychiatrischen Vereinigungen der Welt als inexistent ablehnen und das, kurzgefasst, die Aussagen eines Kindes, das ein Elternteil des Missbrauchs bezichtigt, als unzuverlässig einstuft, da sie fast immer auf Gehirnwäsche durch den anderen Elternteil zurückzuführen seien. Das führt im schlimmsten Fall dazu, dass missbrauchte Kinder gezwungen sind, weiterhin mit dem missbrauchenden Elternteil Umgang zu haben (oder gar mit ihm zusammenzuleben). Doch wer ist Simone Pillon? Ein glühender Katholik aus Brescia und Mitorganisator einiger „Family Days“. Auch er ist überzeugt von der Existenz eines Komplotts der „Gendertheorie“, das die traditionelle Familie zersetze, und vor allem ist er als Anwalt spezialisiert auf jene Mediation, die sein Gesetzentwurf verpflichtend einführen will: ein mächtiger Interessenkonflikt. [...]"
arte-Dokumentation "In nomine patris" - In dieser Dokumentation kommen Männer zu Wort - u.a. ein Soziologe (Martin Dufresne) und ein Kinderpsychiater (Jean-Yvves Hayez), Letztgenannte erläutern, dass und warum es den Männern der "Väter-/Männerbewegung", den Maskulisten also, um MACHT und Kontrolle sowie um Strafe für die Frauen (ihre Ex-Partnerinnen, die Kindesmütter), n i c h t um das Wohl der Kinder geht - auch nicht ihrer "eigenen". .
Wir sollten unmissverständlich benennen, worum es tatsächlich und grundsätzlich geht - sowohl solchen "Vätern" als auch Richtern sowie übrigens auch der (weiteren) Exekutive: Polizei, Staatsanwaltschaften, bspw. bei Strafanzeigen von Frauen (die mehrheitlich Opfer sind) gegen "ihre" Täter, die ihnen zumeist bekannt und gerade nicht fremd sind, oft sind es ihre Partner (siehe bei sexueller und häuslicher Gewalt):
Es geht diesen Männern um Macht, Kontrolle, nicht selten auch um Rache.
Es geht ihnen gerade n i c h t um das tatsächliche Kindeswohl (ihrer "eigenen" Kinder wohlgemerkt), um bedürfnisorienterten (!) Umgang mit dem je individuellen Kind.
Selbstredend äußern sie das nicht in dieser Weise, sondern sprechen manipulativ von "Kindern, die Väter brauchen" und vorgeblich "grundlos" oder aus niederen Beweggründen umgangsverweigernden Müttern.
Und diese Macht zu erhalten, helfen die Gerichte, Richter sowie auch Polizei und Staatsanwaltschaften - durch die Art und Weise ihrer Ermittlungstätigkeit und entsprechender Ermittlungsergebnisse. Das ist strukturelle Gewalt, symbolische Gewalt (siehe Pierre Bourdieu).
Mit einem Wort: Patriarchat.
Nach wie vor. Auch in Deutschland. Augenfällig.
Es gibt erfreulicherweise einige Männer, die die "Väterbewegung" als Maskulistenbewegung enttarnen und benennen, dass und warum es diesen Männern um Macht und Unterdrückung - nach wie vor - geht, siehe bspw. den in oben verlinkter arte-Dokumentation zu Wort kommenden Soziologen und den Kinderpsychiater ... .
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Autoritarismus, Faschismus, Rassismus, Macht, Konservatismus, Kindheit, Prägung, Erziehung, Männerphantasien - Sabeth schreibt
Ein autoritärer Charakter schlummere in jedem von uns, meint die Publizistin Sieglinde Geisel. Werde dieser erst durch populistische Parolen in großen Teilen der Bevölkerung geweckt, sehe es fü...
http://kallisti-dichtet-belichtet.over-blog.com/2021/08/autoritarismus-faschismus-rassismus-macht-konservatismus-kindheit-pragung-erziehung.html
Wechselmodell, Väterrechtler, Macht, Narzissmus, Justiz - Solchen "Vätern" geht es nachweislich nicht um das Kindeswohl. - Unerträglich, dass Gerichte, Justiz, solche Männer, "Väter", schützen - wie es so auch bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung üblich ist. #metoo, Patriarchat.
Ich frage mich, von wem wie eigentlich das viel zitierte Kindeswohl definiert wird - müsste nicht die generelle Grundlage (für Eltern sowieso, besonders aber auch also für Exekutivorgane wie Jugendämter, Familienrichter, Polizisten und auch Kindertageseinrichtungen) jeglicher Entscheidungen und Verhaltensweisen die Bedürfnisorientiertheit am jeweiligen, je individuellen Kind sein - also: tatsächlich bedürfnisorienterter Umgang seitens der Erwachsenen mit dem Kind/den Kindern?
Dann wäre zu klären, wer was unter "bedürfnisorientiert" versteht bzw. wenn dies als Begriff nicht etabliert ist (bedürfnisorientierter Umgang), warum das nicht der Fall ist und ob und wie es sich ändern ließe.
Wenn es missverständnisfrei geklärt und definiert (auch also entsprechend festgehalten, siehe Gesetze) wäre/würde, was mit bedürfnisorientiertem Umgang gemeint ist, so könnte es dann auch keine Streitigkeiten mehr darüber geben; es könnte also nicht ein Elternteil von sich behaupten, er gehe in dieser Weise mit dem Kind um, es wäre dann ja gewissermaßen "überprüfbar" bzw. widerlegbar - und dafür kommt es entscheidend auf eben die Verhaltensweisen und Befindlichkeiten des jeweiligen Kindes an.
In jedem Fall, in dem ein Elternteil oder beide n i c h t bedürfnisorientiert mit dem Kind umgeht (was sich täglich im Übrigen auf der Straße, in der Öffentlichkeit beobachten lässt: wieviele Eltern dies nicht tun, nicht können oder wollen), müsste dann je individuell angemessene Unterstützung zur Seite gestellt werden: niedrigschwellig, bürokratie- und kostenfrei, ohne Druck, Zwang, Paternalismus, stattdessen wiederum bedürfnisorientiert, bedarfsgerecht und auf vertrauensvoller Basis.
Es scheint vielen Eltern nicht nur an Basiswissen hinsichtlich dessen zu fehlen, was von einem Kind in welcher Entwicklungsphase überhaupt erwartet werden kann, sondern auch und vor allem an unabdingbar erforderlichem Einfühlungsvermögen bzw. Mitgefühl, Feinfühligkeit - d a s ist das Wichtigste (nicht diverse "Erziehungsratgeber").
Das betrifft aber wie gesagt beide Eltern"teile". Nur dann, wenn man sich an der Bedürfnisorientiertheit tatsächlich in der Praxis ausrichtete (Jugendämter, Familiengerichte ...), würden zahlreiche behördliche und gerichtliche Entscheidungen anders gefällt werden müssen.
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Fehlende Unabhängigkeit von Gutachtern, Interessenkonflikte, Gefälligkeits-, Tendenzgutachten. Offenbar die "Normalität", Status quo, nicht die Ausnahme. Mit katastrophalen Folgen.
Siehe als ein typisches Merkmal: das stets kompensatorische Streben nach Macht, Kontrolle, Unterwerfung solcher Menschen, mehrheitlich sind es Männer: narzisstisch, antisozial persönlichkeitsgestört.
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3sat.online - anders Internet Danke für diese wichtige Sendung (3sat scobel - "Psychische Gewalt"), in der viele Aspekte und Faktoren, Ursachen, Folgen, Zusammenhänge angesprochen wurden - in Bezug
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