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Sabeth schreibt - Lebenskunst für Laien

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Wie rechtskonservativ bis rechtsextrem durchsetzt ist die deutsche Polizei?

08. April 2018
 
Vielleicht kann mir jemand behilflich sein:

Ich habe versucht, die in Deutschland (in den letzten Jahren) getätigten links-, rechts- und "ausländerextremistischen" sowie terroristischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, zu vergleichen, sowohl des Ausmaßes als auch der Art nach. Es gelingt mir allerdings nicht so recht, siehe nachfolgend verlinkte Tabellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Meine Fragen, vielleicht kann hier jemand erklärend helfen:
 
1. Warum werden nur bei den linksextremistischen Taten die Formen (Arten) der Straftaten und zugehörige Zahlen im Einzelnen aufgeführt, dies nicht aber im Falle rechtsextremistischer und "ausländerextremistischer" sowie terroristischer Taten?
 
2. Kann es sein, dass insbesondere Gewalttaten in höherem Ausmaß von Rechtsextremisten getätigt werden und die Zahl dieser Gewalttaten bei "Ausländerextremismus" so vergleichsweise gering ist, dass die einzelnen Formen/Arten der Taten nicht explizit aufgeführt werden - oder wie sonst erklärt sich, warum nur bei linksextremistischen Taten eine solche Tabelle auf der Seite des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu finden ist?
 
In Bezug auf "islamistischen Terrorismus" - in Deutschland (!) verübte Straf-, Gewalttaten - konnte ich auf der Seite gar keine "Zahlen und Fakten" (eine Tabelle mit Art und Umfang von Straf- und insbesondere Gewalttaten) finden - warum nicht?
 
3. Was sich den Tabellen entnehmen lässt, ist, dass im Falle linksextremistischer Taten es sich überwiegend um Sachbeschädigung und "Landfriedensbruch" handelt, im Falle von Rechtsextremismus die Zahl der Gewalttaten - gegen Menschen - hingegen deutlich höher ist.
 
4. Leider ist nicht erläutert, was genau in welchen Fällen jeweils von wem als "Landfriedensbruch", "Widerstandsdelikt", "andere Straftaten" und Körperverletzung definiert wurde - bei Landfriedensbruch denke man bspw. an die Art der Interpretation/Auslegung des entsprechenden Gesetzes (§125 StGB) auf die Vorkommnisse bei Demonstrationen (bspw. G20), bei denen gerade auch solchen Demonstrationsteilnehmern Landfriedensbruch vorgeworfen wurde, die völlig gewaltfrei von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht hatten.
 
5. Wer definiert und interpretiert also, wann, unter welchen Bedingungen, Vorkommnissen welches Geschehen jeweils als Straftat gelten kann/darf und was aus welchen Gründen keine Straftat ist - die Polizei? - Auch und gerade als Ermittlungsbehörde, die die gesamte Ermittlungstätigkeit ungeprüft (!) durchführt und deren Ermittlungsergebnisse von Staatsanwaltschaften üblicherweise nur noch abgenickt/abgezeichnet werden, da die Staatsanwaltschaften selbst nicht ermitteln (können)?
 
Denn: Es gibt in Deutschland nach wie vor keine unabhängige Kontrolle der Polizei.

Wie kann dann aber gesichert sein, dass die Polizei tatsächlich sorgfältig ermittelt?
 
Wie kann sichergestellt sein, dass die Polizei nicht gegen bspw. Migranten und/oder politisch links Eingestellte härter vorgeht als gegen Rechtsextremisten? - Und das insbesondere vor dem bekannten Hintergrund des bestehenden institutionellen Rassismus sowie der Tatsache, dass einige Staatsdiener (Polizisten, Staatsanwälte, auch Richter) selbst/persönlich politisch (weit) rechts eingestellt sind, bspw. AfD-Anhänger, -Mitglieder und für die AfD kandidiert Habende?
Wie kann hier eine tatsächliche Unabhängigkeit und Neutralität von Staatsbediensteten wodurch genau sichergestellt, vor allem regelmäßig überprüft werden? - Wodurch, durch welche unabhängige Instanz?
 
6. Wenn es keine solche unabhängige Instanz (in Deutschland) gibt und keine regelmäßigen Kontrollen durchgeführt werden, wie kann dann die Neutralität von Polizei, Staatsanwälten und Richtern festgestellt und garantiert werden? Wodurch?
 
7. Wenn diese Neutralität nicht überprüft wird, nicht zweifelsfrei festgestellt werden, garantiert werden kann - wie verhält es sich dann mit der Rechtsstaatlichkeit?
 
8. Selbst wenn absolute Neutralität im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bestünde, beeinflusst die persönliche politische Einstellung, das Menschen- und Weltbild, überdies der jeweilige persönliche Charakter und die vorhandene oder nicht vorhandene Persönlichkeitsreife eines Polizisten, Staatsanwalts, Richters nicht dennoch zwangsläufig (!) dessen berufliche Tätigkeit, seine Einschätzungen, Beurteilungen, Entscheidungen? - Mit welchen Folgen für (vermeintliche oder tatsächliche) Straftäter?
 
9. Wenn wir vergleichsweise nur sehr geringe Straf-, vor allem Gewalttaten durch "Ausländerextremismus" und "islamistischen Terrorismus" zu verzeichnen haben, die meisten Gewaltdelikte in Deutschland tatsächlich von Rechtsextremisten getätigt werden, wie lässt sich dann womit rechtfertigen, dass - insbesondere rechts"konservative" - Regierungspolitiker (der GroKo, besonders der CDU/CSU) nach immer mehr Überwachung, Kontrolle, "Sicherheit", einem "starken Staat", also law and order rufen - wenn dafür augenfällig die entsprechende Grundlage, die dies vermeintlich erforderte, rechtfertigen könnte, vollständig fehlt - eben weil in Deutschland kaum terroristische Straftaten begangen werden, auch keine "islamistisch terroristisch" motivierten, sondern die meisten Gewalttaten von Rechtsextremisten getätigt werden, diese jedoch kaum verurteilt und noch weniger in die Schranken verwiesen, sondern von der Polizei häufig eher geschützt werden?
 
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"[...] Dem Verfassungsschutz zufolge gibt es in Deutschland ein "islamistisch-terroristisches" Spektrum, zu dem nach Angaben von Mitte November etwa tausend Menschen zählen. Darunter seien inzwischen etwa 420 sogenannte Gefährder, denen schwere politisch motivierte Gewalttaten grundsätzlich zugetraut werden. Dieser Personenkreis wird von den Sicherheitsbehörden beobachtet. Es handelt sich vor allem um junge Muslime, gebürtige wie Konvertiten. Die Gefahr durch islamistische Anschläge gilt aktuell als größte Bedrohung der Sicherheit in Deutschland.

Auf der anderen Seite aber verzeichnet das Bundesamt für Verfassungsschutz einen weitaus größeren Personenkreis von gewaltorientierten Rechtsexremisten. Nach Zahlen vom 31.12.2014 werden dieser Gruppe 10.500 Personen zugeordnet. Die Szene insgesamt umfasste im Jahr 2014 demnach doppelt so viele Mitglieder.

Mit der Zahl der Flüchtlinge in Deutschland ist auch die Menge der rassistisch motivierten Gewalttaten gewachsen. Laut dem Bundesinnenministerium starb 2015 mindestens ein Mensch durch fremdenfeindliche Gewalt. Allein bis Ende September wurden insgesamt fast 390 Gewalttaten registriert, bei denen es 300 Verletzte gab."
 
Quelle: deutschlandfunk.de - "Gewalt-StatistikMehr Rassisten als Islamisten", farbliche Hervorhebung (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
"[...] Es ist eine Unverschämtheit, dass Teile der Linken NRW vom Verfassungsschutz beobachtet werden, zum Beispiel die Jugendorganisation solid, oder die AKL, das sind Menschen, die sich kritisch mit dem Kapitalismus auseinandersetzen – als ob von ihnen eine Gefahr für unsere Demokratie ausgehen würde – während die AfD im Verfassungsschutzbericht nicht einmal erwähnt wird. Eine AfD, die den offenen Anschluss an Neonazis sucht, deren Töne immer rassistischer und extremer werden, die den geistigen Boden für Rechtsterrorismus legt. Eine AfD, in denen manche Verbände von einer NPD gar nicht mehr zu unterscheiden sind. Eine AfD voll mit Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit und Hass auf Muslime. Das ist gefährlich naiv, und das wird Menschenleben kosten.

Wenn irgendetwas gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen unser gemeinsames Wertesystem gerichtet ist, dann ist es diese AfD. Es wird aber höchste Zeit, damit aufzuhören, die Linke in NRW zu kriminalisieren. Der kalte Krieg ist vorbei.

Auch der Frauenverband Courage e.V. wird im Verfassungsschutzbericht wieder erwähnt, ohne dass auch nur ein einziger Grund dafür genannt wird. Als ob die Frauen mit der Kalaschnikov vor dem Landtag stehen würden. Das Innenministerum macht sich damit geradezu lächerlich: Die einzige Straftat, die Courage e.V. vorgeworfen wird, ist, sich gegen die Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht gewehrt zu haben.

Die Fallzahlen eines sogenannten „Linksextremismus“ werden hochgejazzt, indem man Leute auf Demonstrationen, die Sonnenbrillen oder Regenschirme bei sich tragen zu Kriminellen macht. Indem man Menschen, die nichts weiter tun als sich auf die Straße zu setzen, um einen Nazi-Aufmarsch damit aufzuhalten zu Straftätern erklärt. Indem man durch Pfeffersprayeinsatz der eigenen Kollegen verletzte Beamte zu Opfern von Demonstranten zählt. Befreit man die Fallzahlen des sogenannten „Linksextremismus“ um diese ganzen künstlichen Fälle, bleibt von einer Gefahr von Links nämlich einfach nichts mehr übrig, und das passt manchen offenbar nicht in den Kram.

Wenn hingegen Geflüchtetenheime brennen, wenn Hakenkreuze an die Ruinen gesprayt werden, ist kein rechtsradikaler Hintergrund erkennbar, erklärt uns die Polizei. Das sind dann alles nur liebe Nachbarjungs, die sich Sorgen gemacht haben. So wird der alltägliche Rechtsterrorismus verharmlost, und das wird noch Menschenleben kosten.
Die Behörden wirken an dieser Verharmlosung nach Rechts, an der Kriminalisierung nach Links massiv mit. [...]

Und dass der deutsche Nachrichtendienst bei der Abhörung der Menschen in unserem Land mitwirkt, hat immer noch keine Konsequenzen – außer, dass illegale Praktiken durch die große Koalition nachträglich legalisiert werden sollen.

Einen Verfassungsschutz, der hauptsächlich Screenshots von Nazi-Seiten aus Facebook ausdruckt und dann abheftet, der Zeitungartikel ausschneidet und in Ordner einklebt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der rechten Terrorismus mit sogenannten Vertrauensleuten direkt finanziert, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der sich demokratischer Kontrolle aktiv entzieht, der Gesetze nach seinem Gusto beugt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der bei der Ausspähung seiner Bürger durch „befreundete Geheimdienste“ mitwirkt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der eine jahrelange Mordserie entweder gar nicht erst bemerkt, oder sie möglicherweise sogar gewusst und gedeckt hat, den brauchen wir erst recht nicht, der muss weg! [...]

Es wird Zeit, Verfassungsschutz bundesweit aufzulösen. Und die Aufgaben, die in einer modernen Demokratie tatsächlich unerlässlich sind, auf eine neue Behörde zu übertragen, die von Grund auf einer demokratischen Kontrolle unterworfen ist."

 
Quelle: daniel-schwerd.de - "Verfassungsschutzbericht NRW: rechts verharmlosen, links kriminalisieren"
"[...] Die Polizei störte die Neonazis demnach nicht beim Begehen von Straftaten: So hatte das Spielen von indizierten Liedern für die Neonazis keine direkten Konsequenzen. Eine Band spielte etwa einen Song des verbotenen Albums "SA voran". Nachdem zwei Neonazi-Bands indizierte Lieder präsentierten und Bandmitglieder der Gruppe "Blutzeugen" von der Bühne aus "Sieg Heil" gerufen hatten, "wurde der Versammlungsleiter von der Polizei unmittelbar ermahnt", heißt es in der Antwort. Die Polizei hätte weitere Straftaten "unterbunden", behauptet die thüringische Landesregierung weiter. Tatsächlich wurden jedoch 14 weitere indizierte Lieder nach der "Ermahnung" gespielt, darunter auch strafrechtlich relevante. Die "Ermahnung" scheint den Neonazis nicht sonderlich imponiert zu haben.

Kritik an Polizei-Strategie
Für die Landtagsabgeordnete König-Preuss ist das passive Verhalten der Behörden unangemessen: "Die Gefahrenprognose war nicht ausreichend und deswegen auch die Vorbereitung der Polizei nicht angemessen, was die Beweissicherung betrifft", sagt König-Preuss. [...]"
 
Quelle: daserste.ndr.de/panorama - " `Abhitlern´: Polizei guckt zu"
"[...] In der Statistik sind Haftbefehle seit 2008 vermerkt. Damals waren am Jahresende lediglich zwei offen, sie betrafen auch nur zwei untergetauchte Rechtsextremisten. 2017 hingegen sind die Zahlen explodiert. 441 Haftbefehle gegen 340 Rechtsextreme sind allein von Januar bis September hinzugekommen.
 
„Der Berg der nicht vollstreckten Haftbefehle gegen Neonazis wird von Jahr zu Jahr höher“, moniert die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. „Ich erwarte vom Innenminister hier mehr Nachdruck bei der Verfolgung rechter Straftäter.“ Sie frage sich, „wie wäre die öffentliche Reaktion im Land, wenn es sich um Haftbefehle gegen Islamisten, teilweise aufgrund islamistischer Gewalt, handeln würde?
 
Unterdessen liegen auch die Zahlen zu rechter Kriminalität von Januar bis September vor. Die Polizei stellte 9426 Straftaten, darunter 498 Gewaltdelikte, fest. Bei den Attacken erlitten 302 Menschen Verletzungen. Dies geht aus den Antworten der Regierung auf monatliche Anfragen von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) und ihrer Fraktion hervor. Alle Zahlen werden noch steigen, da die Polizei erfahrungsgemäß viele Delikte nachmeldet. Pau liegen auch die Angaben zu antisemitischen Straftaten vor. Die Polizei registrierte in den drei Quartalen 522 Delikte von Judenhassern, darunter 16 Gewalttaten. Die meisten Delikte (479) begingen Rechte."
 
Quelle: tagesspiegel.de - "Gut 500 Neonazis leben im Untergrund", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau) habe ich vorgenommen.
 
Schont die Polizei rechte Straftäter?
 
Warum darf eine nachweislich rechtsextremistische, rassistische, anti-demokratische, sich auf die NS-Ideologie gründende Partei - die AfD - nicht nur und von gerade auch Polizisten wieder in ein deutsches Parlament gewählt werden, sondern dürfen Polizisten für eine solche/für diese Partei sogar kandidieren? Womit ist das zu rechtfertigen?
 
"[...] Mit dem Auffliegen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« 2011 wurde Timo H. von seiner eigenen Vergangenheit eingeholt: sein Ausflug in die Abgründe des rassistischen Ku-Klux-Klans. Dort schwärmten die Geheimbündler kurz nach der Jahrtausendwende von der Überlegenheit der weißen Rasse, tauchten in eine Wahnwelt ein, in der es keine »Rassenvermischung« gibt. Das große Vorbild war der KKK im Ursprungsland USA, wo die Rassisten wegen der Lynchmorde an Dunkelhäutigen berüchtigt waren. Offiziell geht es aber nur um die Treue zum Christentum.
 
Die Affäre Ku-Klux-Klan ist zwar Teil des NSU-Komplexes, birgt für sich alleine aber schon reichlich politischen Sprengstoff. Nicht nur weil Polizisten, die auf die Demokratie schworen, unter weißen Kutten mit spitzen Kapuzen mitmischten. Die Landesbehörden in Baden-Württemberg klärten weder den Skandal auf, noch sanktionierten sie die Akteure. Die betreffenden Beamten sind noch immer im Dienst. [...]
 
Doch was suchten Polizisten, die einen Treueeid auf die Verfassung der Bundesrepublik geschworen hatten, bei einer Rassistenvereinigung? [...]
 
Ziel war eine Sportsbar im Örtchen Gschlachtenbretzingen im Landkreis Schwäbisch Hall, vor der eine übergroße Deutschland-Flagge weht. Der Pächter ist auch heute noch ein bekennender Rassist, der NPD und AfD unterstützt. Die beiden Polizisten waren damals mit Steffen B. verabredet, der auch Achim Schmid mitbrachte. An diesem Abend wurde über vieles gesprochen, darunter auch über den Klan in Hall. »Er hat sich halt dafür interessiert, war halt Südstaatenfan«, erinnert sich Steffen B. vor dem NSU-Ausschuss. Sie tauschten Nummern aus, fortan kam es zu mehreren Treffen in Hall und Böblingen, zu denen Jörg W. später auch seinen Kollegen Timo H. mitbrachte. Die beiden waren zur damaligen Zeit eng befreundet.

Klar ist heute, dass es im Dezember 2001 zwei getrennte Aufnahmerituale für die beiden Beamten gab. Zuvor wurden sie mit verbundenen Augen durch den Wald zu Burgruinen bei Schwäbisch Hall geführt. Der Ablauf ist in einem Klan-internen Regelbuch strikt vorgegeben. Darin taucht unter anderem die folgende Formulierung auf: »Wir, der Orden der europäischen weißen Ritter des Ku-Klux-Klan, erkennen die Vorherrschaft der weißen Rasse in einer christlichen Nation an.« Die Beamten wurden demnach gefragt: »Seid ihr Weiße europäischer Abstammung und ohne jüdische Vorfahren?« Und sie mussten wiederholen: »Ich schwöre unserer heiligen Nation und der weißen Rasse die Treue.« Die Polizisten mussten die Mitgliedschaft zudem mit ihrem eigenen Blut besiegeln. Danach wurden sie mit einem Schwert zu Rittern des Klans geschlagen. [...]
 
 
16. November 2005: Das PP Stuttgart erklärt gegenüber dem Ministerium, dass das Disziplinarverfahren gegen Jörg W. wegen Zeitablaufs eingestellt und ihm eine Rüge ausgesprochen wurde, was keine Disziplinarstrafe darstellt. Die beiden Beamten dürfen weiter als Polizisten arbeiten.
 
Der Stuttgarter NSU-Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler vermutet, dass die Behörden bewusst die Zeit verstreichen ließen, damit ein reguläres Disziplinarverfahren aufgrund abgelaufener Fristen nicht mehr möglich war. [...]"
 
Pardon, aber das hier schiesst echt den Vogel ab:
Der KKK als fürsorgliche (sic!) Organisation, die, Zitat "christliche Ansätze" verfolgt; und wer deren Mitglied ist, ist selbstredend weder rassistisch noch rechtsextremistisch eingestellt, sondern ist bei dem tiefbraunen Verein mit den weißen Kutten bloß dabei, um - irgendwelche, keine rechten! - Leute/Freunde kennenzulernen, schließlich werde in diesem patriarchalischen Club auch viel, Zitat "über die Bibel gesprochen". Bingo. Und mit diesem unfasslichen, absurden Gequäke ist der Typ, ich wiederhole es nochmals: ein Polizist, tatsächlich - wen überrascht es (nicht)? - durchgekommen.
 
Aber nein, Deutschland ist kein Bisschen braun: in der Exekutive ... und nicht nur dort. Ich sach´ bloß nochmal NSU, Oury Jalloh, institutioneller Rassismus und das Hetzen gegen Linke, gegen die Antifa ... .
 
"[...] Timo H. ließ über den Deutschen Beamtenbund – seine juristische Vertretung – am 9. September 2004 erklären, dass er sich darüber im klaren gewesen sei, dass es sich beim KKK um eine Organisation gehandelt hat, »die sich nahe an der Verfassungswidrigkeit bewegt(e)«. H. betonte ausdrücklich »dass er weder antisemitisch, noch fremdenfeindlich oder rassistisch war oder ist oder sonst in irgendeiner Form Ziele verfolgt, die mit unserer Verfassung nicht im Einklang stehen«.
 
Auch sei während der »wenigen Treffen«, an denen H. teilnahm, »primär über Freundschaft, Bruderschaft und gegenseitige Fürsorge gesprochen« worden. Es möge »im nachhinein etwas naiv klingen«, aber für H. habe von Anfang an im Mittelpunkt gestanden, »neue Leute kennenzulernen und evtl. neue Freundschaften schließen zu können. Da die beteiligten Personen bei den Treffen sehr zuvorkommend und nett miteinander umgegangen sind, und auch viel über die Bibel und das Christentum gesprochen worden ist, unterstellte unser Mitglied der Organisation primär christliche Ansätze«, heißt es im Schreiben des Beamtenbundes an die Bereitschaftspolizei weiter. [...]"
 
Als Beweggründe nennt der Anwalt, dass es für seinen Mandanten wie eine »nette Runde« wirkte, dass er dort »nette Frauen kennenlernen könnte«. Außerdem habe der KKK »auch etwas Geheimes, Mystisches an sich. Er stellte für unseren Mandanten eine Art Kirchenersatz dar (…) Die Bibelauslegung war für unseren Mandanten spannend, da sie so ganz anders war, als die Auslegung durch die christlichen Kirchen.«

Unbeachtet ließ der Anwalt allerdings, dass W. im Vorfeld des Klan-Eintritts ausdrücklich erklärt hatte, Mitglied werden zu wollen, und dass er vor und nach seiner Klan-Zeit keine Berührungspunkte mit dem Christentum hatte, wie Jörg W. 2015 als Zeuge im Stuttgarter Untersuchungsausschuss zugab. [...]"

Das ist schon grotesk, das geht auf keine Kuhhaut mehr.
Es ist unerträglich, wie diese Typen sich herauswinden d ü r f e n:

"[...] Das Flugblatt des Schwäbisch Haller KKK, auf dem ein dunkelhäutiger Mann mit einer hellhäutigen Frau und der Aufschrift »Rassenvermischung – nein, danke!« abgedruckt ist, soll W. zwar gesehen haben, er habe damit aber »überhaupt nichts anfangen« können. Auf der damaligen Homepage des Klans, gespickt mit rassistischen Äußerungen, hätten W. »vor allem die Fotos interessiert. Alles andere hat er, so äußerte er sich in unserem Besprechungstermin, wenn überhaupt gelesen, nicht verstanden«, so der Anwalt weiter. Zudem habe der Klan-Chef Schmid die »rechtsradikalen und rassistischen Inhalte der Internetseite verharmlost bzw. relativiert«. Dort stand laut Protokoll des Verfassungsschutzes unter anderem: »Wenn du eine weiße, patriotische, ehrliche Person mit gesunder Moral und gesundem Charakter bist, wenn du daran glaubst, dass die Reinhaltung der Rassen das Beste für alle Rassen der Erde ist, wenn du mit unserem Glauben übereinstimmst, dann kannst du Mitglied werden.« Der Anwalt von W. erklärt hierzu: »Unser Mandant stand nie auf rechtsextremem oder rechtsradikalem oder rassistischem Boden, was dadurch bewiesen wird, dass er viele ausländische Freunde hat und mit Ryan Davis lediglich Gespräche und Diskussionen führte, die ihm erklären sollten, wie die Bibel auszulegen ist.«

Der einstige Sicherheitschef des Klans, Steffen B., widersprach bei seiner Vernehmung vor dem NSU-Untersuchungsausschuss den, wie er meint, »Schutzbehauptungen« von Jörg W. Zum Beispiel habe man im Klan nicht wirklich Frauen kennenlernen können. »So viele Frauen hatten wir jetzt ja gar nicht (...). Und die beiden Frauen waren vergeben.« Der Ausschussvorsitzende Drexler konfrontierte B. auch mit der Frage nach dem Vorwissen der Beamten: »Der Achim Schmid hat ja mal im Interview (...) gesagt, die beiden – gemeint waren die beiden Polizeibeamten – seien nicht doof genug gewesen zu erkennen, dass der KKK eine rassistische Vereinigung sei (...). Das hat jeder bemerken können. Oder war das nicht so?« B.: »Also ich wusste schon vorher, was das ist.« Steffen B. verortet den Beamten W. »ein wenig rechts der Mitte«. Rechte Tendenzen seien vorhanden gewesen. Timo H., der zweite Klan-Beamte, ging aber noch weiter und sagte den Ermittlern über Jörg W.: »Er hatte ein Problem mit Schwarzen. Er äußerte sich auch ausländerfeindlich. Dass er ein Problem mit Ausländern hatte, das wissen auch andere Kollegen aus unserer damaligen Einheit.« [...]"
 
Quelle der zitierten Passagen: jungewelt.de - "Beamte mit Kapuze", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Ich wiederhole meine Frage:

Haben wir ein braunes Problem in der deutschen Exekutive - bei Polizei, Staatsanwaltschaften, aber auch Richtern und ohnehin nachweislich in der Bundeswehr.
Kein Fragezeichen. -> Institutioneller Rassismus ... .
 
"[...] Es war nicht das erste Mal, dass aus der Wohnung über ihm laute Nazi-Musik dröhnte. Helmut Sackers wollte keinen faschistischen Gesang um sich haben, nicht das Horst-Wessel-Lied hören, aber die Strophen der Nazi-Parteihymne schallten unüberhörbar durch den Plattenbau in Halberstadt. Am Abend des 29. April 2000 rief Helmut Sackers die Polizei und drohte dem Neonazi Andreas S. mit einer Anzeige, sollte er noch einmal gezwungen werden, diese Musik zu hören. Einige Stunde später lag der Frührentner tot auf einer Treppenstufe in dem Plattenbau. Andreas S. hatte mit einem Messer vier Mal auf den 60-Jährigen eingestochen.
 
Obwohl Andreas S. offensichtlich ein Neo-Nazi war, obwohl Helmut Sackers Zivilcourage zeigte, als er gegen die rechte Musik einschritt und obwohl sein Tod in Medien und Politik hohe Wellen schlug: Sackers ist nach offiziellen Angaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeskriminalamtes kein Opfer rechter Gewalt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie fragwürdig die Zählmethodik der Behörden ist. Bis heute, auch 25 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen, als Hunderte Verblendete und Rechtsextreme ein Flüchtlingswohnheim in Mecklenburg-Vorpommern belagerten, mit Molotowcocktails bewarfen und den Tod der Bewohner in Kauf nahmen. Der Politik warf man 1992 vor, rechte Gewalt und Rechtsextremismus nicht ernst zu nehmen. Ein Vorwurf, den einige Organisationen beim Blick auf die staatliche Erfassung von rechtsextremer Gewalt auch heute noch formulieren.
 
75 Menschen sind laut der aktuellen Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) seit der Wende 1990 durch rechte Gewalt im vereinigten Deutschland zu Tode kommen. Einige Inititiativen wie etwa die Amadeu Antonio Stiftung kommen hingegen auf weitaus höhere Zahlen. Die Erhebung der Amadeu Antonio Stiftung, die sich auf Opfer-Chroniken von Journalisten, Forschungsinstituten und zivilgesellschaftlichen Organisationen stützt, zählt mindestens 178 Todesfälle seit dem Wendejahr. Darunter ist auch der Tod Helmut Sackers. "Wir wollen mit unserer Zählung ein Gegengewicht zu den staatlichen Statistiken sein, weil rechtsextreme Gewalt viel präsenter ist als es die Behörden vermitteln", sagt Maximilian Kirstein von der Amadeu Antonio Stiftung. Seiner Aussage zufolge verzerren und verharmlosen die offiziellen Zahlen die Häufigkeit rechtsextremer Angriffe in Deutschland. [...]
 
Bei der Erfassung der Delikte gebe es aber nach wie vor ein "Wahrnehmungsproblem" bei den Kriminalämtern und der Polizei - und "kein Interesse", die Fälle richtig einzuordnen, so Porath.
Dabei ist rechtsextreme Gewalt auch ein Vierteljahrhundert nach den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen ein Problem in Deutschland. Das belegen die Zahlen des BKA. Laut den staatlichen Daten haben in den vergangenen beiden Jahren rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten stark zugenommen. Im Vergleich zu den vergangenen 15 Jahren war 2016 das Jahr mit den meisten rassistisch motivierten Delikten. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: sueddeutsche.de - "Tote, die nicht zählen", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
"[...] Dass sich die DPolG und die GdP einen zum Teil rabiaten Kampf um Mitglieder liefern, ist nicht neu. Die Vorfälle rund um die Antifa-Veranstaltungen zeigen aber, dass die DPolG immer stärker dazu bereit scheint, sich Kampagnen rechter AkteurInnen und Blogs anzuschließen. Während die GdP mit rund 175.000 Mitgliedern im DGB organisiert ist und tendenziell sozialdemokratische Positionen in Bezug auf die Politikfelder der Inneren Sicherheit vertritt, gehört die DPolG mit etwa 94.000 Mitgliedern zum Deutschen Beamtenbund und vertritt Positionen aus dem politischen Mitte-Rechts-Spektrum. Sie teilt mit der GdP die Forderung nach einer drastischen Erhöhung der Stellen im Polizeiapparat und lehnt demokratische Kontrollinstrumente wie eine Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen ab. Gegenüber der GdP unterscheidet sich die DPolG durch radikalere innenpolitische Positionen, wie beispielsweise die Ausrüstung der Polizei mit Gummigeschossen oder die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Minderjährige. Wesentlich unterscheiden sich die beiden Gewerkschaften bezüglich ihrer öffentlichen Rhetorik, wobei die DPolG Positionen aus dem rechten Spektrum zunehmend im politischen Mainstream platziert.
 
Diskursknotenpunkt zwischen Konservativen und Rechten
Vor allem der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt ist prominenter Wortführer dieser politischen Diskursverschiebung. Seit 2007 steht der Duisburger Polizist, der gleichzeitig CDU- und CSU-Mitglied ist, der Gewerkschaft vor.
 
Schon kurz nach seiner Wahl zum DPolG-Vorsitzenden bezeichnete er die KlägerInnen gegen das BKA-Gesetz abfällig als »Karlsruhe-Touristen«. Das Gesetz wurde später vor dem Bundesverfassungsgericht in großen Teilen als verfassungswidrig eingestuft und der Begriff landete 2008 auf der Liste der Unwörter des Jahres – die Jury attestierte ihm ein »bedenkliches Verständnis der Grundrechte.« Auch weitere öffentliche Positionierungen Wendts werden aus anderen Teilen des Polizeiapparates kritisiert. Als er im Zuge der großen Fluchtbewegungen von 2015 einen Zaun zwischen Österreich und Deutschland forderte, lehnte der GdP-Vorsitzende Jörg Radek diesen Vorschlag ab und sprach von einem »gefährlichen Spiel mit dem Feuer«, das die »Krawallstimmung der Rechten« noch anheize.
 
Wer Wendt vor diesem Hintergrund nur als einen üblichen Vertreter einer Law&Order-Politik begreift, verkennt seine politische Rolle in der Öffentlichkeit. Eine nähere Auseinandersetzung mit seiner Rhetorik zeigt, dass er zunehmend Begriffe und den Sprachjargon neu-rechter AkteurInnen übernimmt und im Gegenzug von deren AnhängerInnen breit rezipiert wird. Schon früh war der DPolG-Vorsitzende ein gern gesehener Interviewpartner neu-rechter Organe wie zum Beispiel der Wochenzeitung »Junge Freiheit«, die regelmäßig über seine öffentlichen Interventionen berichtet. Im Gespräch mit dem extrem rechten und verschwörungsideologischen »Compact«-Magazin sprach Wendt 2015 davon, dass die »Machokultur« und die damit einhergehende Abwertung von Frauen durch junge Muslime, »fast zu den genetischen Grundbausteinen dieser Kultur« gehöre. Eine Parallele in der Argumentation der »Neuen Rechten«: Diese arbeitet seit Jahren daran, den Begriff »Rasse« durch »Kultur« zu ersetzen, um dadurch ihrem ethnopluralistischen Projekt zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz zu verhelfen. Wendt gelang es, sich durch das Wort »fast« nicht zu einer eindeutigen Beurteilung des Islams hinreißen zu lassen und dennoch als Vertreter einer großen Polizeigewerkschaft zugleich den neurechten Diskurs zu bestärken, indem er Biologie, Religionszugehörigkeit und Kultur in einen Zusammenhang rückte. Schon Theodor W. Adorno sagte in Bezug auf solche Diskursverschiebungen: »Das vornehme Wort Kultur tritt anstelle des verpönten Ausdrucks Rasse, bleibt aber ein bloßes Deckbild für den brutalen Herrschaftsanspruch.«
 
Organisationen wie »PRO ASYL« und AsylrechtsanwältInnen bezeichnete der DPolG-Vorsitzende wiederholt medienwirksam mit den abfälligen Begriffen »Abschiebeverhinderungsindustrie« oder auch »Asylindustrie«. Letzterer wird seit mehreren Jahren durch rechte AkteurInnen in Europa benutzt, um humanitären Organisationen ein ökonomisches Interesse an Fluchtmigration zu unterstellen. Schon 2007 äußerte sich Heinz-Christian Strache von der extrem rechten »Freiheitlichen Partei Österreichs« (FPÖ) in der damaligen Bleiberechtsdebatte: »Solange eine gutmenschlich verblendete Asylindustrie bestens von den ins Land geholten Scheinasylanten lebt und politische Entscheidungsträger durch realitätsferne Medienkampagnen vor sich hertreibt, wird es auch nur Schein-Lösungen geben.« Auch im extrem rechten deutschen »Kopp-Verlag« ist der Begriff ein wichtiger Bezugspunkt. Der mittlerweile verstorbene Journalist Udo Ulfkotte veröffentlichte 2015 einen Bestseller mit dem Titel »Die Asyl-Industrie – Wie Politiker, Journalisten und Sozialverbände von der Flüchtlingswelle profitieren«. Indem Wendt den Begriff in einem Interview mit dem Fernsehsender »N24« verwendete, normalisierte er ihn vor einem breiten Publikum. Allgemein fällt auf, dass er sich in den vergangenen drei Jahren als lautstarker Kämpfer gegen eine humane Flüchtlingspolitik zu profilieren versucht. [...]
 
In seinen Vorträgen kommt Wendt oft auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu sprechen, zum Beispiel im Rahmen seines Vortrags »Einwanderung aus Sicht der Polizei«, den er im Februar 2017 bei der »Konrad-Adenauer-Stiftung« in Mainz gehalten hatte. Er sagte, die Menschen akzeptierten nicht länger, dass für den Platz eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings mehr Geld zur Verfügung stehe als für die Bildung oder die Pflege. Der Vergleich ähnelt typischen und dem Gegenstand keinesfalls gerecht werdenden Aufrechnungen, wie sie in rechten Kreisen oft vorgebracht werden. Doch Wendt setzte noch nach, indem er auch das in den Einrichtungen angebotene Freizeitprogramm für die Jugendlichen skandalisierte. So sagte er: »Kampfsport, immer ganz wichtig bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die kommen ja als ungeübte Straßenschläger, die müssen wir zu perfekten Totschlägern ausbilden.« Nicht nur verleumdet er in diesem Zitat eine klar abgrenzbare Gruppe, die der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, er verschiebt zugleich den rechten Diskurs über die Gewalt junger Flüchtlinge in das Forum einer konservativen Stiftung. Der Vortrag wurde auf Youtube durch etliche rechte Accounts hochgeladen, nachdem das Video auf der Seite der »Konrad-Adenauer-Stiftung« nicht mehr aufzufinden war.
 
Diese Beispiele zeigen, dass die Äußerungen des DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt in der Öffentlichkeit als Scharnier zwischen konservativen und rechten Milieus fungieren. Er integriert rechte Diskurse in den politischen Mainstream und sorgt für ihre zunehmende Akzeptanz. Die DPolG befeuert damit öffentliche Diskurse gegen MigrantInnen, die oft nicht mit ihrer polizeigewerkschaftlichen Funktion im Zusammenhang stehen.
 
Rechte Tendenzen sind in der DPolG keine Einzelfälle
Es wäre aber falsch, rechte Tendenzen in der DPolG nur an ihrem Vorsitzenden festzumachen. Ende 2009 erschien in der thüringischen Mitgliederzeitung der DPolG ein Kommentar des Autors Heiko Timmer, in dem er der NPD-Forderung nach härteren Strafen beipflichtete und sogar aus einer Wahlkampfzeitung der NPD zitierte. Nach lautstarker öffentlicher Kritik trat der Autor aus der DPolG aus und verteidigte seine Einlassungen. Im Februar 2012 verteilte die DPolG in Bayern einen Kalender, der rassistische Karikaturen zeigte, darunter einen schwarzen Menschen, der bei seiner Festnahme sagt »…was heiß‘ hie‘ Ve’dunklungsgefah‘…?«!. Als der Kalender in vielen Medien scharf kritisiert wurde, stellte sich Rainer Wendt schützend vor seine KollegInnen: »Bei mir im Büro hängt er und da bleibt er auch hängen«. Erst vier Monate zuvor war die Mordserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Die ergebnislosen Ermittlungen wurden unter anderem als Ausdruck eines institutionellen Rassismus der Polizei bewertet, den die DPolG bis heute vehement bestreitet und zugleich die Arbeit von Gremien wie dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags kritisiert.
 
Dazu kommen personelle Kontinuitäten zwischen rechten Parteien und der DPolG: So kandidierte der heutige Berliner DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf 1990 für die Partei »Die Republikaner«. [...]
 
Einladungen der »Alternative für Deutschland« (AfD) akzeptierte die DPolG sehr schnell, nachdem sich die Partei in den Parlamenten etabliert hatte. Bereits innerhalb der ersten Legislaturperiode, in der die AfD in den sächsischen Landtag eingezogen war, besuchte Wendt mit der sächsischen DPolG-Vorsitzenden Cathleen Martin die AfD-Fraktion. Die AfD veröffentlichte ein gemeinsames Foto mit den SpitzenfunktionärInnen der Gewerkschaft auf ihrer Homepage. Presse-Statements von Rainer Wendt und der DPolG werden zudem eifrig von AfD-Accounts und durch die »Identitäre Bewegung« geteilt und positiv kommentiert. Schon 2016 twitterte der Bochumer Polizeiforscher Thomas Feltes anlässlich der Veröffentlichung von Rainer Wendts Buch »Deutschland in Gefahr«: »Wendt macht den Sarrazin, und die DPolG wird zur AfD. Mein Gott, wo sind wir gelandet.« Tatsächlich muss die DPolG nicht zu einem gewerkschaftlichen Arm der AfD werden. Viel beunruhigender ist es, dass sie als Gewerkschaft aus dem politischen Mitte-Rechts-Spektrum dazu beiträgt, rechten Positionen im politischen Mainstream eine große Akzeptanz zu verleihen. [...]"
 
Quelle: der-rechte-rand.de - "DPolG - Die blaue Gewerkschaft?", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
"[...] Es erscheint daher auf den ersten Blick absurd, wenn die Baden-Württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney sagt, den „tiefen Staat“ gebe es in Deutschland auch. Sie bezog die Aussage auf die Rolle deutscher Behörden im Komplex um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Der Fraktionsvorsitzende der baden-württembergischen CDU, Peter Hauk, warf ihr daraufhin vor, sie erschüttere absichtlich das Vertrauen von Einwanderern in den deutschen Staat. Nach massiver Kritik entschuldigte sich die Ministerin für den Vergleich. Doch der konservative Reflex demonstrativer Empörung ist voreilig und unangemessen.
 
In Anbetracht der vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) den Parlamentariern des NSU-Untersuchungsausschusses vorenthaltenen Akte über Uwe Mundlos, stellt sich die Frage, ob das Bild vom „tiefen Staat“ nicht doch geeignet ist, anhaltende Missstände im Land treffend zu beschreiben und zu erklären. Ein Sabotage-Akt überholt den anderen. Der MAD-Chef ist gerade erst aus dem Ausschuss abmarschiert, da erfahren die Abgeordneten, dass ihnen das Berliner Landeskriminalamt offenbar einen Aktenvermerk vorenthalten hat, der bereits im Jahr 2002 Hinweise auf den Aufenthaltsort des Terror-Trios enthalten haben soll. Die Behörden versuchen, eigene Fehler zu vertuschen und fragwürdige Praktiken wie die Zusammenarbeit mit Nazi-V-Leuten zu retten. Eine demokratische Farce.
 
Staatliche Kollaboration mit Nazis ohne Konsequenzen
Die Abgeordneten werden von deutschen Sicherheitsbehörden weiterhin hinters Licht geführt. Der Verfassungsschutz des Bundes hat Akten vernichtet, auch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hat Akten über Rechtsextremismus vernichtet. Aktenvernichtung, die zeitnah auf Anfragen oder das Auffliegen der „Terror-Zelle“ erfolgt, lässt nur den Schluss zu, dass gezielt vertuscht werden soll, was so dringend der Aufklärung bedarf. Angesichts immer neuer Alleingänge, Vertuschungen und Verhöhnungen des Deutschen Bundestages gerät fast schon in Vergessenheit, dass der Thüringer Verfassungsschutz mit V-Mann-Geldern maßgeblich den Aufbau des Thüringer Heimatschutzes finanziert hat, der brutale Überfälle auf Andersdenkende steuerte und in dem Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt zu Terroristen heran wuchsen. Die Ungeheuerlichkeit dieser Kollaboration hatte bislang weder für die Behörde noch für deren befremdlich selbstherrlichen Ex-Chef Helmut Roewer Konsequenzen.
 
Die bisherige Aufarbeitung des NSU-Komplexes läuft unter dem Label „Behördenversagen“. Die betroffenen Institutionen stellen die persönliche Schuld einzelner heraus, aber das Vorenthalten von Informationen, die gezielte Vernichtung relevanter Akten, das Schreddern, Mauern und Vertuschen sowie die unheilvolle Praxis, Nazis für Informationen mit Geld zu sponsern, werfen die Frage nach dem System und dem Motiv dahinter auf. Gestellt wird diese Frage jedoch verblüffend selten, sie geht in der Gier nach neuen Sensationsgeschichten verloren. Die Monstrosität der NSU-Mordserie verleitet dazu, nicht nur die Taten der Terroristen als isoliertes, singuläres Phänomen misszuverstehen, sondern auch die Fehler und Versäumnisse der zuständigen Sicherheitsbehörden.
 
Seite 2: Das System hinter dem Versagen
Wenn offen erörtert wird, ob es in Deutschland einen „tiefen Staat“ gibt, soll damit nicht die Verschwörung und Verbrüderung staatlicher Institutionen mit Neonazis behauptet werden. Hingegen lassen sich beunruhigende Indizien dafür finden, dass in Teilen der Polizei, Justiz und Politik eine unausgesprochene Übereinkunft darüber herrscht, Rechtsextremismus zu vertuschen und zu verharmlosen. Eine Art Staatsräson, in der das Image als saubere Demokratie Primat des Handelns ist. Oliver Decker ist Co-Autor viel beachteter Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung zu rechtsextremen Einstellungen. Er konstatiert einen anhaltenden gesellschaftlichen Verdrängungs-Mechanismus: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Es findet eine Verleugnung der Tatsachen statt, beseelt von dem Wunsch, dass die Realität sich diesem anpasst. (…) Auf dem rechten Auge wurde und wird ganz bewusst eine Klappe getragen – und wir laufen Gefahr, dass diese Erkenntnis ohne Konsequenzen bleibt.“
 
Das System hinter dem „Versagen“
Diese Zustandsbeschreibung ist keine haltlose Unterstellung, kein unbelegtes Pauschalurteil über staatliche Stellen, auch keine Gesinnungszuschreibung an deren Repräsentanten, die auf Kumpanei oder klammheimliche Sympathie mit Neonazis herausläuft. Mit solchen Verschwörungstheorien müsste sich die Gesellschaft nur ernsthaft befassen, wenn konkrete Fälle einen Verdacht begründeten. Die Fakten aber sprechen dafür, dass wir es gleichwohl nicht mit einem singulären, auf den NSU begrenzten Versagen Einzelner zu tun haben, sondern dass sich auf unterschiedlichen Ebenen, von der kleinen Kommune bis zu den Verfassungsschutzämtern, von der Polizei bis zu den Gerichten, Mechanismen als festes Handlungsmuster ausgeprägt haben, die dabei sind, die Fundamente unserer Verfassung zu untergraben. Es geht dabei um den ignorierten rechten Hintergrund von Tötungsdelikten, um geschönte Zahlen rechter Straftaten, um ritualisierte rechte Gewalt, die von der Polizei weder unterbunden noch als solche geahndet wird. Die einzelnen Versäumnisse mögen isoliert betrachtet als Petitessen erscheinen, aber sie folgen stets dem gleichen Muster. Dazu braucht es keine Verschwörung und keinen Masterplan. Es reicht eine Berufsroutine und eine Öffentlichkeit, die fragwürdige Urteile, Statistiken, Pressemitteilungen oder die unverschämte Missachtung von Parlamentariern nicht mehr skandalisiert, sondern als gegeben hinnimmt.
Ein deutscher Gerichtssaal, Landgericht Leipzig, nach Auffliegen des Nazi-Terrors wohlgemerkt. Fünf junge Männer sind angeklagt, den Obdachlosen André K. zu Tode getreten zu haben. Sie zerfetzten mit Tritten sein Gesicht, brachen ihm die Rippen, übergossen ihn mit Bier, ließen ihn so schwer verletzt liegen, dass er an seinen Verletzungen verstarb. Obwohl sie ihn heimtückisch und wehrlos mit einem Tritt aus dem Schlaf rissen, ist nicht Mord, nur Totschlag angeklagt. In dem Prozess wurden abstruse Motive für ihre Tat diskutiert. Es ging um Schulden, die der Obdachlose angeblich bei einem der mutmaßlichen Täter gemacht hatte. Ganz so, als sei es üblich, einem Obdachlosen Geld zu leihen. Im Laufe der Verhandlung zerbröselte diese Version, nach und nach räumten Angeklagte ein, das mit den Schulden sei nur ein Vorwand gewesen. Auch der mutmaßliche Haupttäter hat klar gestellt, das Opfer habe keine Schulden bei ihm gehabt.
 
Eine Zeugin erinnert sich, dass einer der Angeklagten geäußert habe, man werde André K. suchen, allein deshalb, weil er obdachlos war. Ein Hinweis auf sozialdarwinistischen Menschenhass als Tatmotiv. Der Obdachlose als Asozialer, als Abschaum, den man fertig machen kann. Es gibt zahlreiche Referenzfälle, bei denen dem rechtsextremen Weltbild entspringender Menschenhass das Motiv war, einen Obdachlosen zu töten. Bei keiner anderen Opfergruppe wird das rechte Tatmotiv so häufig ausgeblendet wie bei Obdachlosen. Gerichte behandeln vergleichbare Fälle immer wieder wie unerklärliche Einzelfälle. Ebenfalls in Leipzig wurde im Jahr 2008 der Obdachlose Karl-Heinz Teichmann ermordet. Ein 18-Jähriger weckte den Schlafenden auf einer Parkbank, schlug ihn brutal zusammen und ließ ihn blutüberströmt liegen, kam zurück und gab ihm den Rest. Der Täter hatte am Abend zuvor an einer Mahnwache der rechtsextremen „Freien Kräfte Leipzig“ teilgenommen. Das Gericht ignorierte das. Obwohl selbst der Verteidiger in einem Interview den rechten Hintergrund einräumte, hieß es im Urteil: „Aus seiner schlechten Laune heraus störte ihn der Anblick des schlafenden Mannes, dessen Schlafplatz er willkürlich als unpassend bewertete.“ Selbst ein absurd konstruiertes Motiv ist manchem Richter noch lieber als rechten Menschenhass anzuerkennen.
 
Seite 3: Was nicht ermittelt wird, kann nicht verurteilt werden
Jetzt also André K. Ein neuer Fall, die gleiche Staatsanwaltschaft. Nach der Tat veröffentlichte die Antifa zwei Fotos des mutmaßlichen Haupttäters: Sie zeigen Ronny S. zusammen mit NPD-Aktivisten am Rande einer Demo. Und sie zeigen ihn sitzend unter einer Reichskriegsflagge. In der Akte der Staatsanwaltschaft fehlten diese Fotos jedoch. Die Ermittler waren dem Hinweis auf ein mögliches rechtes Tatmotiv nicht nachgegangen. Der Chefermittler argumentierte im Zeugenstand, schließlich seien während der Tat ja keine Parolen gerufen worden. Als sei nur von einer rechten Tat auszugehen, wenn ein Schläger seine Tritte mit „Sieg heil“-Rufen unterlegt.
 
Die Nebenklage, die das Opfer vertritt, stellte den Antrag, die Fotos während der Verhandlung als Beweismittel zuzulassen. Auch wollte sie klären, ob Tätowierungen eines Angeklagten Hinweise auf ein derart gefestigtes nationalsozialistisches Weltbild liefern können, dass dieses als handlungsleitend anzuerkennen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch kein Interesse, der Spur nachzugehen und unterstützte den Antrag nicht. Das Gericht lehnte den Beweisantrag mit der Begründung ab, etwaige Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung seien irrelevant. Und das, obwohl sowohl Ankläger als auch das Gericht bei dem Motiv nach etlichen Verhandlungstagen vollständig im Dunklen tappen.
 
Was nicht ermittelt wird, kann nicht verurteilt werden
Möglicherweise käme nach eingehender Prüfung der Nazi-Spur heraus, dass ein Täter zwar Nazi ist, das aber bei der Tat keine Rolle spielte. Doch dazu müsste man die Indizien überhaupt erst zur Kenntnis nehmen und prüfen. So schwebt das Verfahren in einem Zustand gewollter Ahnungslosigkeit: Ein plausibles Motiv gibt es nicht, aber man ist sich ganz sicher, dass es sozialdarwinistischer Hass auf Obdachlose auf keinen Fall sein kann. Was nicht ermittelt wird, kann aber auch nicht verurteilt werden.
Formaljuristisch ist der Fortgang des Verfahrens nicht zu beanstanden. Es werden Anträge gestellt, sie werden positiv beschieden oder abgelehnt. Die Täter werden wohl verurteilt werden. Der Grund aber, warum André K. auf bestialische Weise zu Tode getreten wurde, wird wohl nicht festgestellt werden. Konnte die Hauptverhandlung nicht abschließend aufklären, heißt es in solchen Fällen. Die Amadeu Antonio Stiftung wird ihn möglicherweise als verleugnetes Opfer rechter Gewalt in ihre Statistik aufnehmen. Das wars. Beim nächsten erschlagenen Obdachlosen wird die nächste Staatsanwaltschaft wieder ratlos sein. Ohne ersichtlichen Grund, wird es heißen, traten sie auf ihn ein.
 
Ein anderer Fall, ein anderer Haarriss nur. Im Mai informierte der Vorsitzende des sächsischen Vereins „Soziale und politische Bildungsvereinigung Limbach-Oberfrohna“ darüber, dass Neonazis wieder mal nachts mit Steinen und Flaschen das Vereinsheim angegriffen hätten. Seit Jahren werden die jungen Leute, die sich gegen Neonazis engagieren, Opfer rechter Gewalt. Ein Neonazi zündete ihr Domizil an. Die Nazis im Ort nennen sich Nationaler Widerstand oder Nationale Sozialisten, schmieren Hakenkreuze und Parolen. Die Stadtführung verurteilte linke und rechte Straftaten, obwohl es laut Polizeistatistik lange Zeit gar keine linken Gewalttaten gab.
 
Über den Angriff im Mai veröffentlichte die zuständige Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge keine Pressemitteilung. Sehr wohl aber ausführliche Berichte über Bagatell-Unfälle mit Blechschäden. Auf Nachfrage rechtfertigte sich ein Polizeisprecher, es habe nichts auf eine rechte Tat hingedeutet. Zwar sei ein Fenster mit einem Stein eingeworfen worden, aber nicht bei einem Vereinsmitglied, sondern bei einem unbeteiligten Anwohner. Auch sei ja nicht „Sieg heil“ oder „Heil Hitler“ gerufen worden. Auf Nachfrage räumte der Sprecher allerdings ein, dass die Angreifer laut Anzeige gerufen hatten: „Zecken, kommt raus.“
 
Seite 4: Das unheilvolle Eigenleben staatlicher Behörden
Das Vereinsheim ist schon dutzendfach auf die gleiche Weise von Neonazis angegriffen worden. Längst ersetzen Bretterverschläge die zerstörten Fensterscheiben im Erdgeschoss. Nicht nur, dass die Polizei auch nach Jahren offenbar nicht in der Lage ist, die ritualisierte rechte Gewalt zu verhindern, sie täuscht die Öffentlichkeit auch weiterhin, indem sie nicht korrekt über Vorkommnisse wie das im Mai informiert. Das zerstörte Fenster behandelt sie als Sachbeschädigung. Ein weiterer Fall, der in der offiziellen Statistik rechts motivierter Straftaten fehlen wird. Das Revier im Ort ist unterbesetzt, zwischenzeitlich sollte es sogar verlegt werden. Das erklärt, warum die Polizei oft zu spät kommt, aber es erklärt nicht, warum rechte Gewalt verleugnet wird. Undenkbar, dass ein Angriff auf eine Taxizentrale ähnlich lax verfolgt wird wie permanente Gewalt gegen junge Leute mit bunten Haarsträhnen.
 
Das unheilvolle Eigenleben staatlicher Behörden
Mit Versagen sind diese Vorgänge unzutreffend beschrieben, weil damit die absichtsvolle, routinemäßige Systematik verloren geht. In jedem Fall bleiben diese Praktiken folgenlos, weil sie von den Medien nicht skandalisiert werden. Die Lokalzeitungen verbreiten staatstragend die Darstellungen der Polizei, anstatt offenkundige Widersprüche anzuprangern. Das ist bei den Verschweigern, Aktenvernichtern- und Vorenthaltern von Verfassungsschutz und MAD anders. Alles, was direkt mit der „Terrorzelle“ zu tun hat, ist für die Medien Skandal genug, um darüber zu berichten. Was fehlt, ist auch hier die Systemfrage. Die Bundestagsabgeordneten Pau (Die Linke) und Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) haben sich massiv darüber beklagt, vom MAD trotz mehrfacher Nachfrage irregeführt und getäuscht worden zu sein.
 
Der demokratiegefährdende Skandal ist, dass sich Verfassungsschützer und Geheimdienstler über die gewählten Parlamentarier erheben, dass sie selbst entscheiden, worüber sie informieren und was sie besser verschweigen. Diese Willkür offenbart einen eklatanten Mangel an demokratischer Loyalität, zugleich auch einen derart eklatanten Mangel an Kontrolle, dass als Konsequenz sowohl die Aufgabenbereiche, als auch die Struktur und vor allem die parlamentarische Kontrolle der beteiligten Behörden in Bund und Ländern überprüft und korrigiert werden müssten. Verfassungsschützer werden von uns bezahlt, sie haben ohne Wenn und Aber den Parlamentariern zu dienen.
 
So weit die Theorie. In der Praxis sieht es ganz anders aus. Die Verfassungsschutzämter führen ein Eigenleben. Was genau sie mit welchen Methoden machen, wissen oft nicht mal die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommissionen (PKK). Vernichtung und Horten relevanter Akten sind Akte der Selbstermächtigung, die keine Demokratie dulden darf und die nicht mit Bauernopfern erledigt sein dürften. Das Primat der Parlamente muss hergestellt werden. Nichts spricht dafür, dass dies im Zuge des NSU-Komplexes geschieht. Die Architektur unserer Institutionen, die Geheimniskrämerei, Willkür und Alleingänge befördert, bleibt unangetastet.
 
Was aber ist das Motiv, wenn Verfassungsschützer, Innenminister, Staatsanwälte, Richter, Bürgermeister oder Polizisten in Bezug auf den Rechtsextremismus nicht das machen, wofür sie von uns bezahlt werden, sondern eigene Maßstäbe anlegen? Wer nicht an eine Verschwörungstheorie glaubt, muss differenziert antworten. Unbestritten gibt es ein politisches Interesse, das Problem Rechtsextremismus kleiner erscheinen zu lassen als es ist. Kein Bundesland wünscht sich einen Anstieg der rechten Straftat-Fallzahlen. Gut dokumentiert ist der Fall der Staatsschützer aus Sachsen-Anhalt, die kalt gestellt wurden, weil sie rechte Straftaten konsequent verfolgten und so einen Anstieg der Fallzahlen provozierten. Plötzlich war Sachsen-Anhalt in der Statistik ganz vorn, Politiker fürchteten den Ruf als braune Hochburg. Nicht die braunen Zustände sollten verändert werden, nur die Statistik.
 
Seite 5: Stille Übereinkunft zur Verharmlosung
In diesem Fall ist die politische Einflussnahme erwiesen. Öffentlich wurde der Skandal nur, weil sich die mutigen Polizisten der Presse anvertraut hatten. Sie bezahlten für ihren Mut einen hohen Preis. Sie wurden strafversetzt. Man darf also annehmen, dass vergleichbare politische Einflussnahme zumeist unbemerkt bleibt. Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Ob es bei mutmaßlich rechten Tötungsdelikten direkte Anweisungen aus Ministerien gibt, was wie angeklagt werden soll, kann nur vermutet werden. Aussagen etwa des sächsischen Innenministers in einem Mordfall an einem jungen Iraker belegen jedoch, dass bei spektakulären Fällen durchaus offensiv eine politische Deutungshoheit angestrebt wird, die ein Staatsanwalt nur schwer ignorieren kann. Auch Polizisten wissen, dass sie sich mit der Einordnung einer Straftat in den Bereich der politischen Kriminalität viel Ärger machen können. Lästige Reporterfragen gehören dazu, aber auch Rechtfertigungsdruck gegenüber Vorgesetzten.
 
Stille Übereinkunft zur Verharmlosung
Studien belegen, dass rechtsextreme Einstellungen kein Randphänomen sind. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit findet sich zunehmend auch bei den Eliten. Ausländerfeindlichkeit, Rassismus oder die Abwertung von Obdachlosen sind demnach auch unter Juristen und Polizisten verbreitet. Immer wieder berichten Opfer rechter Gewalt von rassistischen Äußerungen von Polizisten oder wie sie selbst zu Tätern gemacht werden. So blauäugig es wäre, zu unterstellen, in den Behörden sei man immun, so unbegründet ist die Unterstellung flächendeckenden Sympathisantentums mit dem Neo-Nationalsozialismus.
 
Der Reflex, auf rechte Gewalt oder organisierte rechte Strukturen mit Verleugnung zu reagieren, ist gleichwohl weit verbreitet. Die Sorge um den guten Ruf der eigenen Stadt oder des heimischen Vereins verbindet sich mit der Sehnsucht nach Ruhe, die nicht den rechten Verursacher von Gewalt und Hetze ins Visier nimmt, sondern denjenigen als Ruhestörer und Nestbeschmutzer brandmarkt, der sie kritisiert oder öffentlich macht. Diese Art der Problembewältigung durch Umdeutung durchzieht alle relevanten gesellschaftlichen Bereiche: Schulen, Vereine, Kommunen, Gerichte. Es gibt eine Übereinkunft, eine Art ungeschriebene Staatsräson. Die besagt, Rechtsextremismus nicht zu hoch zu hängen, bloß nicht aufzubauschen, keine schlafenden linken Hunde oder Reporter zu wecken. [...]
 
Schluss mit blindem Vertrauen
Das ändert nichts an ihrem unausgesprochenen common sense, an einem speziellen modus operandi in Sachen Rechtsextremismus, der Dienstvorschriften und dem Geist des Grundgesetzes widerspricht. In Polizei, Justiz und Politik wird nicht flächendeckend danach gehandelt, aber doch so systematisch, dass sich jede Einzelfall-Hypothese verbietet. In diesem Sinne kann man von einem „tiefen Staat“ sprechen: Als einem System, das unterhalb der geltenden Vorschriften und Gesetze ein Eigenleben führt. Man kann das ganz unspektakulär Tradition und Routine nennen. Entscheidend ist nicht das Label, sondern wie wir mit dem Wissen um diese gravierenden, anhaltenden Verfehlungen unserer Institutionen und ihrer Repräsentanten umgehen.
 
Es geht also nicht darum, die große Verschwörung aufzudecken. Es geht darum, dass vor dem Gesetz alle gleich sein müssen und dass bei Straftaten das tatsächliche Tatmotiv festgestellt, geahndet und veröffentlicht wird. Es geht um korrekte Statistiken und eine wahrhaftige Beschreibung der Zustände im Land. Es geht nicht darum, gegen Neonazis in besonderer Weise vorzugehen, sondern im Gegenteil darum, für sie keine Ausnahmen zu machen. Es geht darum, dass die, die wir bezahlen, das machen, wofür wir sie bezahlen. Es geht mit den Vorgängen rund um den NSU los, darf damit aber nicht aufhören. Es geht schließlich nicht darum, gegen eine diffuse Atmosphäre im Land vorzugehen, sondern gegen systematisches, sehr konkretes Fehlverhalten. Die Zeit blinden Vertrauens muss vorbei sein. Institutionen, die ihre Aufgabe nicht erfüllen oder sich demokratischer Kontrolle entziehen, gehören umgebaut oder abgeschafft. Wer aus Unwissen Fehler macht, muss geschult werden. Wer absichtsvoll handelt, muss weg. So wie es ist, darf es nicht bleiben."
 
Quelle: cicero.de - "In den Tiefen des Staates"
"[...] Der 21-Jährige hatte sich in der Nacht zum 19. Februar 2016 in seiner Zelle erhängt, nachdem er mit 1,65 Gramm Marihuana auf St. Pauli festgenommen und einen Monat eingesperrt worden war. Eine so geringe Menge gilt normalerweise als Eigenbedarf. Bei Diabi aber ging der Haftrichter wegen seiner Fluchtgeschichte und weil er bereits vorher mit Marihuana erwischt worden war, von Fluchtgefahr aus.
 
Für die AktivistInnen zeigt sich hier der Rassismus der Justiz: Fluchtgefahr besteht nach Einschätzung der Behörden, wenn die beschuldigte Person Familie oder andere Verbindungen ins Ausland hat – bei Geflüchteten ist das naturgemäß der Fall. Auch der Hamburger Strafverteidiger Benjamin Tachau hatte gegenüber der taz kritisiert, dass die Haftbegründung der Fluchtgefahr exzessiv auf Ausländer angewendet werde. Zudem drohten Geflüchteten zum Teil hohe Strafen, wenn sie mit einer geringen Menge Drogen erwischt würden. Da sie meistens keine Arbeitserlaubnis hätten, ginge die Staatsanwaltschaft auch bei geringen Mengen von gewerbsmäßigem Handel aus.
 
Laut der AnwohnerInnenini­tiative Balduintreppe, die sich mit Racial Profiling auf St. Pauli beschäftigt, ist das „Feindbild Dealer“ ein grundlegendes Problem in der Debatte um Drogenkriminalität auf St. Pauli. Man müsse sich verdeutlichen, worum es eigentlich gehe, sagte deren Sprecher Hermann W.: „Für die Menschen, die auf der Straße Marihuana verkaufen, geht es um Arbeit und Geld.“ Auch für die Polizei und die Justiz könne es nicht wirklich um Drogen gehen, denn jedem müsse klar sein, dass die Verfolgung der Kleindealer dem Drogenhandel nichts anhaben könne.
Das bestätigen die Zahlen, die aus regelmäßigen Senatsanfragen der Linkspartei hervorgehen: Vom 1. bis zum 30. November 2016 führte die Task Force Drogen allein auf St. Pauli 40 Schwerpunkteinsätze durch. Gegen dreizehn Personen wurden Haftbefehle ausgesprochen. Die Menge der beschlagnahmten Drogen ist offenbar so gering, dass die Polizei sie nicht einmal dokumentiert.
 
Für die AktivistInnen ist klar, dass es bei der Repression gegen die mutmaßlichen Kleindealer nicht um die Bekämpfung der Drogenkriminalität geht, sondern um Rassismus. Die rassistische Struktur der Gesellschaft und ihrer Institutionen habe letztlich zum Tod Diabis geführt, der in einer Reihe stehe mit Laya Condé, Achidi John, Oury Jalloh und anderen schwarzen Menschen, die in den letzten Jahren in Polizeigewahrsam starben. „Sie sind Opfer einer verfehlten Drogenpolitik, die auf der Stelle tritt und über Leichen geht“, sagte der Initiativen-Sprecher.
 
Die Debatte über rassistische Polizeigewalt war hochgekocht, nachdem ein Polizist Anfang Februar in St. Georg einen Ghanaer angeschossen hatte. Die Polizei sprach von Notwehr, der Abgeordnete der Linksfraktion Martin Dolzer bezweifelte das und berief sich auf Augenzeugen, die den Vorfall als „rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch“ einstuften. Der Polizeipräsident Ralf Martin Meyer zeigte Dolzer daraufhin wegen übler Nachrede an. [...]"
 
Quelle: taz.de - "In der Zelle erhängt"
"[...] Jaja Diabi ist das Opfer einer rassistischen Flüchtlingspolitik und der Repression gegen afrikanische Kleindealer auf St. Pauli, die vom rot-grünen Senat betrieben und zunehmend verschärft wird. In den bürgerlichen Medien der Stadt fand sein Tod keinen Niederschlag. Dort beschäftigt man sich lieber damit, sich für einen überbezahlten Profikicker namens Jerome Boateng in die Bresche zu werfen. Jaja Diabi stand auf der falschen Seite, er hatte versucht, sich als Kleindealer ein paar Euros zu verdienen. Damit war er vogelfrei.
 
Das Partyvolk, das jedes Wochenende in die Läden auf der Reeperbahn und an der Großen Freiheit strömt, möchte seine Drogen schnell und günstig serviert bekommen. Nachfrage und Angebot, so heißt das doch in der Marktwirtschaft. Also ist nördlich der Hafenstraße, die Balduintreppe herauf, an der Bernhard-Nocht-Straße, Hamburger Berg und umliegenden Straßen ein Markt für Drogen entstanden. Die Verkäufer sind in der Regel afrikanische Asylbewerber.
 
Schon seit Monaten ist die Jagd auf sie eröffnet. Die Polizei hat dafür extra eine „Task Force“ gegründet, das neoliberale Kampfblatt „Die Welt“ sprach von einer „schlagkräftigen Truppe“, die „Hamburger Morgenpost“ jubelte „Hamburg greift gegen Dealer durch“. Was das bedeutet: Schwarze werden von zivilen Beamten bis auf Privatgrundstücke und in Wohnungen verfolgt, brutal zu Boden gebracht, gefesselt und wie Vieh in bereit gestellte Mannschaftswagen verfrachtet.
 
Es gibt Zweifel daran, dass Jaja Diabi Selbstmord begangen hat. Aber letztlich kommt es darauf nicht an. Er ist das Opfer eines in dieser Gesellschaft um sich greifenden Rassismus. Er steht in einer Reihe mit Oury Jalloh, der im Polizeigewahrsam in Dessau unter ungeklärten Umständen ums Leben kam, mit Laye-Alama Condé und Achidi John, die in Bremen und Hamburg mit der Foltermethode Brechmitteleinflößung umgebracht wurden. Die Sündenböcke in diesem Land haben eine schwarze Hautfarbe.
 
Poltitisch verantwortlich für Diabis Tod ist der Erste Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), der im Grunde auch schon Achidi John auf dem Gewissen hat – der 19 Jahre alte Nigerianer starb am 12. Dezember 2001, nachdem ihm einige Tage zuvor im Institut für Rechtsmedizin von Klaus Püschel gewaltsam Brechmittel eingeflößt worden waren. Den Einsatz von Brechmitteln hatte nicht lange zuvor Olaf Scholz in seiner damaligen Funktion als Innensenator eingeführt – einzig und allein um die Law-and-order-Kompetenz der Sozis zu beweisen und einem vor der Tür stehenden Schill das Wasser abzugraben.
 
In dem Blog deadbylaw.blackblogs.org der Anwohner_innen Initiative Balduintreppe kann man mehr erfahren über Jaja Diabi, die Lage auf St. Pauli und die Demo am Sonnabend. Dort wird in einem sehr aufschlussreichen Text darauf hingewiesen, dass es einen entscheidenden Unterschied macht, wo man herkommt. Wörtlich heißt es:
 
„Wenn deine Eltern ein Häuschen in Blankenese besitzen, du auf das Marion Dönhoff Gymnasium (Schule im Nobelvorort Blankenese, d. Red.) gehst und mit drei Tütchen Gras am Samstag Abend von der Polizei kontrolliert wirst, bekommen deine Eltern einen Anruf – das ist möglicherweise unangenehm… Wenn deine Eltern kleine Leute aus Banjul (Hauptstadt von Gambia, d. Red.) sind, du keinen Pass, sondern eine Duldung in der Tasche hast, wirst du die 1,65 Gramm Cannabis nicht dabei haben, um später in einen Club zu ziehen, wo der Eintritt soviel kostet, wie du am Tag verdienst. Die Beamten werden es gezielt auf dich abgesehen haben und dich mit mehreren jagen.“
 
Und weiter: „Sie werden dich wahrscheinlich hart zu Fall bringen, dich in einen bereitstehenden Mannschaftswagen zerren und auf die Davidwache bringen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie dir bereits dein Geld, dein Handy und das Gras abgenommen. Du wirst niemanden anrufen, denn du willst deiner Familie und Deinen Freunden keine Scherereien machen, die sie bekämen, weil du ihre Kontaktdaten durch den Anruf preis gibst. Keiner wird dich besuchen, kein Anwalt um deine Freilassung ringen – aber du wirst am nächsten Tag ja auch nicht im Unterricht fehlen oder am Frühstückstisch.“ [...]"
 
Quelle: buchholzblog.wordpress.com - "Hamburgs Drogenpolitik geht über Leichen - Der Fall von Jaja Diabi"
Wieviele Opfer von Polizei-, Exekutiv- und Justizgewalt gibt es eigentlich?

Widerfährt ihnen je - und wenn: auf welche Weise? - Recht, Entschädigung, Wiedergutmachung, sofern sie noch am Leben sind? - Wann?
 
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"Wer sich in Niedersachsen gegen Rechtsextremismus engagiert, gerät offenbar schnell ins Visier von Sicherheitsbehörden - selbst wenn er dabei hauptberuflich für angesehene Institutionen wie den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) arbeitet. Am eigenen Leibe erfahren musste das IG-Metall-Sekretär Lennard Aldag aus Lüneburg. [...]
 
Dass die Staatsschutzabteilung der Polizei Lüneburg überhaupt Daten über den Gewerkschafter gesammelt hat, hat unter anderem mit dessen Einsatz gegen Rechtsextremismus zu tun [...]
 
Genaue Angaben wie sein Geburtsdatum, seine Adresse und auch seine Mobilfunknummer gehörten zum "Servicepaket" der Polizei Lüneburg an den Verfassungsschutz. [...]
 
Erst als er im Jahre 2015 von seinem Recht auf Auskunft Gebrauch machte und beim Verfassungsschutz nachfragte, kamen die Dinge ans Tageslicht. Erst jetzt, Jahre später, hat Aldag vor Gericht Genugtuung erfahren: Die Polizeibehörde, so das Verwaltungsgericht, habe für diesen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Versammlungsrecht keinerlei Rechtsgrundlage gehabt. [...]
 
Der Fall mag juristisch nun zu den Akten gelegt werden können - politisch ist die Angelegenheit für Gewerkschafter Aldag noch lange nicht vom Tisch: "Es gab offenbar ein politisches Interesse daran, Daten über mich zu speichern." Er wirft unter anderem der Polizeibehörde vor, antifaschistisches Engagement zu diskreditieren. Auch in der Ausübung seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit sieht er sich behindert. Da sieht auch sein Rechtsanwalt Sven Adam so: Die Polizei überschreite schlicht ihre Kompetenz, wenn sie Daten über die Anmeldung gewerkschaftlicher Kundgebungen und Demonstrationen sammle. Das sei ein Verstoß auch gegen gewerkschaftliche Grundrechte."
 
Quelle: ndr.de - " `Rechtswidrige Praxis´: Gericht rüffelt Polizei", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Augenfällig aktiver Täterschutz durch die Polizei, wenn es sich um rechtsextreme Täter handelt.
 
Warum lässt "man" (Politik) den rechten Schulterschluss (AfD, IB, Pegida, NPD, "Neue Rechte" um Götz Kubitschek, "Konservative Revolution" als deren ideologisches Fundament), die rechte Demagogie und Spaltung zu und diffamiert Linke als Extremisten, Terroristen?
 
"[...] Unseren Mandanten ist unerklärlich, wie ein Mensch dazu kommt, zu versuchen, ihre Wohnung in die Luft zu sprengen – zumal sie keinerlei persönlichen Kontakt oder Konflikt hatten. Wenn einem bewusst ist, dass es reines Glück war, dass man mit dem Leben davonkam, wird man das schwer wieder los. Mein Mandant hat die brennende Lunte der Sprengvorrichtung gesehen, die Bewohner konnten aus dem Raum flüchten. Wäre das nicht passiert, wären wir Hackfleisch, sagen sie.
 
Was erhofft sich Ihr Mandant von dem Prozess?
Einerseits Aufklärung darüber, wie es dazu kam. Da sind wir ein gutes Stück vorangekommen, insbesondere beim Zusammenspiel von gesellschaftlichem Rechtsruck über die Vernetzung der Angeklagten zu anderen Nazi-Kameradschaften bis hin zum Versagen der Dresdner Staatsanwaltschaft. [...]
 
Wenn man aber hinter die Fassade schaut, sieht man, dass NPD-Politiker da mitgemischt haben. Das macht deutlich, dass hinter diesem bundesweiten Nein-zum-Heim-Demo-Trend schon eine politische Agenda steckte.
 
Hat das die späteren Angeklagten beeinflusst?
Ja, sie waren zum Teil bei den Protesten. Die Stimmung im Ort war da schon sehr feindselig gegenüber den Geflüchteten, die ja noch nicht einmal eingezogen waren. Meiner Einschätzung nach bildete sich bei den Angeklagten schon ein Gefühl, dass der Protest breit von der Bevölkerung getragen wird, auch als der immer aggressiver wurde. [...]
 
Es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung. Wir haben Zeugen vor Gericht gehört, vor deren Tür das Auto eines Nachbarn in die Luft gesprengt wurde. Die sagten schlicht: „Was will der eigentlich? Wer Wind sät, wird Sturm ernten.“ Selbst dann, als Geflüchtetenunterkünfte mit Sprengsätzen attackiert wurden, wo jeder wissen müsste, da stehen jetzt Menschenleben auf dem Spiel, war das so. [...]
 
Es wurden auch Verbindungen zwischen Polizei und Angeklagten bekannt.
Ja, in einer Vernehmung hat ein Angeklagter ausgesagt, dass er Kontakt zu Polizeibeamten hatte, die ihm Informationen gaben. [...]
 
Insgesamt drei Polizisten gerieten in Verdacht, den Angeklagten Tipps gegeben zu haben.
Die Verfahren wurden alle eingestellt. Akteneinsicht bekommen wir als Nebenklage nicht.
 
Welche weiteren Probleme sehen Sie?
Es gab auch Ermittlungsfehler bei Durchsuchungen. Ein Beamter hat eine Hakenkreuzfahne bei einem der Angeklagten gefunden, die ist zwar fotografiert aber nicht beschlagnahmt worden, weil sie nicht als tatrelevant galt – so lief das auch mit Neonazi-Musik und Aufklebern. Man braucht natürlich Ermittler, die so etwas erkennen, die nicht eine CD von „Gigi und den braunen Stadtmusikanten“ liegen lassen, weil das kein Böller ist.
 
Geht es um mangelndes Wissen über die rechte Szene und ihre Codes oder um Verharmlosung?
Es ist beides. Einige Beamte wissen wenig darüber, wie die rechte Szene funktioniert. Da gibt es auch Verharmlosungstendenzen. [...]
 
Grundsätzlich sollte sich die Sicht der Polizei auf fremdenfeindliche Taten verändern. Wenn das Ziel ein Heim ist, muss man davon ausgehen – und so auch ermitteln. Das andere Problem ist ein gesellschaftliches. Es gibt gesellschaftliche Voraussetzungen für solche Taten. Das löst man nicht durch Polizei, sondern dadurch, dass man der Verrohung entgegentritt. Man müsste erkennen, dass Parteien wie die AfD das vorantreiben und salonfähig machen, dagegen müssten sich alle demokratischen Parteien wehren. Das passiert aber nicht. [...]
 
Die Angeklagten entspringen alle der Mittelschicht, bürgerliches Elternhaus, Ausbildung, Arbeitsplatz, nicht bildungsfern. Sie zeigen die Tendenz, sich selbst zu überhöhen. Das spricht ja auch aus den Taten: Die sind ja davon getragen, dass sie glauben, ein Anrecht zu haben, dass es hierzulande so läuft, wie sie es möchten. Dazu kommt die Vorstellung, man sei eine Elite, die dazu berufen ist, das deutsche Volk zu verteidigen und einen herbeifabulierten Krieg anzufangen. Das ist relativ typisch für diese Täter.
 
Was lässt sich daraus über Radikalisierung lernen?
Wie enorm sie sich beschleunigt hat, wenn man das etwa mit den NSU-Tätern vergleicht. Das wofür manche, die wir heute als Rechtsterroristen kennen, Jahre gebraucht haben, findet jetzt in wenigen Monaten statt – von der Politisierung, etwa durch Demonstrationen, zu einem Mordversuch. Die Verbindungen zu anderen militanten rechten Strukturen gehen sehr viel schneller, dazu tragen auch die vielen Demos – von Pegida bis AfD und NPD – und Rechtsrock-Konzerte bei. Das schafft Vernetzung. Diese Veranstaltungen müssen viel genauer beobachtet werden."
 
Quelle: fr.de - "Rechter Terror in Freital - `Die Stimmung im Ort war sehr feindselig´", farbliche Hervorhebungen (in Dunkelblau) habe ich vorgenommen.
10. Mai 2018
 
"[...] Vor 25 Jahren überfielen bewaffnete Neonazis in Magdeburg eine Geburtstagsparty von Punks. Die verständigte Polizei griff nicht ein. Einer der angegriffenen Gäste verstarb in Folge des Überfalls. Von den 30 Angreifern, die ermittelt werden konnten, wurde nur einer verurteilt – zu vier Jahren Haft. [...]
 
Knapp 60 Neonazis stürmen die Elbterrassen, verschaffen sich Zutritt. Mit Eisenstangen und Baseballschlägern schlagen sie auf die 30 Punks ein. Überall liegen Schwerverletzte, blutüberströmt. Eine halbe Stunde dauert der Angriff. Torsten Lamprecht, Anfang 20, überlebt ihn nicht. Er stirbt zwei Tage später an einer schweren Kopfverletzung. [...]
 
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der im späteren Prozess die verletzten Punks und die Familie von Torsten Lamprecht vertritt:
 
"Also, es hätte leicht auch noch ein, zwei mehr Tote geben können, und es belegte halt für uns, wie zielgerichtet die Angreifer aus Neonazi- und aus Skin-Kreisen damals vorgegangen sind. Also man hat nicht etwa in Brusthöhe oder auf die Beine gezielt, sondern man hat ganz bewusst Leute erschlagen wollen."
 
Was heute unvorstellbar klingt, war Anfang der Neunziger in den neuen Ländern trauriger Alltag: Der Sturm auf die Elbterrassen geschah unter den Augen der Polizei, die die ganze Zeit in der Nähe war und zuschaute. Und keine Verstärkung anforderte. [...]
 
Die Polizei in ganz Ostdeutschland war nicht in der Lage, zu sehen, welches Gewaltpotenzial sich in der rechten Szene zusammengebraut hatte. Oder wollten sie es nicht sehen? Diejenigen im Polizeiapparat, die davor warnten, wurden ruhiggestellt, sagt David Begrich, der heute in der Magdeburger "Arbeitsstelle Rechtsextremismus" des Netzwerks für Demokratie und Weltoffenheit arbeitet.
 
"Weil, diese rechtsextreme Bewegung, die da sehr schnell nach 1990 mit großer Gewalt sich Gehör verschaffte, eine Erfahrung gemacht hat. Nämlich die Erfahrung gemacht hat, dass die Gewalt, die sie ausübt, keine Sanktionen erfährt. Dann ist das ja sozusagen eine geheime Botschaft an die Generation Hoyerswerda." [...]
 
"Die Aufklärung wurde verhindert natürlich durch die - ich sag mal, also man kann es noch nicht mal amateurhaft nennen, also damit würde man Amateuren zu nahe treten. Also weil Amateurfußballer haben immerhin einen bestimmten Standard. Aber die Polizei von Magdeburg hat damals überhaupt keinen Standard gehabt. Es ist ja nicht nur so gewesen, dass die vor Ort waren und nicht eingegriffen haben, sondern sie wussten ja auch danach, wo die Täter hingefahren sind. Die haben ja eine Siegesfeier veranstaltet. Das wissen wir aus mehreren Zeugenaussagen von Tatbeteiligten, dass man danach in einen bekannten Klub gefahren ist und dort eine Siegesfeier veranstaltet hat." [...]
 
… bei der Spuren hätten gesichert werden können, Waffen beschlagnahmt werden können, mögliche Täter hätten befragt werden können. All das ist unterblieben, sagt Rechtsanwalt Kaleck. Und das ist im Übrigen kein rein ostdeutsches Problem, denn Führungspositionen in Polizei und Justiz waren – in ganz Ostdeutschland – längst mit Beamten aus den alten Bundesländern besetzt.
 
"Und das hat sich ja danach dann noch in dem Gerichtsverfahren immer wieder gespiegelt: Wenn wir mit unseren Mandanten, den Punks, den Gerichtssaal betreten haben, dann wurden wir behandelt, als wenn die Punks diejenigen waren, die Gewalttaten verdächtigt wurden. Die wurden als die Störenfriede, als die Unruhestifter behandelt, während Wachtmeister und Polizisten eher so ein kumpelhaftes Verhältnis mit den Skinheads pflegten. Und das fanden wir schon sehr erschreckend." [...]
 
"Also, die haben wirklich nicht zu Unrecht gedacht: Die sind ohnehin alle gegen uns, und warum sollen wir uns mit Polizeibeamten, mit Staatsanwälten überhaupt beschäftigen. Wenn die hören, was uns passiert, dann zucken die mit den Achseln, und nächsten Samstag geht es weiter. Und so war es dann auch." [...]
 
Fast auf den Tag genau zwei Jahre nach dem Sturm auf die Elbterrassen ereignen sich in Magdeburg erneut schwere Ausschreitungen. Bei den sogenannten "Himmelfahrtskrawallen" jagen Neonazis eine Gruppe von Schwarzafrikanern stundenlang durch die Magdeburger Innenstadt. Wieder greift die Polizei zögerlich und viel zu spät ein. Einzelne Beamte sympathisieren mit den Neonazis. Der Polizeipräsident, nach der Wende aus Niedersachsen nach Magdeburg abberufen, erklärt die Ausschreitungen mit einem unglücklichen Zusammentreffen von "Sonne und Alkohol".
 
Im Februar 1997 wird der 16-jährige Punk Frank Böttcher im Stadtteil Neu-Olvenstedt von Neonazis zu Boden gerissen, mit Messerstichen und Tritten gegen den Kopf traktiert. Er ist sofort tot."
 
Quelle der zitierten Passagen: deutschlandfunkkultur.de - "Als Neozazis die Kneipe stürmten"
 
Wieviele rechtsextreme (siehe auch Extremismus der Mitte) Polizisten gibt es? Siehe racial profiling, institutionellen Rassismus ...
 
Wie wirkt sich deren Welt-, Menschen-, Selbstbild auf ihre berufliche Tätigkeit aus - mit welchen Folgen ... ?
 
Überfällig: unabhängige Kontrolle der Polizei.
 
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"[...] In Tschechien hatten die Neonazis nach Informationen von SZ und NDR ein zweitägiges Schießtraining absolviert; ein beunruhigendes Zeichen dafür, dass die Gruppe, um die es lange still geworden war, wieder aktiver wird. Combat 18 steht für "Kampftruppe Adolf Hitler" - die 18 weist auf den ersten und achten Buchstaben des Alphabets hin. Von militanten Rechten 1992 in Großbritannien gegründet, verübten Mitglieder Anschläge auf politische Gegner, Migranten und Journalisten in ganz Europa.
 
Combat 18 ist weiterhin nicht verboten
Noch im vergangenen Dezember hatte die Bundesregierung erklärt, von Waffentrainings bei Combat 18 sei ihr nichts bekannt. Das ist nun anders. Es war der Tag der Bundestagswahl, der 24. September, als die zwölf Rechtsextremisten vom Schießtraining kamen. Schon zwei Tage später informierte der Verfassungsschutz das Kanzleramt. Bei einer Lagebesprechung der Dienste dort war dies einer von nur zwei Tagesordnungspunkten.
 
Spürbare Folgen hatte der Einsatz am Wahlsonntag für die Neonazis bislang kaum. Bei der Durchsuchung von Autos und Taschen fanden die GSG-9-Beamten teils verbotene Munition, zwei Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet. Im Übrigen ist Combat 18 weiterhin nicht verboten, im Bundesinnenministerium hält man sie nicht für eine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der seit 2000 verbotenen "Blood & Honour". Eine Neubewertung gebe es nicht, hieß es dort am Freitag. [...]"
 
Quelle: sueddeutsche.de - "Deutsche Neonazis nach Waffentraining in Tchechien aufgegriffen"
 
Nicht verboten - klar, aber indymedia wurde gleich plattgemacht, diffamiert. Seltsam, nicht? Neiiin, Rechtsextreme und Rassisten werden in Deutschland nicht staatlich geschützt. Keinesfalls.
"[...] Kritiker, wie Prof. Tobias Singelnstein [4], hinterfragen die aktuelle Situation und monieren, dass sich die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols und ausgestattet mit besonderen Machtbefugnissen auch noch einer anderen Form öffentlicher Kontrolle unterwerfen sollte. Besonders bei der strafrechtlichen Kontrolle wird die institutionelle Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei problematisiert. Formal handelt es sich zwar um zwei unterschiedliche Institutionen, die auch zwei unterschiedlichen Ministerien zur Aufsicht unterstellt sind: die Polizei den jeweiligen Innenministerien und die Staatsanwaltschaft den jeweiligen Justizministerien. Trotz dieser institutionellen Trennung führen Kritiker an, die Distanz zwischen diesen beiden Institutionen sei zu gering. Sie begründen dies damit, dass beide Institutionen täglich eng zusammenarbeiten und dabei aufeinander angewiesen sind.

Die Staatsanwaltschaft bedient sich bei der praktischen Ermittlungstätigkeit der Polizei als Ermittlungsbehörde. Sie ist zwar "Trägerin" und "Leiterin" der Ermittlungsverfahren, greift aber zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung auf die Hilfe der Polizei zurück.[5] In der Praxis bedeutet dies, dass strafprozessuale Ermittlungen gegen Polizisten durch die Polizei selbst vorgenommen werden.[6]

Auch wird Kritik geübt von Organisationen wie Amnesty International, wonach das Kontrollinteresse der Staatsanwaltschaft geringer werden kann, je enger sie mit der Polizei zusammenarbeitet.[7] Eine Folge dessen kann sein, dass die Polizei damit faktisch selbst über Umfang und Intensität der Ermittlungen bestimmen kann.

Die Einstellungsquote bei Verfahren gegen Polizistinnen und Polizisten beträgt in Deutschland zurzeit über 95 Prozent, in nur 3 Prozent der Fälle wird überhaupt Anklage erhoben. Manche interpretieren diese Zahlen als Beleg für die tadellose Arbeit der Polizei. Andere Akteure sehen in diesen Zahlen einen Hinweis auf die mangelnde Wirksamkeit der derzeitigen Ermittlungspraxis gegen Polizeibeamte in Deutschland. [...]
Zudem rekrutiere sich der höhere Polizeidienst fast ausschließlich aus der Polizei selbst - deren Angehörige haben somit häufig die polizeiliche Sozialisation ebenso durchlaufen wie die Beamten und Beamtinnen an der Basis, die sie kontrollieren sollen.

Kritiker zweifeln darüber hinaus die Effektivität der parlamentarischen Kontrolle der Polizei an. Die regelmäßige enge politische Verbindung zwischen parlamentarischer Mehrheit und der Regierung könne einen subjektiv gebremsten Drang der Parlamentsmehrheit nach effizienter Überwachungstätigkeit auslösen[9], weil Skandale möglicherweise der amtierenden Regierung angelastet werden könnten.

Aus diesen Gründen regen Menschenrechtsorganisationen wie u.a. Amnesty International, die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte, das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein die Einführung eines von der Staatsanwaltschaft und Polizei unabhängigen Untersuchungsmechanismus an. [...]
Kritiker sind der Meinung, dass es externer, nicht-polizeilicher Einrichtungen bedarf, welche die Polizei kontrollieren. Dieses können unabhängige Untersuchungskommissionen wie in Irland, Großbritannien, den USA und Norwegen sein oder andere unabhängige Beschwerdeinstitutionen wie Polizeibeauftragte (Ombudsstellen), wie es sie in Kanada oder Australien gibt. [...]
 
Letztlich ist es eine politische Entscheidung, ob in Deutschland flächendeckend alternative Kontrollmechanismen für die Polizei eingeführt werden. Die Frage, wer die Wächter bewacht, ist jedenfalls auch nach über zweitausend Jahren Diskussion noch lange nicht abschließend beantwortet."
 
Quelle: bpb - "Kontrolle der Polizei"

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