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Sabeth schreibt - Lebenskunst für Laien

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Über die vorgebliche Unabhängigkeit, Neutralität von Gutachtern, Sozialmedizinern, über Gefälligkeitsgutachten, Interessenkonflikte und die Folgen für Betroffene - auch in Hartz 4, im Alg 2-Bezug

 
BINGO! Volltreffer: Interessenkonflikt, Gefälligkeitsgutachten, im Artikel als "Tendenzgutachten" ausgewiesen. Siehe nachfolgend Zitiertes bzw. den gesamten Artikel.
Ja, das darf man ohne Übertreibung als skandalöse Zustände bezeichnen. - Zitat: "Hier endet der Rechtsstaat." Exakt.
 
Was man sich bewusstmachen muss:
Es geht nicht nur um Gutachten für Gerichte, es geht generell um Gutachten bzw. Gutachter, auch solche also, die bspw. für den ÄD (Ärztlichen Dienst) der Agenturen für Arbeit tätig sind oder auch "aussagepsychologische GutachterInnen" bei der Polizei und sicher sind auch Gutachter, die für Versicherungen tätig sind, von diesem "Interessenkonflikt" betroffen. Man bedenke, welches Ausmaß, welche Folgen das hat ... .
 
Es ist so wichtig, dass hierüber endlich bzw. immer wieder breit aufgeklärt wird (werden müsste ...). Und längst überfällig ist, dass diese Missstände sich ändern.
Bis dahin muss allen einfach klarsein, was solche Gutachten "wert sind", was sie aus welchen Gründen wie beinhalten, aussagen - mit welchen Folgen für "Begutachtete" ... .
 
"[...] Wie die Arbeit der Gutachter so aussieht, ist ja hochgradig relevant, auch vor dem Hintergrund von Verfahren wie denen von Gustl Mollath, Horst Arnold, Ulvi Kulac oder Jörg Kachelmann. Es gibt zum Gutachterwesen und insbesondere zur Frage der gutachterlichen Unabhängigkeit seit Jahrzehnten keine wissenschaftlichen Untersuchungen, wir mussten also Pionierarbeit leisten. [...]
 
Dass eine nennenswerte Zahl der befragten Gutachter angeben, dass sie schon einmal von einem Gericht ein Tendenzsignal erhalten haben, hatten wir nicht erwartet. Wenn überhaupt, dann 1 oder 2 Einzelne, aber nicht 25 Prozent.
Dabei gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Berufsgruppen. So bekamen die Human- oder Zahnmediziner selten Tendenzen signalisiert. Bei den psychiatrischen Gutachtern hingegen haben 28 Prozent angegeben, dass ihnen schon einmal oder öfter von einem Gericht eine Tendenz für das Gutachten signalisiert wurde, bei den Psychologen sind es 45 Prozent – von diesen 45 Prozent der Psychologen gaben wiederum 61,1 Prozent an, über die Hälfte ihrer Einnahmen aus Gutachten zu erzielen. Die Zahl derer, die aus dem Kollegenkreis schon einmal von Tendenzsignalen gehört haben, liegt bei den Psychiatern sogar bei 34 Prozent, bei den Psychologen bei 57,5 Prozent. Und diese Zahlen betreffen nur Gutachten, die von einem Gericht in Auftrag gegeben wurden.
 
LTO: Wie erklären Sie sich den Unterschied zwischen den Berufsgruppen?
 
Gresser: Die Beurteilung der Persönlichkeit, um die es in psychologischen und psychiatrischen Gutachten ja im Kern geht, ist viel weniger wissenschaftlich belegt, als zum Beispiel die Diagnostik eines organisch fassbaren Leidens. Ein Knochen ist entweder gebrochen, oder er ist es nicht, aber ob jemand eine die Entwicklung beeinträchtigende Störung hat oder ob er nach seiner Entlassung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde, das ist viel schwerer festzustellen. Dementsprechend sind die Möglichkeiten, ein Gutachten in die eine oder die andere Richtung zu lenken, viel größer als bei anderen Fachgebieten. [...]
 
LTO: Und leisten die Gutachter den richterlichen Andeutungen auch Folge?
 
Gresser: Die Angabe "Ich habe von einem beauftragenden Gericht schon einmal eine Tendenz signalisiert bekommen" heißt nicht, dass der Gutachter diesem Signal auch gefolgt ist. Aber ihm nicht zu folgen, ist oft nicht einfach. Wie erwähnt, beziehen viele Gutachter einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus den Aufträgen der Gerichte. Natürlich wollen sie dann dort nicht in Ungnade fallen.
 
LTO: Aber warum sollte ein Richter dem Gutachter Vorgaben machen? Er hat in dem Prozess doch nichts zu gewinnen oder zu verlieren, es kann ihm eigentlich egal sein.
 
Gresser: Aus dem gleichen Grund, aus dem Richter im Strafrecht gerne sogenannte Deals schließen oder die Parteien im Zivilrecht zum Vergleich drängen: Es spart ihnen oftmals Zeit. Außerdem entschließen sich manche Richter schon sehr früh, wer denn nun Recht und wer Unrecht hat und wie das Verfahren ausgehen sollte – dann suchen sie einfach einen Gutachter, der ihnen zu dieser vorgefassten Meinung, im Volksmund als Vorverurteilung bekannt, die gutachterliche Begründung und Rückendeckung liefert.
 
LTO: Das ist aber ein beträchtliches Risiko. Wenn eine Einflussnahme ans Licht käme, müsste der Prozess neu aufgerollt werden, der Richter hätte mit dienst- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Wie soll so eine Beeinflussung denn stattfinden?
 
Gresser: Als erstes muss klar sein: dienst- oder strafrechtliche Konsequenzen bei Fehlhandlungen durch Richter oder Staatsanwälte gibt es de facto nicht. Auch keine Inhaftungsnahme eines Gutachters. Mir sind zwar zahlreiche Justizfehler bekannt, aber nicht ein Fall, in dem sich ein Mitarbeiter des Rechtssystems für nachgewiesene Fehler verantworten musste. [...]
 
Wie die Tendenzsignale an den Gutachter kommen? Auf unterschiedlichen Wegen, und natürlich diskret. Der Richter kann auf ein gewünschtes Ergebnis ja schon zusteuern, bevor er überhaupt ein Wort an den Gutachter gerichtet hat, einfach durch dessen Auswahl. Es gibt Gutachter und Gutachtergruppen, die dafür bekannt sind, dass sie Tendenzgutachten machen. Da wissen Insider schon bei der Namensnennung, wo die Reise hingehen wird. Gutachter haben mir auch berichtet, dass es Richter gibt, die ihnen bei Auftragserteilung ganz unverblümt sagen, was als Ergebnis herauszukommen hat, und welches Ergebnis sie keinesfalls umsetzen würden. [...]
 
Ich kenne aber Gutachterkollegen, die von Richtern nicht nur Andeutungen, sondern teilweise sogar ganz klare Ansagen erhalten haben, wie ihre Gutachten auszugehen haben. Aber keiner spricht offen darüber – in Gutachterkreisen ist es ein offenes Geheimnis. Und wenn jemand diese Missstände in der Öffentlichkeit benennt, wie etwa Frau Dr. Hanna Ziegert letztes Jahr im Talk bei Beckmann, dann passiert genau das, wovor alle Angst haben: Sie werden in Zukunft als Sachverständige abgelehnt und erhalten keine Aufträge mehr. Hier endet der Rechtsstaat. [...]
 
LTO: Was ließe sich denn unternehmen?
 
Gresser: Es wäre nicht schwer, diese Missstände zu beseitigen, wenn der politische Wille da wäre. Nach der Auswertung der Befragungsergebnisse haben Herr Jordan und ich einen Gesetzesvorschlag konzipiert, mit dessen Umsetzung das Gutachterwesen geschützt und versachlicht werden könnte.
Einer der Vorschläge ist zum Beispiel, dass die Innenministerien der Länder Listen führen, in denen sich jeder – geprüft – als Gerichtsgutachter eintragen lassen kann, der die notwendigen wissenschaftlichen Qualifikationen und Berufserfahrungen mitbringt. Wenn ein Gericht einen Sachverständigen braucht, sollte dieser per Losverfahren aus dem Register ausgewählt werden. Die Leistung hat er dann persönlich und verantwortlich zu erbringen. Damit wären vielleicht nicht alle, aber doch sehr viele Probleme in diesem Bereich beseitigt. [...]"
 
Quelle des zitierten Textes: lto.de - "Beeinflussung von Gutachtern - `Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös´", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
"[...] Die Begründung im Wortlaut:
Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsstruktur, die wir in den vergangenen Jahren sowohl in persönlichen Gesprächen, als auch in Ihren Schreiben kennengelernt haben, gehen wir davon aus, dass Sie nicht erwerbsfähig im Sinne der oben genannten Vorschriften sind.”
Natürlich ist Martin B. nicht geisteskrank. Er ist kerngesund und voll erwerbsfähig, sodass ihm der Hartz 4-Regelsatz in voller Höhe zusteht. Deswegen klagt er nun gegen die “Diagnose” seines Sachbearbeiters. [...]"
 
Quelle: huffingtonpost.de - "Jobcenter erklärt gesunden Mann für geisteskrank (...)"
 
Diese "Sie sind geisteskrank"-Nummer finde ich sehr befremdlich - normalerweise muss dem wenigstens eine Untersuchung beim Ärztlichen Dienst der zuständigen Agentur für Arbeit vorausgehen. Dass man dann von den dort tätigen Gutachtern/Ärzten (die übrigens von den Agenturen der Arbeit bezahlt werden, somit gar nicht unabhängig in ihrer Gutachtertätigkeit sein können, siehe Interessenkonflikt, Tendenz-, Gefälligkeitsgutachten), bescheinigt bekommt, man sei irgendwie psychisch krank; gestört - und das ohne jegliche Fakten-/Befundgrundlage - ist allerdings wohl keine Seltenheit.
 
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"[...] Gerade bei einer Vielzahl von bereits nach den §§ 31 ff. SGB II wegen Pflichtenverstößen verhängten Sanktionen (insbesondere auch wegen einem fortgesetzt begangenen Verstoß gegen Meldepflichten, § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) hat hier das Jobcenter auch Erwägungen darüber anzustellen, ob in diesem Fall ein verändertes Vorgehen, auch unter Einbeziehung psychologischer Unterstützung, umgesetzt zu werden hat. [...]"
 
Quelle: sozialticker.com - "S12 AS 3451/17.ER - Kommentar Sozialgericht Magdeburg", farbliche Hervorhebung (dunkelblau) habe ich vorgenommen.
 
So läuft das: Die Leute werden psychisch pathologisiert - über den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit. - Es werden sämtliche physischen (chronischen) Erkrankungen (mit einhergehenden Einschränkungen, Belastungen) übergangen, tauchen im Gutachten (ausführlicher Teil A, den man übrigens nur auf eigeninitiative Anforderung erhält) nicht auf oder werden umgedeutet - trotz mehrerer vorliegender, auch aktueller ärztlicher Befunde aus Kliniken, nicht nur von niedergelassenen Ärzten - und es wird dir eine psychische Störung angehängt, die aber erstaunlicherweise im Gutachten nicht näher bezeichnet wird und die überdies auch n i c h t dazu führt, dass du nicht als vollzeiterwerbsfähig "begutachtet" wirst, sondern dir das Gegenteil bescheinigt - bescheinigen s o l l, richtig.
 
Und wie es um die vermeintliche Unabhängigkeit der Gutachter bestellt ist, wissen wir: wenn die Bundesagentur Verträge über die Honorierung der Gutachter mit der Bundesärztekammer abgeschlossen hat - wenn also die für die ÄD (Ärztlichen Dienste der Agenturen für Arbeit) tätigen Gutachter von ihrem Auftraggeber entlohnt werden - w i e "unabhängig" werden sie dann also sein? Stichwort Gefälligkeits-,Tendenzgutachten. Das nur nochmal randläufig.
 
Gegen diese Gutachten des ÄD kann man sich rechtlich übrigens nicht zur Wehr setzen - es gibt keine Möglichkeit hierfür. Du kannst nur gegen daraufhin entsprechend erfolgende Bescheide, Verwaltungsakte vorgehen (Stichwort Eingliederungsvereinbarung und Sanktionen).

Aber ihr wisst ja: Die Widersprüche werden mehrheitlich abgewiesen, die Rechtsstelle, die sie bearbeitet, ist dem Jobcenter integriert, angegliedert, ist also k e i n e unabhängige Stelle und Widersprüche sowie auch Klagen (die sich häufig über mehrer Jahre hinziehen) haben in Hartz 4 (SGB II) k e i n e aufschiebende Wirkung - die Sanktionen oder andere Leistungskürzungen und Repressalien werden also in jedem Falle vollzogen - mit allen Folgen, die das hat und die in jedem Falle also durchlitten werden - Ralph Boes hat das in seiner Verfassungsbeschwerde sehr anschaulich dargelegt ... .
 
Muss man sich außerdem nicht auch fragen, was das für Ärzte, siehe deren Berufsethos, was das für Menschen, Persönlichkeiten, Charaktere sind, die freiwillig für die ÄD, die Agenturen der Arbeit tätig sind, sich für eine solche - Menschen wissentlich, absichtsvoll, vorsätzlich schädigende - Tätigkeit bezahlen lassen - und dabei überdies ausgerechnet gerade solche Menschen schädigen, die ohnehin bereits massiv durch materielle Armut, Entbehrungen, Ausgrenzung, Existenzängste, soziale Isolation und häufig auch durch tatsächliche (chronische) Erkrankungen belastet sind?

Wie können solche Ärzte diese ihre unzweifelhaft Betroffene schädigende Gutachtertätigkeit mit ihrem Berufsethos, mit ihrem persönlichen Gewissen (so vorhanden?) vereinbaren und es grundsätzlich moralisch rechtfertigen?
 
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Oder es passiert das Gegenteilige: Menschen mit nachweislich physischen Erkrankungen - durch ärztliche, schulmedizinische Befunde nachgewiesen - werden zu "psychisch Kranken" pathologisiert und damit diffamiert - und trotzdem für vollschichtig erwerbsfähig erklärt.
 
Die mit den Arbeitsagenturen kooperierenden, niedergelassenen sowie die direkt beim ÄD arbeitenden Ärzte ("Sozialmediziner") sind alles, nur eines gewiss nicht: unabhängig. Eben. Drum.

Denn: Wie werden sie bezahlt - von wem?

Wenn die Agenturen für Arbeit (oder die Jobcenter direkt?) die Arzthonorare bezahlen, wie sollte, wie könnte dann von Unabhängigkeit auch nur ansatzweise ausgegangen werden? ?
 
Es verhält sich überdies wie mit den Sachbearbeitern in den Jobcentern: Sie sind jeweils nicht angemessen qualifiziert.

Wenn also ein dafür nicht angemessen oder ein dafür grundsätzlich gar nicht qualifizierter Arzt (Mediziner) ein Gutachten über psychische Erkrankung(en) anfertigt, kann es folglich nur zu einem fehlerhaften Gutachten kommen.
Ebenso bei Menschen mit physischen Erkrankungen - wenn der Gutachter (der Arzt des ÄD oder des mit diesem kooperierenden) für die vorliegenden Erkrankungen nicht qualifiziert ist, sie nicht seinem Fachgebiet entsprechen, wird er ein fehlerhaftes Gutachten erstellen.
 
Ich frage mich, wie es sich hier mit der Rechtsgrundlage verhält: Dürfen all die für den ÄD (Ärztlichen Dienst) der Agenturen für Arbeit (also auch die mit diesem kooperierenden, niedergelassenen Ärzte) solche Gutachten erstellen, nur weil sie eine Zusatzqualifikation (?) als sogenannte Sozialmediziner haben - und das: soll dann generell ausreichend sein?:

Es spielt demnach also keine Rolle, welche Patienten/"Kunden" welche jeweiligen Erkrankungen haben und ob die Qualifizierung des Gutachters dazu passt, sondern es reicht vollständig aus, dass er "Sozialmediziner" ist - und auf dieser Basis darf er die Gutachten erstellen?
 
Ich finde dazu leider keine Informationen im net - auch nicht dazu, wie die (vorgebliche) Unabhängigkeit der Gutachter (der für den ÄD tätigen Ärzte) eigentlich gewährleistet wird/ist: ?
 
... Gefunden: Auf Basis entsprechender Verträge zwischen der Bundesärztekammer und der Bundesagentur für Arbeit - siehe unten verlinkt - erfolgt die Vergütung der für den ÄD tätigen Ärzte selbstverständlich durch die Agentur für Arbeit.

Ich wiederhole meine Frage: Wie kann hier auch nur die minimalste Unabhängigkeit dieser Ärzte/Gutachter gewährleistet sein?
 
Denn: Was glaubt man, wieviele Gutachten solche Ärzte anfertigen können, die n i c h t im Sinne der Agenturen für Arbeit bzw. der Jobcenter sind und wie lange diese Ärzte dann noch für die Agenturen für Arbeit tätig sein werden? Eben.

Ich bin ein weiteres Mal fassungslos: dass so etwas rechtlich überhaupt möglich, zulässig ist.

 
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"(...) Zum 1. Januar 2022 ist die zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesärztekammer getroffene Neuvereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit in Kraft getreten und ersetzt damit die seit dem 1. Januar 2015 geltende Fassung. (...)
 
Bei der Aktualisierung der Vereinbarung wurden auch die Vordrucke für die Befundberichte inklusive der zugehörigen Liquidation überarbeitet und erweitert. (...)
 
Zukünftig sollen die Liquidationen keine personenbezogenen Daten mehr  enthalten. Der Bezug zum Rechnungsbetrag kann dann bei der Bundesagentur  für Arbeit ausschließlich über die Liquidations-ID hergestellt werden,  die jede Befundanforderung des Ärztlichen Dienstes enthält. (...)"
 
screenshot vom 16.02.2024

screenshot vom 16.02.2024

screenshots vom 16.02.2024
screenshots vom 16.02.2024

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"Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 17 (24.04.2009), S. A-848
Die seit dem 1. Januar 2009 geltende Vereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit (GOÄ-Ratgeber, DÄ, Heft 49/2008) wird von den meisten Ärztinnen und Ärzten positiv bewertet. Zur Erinnerung: Die zwischen der Bundesärztekammer und der Bundesagentur für Arbeit geschlossene Vereinbarung unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von der bis Ende 2008 geltenden Vereinbarung: Die Vergütung für die Erstellung eines Befundberichts wurde von 21,00 Euro auf 32,50 Euro angehoben, und der Befundbericht muss der zuständigen Agentur für Arbeit innerhalb von zehn Werktagen zur Verfügung gestellt werden. [...]
 
Festzuhalten ist, dass die Ärzteschaft durch die zeitnahe und qualitativ hochwertige Befundberichterstattung einen bedeutenden Beitrag im Interesse der Arbeitssuchenden leistet. Die Bundesärztekammer und die Bundesagentur für Arbeit werten die Neuvereinbarung zudem als Ausgangspunkt für eine künftig noch engere Kooperation. So ist es für die Bundesagentur denkbar, bei bestimmten Fragestellungen niedergelassene Ärzte noch weitreichender in die Erstellung von Gutachten einzubinden – je nach Aufwand dann natürlich auch auf einer anzupassenden Honorarbasis. [...]"
 
Quelle: bundesaerztekammer.de - "Befundbericht - Neuvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit"
"[...] Die Betroffenen sind gegen dieses Gutachtersystem häufig absolut wehrlos, selbst wenn sie wie die junge Reitlehrerin durch ihre Familie nach Kräften unterstützt werden. Gegen die Einschätzung der behandelnden Ärztin, die einen klaren Zusammenhang zwischen Unfall und Erkrankung herstellt, wird die Versicherung zwei Gutachten „nach Aktenlage“ erstellen lassen. Ohne auch nur ein einziges Mal mit der Frau gesprochen zu haben, wird ihr darin ein psychischer Defekt attestiert. Im ersten Aktenlage-Gutachten wird ihr unterstellt, sie wolle gar nicht gesunden, im zweiten heißt es dann sogar, sie habe sich die Verletzungen aus Geldgier selbst zugefügt. [...]
 
Dokumentationen wie „Die Gutachterrepublik“ machen auf Missstände aufmerksam, die den Betroffenen zwar schmerzlich bewusst, aber von der Öffentlichkeit in ihrem Ausmaß nicht bekannt sind. Tatsächlich gäbe es sogar eine Lösung für das Problem, wie der TV-Beitrag meint. Der Berliner Versicherungsrechtler Hans-Peter Schwintowsky plädiert für die Anonymisierung des Verfahrens, bei dem der Gutachter nicht weiß, in wessen Auftrag er tätig ist. „Dann werden wir objektive Gutachten bekommen“, sagt er."

Quelle: tagesspiegel.de - "Wehrlos gegen das System"
 
Zitat (aus ruhrnachrichten.de - "Schwerstkranker sollte als Schlosser arbeiten):
"Laut Schneider sei beim Jobcenter bis zu der Anfrage unserer Zeitung zwar bekannt gewesen, dass R. ernsthaft erkrankt sei – nicht aber die Intensität der Erkrankung. Sozialarbeiter des Jobcenters sollen sich jetzt um R. kümmern. Und eine amtsärztliche Untersuchung soll belegen, dass R. nicht mehr wird arbeiten können."
 
Sozialarbeiter des Jobcenters? Bloß nicht! Und: "eine amtsärztliche Untersuchung"? Also "Untersuchung" beim ÄD der zuständigen Agentur für Arbeit - wo sämtliche als Gutachter tätigen Ärzte korrupt sind aufgrund des bestehenden Interessenkonfliktes - siehe Tendenz-, Gefälligkeitsgutachten, denn wer bezahlt diese "Gutachter": die Agenturen für Arbeit - es gibt einen entsprechenden Vertrag zwischen der Bundesärztekammer und der Bundesagentur für Arbeit (siehe oben verlinkt).
 
Und der Fall Schneider ist ganz gewiss eben deshalb kein "Einzelfall". 
 
Man kann sich übrigens gegen falsche Gutachten des ÄD (Ärztlichen Dienstes der Agenturen für Arbeit) nicht rechtlich zur Wehr setzen - die Gutachten sind nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar, auch wenn sie noch so fehlerhaft sind.
 
Durch den ÄD werden Menschen mit chronischen physischen Erkrankungen (und entsprechend vorgelegter schulmedizinischer Befunde) als gesund und vollzeiterwerbsfähig erklärt und/oder sie werden psychisch pathologisiert, aber trotzdem (!) als vollzeiterwerbsfähig "begutachtet".

Es ist ein Skandal, was da abläuft - und als Betroffener hast du keine rechtliche oder sonstige Handhabe hiergegen, du kannst dann allenfalls gegen die auf den Gutachten beruhende (!) EGV vorgehen - zuvor allerdings wirst du üblicherweise sanktioniert, denn wie wir wissen haben Widersprüche und sogar Klagen (Rechtsmittel) im SBG II - und ausschließlich in diesem! - keine aufschiebende Wirkung - jede Sanktion wird also vollzogen und durchlitten. Jedes Mal, in jedem Fall - mit entsprechenden Folgen: existenziellen, gesundheitlichen, sozialen.
 
Und nochmals zur Erinnerung: All das wird an, gegen Menschen getätigt, die ohnehin bereits geschwächt, beschädigt sind, die über keinerlei Reserven, Rückhalt (rechtlichen, sozialen, finanziellen, häufig eben auch nicht gesundheitliche Reserven) verfügen.
 
Und warum findet das statt und wird es von der unsolidarischen wie extremistischen Mitte - siehe AfD-Wähler, aber nicht nur diese, siehe auch CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne - zugelassen? Weil die sogen. Unterschicht lästig ist, die ihr zugehörigen Menschen als "Asoziale", als "Ballastexistenzen" nach wie vor gelten - diese Begriffe sind bekanntlich NS-Terminologie, NS-Ideologie.
D e s h a l b gibt es kein Solidarisieren, sondern Leistungsideologie, Sozialdarwinismus, Sozialneid, Geiz/Gier, Hass, Rassismus, Rechtsextremismus - weil es zu vielen Menschen an Mitgefühl und Selbstreflexion mangelt, weil sie egoman, ignorant und selbstgerecht, sich selbst betrügend nur auf Besitzstandswahrung und Privilegienerhalt bedacht sind.
 
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Qualitätsmerkmale in der familienrechtspsychologischen Begutachtung - Untersuchungsbericht I

www.fernuni-hagen.de

"[...] In der familienrechtlichen Praxis geht der Trend  dahin, das Kindeswohl den Elternrechten unterzuordnen und auf dem Altar der vermeintlichen Gleichstellung von Mann und Frau zu opfern. Das Kindeswohl wird immer häufiger mit dem Vaterrecht gleichgesetzt. Väterbedürfnisse werden dabei in Kindeswohl umgedeutet und häufig Umgangsregelungen herbeigerufen, die Kinder schwer beschädigen. Einige Länder sind in der familienrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau sehr viel "weiter" als Deutschland und haben das "Wechselmodell" als Regelfall des Umgangs rechtlich festgeschrieben. In Frankreich etwa sind deshalb bereits 27 % aller kinder-und jugendpsychiatrischen Behandlungen direkt durch das Wechselmodell hervorgerufen. Die Berufsverbände der Kinderpsychiater und Kinderpsychologen laufen dort Sturm gegen dieses Umgangsmodell.
 
Viele Mütter haben im Verlaufe von familienrechtlichen Streitigkeiten das Gefühl, dass die Rechte  ihrer Kinder und auch ihre eigenen Rechte nicht gewahrt werden. Ihren Worten wird kein Glauben geschenkt. Sie können ihre Kinder auch vor gewalttätigen und missbrauchenden Vätern nicht mehr schützen! "Köln" als Synonym für männliche Täterschaft, die ignoriert, schöngeredet und nicht weiter verfolgt wird, ist überall. Auch im deutschen Familiengerichtswesen und den damit zusammenhängenden Institutionen sieht es nicht anders aus.
 
In seiner Ausgestaltung lädt das Familienrecht momentan zu Missbrauch und Instrumentalisierung ein. Ein ganzer Apparat von Institutionen mit starkem wirtschaftlichem Interesse wie beispielsweise Gutachter und Verfahrenspfleger(häufig von Väterorganisationen ausgebildet) sind in dieses System eingebunden.
 
Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass sich in erster Linie Mütter an uns wenden, die eine narzisstische Persönlichkeitsstörung des Kindsvaters vermuten. [...]"
 
Quelle: netzwerk-muetterinitiativen.com - Text der Startseite, farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen. 
 

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