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Sabeth schreibt - Lebenskunst für Laien

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Suizide im Strafvollzug, von Inhaftierten - warum verboten, geächtet, vereitelt, verschwiegen ... und was das über uns selbst, unser Menschen-, Welt- und Selbstbild aussagt

 
Beim gezielten Verunmöglichen des Suizids, Suizidvollzugs gerade auch im Strafvollzug (in Gefängnissen), geht es nicht tatsächlich, nicht ansatzweise darum, Menschen etwaig "vor sich selbst" zu "schützen", sie vor Schaden, gar vor Leid zu bewahren - das Gegenteil ist der Fall:
Es wird ihnen in Gefängnishaft, d u r c h den Strafvollzug gerade intensives Leid zugefügt - wissentlich, absichtsvoll.
 
Sie dürfen sich nicht suizidieren, um sich ihrer - nur vorgeblich "gerechten", faktisch ausschließlich beschädigenden - Strafe, Rache, Vergeltung und staatlicher Verfügungsgewalt nicht zu entziehen. Nur darum geht es. Strafen: absichtsvolles Unterwerfen, Beschädigen, Quälen.
 
Mit Schutz, Hilfe, Fürsorge, Menschenfreundlichkeit, Mitgefühl oder "Resozialisierung, Wiedereingliederung" und Gerechtigkeit hat das so wenig zu tun wie mit Ethik, ethischer Legitimationsgrundlage solchen faktisch rein sadistischen, destruktiven Vorgehens.
 
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Aktualisierung am 12. August 2019
 
Es sind nicht "nur" schlechte, inakzeptable Haftbedingungen, es ist die Gefängnishaft grundsätzlich, die Menschen intensiv belastet, vielfach beschädigt und gerade nicht zu "Resozialisierung", "Reintegration" führt, wie eigentlich alle wissen, wenn sie nicht einem rechtskonservativ-patriarchalen Menschenbild anhängen.
 
Gefängnishaft, Freiheitsentzug, Strafe ist physische und psychisch-emotionale Gewalt, absichtsvolles Schmerzzufügen mit einhergehender Genugtuung, also Rache, Sadismus.
 
Davon abgesehen plädiere ich grundsätzlich für ein selbstbestimmtes Sterben (-dürfen), für also selbstbestimmten Freitod - insbesondere auch für Inhaftierte.
 
Denn wem es nur darum geht, dass Inhaftierte sich gefälligst nicht ihrer vermeintlich "verdienten" Strafe entziehen (können sollen), legt damit seine persönliche psychische und charakterliche Verfasstheit in aller Deutlichkeit abschreckend offen.
 
Keinem Opfer ist mit Bestrafung des Täters auch nur ansatzweise geholfen. Wie wir auch alle wissen.
 
Es geht also nach wie vor um Machtdemonstration, Unterwerfung, Gewalt, Rache, Gehorsamerzwingen, Ausbeutung, Beschädigung und letztlich Vernichtung bestimmter, d.h. vor allem materiell armer, benachteiligter, biographisch/seit Kindheit zumeist bereits vielfach beschädigter Menschen. Um Opfer, die aus Gründen zu Tätern werden und hierfür nochmals, zusätzlich, weiterhin intensiv bestraft, beschädigt werden: durch staatliche Institutionen (Exekutive, Justiz), Politik und Gesellschaft.
 
Wer all das erleiden muss, hat jedes ethische Recht auf "wenigstens" seinen Freitod, auf Suizid.
 
Ich kann es nicht mehr hören/lesen, dass immer und nur auf "psychische Erkrankung" abgehoben wird.
 
Bilanzsuizid gibt es für Mediziner, Psychiater, Psychologen, viele Soziologen (Emile Durkheim, genau) nicht.
Es ist daher nach wie vor auf Jean Améry und Wilhelm Kamlah zu verweisen.
 
Oder anders: Was hilft es den Menschen, dass/wenn sie unzweifelhaft miserable Startbedingungen, biographische Hintergründe und/oder gegenwärtige intensiv belastende "Lebens"verhältnisse "haben", erleiden müssen, so lange diese sich nicht ändern lassen, ihnen Selbstbestimmung, Selbstwertgefühl, Selbstwirksamkeit, Perspektive, Würde, Freude, Wertschätzung, Teilhabe, Gegenwart und Zukunft ... absichtsvoll genommen wird - sollen sie g e f ä l l i g s t bis zum bitteren Ende ebenso bitter durchvegetieren, auf Raten krepieren?
 
 
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Anmerkung zum Suizid im Strafvollzug:
 
Man wird sich darüber kaum wundern, dass jemand sich das Leben nimmt (einige es vlt. nicht tun, obgleich sie es auch möchten), der keinerlei Lebensperspektive mehr für sich sieht, sie aufgrund der Umstände (lebenslange Haft z.b.) nicht sehen k a n n.

Meine grundsätzliche Haltung zum Suizid ist inzwischen wohl hinreichend bekannt. Sie gilt selbstverständlich auch für Straf-, "sogar" für Gewalttäter.

Das generelle Problem, die Herausforderung ist, dass man auch solche Täter stets als Menschen, nicht als reine "Monster" sehen muss - wenn: man dem Menschenwürdeprinzip folgt, wenn man also jedem (!) Menschen Würde und damit für jeden Menschen geltende universelle Menschenrechte zuspricht, die durch nichts (!) verwirkt werden können, denn dann hätte das Menschenwürde- und Menschenrechtsprinzip gerade keine universelle Gültigkeit mehr, unterläge nicht mehr dem als absolut gesetzten (gesetzt werden müssenden) Anspruch der Unantastbarkeit (menschlicher Würde und universeller Menschenrechte).

Zurecht wird aber von der Gesellschaft - nicht "nur" von Opfern solcher Täter - erwartet, dass die Täter für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellen sollen/dürfen und dass Opfer soweit als irgendmöglich geschützt bzw. g e h e i l t werden müssen - was nicht über Strafe erwirkt werden kann, sondern nur durch Wiedergutmachungsleistung (und vorausgehen müssendes Wiedergutmachungsbedürfnis!, siehe Schuldeinsicht, Reue, Mitgefühl) des Täters.

Für diese Täter, die zu solcher Reue möglicherweise lebenslang (?) nicht m e h r fähig sind (dies zumeist, wenn nicht ausnahmslos aufgrund eigenen massiven Beschädigtwordenseins!), die außerdem insgesamt in der Minderzahl sind, hat Thomas Galli auch bereits realisierbare, praktikable Vorschläge gemacht, die genau das garantierten, würden sie umgesetzt: die Menschenwürde, ein würdevolles Leben auch solcher Täter.


Wenn wir eine zivilisierte, kultivierte auf Gerechtigkeit, Humanismus, Ethik, Mitgefühl und Vernunft (!) basierende Gesellschaft und entsprechend sich mehrheitlich in solcher Weise verhaltende, verhalten wollen und könnende Individuen sein wollen, so müssen wir uns von niederen Beweggründen wie Rache, Vergeltung, Strafe, Sadismus (absichtsvolles Schmerzzufügen und darüber empfundene Befriedigung) und stets kompensatorischem Macht- und Unterwerfungsstreben (siehe Ausbeutung, Zwang zu Gehorsam ...) abwenden - genau das macht uns - als Primaten, die wir auch sind - zu Menschen: die Anlage und Fähigkeit, die Möglichkeit zu Mitgefühl und Vernunft, zu Kooperation, Zivilisiertheit und Kultur.
 
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Nun habe ich wieder einmal eine unfassbar naive, gleichwohl moralische (moral-philosophische) Frage:

Vorab: Ja, das öffentliche Interesse besteht im Falle von Straftaten darin, dass diese Straftaten aufgeklärt und die Täter "sanktioniert" - idealerweise jedoch rehabilitiert werden (je nach Fall auf die je mögliche und gebotene Weise - hier liegt bereits und noch immer zweifelsohne einiges im Argen, dies ist jedoch ein eigenes Thema, das an dieser Stelle nicht vertieft werden kann).

Im Falle von Straftaten, die eine "breitere Öffentlichkeit" treffen, wie bspw. Terrorakte, ist die Aufklärung der Straftat von besonderem Interesse, auch, um mögliche weitere, ähnliche Straftaten ggf. absehen und ihnen vorbeugen zu können.
 
Was ich jedoch - und: trotz all dessen - nicht nachvollziehen kann:

Es gibt das "Recht auf Leben" bzw. Existieren (unter welchen Bedingungen, interessiert die "Lebensschützer" üblicherweise weniger - siehe die global noch immer bestehende Armut und ihre Folgen, die veränderbar, überwindbar wären ...).

Es gibt jedoch kein (moralisches sowie gesetzlich verankertes) Recht auf den selbstbestimmten, menschenwürdigen "eigenen" Tod.
 
Warum - von eingangs genannten Gründen tatsächlich einmal absehend bzw. trotz dieser Gründe - darf sich ein in Haft befindlicher Mensch nicht suizidieren? Weil er sich dann der "gerechten" (?) Strafe entzieht?

Da sind wir wieder bei der Frage, was Strafe eigentlich tatsächlich ist und bewirkt - und was alles nicht (siehe bspw. als vermeintliches "Abschreckungsmittel" - es funktioniert dies bekanntermaßen nicht einmal im Falle der Todesstrafe) ... .

Oder geht es viel mehr um die niederen Rache-, Vergeltungswünsche der Geschädigten?
 
Ja, es ist unbestritten nachvollziehbar und "legitim", dass Geschädigte entschädigt (!) werden möchten - das sollten sie auch unstrittig, wann immer möglich. Die Frage ist nur, ob es eine gute, zuträgliche Entschädigung darstellt: sich zu rächen, indem man jemanden - einen Täter - einfach nur "bestraft", also bspw. in Haft nimmt, ihm die Freiheit entzieht und/oder ihn Geld zahlen lässt, ihm jedenfalls auf irgendeine Weise absichtsvoll selbst Schmerz, Leid zufügt.

Oder ob nicht vielleicht bzw. viel mehr ganz anderes angemessen und geboten wäre - als Entschädigung (je nach Fall wiederum - Tote lassen sich zweifelsohne nicht mehr lebendig machen, aber auch hier ist es mit "Wegsperren" auf Lebenszeit (siehe usa) oder Todesstrafe nicht angemessen behandelt, denn die Opfer erfahren hierdurch keine Wiedergutmachung, keine Entschädigung, schon gar keine physische und/oder psychisch-emotionale Heilung).
 
Oder hat es noch einen anderen Grund: Nämlich u.a. den, dass der Freitod, der Suizid, die Selbsttötung (die alles andere als Selbstmord ist - ein Armutszeugnis für unsere Medien, dass sie noch immer dennoch von "Selbstmord" sprechen) mehr oder minder weltweit geächtet ist, mindestens moralisch verurteilt und der Suizident somit verachtet, diffamiert, zumeist vor allem pathologisiert wird.
 
Warum darf ein Mensch nicht - juristisch und moralisch legitimiert - über das Ende seines Lebens selbst bestimmen bzw. dieses selbst beenden, wenn und vor allem wie er das möchte (und unter welchen Bedingungen jemand das möchte und sich dessen auch "ganz sicher ist" ..., das habe ich an anderer Stelle ausführlich dargelegt, siehe unten verlinkten Text "Freitod")?
 
Und wenn wir das also erlaubten, zulassen könnten - dass der Freitod Menschen möglich wird - ein würdevoller, schmerzfreier, risikofreier, nicht gewaltsamer Freitod, folglich ohne die gängigen, zumeist gewaltsamen und/oder entstellenden, andere möglicherweise mitschädigenden (Zug ...) und zumeist schmerzhaften oder auch unsicheren Methoden anwenden zu müssen - warum können wir dann nicht auch zulassen, dass ein inhaftierter Mensch, ein Täter, sich tatsächlich seiner "Sanktion" entzieht und sein Leben beendet?
 
Denn: "Entschädigung" (wie ich sie oben definierte) findet für die Geschädigten zumeist durch allein Haftstrafe ebenso wenig statt als wenn der Täter sich suizidiert/tot "ist".
 
Und in all jenen Fällen, in denen Täter bei oder kurz nach der Tat selbst ebenfalls sterben, ist auch dann eben keine angemessene Entschädigung der Opfer, der Geschädigten, mehr möglich.
 
Es ist doch heuchlerisch, einerseits von Menschenwürde zu faseln, andererseits Menschen aber vorzuschreiben, zu oktroyieren, ob, wie lange und unter welchen Bedingungen sie gefälligst zu existieren, zu vegetieren, zu leiden haben.
Denn von  aktivem, selbstbestimmtem, erfüllenden leben (lebendig sein) kann hierbei häufig gerade nicht die Rede sein.
 
Und was solche Straftaten - wie Mord (also auch Terrorakte und Amokläufe) - anbetrifft: Diesen gilt es v o r z u b e u g e n. - Auch das wäre möglich, dazu aber bedürfte es massiver Veränderungen in Bezug auf Religionen, Ideologien, gesellschaftliche, politische Verhältnisse und Entscheidungen - global im Übrigen und ganz basal: in Bezug auf frühkindliche Prägung, Sozialisation, Umgang mit Kindern und Jugendlichen, dies ebenfalls global. - Eigenes, sehr umfangreiches Thema.
 
Und noch eine Frage:
 
Als wie erwachsen, reif, bewusst, besonnen können solche jungen Menschen, Männer gelten? - Vielleicht sollte man auch hier endlich doch vielleicht einmal ansetzen, da man weiß, wie groß der Einfluss der Hormone im Alter ab ca. 14, 15 Jahre bis ca. Ende 20 gerade bei Männern bzw. Jungen ist. Siehe bspw. auch andere Krawalle, Gewalttätigkeiten, Radikalisierungen, die zumeist von Männern im genannten Alter vorgenommen werden.
Und in eben diesem Alter sind auch die meisten amoklaufenden sowie Terrorakte verübenden, außerdem auch die meisten sich suizidierenden Menschen. - Warum setzt man also nicht an mindestens dieser Stelle an: (sozial-) pädagogisch, psychologisch, politisch, d.h. grundsätzlich: präventiv?
Weil es "zu teuer ist"? Man lässt also lieber Taten sehenden Auges geschehen, Opfer und Schäden entstehen - Menschen Schaden nehmen und sterben. Verstehe.
 
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"[...] Wie werden Suizidgefährdete im Gefängnis überwacht?
Fragt man den Bund der Strafvollzugsbediensteten, erhält man diese Antwort: Die Vorschriften sähen vor, die Zellen suizidgefährdeter Häftlinge alle 15 Minuten zu überprüfen. Nur bei einer sehr konkreten Suizidgefahr könnten Häftlinge in besonders gesicherte Hafträume verlegt werden, in denen es kaum Gegenstände gebe und die rund um die Uhr per Video überwacht würden. In solchen Zellen ließen sich Häftlinge auch fixieren, aber das sei das letzte Mittel.
 
Ähnlich beschreibt es auch die Sprecherin der Berliner Justizverwaltung: Im Umgang mit suizidgefährdeten Gefangenen gehe es immer darum, die Inhaftierten zu stabilisieren. Zunächst würden daher Ärzte und Psychologen den Gefangenen untersuchen und einschätzen, wie groß die Suizidgefahr ist. Dann müsse abgewogen werden, wie intensiv der Gefangene überwacht werden kann. Schon eine stündliche oder halbstündliche Beobachtung sei ein starker Eingriff in die Privatsphäre. Dazu müssten Justizbeamte durch den Spion sehen und nachts mit der Lampe in die Zelle leuchten oder die Tür öffnen. Der Gefangene würde dann nachts möglicherweise alle halbe Stunde aus dem Schlaf gerissen. Für akut gefährdete Gefangene gebe es in Berliner Gefängnissen einen besonders gesicherten Haftraum. Der Gefangene würde komplett umgekleidet, im äußersten Fall trage er nur ein Papierhemd. Dieser Raum enthalte keine weiteren Gegenstände und werde von einem Krankenpfleger rund um die Uhr per Infrarot-Kamera überwacht. Dies sei zwar die größte Form der Sicherheit, aber auch der schwerste Eingriff in die Freiheit und Menschenwürde des Gefangenen. Zudem stelle sich immer die Frage, ob es gelingen kann, jemanden unter solchen Bedingungen zu stabilisieren. [...]"
 
Quelle: zeit.de - "Was wir über den Tod von Jaber al-Bakr wissen"; Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
... "Stabilisieren"? - Entschuldigung: Das hier Beschriebene i s t Folter.
 
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Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht der und fahrlässige Tötung durch die JVA Leipzig und die Staatsanwaltschaft Leipzig stellt die Ermittlungen ein.
Justizskandal - ohne Frage, denn wir erinnern uns sofort an den Sachsensumpf und den NSU-Skandal.

Dass es mit Recht und Gerechtigkeit in auch Deutschland nicht ganz so gut bestellt ist, ist bekannt (siehe dazu unten verlinkte Quellen/Informationen).
 
Das ist die eine, erheblich "missliche" Sache - eine andere ist, wie grundsätzlich mit Selbsttötung in Deutschland umgegangen wird und dies im Besonderen in Bezug auf die Selbsttötung Inhaftierter.

Hier darf die Frage gestellt werden, aus welchen Gründen sich an diesem Missstand nichts ändert - und die Antwort liegt auf der Hand:
Es geht bei der Kritik keineswegs um die (so aber unablässig geheuchelte) Angst vor "Dammbruch", es geht bei der Tabuisierung und nach wie vor getätigten, öffentlichen, gesellschaftlichen, politischen moralischen Ächtung des Suizids (gerade auch, indem Suizidale und Suizidenten im Vor- oder Nachhinein grundsätzlich als psychisch krank diskreditiert werden, die Selbsttötung, auch der "Wunsch" danach, generell pathologisiert wird) darum, dass der Suizident sich entzieht - er entzieht sich mittels des Suizids jeglichen Verfügbarseins, -gemachtwerdenkönnens t o t a l. Und genau das ist es, das "nicht gefällt" ..., das jedoch in dieser Direktheit und Ehrlichkeit selbstredend niemals geäußert wird.
 
Wir sollten uns überdies längst fragen, ob oder ob und warum nicht unsere Art des Umgangs mit Straftätern nicht nur noch "zeitgemäß", sondern ob sie nicht grundsätzlich unangemessen, inhuman, menschenunwürdig für die Strafenden, die Verurteilenden, für Exekutive, Legislative und Gesellschaft ist - denn sie beruht überwiegend gerade nicht auf dem Streben nach Rehabilitation von Tätern, noch weniger auf unabdingbarer Prävention (kein Täter wird als Täter geboren, eigentlich jeder Täter war selbst einmal Opfer - wurde selbst beschädigt, meist massiv physisch und/oder psychisch und das wiederum häufig in der Kindheit und Jugend), sondern auf dem niederen Prinzip der Rache, Vergeltung.

Dass Opfer den Wunsch nach "Sühne" beim Täter haben, ist verständlich, hilfreich ist daher ein angemessener Täter-Opfer-Ausgleich (je auf die spezifische Situation passend/ausgearbeitet), wo und wann immer möglich.
Es findet jedoch etwas ganz anderes noch immer und auch in Deutschland statt: Strafe/Bestrafung - Schwarze Pädagogik.

Mit Schmerzzufügen und Gewaltanwenden wird man keinen einzigen Menschen wirklich und vor allem langfristig "zum Besseren verändern" können.
 
Es ist ganz anderes erforderlich (Empathie und Mitgefühl beim Tätern erwirken zu können, was langwierig ist und dessen eigene Beschädigungen vorab "beheben" muss: therapeutisch und durch auch und vor allem entsprechend zuträgliche Lebensverhältnisse, die wiederum eine Menge mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen Verhältnissen und Strukturen bzw. bestehenden Missständen zu tun haben).
 
Erschreckend und abstoßend sind allerdings die Kommentare nicht weniger sich unter dem Monitor-Beitrag geäußert Habenden - "weg ist weg", "ein Perversling bleibt ein Perversling" und Ähnliches - man fragt sich, wie geistig minderbemittelt solche Menschen augenfällig sind, wie mit solchen Menschen, die nicht nur nicht einmal das Basalste über Rechtsstaatlichkeit zu wissen scheinen, es auch nicht wissen wollen, sondern die überdies ein unerträglich katastrophales Menschen- und Weltbild haben, wie mit solchen "Staatsbürgern" Demokratie überhaupt lebbar sein kann.
Und da es derer nicht Wenige zu geben scheint, geht der Gedanke an mehr direkte Basisdemokratie (mit solchen Menschen) unweigerlich mit - euphemistisch formuliert - erheblicher Skepsis einher.
 
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Ich bin ein Mal mehr entsetzt - in meiner grenzenlosen, schändlichen Naivität habe ich solches in Deutschland nicht für noch möglich/praktiziert gehalten.
 
"[...] Eine zeitliche Obergrenze für die Einzelhaft ist nirgends vorgesehen, lediglich ein Zustimmungserfordernis durch die Aufsichtsbehörde nach 20 Tagen, einem oder drei Monaten Gesamtdauer im Jahr. Für die Untersuchungshaft in Nordrhein-Westfalen gilt nicht einmal dies. Die Anordnung ist stets auf Fälle begrenzt, in denen sie "aus Gründen, die in der Person liegen, unerlässlich ist". Dies klingt nach seltener Ausnahme. Andererseits ist die Formulierung aber in einer für das Vollzugsrecht typischen Weise vage und den Vollzugsbehörden werden Ermessen und Beurteilungsspielraum zuerkannt.
 
Wohin das Fehlen einer zeitlichen Begrenzung der Absonderungsmöglichkeit führen kann, hat der Fall des fast 16 Jahre unter Isolationsbedingungen inhaftierten Günther Finneisen in der JVA Celle gezeigt. Fachleute sprachen von Folter. In der Folgezeit machte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht 2012 die Einzelhaft zu einem Schwerpunktthema. Einzelhaft im Sinne einer physischen Absonderung von 22 bis 24 Stunden täglich, die mehr als drei Monate andauert, komme nach Informationen der Landesjustizministerien in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlichem Ausmaß vor, das heißt zwischen null und 1,41 Fällen pro 100 Gefangenen, wobei die Zeitdauer in einigen Fällen bis zu 20 Jahren betrage. [...]
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Anti-Folter-Komitee des Europarats halten Isolationshaft nicht generell für menschenrechtswidrig, weisen jedoch auf die schwerwiegenden Folgen für die physische, psychische und soziale Gesundheit sowie darauf hin, dass sich die Suizidgefahr unter solchen Haftbedingungen erhöhe. Daher seien stets Alternativen und die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Auch die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen fordern, Maßnahmen zur Abschaffung oder jedenfalls zur Einschränkung von Isolationshaft zu treffen (A/RES/45/111). [...]

Einen wesentlich effektiveren Rechtsschutz könnten etwa, wie vom Anti-Folter-Komitee des Europarats in seinem Bericht aus 2011 vorgeschlagen, ausführliche Dokumentations- und Begründungszwänge sowie Betreuungspflichten während der Isolation gewährleisten. Auch an die Beiordnung eines Verteidigers auf Staatskosten ist zu denken.

Höchst problematisch sind dagegen die im Strafvollzugsrecht oft vagen Ermessensvorschriften, die einer wirksamen Durchsetzung von Gefangenenrechten insgesamt im Wege stehen. Leider hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung betreffend den deutschen Strafvollzug lediglich die Nacktunterbringung in einer Sicherheitszelle gerügt, nicht aber die gerade im dortigen Fall zu Tage tretenden erheblichen Rechtsschutzdefizite. Diese treffen jedoch dauerhaft isolierte Gefangene umso intensiver.

Erforderlich wären zudem Kontrollgremien zur Folterprävention, die ihrer Aufgabe entsprechend ausgestattet sind und zivilgesellschaftliches Engagement, Fälle wie den von Finneisen publik zu machen und so dem jahrzehntelangen Verschwinden von Gefangenen unter Isolationsbedingungen entgegenzuwirken.

Da es nach den Feststellungen der Nationalen Stelle aber auch Bundesländer gibt, die ganz ohne Isolationshaft auszukommen scheinen, obwohl es sicherlich auch dort zum Teil problematische Gefangene gibt, wäre der Versuch naheliegend, die Isolationshaft gänzlich abzuschaffen."

Quelle: lto.de - "Inhumane Haftbedingungen in Deutschland?"

Dazu ist anzumerken, dass Haft generell inhuman ist.

 
D a s (der "Umgang mit Günther Finneisen): ist (war) nicht nur Folter, das ist im Grunde Mord, gezielte, vorsätzliche Vernichtung.

Da überwältigt einen Mitgefühl, Trauer und Wut - insbesondere auf die Verantwortlichen.
 
Was seid ihr für M e n s c h e n ?! ?

"[...] "Die Unterbringung von Gefangenen auf der Sicherheitsstation bedarf stets der Zustimmung des Justizministeriums." Zuständige Justizminister der letzten 16 Jahre, chronologisch: Heidrun Merk (SPD), Wolf Weber (SPD), Christian Pfeiffer (SPD) sowie, aktuell, Bernd Busemann (CDU). [...]"
 
Quelle der zitierten Passage: taz.de - "Lebendig begraben"
 
ICH FASSE ES NICHT:
 
Nach solcher Tortur, kann man einen Menschen da nicht einfach b i t t e endlich in Ruhe lassen, statt ihn weiterhin zu drangsalieren, zu misshandeln?! Kann man nicht per Gesetz verordnen, dass solche Menschen tatsächlich bedürfnisorientiert unterstützt werden, wenn s i e es wollen?
 
Was hat ein solcher Mensch bei ausgerechnet einem Jobcenter verloren - wo er nur noch weiterer Beschädigung und Schikane ausgesetzt ist und das, wo dieser Mensch 16 "Lebens"jahre in Isolationshaft "verbracht", erlitten hat und überdies physisch krank ist!

ICH FASSE ES NICHT. Was ist das für ein inhumanes, katastrophales Land, das Menschen (materiell Arme, Inhaftierte, Geflüchtete, Pflegebedürftige, nicht vermögende Alte, Kinder, Obachlose, Mütter ...) derart massiv beschädigt, auf Raten v e r n i c h t e t.

Nein, ich kann und will mich n i c h t "beruhigen".
 
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Das ist nicht nur infam, das ist pervers: Gefangene, die ihre Ketten selber schmieden - müssen. Quasi noch einen drauf, Freiheitsentzug reicht ja noch nicht als Strafe. Noch `ne Portion Sadismus extra.

Ich kann das alles nicht mehr fassen, all diese Widerwärtigkeiten und frage mich, w a s alles man Menschen eigentlich zumutet, wie diese damit überleben, ohne wahnsinnig zu werden (!?!) und wie die, die es zu verantworten haben, nachts ruhig schlafen können (ohne Drogen).

"[...] Dass sich die JVAs in NRW selbst versorgen, habe Tradition, sagt Ministeriumssprecher Marchlewski. Das Brot kommt weitgehend aus eigenen Bäckereien, einige Anstalten halten Tiere, bauen Gemüse an, produzieren für die Knastläden. Bei 37 JVAs komme ein rundes Angebot zusammen, eben auch Tür- und Fenstergitter.

Die ganze Justiz in NRW arbeite an Schreibtischen aus JVA-Werkstätten und auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Irgendwie gibt es kein Tabu: In der JVA Siegburg nähen Häftlinge Richterroben."

Aus oben verlinkter Quelle (welt.de) zitiert, farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
 
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