Keine demokratische, rechtsstaatliche Handhabe gegen das Hartz 4-System
14. Oktober 2016
Geschrieben von Sabeth und von
Overblog
Keine demokratische, rechtsstaatliche Handhabe gegen das Hartz 4-System - und die Folgen, die sich daraus ergeben
Weil man immer wieder liest, Menschen im Hartz-Vollzug sollten sich wehren – vor allem vor Gericht klagen - das ist so einfach nicht, es ist meist sehr an der Lebensrealität der Menschen vorbei:
Viele Menschen sind damit überfordert - schon mit den gesamten Schreiben, die dafür erforderlich sind; es muss auch immer zunächst ein Widerspruch einer Klage vorausgegangen sein. Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht, verstehen nicht, was es im Internet darüber lesbar gibt (SGB II oder Fachliche Hinweise der Agentur für Arbeit ...).
Und Klagen ohne Rechtsbeistand werden häufig abgewiesen - haben keine Chance.
Einen Rechtsbeistand findet man auch nicht so leicht - an Hartz 4-Empfängern verdient man nicht gut (über PKH).
Darüberhinaus gibt es in Städten wie Hamburg und Bremen keinen Beratungshilfeschein, sondern nur die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) - man kann also nicht beim Gericht einen Beratungshilfeschein bekommen, sondern wird grundsätzlich an die ÖRA verwiesen.
Dort wartet man häufig viele Stunden, gelangt dann nicht einmal an einen Juristen, der mit dem eigenen Rechtsgebiet wirklich "vertraut" ist und/oder die dort tätigen Juristen wimmeln einen zumeist ab, erledigen vor allem keinen Schriftverkehr - nicht nur ich habe wiederholt solche Erfahrungen mit der ÖRA gemacht und vor allem: die Juristen dort dürfen/können nicht klagen. Sie sind nur für außergerichtliche Sachen zuständig.
Eine anwaltliche Erstberatung läuft jedoch nicht über PKH, sie muss aus eigener Tasche finanziert werden und beläuft sich auf ca. €200,- (inkl. Mehrwertsteuer).
Und jetzt?
Eben. Es bleibt nur, dann alleine zu klagen. Diverse Beratungsstellen für Erwerbslose helfen nämlich auch nicht. Sie dürfen ebenfalls nur "Sozialberatung" anbieten, machen keine Rechtsberatung, helfen folglich auch nicht bei Widersprüchen und Klagen.
Das nur mal bitte zur Kenntnisnahme.
Im Übrigen: Was ist das für ein "demokratischer Rechts- und Sozialstaat", in dem Menschen um das Gewährtbekommen bzw. Einhalten ihrer Grundrechteerst gerichtlich klagen müssen?
Es geht zu vielen Menschen in D-Land noch immer viel zu gut. Sie haben den Hartz-Faschismus (noch) nicht am eigenen Leib erfahren. Deshalb wählen sie SPD, CDU, FDP und AfD.
Niedersächsische Landesregierung auf dem Weg in die 60er Jahre. Text der Woche 23/07 von Dr. Rolf Geffken. 1971 erschien in Frankfurt als VMB-Taschenbuch die Veröffentlichung „Klassenjustiz". E...
Meine Rede: PKH wird aus politischen Gründen abgelehnt mit Begründung der fehlenden Erfolgsaussicht - so wird dir der Zugang zur Wahrung, zum Schutz deiner Rechte - über den rechtsstaatlichen Weg - von vornherein verwehrt, verweigert. Basta.
Und ähnlich die ÖRA (Öffentlichen Rechtsauskunft) in Hamburg und Bremen: Du kriegst mehr schlechte als rechte Rechtsberatung, aber k e i n e Rechtsvertretungvor Gericht (dürfen sie nicht machen). - Praktisch, nicht wahr? So kann man zwar behaupten, den materiell Armen theoretisch Zugang zum Rechtsweg zu ermöglichen, in der Praxis wird dieser jedoch vollständig verstellt.
In höheren Instanzen und vor Landgerichten besteht jedoch Anwaltszwang. Was machst du dann: ohne Anwalt, ohne Rechtsvertretung? Genau.
Und wie oft wurden Verfahren vor Amtsgerichten o h n e Rechtsbeistand/Anwalt gewonnen? Genau.
Die Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaften) und Justiz schützt folglich die Vermögenden, dasKapital - wie von jeher.
Sollte ich irren: bitte Gegenbeweise erbringen.
"[...] Heute stehen viele der damaligen Mitstreiter des Verfassers aus der 68er Generation der kritischen Juristen schon vor der Pensionierung. Ihre Handschrift beginnt zu verblassen. Und nicht nur ihre: Auch die soziale Zusammensetzung der Richterschaft wird wieder einseitiger. Die kritische u n d soziale Dimension der Rechtsprechung ist auf dem Rückzug. Mit der Hoffähigkeit des Neoliberalismus und dem Bau alter Reformprojekte auf („wozu Mitbestimmung ?“) ist eine „soziale Justiz“ kein Thema mehr für die herrschende politische Klasse.
Im Gegenteil: Mit der zunehmenden Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsschichten aus dem gesellschaftlichen Leben durch Hartz IV, prekarisierten Arbeitsverhältnissen und einer unsozialen Bildungs- und Hochschulpolitik ist der kritische Jurist als Staatsdiener ebenso wenig nachgefragt wie der kritische Richter. Mehr noch: Die Wahrnehmung von Rechten durch sozial deklassierte Gruppen und Menschen ist mehr denn je unerwünscht. Es geht nicht mehr nur darum, den Zugang von Arbeiterkindern zum Richterberuf zu erschweren. Es geht vielmehr darum, ganze Bevölkerungsschichten den Zugang zum Recht zu erschweren:
In diese strategischen Überlegungen passt das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung, die gemeinsam mit der Regierung Baden-Württembergs die in den 70er Jahren eingeführte Prozesskostenhilfe reduzieren und damit Klassenjustiz ganz offiziell wieder hoffähig machen will. Zwar erleichtert die bisherige PKH nur den Zugang zum Gericht, garantieren tut sie ihn nicht. Bei verlorenen Zivilprozessen muss die „arme“ Partei trotzdem die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Bei den Verwaltungsgerichten ist die Ablehnung der PKH wegen „mangelnder Erfolgsaussichten“ beliebt. Schon gibt es auch bei anderen Gerichten (z.B. beim Arbeitsgericht Elmshorn) an die Öffentlichkeit gerichtete Hinweise, dass PKH n u r bei „Erfolgsaussicht“ gewährt würde. Und tatsächlich: Über den Umweg der Verneinung einer angeblich mangelnden Erfolgsaussicht wird oft im „Kurzverfahren“ die Rechtsverfolgung selbst unterbunden. [...]
Allerdings darf nicht übersehen werden: Der Zugang zur Justiz und damit zum Recht wird vor allem durch soziale Angst und Unwissenheit eingeschränkt. Wer Angst um seinen Arbeitsplatz hat, beschwert sich nicht. Wer in prekären Arbeitsverhältnissen steht, klagt nicht beim Arbeitsgericht. Wer als Hartz IV-Empfänger seine Rechte nicht kennt, geht nicht zum Sozialgericht. Wer Angst um den Aufenthalt seiner Familie und seiner Kinder hat, wird versuchen, durch Ruheverhalten gegenüber der Behörde, weniger durch Konfrontation eigene Rechte zu wahren.
Deshalb nutzt auch die Forderung nach „mehr Rechten“ wenig. So ist bei den Arbeitsgerichten z.B. z.Zt. ein geringerer Arbeitsanfall als noch vor wenigen Jahren. Beim Arbeitsgericht Stade waren bei einer Kammersitzung am 29.05.2007 gerade einmal 2 (!) Sachen angesetzt. Vor 5 Jahren wären es mindestens 10 gewesen ….Mehr Richter nutzen hier wenig. Selbst die soziale Zusammensetzung der Richter und deren Einstellung ist zur Zeit nicht das zentrale aktuellste Problem. Wohl aber Aufklärung, Rechtshilfe, und Rechtssicherheit im Alltag für die Bürger.
Deshalb muss der Kampf gegen die Rückkehr zur Klassenjustiz begleitet sein von dem Kampf für die Verteidigung u n d Wahrnehmung vorhandener Rechte. Damit erhält der Kampf für Arbeitsplatzsicherheit und mehr Kündigungsschutz sowie für einen gesetzlichen Mindestlohn und ein gesetzliches Mindesteinkommen nicht nur sozialstaatliche Bedeutung. Vielmehr ermöglichen solche Schritte erst einen funktionierenden Rechtsstaat. Zugleich muss der Kampf gegen die Rückkehr in der Klassenjustiz und für die Verteidigung der Errungenschaften der Prozesskostenhilfe begleitet sein von mehr Rechtsaufklärung und Rechtshilfe (in entsprechenden Projekten) für die betroffenen Menschen. Erst d a n n wird es kein Zurück mehr zur Klassenjustiz alter Prägung geben können."
Quelle: rosalux.de - "Zurück zur Klassenjustiz?", farbliche Hervorhebungen habe ich vorgenommen.
Zum 01.01.2014 ändert sich das Prozesskosten- und Beratungshilferecht. Neben wenigen Erleichterungen führt die Änderung für Rechtsuchende zu einer spürbaren Erschwerung der Erlangung von ...
Die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe soll reformiert werden. Gegen die Gesetzesentwürfe regt sich bei Gerichten und Anwälten jedoch Widerstand. Sie warnen davor, finanziell Schwache mit einer ...
"[...] In den am meisten betroffenen Rechtsgebieten – Familienrecht und Sozialrecht – werde den wenig Geld verdienenden Menschen der Zugang zum Recht erheblich erschwert. Außerdem haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass nur fünf Prozent der Gesamtkosten für Justiz in die Kostenhilfe fließen. Auch im internationalen Vergleich wird hierzulande eher wenig Geld dafür ausgegeben. In Großbritannien zum Beispiel sind die Ausgaben etwa zehnmal so hoch, in den Niederlanden, Schweden und Norwegen rund fünfmal so hoch wie in Deutschland. [...] Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, würden zu Ratenzahlungen gezwungen, die sie sich eigentlich nicht leisten könnten. [...]"
07. Mai 2018
Es wird einem ja immer wieder gesagt, wenn man sich gegen Jobcenter-, Behördenwillkür wehre, sei das häufig von Erfolg gekrönt, man müsse sich quasi nur trauen bzw. "aufraffen, zusammennehmen", es versuchen.
Ja, ich weiß, dass viele sich das Gefühl von Selbstwirksamkeit erhalten möchten.
Meine Erfahrung und Beobachtung zeigt jedoch, dass es oft nicht möglich ist, sich "zu wehren", sondern dass der Erfolg von diversen Faktoren abhängt, die nicht sämtlich oder überhaupt selbsttätig beeinflussbar sind - etwa, ob und welche Druckmittel man hat, dass man überhaupt gegen eine staatliche Behörde, die eigentlich unterstützen soll (Sozialstaatsprinzip, "Fördern" ...), Druckmittel, Rechtsmittel regelmäßig (nicht nur in seltenen Ausnahmefällen) anwenden, einlegen muss.
Vor allem hängt der Wehrerfolg davon ab, ob man seine Rechte kennt und sie mittels Rechtsbeistand (Anwalt) durchsetzen kann- ohne Anwalt hat man im Grunde kaum je eine Chance, werden Widersprüche bspw. regelmäßig abgewiesen usw..
Auch hängt es davon ab, wo man wohnt (Bundesland, Stadt, Größe der Stadt ...) und an welche Sachbearbeiter man gerät, selten kann man hier G l ü c k haben und an menschliche Jobcentermitarbeiter geraten, häufig ist dies jedoch leider nicht der Fall und Glück/Zufall ist nichts, worauf man zählen, sich verlassen, das man einplanen oder auf das man direkten Einfluss haben kann.
Man fühlt sich sehr häufig, sehr lange Zeit also ausgeliefert - den Jobcenterschikanen, der Behördenwillkür.
Im Grunde braucht daher jeder Betroffene (im Hartz-Vollzug Befindliche) eigentlich permanent einen guten, engagierten, versierten Fachanwalt für Sozialrecht zur Seite.
Man wird ja über seine tatsächlichen Rechte von den Jobcentern vollständig absichtsvoll im Unklaren gelassen, hierüber nicht (angemessen, verständlich) aufgeklärt, sondern wichtige Informationen werden stattdessen ständig absichtsvoll vorenthalten.
Und dieser Umstand alleine ist ja völlig unhaltbar - dass staatliche Behörden, insbesondere Jobcenter, systematisch gerade die wirtschaftlich Schwächsten betrügen, schikanieren, drangsalieren, sie beschädigen und das in unzähligen Fällen: wissentlich rechtswidrig.
Und dass sich daran nichts ändert, liegt insbesondere daran, dass dieses rechtswidrige Vorgehen, dieses Fehlverhalten von Jobcentermitarbeitern keine (rechtlichen, negativen) Konsequenzen hat, sondern die Mitarbeiter stattdessen viel mehr zu solchem Verhalten angehalten werden (Zielvorgaben, Prämien der Teamleiter ...). - Das ist schlicht ein Skandal, den aber niemand in verantwortlicher (Regierungs-) Politik interessiert, tangiert. Man will es ja genau so - siehe Sinn und Zweck der Agenda 2010.
Nochmal Grundsätzliches, weil es vorgeblich ja ach so viel Unterstützung für Menschen im Hartz-Vollzug gibt: Beratung von der Linken und/oder Sozialverbänden und/oder Gewerkschaften - das ist ganz einfach f a l s c h:
Was nützt mir im Hartz-Vollzug eine einmalige Beratung? Genau.
Was ich brauche ist kontinuierlicher (!) Rechtsbeistand, anwaltliche Vertretung- bis zur Klage vorm Sozialgericht.
Und genau das brauchen die meisten anderen Menschen im Hartz-Vollzug bekanntermaßen auch - seit Jahren, denn der Betrug ist ein systematischer:
falsch/zu gering berechnete Leistungen (insbesondere für die KdU), rechtswidrig verhängte Sanktionen (mehrfach!), zu spät überwiesene Leistung, diverse Schikanen - all das ist auch mir aus persönlicher, wiederholter, eigentlich permanenter Erfahrung seit Jahren (!) bekannt.
"Daneben" ist man noch anderweitig belastet und eingeschränkt, bspw. durch chronische Erkrankungen, Alleinerziehendsein (inklusive all dessen, das dies erfordert ...), materielle Armut und einhergehende fehlende Möglichkeiten, bspw. für sozio-kulturelle Teilhabe, Mobilität, schlechte Ernährung (meine mehrfachen Vitalstoffmängel sind seit Jahren schulmedizinisch diagnostiziert), Ausgrenzungs- und Mobbingerfahrungen (bspw. des Kindes in der Schule) und anderes mehr.
Und die Sozialberatungsstellen sagen permanent s e l b s t, sie machen nur Sozial-, keine Rechtsberatung - von diesen Stellen wird somit bspw. kein Schriftverkehr geführt, schon gar nicht vor Gericht vertreten, nicht rechtlich beraten. Genau das aber brauchen Betroffene:
Beim SoVD oder VdK (Sozialverbände) muss (müsste) ich jeweils einen Mitgliedseitrag in Höhe von jährlich knapp €70,- zahlen und dann noch für jedes Schreiben, jeden Widerspruch (der dortigen Anwälte) extra Kosten. Sorry, aber ich habe vor ein (oder zwei?) Jahren unsere Haftpflichtversicherung (mit Kind im Haushalt!) gekündigt, weil ich schon diesen Betrag nicht mehr aufbringen kann.
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20. Juni 2018
Zum oben verlinkten Video von RA Wurzen über den Sozialgerichtsprozess:
1. Das ist die Theorie - die Praxis sieht anders aus: fängt schon damit an, dass es nicht in allen Bundesländern Beratungshilfe gibt, siehe in Hamburg und Bremen.
2. Wenn zahlreiche Anwälte auf Anfrage erklären, sie seien derzeit und bis auf Weiteres völlig überlastet und nehmen daher keine neuen Mandate mehr an - wie/wo findet man dann einen Anwalt, der einen berät, unterstützt, vertritt?
3. Ohne anwaltliche Unterstützung hat man erfahrungsgemäß sowohl bei Widersprüchen als auch bei Klagen vorm Sozialgericht kaum bis keine Erfolgsaussichten.
4. Die Problematik der gerichtlichen Gutachter ist schon eine eigene, ganz "besondere", missliche, um nicht zu sagen katastrophale (siehe unten verlinktes Quellenmaterial/blog-Eintrag zum Thema).
5. Die Klagen sind bei Sozialgerichten üblicherweise immer noch mehrere Jahre anhängig - was macht man in dieser Zeit, da einem das Geld existenziell fehlt (das das Jobcenter rechtswidrig kürzt, verweigert, Leistungen nicht bewilligt, sanktioniert, falsch berechnet etc.)?
6. Es ist schon ein Unding an sich, dass ausgerechnet und gerade im SGB II Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung haben und man hier erst umständlich eine weitere Hürde nehmen muss, siehe einstweilige Anordnung/Rechtsschutz nach §86 b SGG. - Warum wurde das wohl exakt so g e r a d e bezüglich des SGB II, also für Menschen im Hartz-Vollzug, eingeführt ... .
Siehe auch die Tatsache, dass Überprüfungsanträge üblicherweise vier Jahre rückwirkend umfassen, nur im SGB II wurde auf ein Jahr gekürzt. Sonderbar ... und ein "Schelm", der Böses dabei denkt.
Gutachter gelten als die heimlichen Herren des Gerichtsverfahrens. Ihre Befunde sollten deshalb sachlich und unparteiisch ausfallen. Daran weckt eine Studie nun Zweifel: Viele Gutachter seien ...
Hinweis: Die Veranstaltung war gut besucht, es waren rd. 60 Besucher gekommen. 1. Vorstellung: Ich (Harald Thomé) bin Mitbegründer und Vorsitzender von Tacheles e.V. und einer der Berater im Verein
Das dürfte sich andernorts sehr ähnlich verhallten. - Zu den medizinischen Gutachten möchte ich nochmals anmerken, dass das so auch beim Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit abläuft: die dort tätigen Gutachter erstellen wohl mehrheitlich Tendenz-/Gefälligkeitsgutachten aufgrund des bestehenden Interessenkonflikts, denn die Ärzte bzw. Gutachter werden von der Agentur für Arbeit für ihre Gutachten bezahlt. Es gibt hierzu eine entsprechende Vereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit der Bundesärztekammer (hatte ich vor einiger Zeit schon mal verlinkt, siehe im blog-Eintrag über Gutachter). - Auch ich habe mehrere solcher fehlerhaften "Gutachten" erhalten - durch den ÄD, die Gutachter. Die fehlerhaften Gutachten wirken sich auf das weitere Vorgehen der Jobcentersachbearbeiter aus ... . Diese Gutachten werden auch nach mehrmaliger Aufforderung um Richtigstellung nicht geändert/korrigiert - auch dann bspw. nicht, wenn für die gleiche Zeit (der "Untersuchung" beim ÄD) ein völlig anders lautender Befund seitens eines Universitätsklinikums (in meinem Falle des UKE) vorliegt. - Das Ganze hat SYSTEM.
Die FHP: Freie Hartz IV Presse schreibt dazu... Aufruf an alle Leser im ganzen Bundesgebiet! Wichtige Info zu unserer Öffentlichkeitsarbeit 2018 Nachdem wir nun wissen, dass weder die Sozialgerichte
Gute Idee! - Positive Urteile zu sammeln und öffentlich zugänglich zu machen.
Die bekannten Hindernisse und Nachteile bleiben jedoch auch damit bestehen:
1. So lange Sozialgerichte Klagende einschüchtern, indem sie (die Sozialgerichte!) die Klagenden kurz nach Eingang der Klage bereits zur Rücknahme derselben auffordern (um sich, also das Gericht, damit zu "entlasten" ...)
und so lange
2. Klagen kaum Aussicht auf Erfolg haben, wenn/weil Klagende keinen Rechtsbeistand (Anwalt) haben:
wird es zu diesen positiven Urteilen erst gar nicht kommen können.
Sozialberatungsstellen und Erwerbsloseninitiativen wie auch Gewerkschaften machen üblicherweise nur Sozial- und eben keine Rechtsberatung (es heißt, sie dürfen das nicht), Letztere (die Rechtsberatung) aber brauchen Betroffene dringend.
Nicht in jedem Bundesland gibt es die Möglichkeit, sich mittels eines Beratungshilfescheins (vom Amtsgericht) einen Anwalt selbst aussuchen/in Anspruch nehmen zu können - in Hamburg und Bremen gibt es leider nur die unsägliche ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft), die meist gerade leider nicht hilft, nicht gut berät, nicht unterstütz (bspw. keinen Schriftverkehr mit Behörden führt, der ja aber gerade erforderlich ist), die übrigens auch vor Gericht keine Rechtsvertretung macht/machen darf (also bspw. nicht die Klage unterstützen, einlegen darf).
Wer keinen Anwalt konsultieren kann, weil er schon eben die Gebühr für die Erstberatung nicht zahlen kann, kommt erst gar nicht zu einem PKH-Antrag - und somit selten bzw. n i c h t: zu seinem Recht, d.h. dessen Klage hat kaum Aussicht auf Erfolg bei Gericht.
Ich finde es btw ein Unding, dass die Sozialgerichte überhaupt so vorgehen (dürfen?): dass sie Klagende direkt nach Klageeingang dazu auffordern, ihre Klage umgehend wieder selbst zurückzunehmen. Mich würde interessieren, wieviele Sozialgerichte wie häufig und seit wann so vorgehen und ob das rechtens ist? Denn selbstverständlich ist das eine Einschüchterungstaktik, sollen Klagende also dazu bewegt werden, nicht zu klagen und: kommen sie folglich nicht zu ihrem Recht, zu einem (in ihrem Sinne positiven) Urteil.
All das sind die zahllosen, absichtsvoll eingebauten, angewandten Hürden und Schikanen im Unrechtssystem Hartz 4. Denn mit den "Ballastexistenzen" kann man´s ja machen - die s o l l e n ja gefälligst krepieren.
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Klagende, so auch ich, werden von Sozialgerichten aufgefordert, ihre Klagen freiwillig zurückzunehmen, weil vorgeblich keine ausreichende Aussicht auf Erfolg der Klage besteht - das ist Einschüchterungstaktik, Abschreckung, Fernhalten.
Wer am Wochenende die politische Debatte und auf Twitter den Hashtag #Ellwangen verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen Deutschland stehe kurz vor einem Bürgerkrieg. Dabei hatten Flüchtlinge nur
Ähnlich verhält es sich btw auch mit Jobcentern, deren falschen Bescheiden, die rechtlich angegriffen werden (müssen, leider ist dies nicht allen Betroffenen möglich) und Sozialgerichtsurteilen.
Die Schwächsten der Gesellschaft, die Ballastexistenzen sollen offenbar systematisch vernichtet werden.
"[...] Der angeblich „unfehlbare“ Rechtsstaat
Erstens zeigt sich im Falle von Ellwangen wieder einmal, dass es in der deutschen Öffentlichkeit offenbar ein großes Vertrauen in den Rechtsstaat und die Entscheidungspraxis von Behörden gibt, wenn das behördliche Ergebnis für die Schwächsten der Schwachen in der Gesellschaft negativ ausgeht. Offenbar unterstellen viele Politikerinnen und Politiker, dass ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten per se richtig getroffen werden, also rechtsstaatlich konform sind. Das Gegenteil ist der Fall. Das BAMF hat in den vergangen drei Jahren unter der eifrigen Mitwirkung von Unternehmensberatungen so viele Fehlentscheidungen produziert, dass fast die Hälfte aller Bescheide vor Gericht wieder aufgehoben wird. Man stelle sich nur vor, deutsche Baubehörden würden in einem vergleichbaren Maßstab wie am Fließband Fehlentscheidungen produzieren. Der Aufschrei unter den schwäbischen Häuslebauern und den großen Immobilienkonzernen wäre immens. Da es im Falle des BAMF aber „nur“ um Flüchtlinge geht, gibt es keinen vergleichbaren öffentlichen Aufschrei über diese tatsächliche Krise des Rechtsstaates. [...]"
Quelle der zitierten Passage: verfassungsblog.de - "Mit dreierlei Maß - Ellwangen und das Rechtsstaatsverständnis der Deutschen"
Hartz IV und andere Sozialleistungen sollen das Minimum an Geld gewährleisten, das ein Mensch in Deutschland zum menschenwürdigen Leben braucht. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum ist...
Klasse! Danke nochmals hierfür - die Forderungen des Bündnisses, siehe oben verlinkt "Auf Recht bestehen".
Ja, wer von uns (Hartz-Geschädigten) kennt das nicht aus eigener Erfahrung:
- die tatsächlichen Stromkosten sind höher als die Pauschale, die das Jobcenter dafür gewährt
- Wohnungen, die als Hartz-angemessen gelten, sind kaum bis tatsächlich gar nicht zu finden (Miethöhe), nicht einmal im Umland von (größeren) Städten
- Zwangsumzüge wegen zu teuerer Wohnungen (bspw. weil ein Familienmitglied - z.B. ein Kind - den Haushalt verlässt ...) sind daher kaum alleine zu bewältigen, weil man innerhalb von nur sechs Monaten keine Wohnung mit "angemessener" Miethöhe findet und niemand einem dabei hilft, schon gar nicht die Wohnungsämter oder Jobcenter ... überall wird man nur abgewiesen, abgewimmelt, die sogen. Sozialwohnungen sind kaum mehr vorhanden
- Umzugskosten werden mit allen Mitteln zu verweigern versucht, auch wenn die Miete angemessen ist (bspw. Kosten für einen Boden, der in einer Wohnung nicht vorhanden ist - wenn da nur der nackte Beton ist oder auch, wenn man Gardinen (bspw. bei enger Bebauung und wenigstens im Bad, wenn da ein normales Fenster (!) ist) braucht oder für Renovierung ...
- es werden häufig auch die tatsächlichen Wasserkosten nicht voll übernommen (wenn man bspw. chronisch krank ist und das sogar nachgewiesen hat mittels ärztlicher Befunde und das: wiederholt!)
... all das (Aufgezählte) kenne auch ich aus eigener Erfahrung.
Und all die "Ausnahmeregelungen" (dass man im bestimmten Fall auch angeblich sogar auf Makler zurückgreifen darf und Ähnliches) greifen ja nicht - es ist bei absolut allem jedes einzelne Mal ein Kampf um die eigenen Rechte - die viele überdies nicht mal kennen und über die die Jobcenter einen grundsätzlich auch gar nie aufklären: was einem aus welchen Gründen in welchen Fällen zusteht ... .
Man muss erst immer mühsam selbst recherchieren (wenn man es kann und überhaupt PC/Internetzugang hat) und dann auch verstehen, was man liest und dann Widersprüche schreiben, die fast immer abgelehnt werden, vor allem dann, wenn man keinen Anwalt hat!
Und dann klagen - und damit ebenfalls ohne Anwalt kaum Aussicht auf Erfolg hat.
Und siehe, wie lange die Klageverfahren dauern - zum Nachteil, zur Belastung (gerade auch finanziell, existenziell) der Klagenden in der Zwischenzeit, mit welchen Folgen für sie ... - denn es geht ja zumeist um Geld, das ihnen - zur Existenzsicherung - fehlt, das ihnen rechtswidrigerweise gekürzt, vorenthalten wurde.
Und ja, natürlich wollen sie immer wieder die Kosten des Mietkautionsdarlehens mit den laufenden Leistungen verrechnen.
Und ja, natürlich gibt es "daneben" immer wieder Sanktionen, wegen bspw. eines "Meldeversäumnisses", weil man einen Termin nicht telefonisch absagen darf, weil man, wenn man wegen Krankheit das Haus nicht verlassen kann, aber auch nicht immer innerhalb von drei Werktagen eine AU vorlegen, d.h. postalisch versenden kann, wofür man ja auch das Haus verlassen muss und nein, es gibt kaum noch Ärzte, die Hausbesuche machen (schon gar nicht in größeren Städten) - das ist übrigens auch für Arbeitnehmer ein Problem: wer so krank ist, dass er das Haus nicht verlassen kann, kann nicht innerhalb von drei Tagen eine AU vorlegen, aber all das: interessiert ja nicht.
All das: über Jahre,ohne Mobilität (weil ÖPNV viel zu teuer), in sozialer Isolation, mit etlichen Entbehrungen, ohne "sozio-kulturelle Teilhabe", ohne Wertschätzung, Zugehörigkeit, Perspektive auf auch nur die geringste Verbesserung (-smöglichkeit) der eigenen Situation - all das: macht mürbe ... (mindestens das, meistens:psychisch und/oder physisch krank, manche treibt es auch in die Sucht oder den Suizid - auch das: wissen wir ...).
Und was ich übrigens auch ungerecht finde:
Wenn man die Miete mindert (in nach Beratung angemessener Höhe), weil man mit Mietmängeln in eben dieser Wohnung leben muss (in meinem Fall ging die Heizung zwei Jahre lang nicht - in den beiden Wintern 2009 und 2010, als es unüblicherweise kälter war als sonst in den Wintern und meine Tochter gerade erst 3 Jahre alt war, außerdem hatten wir ein Problem mit dem Wasser - man bekam Stromschläge - kein Scherz, keine Übertreibung - wenn man die Armaturen anfasste oder ins Wasser fasste, hatte mit technischen Problemen im Haus zu tun, wie sich erst ein halbes Jahr später endlich herausstellte, man konnte sich also zu bestimmten Zeiten nicht waschen, wenn/wann der Fehler auftrat, was man selbst zuvor nie wusste ...), darf man diese Mietminderung nicht selbst einbehalten, sondern bekommt vom Jobcenter die Zahlung für die KdU in eben der geminderten Höhe gekürzt - dabei ist es nicht das Jobcenter, das - überdies so lange Zeit - in einer solchen Wohnung (noch dazu mit Kleinkind) leben muss(te), aber das Jobcenter profitiert sogar noch von dieser Mietminderung - denn sie müssen dann eben entsprechend weniger zahlen und man selbst, als Mieterin, lebt(e) mit den Mängeln, ohne dafür also eine Art "Entschädigung" durch die Mietminderung gehabt zu haben.
Die Mietminderung dient ja genau hierzu: den Vermieter dazu zu bewegen, den Mangel zu beheben, aber auch, den Mieter für die Zeit des Bestehens des Mietmangels zu "entschädigen". - Vergisses: in Hartz 4.
Hartz IV: Kommunen fordern totale Rechtsfreiheit bei der Angemessenheit der Unterkunftskosten Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffen...
Wie gesagt: Menschen im Hartz-Vollzug sind vogelfrei - jederzeit zum Abschuss freigegeben, hier ein weiteres Beispiel dafür wie man Obdachlosigkeit aktiv vorsätzlich und dann noch schneller, leichter, widerstandsloser, effizienter produziert - bitteschön:
"[...] Gefordert wird ganz konkret, der Gesetzgeber soll klare Vorgaben zur Datenerhebung und Berechnung der Angemessenheit der Unterkunftskosten machen, den Kommunen aber in Form einer Ausnahmeregelung freistellen, sich nicht an diese Vorgaben halten zu müssen. Und der Gesetzgeber soll verhindern, dass die von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenzen gerichtlich überprüft und angefochten werden dürfen. D.h. die Kommunen fordern einen rechtsfreien Raum für die Angemessenheit der Unterkunftskosten.
Damit würde nicht nur die bisher unzulässige Berechnungspraxis der Kommunen nach Haushaltslage legitimiert, sowie die Rechtsprechung des BSG zu menschenwürdigem Wohnen sozial Bedürftiger ad absurdum geführt. Auch das verfassungsmäßige Grundrecht auf Wohnen würde mit dem geforderten Klageverbot faktisch abgeschafft.
Angesichts dessen, dass damit auch die im Jahr 2011 mit § 55a SGG eingeführte Rechtsgrundlage zur Prüfung von KdU-Satzungen wieder abgeschafft würde, bedeutet dies auch einen erheblichen Rückschritt in der Rechtsentwicklung. [...]
Das tatsächliche Problem dabei ist: das schlüssige Konzept des BSG erlaubt keine Mutmaßungen und auch keine Schönrechnungen der Ergebnisse und erfordert alle 2 Jahre eine Neuberechnung. Genau das stinkt den Kommunen seit Jahren, die immer wieder vor den Gerichten scheitern, weil sie die Angemessenheit nach Haushalts- statt Faktenlage festlegen.
Die Kommunen fordern hier nun mit Nachdruck mehr „kommunale Gestaltungsspielräume“, was nichts Anderes heiß, als die Legitimierung und rechtliche Unangreifbarkeit der bisher bei der Festlegung der Angemessenheit praktizierten Willkür. Das ist nicht weniger als die Zementierung von Unrecht! Wir fordern hiermit alle auf, sich gegen diese menschenverachtenden und anti-rechtsstaatlichen Forderungen auszusprechen! [...]"
Quelle: gegen-hartz.de - "Bald Rechtsfreiheit bei den Unterkunftskosten?", farbliche Hervorhebungen (dunkelblau markiert) habe ich vorgenommen.
18. Februar 2018
Es sei auch nochmals angemerkt, dass es keine Hartz4-"angemessenen" Wohnungen/Mieten gibt - jedenfalls nicht in größeren Städten und deren (ländlichem) Umkreis.
Wo sollen die Leute also wohnen - wo d ü r f e n sie noch wohnen? - Sie dürfen nicht. Sie sollen nicht. Nicnt nur nicht wohnen, sondern:nicht existieren.Drum.
Und angemerkt sei auch noch, dass bspw. im Krankheitsfall erhöhte Wasserkosten trotz vorliegender ärztlicher Befunde nicht anerkannt/übernommen werden (was entsprechende Schulden nach sich zieht: Mietschulden, Schulden bei Wasserwerken - mit entsprechenden Folgen).
Und ebenfalls sei nochmals festgestellt, dass im Falle von angemessenen, gerechtfertigten Mietminderungen (durch gravierende Mietmängel, die bspw. auch gesundheitsschädlich sein können - in unserem Fall fiel u.a. die Heizung in zwei Wintern aus, damals mit Kleinkind im Haushalt) das Jobcenter von dieser Mietminderung profitiert: Sie zahlen entsprechend weniger für die KdU; somit ist die Mietminderung keine "Entschädigung" des Mieters für den bestehenden, beeinträchtigenden Mietmangel (bzw. dessen Folgen, unter denen der Mieter leidet), sondern dient sie der finanziellen Bereicherung der Jobcenter - die (deren Mitarbeiter) n i c h t mit dem Mietmangel leben müssen, aber von der Mietminderung profitieren, da sie den Minderungsbetrag bei den KdU anrechnen/abziehen/einbehalten.
Rund 800.000 Menschen haben laut Schätzungen in Deutschland keine feste Bleibe. Deshalb fordert Sozialwissenschaftler Volker Busch-Geertsema eine nationale Strategie, um Wohnungslosen zu helfen - ...
Hartz IV sei Armut per Gesetz, sagen manche. Das stimmt, aber es ist noch viel mehr. Es ist auch ein Lohnsenkungs- und Sozialstandardsabbau-Programm. Ein Angriff auf das Sozialstaatsgebot des ...
Ein herausragendes, unverzichtbares Interview. - Ich bin über so viel Ehrlichkeit, Offenheit, Wahrheit (auch in Bezug auf die genannte WEISUNGSGEBUNDENHEIT DER JUSTIZ im "Rechtsstaat" Deutschland) begeistert!
Hartz IV, volkstümlicher Begriff für ein Gesetz, das so oft geändert wird, wie sonst kein anderes, spaltet die Gesellschaft. Es gibt zu viele Betroffene, die von diesem staatlichen Almosen leben...
"[...] Aber es wird doch so viel Geld für Hartz-IV-Empfänger ausgegeben, oder? Das stimmt nur bedingt, denn das „Geschäft mit der Armut“ floriert in Deutschland und bringt wahrscheinlich mehr ein, als es kostet. Jahr für Jahr unterstützt Vater Staat mit Milliarden Euro die Wirtschaftszweige, die dank Hartz IV gute Geschäfte machen. Da gibt es zum Beispiel:
Großunternehmen, die dank Arbeitnehmerüberlassung extrem niedrige Lohnkosten haben, oder deren Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit befristet und staatlich gefördert unter dem gesetzlichen Mindestlohn arbeiten; obwohl sie in Deutschland kaum Steuern zahlen.
Private Arbeitsvermittler, die auf Provisionsbasis Hartz-IV-Empfänger an Unternehmen vermitteln;
Großmärkte, die Lebensmittel zur Tafel bringen, damit Entsorgungskosten sparen und die abgegebenen Lebensmittel als Spenden steuerlich absetzen können;
Trägervereine, die Langzeitarbeitslose mit Puzzle-Spielen, Stricken oder Papierwürfel falten „auf die Arbeitswelt vorbereiten“ und für jeden Zwangsteilnehmer gutes Geld kassieren;
Tausende von Jobcenter-Angestellten, die indirekt vom enormen Verwaltungsaufwand profitieren;
Wussten Sie, dass die Verwaltungskosten für die Stellenvermittlung im Jahr mit rund 4,7 Milliarden Euro angegeben werden? Und dass im Jahr nur ca. 76.000 Langzeitarbeitslose dauerhaft und erfolgreich vermittelt werden?
Das System funktioniert und kann durchaus als gewollt betrachtet werden. Die Arbeitslosenzahlen, die uns die Statistik vorgaukelt, sind nicht real. Und die „vielen offenen Stellen“, gibt es auch nur bei Arbeitnehmerüberlassungen, befristet und staatlich bezuschusst.
Diejenigen, die Hartz-IV-Empfängern Sozialschmarotzertum unterstellen, sollten begreifen, dass es vielmehr der Staat und die Wirtschaft sind, die auf clevere Weise dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche ziehen und dabei den Armen auch noch den „Schwarzen Peter“ zuschieben können."
Quelle: journalistenwatch.com - "Hartz-IV: Das florierende Geschäft mit der Armut"
Ein Plattenbau in der Storkower Straße, Hausnummer 158, eine Gehminute vom Jobcenter Pankow entfernt. An der Fassade hängt ein sechs Fenster breites Poster mit der Aufschrift: „Einzelbüro ab 1...
ndr-Dokumentation "7 Tage Arbeitsagentur" Gefällt nicht wirklich gut, diese Dokumentation. Warum: 1. Immer wieder fällt das Wort "Traumfabrik" im Zusammenhang mit dem Jobcenter/der Agentur für ...
So unfassbar wie unerträglich. Ist das grundgesetzkonform, siehe Art. 12 GG?
29. März 2017
Ich habe mal wieder eine entsetzlich naive Frage:
Wenn wir doch jetzt schon eine Weile lang ;) wissen, dass ungefähr die Hälfte aller Klagen, die im Zusammenhang mit Hartz 4 (Bescheiden, Sanktionen ...) erhoben werden, erfolgreich sind, wenn also auch ca. die Hälfte (?) der verhängten und nach wie vor verhängt werdenden Sanktionen sich als rechtswidrig herausstellen (Sozialgerichte entsprechende Urteile verfügen), warum gibt es dann bisher - in 12 Jahren - nur ein einzigesSozialgericht (das Sozialgericht Gotha), das die Verfassungswidrigkeit von Hartz 4 (-Sanktionen, eigentlich ja auch den zu geringen Regelbedarfen) anmahnt und die Sache daher also nach oben durchgereicht hat: an die Politik, die dafür zuständig ist - an die Regierung (also zunächst an das Bundesverfassungsgericht). ?
Warum taten und tun dies nicht weit mehr Sozialgerichte, die ja eben täglich mit all den rechtswidrigen Vorgängen, die so viele Jobcenter tätigen, befasst sind?
Warum schließen sie sich nicht spätestens jetzt (!) - siehe die bestehende Vorlage beim Bundesverfassungsgericht - dem Sozialgericht Gotha an?
Weil sie so überlastet sind? - Nein, gerade deshalb ja sollten sie sich anschließen und die Ursachen kritisieren, in Frage stellen, also die politische, gesetzliche Grundlage prüfen lassen.
Warum aber findet das - nach wie vor - nicht statt, sondern nur durch ein einziges Gericht (immerhin erfreulicherweise durch eines also)?
Könnte das ganz eventuell damit zu tun haben, dass die deutsche Justiz weisungsgebundenist?
Wie sieht das dann aber also aus ... mit der deutschen "Rechtsstaatlichkeit"? - Exakt.
Und vor diesem Hintergrund ist es ja ohnehin schon ein Wunder, dass überhaupt dann doch so viele Klagende (bei Sozialgerichten und gegen Jobcenter-Entscheidungen) "Recht" (zugesprochen) bekommen. Aber das ist wahrscheinlich nur zum Zwecke der Beruhigung, des Aufrechterhaltens des Scheins (von Rechtsstaatlichkeit).
Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass etliche Menschen nicht klagen (können, es sich nicht zutrauen, nicht mal wirklich wissen, ob/dass und wie intensiv sie vom eigenen Staat betrogen werden ..., weil sie die Abläufe nicht kennen, alleine keine Klagschrift verfassen können, keine angemessene Hilfe für ihre Situation finden usw.). Die Klagen sind also nur die Spitze des Eisberges.
Wieviele Menschen betrügt und beschädigt der Staat, ohne dass es ans Licht kommt - und: welche existenziellen Folgen hat das für diese Menschen? Exakt.
Ich wiederhole mich: Das ist systematische Menschenvernichtung.
Die Vernichtung der lästigen, verhassten Unterschicht - der "Asozialen", als die man diese Menschen diskreditiert. Aus Gründen.
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Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu Hartz IV-Sanktionen
1. Es gibt nicht (mehr und auch zukünftig nicht) genug "gute, sinnvolle, auch also sinnstiftende, gesellschaftlich relevante und existenzsichernde (!) Erwerbsarbeit. (Siehe Digitalisierung ...) - Nicht im bisher gewohnten Ausmaß und nicht für "alle" (das aus verschiedenen Gründen btw nicht).
2. Es findet keinerlei "Fördern" statt. Die Menschen im Hartz 4-Vollzug werden unter massiven Druck gesetzt, eingeschüchtert, mürbe gemacht (mit Schreiben, mit diversen Auflagen, mit der Art der Schreiben und wann wie schnell worauf zu reagieren ist, mit unterschlagenen Schreiben bzw. der Behauptung dessen, dass Schreiben nicht eingegangen seien, mit aggressiver, hartnäckiger Ignoranz in persönlichen Gesprächen, mit einem häufig Befehlston, mit diversen Schikanemaßnahmen und mit Erniedrigen - ins Gewissen reden - es wird einem pauschalisierend eingeredet, andere in vergleichbarer Situation würden die geforderte Leistung problemlos erbringen oder man wolle doch gar nicht mitwirken etc.pp). - Es gibt eine Weiterbildungsindustrie, die von all dem massiv profitiert, die daran beteiligt ist (Nachweise finden sich u.a. auch in meinem blog). Es handelt sich hierbei um unsinnige Kurzmaßnahmen, die niemanden "in Arbeit bringen", die Leute aber aus der Arbeitslosenstatistik (bringen). Das ist das Ziel. - Siehe auch die Zielvorgaben der Jobcenterangestellten (in den unteren Etagen) sowie die Prämienpraxis bei den Vorgesetzten (Teamleiter und übergeordnetes Personal).
3. Ich habe selbst jahrelang um eine berufsqualifizierende Maßnahme (in meinem Fall wäre es nur via "Umschulung" möglich) gebeten - ich habe dazu mehrere unterschiedliche Berufssparten vorgeschlagen (nein, keine "Nischenberufe", sondern solche, die nachgefragt werden) - und es fand NICHTS statt an "Förderung", sondern es wurde alles jedes Mal abgelehnt - Begründung: meine gesundheitliche Situation. Wenn ich aber gesundheitlich doch soweit wiederhergestellt sei, könne ich ja auf geringfügiger Beschäftigungsbasis arbeiten - oder eben eine Ein-Euro-Job-Maßnahme antreten (künstliche Arbeitsplätze, die extra hierfür geschaffen werden! - niemand hat etwas davon, außer jene, die dort angestellt sind und dafür bezahlt werden). Und das in meinem Alter ... ! Man will also nichts dafür tun, dass die Menschen je nochmal eine Chance bekommen, in den Ersten Arbeitsmarkt zurückkehren zu können.
4. Auf Niedriglohnbasis ist eine Existenzsicherung (mittels Erwerbstätigkeit) nicht möglich – schon gar nicht in Teilzeit, wenn/weil bspw. alleinerziehend (mit kleinen Kindern oder Kindern, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben). Und es gibt für diese Eltern auch kein "Wahlrecht" zwischen Betreuung zu Hause oder Fremdbetreuung – sie werden gezwungen, erwerbstätig zu sein, obwohl sie bereits arbeiten:Sorge-ARBEIT leisten. Gesellschaftlich unentbehrliche.
5. Es gibt eine Menge Menschen, die ein sehr lädiertes Selbstwertgefühl haben, das hat mit ihren je persönlichen Hintergründen (Kindheit und Jugend) zu tun – mit ihren "Startbedingungen" also, exakt. Viele dieser Menschen sind auf verschiedene, nicht immer sofort sicht-/erkennbare Weise physisch und/oder psychisch beschädigt und sind d e s h a l b nicht in der Lage, eine 40-Stunden-Woche zu bewältigen, überdies in einem Job, der sie körperlich und/oder psychisch-emotional zusätzlich beschädigt (siehe bspw. Mobbing oder strapaziöse Arbeitsbedingungen/Arbeiten …).
Diese Menschen werden durch Druck, Zwang, Schikane, Bestrafung keinesfalls "leistungsfähiger" – das Gegenteil ist der Fall: sie werden noch kranker, noch demotivierter, noch aggressiver, depressiver, resignierter, auch substanzsüchtig. Sie geben sich (!) auf, sie vegetieren nur noch: ausgegrenzt, verachtet, sozial isoliert, arm.
Sie können aufgrund ihrer persönlichen Hintergründe nicht das "leisten", das von ihnen gefordert wird – aber möglicherweise etwas anderes – im Rahmen ihrer je individuellen Möglichkeiten! Sie sind nicht selten besonders sensibel, feinfühlig – manche auch kreativ.
Und gäbe man ihnen den erforderlichen (!) Raum, die angemessene Möglichkeit, eine Basis, würde man sie "rehabilitieren" - statt: pathologisieren, bemitleiden, verachten, ignorieren, bestrafen - dann:könnten und würden sie ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten und dies aus ganz eigenem Bedürfnis, Wunsch, Antrieb/Motivation.
Fazit:
Es bedürfte eines ganz anderen als des bisher gängigen Menschenbildes – eines solchen, das Menschen nicht als programmierbare Roboter bzw. dressierbare Tiere betrachtet, sondern ihnen mit Wohlwollen, Verständnis und Vertrauen, mit Respekt, Wertschätzung, Offenheit und ehrlichem Interesse begegnet, das sie "da abholt, wo sie gerade stehen" – und darauf – wo/wenn möglich (und nur dann!) – mit der Zeit ggf. aufbaut. Dafür bedarf es Hilfestellungen, Angebote – nicht Zwang, Schikane, Druck, Gängelei, Entmündigung, Härte, Bestrafung.
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Wie ging sie aus, die Petition von Inge Hannemann (zur Abschaffung der Sanktionen im Hartz 4-Vollzug)? Sie wurdeabgelehnt, als erledigt abgehakt. Und das, obwohl um die 90.000 Menschen sie unterzeichnet hatten. - Mehr als doppelt so viele also als bei der Petition der Alleinerziehenden und ihrer Petition (siehe unten/gestern verlinkt).
Im Grunde müsste allen, die je einen Sanktionsbescheid (im Hartz 4-Bezug) erhalten haben, aktuell einen solchen erhalten und zukünftig erhalten werden, zugleich ein Schreiben mitgesandt werden, in welchem sie eine (abermalige) Petition zur Abschaffung der Sanktionen vorfinden und unterzeichnen können - dieses Schreiben dann natürlich nicht an das Jobcenter zurücksendend.
Die Eingabe der Petentin Inge Hannemann mit der Forderung nach Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nicht an die Bundesregierung überwiesen
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"Antrag abgelehnt" oder "Leistung verweigert": Auch elf Jahre nach der Reform sind Hartz-IV-Bescheide bei vielen Sozialgerichten der häufigste Klagegrund. Es sollten Menschen in Arbeit gebracht ...
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Ach ja, das schmettert sich alles so leicht hinaus - und klingt dabei selbst wie Befehle. - Dass die Realität sich für etliche Hartz4-Erhaltende ganz anders darstellt, ist auch der Verfasserin/dem Verfasser dieser Auflistung - hoffentlich - bekannt:
Es findet sich nicht so leicht Begleitung (der man auch vertrauen kann/können muss) zu jedem (wichtigen) Termin, obwohl Zeugen, Beistand, Rückendeckung tatsächlich immens wichtig sind! Die Termine finden meist am Vormittag statt - andere Menschen sind zu dieser Zeit häufig berufstätig oder haben Kinder zu versorgen oder sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil oder haben selbst nicht das Geld für die Fahrten zum und vom Jobcenter ... Ehrenamtliche Begleiter sind überdies rar (je nach Region, Stadt unterschiedlich). Viele der hier aufgelisteten "Rechte" werden durch die Jobcenter verweigert - wer da eben keinen Zeugen dabei und/oder einen Anwalt im Hintergrund hat (der auch aktiv wird! ;) ), hat häufig verloren. Gleichermaßen verhält es sich mit Widersprüchen und Klagen - so meine Erfahrung: ohne Anwalt: werden Widersprüche üblicherweise abgewiesen, mit Anwalt hat man hingegen meist und nur eine realistische Chance, zu seinem Recht (!) zu kommen, gegen die rechtswidrigen Praktiken vorzugehen.
Dann darf vor allem auch nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht wenige Menschen in und d u r c h Hartz 4, Druck, Schikane, Mürbemachen der Jobcenterangestellten so eingeschüchtert oder schlicht überlastet und verängstigt, so unter Stress sind, dass sie einfach nicht mehr hinterherkommen - denn letztlich muss alles mehr oder weniger angefochten, nachgeprüft werden - zumeist: schriftlich. Dem sind viele jedoch nicht gewachsen - aus verschiedenen Gründen. Und die Bescheide sind für einige Menschen auch nicht verständlich. Es wird darin letztlich immer nur gedroht oder eben Leistungen verwehrt, verweigert, unterschlagen ... . - Es ist im Grunde ein permanenter Kampf, den jeder einzelne Betroffene gegen das Jobcenter führt - so er dazu psychisch und physisch in der Lage ist.
Und ja, es gibt auch einige nette Sachbearbeiter, aber an solche zu geraten ist seltene Glückssache/Zufall. Und je nach Region, Stadt bestehen auch Unterschiede in Bezug auf das rigide Vorgehen der Jobcentermitarbeiter.
Die Menschen brauchen eigentlich tatkräftige Unterstützung: kostenfreie Rechtsberatung (nicht "Sozialberatung", sondern Beistand von Anwälten) und Begleitung zum Jobcenter: verlässliche, leicht zugängliche. Sowie auch Unterstützung beim Verstehen der Bescheide (ohne dafür kilometerweit zur nächsten Beratungsstelle fahren zu müssen) und beim Verfassen eigener Schreiben.
Mit anderen Worten: Es hilft den Menschen tatsächlich nur eines: dass Hartz 4 abgeschafft wird und an dessen Stelle ein menschenwürdiges, sanktionsfreies Existenzminimum, eine solche Grundsicherung gesetzt wird.