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Sabeth schreibt - Lebenskunst für Laien

Poesie Melancholie Philosophie Feminismus Anarchismus - non serviam.

Über Grundrechte, Menschenrechte - auf dem Papier: Grundgesetz, UN-Menschenrechtscharta ... und in der Praxis, der Lebensrealität unzähliger Menschen

Ein paar Anmerkungen zur Menschenrechte-Charta (siehe obigen ai-link):
 
"Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind."
 
Hartz IV, die Agenda 2010 ist damit unvereinbar.
 
"Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub."
 
Ah ja? Wie sieht´s mit Sorge-ArbeiterInnen aus - denn es sind dies global mehrheitlich Frauen, insbesondere, wenn es unbezahlte (häusliche) Sorge-Arbeit betrifft.
 
Und das Beste kommt wie immer zum Schluss:
 
"Artikel 27
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 
Artikel 29
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat."

Ich möchte wissen, wie Menschen, die von materieller Armut "betroffen", beschädigt sind, die bspw. unter Art. 27 proklamierten Rechte in Anspruch nehmen können (sollen) - und: wie oft, "regelmäßig", wenn überhaupt je?
 
Und erfrischend ist auch Art. 30 - ich verweise an dieser Stelle nochmals auf Hartz 4 / das SGB II - das sogenannte Sozialgesetzbuch.
 
Hartz 4 inkl. Sanktionen verstößt gegen mehrere GG-Artikel, bspw.:
 
Art. 1 Abs. 1 - Menschenwürde
Art. 2 - Persönlichkeitsrechte
Art. 12 - keine Zwangsarbeit
 
alle i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Sozialstaatsgebot und der UN-Menschenrechtecharta.
Siehe auch das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 3 GG, Art. 14 MRK und Art. 21 GRCh.
 
-
 
Ich sehe etliche getätigte Grundgesetzverstöße in unserer Gesellschaft, in gegenwärtig praktizierter Regierungspolitik - nicht zuletzt, aber besonders in Bezug auf Hartz 4, das SGB II.

Und ich sehe auch dies:
 
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." (Art. 6 Abs. 4)
 
gegenwärtig nach wie vor nicht lebenspraktisch, gesellschaftlich, politisch verwirklicht, ermöglicht, gefördert. - Welche Fürsorge? Welcher Gemeinschaft? Wer ist diese "Gemeinschaft" - wer sind ihre "Mitglieder" und in welcher Weise agieren diese bedürfnisorientiert, nicht-paternalistisch, fürsorglich Müttern gegenüber?
 
Art. 3 Abs. 3 ist ja schon mal der Brüller:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." :D
 
Art. 5 Abs.3: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
 
Genau, die Forschung ist genau so frei wie sie nicht von Interessenvertretungen beeinflusst bzw. "gefördert" = finanziert wird.
 
Art. 6 Abs. 3: "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen."
 
Wo findet sich die zugehörige, rechtlich bindende Erläuterung zu elterlichem Versagen? Unter welchen Bedingungen, Voraussetzungen, anhand welcher - von wem wie?! - festzustellender Gegebenheiten, Vorkommnisse, Taten, die wie oft, intensiv und/oder wiederholt auf welche Weise auftreten müssen: haben Eltern "versagt"?
Wer entscheidet hierüber unabhängig bzw. auf welcher gesetzlichen Definitionsgrundlage?
 
Art. 7 Abs. 2: "Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen."
 
Nein, sie haben kein tatsächliches Recht bzw. keine wirkliche Wahl (zu) einer Alternative. Denn die Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen dann in irgendeiner anderen Klasse sitzen - sie werden also aus der Klassengemeinschaft genommen, weil sie "nicht mitmachen wollen/dürfen/sollen" - sie werden auf diese Weise durchaus stigmatisiert.
Eine wirkliche Wahl und ein echtes Recht - auf eine Alternative - hätten Eltern nur bzw. erst dann, wenn zeitgleich, parallel Ethik- bzw. Philosophieunterricht angeboten würde.
 
Üblicherweise wird Ethik- bzw. Philosophieunterricht meines Wissens erst in der Oberstufe angeboten, allenfalls vlt. ab der 8. oder 9. (?) Klasse? - Sorry, aber: bis dahin war die Indoktrination längst erfolgreich.
Denn noch immer lernen die Kinder im Religionsunterricht, dass "Gott" die Welt in sieben Tagen erschaffen hat - und sie lernen in der Grundschule (!) eben nichts über die Evolutionstheorie ... . Das ist in einem vorgeblich/vermeintlich säkularen Staat eine Schande.
 
Art. 12: "(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
 
Und wie verhält es sich dann mit den bekannten wie gefürchteten Eingliederungsvereinbarungen in Hartz 4, mit Ein-Euro-Jobs, mit vor allem der Sanktionspraxis?! - Nee, ich hab das schon verstanden: das Grundgesetz gilt nicht für "Hartzer", für Ballastexistenzen (siehe NS-Terminologie und -Ideologie).
 
Und was genau versteht man - der Gesetzgeber? - eigentlich unter einer "für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht"?
 
Zum Wehrdienst (Art. 12a) - wo ist hier die "Gleichberechtigung der Geschlechter" erkennbar:
 
"(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden."
 
Warum nur Männer?
 
"(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden."
 
Warum nur Frauen? - Entweder es handelt sich um Menschen, dann haben sie also gleiche Rechte und Pflichten - nach je individuellen, persönlichen Möglichkeiten, Fähigkeiten, Gewissensgründen (!) oder es liegt eben gerade k e i n e Gleichberechtigung, kein Gleichberechtigtsein vor.
 
Interessant ist auch Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) Abs. 4:
"Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen."
 
Und wo kann ich als Staatsbürgerin nachlesen, auf welcher rechtlichen Grundlage w i e von wem und mit welcher Gültigkeitsdauer definiert ist, was "dringende Gefahren" und "gemeine Gefahren" sind, wer welche Gefahren in welcher Akutsituation als eben solche, jedenfalls als so bezeichnete auf Basis welcher Gesetzesgrundlage interpretieren darf: ? Abs. 6 und 7 liefern hierfür nur unzureichende Informationen.
 
Art. 14 Abs. 2 ist wieder so ein Schenkelklopfer:
" Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." :D
 
Heftig finde ich Art. 17a Abs. 1 u. 2.
 
Besonders interessant ist hingegen wieder das Folgende:
"Artikel 18
[Verwirkung von Grundrechten]

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."
 
Klingt im ersten Moment ganz gut, ne? - Aber: W e r beschließt auf welcher (rechtlichen?, politischen?, ethischen?) Grundlage, ob, wann, unter welchen Bedingungen auf welche Weise "die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht" wird?!
 
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass nicht seit gestern erst permanent nach "mehr Sicherheit"d.h. nach faktisch Überwachung, Kontrolle gerufen, verlangt wird, dass dies von Regierenden nur allzu bereitwillig durchgesetzt werden will - und das nicht nur, aber gerade sehr gerne natürlich auch immer: nach einem Terroranschlag, der exakt hierfür gerne politisch instrumentalisiert wird.
 
Und ich möchte in Erinnerung rufen, dass bspw. der Generalstreik in Deutschland (nicht wirklich) verboten ist - während er in u.a. Frankreich erlaubt ist.
 
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